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Update: 24.11.2020
Die Ergebnisse der vierten Urabstimmung von Project R sind da. 22’636 Verlegerinnen der Republik waren eingeladen, vom 6. bis zum 22. November 2020 ihre Stimme abzugeben. 6190 von Ihnen haben teilgenommen, was eine Stimmbeteiligung von 27,4 Prozent bedeutet. Herzlichen Dank!
PS: Die Resultate der Urabstimmung 2021 finden Sie hier.
Lesen Sie zu den Resultaten auch unseren Newsletter.
Darüber haben Sie abgestimmt
Journalistisch wollen wir Sie regelmässig überraschen. Beim Geschäftsgang nicht. Der Journalismus der Zukunft muss auf Transparenz gebaut sein. Sie finden auf dieser Plattform darum vernünftige Informationen für vernünftige Entscheide. Zum Beispiel, welcher Anteil Ihres Jahresbeitrags ganz direkt in den Journalismus fliesst. Wie viele Angestellte wir beschäftigen und was das kostet. Oder wie lange im Fall der Fälle das Geld mindestens reichen würde. Sie können nachlesen, wie Ihre Vorschläge ganz direkt in die neuen Statuten eingeflossen sind.
Das waren die Vorlagen im Überblick:
Zum letzten Geschäftsjahr (2019/2020)
Für das laufende Geschäftsjahr (2020/2021)
Ich will es genau wissen: 5 Grundsatzfragen
Wie sind die Republik und Project R miteinander verbunden?
Für diese Frage haben wir das Konstrukt unseres gemeinsamen Unternehmens für Sie aufgezeichnet.
Wer kann abstimmen?
Abstimmen können alle Personen, die am 6. November 2020 Mitglied der Genossenschaft Project R waren (und es bis zur Stimmabgabe sind). Wenn Sie ein Monatsabo der Republik abgeschlossen haben, können Sie nicht abstimmen.
Wie gebe ich meine Stimme ab?
Haben Sie Ihre Stimme einmal abgegeben und bestätigt, können Sie sie nicht mehr zurücknehmen. Für die Abstimmungen wählen Sie «Ja» oder «Nein», oder Sie legen sie leer ein, indem Sie keine Antwort auswählen. Dann klicken Sie auf «Abstimmen» und «Stimme bestätigen».
Wie werden die Abstimmungen ausgezählt?
Sie haben, wie jedes Mitglied, eine Stimme für jede Abstimmungsfrage. Sie können Ihre Stimme leer einlegen und damit zum Ausdruck bringen, dass Sie die Frage nicht beantworten können oder wollen. Wir weisen die leeren Stimmen aus, sie zählen für die Stimmbeteiligung, aber nicht für die Beschlussfassung. Mit anderen Worten: Ein Traktandum gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der Personen, die teilgenommen haben, «Ja» gestimmt haben – ohne Berücksichtigung der Enthaltungen.
Wie sieht der Zeitplan aus?
6. November bis 22. November um Mitternacht: Die Mitglieder von Project R stimmen ab.
24. November: Wir geben die Abstimmungsresultate bekannt. Hier auf der Website und als E-Mail an alle, die teilgenommen haben.
1. Geschäftsbericht
Als Erstes der Geschäftsbericht. Mit Ihrem Jahresbeitrag haben Sie uns viel Geld anvertraut. Sie haben ein Recht darauf, zu wissen, was damit geschehen ist – und darüber zu richten. Die Lektüre lohnt sich auch, falls Sie sich nicht für Zahlen interessieren: Wir haben für Sie publizistische Höhepunkte und Impressionen aus der Redaktion zusammengestellt und lassen das turbulente Jahr Revue passieren.
Ich will es genauer wissen: Die wichtigsten Fakten, Zahlen und Antworten zu dieser Vorlage
Worüber stimme ich ab?
