Das Bundes-Problemgericht

Wie am Bundesstrafgericht Autorität missbraucht, Sexismus und Mobbing kleingeredet und die Aufklärung der Missstände verschleppt wird.

Eine Recherche von Sascha Buchbinder (Text) und Chrigel Farner (Illustration), 27.08.2021

Man sieht dem Gebäude nicht an, was hinter seinen Mauern vorgeht. Ganz anders als die National­bank, die schon von aussen wirkt, als hätte jemand das Wort «Prestige» in Stein gehauen.

Nein, das Bundes­straf­gericht in Bellinzona – ein neoklassischer Bau mit aufgeräumter weisser Fassade – ist optisch in etwa so dramatisch wie die angrenzende Raiffeisen­filiale. Maximal unaufgeregter Kontrast zur Stimmung im Gebäude.

59 von 80 Mitarbeitern am Bundes­straf­gericht schildern in einer internen Umfrage Mobbing­erlebnisse; 53 berichten von Gesundheits­problemen. Von Migräne, Panik­attacken, Schlaflosigkeit, Rücken­schmerzen, Depressionen und mehr. Nachzulesen auf den 27 Seiten eines vertraulichen Berichts, welcher der Republik und Radio SRF vorliegt.

Die Mitarbeiterinnen sagen, sie schämten sich, wenn sie irgendwo ihren Arbeitsort nennen müssten. Dabei wäre der gute Ruf des Bundes­straf­gerichts wichtig. Die Strafjustiz wahrt die Norm. Das ist ihr Kern­geschäft: Sie sanktioniert Verstösse und bestätigt die gute Ordnung, indem sie die Regeln des Straf­rechts durchsetzt. Straf­gerichte sind Theater der Recht­schaffenheit. Sie verhandeln öffentlich. Und teilweise bis heute in Kostümen: Roben für Anwälte und Richterinnen, Uniform für Weibel.

Doch am Bundes­straf­gericht läuft die Aufführung seit einiger Zeit aus dem Ruder. Hier wird es allzu oft allzu menschlich.

Sittenzerfall in Bellinzona

Dezember 2019, eigentlich die Zeit für besinnliche Weihnachts­beleuchtung. Stattdessen flutet mediales Scheinwerfer­licht die Haupt­stadt des Tessins. «Spesen­ritter und Sexismus: Der Sitten­zerfall am Bundes­straf­gericht», titelt die «Aargauer Zeitung». Im Artikel erheben mehrere Personen anonyme Vorwürfe, die so präzise und schockierend sind, dass sich kurz darauf das Bundes­gericht als Aufsichts­organ einschaltet.

Bereits kurze Zeit später – im April 2020 – veröffentlicht das Bundes­gericht seinen Bericht. Das Fazit: Im Wesentlichen sei am Bundes­straf­gericht alles in Ordnung. Die Deutsch­schweizer sollten einfach «die kulturellen Eigenheiten der Tessinerinnen und Tessiner» besser berücksichtigen und freundlicher zu Angestellten sein, rät die Aufsicht den Kolleginnen in Bellinzona.

Mobbing? «Keine Anhaltspunkte.»

Sexismus? «Keine Hinweise.»

Diese Beurteilungen sind falsch, wie vergangenes Jahr Recherchen der SRF-Sendung «Rundschau» zeigten. Das Bundes­gericht erwähnt im Bericht zwar zwei Entgleisungen eines Bundes­straf­richters, verschweigt aber bewusst sexistische Plakate, die ein anderer Richter während der laufenden Unter­suchung in den Gängen des Gerichts aufhängt. Im Februar 2020 tapeziert er die Wände mit Steck­briefen, die Mitarbeitende verunglimpfen. Frauen taxiert er darauf als «schwatzhaft», «Geliebte des Präsidenten», «fruchtbar». Eine Tessiner Richterin und einen Richter affichiert er als «not wanted».

Die Wirkung: wie bei einem Auto­unfall. Die Gerichts­schreiberinnen, die Richter – das gesamte Personal läuft zusammen. Schweigend begaffen sie die Grobheiten, machen Fotos, Videos. Mehrere Personen alarmieren die abwesende Gerichts­leitung. Schliesslich werden die Bilder vom Hauswart von der Wand genommen und ins Büro der Gerichts­präsidentin gebracht.

