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Ich bin Fan des Briefings aus Bern und den verlinkten Artikeln, ein grosses Lob dafür!
Ich frage mich aber, wieso Tamy Glauser als "lesbisches Schweizer Model" angeführt wird. Inwiefern spielt ihre eigene sexuelle Orientierung eine Rolle dabei? Etwa als ob sie das legitimiert, sich für dieLGBTIQ+ Community einzusetzen? Oder vielleicht doch weil die AutorInnen in ihrer vermutlichen heteronormativen Ausrichtung diese von der "Norm" abweichenden sexuellen Orientierung als "anders" ansehen?
Umgekehrt könnte man ja fragen, wieso Sie nicht von der "heterosexuellen Juristin Nora Scheidegger" schreiben.
Ich sehe drei Gründe: weil es in der Politik und insbesondere im Parlament auch um Repräsentation geht, weil Frau Glauser sich für LGBT-Anliegen einsetzen will und weil sie ihre sexuelle Orientierung öffentlich macht und dafür bekannt ist.
Könnte der Grund nicht darin liegen, dass sich Frau Glauser selber als lesbisches Role-Model in allein einschlägigen Boulevardzeitungen positioniert und wahrscheinlich viel Geld damit verdient? Nicht alles, was die Reuplik macht, ist falsch. Mir geht Frau Glauser auf den Wecker, nicht weil sie lesbisch ist, sondern weil sie so ein typische Tages-Anzeiger-Leser-Life-Style-Haltung vertritt, man geht an Klimademonstrationen und fliegt danach auf die Malediven. Je nun, als überzeugter Gründliberaler würde ich sie sowieso nicht wählen.
In der Definition der Vergewaltigung fehlt, dass das Opfer -laut Schweizer Strafrecht- weiblich sein muss. Männer können laut Schweizer Strafrecht nicht vergewaltigt werden, auch wenn die Umstände (sexuelle Handlung unter Zwang) gegeben sind.
Da wir gerade beim Thema sind; Wurde in der Amnesty Umfrage eigentlich auch sexuelle Belästigung bei Männern untersucht?
Die Amnesty-Umfrage untersucht nur sex. Belästigung und sex. Gewalt an Frauen. Für etwaige Begründungen wendet man sich wohl am besten an die durchführende Organisation. Die werden ihre Gründe gehabt haben. Dass auch Männer Opfer werden können, ist bekannt.
Der derzeit im Parlament behandelte Vorschlag zur Änderung des Sexualstrafrechts sieht eine geschlechtsneutrale Fassung des Tatbestandes vor. Dass das nicht ganz so einfach ist, führt Niggli hier furios aus:
Vergewaltigung erfasst den «Beischlaf», das heisst nur denjenigen Sexualkontakt, der eine Schwangerschaft auslösen kann, also nur Vaginalpenetration durch das männliche Geschlechtsteil.
So klingts halt, wenn Juristen darüber reden.
Beide Quellen sind auch im Hauptext enthalten.
Danke für Ihre Präzisierungen.
Im Text zur Revision des Sexualstrafrechts wird auf die Petition von Amnesty International hingewiesen, die eine Angleichung der Schweizer Gesetzgebung an die Istanbul-Konvention anstossen möchte (also Nora Scheideggers Anliegen aufnimmt), und zugleich für eine
Obligatorische Ausbildung und kontinuierliche Schulung bei Justiz, Polizei sowie für AnwältInnen im Umgang mit Betroffenen von sexueller Gewalt.
plädiert.
Das scheint mir ein wichtiges Anliegen. Die Petition wurde eben erst gestartet, und ich erlaube mir, hier einen direkten Link anzubringen.
Wer sich für die Istanbul-Konvention interessiert, kurz erklärt wird diese hier: https://istanbulkonvention.ch/html/…ntion.html
Psychologisch gesehen ist es falsch, den Reichen die AHV zu streichen. Natürlich ist die AHV auch schon heute für die Reichen eine Steuer. Gefühlt ist sie aber eine Versicherung und wer in die Lebensversicherung einzahlt, ohne dann die Versicherungssumme zu kriegen, fühlt sich betrogen. Man müsste konsequenterweise die ersten 80'000.- Franken bei den Reichen AHV-beitragsfrei lassen, da diese rentenbildend sind, was administrativ fast nicht machbar wäre. Nicht alles was denkbar und vernünftig erscheint, ist es auch. Politik besteht aus Emotionen. Und wenn Blocher jeden Monat Fr. 3'400.- erhält, nützt ihm das zwar nicht viel, aber es wird ihn eher davon abhalten,die nach oben unbeschränkte Beitragspflicht, die es so in keinem anderen Land gibt, zu akzeptieren.
Psychologisch gesehen oder auch nicht, es wäre ein Systemwechsel. Der Grundgedanke der AHV ist, dass sie in erster Linie auf der Solidarität zwischen den Generationen basiert.
Das Prinzip der Solidaität wird nicht geritzt, wenn die Jungen nichts mehr an die Renten der Reichen bezahlen, da die Reichen nicht auf die Solidaität angewiesen sind. Ich bleibe dabei, dass es vor allem psychologisch falsch wäre,den Reichen, die die Renten der Armen mitfinanzieren, am Schluss nichts zu zahlen. Nur wenn man die AHV, wie dies heute der Fall ist, als Versicherung tarnt, wird man das jetzige System, das an und für sich gut finanziert ist, bewahren können.
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