Über drei Teile des Geschäftsberichts: Lagebericht, konsolidierte Jahresrechnung (Konzernrechnung) und Revisionsbericht.
Was ist das Wichtigste aus dem Lagebericht? (Seite 3 bis 11)
Es kamen netto 5019 neue Jahresmitgliedschaften hinzu. Damit ist die Verlegerschaft von 16’138 (Stand 30. Juni 2019) auf 21’157 (Stand 30. Juni 2020) gewachsen.
Die wichtige Januar-Erneuerungsrate der Mitgliedschaften lag bei 75 Prozent (Vorjahr: 61 Prozent).
Die Anzahl Monatsabonnentinnen stieg von 1737 auf 3995. Also auf mehr als das Doppelte.
Das Budget betrug knapp 6 Millionen Franken (und wurde eingehalten).
Budgetiert waren 33 Vollzeitäquivalente. Effektiv betrug der Personalbestand durchschnittlich 32 Vollzeitäquivalente, aufgeteilt auf 42 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bei konservativer Rechnung sind genügend flüssige Mittel bis mindestens Winter 2021 vorhanden.
Was muss ich zur konsolidierten Jahresrechnung wissen? (Seite 36 bis 51)
Dies sind die Rechnungen der Project R Genossenschaft und der Republik AG zusammengenommen.
Die flüssigen Mittel betrugen Ende Geschäftsjahr rund 3,8 Millionen Franken – 1,4 Millionen mehr als ein Jahr zuvor.
Der konsolidierte Verlust betrug rund 4,2 Millionen Franken. Die Mitgliedsbeiträge sind hier nicht eingerechnet, da sie in der Buchhaltung keinen Ertrag darstellen.
Für die Nichtbuchhalter eine stark vereinfachte Milchbüechli-Rechnung: Einnahmen: 6,7 Millionen Franken. Ausgaben: 5,8 Millionen Franken. Überschuss: 0,9 Millionen Franken.
Für die Buchhalterinnen unter Ihnen: Die Mitgliedsbeiträge wurden in das Eigenkapital gebucht, das den Verlust von rund 4,2 Millionen Franken trägt. Aus diesem Grund ist die Veränderung des Eigenkapitals zentral. Die Mitgliedsbeiträge betrugen rund 5,1 Millionen Franken. Hinzu kamen Erträge aus Monatsabos, Spenden und andere Erträge von rund 1,6 Millionen (total 6,7 Millionen). Dem gegenüber standen Aufwand, Finanz- und Fondsergebnis und weitere Minderung des Eigenkapitals im Wert von rund 5,7 Millionen Franken. Das Eigenkapital hat somit um rund 0,9 Millionen Franken zugenommen und belief sich per Ende Juni 2019 auf rund 1,2 Millionen Franken.
Revisionsbericht (Seite 52)
Die Revisionsstelle hat die konsolidierte Jahresrechnung geprüft und empfiehlt, sie zu genehmigen.
Sie weist darauf hin, dass das interne Kontrollsystem noch nicht vollständig dokumentiert ist.
Sie weist auch darauf hin, dass eine wesentliche Unsicherheit an der Fortführungsfähigkeit besteht.
Was bedeutet Fortführungsfähigkeit? Und warum ist diese unsicher?
Hier lassen wir unsere Revisionsstelle zu Wort kommen: «Bei der Annahme der Fortführungsfähigkeit wird davon ausgegangen, dass eine Organisation ihre Geschäftstätigkeit für die absehbare Zukunft fortführen kann. Bei der Republik AG besteht aufgrund der vorhandenen Überschuldung (aufgrund genügend hoher Darlehen mit Rangrücktritt konnte auf den Gang zum Richter verzichtet werden) und der Notwendigkeit, in Zukunft höhere Erträge zu erzielen (z. B. durch Verkauf von mehr Abos an die Project R Genossenschaft aufgrund höherer Mitgliederzahlen), eine wesentliche Unsicherheit zur Fortführungsfähigkeit. Da die Republik AG die einzige Tochtergesellschaft der Project R Genossenschaft ist, besteht für den Konzern ebenfalls eine wesentliche Unsicherheit der Fortführungsfähigkeit. Für die Project R Genossenschaft allein betrachtet, besteht diese Unsicherheit nicht.»
