Die Republik ist nur so stark wie ihre Community. Werden Sie ein Teil davon und lassen Sie uns miteinander reden. Kommen Sie jetzt an Bord!
Als ehemaliger Spezialist für das Submissionsrecht prophezeie ich der Republik einen Kantersieg vor Bundesgericht. Wo kämen wir da hin, wenn man das öffentliche Interesse, mithin das öffentliche Recht, durch Konstrukte wie das Private-Public-Partnership aushebeln könnte. Es ist an der Zeit, wenn das Bundesgericht in dieser Frage für Klarheit sorgt.
Lieber Mario, lass mich bitte auf diesem Weg wissen, was dich bewegt, das Öffentlichkeitsprinzip in dieser Causa zu missachten. Die im Text angegebene Begründung kann es wohl nicht sein. Herzlicher Gruss - H. S.
PS. Du setzt dich seit Jahrzehnten gegen die Unterdrückung des tibetischen Volkes und des Dalai Lamas durch die Chinesen ein. Was glaubst du, würde dein Freund Dalai Lama deine Verhinderung von Transparenz gutheissen?
So ein Bericht sollte eigentlich nicht in der Sommerpause erscheinen! Oder zumindest in Form von Flugblättern an alle Haushalte. Eure Ausdauer ist bewundernswert - möge sie anhalten.
Was ich gar nicht nachvollziehen kann seitens Sozialamt ist die Geschichte mit dem Submissionsrecht. Bei einer Ausschreibung wegen des Wettbewerbs verständlich, aber was sind die Argumente, das auch nach Vertragsabschluss weiterzuziehen? Haben sie das zu begründen versucht?
Guten Morgen Frau S.,
Danke für die netten Worte.
Zu Ihrer Frage:
Das Sozialamt argumentiert, «die Vertraulichkeit im Submissionsverfahren würde illusorisch und ihres Zwecks entleert, wenn nach erfolgtem Zuschlag stet die detaillierten Verträge offengelegt werden müssten.» ... Es schreibt in der Beschwerde, in den Verträgen stünden detaillierte Angaben zu Pflichtenheft, im Anhang befände sich auch das offerierte Angebot, damit «könnte sehr genau nachvollzogen werden, wie die Leistungen der Anbieterinnen realisiert werden».
An anderer Stelle erwähnt das Sozialamt konkret drei Folgen, würden die Verträge bekannt
Die Verhandlungsposition des Sozialamts als Auftraggeber würde geschwächt, d.h. seine Attriktivität als Vertragspartner sänke (weil: Transparanz offenbar unattraktiv ist)
Die Aussagekraft der Offerten würden abnehmen, weil sich die Konkurrenz an bisherigen Verträgen orientieren könnte.
Jedes Entgegenkommen des Sozialamts würde verstetigt, heisst: «Jede nachfolgende Anbieterin würde darauf beharren, dass sie mindestens ebenso privilegiert behandelt wird.»
viele Grüsse
ch
Aber wenn ich an einem Submissionsverfahren teilnahm, mit dem Ergebnis nicht einverstanden bin, müssen ja alle diesbezüglichen Unterlagen herausgegeben werden.
Also: nach Abschluss des Verfahrens kann wohl keiner mehr auf Geheimhaltung (Vertraulichkeit) pochen. Oder liege ich da falsch?
Mario Fehr öffnet da Tür und Tor für staatliche Verschwörungstheorien. Schade. Wer ist da in Zürich eigentlich noch wählbar?
So sehr ich es absurd finde, wie MF sich auch hier verhält: Es ist ein normaler Vorgang, den Rechtsweg auszuschöpfen, vor allem, wenn es an Leiturteilen mangelt. Und das Öffentlichkeitsprinzip ist ein noch junges Pflänzchen, entsprechend probiert mans halt. Die Erteilung einer Ermächtigung dazu ist ebenfalls ein normaler Verwaltungsvorgang.
Dass demokratisch gewählte Regenten sich nach der Wahl wie Autokraten aufführen, ist auch ein normaler Vorgang, überall auf der Welt. 🙄 Das etwas normal ist, legitimiert es ja wohl in keiner Weise.
Fakt ist: Mario Fehr hätte auch anders handeln können, wählte aber den demokratietheoretisch schlechtesten Weg maximaler Intransparenz. Dafür gehört er m. E. maximal kritisiert.
Also mal im Ernst: Wir reden hier von Mario Fehr. Überrascht das alles irgendwen?
Danke fürs Dranbleiben!
Krass!
Republik AG
Sihlhallenstrasse 1
8004 Zürich
Schweiz