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Unabhängige Untersuchungsorgane würden das Vertrauen in den Rechststaat erhöhen.
Anders rum: Die heute existierenden Doppelrollen und -funktionen der ermittelnden Untersuchungsorgane sind eines Rechtsstaates nicht würdig, weil die Unabhängigkeit auf der Strecke bleibt.
Was ansteht: Die Schaffung von Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen in die Justizbehörden.
Ohne engagierte Anwältinnen und guten, faktenbasierten Journalismus wird sich nie etwas ändern. Dranbleiben lautet die Devise.
Der Beitrag, sowie die allermeisten Kommentare geben sich durchaus kritisch - setzen die Polizei in ihrer Gestalt aber als gesetzt.
Um dem einen weiteren Gesichtspunkt hinzuzufügen erlaube ich mir einen Verweis auf eine Debatte - die insbesondere in den Vereinigten Staaten - immer breiter geführt wird.
Das Stichwort lautet "restorative justice".
Der Ansatz denkt Wiedergutmachung neu. Im Zentrum steht nicht die Bestrafung, sondern eine Wiedergutmachung materieller und immaterieller Schäden und die Wiederherstellung von positiven sozialen Beziehungen. (Kann den Hinterlassenen eines Todesopfers besser geholfen werden, als mit einer Einsperrung der Täterin? Die Antwort ist (Überraschung!) in den meisten Fällen "ja!")
Plädoyers für diese Wiederausrichtung (auf übrigens uralte Ansätze) weisen häufig auf die Illusion der Polizeiwirksamkeit hin. Nur ein kleiner Bruchteil aller Fälle wird überhaupt aufgeklärt, nur sehr wenigen der Beiteiligten ist mit aktuellem Strafmass geholfen.
Unser Justizsystem legt den Anreiz völlig kontraproduktiv. Vor Gericht haben Angeklagte kaum Anreize wirklich Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen.
Das gilt auch für Polizist*innen.
Grundsätzlich lässt sich an der Ausgestaltung der uns gewohnten Polizeiarbeit Kritik anbringen. Übernimmt sie nicht zu viele Aufgaben ohne passende Qualifikation? Weshalb ist die Polizei die erste Instanz im Kontakt mit Menschen unter Drogen? Wären psychologisch ausgebildete Menschen nicht adäquater im Umgang mit Menschen in psychisch instabilen Situationen (wie der Messersituation aus dem Artikel) als mit Schusswaffen ausgerüstete Polizist*innen?
Wer sich für die Polizei in der heutigen Form einsetzt, lebt häufig ein Leben ohne Polizei - ist im Alltag keine Sekunde gezwungen, einen Gedanken an sie zu verschwenden.
Auch wenn ich etwas abgedriftet bin und an der Kohärenz meines Beitrages zweifle;
meiner Meinung nach sollten wir aus der Debatte die in den Vereinigten Staaten läuft unsere Lehren ziehen. Der Ruf lautet nicht "Police the Police" (wie der Fokus dieses durchaus aufschlussreichen Artikels) sondern "Defund the Police" (oftmals als Aufforderung die Polizei grundsätzlich neu zu denken...).
vielen Dank, Anonym 2.
Bei dem Tötungsverfahren unseres Sohnes, wurden zwei Polizisten schliesslich im 2. Verfahren für die Tat verantwortlich erklärt.
Da sie offenbar nicht richtig ausgebildet waren, konnten sie nicht schuldig erklärt werden.
( siehe lagebedingter Erstickungstot) Doch sie waren für den Tod verantwortlich, bzw. ihre Vorgesetzten. Denn sie hätten wissen müssen, was geschieht, wenn man einen Menschen zehn min auf dem Bauch liegend herunter drückt.
Wir erhielten eine Wiedergutmachung und im ganzen Kanton wurde eine entsprechende Weiterbildung für alle Polis obligatorisch.
Ich war im gleichen Dorf Lehrerin und bis ich die Stelle wechseln konnte, verstrich ein halbes Jahr. In dieser Zeit begegnete mir einer der Polizisten ständig, wenn er als Verkehrspolizist unterrichtete.
Er lief mich bei der Ausgangstür in den Pausen regelmässig fast über den Haufen, grüsste nicht und entschuldigte sich nie, weder nach den beiden Verfahren noch in dieser Zeit.
Das musste er offenbar nicht und wurde auch nicht dazu aufgefordert.