Warum haben wir kein vollständig dokumentiertes internes Kontrollsystem?
Das IKS ist vorhanden, die Dokumentation dazu genügt jedoch noch nicht den Anforderungen. Wir lernen aus der Rückmeldung der Revisionsstelle und gehen davon aus, dass sie im kommenden Jahr die Existenz des IKS bestätigen kann.
Was, wenn der Geschäftsbericht abgelehnt wird?
Dann wird es richtig kompliziert. Zum Beispiel könnte der Vorstand nicht entlastet werden. Natürlich ist es Ihr gutes Recht, den Geschäftsbericht abzulehnen. Aber wir würden uns sehr wünschen, dass Sie uns in der Abstimmungsdebatte dazu vorher kurz schreiben. Vielleicht finden wir einen gemeinsamen Weg.
Kann ich den Revisoren Fragen stellen?
Ja, wenn Sie zur Durchführung und dem Ergebnis der Prüfung etwas wissen möchten, schreiben Sie uns in der Abstimmungsdebatte. Wir sammeln die Fragen an die Revisionsstelle bis zum 15. November, und Sie erhalten in der Debatte bis zum 18. November eine Antwort.
Der Vorstand und der Genossenschaftsrat von Project R legen Ihnen den Geschäftsbericht zur Genehmigung vor.
2. Jahresrechnung
Die zweite Abstimmungsfrage dreht sich spezifisch um die Finanzen von Project R. Im Unterschied zur konsolidierten Jahresrechnung aus der ersten Vorlage, in der auch die Republik AG enthalten war.
Ich will es genauer wissen: Die wichtigsten Fakten, Zahlen und Antworten zu dieser Vorlage
Was steht in der Jahresrechnung?
Die flüssigen Mittel betrugen Ende Geschäftsjahr rund 3,2 Millionen Franken.
Der Verlust betrug rund 3,6 Millionen Franken. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen von 5,1 Millionen sind dabei nicht eingerechnet, da sie direkt ins Eigenkapital fliessen und somit in der Buchhaltung keinen Ertrag darstellen.
Deshalb ist das Eigenkapital der zentrale Wert: Es hat um rund 1,5 Millionen Franken zugenommen und belief sich per Ende Juni 2020 auf rund 2,3 Millionen Franken.
Die Revisionsstelle weist wiederum auf die fehlende Dokumentation des internen Kontrollsystems hin und empfiehlt, die Jahresrechnung zu genehmigen.
Was, wenn die Jahresrechnung abgelehnt wird?
Nun, dann wird es richtig kompliziert. Wir könnten zum Beispiel die Steuererklärung für die Genossenschaft nicht einreichen. Natürlich ist es Ihr gutes Recht, die Jahresrechnung abzulehnen. Aber wir würden uns sehr wünschen, dass Sie uns in der Abstimmungsdebatte dazu vorher kurz anschreiben. Vielleicht finden wir einen gemeinsamen Weg.
Kann ich den Revisoren Fragen stellen?
Ja, wenn Sie zur Durchführung und dem Ergebnis der Prüfung etwas wissen möchten, schreiben Sie uns in der Abstimmungsdebatte. Wir sammeln die Fragen an die Revisionsstelle bis zum 15. November, und Sie erhalten in der Debatte bis zum 18. November eine Antwort.
Der Vorstand und der Genossenschaftsrat von Project R legen Ihnen die Jahresrechnung der Project R Genossenschaft zur Genehmigung vor.
