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Immer wieder erstaunlich und stossend, welche Mankos der (angebliche?) Rechtsstaat Schweiz aufweist. Jedenfalls: Bravo Genf!

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Ich will nicht vom Thema abweichen, .....A. F., Doch Sie haben Recht.
Könnte das ein Grund sein, warum die SVP soviel Aufhebens macht, wegen den "fremden Richtern"... im Falle, die Schweiz müsse mehr EU Recht akzeptieren, würden "fremde Richter" über uns bestimmen.
Wir müssen über die Bücher, nicht nur beim Polizeigesetz.

......Für Betroffene von Polizei­gewalt gibt es zudem die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten. Statistiken darüber, wie oft Angehörige der Polizei angezeigt werden, fehlen in der Schweiz.....

Wir mussten es miterleben, beim "Lagebedingten Erstickungstod" unseres Sohnes bei der Festnahme durch zwei Polizisten. Die beiden Polis konnten gar nicht persönlich beschuldigt werden, nur das g a n z e Polizeikorps, zu dem sie gehörten.
Auch nur deshalb gab es einen Gerichtsfall, weil es um einen Toten bzw. eventuell um ein Tötungsdelikt ging. Dann ist ein Verfahren immer nötig. Was dann zwar fatal ist, dass es soweit kommen muss, um einen "Fall" zu untersuchen.
Zumindest in unserem Fall, wurde kein Polizist persönlich beschuldigt, bzw. musste sich niemand p e r s ö n l i c h verantworten. Auch wenn der Tod durch das Fehlverhalten der Polis verursacht war. Begründet, sie hätten die Ausbildung nicht gehabt... sie hätten nicht gewusst, was sie machen....
Wenigstens wurde diese Ausbildung obligatorisch, ob in allen anderen Kantonen auch, weiss ich nicht.
Seither dünkt mich das föderale System auch in der Rechtsprechung revisionsbedürftig.
Die Polizei ist eine rechtlich- verfassungsmässige Gewalt des Staates.
Das sollte gesamthaft einheitlich geregelt sein.

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Sehr geehrte Frau A., das ist schrecklich und unfassbar. "Lagebedingter Erstickungstod", allein die Formulierung macht betroffen. Eine solche leidvolle Erfahrung ist schwer zu ertragen. Ich wünsche Ihnen viel Kraft.

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es sind nun 14 Jahre verstrichen. Wichtig bleibt, dass so etwas nie mehr passiert. Deshalb sind die Polizeigesetze wichtig. Auch wenn es ein gefährlicher und anspruchsvoller Job ist, sollte man nicht auf Verdacht vorgehen können. Selbst wenn wir alle mit der Hilfsbereitschaft der Polizei rechnen dürfen, und oft geschützt sind, bleiben die Rechte des einzelnen Bürgers massgeblich.

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Liebe Frau A. Danke für Ihren Beitrag. Und danke, dass Sie diesen schmerzhaften Teil Ihrer Geschichte teilen. Es tut mir unheimlich leid zu hören, dass Ihr Sohn bei der Festnahme durch Polizisten ums Leben gekommen ist. Wie schrecklich. Mein herzliches Beileid. Mit besten Grüssen, Bettina Hamilton-Irvine

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Das schätze ich an der Republik: einen gesellschaftlichen Missstand ruhig und in vielen Facetten so vor mir ausbreiten dass ich nach der Lektüre das Gefühl habe, Veränderungen sind möglich!

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Danke für dieses schöne Kompliment!

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Unglaubliche eigene Erlebnisse brachten mich zur tiefsten Überzeugung, dass Zivilcourage oder gar eine Anzeige selbst gegen grob fehlbare Polizisten nur selbstzerstörerisch wirken. Nicht zuletzt hat dies mit einem durchwegs falsch verstandenem Korpsgeist zu tun. 'Dein Freund und Helfer' - habe ich zwar auch erlebt, dennoch ist dieses Attribut leider zu oft eine Mär. Mutlose Polizeivorsteher tragen nicht zur dringend notwendigen Image-Verbesserung bei. Dass auch Polizisten nur Menschen sind und somit auch Fehler machen (dürfen!), sollte allseits anerkannt werden. Dann können einzelne Fehlleistungen auch zugegeben werden.

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Interessant finde ich in diesem Zusammenhang die Frage ob Polizeiarbeit gefilmt werden darf.

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Lieber Herr K. Grundsätzlich dürfen Polizisten bei einem Einsatz gefilmt werden, weil ein öffentliches Interesse an ihrer Arbeit besteht - solange das Fotografieren den Polizeieinsatz nicht behindert.