Doch das Bundes­gericht interessiert sich nicht für diesen Vorfall während seiner laufenden Ermittlungen. Von der «Rundschau» darauf angesprochen, erklärt Bundes­gerichts­präsident Ulrich Meyer den Vorfall für irrelevant, weil der Richter, der die Plakate aufgehängt hatte, inzwischen pensioniert sei.

Präsident Meyer ist ein Mann, der mit seinem Amt verschmolzen ist. Wenn er spricht, geht sein Blick über die Köpfe der Adressierten hinweg. Meyer redet nicht, er hält fest.

Doch ausgerechnet Meyer hat sich während der Untersuchung selbst sexistisch über eine Richterin ausgelassen. Vor ihrer Einvernahme warnt er die anderen Mitglieder der Verwaltungs­kommission, das Gespräch werde lange dauern: «Die quasselt». Die sei «so eine Mager­süchtige». Und: Er könne diese Frau «nicht länger als zwei Sekunden anschauen.» Die abschätzigen Aussagen werden aufgezeichnet, die «Rundschau» gelangt an das Material und macht die Bemerkungen publik. Meyer will sich bei der Richterin entschuldigen, doch diese reicht Straf­anzeige ein. Zuletzt tritt Meyer in den Ausstand und verzichtet auf seine weitere Amtszeit. Ein Abgang in Schande.

Die Unantastbaren

Die Geschäfts­prüfungs­kommission des Parlaments ist die Ober­aufsicht der Gerichte des Bundes. Die GPK verfasst eine ausführliche Mängel­liste zu Ulrich Meyers Untersuchung der Vorfälle in Bellinzona und verlangt im Juli 2020, dass das Bundes­straf­gericht zwei weitere Berichte bei Fach­leuten für Mobbing und Sexismus in Auftrag gibt. Die Erwartung ist, dass die Fach­leute nicht mehr nur mit den Beschuldigten, sondern auch mit den Opfern sprechen werden.

Der erste dieser Berichte ist inzwischen fertig. Verfasst hat ihn die Mobbing­expertin und Anwältin Gabriella Wennubst aus La Chaux-de-Fonds, Kanton Neuenburg. Wennubst ist dreisprachig und gilt als integer. Ihr Bericht liegt der Republik vor. Er bestätigt erstmals, dass die Mehrheit der Angestellten am Bundes­straf­gericht unter toxischen Arbeits­bedingungen leidet.

Die Mitarbeitenden erzählen von Mobbing und körperlichen Beschwerden. Richter würden herum­schreien, mit Kündigung drohen, sich respektlos und arrogant aufführen. Rechts­anwältin Wennubst hält fest, dass am Gericht Gerüchte verbreitet, Mails ignoriert und Tatsachen verdreht würden.

Die einfachen Mitarbeitenden sagen: Die Richterinnen seien unantastbar, wer sie kritisiere, müsse mit Vergeltung bis hin zur Kündigung rechnen. Die Betroffenen nehmen die Konflikte nicht als Mobbing gegen Tessiner wahr, aber grundsätzlich gilt: Die Deutsch­schweizerinnen stellen die Mehrheit der Richter, das Personal stammt mehrheitlich aus dem Tessin.

Ein Richter im Verfolgungswahn

Hinzu kommt ein bisher unbekannter Zwischenfall, auf den die Republik und SRF bei den Recherchen stiessen. Am 1. Januar 2021, kurz nach 20 Uhr, will ein Auto­fahrer beim Luzerner Bahnhof gerade die Parkuhr füttern, als er von einem älteren Zweimeter­mann mit dem Handy fotografiert wird. Der Unbekannte leuchtet ihm ins Gesicht. Als sich der Auto­fahrer abdreht, wird der Fremde noch aggressiver: «Blib stoh, blib stoh du Schofsecku!»

Der Autofahrer ruft die Polizei. Als die Beamten eintreffen, werden sie vom Fremden geduzt, als «Bubis» und «Arsch­löcher» beschimpft. Als er hand­greiflich wird, überwältigen ihn die Polizisten mit einem Elektro­schocker. Bei der Personen­kontrolle stellt sich heraus: Der Fremde ist von Luzern, und bis letztes Jahr war er Bundes­straf­richter in Bellinzona. Ein Bär von Mann und normaler­weise ein ausgesprochen umgänglicher, humor­voller Mensch. Aber er könne auch sehr laut werden und dank seiner Grösse und Statur wirke er dann so richtig einschüchternd, erzählen Kolleginnen.

