Aufräumen nach dem Nein zum CO2-Gesetz, Ständerat will Medienzensur vereinfachen und Köppel lobt die Gewerkschaften
Das Wichtigste in Kürze aus dem Bundeshaus (151).
Von Reto Aschwanden, Dennis Bühler und Cinzia Venafro, 17.06.2021
«Überladen.» Etwas ist überladen, wenn es mit übermässiger Fracht versehen oder mit zu viel elektrischer Energie aufgeladen wurde. «Überladen» ist aber auch ein Lieblingswort von Bundesrätinnen, wenn eine ihrer Abstimmungsvorlagen bachab geschickt wurde.
Mantramässig wiederholt Umweltministerin Simonetta Sommaruga seit Sonntag, das CO2-Gesetz sei halt «überladen gewesen». Weil das Parlament zu viel in das Gesetz gepackt und so den Gegnerinnen zu viele Argumente dagegen geliefert habe.
Mit 51,59 Prozent Nein verwarf die Schweizer Stimmbevölkerung das CO2-Gesetz. Es war klar gewesen, dass es knapp werden würde. Doch als dann tatsächlich alle Kantone ausser Zürich, Genf, Basel-Stadt, Neuenburg und der Waadt Nein sagten zum Schweizer Kompromissweg gegen die Klimaerwärmung, hallten aus den Städten Schmerzensschreie durch das Land.
Wie zum Teufel konnte das passieren? Keine zwei Jahre nach den Klimademos, nach Greta? Und vor allem: Nachdem sich die FDP mit Petra Gössi an der Spitze einer grünen Politik verschrieben hatte.
Die Präsidentin der Schweizer Staatsgründerpartei verfasste dann auch schnell ihr Rücktrittsschreiben. Zwar betont die Juristin, ihr plötzlicher Abgang hätte «nichts mit der Abstimmung zu tun». Doch das glauben ihr nicht einmal Verbündete. Denn in der Lesart vieler Beobachter tragen zwei Frauen Schuld am Debakel um das CO2-Gesetz.
Einerseits eben Petra Gössi. Andererseits SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga, welche die CO2-Abstimmung auf den gleichen Sonntag legte wie die zwei Agrar-Volksbegehren, die Pestizidinitiative und die Trinkwasserinitiative. Gegen beide fuhr der Bauernverband die grösste Kampagne ihrer Geschichte. Und wenn der Bauer schon zweimal Nein sagt, ist das dritte Nein nicht weit. Mitte-Nationalrat und Bauernpräsident Markus Ritter, der für das CO2-Gesetz war, formuliert es so: «Wir haben das Unglück kommen sehen.»
Die FDP hockt jetzt in der Klimafalle. So tief gespalten wie sie ist in der Klimafrage kein anderes politisches Lager. Die Basis trägt offensichtlich keine staatlichen Eingriffe in die Privatwirtschaft, wie etwa eine CO2-Abgabe auf Flugtickets oder Heizöl, mit.
Was tun, um die Klimaziele von Paris doch noch zu erreichen? Der Zürcher Ständerat Ruedi Noser will den Klimaschutz nun gemeinsam mit Grünen-Präsident Balthasar Glättli via Gletscherinitiative vorantreiben. Und Klimaschützer planen, die Politik mit der «Brechstange» zum Handeln zu zwingen, und wollen unter dem Namen «Umweltverantwortungsinitiative» ein radikales Volksbegehren lancieren.
Und damit zum Briefing aus Bern.
Medienförderung: Entschieden wird wohl an der Urne
Worum es geht: Nach einjährigem zähem Ringen haben sich der National- und der Ständerat diese Woche auf das Massnahmenpaket zugunsten der Medien geeinigt. Noch ist die Medienförderung aber nicht unter Dach und Fach: Zwei Gruppierungen haben angekündigt, Unterschriften für ein Referendum zu sammeln.
