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DPhil Politologie
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Zuerst die Nationalbank, nun das Bundesstrafgericht. Danke, dass ihr bei inistiutionalisiertem Sexismus dranbleibt!

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Viele Verlegerbeiträge zielen alle darauf ab zu erklären was die Institution darf, wem untergeordnet und und und…Das ist NICHT der Punkt. Tragisch ist, dass in einer solchen Institution Leute angestellt werden deren menschliche Integrität für ihre Positionen absolut ungeeignet sind. Deren Verfehlungen gedeckt werden und die Betroffenen Mitarbeiter im schlimmsten Fall entlassen werden. Es ist ein Kontrollsystem installiert welches den Mächtigen zu Gute kommt und diese durch alle Instanzen gedeckt werden. Beschwerden werden klein geredet oder unter den Tisch gewischt - und das über Jahre!!!! Was soll ich von so einer Behörde halten - wenn sie ihre Urteile spricht? Dieser Augiasstall gehört ausgemistet - aber dazu gehört Rückgrad von den oberen Instanzen, und da habe ich manchmal meine Zweifel. Die Karriere geht vor….Aber vielen Dank für diese spannende, aber himmeltraurige Recherche.

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Nach allem, was sich in den letzten Jahren in und um Bundesanwaltschaft sowie Bundesstrafgericht ereignet hat, wird es schwierig sein, das zerstörte Vertrauenskapital wieder aufzubauen. Welch ein Schaden für die schweizerische Justiz, einerseits vor allem die rechtsuchenden Personen und andererseits die unzähligen Akteure der Justiz, welche sich täglich nach bestem Wissen und Gewissen engagieren! Dementsprechend besteht auf verschiedenen Ebenen grundlegender Handlungsbedarf. Hoffen wir, dass dieser endlich überzeugend wahrgenommen wird.

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Wenn das alles zutrifft: was für eine Schade. Zum Fremdschämen. Mit welchen Geist und Qualität werden dann Urteile gesprochen? Abgesehen von menschlichen damit verbundenen Dramen für die am Gericht Arbeitenden. Auch gilt, wie überall, wo viel Macht, da ist der Machtmissbrauch nicht weit.

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Die Autorität eines Gerichts ist ein sehr hohes Gut. Dass das Bundesstrafgericht seine Autorität zur Zeit massiv einbüsst ist nicht einfach nur traurig, sondern extrem problematisch; Aussitzen funktioniert nicht!

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Softwareentwicker
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Eigentlich unglaublich - möchte man meinen. Erinnert mich an den Klassiker Der zerbrochene Krug...

Wenn auch schon nur die Hälfte der hier beschriebenen Misstände und Vorwürfe, Mauscheleien und offensichtlichen Schutzbehauptungen stimmen, dann hat diese s hohe Haus sein höchstes Gut verloren: seine Glaubwürdigkeit - ein Genickbruch für ein Gericht!

Der Schlussatz ist entscheidend: Bern, wir haben ein Problem
Da muss sofort und schonungslos eine umfassende Aufarbeitung von unabhängiger Seite stattfinden und ggf. Leute (insb. Richter: innen), die hier offensichtlich Amtsmissbrauch betreiben, sollen ihren Posten räumen müssen.

Schonungslos bedeutet allerdings nicht indiskret: hier muss die Justiz rasch und professionell ihren Leumund und ihre Glaubwürdigkeit wiederherstellen können, ohne dass sich die Hyänen der Revolverpresse darauf stürzen und die wildesten Klickbaits verfassen.

Ich habe selber vor kurzem die Ohnmacht erleben müssen, die von einem unantastbaren Vorgesetzten ausgeht, der meint, er könne sich alles erlauben: Willkühr, Lüge, Sexismus und galoppierende Unprofessionalität in Reinstform.
Ich kann darum mit den Betroffenen dieser Situation in Bellinzona extrem gut nachfühlen und bin froh, dass diese das einzige vernünftige getan haben, was man tun kann: die Konsequenz von mir (und ca. bald 1/3 der Belegschaft) war in den letzten Monaten dieselbe: Kündigung und Neuanfang - inkl. Bewertung auf Kununu als Warnung und Mahnmal für weitere ahnungslose Opfer...