Deshalb möchte ich sagen, dass eine Entschuldigung oder eine Aussprache das Allerwichtigste bei so einer Tat ist. Geschieht das nicht, helfen viele liebe Ermunterungen und bestens gemeinte Unterstützung von Freunden und Kollegen zwar wirklich, um weiter zu leben, aber wenig, um solch eine Situation zu akzeptieren. Es kein wirklicher Ersatz für eine Aussprache der tatsächlich beteiligten Personen.
Zum einen habe ich bis heute seit nun bald 13 Jahren immer noch fast jede Nacht Albträume. Auch ist mein bis anhin normal funktionierendes Verhältnis zu Polizisten gestört. Den jüngeren der beiden Polis, bedaure ich manchmal, er tut mir leid, denn er wollte das Ganze nicht.
Eine geführte Aussprache wäre meiner Meinung nach sehr wichtig für beide Seiten der Beteiligten, eigentlich sogar obligatorisch.
In unserem Fall wurde ausser einer verhältnismässig bescheidenen Geldbusse keine Strafe für die beiden Beamten ausgesprochen. Das finde ich trotz allem richtig, denn es war keine geplante Untat.
Rechtlich hatte man die Angelegenheit perfekt gelöst.
Doch die Aussprache fehlt und wird immer fehlen, um endlich für alle Betroffenen abzuschliessen und zu vergessen.
Herzlichen Dank für das mutige Teilen dieser Geschichte.
Was mich besonders überzeugt an restorative justice ist der Grundsatz, Schaden soweit und so gut wie möglich wieder gut zu machen - und nicht derdie Schädigende möglichst angemessen zu bestrafen. Die Bedürfnisse und Emotionen aller Beteiligten sollen in diesem Prozess ihren Platz haben - tönt nach "gspürschmi", aber als Täterin wirklich zu begangenen Taten zu stehen ist oftmals um einiges schwieriger als eine Strafe abzusitzen.
Modernste Psychologie erklärt uns, dass der Verarbeitungsprozess für Beteiligte anspruchsvoll aber besser ist als in herkömmlichen Gerichtsverfahren. Die Verhaltensforschung zeigt auf, wie Täter*innen weniger rückfällig werden.
Die Ezra-Klein Show hat eine der besten Einführungen in das Konzept als Podcast: https://megaphone.link/VMP3777661702
Happig, für mich eigentlich zu happig. Gestern die Eugenik-Problematik im Tagi, heute die Sezierung der Macht der Staatsanwaltschaften, denen man neulich ja auch noch abschliessend urteilende Kompetenzen zuteilte. Langsam wird es sehr ungemütlich in diesem Muster-Bubi-Land. Danke, Frau Hürlimann, für diese sehr ungemütliche Aufklärung.
Die Staatsanwaltschaften sind längst nicht unabhängig und neutral, sondern einseitig Partei. Im sog. "Ermächtigungsverfahren" (ein verfassungswidriger Unsinn) muss die Staatsanwaltschaft untertänigst bei der "Ermächtigungsbehörde" anfragen, ob sie bei begangenen Straftaten von Staatsbediensteten (auch bei Offizialdelikte) eine Untersuchung an die Hand nehmen darf. Die Ermächtigungsbehörde (Obergericht ZH) entscheidet dann willkürlich und noch ohne Faktenkenntnis (die Untersuchung liegt noch gar nicht vor), ob die begangenen Straftaten untersucht werden sollen.
Später wechselt die Staatsanwaltschaft (im seltenen Fall eine Anklageerhebung) dann die Seite und mutiert zum Kläger. Die Ermächtigungsbehörde ihrerseits mutiert nun zur entscheidenden Gerichtsbehörde. Eine unabhängige, neutrale Beurteilung ist da ausgeschlossen.
Es darf nicht erstaunen, dass bei diesem verfassungswirdigen Klüngel kaum jemals ein Polizist oder Staatsbediensteter angeklagt, und schon gar nicht verurteilt wird. Da mögen die begangenen Straftaten noch so schwerwiegend sein. Diese Rechtsverhinderung hat System. Das Bundesgericht hatte auch unumwunden zugegeben, dass das "Ermächtigungsverfahren" einzig dazu dient, Strafverfahren gegen Staatsbedienstete abzuwenden.
Der Rechtstaat Schweiz verabschiedet sich, wenn es sich um Interessen von "Juristen-Berufskollegen" oder der Verwaltung handelt.
