Der politische Klüngel in der Schweizer Justiz
Wer Karriere als Richter machen will, muss Parteimitglied sein, Mandatssteuern abliefern und sich regelmässig der Wiederwahl stellen. Das Schweizer System ist einmalig – und steht in der Kritik. Jetzt will die Justizinitiative damit Schluss machen.
Von Brigitte Hürlimann (Text) und Chrigel Farner (Illustration), 14.08.2019
Vor Gericht antraben zu müssen, ist nichts Schönes.
Aber manchmal sind wir darauf angewiesen, dass eine neutrale und fachkundige Instanz unsere Händel begutachtet; uns anhört, Stellung nimmt, autoritativ entscheidet – den Rechtsfrieden wiederherstellt, um es etwas pathetisch auszudrücken. Das heisst: Die Schuldigen und Wortbrüchigen zur Verantwortung zieht, die Unschuldigen gehen lässt, den Geprellten und Geschädigten ihr Recht gibt, Schadenersatz und Genugtuung zuspricht.
Dafür lassen wir die Faust im Sack. Wir delegieren unser Bedürfnis nach Schlichtung, Vergeltung und Wiedergutmachung an die dritte Gewalt im Staat, an die Justiz.
Wir erwarten, bei den Gerichten auf unabhängige und fähige Richter zu stossen, auf die besten Juristinnen im Land. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist ein verfassungs- und völkerrechtlich garantiertes Gut, darauf beruht unser Vertrauen in den Rechtsstaat.
Den wenigsten ist allerdings bewusst, wie hierzulande die Richterbank zusammengesetzt wird, sprich: wer wie warum und wo zu einem Richterposten kommt – oder eben nicht. Das schweizerische System der Richterwahlen ist einmalig. Und kein Ruhmesblatt.
Denn die Richterposten werden unter den Parteien verteilt, entsprechend der Parteienstärke. Parteiproporz heisst das Zauberwort. Der Parteiproporz spielt auf jeder Gerichtsebene, vom Bezirksgericht bis zum Bundesgericht. Mit dem Parteiproporz eng verknüpft ist die Mandatssteuer, die jeder Richter seiner Partei jährlich abzuliefern hat. Und damit die Zahlungsmoral nicht nachlässt und die Richterschaft nie vergisst, wem sie das Amt zu verdanken hat, muss sie sich alle paar Jahre der Wiederwahl stellen. Wahlkörper ist das Volk oder das Parlament. Einzige Ausnahme: der Kanton Freiburg, der die Wiederwahl abgeschafft hat.
Ein radikaler Wechsel
Nun liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, der das heutige System der Richterwahlen ändern will. Die Justizinitiative schlägt einen radikalen Wechsel vor, zumindest auf Bundesebene. Falls das Volksbegehren angenommen wird, dürfte dies auch Auswirkungen auf die unteren Gerichtsinstanzen haben.
Lanciert wurde sie von einem Bürgerkomitee, die Idee und die finanziellen Mittel stammen vom umtriebigen, seit jeher pointiert staatskritischen Unternehmer Adrian Gasser. Diese Personalie führt zu Naserümpfen. Denn Gasser hat es mit so manchem verdorben.
Von Spinnereien, Kandidaturen und Prozessen: Wer ist Adrian Gasser?
Geboren in Baselland, 76 Jahre alt, hat Adrian Gasser ab den 1980er-Jahren für Schlagzeilen gesorgt: Zunächst, weil er in die serbelnde Spinnereibranche investierte, die von ihm aufgekauften Unternehmen jedoch bald wieder schloss und die Belegschaften entliess. Es kam zu Streiks und Protesten – und das Bundesgericht bestätigte 1999 aufgrund eines Arbeitskonflikts mit Gasser erstmals das Streikrecht. Der Unternehmer legte sich mit den Gewerkschaften an, aber auch mit seinem früheren Geschäftspartner Christoph Blocher. Gasser zog Blocher wegen Veruntreuung vor Gericht und unterlag. Das Zürcher Obergericht befand, es habe Blocher am Vorsatz gefehlt.