Warum Sie das wissen müssen: Tritt das Paket in Kraft, werden gedruckte Zeitungen und Zeitschriften künftig mit 120 Millionen und Onlinemedien mit 30 Millionen Franken jährlich gefördert. Die Subventionen sind auf sieben Jahre befristet, schon nach vier Jahren sollen die Auswirkungen evaluiert werden. Im parlamentarischen Prozess bleibt eine letzte Hürde: Morgen Freitag steht die Schlussabstimmung an. Im Normalfall handelt es sich dabei um einen Selbstläufer; hier aber sind die Mehrheitsverhältnisse derart knapp, dass ein paar von der Fraktionsmehrheit abweichende Parlamentarierinnen das ganze Gesetz zum Absturz bringen könnten. Doch auch wenn das Paket die Schlussabstimmung übersteht, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Nachdem der Verein «Freunde der Verfassung» in der Republik angekündigt hatte, Unterschriften für ein Referendum zu sammeln, will nun auch der Verein «Nein zu staatlich finanzierten Medien» das Mediengesetz an die Urne bringen. Mitglieder sind etwa der ehemalige FDP-Nationalrat Peter Weigelt, Gratisportal-Verleger Bruno Hug, «Nebelspalter»-Chef Markus Somm und der frühere «Weltwoche»-Journalist Philipp Gut.
Wie es weitergeht: Zur Referendumsabstimmung kommt es, wenn es den Gegnern der Medienförderung gelingt, innert 100 Tagen 50’000 gültige Unterschriften zu sammeln. Abgestimmt würde voraussichtlich am 13. Februar 2022.
Medienzensur: Der Ständerat senkt die Hürden
Worum es geht: Im Rahmen der Revision der Zivilprozessordnung hat der Ständerat am Mittwoch einen Entscheid getroffen, vor dem Medienjuristinnen und Journalistenverbände eindringlich gewarnt hatten. Bisher konnten Gerichte Medienberichte vor dem Erscheinen nur dann verbieten, wenn sie für die gesuchstellende Partei einen «besonders schweren Nachteil» verursachen könnten; neu soll ein «schwerer Nachteil» genügen.
Warum Sie das wissen müssen: Wenn Richterinnen einen Medienbericht vorsorglich verbieten oder löschen lassen, handelt es sich um einen schweren Eingriff: um Zensur. Die Frage, ob ein solcher Schritt gerechtfertigt war, beantwortet das Gericht meist erst viel später; zu einem Zeitpunkt, zu dem der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist. Deshalb wehrten sich Medienvertreterinnen vehement gegen die propagierte Änderung. Ohne Erfolg: Mit 30 zu 12 Stimmen votierte die kleine Kammer für die Streichung des Wortes «besonders», obwohl sich Justizministerin Karin Keller-Sutter dagegen ausgesprochen hatte. Umstritten ist, wie sich diese Anpassung in der Gerichtspraxis auswirken würde. Gemäss der Genfer Ständerätin Lisa Mazzone würden vor allem Personen mit Einfluss und Geld profitieren, die Medien mit Klagen eindecken und so kritische Berichterstattung verhindern wollen. Aus Sicht des Glarner FDP-Ständerats Thomas Hefti hingegen soll es bloss «etwas weniger aussichtslos werden, gegen ein Medium vorzugehen, das mit seiner Berichterstattung die Rechte eines Betroffenen verletzt oder verletzen könnte».
Wie es weitergeht: Im Herbst oder Winter befasst sich der Nationalrat mit der Revision der Zivilprozessordnung. Nur wenn auch er zustimmt, werden die Hürden für superprovisorische Massnahmen tatsächlich gesenkt.
Politfinanzierung: Auch Ständerat will mehr Transparenz
Worum es geht: Die kleine Kammer hat nach einem Pingpong zwischen den Räten nachgegeben und die neuen Transparenzregeln bei der Politikfinanzierung gutgeheissen. Ab einer Höhe von 15’000 Franken müssen Beiträge an Parteien und Komitees künftig transparent gemacht werden – das gilt auch für die Ständeräte, die sich dagegen gewehrt hatten. Zudem müssen die Parteien offenlegen, welche ihrer Mandatsträger mit Parteigeldern unterstützt werden. Transparenz gilt auch für Beiträge über 50’000 Franken an Kampagnen. Kontrolliert wird das Ganze mit Stichproben.
