Briefing aus Bern

Ständerat ist gegen «Ja heisst Ja», FDP-Chef will Kriegsmaterial­gesetz ändern – und die SP möchte das Heizen einschränken

Das Wichtigste in Kürze aus dem Bundeshaus (195).

Von Dennis Bühler, Priscilla Imboden und Cinzia Venafro, 09.06.2022

Synthetische Stimme
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«Ja heisst Ja» oder «Nein heisst Nein»? Über diese Frage diskutierte der Ständerat am Dienstag im Rahmen der Debatte über die Revision des Sexual­strafrechts. Grünen-Ständerätin Lisa Mazzone plädierte für «Ja heisst Ja», also die Zustimmungs­lösung, bei der sexuelle Handlungen nur erlaubt sind, wenn alle Beteiligten den entsprechenden Willen ausgedrückt haben. Nur diese Lösung garantiere, so Mazzone, dass auch Vergewaltigungs­opfer, die paralysiert ihren Willen nicht mehr kundtun könnten, strafrechtlich geschützt seien.

Unterstützung bekam sie von SP-Ständerätin Eva Herzog, die von einer anonymen Zuschrift berichtete, «ich gehe davon aus, von einem Mann». Darin heisse es, Männer würden mit der Ja-Variante unter General­verdacht gestellt: «Frauen sagen oft Nein, aber im Grunde wollen sie.» Darum stimme sie für die Ja-Variante, weil man ankämpfen müsse «gegen das Bild der Frauen, die genommen werden wollen, auch wenn sie Nein sagen».

Doch der Ständerat hatte kein Gehör für die Ratslinke. Er entschied mit 25 zu 18 Stimmen, im Sexual­strafrecht die «Nur Nein heisst Nein»-Lösung zu etablieren. Zudem lehnte er den sogenannten «Freezing»-Artikel ab, der einen eigenen Straf­tatbestand wollte für den Fall, dass ein Opfer sich im Schock nicht mehr rühren kann. Der Ständerat folgte damit der vorberatenden Kommission sowie dem Bundesrat. Einzig die «Nein heisst Nein»-Variante bringe Klarheit, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter und fügte an, dieses Nein könne auch durch «Kopfschütteln» oder «Weinen» zum Ausdruck gebracht werden.

Ebenfalls vehement gegen die Ja-Variante hatte Mitte-Ständerat Beat Rieder argumentiert: Seines Erachtens würde mit der Zustimmungs­lösung suggeriert, dass sexuelle Handlungen grundsätzlich auch zwischen Erwachsenen strafbar seien, ausser man habe die Zustimmung des Gegenübers.

Einig war sich der Rat zumindest in einem: Das geltende Sexual­strafrecht ist veraltet, eine Revision dringend nötig. «Heute stösst insbesondere die Tatsache, dass eine Vergewaltigung gemäss Wortlaut des Gesetzes zwingend eine Nötigung des Opfers voraussetzt, in der Gesellschaft zu Recht auf breites Unverständnis», sagte Mitte-Ständerätin Heidi Z’graggen.

In den Augen von Justiz­ministerin Karin Keller-Sutter ist denn auch das Kernstück der Revision, dass es keine Nötigung braucht, damit auf eine Vergewaltigung erkannt werden kann. Es soll genügen, dass der Täter den Willen des Opfers vorsätzlich missachtet hat.

In diesem Punkt folgte der Ständerat dem Bundesrat. Zudem hob er überraschend die Mindest­freiheitsstrafe für eine qualifizierte Vergewaltigung von einem auf zwei Jahre an. Damit kann ein Vergewaltiger nicht mehr mit einer bedingten Gefängnis­strafe rechnen. Mitte-Ständerat Stefan Engler hatte dafür plädiert: «Nach unserer Auffassung gehört ins Gefängnis, wer dem Opfer den Beischlaf gewalttätig abnötigt.»

Und damit zum Briefing aus Bern.

Waffenlieferungen: FDP-Präsident will Regeln ändern

Worum es geht: Am vergangenen Freitag entschied der Bundesrat im Zusammenhang mit Anfragen anderer Länder, dass aus der Schweiz bezogenes Kriegs­material nach wie vor nicht an die Ukraine weiter­gegeben werden darf. Kriegsmaterial-Zulieferungen in Form von Baugruppen und Einzel­teilen sind aber möglich. FDP-Präsident Thierry Burkart schlägt nun eine Gesetzes­änderung vor: Neu sollen Länder, die die Werte der Schweiz teilen und über ein vergleichbares Regime für Export­kontrollen verfügen, keine Erklärung mehr unterzeichnen müssen, dass sie in der Schweiz gekaufte Waffen nicht an Dritt­staaten weiter­reichen. Dies würde voraussichtlich für jene 25 Länder gelten, die die Schweizer Rüstungs­industrie schon heute nach einem vereinfachten Verfahren beliefern darf. Während Burkarts Idee von der Mitte-Fraktion positiv aufgenommen wird, wird sie von SP- und SVP-Vertreterinnen kritisiert.