Weitgehend Erfolg hatte der Unternehmer hingegen mit seinen Klagen gegen die «Weltwoche», die 1990 und 1991 in einer vierteiligen Artikelserie sein Geschäftsgebaren kritisierte. Das Bundesgericht bestätigte unlauteren Wettbewerb: Die Zeitung habe geradezu angestrebt, Adrian Gasser zur Unterhaltung der Leserschaft und zwecks Auflagesteigerung «fertigzumachen».
1987 kandidierte Gasser in seinem damaligen Wohnkanton Thurgau für den Nationalrat, wobei er knapp nicht gewählt wurde, 1999 für den Ständerat – beide Male als parteiloser Kandidat.
Und nun will ausgerechnet Gasser, der es als Immobilieninvestor zu den Reichsten im Lande gebracht hat, das Richterwahlsystem auf den Kopf stellen. Es ist ein alter Wunsch von ihm, er hat ihn bereits 1995 bei einem Referat in Biel dargelegt – und als These Nummer 8 in seine «Wirtschaftspolitischen Betrachtungen» integriert. In der gleichen These fordert Gasser übrigens auch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens; nachzulesen in seiner Broschüre «Klare Meinungen – zu früh ausgesprochen?».
Ein parteipolitisch unabhängiges Richterwahlsystem ist ihm derart wichtig, dass er bereit ist, Millionen dafür auszugeben: «Ich habe mir immer gesagt, wenn ich es mir leisten kann, dann ziehe ich es durch. Und zwar nicht zuletzt deshalb, weil es sonst niemand tut», sagt Gasser.
Mit dem Unterschriftensammeln hat das Komitee bereits Ende Mai aufgehört, obwohl man noch Zeit bis im November hätte. Auf der Strasse standen bezahlte Sammlerinnen, denn bisher hat sich noch keine Organisation oder Partei der Justizinitiative anschliessen mögen.
Die Initianten planen, das Volksbegehren am 26. August in Bern einzureichen. Sie gehen davon aus, über 125’000 beglaubigte Unterschriften beisammenzuhaben, also deutlich mehr als die erforderlichen 100’000.
Das ist der Startschuss für eine Diskussion, die fast alle als richtig und wichtig erachten. Sogar jene Kreise, welche die Initiative ablehnen.
Drei Vorschläge
Was will die Justizinitiative konkret? Sie schlägt drei Änderungen vor, die in der Bundesverfassung festgehalten werden sollen:
1. Eine politisch unabhängige Fachkommission
Heute werden die Bundesrichter von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Die Wahl wird zwar seit 2003 von einer parlamentsinternen Gerichtskommission ausgeschrieben und vorbereitet, ausschlaggebend bleiben aber die Empfehlungen der Fraktionen. Diese rechnen im Vorfeld der Wahl bis auf die Kommastellen aus, welche Partei aufgrund ihrer Wahlstärke wie viele Richterposten zugute hat. Das ist der sogenannte Parteiproporz, der auch auf kommunaler und kantonaler Ebene spielt. Er ist nirgends gesetzlich vorgesehen, sondern wird als ein Gentlemen’s Agreement betrachtet – als eine gut eingespielte, föderalistische Tradition. Die bisher kaum von jemandem ernsthaft in Frage gestellt wurde.
Wenn sich die Parteien untereinander die Richterposten aufteilen, bedeutet dies: Parteilose Kandidaten haben keine Chance. Wer Richterin werden will, muss einer Partei beitreten, und zwar am besten jener, die gerade Richterposten besetzen darf. Doch der Parteiproporz hat noch einen anderen Nebeneffekt: die Mandatssteuer. Jeder, der ein politisches Amt oder eben auch eine Richterstelle übernimmt, leistet der Partei jährliche Abgaben. Wiederum freiwillig. Und wiederum ist von einem Gentlemen’s Agreement die Rede. Das wiederum nirgends gesetzlich festgehalten ist. Die Richter aller Instanzen zahlen erkleckliche Beiträge an ihre Parteien – notabene für ein Amt, das kein politisches ist.
Die Initianten schlagen vor, dass auf Bundesebene die valablen Richterkandidatinnen neu von einer Fachkommission bestimmt werden. Die Kommissionsmitglieder müssen von Behörden und politischen Organisationen unabhängig sein; denkbar wären Professorinnen, Anwälte und ehemalige Richterinnen. Sie sollen vom Bundesrat für eine einmalige Amtsdauer von zwölf Jahren gewählt werden. Und Obacht: Die Fachkommission bestimmt nur – nach einem definierten Kriterienkatalog –, wer als Bundesrichterin infrage kommt, wer die notwendigen fachlichen und persönlichen Qualifikationen mitbringt. Sie wählt die Richter nicht.
