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Ich möchte an dieser Stelle Frau Brigitte Hürlimann ganz herzlich danken für Ihre sorgfältig recherchierten, spannend geschriebenen und sehr engagierten Einblicke, die sie uns immer wieder in die schwierige, oft verwirrende und widersprüchliche, nicht selten auch un- und selbstgerechte Welt der Justiz ermöglicht. Das Rechtswesen ist ein Abbild unserer Gesellschaft mit all ihren Widersprüchen und Fehlern. Es braucht Menschen wie Sie, die am Ball bleiben, auf Fehler und Lücken hinweisen, Ungerechtigkeiten sichtbar machen und sich für mehr Menschlichkeit im Bereich der Justiz einsetzen.
Ich muss Ihnen sagen, dass auch ich stets Neues lerne. Das Zollgesetz, das Verwaltungsrecht generell und vor allem das Verwaltungsstrafrecht sind für mich kein daily business. Da muss ich zwingend die Meinung von Fachleuten einholen. Der zitierte Rechtsanwalt F. Frank war eine wichtige und kompetente Auskunftsperson. Mit besten Grüssen, Brigitte Hürlimann
Dieses Vorgehen ist auch einer der Super-GAUs, vor denen sich Musiker fürchten, die mit alten Instrumenten über die Grenze reisen. Für Instrumente, an denen Elfenbein verarbeitet ist (z.B. Geigenbogen oder Stimmwirbel) braucht man einen sogenannten Instrumentenpass, der jährlich (!) neu beantragt und bezahlt werden muss, und den man dann bekommt, wenn es zu dem Instrument ein Gutachten gibt, dass es älter ist als die Bestimmung, dass Elfenbein nicht verwendet werden darf. Nun gibt es aber auch viele Instrumente, bei denen Mammutzähne verwendet wurden, und das ist nicht verboten, da Mammuts keine geschützte Tierart sind. Mammut ist von Elefant nur schlecht zu unterscheiden, das kann ein Zöllner mit Sicherheit nicht. Für Instrumente mit Mammut kann man aber keinen Unbedenklichkeits-Instrumentenpass bekommen, das ist nicht vorgesehen. Das Worst-case-Szenario wäre also: Zöllner denkt, es könnte Elfenbein sein, zieht Instrument ein und die Zollverwaltung lässt es in einem dafür ungeeigneten Lagerhaus verrotten. Die Musikerin kann nicht mit ihrem Instrument auftreten und wenn sie es zurück kriegt, ist es kaputt. Und ja im Fall von einem alten Einzelstück je nachdem kaum zu ersetzen. Das für dieses Tier- und Pflanzenschutz-Abkommen zuständige Bundesamt meinte auf Nachfrage zu diesem Problem übrigens, sie wüssten auch nicht, wie man das verhindern könnte. Man solle einfach mal "abwarten"...
Solch einen GAU hat 2010 die Geigerin Kopatchinskaja mit ihrer Geige erlebt: https://www.nzz.ch/der_flughafen-zo…-1.5579183
Endlich wird mal über unseren Zoll geschrieben, der sich in jeder Hinsicht nach Lust und Laune über den normalen Menschenbürger erhebt !!
Ich lebe im Ausland und habe immer wieder mit Paketen , die ich in die Schweiz sende , auch die kleinsten, Probleme. Da mailen die Beamten, ich solle ihnen nochmals einen Betrag überweisen, eine völlige Frechheit!
Oft kommt dann die Post überhaupt nicht an...
Wann wird dieses Grenztheater endlich ein Ende haben!? Es liegt an uns Schweizern das zu ändern ..
Eigentlich müsste dieser Artikel – herzlichen Dank für diesen Augenöffner! – jetzt schnell Folgen haben, damit diese Gesetzeslücken behoben und Praktiken verunmöglicht werden!
Interessant auch: Die Polizei bzw. der Zoll kann psychoaktive Substanzen als Betäubungsmittel klassifizieren und einziehen, auch wenn diese nicht auf der (abschliessenden) Liste der Betäubungsmittel stehen. Die Legislative regelt also sorgfältig, was als Betäubungsmittel verboten ist - und ein Teil der Exekutive kann einfach sagen: Interessiert mich nicht, ich darf beschlagnahmen, was auch immer ich nach Lust und Laune als "gefährlich" bezeichne.