Warum Sie das wissen müssen: Die Debatte über die Schweizer Politfinanzierung wird seit Jahren engagiert geführt. Die Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politfinanzierung» fordert unter anderem, dass Politspenden ab 10’000 Franken offengelegt werden müssen. Der Gegenvorschlag aus dem Parlament nimmt die Hauptpunkte der links-grünen Volksinitiative auf, setzt diese aber anders als die Initiative auf Gesetzesstufe um. Einzig die SVP stemmt sich dagegen. FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter berief sich bei der Debatte auf einen «gewissen Mentalitätswandel», der in der Bevölkerung stattgefunden habe. Die Menschen würden wissen wollen, woher das Geld etwa für Plakatkampagnen komme. Deshalb habe der Bundesrat «seine anfängliche Skepsis gegenüber einem indirekten Gegenvorschlag» überdacht.
Wie es weitergeht: Da die Hauptpunkte des Volksbegehrens im Gegenvorschlag aufgegriffen wurden, wird davon ausgegangen, dass der Trägerverein die Initiative am Ende der Sommersession zurückzieht.
Tabakwerbung: Parlament verwirft Komplettverbot
Worum es geht: Der Ständerat will Tabakwerbung in der Presse und im Internet doch nicht grundsätzlich verbieten. Er ist bei der Beratung des Tabakproduktegesetzes damit auf den liberaleren Kurs des Nationalrats eingeschwenkt.
Warum Sie das wissen müssen: Seit Jahren gibt es Bestrebungen, Werbung für Tabakprodukte einzuschränken. Nachdem ein entsprechender Versuch des Bundesrats 2016 im Parlament gescheitert war, lancierten Gesundheits- und Jugendorganisationen eine Volksinitiative, die ein lückenloses Verbot sämtlicher Tabakwerbung verlangt, die Kinder oder Jugendliche erreicht. Im März empfahl der Nationalrat die Initiative relativ knapp zur Ablehnung; der Ständerat wird im Herbst darüber befinden. Debattiert wird derzeit aber über das vom Bundesrat neu aufgesetzte Tabakproduktegesetz, das der Ständerat am Montag offiziell zum indirekten Gegenvorschlag zur Initiative erklärt hat. Es sieht vor, dass Tabakwerbung nicht nur in Medien verboten wird, «die für Minderjährige bestimmt sind», sondern auch im Kino, auf Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden sowie auf vom öffentlichen Grund aus einsehbaren Plakatwänden.
Wie es weitergeht: Weil einige Differenzen verbleiben, wird der Nationalrat im Herbst ein zweites Mal über das Gesetz debattieren. Doch das Initiativkomitee hat den Glauben an griffige Regeln bereits verloren: Das Tabakproduktegesetz verkomme «zur Alibiübung», schreibt es in einer Medienmitteilung. Man konzentriere sich nun auf den voraussichtlich im Frühjahr 2022 anstehenden Abstimmungskampf.
Justizinitiative: Auch im Ständerat chancenlos
Worum es geht: Der Ständerat lehnt die Justizinitiative oppositionslos ab. Sie sieht vor, dass Bundesrichterinnen neu ausgelost werden sollen. Klar abgelehnt wurde auch ein Gegenvorschlag von links, der vorsah, Bundesrichter alle sechs Jahre stillschweigend wiederzuwählen. Die Rechtskommission schlägt jedoch vor, künftig solle die Gerichtskommission beim Auswahlverfahren einen Fachbeirat beiziehen können.