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Beobachter
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· editiert

«Dass keine Fest­stellungen vorliegen, welche die fachliche oder persönliche Eignung der sich für eine Wieder­wahl zur Verfügung stellenden Personen ernsthaft infrage stellen.»
Die Gerichtskommission disqualifiziert sich selbst damit, nachdem sie das allergrößte Interesse haben müsste, den ramponierten Ruf des Bundesstrafgerichts und das verlorene Vertrauen der Bürger in selbiges wieder herzustellen.
Auch das Bundesgericht hat sich in dieser Sache nicht mit Ruhm bekleckert; meines Erachtens kann nicht guten Gewissens behauptet werden, es sei seiner Aufsichtspflicht vollumfänglich nachgekommen. Auch hier ist viel Vetrauen leichtfertig verspielt worden.

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Michael Rüegg
Freier Autor
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«Oberstes Schweizer Strafgericht» ist etwas dick aufgetragen. Bellinzona ist das Bezirksgericht des Bundes für Strafsachen, die nicht bei den Kantonen liegen. Vielleicht ist diese falsche Wahrnehmung bereits Teil des Problems.

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Ist entschärft, merci :)

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Der Beitrag ist zumindest teilweise unpräzise:

  1. Das Bundestrafgericht ist nicht das oberste Strafgericht, dies ist das Bundesgericht. Das Bundesstrafgericht ist weitgehend nur ein erstinstanzliches Gericht mit Zuständigkeit für gewisse - wenige - Delikte (die von der Bundesanwaltschaft verfolgt werden).

  2. Ulrich Meyer verzichtete nicht wegen den Vorfällen auf eine Wiederwahl. Das Präsidium wechselte früher immer nach einer Amtszeit, heute spätestens nach zwei Amtszeiten (a 2 Jahren). Auch Frau Niquille wird höchstens zwei Amtszeiten absolvieren.

  3. Die Generalsekretärin musste primär wegen anderer Vorfälle gehen. Nachzulesen im öffentlichen Bericht des Bundesgerichts.

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· editiert

Im Übrigen bestärkt der Artikel die Ansicht, dass das Bundesstrafgericht abgeschafft oder zumindest stark redimensioniert werden sollte. Es ist ein unattraktiver Arbeitgeber und findet kaum qualifiziertes juristisches Personal, was sich auch in solchen Vorgängen äussert. Die Kantone könnten die Aufgaben ohne Weiteres wieder übernehmen.
Gleiches gilt übrigens für die Bundesanwaltschaft.

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Softwareentwicker
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Ich kann ihre Gedanken nachvollziehen - allerdings ist mein Vertrauen in den "Kantönligeist" seit Corona etwas arg angeknackst. Es ist ja nicht so, das in den Bezirks- und Obergerichten alles rund läuft, wie ich als aussenstehender "Externer" bereits mehrfach beobachten durfte...

Vielleicht wäre eine Evolution statt Revolution angebracht: eine Anlaufstelle von seite Bund, die solche Misstände und insb. die völlig unverständliche und offensichtliche Befangenheit der aufarbeitenden Stelle ersetzt..?

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Sicher ist die Arbeit in den Kantonen an den Kantonsgerichten perfekt.
Trotzdem ist es für mich nicht stimmig, das Bundes Strafgericht nicht an zu erkennen. Kein Mensch und auch kein Gericht ist unfehlbar. Warum will man sich darüber hinweg setzen.

Ich finde es weiterhin bedauerlich, dass die Schweiz nicht wie alle anderen Europäischen Länder den Europäischen Gerichtshof akzeptiert: dazu Amnesty International:

".....Eine schwierige Beziehung: Die Schweiz und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Zusammenfassung:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht sich in der Schweiz einer Vielzahl von Vorwürfen ausgesetzt. Im Vordergrund stehen die Argumente, bei den Mitgliedern des EGMR handle es sich um «fremde» Richter;

der Gerichtshof befasse sich statt mit schweren Menschenrechtsverletzungen zunehmend mit Bagatellfällen, die ursprünglich von den Garantien der EMRK nicht erfasst gewesen seien;
und er missachte in vielen Fällen den Beurteilungsspielraum, welcher den Staaten bei Beschränkungen der Menschenrechte zustehe.
Der Beitrag setzt sich mit dieser Kritik auseinander.....".