Ich bin sicher, solche Polizeistaat-Blasen gibt es noch einige in der Schweiz. Auch das neue Anti-Terror-Gesetz dürfte sich da mit seinem immensen Spielraum für so manche eher als Terror-Gesetz entpuppen.
Leider Ja. Insbesondere, wenn die Gerichte ihren "Juristen-Berufskollegen" in den Verwaltungen vielfach einfach unbesehen Recht geben; Wahrheit und Fakten hin oder her. Beispiele gefällig?
Mehr dazu:
http://omerta.org/verwaltungsgericht/
Wie war das noch mit den unrechtmässigen Bussen während des Lockdowns, die die Zollbehörde von Herrn Bock erhob? Gab es einen Rüffel? Herr Bock zeigte sich öffentlich unbeeindruckt. Ich habe nichts mehr gehört von dieser Geschichte. Was aber bleibt nach dem heutigen Artikel ist ein Eindruck. Haben sich die Schweizer Rechtsaussen in der eidgenössischen Zollverwaltung ein Tummelfeld eröffnet, wo sie von der Öffentlichkeit meist unbeachtet ihre Interpretation von Recht und Gerechtigkeit und Schutz der Schweiz durchsetzen können?
Treffender kann man es nicht formulieren, als Sie es mit dem Tummelfeld beschreiben. Das Departement Maurer zeigt hier wie die SVP Staatsmacht ausleben möchte. Bezüglich den unrechtmäßigen, man kann auch gut sagen, illegalen Bussen, da keine Rechtsgrundlage, kläre ich Sie gerne auf. Etwa 10 Personen haben sich rechtlich gewehrt und mussten die Bussen nicht bezahlen, da sie alle die Verfahren gewonnen haben. Die restlichen 4000 Bürger haben ihr Geld nicht zurückerhalten, da sie mit der Bezahlung die Busse akzeptiert haben. Kein einziger Beamter oder verantwortliche Politiker wurde für sein illegales Verhalten zur Verantwortung gezogen.
Dafür gab es eine neue Uniform für den Chef! 🤦🏻♂️
Einfache Lösung: Das Verwaltungsstrafrecht abschaffen und die Verfahren der Strafprozessordnung unterstellen.
Ergänzend: Licht in die Abläufe der Zollverwaltung bringen und nicht hinnehmen, dass sie Dokumente nach gusto als "geheim" erklärt ohne sie auch als "geheim" zu deklarieren.
Radikale Idee... Aber: why not?
Komische Geschichte… 🤔
Ich mag ja, aus eigener Erfahrung, an die Tatsachen um Behördenwillkür und sich “Gott gleich” glaubende Beamte glauben. In diesem Bericht habe ich aber so meine Mühe Empathie zu entwickeln. Zu viele Klischees werden bemüht:
“Racial Profiling”, “Wochenend-Ausflüge” mit 5000 Euro in der Tasche, mit Drogen kontaminierte Banknoten (angeblich absolut üblich heutzutage???), Autos mit Geheimfächern und Drogenspuren (auch absolut normal???). Und als (mittelloser) Ausländer direkt einen Draht zu, zur Angelegenheit, spezialisierten Anwälten… im Ernst jetzt?
Ich hatte auch als “Schweizer” schon, grundlos, ärgerliche und unangenehme Situation mit dem Zoll erlebt. Auch die “selbstlose Hilfsbereitschaft” schweizerischer Rechtsanwälte durfte ich kennenlernen. Und trotz alle dem oder gerade deshalb, habe ich Mühe mit dieser Art von Artikel und dem Bashing der Zollverwaltung.
Die Frage sei gestattet, ob sich hier die Republik, in ihrem Aktivismus, nicht als Sprachrohr für die falsche Klientel missbrauchen lässt.
Am Besten lesen Sie den Beitrag nochmals gründlich, Herr Lüthi, und prüfen, ob Sie Ihren eigenen Vorurteilen erliegen. Der erfahrenen und vielfach ausgezeichneten Gerichtsreporterin Brigitte Hürlimann (fragend) zu unterstellen, sie sei ein Sprachrohr "für die falsche Klientel" – was ist das überhaupt in einem Rechtsstaat? – ist schräg. LG
Und hoppla, gleich wird die “Vorurteils-Totschlag-Keule” hervorgeholt, war irgendwie fast schon voraussehbar. Ändert aber nichts an meiner Aussage noch meiner Meinung. Und ob Sie es glauben oder nicht, ich habe den Artikel sehr genau gelesen. Nicht immer sind es die “Anderen” die vor lauter Bäumen den Wald nicht sehen.