Warum Sie das wissen müssen: Aktuell verbietet das Kriegs­material­gesetz die Lieferung von Waffen an Staaten, die «in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt» sind, und verpflichtet Käufer, eine Nicht­wiederausfuhr-Erklärung zu unter­zeichnen. Das Parlament sprach sich im Herbst 2021 explizit gegen mehr Spielraum aus: Der indirekte Gegen­vorschlag des Bundesrats zur sogenannten «Korrektur­initiative» hätte der Regierung erlaubt, beim Vorliegen «ausser­ordentlicher Umstände» die gesetzlichen Bestimmungen zu übersteuern, das Parlament schloss das «Schlupfloch» aber (und erreichte damit, dass die Volks­initiative zurück­gezogen wurde).

Wie es weitergeht: Burkarts Motion wird zwar frühestens im September debattiert, schon heute Donnerstag aber ist der Krieg in der Ukraine erneut Thema im Bundeshaus. Der Nationalrat hat über die Motion der SP zu befinden, die den Bundesrat auffordert, eine Taskforce zu gründen, um mehr Vermögens­werte russischer und belarussischer Oligarchen sperren zu können. Die Grünen verlangen zudem eine unabhängige Rohstoffmarkt­aufsicht. Und der Nationalrat entscheidet, ob der Bundesrat neu auch eigenständig Sanktionen ergreifen können soll – derzeit kann er nur Sanktionen der Uno, der EU oder der USA übernehmen.

Armee: Ständerat stockt Budget auf – und winkt F-35 durch

Worum es geht: Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat entschieden, dass das Armeebudget bis 2030 auf 1 Prozent des Brutto­inland­produkts steigen soll. Das macht je nach Schätzung gegen 9 Milliarden Franken aus, 3 Milliarden mehr als heute. Ausserdem hat die kleine Kammer dem Kauf von 36 F-35-Kampfjets zugestimmt.

Warum Sie das wissen müssen: Die Erhöhung des Armeebudgets wird zu Spar­massnahmen in anderen Bereichen wie Bildung, Landwirtschaft, Entwicklungs­hilfe oder Umwelt­schutz führen. Das ist nach Aussagen von Finanz­minister Ueli Maurer klar geworden, mit denen er Verteidigungs­ministerin Viola Amherd widerspricht, die im Parlament gesagt hatte, dies sei nicht nötig. Der Ständerat beschloss den Kauf des F-35, ohne laufende Untersuchungen zum Kampfjet-Auswahl­prozedere abzuwarten: Zurzeit klären die Geschäfts­prüfungs­kommission des Nationalrats und die Eidgenössische Finanz­kontrolle, ob das Auswahl­prozedere sauber abgelaufen ist.

Wie es weitergeht: Die Erhöhung des Armee­budgets ist beschlossene Sache. Allerdings müssen die einzelnen Beschaffungen und Ausgaben für die Armee jährlich in der Armee­botschaft im Detail dem Parlament beantragt werden. Der Kauf des F-35 wird im September vom Nationalrat beraten. Danach wird der Bundesrat voraussichtlich die Kaufverträge unterschreiben – entgegen seinen früheren Versprechen, zuerst die Abstimmung über die Stopp-F-35-Volks­initiative abzuwarten.

Europapolitik: Livia Leu beantwortet den Brief aus Brüssel

Worum es geht: Staats­sekretärin Livia Leu hat auf einen Brief aus Brüssel geantwortet. Die EU-Kommission hatte zehn konkrete Fragen gestellt, um heraus­zufinden, ob es sich lohnt, mit der Schweiz neu über institutionelle Fragen zu verhandeln. Der EU-Brief hatte gezeigt, dass die alten Differenzen rund um das gescheiterte Rahmen­abkommen bestehen bleiben: der Lohnschutz, die Übernahme von EU-Recht und die staatlichen Beihilfen. In ihrer Antwort bleibt Leu vage. Die Schweiz anerkenne verschiedene Grund­sätze der EU an, heisst es darin. Diversen konkreten Fragen wich Leu aber aus.