3. Entlastung des Vorstandes
Der Vorstand und die Mitarbeitenden der Project R Genossenschaft haben im Geschäftsjahr 2019/2020 mit Ihren Mitgliedsbeiträgen gewirtschaftet und sind für diese Tätigkeiten verantwortlich. Der Vorstand und der Genossenschaftsrat stellen den Antrag, die Entlastung zu erteilen. Einverstanden?
Ich will es genauer wissen: Die wichtigste Antwort zu dieser Vorlage
Was bedeutet die Entlastung?
Wir müssen hier extrem genau sein. Darum haben wir unseren Anwalt gebeten, diese Erklärung zu formulieren:
«In einer Genossenschaft liegt es in der Kompetenz der Gesamtheit der Mitglieder, dem Vorstand die Décharge/Entlastung zu erteilen (Art. 879 Abs. 2 Ziff. 4 OR). Mit der Fassung des Entlastungsbeschlusses verzichtet die Genossenschaft auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegenüber dem Vorstand für dessen Tätigkeit während des abgelaufenen Geschäftsjahres. Die Genossenschaft entlässt den Vorstand mit anderen Worten aus der Haftung. Die Wirkung der Décharge ist insofern begrenzt, als sie nur für Sachverhalte gilt, die der Gesamtheit der Mitglieder zum Zeitpunkt der Décharge bekannt waren. Die Entlastung gilt gegenüber den Mitgliedern des Vorstandes sowie gegenüber jenen Personen, welche Weisungen des Vorstandes entgegennehmen und ausführen.»
Unser Gesamtbudget erklärt und aufgeschlüsselt
Bevor wir zur Frage über das Budget der Project R Genossenschaft kommen, möchten wir Ihnen kurz unser Gesamtbudget zeigen. Es erlaubt Ihnen einen Überblick über alle Ausgaben, die bei der Republik und bei Project R geplant sind. Uns ist es wichtig, dass Sie nachvollziehen können, wie wir Ihr Geld einsetzen.
Wenn Sie es in den einzelnen Bereichen genauer wissen möchten, tippen Sie einfach auf den entsprechenden Balken.
Auf einen Jahresbeitrag von 240 Franken gerechnet, fliessen rund 190 Franken in den Journalismus. Mit den restlichen 50 Franken halten wir das Unternehmen am Laufen und machen Werbung.
Ich will es genauer wissen: Ein paar Anmerkungen zu dieser Aufstellung
Warum wird das konsolidierte Ausgabenbudget (Gesamtbudget) offengelegt?
Wir sind überzeugt, dass Journalismus nur zukunftsfähig ist, wenn er auf Transparenz setzt. (Vielleicht erinnern Sie sich: Wir möchten die transparenteste Aktiengesellschaft der Schweiz sein.) Ein wichtiger Bestandteil davon ist Ausgabentransparenz: Sie vertrauen uns Ihr Geld an, und wir zeigen Ihnen, wie wir planen, es auszugeben.
Project R ist als Genossenschaft dazu verpflichtet, ihre Mitglieder über wichtige Fragen wie das Budget und die Rechnung abstimmen zu lassen. Eine Rechenschaftspflicht bezüglich Ausgaben der Republik gehört jedoch nicht dazu. Wir legen das konsolidierte Ausgabenbudget trotzdem offen – aus Überzeugung.
Wie hat sich das Budget verändert?
Die Verteilung über die Bereiche ist in etwa gleich geblieben. Es ist rund 0,1 Millionen Franken kleiner. Das letzte Budget finden Sie in der Abstimmung vom Juli 2019.
4. Project-R-Budget
Nachdem Sie gesehen haben, wie wir (also Project R und Republik) planen, Ihr Geld auszugeben, nun zur eigentlichen Abstimmungsfrage: Sind Sie mit dem Vorschlag des Vorstandes und des Genossenschaftsrats für das Project-R-Budget einverstanden?
Ich will es genauer wissen: Die wichtigsten Antworten zu dieser Vorlage
Was steht in diesem Dokument?