Lesen Sie mehr dazu: omerta.org
Danke für diesen wichtigen Artikel. Warum man hier seit Jahren untätig ist, ist mir ein Rätsel. Es braucht schon lange eine unabhängig Beschwerde- und Strafverfolgungsbehörden bei Verfahren gegen Polizeibeamten. Das ist hinlänglich bekannt. Wieso nichts geschieht, wenn ein Polizist 13 x (!) auf einen Menschen schiesst ist mir unbegreiflich und wieso dieser Polizist kein Verfahren wie jeder andere Verdâchtige erhält und verurteilt wird ist absolut nicht nachvollziehbar. Hier muss endlich viel geschehen!
Wissen Sie, der Polizist muss nicht zwingend verurteilt werden, vielleicht gibt es ja gute Gründe für einen Freispruch. Wichtig ist, dass es eine seriöse und unabhängige Untersuchung gibt, dass der Fall überhaupt vor einem Gericht landet. Wenn man nur schon dafür bis vor Bundesgericht gelangen muss, stimmt etwas nicht.
Sehr geehrte Frau Hürlimann
Mit grossem Interesse habe ich Ihren Artikel gelesen. Als Strafverteidigerin kann ich Ihre Feststellungen aus der Praxis leider nur zu gut bestätigen. Hatte gerade letztes Wochenende wieder einen Fall, bei dem die beteiligten PolizistInnen detailliert und übereinstimmend schildern, wie der Beschuldigte sie beleidigte und anspuckte. Nur wie er (bereits gefesselt) hinfiel und sich am Kopf verletzte, so dass er ins Spital gebracht werden musste, hat dann niemand genau gesehen. Solche Vorkommnisse sind nicht an der Tagesordnung, aber auch keine seltenen Einzelfälle oder Ausreisser. Deshalb: Vielen Dank für Ihren wichtigen Artikel!
Sehr geehrte Frau H., erschütternd, was Sie berichten. Mögen Sie mir mehr von diesem Fall erzählen (brigitte.huerlimann@republik.ch)? Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann
Vor bald 30 Jahren wurde die Schweiz vom EGMR verurteilt: Es verstiess gegen die Rechte von Verhafteten, wenn die Untersuchungshaft vom fallführenden Untersuchungsrichter verhängt wurde. Es braucht eine unabhängige Instanz. Daraufhin wurde innert Kürze die Institution des Haftrichters geschaffen, personell und logistisch. Es wäre also problemlos möglich, eine unabhängige Stelle für "Policing the Police" einzurichten.
Wenn da nicht ein "gewisses" Interesse an Abschottung und Machterhalt vorhanden wäre, das man analog leider auf der ganzen Welt findet, von den USA über Belarus bis Bayern.
Geschätzte Frau Hürlimann,
Danke für den interessanten Artikel. Ich denke, dass Korpsgeist gerade in einem stressigen und emotional belastenden Beruf wie in der Polizei auch etwas Gutes ist, wenn es dazu führt, dass Polizisten sich in einem Einsatz auf ihre Kolleginnen verlassen können. Aber wie Sie in Ihrem Artikel beschreiben, ist es natürlich falsch, wenn das dann zu einem Decken von gefährlichem und rechtswidrigen Verhalten führt. Wie könnte man dieses Vertrauensverhältnis ohne die zweifelhaften Auswüchse beibehalten?
Biografisch bedingt bin ich interessiert und dem Artikel (sehr ausführlich, merci) bis zum Schluss gefolgt. Ehrlich gesagt verstehe ich die Rechtskonstruktion immer noch nicht ganz. Ist die Polizei nun Teil der Staatsanwaltschaft? Schwer vorstellbar, dazu fehlt schlicht die Ausbildung. Im nördlichen Nachbarland ist das so gelöst, dass es sogenannte "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" gibt (dazu gehören ausser der Polizei die drolligsten Berufsgruppen, geht per Bundesland und Rechtsverordnung. Es sind auch mal gerne Schaffner und Förster dabei.).
Die Konstruktion ist insofern realistisch als die Strafverfolgung ja nur einen minimalen Teil der Polizeiarbeit darstellt. Der Schwerpunkt liegt auf der Gefahrenabwehr, d. h. es handelt sich eher um einen Art schnelle Eingreiftruppe der Ordnungsämter, die dadurch auch flexibler einsetzbar ist.
Die Staatsanwaltschaft ist insofern relativ stark von der Polizeiarbeit entfernt, besonders von der sogenannten Schutzpolizei (der Name sagt ja schon worum es geht).
