Aus der Redaktion

Zürcher Asylbehörden streiten weiter für Geheimniskrämerei

Die Republik erkämpfte sich Einsicht in die Millionen­verträge des Zürcher Asylwesens. Doch Regierungsrat Mario Fehr setzt sich persönlich dafür ein, dass das Sozialamt die Verträge unter dem Deckel halten kann.

Von Carlos Hanimann, 21.07.2020

Die Sache schien gelaufen: Die private Firma hatte keine Einwände, die Behörde schlechte Argumente und das Gericht zugunsten der Republik entschieden. Am 1. Mai konnten wir deshalb vermelden: Die Republik erkämpft Einsicht in Millionenverträge im Asylwesen.

Gestützt auf das Öffentlichkeits­prinzip hatte die Republik vor knapp eineinhalb Jahren Einsicht in alte und aktuelle Verträge des Zürcher Sozial­amts mit den Asyl­dienstleistern ORS Service AG (privat) und AOZ (im Besitz der Stadt Zürich) verlangt. Die Verträge regeln die Zusammen­arbeit zwischen Behörden und Asyl­firmen, die für ihr Mandat insgesamt rund 120 Millionen Franken kassieren. Sozial­amt und Sicherheits­direktion verweigerten die Einsicht, obwohl die ORS schriftlich festhielt, dass sie kein Geheim­haltungs­interesse habe, und die AOZ nur «pauschal und nicht genügend substanziiert» auf Geschäfts­geheimnisse verwies. (Die Stellung­nahme erschöpfte sich in ein paar dürren Zeilen in einer E-Mail, an die der AOZ-Direktor vom Sozial­amt hatte erinnert werden müssen.) Der Entscheid des Verwaltungs­gerichts in diesem Frühling fiel denn auch deutlich aus: In die Verträge der ORS habe das Sozial­amt umfassend und «ohne weitere Prüfung» Einsicht zu gewähren. Die AOZ sollte noch einmal Gelegenheit erhalten, darzulegen, warum ihre Verträge nicht öffentlich werden durften.

Die Republik schrieb: «Nachdem selbst die private Aktien­gesellschaft ORS keine Einwände gegen die Transparenz vorgebracht hat, dürfte es für die öffentlich-rechtliche AOZ schwierig werden, die Verträge geheim zu halten.»

Das war zwar richtig. Nur leider etwas verfrüht.

Was haben die Behörden gegen Transparenz?

Mittlerweile ist in der Redaktion erneut Post eingetroffen: vom Bundes­gericht in Lausanne und vom Sozial­amt in Zürich.

  • Aus Lausanne hiess es: Das Sozial­amt wolle die Verträge mit der Asyl­firma ORS geheim halten. Es sei mit einer Beschwerde ans Bundes­gericht gelangt. Der Beschwerde werde «ausnahms­weise aufschiebende Wirkung erteilt». Das heisst: Das Sozial­amt muss die ORS-Verträge – entgegen dem Urteil des Verwaltungs­gerichts – bis zum Entscheid des höchsten Gerichts nicht herausgeben.

  • Aus Zürich hiess es: Das Verfahren zu den Verträgen mit der zweiten Asyl­dienstleisterin, der stadt­zürcherischen AOZ, werde vorübergehend sistiert, weil man den Bundes­gerichts­entscheid in Sachen ORS abwarten wolle. Die AOZ, die vom Verwaltungs­gericht angewiesen worden war, endlich ihr Geheim­haltungs­interesse auszuführen, kommt damit – einmal mehr – zu ihrem Ziel, ohne je präzise Gründe vorgebracht zu haben. (Trotz Protest der Republik verfügte das Sozial­amt am 12. Juni die Sistierung des Einsichts­gesuchs in die AOZ-Verträge – ein fragwürdiger Entscheid, den die Republik juristisch anficht. Der Fall ist derzeit bei der Rekurs­instanz der Sicherheits­direktion hängig.)

Das Urteil des Zürcher Verwaltungs­gerichts sah aus wie ein Urteil für mehr Transparenz. Dem Sozial­amt ist es nun aber gelungen, das ganze Verfahren, das bereits eineinhalb Jahre andauert, auf unbestimmte Zeit zu blockieren. Denn bis das Bundes­gericht einen Entscheid fällt, dürften erfahrungs­gemäss viele Monate verstreichen.

Es ist bemerkenswert, wie heftig sich das Sozial­amt und die übergeordnete Sicherheits­direktion gegen Transparenz im Zürcher Asyl­wesen wehren. Zwar kommt es bei sogenannten Private-Public-Partnership-Projekten immer wieder vor, dass sich die privaten Auftrag­nehmer gegen die Öffentlich­machung von Verträgen wehren. Seltener ist, dass sich die öffentliche Verwaltung sträubt. Höchst ausser­gewöhnlich ist aber die hier vorliegende Konstellation: dass der private Auftrag­nehmer die Transparenz begrüsst, die öffentliche Verwaltung hingegen auf Geheim­haltung pocht.

Die persönliche Verfügung von Mario Fehr

Aussergewöhnlich ist das Vorgehen in diesem Fall auch, weil das Sozial­amt und dessen Amts­chefin Andrea Lübberstedt nicht so einfach befugt sind, von sich aus ans Bundes­gericht zu gelangen.

Wie aus der Beschwerde des Sozial­amts hervorgeht, musste Sicherheits­direktor Mario Fehr dafür eigens seine Ermächtigung erteilen. Es ist also der sozial­demokratische Regierungs­rat persönlich, der in diesem Fall Transparenz verhindern will und versucht, die Millionen­verträge des Zürcher Asylwesens geheim zu halten.

Auszug aus der Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 7. Mai 2020.

Hinzu kommt die Begründung, mit der das Sozialamt nun am Bundes­gericht versucht, die Geheim­haltung der Asyl­verträge zu erwirken.

Im bisherigen Verfahren war vor allem von Geschäfts­geheimnissen der Asyl­dienstleister die Rede oder davon, dass diese Firmen keine öffentlichen Aufgaben wahrnähmen und damit nicht dem Öffentlichkeits­prinzip unterstünden. Das Sozial­amt hat in früheren Stellung­nahmen auch schon auf das Submissions­recht verwiesen, das die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Private regelt. Das führt sie nun in der Beschwerde ans Bundes­gericht als zentralen Grund dafür an, um die Verträge mit den Asyl­firmen geheim zu halten.

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge schreibt das Submissions­recht vor, dass eine Ausschreibung vertraulich sein muss, um einen möglichst wirksamen Wettbewerb zu ermöglichen. Das Sozial­amt stellt nun dieses Submissions­recht über das Öffentlichkeits­prinzip und erklärt im Wesentlichen: Die Vertraulichkeit einer Ausschreibung müsse über den Vertrags­abschluss hinaus gelten. Damit aber würde jegliche Einsicht in Private-Public-Partnerships von vornherein ausgeschlossen.

Um genau diese zentralen Fragen geht es bei diesem Rechts­streit. Wenn der Staat seinen Aufgaben nicht selber nachkommt und sie stattdessen an private Firmen auslagert: Sind diese dann auch der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig? Oder kann der Staat das Öffentlichkeits­prinzip aushebeln, indem er seine Aufgaben an private Dienst­leister auslagert?

Diese Fragen liegen nun beim Bundesgericht.