Damit wäre die zweite radikale Neuerung angesprochen:
2. Das Losverfahren
Hat die Fachkommission die Gruppe der potenziell Wählbaren bestimmt, so werden die auserwählten Kandidaten zum Losverfahren zugelassen. Das Los entscheidet, wer den frei gewordenen Posten übernehmen darf. «Das Losverfahren ist so auszugestalten, dass die Amtssprachen im Bundesgericht angemessen vertreten sind», soll es nach den Vorstellungen der Initianten künftig in der Bundesverfassung heissen.
Der Vorschlag stösst auf Kopfschütteln und Unverständnis.
Dabei ist die Idee alles andere als exotisch. In gewissen Konstellationen, welche die interne Organisation und Verwaltung betreffen, greift das Bundesgericht heute schon zum Los: bei Wahlen oder aber bei Ausstandsbegehren, wenn das Bundesgericht einen Fall nicht mehr mit eigenen Mitgliedern behandeln kann. Dann werden aus dem Kreis der kantonalen Obergerichtspräsidentinnen per Los die benötigten ausserordentlichen Richter bestimmt.
Losverfahren für die Ämterbesetzung gab es schon im antiken Griechenland und sogar in der alten Eidgenossenschaft.
Benjamin Schindler, Vorsteher der Rechtswissenschaftlichen Abteilung der Uni St. Gallen und Professor für öffentliches Recht, beschreibt in einem Fachbeitrag, wie es früheren Generationen darum gegangen sei, verkrustete Herrschaftsstrukturen aufzuweichen, um politische Gleichheit zu erlangen. Erklärtes Ziel war es, die Aristokratisierung einzudämmen; all diese käuflichen und erblichen Pfründe, die Wahlgeschenke oder die Kungeleien unter den einflussreichen Familien. Ein Losverfahren, so das Fazit Schindlers, könne heute noch «gordische Entscheidungsknoten zerschlagen und akzeptanzfördernd wirken».
Und trotzdem lehnt der St. Galler Professor das Losverfahren für die Wahl der Bundesrichter ab. Stattdessen will er am Parteiproporz festhalten: der «Transparenz über die weltanschauliche Verortung der Richterinnen und Richter» zuliebe.
Anders sieht seiner Meinung nach die Situation in den Kantonen aus. Dort würden die Richterposten oft in einer intransparenten Ausmarchung unter den Parteien verteilt: «Damit werden die Parteien zur Rekrutierungsbörse für die Justiz, und die politische Vernetzung wird wichtiger als juristische Fachkompetenz, persönliche Integrität oder kommunikative Fähigkeiten. Eine Reform der Richterbestellung täte daher in vielen Kantonen not.» Doch: «Eine Initiative, die den Zugang zum Bundesgericht zur Lotterie machen will, setzt am falschen Ort mit dem falschen Mittel an», sagt Schindler.
Per Los ans Bundesgericht? Und wenn es der Zufall will und die Richterbank plötzlich einseitig besetzt wäre? Alles nur noch Frauen am höchsten Gericht, nur noch Männer, nur noch Autofans oder nur noch Strenggläubige?
Darüber haben sich auch die Initianten Gedanken gemacht – und den statistischen Beratungsdienst der ETH Zürich kontaktiert. Dieser spielte im Auftrag des Komitees verschiedene Varianten durch: mit zwei Farben, die für Männer und Frauen, Linke oder Rechte, Fortschrittliche oder Konservative stehen könnten. Oder mit fünf, zehn und zwanzig Farben, die beispielsweise Parteien oder andere Gesellschaftsgruppen vertreten. Das Fazit der ETH: In einer Simulation über 30 Jahre (die eine Million Mal durchgespielt wurde) kam es bei 40 Bundesrichtern und der Aufteilung in zwei Farben nie vor, dass eine Farbe völlig rausgefallen wäre. Das gleiche Resultat ergab sich bei fünf Farben. Bei den Simulationen mit zehn Farben lag die Wahrscheinlichkeit, dass jede Farbe in mindestens 25 der 30 Jahre vertreten ist, bei annähernd hundert Prozent, und auch bei zwanzig Farben erwies sich das Modell als stabil: Vom Normfall abweichende Bewegungen glichen sich wieder aus.