Der frühere Richter glaubt, er werde vom Nachrichten­dienst verfolgt und überwacht. Er dachte, der Auto­fahrer sei ein Agent, der ihn verfolgte. Den Straf­befehl der Staats­anwaltschaft hat er angefochten. Darauf angesprochen sagt er, das Verfahren sei inzwischen eingestellt.

Wenige Wochen nach dem Zwischen­fall lässt ihn ein befreundeter Arzt in eine psychiatrische Klinik einweisen, wegen Fremd- und Selbst­gefährdung.

Seit 2018 ist der Richter in psychiatrischer Behandlung. Zuvor hat ihm der damalige Gerichts­präsident im Büro eine private Pistole abgenommen – weil sich die Mitarbeitenden fürchteten. Der Bundes­straf­richter ist ausserdem der Mann, der letztes Jahr die eingangs erwähnten sexistischen Plakate am Gericht aufhängt, dabei zwei Richter als «unerwünscht» kennzeichnet und das Bild einer Jägerin mit Bären­töter daneben hängt.

Eine Kanzlei­mitarbeiterin, die für ihn die Plakate gestalten muss, wird anschliessend krankgeschrieben.

Auf die Bilder angesprochen erklärt er, das sei ein Karnevals­scherz gewesen, er habe niemanden verletzten wollen.

Sylvia Frei, Präsidentin des Bundes­straf­gerichts, lässt die Plakate damals abhängen und informiert das Bundes­gericht über den Vorfall. Sie ergreift aber keine weiteren Massnahmen.

Dabei zeigen unsere Recherchen: Der Gerichts­leitung liegen zu jenem Zeit­punkt von mindestens zwei Personen konkrete Warnungen vor, dass sich der Richter absonderlich verhalte, sich von Geheim­agenten verfolgt glaube und Hilfe benötige – so wie auch Anfang dieses Jahres in Luzern, als er deswegen einen Unbekannten bedrängt und es zum Hand­gemenge mit der Polizei kommt.

Bis zu seiner ordentlichen Pensionierung 2020 amtet er als Bundes­straf­richter – sogar als Einzel­richter, wie eine Suche in der Entscheid­datenbank zeigt. Einzige Vorsichts­massnahme gemäss unseren Recherchen: Ihm wurde jeweils ein erfahrener Gerichts­schreiber zugeteilt.

Ist das zulässig? Müssen sich Beschuldigte nicht darauf verlassen können, dass ihre Richter im Vollbesitz ihrer Urteils­kraft sind? Die Frage geht an die Gerichts­präsidentin Sylvia Frei und an den direkt verantwortlichen Präsidenten der Straf­kammer, Martin Stupf. Beide behaupten, bis zur Pensionierung des Richters habe nie jemand «Zweifel bezüglich seiner persönlichen Geeignetheit als Richter gehabt». Auf die Frage, ob und wie dem Richter geholfen wurde, verweigert Frei die Antwort: «Aus Gründen des Persönlichkeits­schutzes.»

Im Bericht von Wennubst taucht der Richter zweimal schlaglicht­artig auf. Die Gutachterin bezeichnet ihn als «Künstler». Seine sexistische, grobe Karnevals­ausstellung werde von etlichen Mitarbeitenden kritisiert. Weil er inzwischen pensioniert ist, geht die Mobbing­expertin allerdings nicht weiter darauf ein.

Interessanter­weise hört Wennubst den pensionierten Bundes­straf­richter trotzdem an: per Mail stellt sie ihm Fragen, die er beantwortet. Im Gegensatz dazu verzichtet die Expertin allerdings darauf, die ihr bekannten Opfer von Sexismus zu kontaktieren. Entsprechend fehlt deren Sicht­weise in der Analyse gänzlich. Sexismus gerät zur Fussnote: Es habe «eine konkrete Situation in der Vergangenheit» mit einem anderen Richter gegeben, «die inzwischen jedoch gelöst ist.»