Warum Sie das wissen müssen: Richterposten werden in der Schweiz nach Parteienproporz vergeben und sind mit einer Mandatssteuer zuhanden der jeweiligen Partei verbunden. Bundesrichter müssen alle sechs Jahre zur Wiederwahl antreten. Letztes Jahr empfahl die SVP einen ihrer Bundesrichter nicht zur Wiederwahl, weil seine Werthaltung nicht mit jener der Partei übereinstimme. Auch bei der Wahl von zwei Bundesrichterinnen diese Woche gab es ein Störmanöver von rechts. Die Justizinitiative des Unternehmers Adrian Gasser will die Gewaltenteilung auf Bundesebene stärken: Eine unabhängige Fachkommission soll eine Liste valabler Kandidatinnen zusammenstellen, aus der dann per Los Richter für zwölf Amtsjahre bestimmt werden.
Wie es weitergeht: Nachdem der Nationalrat schon in der Frühlingssession Nein zur Justizinitiative gesagt hat, ist dieses Geschäft nun bereit für die Schlussabstimmung. Die Idee eines Fachbeirats müsste auch in der Rechtskommission des Nationalrats eine Mehrheit finden, damit ein entsprechender Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden könnte.
Überbrückungsrente: Ab Juli fliesst Geld
Worum es geht: Gute Nachrichten für ältere Arbeitslose: Der Bundesrat setzt das Gesetz zu den Überbrückungsleistungen auf den 1. Juli in Kraft. Ab dann können Personen, die nach dem 58. Lebensjahr ihre Stelle verloren haben und nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenkasse ausgesteuert worden sind, bis zum Rentenbeginn eine Überbrückungsrente beziehen. Gemäss Bundesrat können Personen Anspruch darauf haben, deren Vermögen 50’000 Franken respektive bei Ehepaaren 100’000 Franken nicht übersteigt. Das Guthaben der beruflichen Vorsorge zählt bis zu einem Betrag von 500’000 Franken nicht zum Vermögen.
Warum Sie das wissen müssen: Wer wenige Jahre vor der Pensionierung arbeitslos wird, hat oft Mühe, eine neue Stelle zu finden. Vielen droht der Gang aufs Sozialamt. Das soll die Überbrückungsrente verhindern und dabei auch die Angst vor der Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte dämpfen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter diente die neue Rente als Argument gegen die gescheiterte SVP-Begrenzungsinitiative. Die SVP nannte das Geld «Almosen für ältere Schweizer Arbeitnehmer», das Referendum aus ihren Kreisen kam aber nicht zustande.
Wie es weitergeht: Das Geld wird älteren Arbeitslosen ausgezahlt, die darauf Anspruch haben. Es handelt sich dabei um etwa 3400 Menschen.
Krankenkassenprämien: Bundesrat will höhere Steuerabzüge
Worum es geht: Künftig sollen bei den direkten Bundessteuern höhere Abzüge für Krankenkassenprämien möglich sein. Der Bundesrat schickt einen entsprechenden Vorentwurf in die Vernehmlassung.
Warum Sie das wissen müssen: Die Krankenkassenprämien steigen seit Jahren. Die Prämienverbilligungen variieren je nach Kanton stark, sowohl was die Zahl der Bezügerinnen als auch die Höhe der Beträge betrifft. Der Prämienanteil, den jemand aus dem eigenen Sack bezahlt, kann bis zu einem bestimmten Höchstbetrag von den Steuern abgesetzt werden. Diesen will der Bundesrat als Reaktion auf eine Motion des SVP-Nationalrats Jean-Pierre Grin heraufsetzen. Sie schlägt vor, dass Alleinstehende künftig 3000 statt 1700 Franken jährlich abziehen dürfen, Ehepaare 6000 statt 3500 Franken, zudem soll der Abzug je Kind von 700 auf 1200 Franken steigen. Als Folge rechnet der Bund mit Mindereinnahmen von 290 Millionen Franken, wovon 60 Millionen auf die Kantone entfallen. Nach dem Willen des Bundesrats soll die Neuregelung auch für die kantonalen Steuern gelten; er versichert aber, dass «die Kantone die Abzugshöhe wie bis anhin selber festsetzen können».
