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Folgende Fragen sollte der Autor noch in Folge 4 beantworten:
Hat die Buchhändlerin die Beschuldigte bei der Konfrontation identifiziert? Dann dürfte wohl dieses Delikt bewiesen und an eine Revision nicht zu denken sein.
Hatte die Beschuldigte im Parkhausfall Täterwissen? Was sagen die Akten dazu. Wenn sie Täterwissen hatte, dass über die Medienberichterstattung hinausging , dürfte auch dieses Delikt bewiesen sein.
Bleibt der Chinagarten. Das Problem ist, dass ein Aussenstehender die Qualität des Informanten nicht einschätzen kann, dieses Problem stellt sich immer beim Quellenschutz. Deshalb sind Reportagen, die sich auf solche, anonym bleibende Quellen stützen, halt problematisch. Man muss sich auch fragen, wieso, wenn etwas an der Sache dran ist, Brunner nicht versucht, Beweise für eine Revision zu sammeln. Vielleicht tut er das aber.
Ich habe bei Artikelserien über Fehlverurteilungen immer ein etwas mulmiges Gefühl, weil dabei eigentlich ein Prozess ausserhalb des Gerichtssaales und ohne die prozessualen Garantien, die im Strafverfahren gelten, durchgeführt wird. Das beste und für mich immer noch abschreckendste Beispiel ist der Fall Zwahlen, wo ein nachher preisgekörnter Journalist einfach den Verdacht auf die Eltern des Opfers lenkte. Der nachträgliche Freispruch von Zwahlen war dehalb etwas beunruhigend (wobei das Argument mit dem mangelhaften gerichtsmedizinischen Gutachten schon stark war)..
Wenn die Beschuldigte zweifelsfrei 90 Brandstiftungen begangen hat und wenn sie einen Mordverusch und einen Mord begangen hat, dass entsteht wenigstens kein grösserer Schaden für sie, falls sie noch einen weiteren Mord zu Unrecht gestanden haben sollte. Die bewiesenen Straftaten würden dann für eine Verwahung ausreichen.
Sehr geehrter Herr Hegetschwiler,
danke für Ihre Rückmeldungen. Ich finde Sie alle bedenkenswert und sie werden, soweit ich das überblicke, in den kommenden Teilen 4 und 5 beantwortet. viele Grüsse!
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