Die Republik ist nur so stark wie ihre Community. Werden Sie ein Teil davon und lassen Sie uns miteinander reden. Kommen Sie jetzt an Bord!

DatenschutzFAQErste-Hilfe-Team: kontakt@republik.ch.



Letzte Woche durfte ich unseren 5 Monate alten Enkel ein paar Tage lang intensiv erleben. Dieser Bericht bringt mich gerade dazu, die Adresse der KlimaseniorInnen zu suchen und ihnen beizutreten.
Immer heisst es : die CH ist nicht betroffen, die CH ist auf Kurs, es wäre nicht gut für die CH etc. Aber ‚neutral‘ zu sein in Sachen Klimaschutz ist sehr kurz gedacht

50
/
0

Super - einer mehr bei den Klimasenioren. Die machen gute Arbeit. Ich bin auch dabei!

21
/
0

Wollte auch gleich beitreten. Auf dem Formular steht aber, dass dies nur Frauen im Pensionsalter können. Ich trete nirgends bei, wo Ausschluss praktiziert wird. Wo sind Sie denn genau dabei und wie?

7
/
2

Vielen Dank für diese gute Übersicht!
Diese Beispiele zeigen, dass unsere Justiz mit unterschiedlichen Ellen misst.
Die Justiz ist immer auch Ausdruck der gesellschaftlichen und politischen Machtverhältnisse. Und die Härte, mit der in der Mehrzahl der Fälle UmweltaktivistInnen angefasst werden, zeigt – wieder einmal – dass in unserem Land kurzfristige Geschäftsinteressen überwiegen und politische Machtspiele als wichtiger angesehen werden als eine Klimakatastrophe, die unser aller Zukunft in Frage stellt.

45
/
3

Mir scheinen zwei Punkte besonders wichtig:

  1. Ziviler Ungehorsam ist, etwa im Unterschied zu einer Demonstration, immer illegal und eine entsprechende Verurteilung wird ja auch bewusst in Kauf genommen; immerhin erhöht dies die öffentliche Aufmerksamkeit. Ein Gericht muss also solche Aktionen sanktionieren; es bleibt allerdings ein richterlicher Ermessensspielraum. Im Fall von Lausanne führte dies sogar zu einem Freispruch, sehr wahrscheinlich, weil Dritte kaum behindert wurden.

  2. Notstand ist mit „unmittelbarer Gefahr“ ziemlich eng definiert und dies aus gutem Grund. Wären damit auch in der Zukunft liegende Eventualitäten gemeint, würde dies den Begriff verwässern und zu inflationärem Gebrauch verleiten. Die ungünstige Entwicklung unseres Klimas etwa verlangt einen Zeitplan zur Umsetzung passender Massnahmen, ein Notstand hingegen verlangt unmittelbare behördliche Notrechtsmassnahmen, die diesen möglichst sofort beseitigen. Dies ist beim Klimawandel leider nicht möglich.

9
/
20

Der Klimawandel ist allerdings keine "in der Zukunft liegende Eventualität" sondern eine gegenwärtige Tatsache mit erwiesenen dramatischen Auswirkungen in der Zukunft, besonders dann, wenn wir nicht JETZT notfallmässig handeln. Daraus müsste sich eine andere Schlussfolgerung ableiten lassen.

41
/
2

Das mag sein, aber in dem Beitrag geht es nicht darum, was wir tun sollten, sondern ob wir von einem Notstand sprechen können. Ich meine, nein, denn wenn wir es könnten, hätten wir auch Notrecht und entsprechende politische und juristische Handhabe.

9
/
21
legal Helfender
·

Die lange Untersuchungshaft ist ein Machtmissbrauch. In diesen Fällen muss gar nichts untersucht werden, das ist Beugehaft, die verboten ist. Weshalb dies besonders oft in Zürich passiert?
Wer die Betroffnenen unterstützen will, kann hier spenden:
https://www.xrebellion.ch/donate/ ... (ich hoffe das ist für die Republik ok)

37
/
3
Beobachter
·

Es habe sich um einen bestens vorbereiteten Mob gehandelt, um eine Schmieren­komödie, eine billige Effekt­hascherei, um Selbst­justiz.

Hätte dieser Staatsanwalt einer eindrucksvolleren 'Effekthascherei' mehr Ehre erwiesen?
Es geht darum, Gesellschaft und Politik möglichst rasch dazu zu bringen, wirkungsvollere Massnahmen gegen die Klimakatastrophe zu ergreifen, in einer Welt, in der die Gesetze den gesellschaftlichen Realitäten seit jeher hinterherhinkten.
Dass praktisch alle Staaten bezüglich des Klimawandels zu wenig unternehmen, ist mittlerweile ebenfalls 'notorisch' allgemein bekannt.
Unsere Ururenkelinnen werden im Geschichtsunterricht einst ungläubig staunen ob der diesbezüglichen Tatenlosigkeit Ihrer Urahnen. Ganz sicher werden sie nicht mehr nachvollziehen können, dass Klimaaktivisten die nichts stahlen, nichts beschädigten und niemanden bedrohten oder gar verletzten, von unserem Rechtssystem kriminalisiert wurden.

