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sirius
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klare kante! von ihnen würde ich gerne mehr lesen, herr hanimann...

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Danke. Das freut mich. Und, ja, Sie werden mich bald wieder häufiger lesen können.

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Grenzgänger*in
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Gut zu hören! Freue mich auch sehr wieder mehr von Ihnen zu lesen bei der Republik. Das war eine lange Pause...

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Danke für diesen Beitrag! Ein Zusatz dazu: Diese ganze Aktion, schweizer Staatsbürger "abzuschieben" ist nicht nur feige sondern auch das jämmerlichste Zeichen von Schwäche, dass sich dieses Land seit langem geleistet hat. Wollen die Hintermänner dieser unsäglichen Rechtssprechung wirklich behaupten, dass die Schweiz nicht ein paar dutzend Jihadis in den Griff bekommen kann? Wie siehts da mit dem Ansehen aus?

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carlos hanimann >der artikel tut mir gut. ein staatsbürger ist ein bürger und bleibt ein bürger egal was passiert.

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Ich habe hier ein grundsätzliches Verständnisproblem: Warum sollen Jihadreisende der Schweiz mehr schaden als "normale" Kriminelle? Wir haben Gesetze, Gerichte, Strafanstalten, Resozialisierungsmassnahmen, Therapien, sogar die Verwahrung... dieses Arsenal an Massnahmen müsste doch genügen, um ein paar namentlich bekannte Straftäter im Zaum zu halten? Alles andere ist peinlich.

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Inhaltlich und in seiner Konsequenz (Recht auf Rechte) stimme ich Carlos Hanimann zu. Noch gravierender finde ich die unselige Diskussion um das Rückkehrrecht von Kindern, deren Eltern in den Jihad gegangen sind.
Ich habe aber mindestens Verständnis (nicht Einverständnis) für das Argument des SEM, Schaden und Bedrohung der Bevölkerung durch Jihadreisende zu verhindern.

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zilpzalp
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"Aus den Augen, aus dem Sinn", diese Mentalität hatte während Jahrzehnten Gültigkeit im Umgang mit Müll aller Art, eine typische Art kurzfristigen Denkens, welches während der Hochkonjunktur üblich war. Exkludieren eben.
In der Zwischenzeit haben wir gelernt, dass Deponien aller Art sich verheerend auswirken können, auf einen bisher ungeahnten Zeitraum hinaus.
Diese misslungene Handlungsstrategie nun an Menschen praktizieren zu wollen ist ein Bankrott der Fortschrittlichkeit. Wohl lässt sie uns eine Hilflosigkeit der Verantwortlichen vermuten, was aber bei allem Verständnis keine Legitimation sein darf.
Zudem müsste davon ausgegangen werden, dass eine gerichtliche Verurteilung und eine abgesessene Haftstrafe ausreichend Sühne für das Empfinden einer Gesellschaft sein sollten. Auch möchte ich darauf verweisen, dass schon nur ein Landesverweis keinesfalls kontrollierbar ist, die Leute halten sich dann ggf. einfach illegal in der Schweiz auf, was ich unter keinen Umständen für irgend jemanden als sinnvoll erachte.

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Darf ich fragen, wann Ümit Y. eingebürgert wurde? Und unter welchen Umständen? Und ob das eine Rolle spielt? Ich frage das, weil ich formaljuristisch ein Laie bin.

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Auch wenn ich allein auf weiter Flur bin: Ich verstehe die Aufregung nicht wirklich. Wer für den gegen den Westen und damit auch gegen die Schweiz gerichteten Jihad nicht nur sympathisiert, sondern ihn aktiv unterstützt, wer also sämtliche Rechtsordnungen, die unserem Staatsgefüge inne wohnen, in die Tonne schmeisst, wer für diese Haltung verschiedenste bewusste Handlungen vollzieht und dabei jedes Mal die Grundfesten unserer politisch-sozialen Lebensgemeinschaft nicht nur negiert, sondern sie aktiv bekämpft - was gibt es hierfür logischer als Strafe, nein, als Konsequenz, als den Entzug der Staatszugehörigkeit?

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Sie überzeugen mich zwar, dass die Ungleichbehandlung stossend ist aber Ihre Ablehnung von Ausbürgerung / Verbannung kommt mir schon ein wenig formaljuristisch vor. Sie sagen ja , dass auch einE SchweizerIn ausgebürgert werden könnte. Warum sollte sich ein Staat nicht mit diesem Mittel gegen solche Leute wehren dürfen und die ungleich schwerwiegenderer Interessen der Hiesigen (nota bene nicht nur der Schweizer Bürger) höher gewichten?

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Lieber Herr K.,

vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Die Sache sieht so aus:

Und zu Ihrer Frage, warum ein Staat sich so nicht wehren dürfe. Er darf schon. Nur halte ich es für falsch (weil Ungleichbehandlung und Diskriminierung), feige (weil Problemabschiebung) und nutzlos (weil Kontrollverlust).

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In einem Artikel in der LaRegione wurde informiert, dass der Fall von Ümit Y. von einem Advokaten im Lugano aufgerollt wird. In Bezug auf das Prinzip der Ausbürgerung wie auch auf den effektiven Tatbestand "Terror".

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Soso, ein Doppelbürger wird also ungleich behandelt. Dass er aber 'ungleiche' Rechte besitzt ist wohl egal. Er darf an zwei Orten wählen und stimmen. In Rechtsfällen hat er ein Schlupfloch. Viele Privilegien, die andere nicht haben. Irgendwo gibts halt auch die Nachteile. Z.B. beim Aberkennen der Staatsbürgerschaft. Richtig so! Das Rosinenpicken sollte endlich beendet werden.

PS: für all jene die schon in die Tasten greifen wollten: ich bin Doppelbürger..... und dafür, dass man endlich mit diesem Unsinn aufhört. Eine Person eine Stimme! Nicht zwei und keine Rosinen! Und wenns Probleme gibt soll der 'andere' Staat helfen? Sicher nicht!

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Die DDR lässt grüssen. Wie lange zurück wird man wohl in Zukunft das „reinrassige Schweizertum“ nachweisen müssen?

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