Wenn Big Tech in Bern nach Regulierung ruft

Warum Facebook-Lobbyisten von den Schweizer Wahlgesetzen irritiert sind – und mit welchem umstrittenen Tool der Konzern bei den Wahlen im Herbst mitmischen will.

Eine Recherche von Adrienne Fichter, 06.08.2019

Es war das erste grosse Aufeinander­treffen von Parteien, der Bundes­verwaltung und der Big-Tech-Szene. Die Bundes­kanzlei lud am 13. Juni Google- und Facebook-Lobbyisten sowie Parteien­vertreterinnen, den eidgenössischen Daten­schützer und das Bundesamt für Kommunikation zum Tête-à-Tête ein.

Offizielles Traktandum mit Blick auf die bevor­stehenden eidgenössischen Wahlen: «Sicherheit im Netz».

Beschlossen wurde am Workshop nichts. Geredet ein wenig. Gestaunt umso mehr.

Zumindest aufseiten der Big-Tech-Lobby: Offenbar konnten die Vertreter von Facebook kaum fassen, dass eine direkte Demokratie so wenig verbindliche Regeln kennt, wie ein Teilnehmer gegenüber der Republik sagte.

Das neue Wahl-Handbuch von Facebook

In den letzten Jahren hat das grösste soziale Netzwerk Facebook Schelte aus Brüssel, London und Washington erhalten. Grund: Verstösse gegen Wahl- und Datenschutz­gesetze.

Der Tech-Konzern hat seither einige seiner Hausaufgaben erledigt. Und sich selbst eine Art inoffizielles Handbuch für Wahlen auferlegt. Bei Treffen mit Politikerinnen verschiedener Nationen prüfen Facebook-Vertreter Punkt für Punkt, auf welche staatlichen Besonderheiten in den jeweiligen Ländern Rücksicht genommen werden muss.

In der Schweiz sind das offenbar nur wenige. Wendet man das Handbuch hypothetisch auf die Schweiz an, präsentiert sich ein ernüchterndes Bild:

  • Transparenz­vorschriften für politische Werbung? Gibt es keine.

  • Gesetze gegen ausländische Einmischung in Wahlen und Abstimmungen? Existieren nicht. Die Schweiz ist vor ausländischen Manipulations­versuchen nicht geschützt, ausser wenn die digitale Infrastruktur attackiert wird.

  • Strenger Datenschutz? Nein. Das Gesetz von 1992 erhielt zwar mal ein Update. Die Anpassung an die EU-Norm steht immer noch aus.

  • Fake-News-Gesetze? Kennt die Schweiz nicht. Der Bund kann aber bei virulenten Falsch­informationen intervenieren. Und darf gemäss Bundes­verfassung eine Richtig­stellung kommunizieren.

Die aus Deutschland angereisten Facebook-Vertreter waren derart erstaunt über die laschen Rahmen­bedingungen in der Schweiz, dass sie in einem weiteren Treffen am selben Tag von sich aus die grossen Gesetzes­lücken angesprochen haben. Sie hätten förmlich nach klareren Regeln geschrien, berichtet ein Vertreter der Bundes­kanzlei gegenüber der Republik.

Warum Bundesbern trotzdem zurückhaltend reagiert

Der Ruf nach Regulierungen irritierte die Bundes­angestellten in Bern. Aus drei Gründen:

  1. Überforderung: Einige geladene Partei­vertreter, die ebenfalls am Treffen teilnahmen, wollen bemerkt haben, dass die Lobbyisten den Bundes­behörden fachlich überlegen waren. Auch würden nicht alle das von Facebook verwendete technische Vokabular verstehen. Einer der Teilnehmer sagte zur Republik: «Es war kein Dialog auf Augenhöhe.»

  2. Fehlender Fall: Bis auf die berichteten Datenschutzverstösse ist der Schweiz kein gravierender Fall von Fake News oder einer Propaganda-Armee bekannt. Somit fehlt auch ein Präzedenzfall. Ein Vertreter der Bundes­kanzlei sagt: «Wir können nicht proaktiv im luftleeren Raum reglementieren.»

  3. Gefahr von «massgeschneiderten Regeln»: Reglementieren Politiker den Daten­konzern, verfügt Facebook immer über einen Wissens- und Wettbewerbs­vorteil gegenüber der Konkurrenz. Jedes neue Regelwerk erhöht die Kosten des Eintritts für neue Start-ups in den Markt. Ausserdem kann sich nur ein Grosskonzern wie Facebook eine Armada von Juristen leisten, um mit allen Gesetzen der Welt compliant zu sein. Vertreter der Bundes­behörden warnen deshalb vor einem einseitigen Marktvorteil für Facebook und Co.