3. Die Abschaffung der Wiederwahl
Um die Unabhängigkeit der Richterinnen zu stärken, soll deren Wiederwahl abgeschafft werden. Gemäss Vorschlag der Initianten bleiben sie bis zum Ruhestand (beziehungsweise bis spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters) im Amt. Kombiniert wird die unbeschränkte Amtszeit mit einem Abberufungsverfahren. Auf Antrag des Bundesrats kann die Vereinigte Bundesversammlung einen Richter abberufen: wegen schwerer Amtspflichtverletzung oder weil die Betroffenen die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf Dauer verloren haben.
«Die Richter verdienen Schutz und Freiheit», sagt Initiant Adrian Gasser. «Das wird ihnen gewährt, wenn die Wiederwahl wegfällt.»
In der Schweiz kennt heute nur der Kanton Freiburg eine unbeschränkte Amtsdauer, verbunden mit einem Abberufungsverfahren. Das Beispiel hat bisher nicht Schule gemacht. Dabei wird es von der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (Greco) dringend empfohlen, auch jüngst gerade wieder. Im Konformitätsbericht für die Schweiz, der diesen Juni veröffentlicht wurde, wird ausdrücklich bedauert, dass die Schweiz am bisherigen System festhält und nicht auf die Aufhebung der periodischen Wiederwahl der Richter an den eidgenössischen Gerichten hinwirkt.
Kritik aus dem Europarat
Überhaupt äussert sich die Antikorruptionsgruppe auffallend besorgt über das hiesige Richterwahlsystem: was den Zwang zur Parteimitgliedschaft betrifft, die Mandatssteuer und eben auch das Wiederwahlprozedere. Die Greco stellt fest, dass die politische Zugehörigkeit der Richterkandidaten nach wie vor ein massgebendes Rekrutierungskriterium ist. Dieses könne gelegentlich höher gewichtet werden als die Kompetenz. Kandidaten ohne Parteibüchlein hätten es in der Schweiz sehr schwer, Richter zu werden.
Im vierten Evaluationsbericht erwähnt die Greco zudem, was in Juristenkreisen schon lange die Runde macht: dass einige Kandidatinnen der Richterkarriere zuliebe die Partei flugs wechseln, notfalls auch von links bis ganz rechts. Oder nur deshalb einer Partei beitreten, weil sie sonst kaum Chancen auf einen Richterposten haben. Da entscheidet man sich halt für jene Partei, die am meisten Posten zu besetzen hat.
All dies führt den Parteiproporz und den hehren Anspruch, alle gesellschaftlichen Wertungen via Parteien an den Gerichten vertreten zu sehen, ad absurdum.
Die Antikorruptionsgruppe stellt fest, dass in der Schweiz hoch qualifizierte Juristinnen vom Richten ausgeschlossen werden, weil sie keine politische Unterstützung haben. Oder keine haben wollen. Zu erwähnen bleibt, dass der allergrösste Teil der Bevölkerung nicht Parteimitglied ist und je nach Vorlage anders stimmt, nicht getreulich einer Parteilinie folgend. Parteilose aber haben allenfalls an unteren, ländlichen Gerichten eine Chance auf einen Richterposten. Spätestens ab der zweiten Instanz ist dann Schluss mit der parteilosen Extravaganz.
Der letzte parteilose Bundesrichter, Paul Logoz, wurde 1942 gewählt und blieb bis 1953 im Amt. Seither dominieren die Parteibüchlein.
Kritik aus der Richterschaft
«Das heutige System stellt eine unnötige Einschränkung dar», sagt Eric Pahud, stellvertretender Präsident am Bezirksgericht Zürich, dem zweitgrössten Gericht im Land. «Wer nicht Parteimitglied ist oder in der falschen Partei, kommt nicht zum Zuge, trotz bester Qualifikationen und Erfahrungen.»