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Danke für die Antwort zum Filmen. Wie beobachte/interveniere ich „richtig“ wenn ich z.B. eine Personenkontrolle sehe, die mir aggressiv scheint? Ich will zuerst einmal neutral bleiben. Was darf ich, was nicht als eine, die ihrer Verantwortung als Bürgerin nachkommen will? Gibt es irgendwo eine Anleitung? Danke für Hinweise.

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Dass Recht nur bekommt, wer genügend Geld dafür hat, ist ungerecht. Manchmal findet man jemanden, der einem gratis hilft wie im beschriebenen Fall. Ist aber die Ausnahme. Der Regelfall ist, dass das Recht für die (Einfluss-) Reichen gilt, denn von ihnen wurde es ja auch geschrieben. Trotzdem ist die Schweiz kein Unrechtsstaat. Und eine Diktatur schon gar nicht. Höchstens eine durch die Wirtschaft diktatorisch gelenkte Demokratie. Eben weil es zu angemessenem Preis z. B. kein Recht gibt.

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Sehr geehrte Frauen Suter und Wenger: Ich danke Ihnen ebenso wie den beiden geprellten Zeuginnen, denen ich für Ihrer Zivilcourage gratuliere. Schade, dass ihr Mut und ihr selbstloser Einsatz nicht belohnt wurden.
Ich habe mit grossem Interesse, aber auch mit immer grösser werdendem Erstaunen und Befremden Ihren traurigen, aber hoffentlich bald not-wendigen Bericht gelesen. Dank auch den leitenden Journalisten unserer "Republik", dass sie immer wieder solche sonst verschwiegnen Tatsachenberichte ermöglicht.
Mir kommt in diesem Zusammenhang einfach wieder unsere "rasende" Lobbystin für eine Vergrösserung der Unsicherheitsgefühls, mit ihrer massiv übertriebenen Angsmache vor sogar jugendlichen, überall möglichen "Terroristen".
Ich finde, zum Wohle der Gesamtbevölkerung (Schweizer/innen und Ausländer/innen), sollte unsere so umtriebige Bundesrätin die Polizeichefs unseres Landes zu einer Konferenz einzuladen, und zwar mit dem einzigen Thema, die Bildung von regionalen oder kantonalen, jedoch unbedingt unabhängigen Beschwerdestellen beim Verdacht auf polizeiliche Übergriffe.

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Karin A. Wenger
Freie Journalistin
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Vielen Dank für Ihr Feedback und das Interesse am Artikel, Herr Goldinger, das freut mich zu hören.

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Die Staats­anwaltschaft spricht Tlach und ihre Tochter schuldig.

Die Staatsanwaltschaft kann niemanden schuldig sprechen. Dass sind Anwälte - keine Richter. Es kann auch kein Urteil weiter gezogen werden, denn auch für ein Urteil braucht es zuerst einen Richter.

Der Staatsanwalt hat sie für schuldig erachtet.

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Liebe*r Anonymous. Da sind Sie leider nicht ganz richtig informiert. Mittlerweile werden in der Schweiz sogar die meisten Strafen nicht mehr von einem Gericht ausgesprochen, sonder per Strafbefehl direkt von der Staatsanwaltschaft. Wird der Strafbefehl nicht innerhalb von zehn Tagen angefochten, wird daraus ein Schuldspruch. Mit freundlichen Grüssen, Bettina Hamilton-Irvine

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· editiert

Es ist wie Bettina Hamilton-Irvine geschrieben hat. Mittlerweile werden sogar 90-98,3 Prozent (!) aller Verfahren direkt per Strafbefehlsverfahren erledigt und die Strafen von der Staatsanwaltschaft gesprochen.
Das Strafbefehlsverfahren kommt überall zum Zuge, wo auf eine Übertretung, ein Vergehen oder auch ein Verbrechen eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagsätzen, gemeinnützige Arbeit bis zu 720 Stunden oder eine Busse ausgesprochen wird (Art. 352 Abs. 1 StPO).
Wenn nicht innert 10 Tagen Einsprache gemacht wird, wird ein solcher Strafbefehl rechtskräftig und die beschuldigte Person hört nie von einer Richter:in.
Diese 90-98% (je nach Bereich und Kanton) sind sehr viel, einige sagen: zu viel. Und die Staatsanwält:innen haben folglich sehr viel Macht. Es fragt sich ob das Rechtsstaatlich auch immer vertretbar ist. Insbesondere die sehr kurze Einsprachefrist von 10 Tagen, kann es einer beschuldigten Person sehr schwer machen, überhaupt ihr Recht wahrnehmen zu können und Einsprache zu machen.