29
/
0
Theologin/Pfarreiseelsorgerin
·

Danke für den tollen Überblick und die Einblicke in die Begründungen einzelner Richter:innen! Das Urteil aus Karlsruhe habe ich mit grosser Freude damals wahrgenommen.

27
/
0

Ja nur leider hat dieses Urteil bisher so gut wie keinerlei konkrete Auswirkungen auf die Politik, das einzige was da immer wieder kommt sind leere Worte.. Es ist wie in der Schweiz, Wohlstand und die Vermehrung des Reichtums derer die eh schon alles im Überfluss haben ist wichtiger als das Überleben der folgenden Generationen.
Die Gier ist es die die Menschheit antreibt, nicht die Liebe, traurig, aber wahr.
Irgendwann gehen die die nicht mehr anders können auf die Barrikaden, und sie werden Waffen tragen, dann wird es vorbei sein mit dem friedlichen Protest, weil irgendwann wird das pure überlebensnötige Notwehr, wenn nicht die Jungen bei uns, dann die die anderswo jetzt schon und in naher Zukunft ihre Heimat verlassen müssen weil sie sonst einfach verrecken und es werden Millionen sein.
Und keine Mauer und keine Panzer werden uns dann helfen.

0
/
0

Obwohl das Bundes­gericht in seinem Urteil vom 22.April 2022 klar festhielt, dass die Abnahme von Finger­abdrücke und eines DNA-Profils bei Klima Protesten "in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Zwecken, die zur Erstellung eines DNA-Profiles und einer erkenntnungsdienstlichen Erfssung verfolgt werden" stehen, werden weiterhin (zB am 4.10.2021 in Zürich) bei Teilnehmenen an den Klimaprotestaktionen durch die Stadtpolizei Zürich systematisch Fingerabrücke und DNA-Profile erhoben.
Regelmässg werden dabei die Teilnehmden weit über 24 Stunden inhaftiert. Angeblich um einem Staatsanwalt vorgeführt zu werden. In Tat und Wahrheit werden sie dann nach ca. über 40 Stunden freigelassen ohne je einen Staatsanwalt gesehen zu haben; ohne dass eine zusätzliche Untersuchungshandlung erfolgte.
Mit dieser praktizierten Haftanordnung erfolgt in Tat und Wahrheit der vorgezogene Vollzug einer verdeckten, wie gesetzeswidrigen Freiheitsstrafe, da die später ausgefällte Strafe höchstens eine bedingte Geldstrafe beträgt.
In diesem Zusammenhang sei an einen Aufsatz von Prof. Tim Wihl erinnert: "Die Sitzblockade ist nämlich eine Protestform von höchsten demokratischen Weihen, eine Art Juwel der bundesdeutschen Protestgeschichte. Jeder Staat – ob Diktatur oder repräsentative Demokratie – bedarf eines Korrektivs in Gestalt einer aktiven Bürger:innenschaft, die das "Ungezähmte" und Unmittelbare des demokratischen Prinzips permanent zum Ausdruck bringen darf."
https://www.lto.de/recht/hintergrue…gsfreheit/

25
/
0

Wenn das Klima über der heutigen Verfassung steht muss diese geändert werden und nicht im Alleingang von einem grünen Richter ausser Kraft gesetzt werden

1
/
18

Es ist doch vielmehr, dass die Regierung der Verfassung nicht mehr nachkommt, mit ihrem leugnenden Verhalten. Wenn die Rechte und Pflichten des Staates und der Bürger unter der Linse einer sich längst androhenden Katastrophe anders aussehen, dann muss auch der Justizvollzug sich der Situation anpassen.

20
/
1
Verlegerin
·

Die Verfassung ist bereits fürs Klima, oder?

Art. 2 Zweck

1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.

2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.

3 Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern.

4 Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.

2
/
0

Auch die Klimaaktivist*innen bewegen sich in unsicherem Raum, können die Konsequenzen aufgrund fehlender Präzedenzen schlecht einschätzen.
So ist in Deutschland sehr üblich, dass "massenhaft" die Identitätsangabe verweigert wird und so viele ohne strafrechtliche Konsequenzen davonkommen. In der Schweiz wurde das lange schlicht nicht ausprobiert. Dass sich die Strategie in der Schweiz nicht wirklich bewährt (u.a. weil erkennungsdienstliche Massnahmen durchgeführt werden können und die Untersuchungshaft ohne Anordnung länger möglich ist als in Deutschland) musste erst herausgefunden werden. Trial and error.
Auch mit diesen Lernerfahrungen: die politische Reaktion auf gesetzesüberschreitenden Klimaaktivismus ist äusserst selten Klimapolitik, immer öfters Gesetzesverschärfung.
In NRW droht mit dem neuen Polizeigesetz bei Identitätsverweigerung präventive 7 Tage Haft, bei einer "drohenden Gefahr" sind 28 Tage präventive Haft möglich. In England werden Terrorgesetze auf Klimaaktivist*innen angewendet.