Pahud ist SP-Mitglied und fühlt sich dieser Partei durchaus verbunden. «Die parteiinternen Auswahlverfahren bei den Richterwahlen sind aber intransparent sowie anfällig für Filz und Seilschaften», sagt Pahud. «Man muss den Parteien diese Macht wegnehmen. Richterwahlen müssen objektiviert und entpolitisiert werden.»
Auch Patrick Guidon, Kantonsrichter in St. Gallen und Präsident der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter, fühlt sich seiner Partei, der SVP, verbunden; nach seiner Einschätzung tritt mittlerweile aber eine Mehrheit der Richter einer Partei vor allem im Hinblick auf eine Wahl bei. Anders als sein Zürcher Kollege ist er dennoch der Meinung, das heutige Richterwahlsystem habe sich grundsätzlich bewährt: «Das Bekenntnis zu einer Partei zeigt, wo jemand weltanschaulich steht.»
Guidon würde allerdings eine gewisse Öffnung zugunsten der Parteilosen begrüssen – und er ist der Meinung, dass Alternativen zur heutigen Mandatssteuer diskutiert werden müssen: «Das ist auch die Haltung der Richtervereinigung.» Die Mandatssteuer sei letztlich nichts anderes als eine Form indirekter staatlicher Parteifinanzierung. Als mögliche Lösung bringt die Richtervereinigung eine Finanzierung analog den bereits heute bekannten Fraktionsbeiträgen ins Spiel.
Stephan Wullschleger, Vorsitzender Präsident des Appellationsgerichts Basel-Stadt und SP-Mitglied, sieht in der Abkehr von der Wiederwahlerfordernis den wichtigsten Punkt der Justizinitiative. Er befürchtet, die Gefahr direkter politischer Beeinflussung auf die Rechtsprechung könnte ohne Systemänderung zunehmen: «Bereits heute gibt es eine Partei, die ihre Richterinnen und Richter regelmässig zitiert oder bei den Wahlen an die eidgenössischen Gerichte Strafaktionen für missliebige Richterinnen und Richter durchführt. Das beeinträchtigt die Unabhängigkeit der Gerichte.»
Ein weltweites Unikum
Wie viel die Richter jedes Jahr in die Parteienkassen abliefern, das hat der Bündner Verwaltungsrichter Giuliano Racioppi (CVP) herausgefunden. Seine Umfrage, die 2017 in der Richterzeitung publiziert wurde, sorgte für Aufsehen. Racioppi zeigte auf, dass die linken Parteien am meisten und die rechten am wenigsten verlangen. Konkret: Die FDP und die BDP verlangten zum Zeitpunkt der Umfrage von ihren Bundesrichterinnen 3000 Franken pro Jahr – die Grünen 20’000 Franken. Dazwischen liegen die SP (13’000 Franken), die SVP (7000 Franken) und die GLP (6000 Franken).
Racioppi bezeichnet die richterliche Mandatssteuer als ein Unikum, das wohl gegen sämtliche internationalen Regelungen betreffend die richterliche Unabhängigkeit verstosse. Er schlägt die Abschaffung der Wiederwahl vor, um den Mandatssteuern den Nährboden zu entziehen.
Das sagen die Parteien
Die Justizinitiative sticht in ein Wespennest. Es geht um nicht weniger als die grundsätzlichen Fragen einer modernen Demokratie, welche die Flagge von Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung hochhält. Eine Demokratie, die eine Modelrolle spielen will. Und soll.
Umfrage also bei den grossen Parteien: Was halten Sie vom Volksbegehren? Vom Parteiproporz, der Mandatssteuer, der Wiederwahl? Die Anfrage der Republik kommt ein paar Wochen bevor die Initiative im August eingereicht werden soll. Das Thema ist nicht neu. Trotzdem fühlen sich einige Parteien auf dem falschen Fuss erwischt.
Die Antworten aus den Parteizentralen, in alphabetischer Reihenfolge:
CVP: «Ich habe diese Initiative im Parteipräsidium traktandieren lassen», sagt Präsident Gerhard Pfister. «Eine klare Mehrheit des Präsidiums lehnt sie ab. Persönlich finde ich aber, dass die Parteien weniger Einfluss bei der Wahl der Richter haben sollen. Das Wahlverfahren muss diskutiert werden.»