Lieber Herr Lüthi, ich bin nicht auf Verwaltungsstrafrecht spezialisiert. Und das Mandat war Zufall. Ich führe praktisch keine Betm-Mandate und habe auch keine entsprechende Klientel. Der Grund, warum ich das Mandat angenommen habe, war die stossende Willkür. Finanziell war die Sache nämlich ein absolutes Verlustgeschäft.
Werter Herr N.,
So wie Sie gehandelt haben, das nenne ich ehrenwert. Dafür verdienen Sie meinen Respekt und meine Anerkennung. Auch und leider wenn es für Sie als Anwalt ein finanzielles Verlustgeschäft war. Dafür können Sie aber am Morgen mit gutem Gewissen in den Spiegel blicken (ok davon wird man natürlich nicht satt und bezahlt keine Rechnungen).
Für mich ist es fundamental als Mensch und Bürger, dass man sich auf Recht und Gerechtigkeit bzw. die Justiz verlassen kann (obwohl ich gegenteilige Erfahrungen gemacht habe und nicht so naiv bin um nicht zu wissen wie diese Welt tickt).
Die Voraussetzung um Gerechtigkeit zu erfahren und Unterstützung zu erhalten sollte nicht von der Menge an verfügbaren Geld abhängig sein.
Rechtsmissbrauch, fremdenfeindlich pigmentiert. Keine Überraschung in CH und USA. Gesetz der Vernunft und menschlicher Anstand? Oft unterentwickelt in Juristenkreisen. Abhilfe nur möglich mit unabhängigen Kontroll- und Weisungsstelle für Urteile und Verfahren.
Der "Rechtstaat Schweiz" mit deren Verwaltungs- und Gerichts-Juristen haben ein eklatantes Glaubwürdigkeits-Problem, wenn es sich um Verwaltungs-Interessen sowie um Interessen von "Juristen-Berufskollegen" handelt. Da ist mehr Transparenz sowie eine unabhängige ! Kontrollinstanz nötig, die die vielen Willkür-Urteile der Justiz ! (auch des Bundesgerichtes) sowie Verwaltungs-Übergriffe kontrolliert. Die schweizerischen Gerichte sind leider vielfach nicht ! willens, ihre Bürger und Bewohner gegen den Filz und Sumpf der Verwaltungen zu schützen. Das Strafgesetzbuch hat dafür in Art.322 StGB einen Namen: Korruption. Der "Rechtstaat Schweiz" erodiert von innen heraus.
Mehr unter: http://omerta.org
Ich wurde am Frankfurter Flughafen mal von der Bundespolizei verhaftet und mit vorgehaltener Maschienenpistole verhört, weil sich auf meiner neuen Jeans angeblich Reste von Sprengstoff befänden. Die Kontrolle war zufällig, wäre ich nicht weisser Hautfarbe, wäre man wohl versucht zu behaupten: racial profiling.
Finde es nicht ganz so ungewöhnlich, dass man einen Mann verdächtig findet, der mit 5000 Stutz Bargeld, das "stark mit Betäubungsmittelspuren" belastet ist, ausreisen will. Die anschliessenden Behördenmühlen sind natürlich obermühsam und frustrierend. Dieses "Ausgeliefertsein" macht wirklich Angst. Mit Rassismusvorwürfen wäre ich trotzdem vorsichtig.
Nur weil ab und zu ein Weisser kontrolliert wird, heisst das noch nicht das kein racial profiling stattfindet. Dazu brauchts eine saubere Statistik. Und dazu müssen erstmal die Daten erfasst werden.
Interessant finde ich, dass es die beschriebenen Fälle überhaupt gibt. Für 5000 Euro oder 5000 Franken lohnt es sich für die Betroffenen offensichtlich finanziell nicht, ein Verfahren zu führen. Ich nehme an, wie so häufig haben die beteiligten Rechtsanwält:innen die Verfahren zum grossen Teil unbezahlt, also eigentlich in ihrer Freizeit, geführt.
Skurriler rechtlicher Wildwuchs - wäre gut wenn qualifizierte Juristen hier eine Novelle ausarbeiteten. Das Land leistet sich eine in Europa ziemlich einmalig teure Grenzsicherung, als deren Nebenprodukt wie vor 2000 Jahren rechtsunsichere Räume entstehen. Die USA - und viele andere Staaten - kennen das auch. Anscheinend (oder tatsächlich!) enden die nationalen Verfassungen an den jeweiligen Staatsgrenzen. Solange Nationalstaaten abgegrenzt werden müssen ("Territorium", "Staatsvolk" etc.) ist dieses strukturelle Problem zu erwarten.