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Ich gebe Ihnen völlig recht. Vor der Schaffung des Bundesstrafgerichts (BStGer) funktionierte die Strafrechtsprechung in Bundesangelegenheiten auch. Das BStGer wurde in erster Linie geschaffen, um den Kanton Tessin „aufzuwerten“.

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Merci! Punkt 1 ist behoben. Kommt davon, wenn man am Schluss noch am Lead rumdoktert.

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einer der vielen, hierzulande allgegenwärtigen Mißstände, welche die Filzokratie, sprich Lobbypolitik seit Generationen hegt und pflegt : ein Systemwechsel ist auch hier längst überfällig !

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(von der Moderation verborgen)
Lucia Herrmann
Community @ Republik
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(Verborgen, weil schwerwiegende, justiziable Vorwürfe gegen namentlich genannte Personen formuliert werden und dies ohne Belege)

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Können Sie bitte die Verfahrensnummer angeben? Die Entscheide sind ja alle öffentlich.

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ehem. Fachrichter im Nebenamt
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An "Anonym":
siehe Details unter:
http://omerta.org

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Es gibt Administrativverfahren und Strafverfahren.

In den Administrativverfahren geht es darum, alle Massnahmen zu treffen, damit die Geschäfte ordnungsgemäss und effizient weitergeführt werden können. Dabei gilt das Opportunitätsprinzip. Parteien gibt es nicht, und folglich auch nur einen reduzierten Anspruch auf rechtliches Gehör (nur soweit von Massnahmen direkt betroffen).

Ganz anders in den Strafverfahren, bei denen ein Schuldiger ermittelt und bestraft werden soll. In diesen Verfahren gilt das Opportunitätsprinzip nicht. Es geht nicht darum, eine für die Arbeit gute Situation zu schaffen, sondern darum, einen Missetäter zu sanktionieren. (Übrigens sogar dann, wenn es dem Betrieb schadet.) Statt des Opportunitätsprinzips gilt hier das Legalitätsprinzip und deshalb gilt hier der Grundsatz, dass alle Parteien anzuhören sind.

Wenn es stimmt, was Frau Frey am Schluss des Berichts aus dem Gutachten zitiert, ist die Sache tatsächlich fast erledigt. ("Dass der Vorwurf des Mobbings allgemein oder des kulturellen Mobbings gegen Italienisch sprechende Mitarbeitende im Besonderen klar zurück­gewiesen werden kann. Ebenso, dass es keine aktuellen Hinweise auf Sexismus oder sexuelle Belästigung irgendwelcher Art, weder physische noch psychische, gibt. Diese Ergebnisse sind für uns relevant, und darauf stützen wir unsere weiteren Massnahmen.") Die Situation ist ja (wieder) gut. Schauen wir nach vorn und arbeiten wir wieder.

Ich schreibe "fast" weil es da noch etwas gäbe, nämlich die Verpflichtung zum Persönlichkeitsschutz der Untergebenen. Vorgesetzte sind nicht nur verpflichtet, keine dummen Sprüche zu machen. Sondern sie müssen dafür sorgen, d.h. aktiv dafür handeln, alles tun, damit es ihren Untergebenen gut geht und diese gut arbeiten können. Ich frage mich, ob der Auftrag an die Gutachterin auch diesbezügliche Fragen enthielt. Denn hier wäre einzuhängen, weil es vielen ja eben nicht gut geht.
Mit andere Worten: Die Frage lautet nicht nur, haben Sie Frau X gesagt, sie solle nicht schwanger werden. Wichtiger da zielgerichteter ist die Frage, was haben Sie getan, damit Frau X ohne Sorgen und andere Ablenkungen gut arbeiten kann?