15
/
0

Ich bin neu bei der Republik. Könnte mich jemand aufklären, wie das mit Richter und Richterinnen oder RicherInnen etc also das ganze W/M/S gehandhabt wird? Weil in dem Artikel wusste ich irgendwann nicht mehr ob es nur Richterinnen gab und ab und zu Aktivisten oder nur in Lausanne Aktivistinnen, ob diese widerum nur von Anwälten, nicht von Anwältinnen verteidigt wurden.

6
/
9
Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
·

Liebe Neuverlegerin, eine kurze Erklärung: Wenn es um eine gemischte Gruppe von Menschen geht oder um die generelle Umschreibung einer Personen- oder Berufsgruppe wechseln wir ab, schreiben im einen Absatz von den Richtern und im zweiten Absatz von den Richterinnen. Gemeint ist damit eben entweder die Richterschaft oder ein Gremium, das aus Richterinnen und Richtern besteht. Setzt sich die Gruppe nur aus Frauen zusammen, heisst es Richterinnen, sind es nur Männer, heisst es Richter. Bei Einzelpersonen entspricht die Bezeichnung dem Geschlecht. In Basel entschied eine Einzelrichterin, in Zürich ein Einzelrichter. Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

16
/
1

Liebe Brigitte Hürlimann,

Aha alles klar, danke für die Infos.
Also wenn man sich an mehreren Zeitungen orientiert, zusätzlich ausländischen, tanzt ihr definitiv aus der Reihe aber
macht gar nichts;
einfach gut zu wissen, dass eure Schreibweise nicht inhaltlich verstanden werden soll.

13
/
0

Liebe S. A.
Auch wenn man etwas älter ist bei der Republik, ist man trotz der klaren Erläuterungen von Brigitte Hürlimann unten, immer wieder irritiert und verwirrt. Das Problem liegt im System, welches von der Republik-Redaktion gewählt wurde, um politische Korrektheit, sprachliche Korrektheit und sprachliche Effizienz zu verbinden, womit letztlich die journalistische Präzision geopfert wurde. Journalistischer Präzision sowie sprachliche und politische Korrektheit ist letztlich nur zu haben, wenn mit "Richterinnen" nur weibliche Richtende gemeint sind, mit "Richtern" das männliche Pendant und wenn von Exemplaren beiderlei Geschlechts geschrieben wird, dann muss auch "Richterinnen und Richter" im Text stehen. Das ist etwas weniger effizient aber präzis. Allerdings bin ich der Meinung, dass es auf die paar Buchstaben auch nicht mehr ankommt, bei einem Republik-Text. Journalistische Präzision ist es wert, etwas ausführlicher zu sein.

12
/
6

Aber wenn ich jetzt jeden Beitrag von jemandem auch noch als mail UND als Kommentar zu lesen bekomme, bröckelt die Effizienz als Leserin doch ein bisschen.

1
/
6
Augenärztin und Mutter
·
· editiert

Herzlichen Dank für diesen Bericht! Hierzulande fehlt eine Entsprechung zur wunderbaren Passage im deutschen Grundgesetz: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Bitte schauen Sie weiter hin.

6
/
0
Unterstützer Gletscherinitiative
·

Wenn ich da mal eine Frage etwas zuspitze: ist aufgrund nicht-vorhandenem Verfassungsgericht jedes Bundesgerichtsurteil (BG-Urteil) in der CH zur Klimakrise eigentlich egal, solange man das Urteil noch nicht nach Karlsruhe weitergezogen hat?

Und brauchen wir diesen Umstand als Entschuldigung, nichts zu tun, insbesondere das Parlament und Bundesrat? Zum Beispiel, wenn eine Verfassungsinitiative wie die Gletscherinitiative zur Beratung ansteht, da klopft man sich gegenseitig auf die Schulter und zerredet den Handlungsbedarf mit zynischen Hinweisen à la: "Wir brauchen keine Verfassungsänderung, das geht zu lange, wir machen das dann per Gesetz. (Irgendwann, vielleicht, oder auch nicht. Spielt ja keine Rolle, weil es dann eben kein Auftrag der Verfassung ist...). Und überhaupt tun wir aktuell genug, wir haben die Danfoss-Ventile im Ferienhaus von 4 auf 3.5 heruntergestellt."

Und, das unterstelle ich jetzt mal, es sieht so aus, wie wenn das Parlament die direkten und indirekten Gegenvorschläge hauptsächlich darauf abrichtet, die Initiative zu verhindern, statt sich auf die Problemlösung zu fokussieren.

6
/
0