Danke Frau Brigitte Hürlimann für diesen Lichtstrahl in die finsteren Ecken unseres Rechsstaates.
Und danke auch dass Sie es geschafft haben, den ganzen Artikel hindurch neutral auf Faktenebene zu bleiben.
Mir fiele da sofort Peter Sloterdijks Begriff der Fiskokratie ein, und es fiele mir schwer, nicht in noch üblere Wertungen zu verfallen.
Was ich nicht ganz verstehe ist wieso überhaupt Schweizer Zöllner involviert waren im Fall von Herrn Smith.
Er war in Frankreich und wollte via Flughafen Basel Mulhouse nach Madrid.
Basel Mulhouse ist auf Französischem Boden aber binational soweit ich weiss.
Ich dachte immer, dass Schweizer Zöllner quasi nur für Personen welche in die Schweiz oder aus der Schweiz riesen "zuständig" sind.
Das ist ja sonst extrem verwirrend mit den Zollbestimmungen allgemein. Z.bsp auch der 300chf warengrenze.
Was passiert denn wenn jemand in Mulhouse für 5000 Euro einkauft und via Basel Mulhouse nach Toulouse fliegt?
Im CH-Bereich des Flughafens gilt CH-Recht.
Grundsätzlich richtig, aber wie immer gibt es Ausnahmen. Die Mobilprovider mussten vor einigen Jahren die Sendeleistung reduzieren, so dass auf dem Flughafenareal nur noch französische Provider empfangbar sind. Und die verpackten Produkte in den Restaurants haben französische Steuerangaben bzgl. Mehrwertsteuer - was da dann wer genau bezahlt an wen bezahlt ist mir nicht so ganz klar.
Es gibt am Flughafen einen schweizerischen Teil und einen französischen Teil. Wenn der gute Mann von Schweizer Zöllnern kontrolliert wurde ist es möglich, dass er tatsächlich über den schweizerischen Teil gegangen ist. Das ist dort tatsächlich etwas verwirrend. Bei der Ankunft muss man bei der (gemeinsamen) Gepäckausgabe recht genau anschauen, durch welche Tür man dann geht. Eventuell ist er auch mit Swiss geflogen und hat seinen Boarding-Pass entsprechend auf der CH-Seite holen müssen.
Warum man allerdings mit soviel Bargeld in der Gegend herumfliegt ergibt für mich nicht wirklich einen Sinn. Die ganze Geschichte ist aber trotzdem himmeltraurig.
Die (gerade mal wieder diskutierte) Warengrenze finde ich nicht verwirrend: hat man im Ausland gekaufte Waren im Netto-Wert von mehr als 300 Franken dabei, die jetzt eingeführt werden: Deklarieren, verzollen. Wer sich nicht sicher ist soll einfach fragen anstelle einfach durchzulaufen und dann im Zweifelsfall angehalten zu werden und einen Strafzoll zahlen zu müssen. Ich denke, die Zöllner beantworten die Frage gerne.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Die Warengrenze ist für mich nicht verwirrend an sich. In diesem Beispiel habe ich das eher auf die Lokalität bezogen. Quasi man reist von Frankreich nach Frankreich und ist sich evtl gas nicht bewusst, dass man auf Boden mit Schweizer Recht ist.
Der Zoll ist etwas losgeloest vom ueblichen Gebaren. Normalerweise, wenn ein Packet mit zollpflichtigem Inhalt ueber den Brief- und Packetzoll eingefuehrt wird, fallen neben den Zollgebuehren (MWST) auch Zollvorweisungsgebuehren an. Die liegen je nach Carrier (Post, DHL, Fedex, ..) um die 20Fr. Die sollen neben den Kosten des Einzuges der MWST und dessen Aufwand auch das Risiko abdecken. Das Packet wird mit dieser Zollrechnung ausgeliefert und kann vielleicht nicht zugestellt werden. Diese Kosten kann man umgehen indem man ein Zollkonto ( ZAZ) einrichtet und dort das monatliche Mittel der zu bezahlenden MWST, aber mindestens 1000Fr vorhaelt. Kann .. koennte. Falls die Existenz des ZAZ denn geprueft wuerde. Als nicht digitalisierte, resp digitalverweigernde Behoerde, geschieht das eher nicht. Falls die MWST doch darueber abgerechnet wird bekommt man Ende Monats eine Rechnung vom Zoll. Zahlbar in 15 (oder 30) Tagen. Falls das vergessen geht, kommt darauf eine freche Mahnung mit Betreibungsandrohung. Die restlichen zB 980Fr, welche jahrelang zinsfrei rumliegen werden ignoriert.