Schliesslich: Dass Frau RAin Wennubst die relevanten Tatsachen nicht selbst ermittelte, kann ich fast nicht glauben. Und ein bisschen erinnert es mich an Livius' Theaterkritik (von oben nach unten verwandelt sich die schöne Frau in einen Fisch), wenn Frau RAin Wennubst als Super-Spezialistin eingeführt und dann nach und nach ihre Arbeit schlechtgeredet wird.

Endlich fände ich eine Definition für "Sexismus" gut. Zu sagen, jemand sei magersüchtig, quassle viel, und man könne ihn/sie nicht anschauen etc. kann jedenfalls per se nicht sexistisch sein. Es ist unhöflich und ein Ausdruck krasser Befangenheit. Was wollen Sie mehr?

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Es gibt zu den Problemen am Bundesstrafgericht einen Nebenanspekt, den das Bundesverwaltungsgericht im Entscheid A-3584/2020 vom 15. April 2021 behandelt hat. Im Bericht des Bundesgerichts zum Bundesstrafgericht war eine Passage enthalten, in welcher einer Bundesstrafrichterin vorgeworfen wurde, sie habe die Probleme des Gerichts nach aussen getragen, indem sie einen befreundeten Nationalrat in Vertrauen gezogen habe. Gewisse Medien nahmen das Thema auf und nahmen an, der Richterin seine eine Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen worden. Die Richterin nahm daraufhin die Dienste von Rechtsanwalt Glasl in Anspruch, um ihrer Rufschädigung zu begegnen. Die Kosten dieser Rechtswahrung wollte Richterin vom Bundesstrafgericht ersetzt haben, was das dieses jedoch ablehnte, das Bundesverwaltungsgericht jedoch im Grundstz guthiess.
Das Gericht setzt sich mit dem Personalrecht der Bundesstrafrichterinnen auseinander, welches in der Richterverordnung geregelt ist. Die Feststellung im Artikel der Republik die Bundesstrafrichter unterstünden nicht dem Personalrecht, ist insoweit richtig, als für die Richter nicht das Bundespersonalgesetz gilt. Die Richterverordnung stellt ein eigenes, auf die Richter u. a. am Bundesstrafgericht zugeschnittenes Personalrecht dar, das an zahlreichen Stellen auch einzelne Bestimmungen des BPG als anwendbar erklärt.

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Leserin
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Etwas vom besten was ich zum Thema Machtmissbrauch gelesen habe, ist dieser sehr gut dokumentierte Artikel. Die Details und Problematiken werden benannt und ausgeleuchtet.

Die Akten zurecht­büscheln
Gerichte sind komplizierte Organismen. Im Gegensatz zu Mitarbeitenden unterstehen Richterinnen nicht dem Personal­recht, sie sind von der Bundes­versammlung gewählt. Niemand kann einem Richter einfach kündigen, niemand kann einer Richterin Befehle erteilen. Sie verwalten sich im Alltag weitgehend selbst via Verwaltungs­kommission und Plenar­versammlung. Bei Konflikten mit Bundes­straf­richtern kann das Bundes­personal­amt den Angestellten nicht helfen. Sie sind auf sich alleine gestellt.

Die Gerichts­schreiberinnen, die sich über das mutmasslich sexistische Verhalten ihres Vorgesetzten beklagt haben, sind inzwischen weg. Die General­sekretärin, die sich für sie wehrte, ist ebenfalls weg. Das Plenum der Richter hat beschlossen, ihr zu kündigen. Ihr wird vorgeworfen, dass ihre E-Mail zum Thema sexuelle Belästigung alle Richter unter General­verdacht gestellt und dem Gericht geschadet habe. Bundes­straf­richter Martin Stupf dagegen präsidiert weiterhin die Straf­kammer des Bundes­strafgerichts.

Das Problem­bewusstsein am Bundes­straf­gericht passt in eine Nuss­schale.

Überall wo Personen so viel Macht und Autorität haben, besteht die Gefahr von Machtmissbrauch. Es scheint, das es etlichen RichterInnen an der Fähigkeit zu führen fehlt. Mein Vertrauen in die Gerichte ist gestört. Es muss sich dringend etwas verändern.

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