Die Opfer übergangen

Das erstaunt. Denn Ausgangs­punkt für die Unter­suchung ist, dass im Bericht des Bundes­gerichts nur die Täter­perspektive steht, die Sicht der Opfer fehlt. Weil sich Ulrich Meyer ausserdem durch seine sexistischen Aussagen selbst unglaub­würdig gemacht hat, kommt letztes Jahr von der GPK die Forderung nach einem neuen Bericht auf.

Mit Gabriella Wennubst wird eine Anwältin gefunden, die zum Thema publiziert hat. Als Wennubst im Herbst 2020 den Mitarbeitenden Gespräche anbietet, wird sie regelrecht überrannt. Mit 21 der 80 Mitarbeitenden führt sie Gespräche, 92 Prozent füllen ihren Frage­bogen aus. Von der Nachfrage überrascht, muss das Volumen des Mandats erheblich aufgestockt werden.

Aber: Es kommen ausschliesslich jene zu Wort, die noch immer am Gericht tätig sind. Und so steht also im Bericht, dass das Sexismus­problem gelöst sei. Die Lösung allerdings heisst: die Opfer beenden ihre Karriere.

Als die Fälle 2018 intern bekannt werden, gibt es zunächst durchaus den Versuch der früheren Gerichts­leitung, die Betroffenen zu schützen. Ende September 2018 teilt der damalige Gerichts­präsident Tito Ponti intern mit, dass alle drei Gerichts­schreiberinnen der Straf­kammer unter die direkte Verantwortung der Verwaltungs­kommission gestellt werden. Das Vertrauens­verhältnis sei wegen des ungebührlichen Verhaltens von Martin Stupf, dem Präsidenten der Straf­kammer, gebrochen.

Das klingt deutlich gravierender als die inzwischen vom Bundes­gericht veröffentlichte Version, wonach Bundes­straf­richter Martin Stupf sich als Vorgesetzter bei zwei Schreiberinnen dafür entschuldigt habe, dass er sie bat, in nächster Zeit nicht schwanger zu werden, weil gerade viel Arbeit anstehe.

Die Frauen werden versetzt, um weitere Vorfälle zu verhindern.

Wir haben die Frauen kontaktiert. Es sind schwierige Gespräche. Das Vertrauen der Betroffenen in Gerichts­leitung und Bundes­gericht wurde enttäuscht, sie wollen sich nicht öffentlich äussern. Bei weiteren Recherchen wird klar: Die beiden angezeigten Entgleisungen von Stupf sind nicht die ersten und nicht die einzigen. Und in den Akten des Bundes­gerichts finden sich Schrift­stücke dazu, welche die Gerichts­leitung kennen muss.

Keine der Frauen wirft Martin Stupf straf­rechtlich relevantes Verhalten vor. Es geht vielmehr um unanständiges, verletzendes Verhalten eines Vorgesetzten gegenüber Mitarbeiterinnen und die Angst vor Vergeltungs­massnahmen, wenn jemand sich wehrt.

2018 soll sich Martin Stupf wiederholt für das Liebes­leben seiner Gerichts­schreiberinnen interessiert haben. Die Frauen hätten ihm klar gesagt, dass sie sich unwohl fühlen bei diesen Gesprächen mit ihm allein im Büro. Trotzdem soll er nach den Namen ihrer Liebhaber gefragt haben. Er soll einer Schreiberin erklärt haben, dass Affären zwischen Angestellten nicht gern gesehen seien – auch wenn er persönlich das anders sehe und auch schon mal eine intime Beziehung zu einer Kollegin gehabt habe. (Später geht Bundes­richter Stupf mit einer anderen Gerichts­schreiberin eine Beziehung ein.) Eine der Frauen soll er aufgefordert haben, ihrem Liebhaber auszurichten, dass er sie nicht schwängern dürfe.

Es gibt noch zwei weitere Vorfälle. Gegenüber der Republik und Radio SRF schildern erstmals mehrere Personen überein­stimmend, dass Bundes­straf­richter Stupf bei einem Gerichts­ausflug auf den Monte Generoso über das Liebes­leben einer Mitarbeiterin spekuliert, als diese mit einem Kollegen den Tisch verlässt. Die Frau sei frisch geschieden, sie sei «verfügbar». Im Frühjahr 2018 macht er bei einem Mittag­essen in einem Restaurant gegen­über einer Mitarbeiterin vulgäre Bemerkungen, begleitet von Onanier­bewegungen in der Öffentlichkeit. Als er zur Rede gestellt wird, erklärt er die Entgleisung zur Privat­sache. Bei den Vorfällen interessiert ihn scheinbar nur eines: Wer hat ihn angeschwärzt?