Die Haltung der Schweizer Bundes­behörden bezüglich der Regulierung von Big Tech in drei Worten zusammen­gefasst: abwarten, beobachten und aufklären.

Für die Beobachtung von Propaganda­kampagnen sind einige der 100 neu rekrutierten Cyber­soldaten des Nachrichten­dienstes abgeordnet worden. Das bestätigen Insider.

Zudem: Gemäss einem internen Dokument soll auf der bundeseigenen Wahlplattform ch.ch demnächst ein Leitfaden zu Aufklärungs­zwecken aufgeschaltet werden, der über Desinformations­kampagnen informiert.

Das ist vorerst alles.

Direkter Draht nach Dublin – und der «virtuelle Wahlaufruf» kommt in die Schweiz

Auch wenn an diesem 13. Juni kein konkreter Masterplan verabschiedet worden ist: Für den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeits­beauftragten (Edöb) Adrian Lobsiger hat sich das Treffen gelohnt. Zu Google pflegt der Edöb dank des intensiven Lobbyings schon seit längerem einen engen Kontakt. Ganz anders bei Facebook: Alle Kontakt­versuche des Teams Lobsiger liefen bisher ins Leere.

Nun hat der Edöb dank des Treffens einen direkten Draht nach Dublin, wo Facebooks Juristen Datenschutz­begehren aus ganz Europa nachgehen. Ohnehin wird er in Zukunft mehr mit Facebooks Legal Department zu tun haben. Seit den Hearings von Blockchain-Chef David Marcus mit Kongress­abgeordneten in Washington ist bekannt, dass die Schweiz für die Regulierung der neuen Facebook-Währung Libra zuständig sein wird.

Die Schweiz profitiert auch ohne eigene Reglementierungen als Trittbrett­fahrerin. So wird sie zwei Angebote beanspruchen können, die andere Staaten mit viel öffentlichem Druck erst erstreiten mussten:

  • die Kampagnen-Datenbank: eine öffentlich einsehbare Liste, in der Parteien auf freiwilliger Basis ihre Kampagnen und ihre Ausgaben publizieren, wie die Republik kürzlich publik machte.

  • den «Election Reminder»: Die aus US-Wahlkämpfen bekannte «Get out the vote»-Kampagnen­kultur soll auch die eidgenössischen Wahlen digital beleben. Die Rede ist von einem umstrittenen virtuellen Wahlaufruf auf Facebook, der bis Mitte 2018 in über 66 Ländern eingesetzt worden ist, wie eine Republik-Recherche ergab. Umstritten ist dieser, weil der Daten­konzern in der Vergangenheit damit Demokratie-Experimente durchgeführt hat. Und dies quasi am «offenen Herzen», also während laufender Wahlen. 2010 und 2012 erhielten nur einzelne US-Wähler­gruppen den Knopf angezeigt. Dieser kleine Hebel hatte grosse Wirkung bei den Kongress­wahlen: 300’000 Wählende, die der Urne ferngeblieben wären, konnte Facebook damit mobilisieren. Dies behauptet der Konzern. Die Angaben wurden nie von externen Forscherinnen verifiziert.

In der Schweiz sollen zum Wahltermin im Oktober nicht nur einzelne, sondern alle 3,8 Millionen Nutzerinnen und Nutzer über 18 Jahre an die Wahlen erinnert werden, wie eine Facebook-Sprecherin gegenüber der Republik bestätigt. Das heisst, auch die nicht stimmberechtigte Bevölkerung wird eine Wahlerinnerung erhalten. Nach den Vorwürfen der einseitigen Beeinflussung scheint das Credo bei Facebook zu sein: mehr ist sicherer.

Interessantes Detail: Es war ein junger Parteien­vertreter der Grünen, Yannick Zryd, der während des Workshops die kritische Frage nach den Wahl­experimenten im Zusammen­hang mit dem Wahlbutton stellte. Weder die Facebook-Vertreterin noch die einladenden Bundes­behörden haben die brisante Vorgeschichte von sich aus angesprochen.

Auch das bezeichnend für die derzeit harmonische Beziehung zwischen Bundesbern und den Big-Tech-Konzernen.