Also: kann mir bitte mal jemand sagen, ob nach Schweizer (oder kantonalem oder Gemeinde-) Recht die Polizei zu den Ordnungs- oder zu den Strafverfolgungsbehörden gehört? Und wie drückt sich das in der Berufsausbildung aus?
Nach diesem Artikle bin ich in der Hinsicht doch leicht verunsichert.
Lieber Herr Reisewitz, in der Schweiz gehört die Staatsanwaltschaft in den meisten Kantonen zur Verwaltung und damit zur Staatsmacht der Exekutive (Regierung), ist also nicht Teil der Judikative. Auch die Polizei gehört zur Exekutive. Die Polizei ist nicht Teil der Staatsanwaltschaft. Beide, Polizei und Staatsanwaltschaft, sind aber Strafverfolger, sie arbeiten im Alltag eng zusammen. Mit besten Grüssen, Brigitte Hürlimann
Lieber Herr Reisewitz - auch in Deutschland ist die Staatsanwaltschaft Teil der Exekutive/Verwaltung und nicht der Judikative/Justiz. Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland zudem weisungsgebunden z.B. gegenüber den Justizministerien (Bund/Länder). Das hat Deutschland 2019 eine Rüge des EuGH eingebracht, der eine mangelnde Unabhängigkeit beklagte (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18).
Mich würde das auch interessieren, danke für die Frage. Gibt es in der Schweiz wie in Deutschland Bundes- und Kantonspolizei? Und wie ist die Lage für die "Police municipale"? Vielen Dank!
Liebe Frau Kolbeck, siehe meine Antwort oben, und: Ja, auch in der Schweiz gibt es Bundespolizei, kantonale Polizei und kommunale Polizei. Meist arbeiten die Staatsanwaltschaften mit kantonalen PolizistInnen zusammen, aber, soweit mir bekannt ist, dürfte es zumindest in den grösseren Städten auch Kooperationen mit kommunalen Korps geben. Vielleicht meldet sich in dieser Diskussion noch eine Polizistin, ein Staatsanwalt oder ein Strafverteidiger zu dieser Frage? Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann
Polizei und Staatsanwaltschaft sind in der Schweiz zwei voneinander separierte Behörden. In der Regel gehören sie aber der gleichen Direktion an (die je nach Kanton "Justizdirektion", "Sicherheitsdepartement" oder ähnlich heisst). Vielerorts besteht tatsächlich auch eine (gewisse) räumliche Nähe, vor allem in kleinen Kantonen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei besteht nur, soweit die Polizei in ihrer Funktion als Gerichtspolizei tätig ist, d.h. dort, wo gemeinsam in Straffällen ermittelt und "verfolgt" wird. Zu einem grossen Teil bestehen zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei daher weder sachlich noch persönlich Berührungspunkte. In der Schweiz gibt es im Übrigen ganz viele "Polizeien". Es gibt sie auf Bundes-, Kantons- und mancherorts auch auf kommunaler Ebene mit jeweils unterschiedlichen Zuständigkeiten. Es gibt zudem auch die Transportpolizei, die Grenzpolizei und weitere mit jeweils nochmals anderen Zuständigkeiten und Aufgaben. Kurzum: Eine regelmässige enge Zusammenarbeit besteht letztlich nur zwischen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei. Ein "Kuriosum" gibt es allenfalls in Basel-Stadt, wo die Kriminalpolizei Teil der Staatsanwaltschaft ist.
Die unten zitierte Aussage lässt einemr wachen Bürgerin die Haare zu Berge stehen: Deutlich und offen wird hier darauf hingewiesen, dass es Herrn Ruckstuhl offenbar nur darum geht, den öffentlichen Schein einer seriösen und unabhängigen Untersuchung zu wahren - in keiner Art und Weise um Gerechtigkeit und Menschenrechte an sich. Dies wirft die Frage auf, wieviele angebliche Rechtsvertreter ebenso denken und ob dies ev. gar ein systemimmanentes Denkmuster sein könnte...echt unheimlich, wie offen hier darauf hingewiesen wird, dass es einzig um den SCHEIN von Seriosität und Unabhängigkeit geht!