Im Bericht von Bundes­gerichts­präsident Ulrich Meyer steht über Martin Stupf, dass er «öfters durch eine zu direkte, hemds­ärmlig anmutende, das (weibliche) Gegenüber natürlicher­weise einschüchternde Art aufgefallen ist».

«Ein Problem weniger :)»

Alle diese Schilderungen geben die Aussagen von Betroffenen oder die Wahr­nehmung von Zeugen wieder. Bundes­strafrichter Martin Stupf erzählt eine andere Version.

Er bezeichnet die Vorwürfe als «bösartige und orchestrierte Angriffe auf meine Würde und Integrität». Sowohl der Bericht des Bundes­gerichts wie auch der neue Bericht von Wennubst hätten die Vorwürfe abgeklärt und festgestellt, dass es keine Hinweise für sexuelle Übergriffe gebe. Gegenüber den Schreiberinnen habe er sich entschuldigt, die beiden hätten das vorbehaltlos akzeptiert. «Ich verachte zutiefst jede Form von Frauen­feindlichkeit und Sexismus.» Aus den Vorfällen habe er seine Lehren gezogen.

Zu den beiden neuen Vorfällen lehnt er eine Stellung­nahme ab. «Ich kann mich nicht zu Vorwürfen äussern, die mir nicht arbeitsrechts­konform bekannt gemacht wurden, von denen ich weder die genauen Fakten noch den Hinter­grund noch die Urheber der Meldung kenne.» Er distanziere sich aber «in aller Form von der Darstellung, in einem Restaurant eine obszöne Geste vorgenommen zu haben». Und noch einmal weist Martin Stupf darauf hin, dass die Betroffenen sich nicht bei der Sexismus­expertin gemeldet hätten.

Zentral ist: Die Recherchen zeigen, dass die offizielle Antwort auf die Frage nach Sexismus­problemen in Bellinzona noch immer lückenhaft ist. Dabei gibt es am Gericht selbst Akten dazu, und viele reden darüber. Doch inzwischen fehlt das Vertrauen, dass die Missstände wirklich angegangen werden. Im Bericht von Wennubst steht stattdessen, die Richter gälten am Gericht als unantastbar. Mit Grund.

Auf die angekündigte Versetzung der drei Frauen zu ihrem Schutz vor Stupf reagiert dieser mit Drohungen gegen die Mitglieder der dafür zuständigen Verwaltungs­kommission. Ausserdem verhört er seine Schreiberinnen, um heraus­zufinden, wer von den dreien ihn belastet hat. Bemerkens­wert, weil Stupf es offenbar für möglich hielt, dass ihn auch die dritte Frau belastet haben könnte.

Die Richterinnen und Richter der Straf­kammer verfassen im Oktober 2018 eine gemeinsame Stellung­nahme, in der sie sich hinter Abteilungs­präsident Stupf stellen. Die Vorfälle, für die er sich entschuldigt hat, werden darin als Gerüchte bezeichnet. Es sei irreführend, von sexueller Belästigung zu reden, und ihr Präsident geniesse weiterhin das uneingeschränkte Vertrauen.

Bei den Partei­nahmen für Stupf ist eine besonders problematisch: jene der heutigen Gerichts­präsidentin Sylvia Frei. 2018 ist sie die Ombuds­frau des Bundes­straf­gerichts. Als solche ist sie eigentlich Anlauf­stelle für Opfer und sollte eine Partei­nahme vermeiden. Doch für Frei stellt nicht das Verhalten von Kollege Stupf ein Problem dar, sondern die Aussagen der Opfer.

Als sie per Mail erfährt, dass eine der Frauen kündigt, reagiert Sylvia Frei mit einem einzigen Satz: «Ein Problem weniger :)»

Sylvia Frei bestreitet das: «Die mir unterstellte Äusserung weise ich in aller Form zurück.» Das Problem­bewusstsein aller involvierten Personen sei sehr hoch.