Grausliche Geschichte, vielen Dank fürs umfassende Nachzeichnen. Fast bekommt man den Eindruck eines kleinen Staates im Staat.
Was ich aber nicht verstanden habe:
Die Zollbehörde weigerte sich, das «stark mit Betäubungsmittelspuren» kontaminierte Geld auf ein Konto einzuzahlen. Es folgte ein schriftliches Hin und Her mit den Rechtsvertretern. Schliesslich einigte man sich auf folgendes Vorgehen: Ein Zollmitarbeiter packte die 4930 Euro in Plastik ein und brachte sie persönlich im Basler Büro von A. N. vorbei. Smith buchte bei der ersten Gelegenheit erneut einen Flug nach Basel und holte sein Geld beim Anwalt ab.
Wieso konnte (oder wollte) auch sein Rechtsvertreter das Geld nicht aufs Konto von Herrn Smith überweisen, so dass der sich noch einmal einen Flug in die Schweiz leisten musste, um es dort abzuholen?
Liebe Frau J., wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hatte Fred Smith noch einen anderen Grund für die Reise nach Basel und hat dann einfach zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Vermutlich wollte er die ganze Angelegenheit auch nochmals mit seinem Anwalt besprechen, eine Art von debriefing, sozusagen. Das geht Aug in Aug wesentlich besser als per Telefon, vor allem, wenn man nicht die gleiche Sprache spricht. In diesem Sinne: bonne nuit!
Danke, Frau Hürlimann, für Ihre prompte Antwort, auch wenn dieser erneute Flug, um sein Geld anzuholen, im Artikel ein bisschen anders dargestellt ist. Wie Sie andernorts schreiben, gelten Fairness und Unschuldsvermutung auch, wenn gewisse Dinge 'nicht ganz stimmig' sind.
Da Herr Smith, wie ausgeführt, heute noch auf Stellensuche ist, hatte er ja genügend Zeit, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, noch einmal zu einem Debriefing mit seinem Anwalt in die Schweiz zu fliegen und bei dieser Gelegenheit dann auch gleich sein Geld abzuholen. Und wie wir weiter unten lesen, auch noch als Gratisleistung des besagten Anwaltes, worauf Anonymus explizit hinweist.
In Anbetracht dieses beeindruckenden ehrenamtlichen Engagements um einer guten Sache willen ist ein bisschen Gratiswerbung für den zweiten beteiligten 'brillanten Anwalt' gewiss drin.
Ein Freund hat mir vor vielen Jahren erzählt, dass an einem Flughafen in Bolivien die Einreisenden einen Knopf drücken mussten und ein Zufallsgenerator verantwortlich war, ob man vom Zoll kontrolliert wurde oder nicht. Ob das System heute noch in Betrieb ist, weiss ich nicht. Wäre aber eine gute Lösung gegen Racial Profiling.
Das Recht ist die eine, die Realität vor Ort die andere Seite. Die Zollverwaltung war mir stets ein Rätsel. Ich habe ein paar wirklich strapaziös dämliche Beamte erlebt. Muss wohl so sein, wer bei allen Polizeischulen durchrasselt, kriegt am Ende seine Uniform von der Oberzolldirektion, der Polizei des Finanzdepartements (wozu dieses eine solche braucht, erschliesst sich mir nicht).
Es tut mir leid, dass Sie offensichtlich sehr schlechte Erfahrungen mit Schweizer Zollbeamten gemacht haben. Diese pauschal als dumm zu bezeichnen und zu beleidigen, finde ich aber ziemlich daneben. Wenn man völlig zu Recht gegen Vorurteile ist, dann sollte das für alle gelten.
Dass Herr Smith gekündigt wurde, weil er, wie er erklärte, zwei Tage zu spät zur Arbeit erschienen war, wirft Fragen auf. Er hatte doch, sofern seine Angaben stimmen, eine Begründung für die Verspätung. Ist das nicht eine missbräuchliche Kündigung? Oder gibt es das in Spanien nicht?
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