Wie es weitergeht: Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 8. Oktober.
Frauenstreik: Grossdemos für bessere Löhne und Renten
Worum es geht: Am Montag gab es in vielen Städten Kundgebungen zum Frauenstreik. Laut Angaben des Gewerkschaftsbunds haben etwa 100’000 Personen teilgenommen.
Warum Sie das wissen müssen: Der diesjährige Frauenstreik markiert gleich mehrere Jubiläen: Seit 50 Jahren haben Frauen in der Schweiz das Stimm- und Wahlrecht, vor 40 Jahren sagte die Stimmbevölkerung Ja zum Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung, und vor 30 Jahren fand der erste Frauenstreik statt. Organisiert von Gewerkschaften und Frauenorganisationen verliefen die Aktionen friedlich. In mehreren Städten wurde das Wasser in öffentlichen Brunnen violett gefärbt. Die Demonstrantinnen fordern «bessere Löhne», «anständige Renten» und «genügend Betreuungsplätze» für Kinder. Weiter verlangen sie mehr Anerkennung für Care-Arbeit und Massnahmen gegen Gewalt an Frauen.
Wie es weitergeht: Das Parlament plant im Rahmen der AHV-Revision eine Erhöhung des Frauenrentenalters. Bei der laufenden Revision des Sexualstrafrechts soll Vergewaltigung neu definiert werden. Von vielen Frauen kommt grosser Druck für eine «Nur Ja heisst Ja»-Regel, bei der alle Beteiligten explizit zustimmen müssen, damit Sex als einvernehmlich gilt.
Flügelschlag der Woche
Das Rahmenabkommen ist tot, wer war der Henker? Hoch gingen die Wogen im Nationalrat bei der Sonderdebatte zur Europapolitik. Alle gingen sie aufeinander los; nur um gemeinsam dann auf Bundesrat Cassis einzuhauen. Alle? Nein! Ein Loblied auf den Bundesrat sang ausgerechnet der Nörgler der Nation, SVP-Nationalrat Roger Köppel. «Das ist ein wunderbarer Flügelschlag unserer Selbstständigkeit», dichtete der «Weltwoche»-Verleger am Rednerpult und wand den Gewerkschaften, namentlich dem «weitsichtigen» Präsidenten des Gewerkschaftsbunds, Pierre-Yves Maillard, ein Kränzchen. Schliesslich hatten diese das linke Nein zum Vertrag zementiert. Selbst SP-Co-Präsident Cédric Wermuth konnte den Vorwurf, er habe sich mit dem mächtigen Gewerkschaftsbund ins Bett gelegt, nicht kontern. «Diese versalzene Suppe hat mehrere Köche», versuchte er den Zickzackkurs der Sozialdemokraten beim Rahmenabkommen zu rechtfertigen. Grünen-Chef Glättli kramte derweil tief in der Wortkiste und fand dann «den Souveränitätsfetisch», den es jetzt zu hinterfragen gelte. Und Ignazio Cassis? Der für das vertrackteste Dossier zwischen Brüssel und Bern zuständige Bundesrat zitierte ein, wenn man ihm Glauben schenken darf, indisches Sprichwort. «If it’s all grey in front of you, move the elephant», sagte Cassis fast schon vergnügt. Kenner wissen: Aus der Cassis’schen Stube im sonnigen Tessin hat der Magistrat alles Grau vertrieben. Im farbenprächtigen Interieur kann der FDP-Mann über den Sommer die offene Rahmenabkommen-Wunde lecken. Und dabei über die nicht allzu rosigen Aussichten für seinen Verbleib im Bundesrat sinnieren.
In einer früheren Version haben wir bei den Kantonen, die Ja zum CO2-Gesetz gesagt haben, Neuenburg vergessen. Wir entschuldigen uns für den Fehler und bedanken uns für den Hinweis aus der Verlegerschaft.
Illustration: Till Lauer