FDP: «Leider können wir Ihnen zurzeit keine Auskunft geben, da wir noch nicht angefangen haben, die Initiative zu diskutieren», sagt Kommunikationschef Martin Stucki.
GLP: «Es gibt noch keine Parteiposition», sagt Parteipräsident Jürg Grossen. «Meine Haltung ist folgende: Die richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes Gut. Es ist daher berechtigt, die Frage zur Vereinbarkeit mit Mandatsabgaben und möglicher Nichtwiederwahl wegen politisch missliebiger Gerichtsentscheidungen zu stellen. Andererseits ist es eine Realität, dass die Mandatsabgaben für die Parteien eine nicht unwesentliche Einnahmequelle sind. Man kann die Abgabe nicht losgelöst von der Frage der Parteienfinanzierung diskutieren.»
Grüne: «Wir haben noch keine offizielle Haltung zur Initiative», sagt Fraktionschef Balthasar Glättli. «Die Mandatssteuer wird von den Grünen transparent ausgewiesen, so wie die Spenden auch. Zwar kritisiert die Antikorruptionsgruppe Greco die Mandatssteuer, sie kritisiert aber auch die Intransparenz bei der Politikfinanzierung und das Fehlen einer staatlichen Parteienfinanzierung. Wir können auf die Mandatssteuern verzichten, wenn wir eine staatliche Parteienfinanzierung haben. Die Abgabe hat jedoch keinen Einfluss auf die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter, im Gegenteil, sie macht die Parteien von ihnen abhängig. Kritisieren könnte man eher den Parteiproporz oder die Wiederwahl. Andererseits bin ich froh um den freiwilligen Parteiproporz; er garantiert, dass die verschiedenen Haltungen an den Gerichten vertreten sind.»
SP: «Die Wiederwahl der Richterinnen und Richter sowie die Mandatsabgabe sind die zentralen Punkte», sagt Matthias Aebischer, Mitglied der Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung. «Die SP fordert schon lange eine staatliche Parteienfinanzierung, so wie sie im umliegenden Ausland gang und gäbe ist. Sobald diese kommt, können wir über die Mandatssteuer sprechen. Vorher kann sie nicht abgeschafft werden. Immerhin zahlen ja alle Mandatsträger, nicht nur die Richter. Auch ich, als Nationalrat, zahle die Abgabe. Das vorgeschlagene Lossystem ist ein guter Ansatz: Wer fähig ist, kommt ins Losverfahren. Doch das funktioniert nur, wenn die Auswahl genügend gross ist. Am Bundesstrafgericht zum Beispiel wird es nicht mehr funktionieren, weil wir dort zu wenige geeignete Kandidatinnen und Kandidaten finden. Das gleiche Problem wird sich wohl auch an anderen Gerichten ergeben.»
SVP: «Wir wollen am bisherigen System festhalten, wie das alle Parteien wollen, wenn es um die eigenen Richterinnen und Richter geht», sagt Pirmin Schwander, Mitglied der Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung. «Der Richter ist zwar in erster Linie den Gesetzen verpflichtet, es gibt aber Ermessensspielräume. Deshalb ist es wichtig, dass an einem Gericht möglichst alle Wertehaltungen vertreten sind. Die Richterkandidaten sollen bekennen, wo sie politisch stehen. Über die Abgabe an die Parteien kann diskutiert werden, wenn gleichzeitig die Richterinnen und Richter jährlich qualifiziert werden – wie das bei anderen Berufen auch der Fall ist. Mich stören die teils hohen Löhne der Richter, ohne dass regelmässig die persönlichen und fachlichen Anforderungen geprüft werden. Darum bin ich gegen eine Wahl bis zur Pensionierung, auch wenn dabei mangels Qualität ein Abberufungsverfahren eingeleitet werden könnte. Die Hürden für eine Abberufung sind viel zu hoch.»
Streit um Parteibüchlein
Die nächste Bewährungsprobe für den Parteiproporz steht Ende September an. Dann nämlich hat die Vereinigte Bundesversammlung gleich vier Posten am Bundesgericht neu zu besetzen. Es kommt einem Coup gleich, dass diese Wahl so kurz vor den eidgenössischen Wahlen stattfinden soll, und Profiteurin des frühen Termins ist eindeutig die SVP: Sie erhebt gemäss heute noch geltender Parteiproporz-Berechnung Anspruch auf drei der vier Sitze. Der vierte Sitz sollte der SP zugeschanzt werden – gemäss Gentlemen’s Agreement.