Ihre Parteinahme für Stupf hält sie für unproblematisch: Nur wenn sich jemand direkt an sie als Ombuds­frau gewandt hätte, wäre sie zur Unparteilichkeit verpflichtet gewesen: «Ausserhalb dieser Funktion und der Tätigkeit ist es legitim, die persönliche Meinung kundzutun.»

Dabei ist am Gericht offen­sichtlich bekannt, dass es Sexismus gibt und wer dafür verantwortlich ist. Das zeigen unsere Gespräche mit aktuellen und früheren Mitarbeitenden. Und als die General­sekretärin des Bundes­straf­gerichts im August 2018 eine Broschüre zum Verhalten bei sexueller Belästigung per Mail verschickt, reagiert Martin Stupf umgehend. Er droht gegenüber der Gerichts­leitung, dass er die General­sekretärin verklagen werde. Zehn Personen hätten ihn gewarnt, dass sich diese Mail gegen ihn richte, dass man ihm schaden wolle, wird er in den Akten zitiert.

Martin Stupf wird in der Mail nirgends erwähnt. Trotzdem fällt laut Stupf 10 von 80 Mitarbeitenden beim Thema sexuelle Belästigung sofort ein Name ein: Martin Stupf.

Im Bericht von Gabriella Wennubst steht, dass sich im Herbst 2020 niemand wegen Sexismus bei ihr gemeldet habe. Die Expertin schreibt auch, möglicher­weise gebe es Hindernisse, die Meldungen erschwerten, und listet diese auf: «Angst, mangelndes Vertrauen, Glaube an die Unantastbarkeit der Richterinnen und Richter, Angst vor Vergeltungs­massnahmen».

Die Akten zurecht­büscheln

Gerichte sind komplizierte Organismen. Im Gegensatz zu Mitarbeitenden unterstehen Richterinnen nicht dem Personal­recht, sie sind von der Bundes­versammlung gewählt. Niemand kann einem Richter einfach kündigen, niemand kann einer Richterin Befehle erteilen. Sie verwalten sich im Alltag weitgehend selbst via Verwaltungs­kommission und Plenar­versammlung. Bei Konflikten mit Bundes­straf­richtern kann das Bundes­personal­amt den Angestellten nicht helfen. Sie sind auf sich alleine gestellt.

Die Gerichts­schreiberinnen, die sich über das mutmasslich sexistische Verhalten ihres Vorgesetzten beklagt haben, sind inzwischen weg. Die General­sekretärin, die sich für sie wehrte, ist ebenfalls weg. Das Plenum der Richter hat beschlossen, ihr zu kündigen. Ihr wird vorgeworfen, dass ihre E-Mail zum Thema sexuelle Belästigung alle Richter unter General­verdacht gestellt und dem Gericht geschadet habe. Bundes­straf­richter Martin Stupf dagegen präsidiert weiterhin die Straf­kammer des Bundes­strafgerichts.

Das Problem­bewusstsein am Bundes­straf­gericht passt in eine Nuss­schale. Sogar als bekannt wird, dass sich Ulrich Meyer als Ermittler in Sachen Sexismus selbst sexistisch geäussert hat, halten die Richter in Bellinzona an Meyers Bericht fest. Via Presse­stelle beklagen sie die neuerliche negative Bericht­erstattung, die offen­sichtlich von einigen wenigen Leuten am Gericht gesteuert werde. Dabei habe das Bundes­gericht im Bericht von April 2020 doch fest­gestellt, dass die Vorwürfe «unbegründet und gegen­standslos sind.»

Inzwischen ist klar: Die Blindheit des Bundes­gerichts ist kein Zufall. Ulrich Meyer als Chef­ermittler verzichtet 2019 nämlich darauf, selber Beweise zu erheben. Statt­dessen bittet er die dreiköpfige Gerichts­leitung in Bellinzona um «Factsheets».

Praktischerweise bekommt er eine fertige Dokumentation, die sechs Bundes­ordner umfasst. Das heisst: Die Gerichts­leitung, die beschuldigt wird, Teil des Problems zu sein, büschelt selbst die Belege, die das Bundes­gericht dann untersucht, um anschliessend festzustellen, dass die Vorwürfe haltlos sind.

Die Verwaltungs­kommission bereitet die Untersuchung aber nicht nur vor, sondern die Präsidentin des Bundes­straf­gerichts in Bellinzona, Sylvia Frei, erhält den Bericht sogar zur Schluss­redaktion und tauscht sich mit dem unter­suchenden Ulrich Meyer telefonisch darüber aus – nachzulesen in einem Urteil des Bundes­verwaltungs­gerichts von April 2021.