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Mitdenker
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Apropos Polizei...staat: Da hat doch kürzlich zu China wieder ein angeblicher Chinakenner behauptet, in Wahrheit (wenn mal "ohne die üblichen Vorurteile" berichtet werde) sei alles sehr anders. Heute morgen höre ich am Radio vom Chinakprrespondenten Martin Androvani, jegliches Gedenken, d.h., Erinnern an das Tiananmenmassaker werde im Keime erstickt, nur schon Hinweise auf das Datum aus den sozialen Medien gelöscht, Angehörige von Opfern, die nicht stillhalten, drangsaliert und viele, die sich in den letzten Jahren widersetzt hatten, seien inzwischen in Haft...

Da frage ich mich dann wieder mal:
Entweder
Mit wieviel Scheuklappen kann so ein CH-Geschäftsmann durch chinesische Städte gelangen?
Oder
Welches Interesse hat ein CH-Geschäftsmann, die Verhältnisse "ohne die üblichen Vorurteile" dermassen verzerrt (beschönigt) darzustellen?

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Das wird sicher einen Abzug auf seinem Lohnzettel geben, da er sie offensichtlich nicht davon überzeugen konnte, dass China ein ganz tolles politisches System hat und die Chinesen es gar nichts anders wollen.
Jetzt haben sie so oder so andere Probleme, da die Partei Nachwuchs wünscht; hat auch bei den Deutschen in den 1930ern nicht geklappt, obwohl die Partei Gutschriften und Vorzugsbehandlungen bei der Wohnung für junge Familien eingeführt hat - volksmundlich "Schussprämie" genannt.

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System Engineer
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Die in den Vorfall involvierten Personen hätten weder bei der Staats­anwaltschaft Anzeige noch bei der Sicherheits­direktion Beschwerde erstattet.

Na dann ist ja alles in Ordnung.

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Hallo L. S., ich finde den Artikel sehr sachlich, ausgewogen und vor allem informativ für mich als „Füdlibürgerin“. Ein grosses Dankeschön an die zwei Autorinnen für diese Recherche!

Zum Fall Frau Tlach: Der Verhaftete lag bereits in Handschellen als die Beamten ihm die starken Schmerzen zufügten. Es ist doch nur richtig und vor allem mutig, die Polizei zum Aufhören zu bewegen. Ausserdem hat das Gericht keine Behinderung der Polizei durch die zwei Frauen festgestellt.

Zum Fall Hauser: Ob er mit seinen zwei Kindern an der Demo war oder zufällig dort, ist unklar. Und wenn schon, das ist zum Glück nicht verboten.

Sie bringen einfach zwei schwache Behauptungen um die Glaubwürdigkeit dieses Artikels in Frage zu stellen.

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Hallo Anonym 3,
Es ist ganz und gar nicht meine Absicht haltlose Behauptungen aufzustellen. Wie erwähnt habe ich die Videos zu den Vorfällen nicht gesehen. Somit gut möglich dass ich komplett falsch liege. Für den Moment kann ich aber lediglich versuchen den vorliegenden Artikel sachlich zu interpretieren. Dort steht:

"Ein Polizist drückt sein Knie mit voller Kraft auf den Ober­schenkel des Mannes, dessen Hände liegen in Hand­schellen. Er versucht sich zu wehren, schreit immer wieder, sein Hund bellt."

Wir wissen der Mann leistet Gegenwehr. Wie lange die Polizisten den Mann am Boden halten, wissen wir hingegen nicht. Wir wissen auch nicht wie das Fluchtrisiko oder die Gefährlichkeit des Mannes einzustufen ist. Das Knie auf den Oberschenkel eines am Boden liegenden Mannes zu drücken mag brutal sein, ist aber eine erlaubte Festnahmetechnik. Haben Sie schon einmal versucht jemanden der sich mit aller Kraft wehrt und sich entziehen will, am Boden zu halten? Handschellen oder nicht, das ist verdammt schwierig zu bewerkstelligen ohne der Person einen gewissen Grad an Schmerzen zuzufügen.

Dann bezüglich der Anzeige durch die Polizei wurde sie definitv nur gemacht um an den Frauen ein Exempel zu statuieren und andere abzuschrecken. So etwas unterstütze ich auch nicht. Das die Frauen am Ende freigesprochen wurden, sehe ich denn auch als ein positives Signal an.

Bezüglich Herr Hausers Erlebnis habe ich ja geschrieben mit Kindern an eine Demo zu gehen sei das Eine, i.e. nicht verboten. Was ich kritisiere ist das Anschubsen von Polizisten, ohne an die Konsequenzen zu denken. Gewalt erzeugt nun einmal Gegengewalt, wie die Ärzte schon sangen.

Letztlich wollte ich mit dem Vorwurf der Einseitigkeit vorallem ansprechen, dass wir uns doch auch in die Lage der Polizisten versetzen sollten. Nur so können wir die ganze Situation verstehen. Wie würden Sie es z.B. finden wenn plötzlich ein zufälliger Passant auf ihrem Arbeitsplatz erscheint und Ihnen, ohne die Zusammenhänge zu kennen, ihren Job erklären will. Da wären Sie doch auch eher ungehalten.