Warum Sie das wissen müssen: Der Bundesrat hat im Februar einen Versuch lanciert, mit der EU wieder ins Gespräch zu kommen, nachdem er vor einem Jahr die Verhandlungen rund um ein Rahmen­abkommen abrupt abgebrochen hatte. Die EU reagierte darauf, indem sie keine Verträge zwischen der Schweiz mehr aufdatiert, was es Schweizer Firmen zunehmend erschweren wird, in die EU zu exportieren. Zudem schliesst die EU die Schweiz von den Forschungs­programmen wie Horizon Europe aus, mit negativen Auswirkungen auf den Forschungs­platz Schweiz.

Wie es weitergeht: Nun ist der Ball wieder bei der EU. Sie wird bald entscheiden, ob sie bereit ist, mit der Schweiz erneut Verhandlungen aufzunehmen.

Medienpolitik: Nationalrat will keine «Förderung light»

Worum es geht: Nachdem die Stimmbevölkerung am 13. Februar Nein gesagt hatte zu einem starken Ausbau der staatlichen Medien­förderung, wollte die für Medienpolitik zuständige Kommission des Nationalrats unbestrittene Teile der damaligen Vorlage neu auflegen. Gefördert werden sollten unter anderem die Journalisten­schule MAZ, die Nachrichten­agentur Keystone-SDA und der für medien­ethische Fragen zuständige Presserat. Doch der Nationalrat lehnte es am vergangenen Donnerstag mit 92:87 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab, die seit längerem unter­finanzierten Institutionen zu unterstützen.

Warum Sie das wissen müssen: Entscheidend für die Ablehnung waren im Nationalrat die Stimmen der GLP, deren Vertreter geschlossen Nein stimmten. Dies, obwohl die Partei im Januar die Ja-Parole für das Medien­fördergesetz ergriffen hatte, für das sich auch 61 Prozent der GLP-Sympathisantinnen aussprachen. Nun aber verlangen die Grünliberalen zunächst eine vertiefte Auslege­ordnung – im März hiess der Nationalrat einen entsprechenden Vorstoss gut. Damit geht jedoch eine erhebliche Verzögerung einher. Während­dessen nimmt die Medien­vielfalt weiter ab: Vor einer Woche gab das Oltner Lokal­medium «Kolt» auf, das in der Stadt mit knapp 20’000 Einwohnerinnen während 13 Jahren dem Grossverlag CH Media Konkurrenz gemacht hatte.

Wie es weitergeht: Bei der Medien­förderung dürften die Impulse in nächster Zeit nicht vom Bund, sondern von den Kantonen ausgehen. Am weitesten fortgeschritten sind die Diskussionen in der Romandie, im Kanton Waadt fliesst sogar bereits Geld.

Ärztetarif: Bundesrat verlangt erneut Verbesserungen

Worum es geht: Der Bundesrat ist erneut nicht zufrieden mit dem Vorschlag für ein neues Ärzte­tarif­modell. Er will die neue Version der Tarif­struktur Tardoc nicht genehmigen. Sie erfülle «die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die Kosten­neutralität, noch nicht», so die Regierung in einer Mitteilung.

Warum Sie das wissen müssen: Im Kern geht es um die Frage, wie viel Ärztinnen für welche Leistung abrechnen dürfen. Zwar sind sich alle einig, dass der aktuelle Tarif namens Tarmed komplett veraltet ist. Doch alle Versuche der Versicherer, Ärztinnen und Spitäler der letzten Jahre, sich auf einen neuen Ärztetarif zu einigen, waren erfolglos. Auch der aktuelle Vorschlag geht nun zurück an den Absender, bestehend aus Ärzteverband FMH sowie dem Krankenkassen­verband Curafutura. Nicht hinter dem Vorschlag standen der zweite grosse Krankenkassen­verband Santésuisse sowie der Spitalverband H+.

Wie es weitergeht: Nächste Woche müssen sich die zerstrittenen Tarifpartner an einen Tisch setzen, zu dem sie Gesundheits­minister Alain Berset geladen hat. Bis 2023 haben sie Zeit, eine neue Lösung zu finden.

Gfrörli der Woche

Schon diesen Winter drohen Engpässe bei der Strom- und Gasversorgung, befürchtet die SP. Jetzt hat die Partei in einem neuen Positions­papier Forderungen an den Bundesrat gestellt, um eine Versorgungs­krise zu verhindern. Werden sie umgesetzt, müssen sich die Gfrörli im Land warm anziehen: Ab Beginn der Heizsaison soll unter anderem die gute, mit Gas bisher kuschelig warm gehaltene Stube daheim auf höchstens 20 Grad geheizt werden dürfen. Reicht das nicht, müsse das Thermometer weiter nach unten. Bestimmten Industrie­zweigen soll zudem im zweiten Schritt ganz der Gashahn abgedreht werden. Zum Glück ist jetzt erst mal Sommer.

Illustration: Till Lauer