„Darauf, sagt Ruckstuhl, müsse viel mehr geachtet werden: Ob in der Aussenwahrnehmung zumindest der Anschein einer seriösen, unabhängigen Untersuchung gewahrt werde. «Natürlich gibt es das Gebot von Effizienz und Beschleunigung. Doch wenn die Strafverfolgung glaubwürdig sein will, darf man auf die Aussenwirkung nicht verzichten. Das kostet Zeit und Geld. Aber der Aufwand lohnt sich, wenn die Untersuchung dadurch in der Öffentlichkeit als glaubwürdig wahrgenommen wird. Das stützt das Vertrauen in die Justiz.“
Es geht bei dieser Aussage nicht darum, dass NUR der Schein gewahrt werden müsse. Vielmehr ist folgendes gemeint: Es genügt nicht, wenn die Untersuchenden selbst meinen, unabhängig zu sein und die Untersuchung gewissenhaft vorzunehmen. Die Unabhängigkeit und ernsthaften Untersuchungsbemühungen müssen ZUSÄTZLICH auch von Aussen wahrnehmbar sein. Dies ist bei Untersuchungen der Staatsanwaltschaft gegen Polizisten klar nicht der Fall.
Liebe Frau S. - wenn das gemeint ist, was Sie sagen (was nicht dem entspricht, was Herr Ruckstuhl sagt), weshalb sagt Herr Ruckstuhl es dann nicht einfach so? Seine Aussagen sind eindeutig (da ist schlicht kein Interpretationsspielraum) und gerade als Professor und Richter müsste er das wissen.
Liebe Frau Hürlimann
Es ist erschütternd, was Sie berichten. Ich gebe zu, ich bin der „Cop Culture“ in der Schweiz gegenüber ziemlich ignorant gewesen. Mir wurde es noch nie so belichtet. Mir gefällt ganz besonders, wie sachlich Sie beschreiben können und dabei trotzdem eine Dringlichkeit herüberbringen, ohne dass Sie pathetisch werden.
Einmal mehr zeigt sich, was für eine gscheschämige Bananenrepublik unser Land ist. Ich bin nicht erstaunt. Es deckt sich weitestgehend mit meinen Eindrücken aus der Zeit am Gericht, wo sich dieses Spiel fortsetzt. Auch vom Gericht werden die Staatsanwälte als Kollegen wahrgenommen. Staatsanwälte werden zu Gerichtsapéros eingeladen. Verteidiger nicht.
Wie auch schon erwaehnt existiert keine Qualitaetskontrolle. Wenn eine Aktion einer Instanz von einer naechst Hoheren(resp Hoechsten) korrigiert/bemaengelt wird, hat das keine weiteren Auswirkungen. Qualitaetskontrolle waere : beim zweiten Mal denselben Fehler eine Verwarnung, beim dritten Mal - weg.
Besten Dank für diesen wertvollen Artikel zu einem äusserst heiklen, aber umso relevanteren Teil unseres Justizsystems. Noch mehr als an der Nicht-Aufnahme minimaler Abklärungen zu den genannten und weiteren Fällen von möglichem Fehlverhalten der Polizei staune ich immer wieder über das Schulterzucken der Bevölkerungsmehrheit, welche sich selbst bei Herrn Ali nicht durch die krasse Gewaltanwendung aufwühlen lässt. Er hatte wohl den falschen Pass.
Spannende Anschlussfrage wäre, wie mögliche Lösungen ausgestaltet werden könnten, die sowohl die Qualität des Systems in den aufgeführten Punkten wie auch das Vertrauen in die Arbeit der Strafverfolgung erhöhen könnte? Wie genau und auf welcher Ebene gestaltet man eine solche unabhängige Untersuchungsstelle, die politisch umsetzbar und den Behörden die richtigen Anreize für entsprechende Verhaltensänderungen gibt?
Wie sieht das der Polizeikommandant von Winterthur, Herr Fritz Lehmann.
Ich frage für mich selber.
Und wegen der Policy bei polizeilichen Kindswegnahmen aus Schulen und Privatwohnungen im Auftrag von KESB und Richtern OHNE akute Kindswohlgefährdung und MIT dem Zaubermittel SUPERPROVISORISCHE VERFÜGUNG (Vereinigung kesV, www.kesV.ch, Präsidentin Jasminka Brcina, 120 dokumentierte Fälle).
4'099 Kids wurden 2017 fremdplatziert, nur schon mit offiziellen Angaben.
60'000 wurden fremdplatziert und eingewiesen bis 1980 gemäss historischer Kommission.
Eine milliardenschwere Helferindustrie mit ihren Helfershelfern far away von #Rechtsstaatlichkeit und jeglicher fachlicher/finanzieller Kontrolle.
Der Finanzdirektor des Kt. Solothurn hat keine Angaben zu den Kosten im Kindes- und Erwachsenenschutz. Wie ist das möglich? ck
Republik AG
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8004 Zürich
Schweiz