Die Republik ist nur so stark wie ihre Community. Werden Sie ein Teil davon und lassen Sie uns miteinander reden. Kommen Sie jetzt an Bord!

DatenschutzFAQErste-Hilfe-Team: kontakt@republik.ch.



ich bin gespannt auf den nächsten Bericht.
...."Zehn Minuten, schätzt Quadroni, haben sie auf ihm gekniet.“ …..

Zumindest im Polizisten Jargon nennt man das „stillstellen“ !
Über den „lagebedingten Erstickungstod“ der in dieser langen Zeit häufig eintreten kann, sollte auch die Polizei im Kanton Graubünden informiert sein. Man darf höchstens 1-2 min auf dem Festgenommenen knien
Nach Handschellen etc. anlegen, ist die Zielperson gesichert. Dann sollte man sich hinter diesen Mensch auf den Boden setzen und s i t z e n d von hinten einen Arm um ihn legen, um damit nicht nur eine Ruhigstellung zu gewährleisten, sondern auch um festzustellen, dass die gefesselte Person noch ruhig atmen kann, denn der ganze Vorgang selber kann bereits einen Schock auslösen. Man sollte auch ruhig mit dem Menschen sprechen.

Meiner Meinung nach sollte das inzwischen in allen Kantonen der Schweiz weit bekannt sein.

9
/
0