Bei der letzten Wahl ans Bundesgericht, Mitte Juni, ist der sonst so unangefochtene Parteiproporz schon arg ins Wanken geraten. Gemäss Berechnungen wäre dieser Sitz nämlich klar an die SVP gegangen. Die parlamentarische Gerichtskommission entschied sich jedoch hauchdünn, mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Jean-Paul Gschwind (CVP), für die CVP-Kandidatin Julia Hänni, Assistenzprofessorin an der Universität Luzern und ehemalige Gerichtsschreiberin am Bundesgericht. Ein denkwürdiger Auftritt der beiden SVP-Grössen Albert Rösti und Thomas Aeschi in der Gerichtskommission änderte nichts an diesem Resultat. Die Sondergäste, die anstelle zweier SVP-Kommissionsmitglieder Platz genommen hatten, pochten vergeblich auf die Einhaltung des Parteiproporzes.
Der SVP-Richterkandidat, der Berner Verwaltungsrichter Thomas Müller, strich am Wahltag die Segel und verzichtete kurzfristig auf eine Kandidatur – oder besser gesagt: auf eine Kampfwahl. Seine Kontrahentin wurde gewählt, Müller hofft nun auf den nächsten Wahltermin im September.
Die Gerichtskommission hatte ihren Vorschlag zugunsten der CVP-Kandidatin damit begründet, sie habe «mit ihrer beruflichen Laufbahn, ihrer Ungezwungenheit und der allgemeinen Qualität ihrer Präsentation beeindruckt». Sie könne einen ausserordentlichen akademischen Werdegang vorweisen, habe zahlreiche Publikationen verfasst, kenne das Bundesgericht, verfüge über eine hohe Sozialkompetenz sowie über gute Kenntnisse der Amtssprachen und des Englischen.
Mit anderen Worten: Sie war die bessere Kandidatin.
Dass aber in der Vereinigten Bundesversammlung nicht über die Qualifikation, sondern in erster Linie übers Parteibüchlein gestritten wird, hinterlässt einen fahlen Nachgeschmack.
Oder, um es in der provokativen Art und Weise eines Adrian Gasser auszudrücken, dem Mastermind hinter der Justizinitiative: «Die Justiz muss komplett und konsequent von der ‹Classe politique› getrennt werden. Dann haben wir die Chance auf Richterinnen und Richter mit Charakter.»
Das Thema ist lanciert
Das Anliegen von Gasser – die Trennung von Politik und Justiz – hat im Hochsommer ungeahnten Auftrieb bekommen. Wer noch ein Beispiel dafür brauchte, wie unverfroren sich die Parteien in die richterliche Arbeit einmischen, der wurde am 26. Juli bestens bedient. An diesem schwülheissen Freitag, kurz bevor die ersten Gewitter für Abkühlung sorgten, wurde ein Urteil des Bundesgerichts publik, das die Gemüter in Wallung brachte.
Das höchste Gericht entschied mit drei gegen zwei Stimmen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung Frankreich Informationen über UBS-Kunden erteilen darf. Es geht um französische Inhaber von rund 40’000 Bankkonti. Um mutmassliche Steuersünder.
Zu den Befürwortern des umstrittenen Entscheids gehört ein SVP-Richter. Vor allem er muss sich von seiner Partei anhören lassen, seine Wiederwahl sei gefährdet. Fraktionspräsident Thomas Aeschi sagte, man wolle keine SVP-Richter, die das Gedankengut der Partei nicht vertreten würden. Support erhält Aeschi von den beiden SVP-Nationalräten Thomas Matter und Pirmin Schwander, aber auch von FDP-Nationalrat und Bankdirektor Hans-Peter Portmann oder CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter. Sie drohen mit der Nichtwiederwahl unliebsamer Bundesrichterinnen.
So also sieht hierzulande Gewaltentrennung aus? Adrian Gasser und sein Team werden sich über das Sommertheater freuen.
Das Thema der Justizinitiative ist endgültig lanciert.