Sex nur noch, wenn beide ausdrücklich Ja sagen?
Soll im Strafgesetz künftig stehen, dass Sex eine Einwilligung braucht – und sonst eine Strafe droht? Diskutieren Sie heute mit der Strafrechtsexpertin und Rechtsanwältin Tanja Knodel.
12.07.2019
In der Schweiz macht ein Nein allein noch lange keinen sexuellen Übergriff – es braucht dafür zusätzlich Gewalt, eine Drohung, psychischen Druck. Seit sich 22 Rechtswissenschaftler einer Petition der Menschenrechtsorganisation Amnesty International angeschlossen haben, die für einvernehmlichen Sex das Prinzip der expliziten Einwilligung im Strafrecht verankern wollen, tobt eine Kontroverse.
Vor allem Anwälte haben dagegen Stellung bezogen. «Nehmen wir eher einen Schuldigen in Kauf, der freikommt – oder einen Unschuldigen, der verurteilt wird und ins Gefängnis kommt? Ich befürchte, dass bei den Sexualdelikten die unschuldig Verurteilten als das kleinere Übel wahrgenommen werden. Das ist eine bedenkliche Entwicklung», sagt die Zürcher Fachanwältin Tanja Knodel heute in der Republik.
Soll neu ausdrücklich im Gesetz stehen, dass nur bei einem vorgängigen Ja sexuelle Handlungen erlaubt sind? Wie liesse sich dieses Ja beweisen? Nähme damit die Gefahr von Falschanschuldigungen zu? Nehmen wir als Gesellschaft lieber unschuldig Verurteilte in Kauf als Schuldige, die mangels Beweisen freigelassen werden müssen?
Diskutieren Sie heute Freitag von 13 Uhr bis 14.30 Uhr mit der Strafrechtsexpertin Tanja Knodel. Die Republik-Autorin und Gerichtsreporterin Brigitte Hürlimann wird sich ebenfalls in die Debatte einschalten.