Project R plant, auch im nächsten Jahr praktisch alle ihre Mittel – das heisst in erster Linie Ihre Mitgliedsbeiträge – für die Republik auszugeben. Und zwar:
in Form von Republik-Abos, die Project R für ihre Mitglieder (also Sie) bei der Republik kauft;
indem die Genossenschaft den Rechercheetat für grosse Geschichten finanziert;
mit Mitarbeiterinnen in den Bereichen Geschäftsleitung, Departement des Inneren und Community, deren Arbeit beiden Unternehmen zugutekommt;
und last, but not least mit einer Defizitgarantie für die Republik.
Was, wenn das Budget abgelehnt wird?
Hier überlassen wir das Wort noch einmal unserem Anwalt: «Mit der Genehmigung des Budgets erhält der Vorstand die Befugnis, die im Budget veranschlagten Ausgaben zu tätigen. Liegt kein von der Urabstimmung genehmigtes Budget vor, sollte der Vorstand nur solche Ausgaben tätigen, welche für die Fortführung der Geschäftstätigkeit absolut notwendig sind.»
5. Bestätigung Revisionsstelle
In den vergangenen drei Jahren hat die BDO AG (Zürich) unsere Finanzen geprüft und anschliessend den Revisionsbericht verfasst. Unsere Statuten sehen vor, dass die Revisionsstelle einmal pro Jahr zur Wahl gestellt wird. Der Vorstand und der Genossenschaftsrat haben gute Erfahrungen mit diesem Unternehmen gemacht und beantragen, die Zusammenarbeit fortzusetzen.
6. Bestätigung Vorstand
Die drei Vorstandsmitglieder Clara Vuillemin (Präsidentin), Sylvie Reinhard und Peter Schmid arbeiten in der jetzigen Zusammensetzung seit Ende 2018 zusammen. Gerne möchten sie ihr Engagement für Project R und die Republik im kommenden Jahr fortsetzen. Der Genossenschaftsrat empfiehlt, den Wahlvorschlag anzunehmen.
Falls Sie das Video noch nicht gesehen haben, hier der Vorstand in Aktion, beim Erklären dieser Urabstimmung, und ein Grusswort der Präsidentin des Genossenschaftsrats.
Übrigens: Der Vorstand sucht Verstärkung!
Ich will es genauer wissen: Drei wichtige Antworten zu dieser Wahl
Was hat der Vorstand zu sagen?
Für diese Frage haben wir das Konstrukt unseres gemeinsamen Unternehmens für Sie aufgezeichnet. Die Details finden Sie in den Statuten von Project R (Artikel 29 bis 31).
Was, wenn der Vorschlag abgelehnt wird?
Dann würde der Vorstand zusammen mit dem Genossenschaftsrat eine weitere Urabstimmung mit einem neuen Wahlvorschlag durchführen. In der Zwischenzeit würde der Vorstand in seiner bisherigen Zusammensetzung bestehen bleiben.
Warum gibt es keine Einzelwahl?
Die bisherigen Vorstandsmitglieder möchten in diesem Geschäftsjahr weiter zusammenarbeiten. Zudem muss der Vorstand aus mindestens drei Personen bestehen.
7. Statutenänderung
Unsere aktuellen Statuten stammen noch aus den wilden Gründertagen und sind revisionsbedürftig. Der Genossenschaftsrat und der Vorstand schlagen deshalb eine Statutenänderung vor. Die angepassten Statuten haben wir Ihnen im Oktober im Detail vorgestellt und zur Vernehmlassung vorgelegt. Aus der produktiven Debatte sind 9 Anregungen in den Vorschlag für die Statutenänderung eingeflossen.
Ich will es genauer wissen: Die wichtigsten Antworten zur Statutenänderung
Wo kann ich die Änderungen nachvollziehen?