Ich denke die Genfer Polizei­chefin Monica Bonfanti deutet ganz gut auf das eigentliche Problem hin: mangelndes Verständnis bei den Bürgern. Aber natürlich auch bei der Polizei, die sich oftmals forsch und autoritär zeigt und sich zu wenig Mühe gibt ihr Handeln für Aussenstehende nachvollziehbar zu machen.

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Karin A. Wenger
Freie Journalistin
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Lieber Herr S., vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich schätze es, wenn sich Leser:innen kritisch mit meinen Beiträgen auseinander setzen - dadurch lerne ich für weitere Arbeiten. Ihre Einwände kann ich nachvollziehen.

Es ist nicht die Aufgabe von uns als Journalistinnen, zu beurteilen, ob die beschriebenen Vorfälle rechtswiedrig waren, dafür sind Gerichte zuständig. Unsere Absicht war es auf alle Fälle nicht, einseitig zu berichten, oder die Arbeit der Polizei als pauschal schlecht darzustellen. Uns geht es hauptsächlich darum, den Leser:innen aufzuzeigen, was Menschen in der Schweiz machen können und erleben, wenn sie sich von der Polizei unrechtmässig behandelt fühlen.
Wir haben, wie Sie im Artikel lesen können, auch diverse Stellen seitens der Polizei für Stellungsnahmen angefragt. Teilweise wollten sie sich jedoch nicht äussern. Auch zu beachten ist, dass die Lancierung einer externen, unabhängigen Beschwerdestelle Sache der Politik und nicht der Polizei ist.

Herzliche Grüsse!

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Ein typisches Beispiel dafür, was bei einer Beschwerde gegen Polizeigewalt passieren kann :
"Vor Gericht wegen Beschwerde gegen Polizeieinsatz"
https://www.djs-jds.ch/images/Basel…z_2016.pdf
Immerhin kam es ausnahmsweise zu einem Freispruch (der Beschwerdeführenden). Die Beschwerde selbst wurde aber bis heute nicht bearbeitet

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Wie hies es früher so schön die Polizei dein Freund und Helfer

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... dein Freund und Helfer
... dein Freind und Helker
... dein Feind und Henker
So ändern sich leider die Zeiten !

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(durch User zurückgezogen)
(durch User zurückgezogen)

Die Gewaltentrennung wird in Basel-Stadt durch die Bestimmung der Aufsicht des Gesamtregierungsrates über die Staatsanwaltschaft so unterlaufen, dass es praktisch zu einer Anklage per copy C/ copy V kommt.
Selber erlebt nachdem mich ein Velofahrer mit dem Tode bedroht hat und die Stawa im Sinne der Regierung mich und nicht den Velofahrer angeklagt hat und der Richter - wenn auch mit offensichtlichen Magenschmerzen - verurteilt hat, da nicht eine Gesamtsicht sondern nur die bestrittenen - durch Zeugen, die von der Stawa präpariert waren und da im Ausland lebend auch nicht wegen Falschaussage angezeigt werden konnten - verurteilt hat
Insofern ist Herr von Wartburg Teil des Problems und nicht Teil der Lösung.

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Eine Mediationsstelle wie in Genf wäre sicherlich schweizweit ein gutes Konzept. Auch die Polizei sollte nicht unantastbar sein.

Im Allgemeinen erscheint mir die Berichterstattung im Artikel jedoch etwas einseitig. Die Sicht der Polizei oder von anderen Aussenstehenden hätte ruhig mehr Platz eingeräumt werden können.

Zum Beispiel beim Vorfall von Frau Tlach. Anhand der vorliegenden Beschreibung kann ich persönlich kein gröberes Fehlverhalten der Polizei feststellen. Trotzdem werden die Polizisten ganz klar als die «Bösen» dargestellt. Gut, ich habe das Video nicht gesehen. Aber wenn sich ein Verdächtiger bei der Festnahme mit aller Kraft wehrt, ist es durchaus legitim mit dem Knie auf den Oberschenkel zu drücken. Dass das schmerzt ist klar, aber halt auch notwendig, um weitere Gegenwehr oder eine Flucht zu verhindern.

Dann das «Weggestossen». Für die betroffenen Frauen ein unhaltbarer Akt der Brutalität. Für mich die logische Konsequenz für die Behinderung von Polizeiarbeit.

Die Geschichte von Herrn Hauser finde ich ebenfalls etwas fragwürdig. Auch hier habe ich das Video nicht gesehen. Trotzdem, das man mit Kinderwagen an eine Demo geht ist das Eine. Aber sich in ein Gerangel mit der Polizei einmischen und sich danach darüber wundern, dass man körperlich angegangen wird finde ich doch sehr naiv.

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