In der Visualisierung der Geld-, Macht- und Eigentumsverhältnisse sind die wichtigsten Änderungen grafisch dargestellt. Im Vergleichsdokument finden Sie alle Details: die alte Version der Statuten der neuen Version gegenübergestellt, alle Änderungen markiert sowie Kommentare und Begründungen dazu.
Was soll konkret geändert werden?
Die Urabstimmung nimmt wie bis anhin den Geschäftsbericht ab und spricht dem Vorstand das Vertrauen aus (oder nicht) – die Budgetabstimmung fällt weg. Über das Budget entscheidet neu der Vorstand.
Stattdessen wird der Genossenschaftsrat proaktiv über das Budget informiert und gibt eine Stellungnahme dazu ab, zuhanden des Vorstandes. Gibt es erhebliche Differenzen, kann der Rat eine Urabstimmung über das Budget verlangen.
Dafür entscheidet die Urabstimmung eine andere wichtige Geldfrage neu direkt: nämlich über den Mitgliedsbeitrag.
Der wird – das war schon so, ist jetzt aber klarer ausformuliert – bei einem Rücktritt aus der Genossenschaft nicht zurückbezahlt.
Vorstandsmitglieder haben neu analog zu den Ratsmitgliedern eine Amtszeit von drei Jahren statt einem – und bleiben jederzeit abwählbar.
Der Genossenschaftsrat kann an der Urabstimmung Wahlvorschläge für den Vorstand unterbreiten.
Der Vorstand muss dem Genossenschaftsrat neu jedes Jahr einen Risikobericht abliefern: Der Rat soll frühzeitig informiert sein, wenn, wie im vergangenen Frühjahr, das Weiterleben des Unternehmens auf der Kippe steht.
Die Mitgliederversammlung und die Geschäftsleitung wurden gestrichen. Neu können alle für den Genossenschaftsrat kandidieren, es ist nicht mehr nötig, vorweg Unterstützerinnen zu sammeln.
Und schliesslich wurden die Hürden für Initiativen deutlich gesenkt: von 5 Prozent Unterstützerinnen auf 2 Prozent.
Warum sind die Statuten revisionsbedürftig?
Die Statuten von Project R stammen aus der Gründerzeit, als die Republik noch keinen Namen hatte. Und sie sind – bei aller Liebe – ein ziemlicher Murks. Konkret ist in zu vielen Fällen die Zuständigkeit zwischen den drei wichtigsten Organen unklar: dem Vorstand, dem Rat und der Gesamtheit der Mitglieder in Form der Urabstimmung.
Wie ist der Änderungsvorschlag entstanden?
Von März bis Juni 2020 hat der Vorstand zusammen mit einer Arbeitsgruppe aus dem Genossenschaftsrat einen ersten Vorschlag erarbeitet und ihn dem Genossenschaftsrat zur Vernehmlassung unterbreitet.
Im August wurde der Vorschlag mit weiteren Mitgliedern des Genossenschaftsrats diskutiert und Änderungen aufgenommen.
Im September ging er zur Vorprüfung an das Handelsregisteramt, das keine Mängel feststellte.
Vom 25. September bis 8. Oktober fand die Vernehmlassung unter den Mitgliedern der Project R Genossenschaft statt.
Anschliessend wurden die Inputs aus der Vernehmlassung von Vertreterinnen des Genossenschaftsrats und des Vorstandes geprüft und 9 von 11 Vorschlägen ganz oder teilweise aufgenommen. Die Überlegungen dazu sind finden Sie in der Zusammenfassung der Vernehmlassung.
Am 17. Oktober hat der Genossenschaftsrat den Beschluss gefasst, die vorliegende Statutenänderung der Urabstimmung zu unterbreiten. Der Vorstand folgte darauf mit einem gleichlautenden Beschluss.
Das Handelsregisteramt hat den finalen Vorschlag erneut geprüft und hat keine Einwände.
Vielen Dank für Ihr Interesse!