Die beiden Gerichte schliessen sich also kurz und halten das Parlament so gut es geht aussen vor. Eigentlich hat die GPK bei Meyer den Bericht in Auftrag gegeben, aber Meyer lässt zunächst die vom Parlament gesetzte Frist verstreichen. Dann verlangt er eine schriftliche Zusicherung, dass das Papier vertraulich behandelt werde – und veröffentlicht schliesslich den Bericht selbst, bevor ihn die parlamentarische Ober­aufsicht zur Kenntnis nehmen kann. Ein Affront.

Damit konfrontiert, bestreiten beide Gerichte diese Darstellung. Die Präsidentin des Bundes­straf­gerichts sagt, dass das Bundes­gericht in die Ordner auch noch die Eingaben der betroffenen Personen aufgenommen habe, das seien nicht nur die von der Gerichts­leitung gelieferten Akten gewesen. Vor allem aber bestreiten beide, dass es eine Schluss­redaktion durch Frei gab. Meyer habe ihr «einzig die Gelegenheit geboten, sich zu redaktionellen Fehlern/Formalien zu äussern».

Zur Frage, wie vollständig die Akten waren, die das Gericht der Expertin zur Verfügung stellte, verweigert Frei die Antwort. Das müsse Gabriella Wennubst beantworten. Die Expertin sei völlig frei in ihrer Arbeit gewesen. Wennubst wiederum hält sich eisern ans Anwalts­geheimnis. Unsere Fragen bleiben unbeantwortet.

Wie unabhängig, wie korrekt die beiden bisherigen Unter­suchungen sind? Wir können das nicht beurteilen. Auch weil niemand Unabhängiger die Akten kennt, die die Leitung des Bundes­straf­gerichts in eigener Sache zusammen­gestellt hat. Die Recherchen der Republik zeigen aber, dass niemand die Hinter­gründe der sexistischen Ausstellung anschauen will, dass sich bis heute niemand bei den Sexismus­opfern gemeldet hat. Dabei wären bei sexueller Belästigung die Wahrnehmung des Opfers, die Vorgeschichte und der Kontext entscheidend für die rechtliche Würdigung.

Die Recherchen zeigen erstmals, dass es mindestens vier sexistische Zwischen­fälle gibt, zu denen Akten­stücke und Zeugen­aussagen vorhanden wären. In beiden offiziellen Berichten werden aber nur jene erwähnt, die Martin Stupf zugibt. In den Akten steht auch, dass sich die Opfer vor Rache fürchten. Dass die Gerichts­schreiberinnen sowie die General­sekretärin gehen mussten, wird dabei von mehreren Personen als Bestätigung verstanden.

Klar wird durch die Recherchen, dass der Bericht des Bundes­gerichts die Situation am Gericht schönredet. Die vorgebrachten Probleme werden isoliert dargestellt und scheinen so nicht sehr gravierend. Dass eine Gerichts­schreiberin erzählt, sie profitiere von Privilegien? Klingt harmlos. Dass einer anderen Gerichts­schreiberin eine Weiter­bildung verunmöglicht wird? Kann vorkommen. Doch was, wenn die sexistischen Vorkommnisse zum Binde­glied werden? Dann stehen hinter Zudringlichkeiten Drohungen, dann wird Stillhalten mit dem Gewähren kleiner Vorteile belohnt.

Wenn die in Akten und von Dritten geschilderten Zusammen­hänge zutreffen, dann wird am Bundes­straf­gericht Autorität missbraucht.

Bern, wir haben ein Problem

Wir haben die Spezialistin für Mobbing und Sexismus, Rechts­anwältin Monika Hirzel-Karolak, um ihre Einschätzung gebeten. Die Anwältin kann kein Gutachten zu den konkreten Fällen abgeben, aber sie stellt fest: «Für eine erfolg­reiche Untersuchung muss man mit den Betroffenen direkt sprechen können.» Und eine Gutachterin bräuchte Akteneinsicht.

In beiden bisherigen Berichten wurde nicht mit den Betroffenen gesprochen, und die Akten sind offenkundig lückenhaft.

Auch am Bundes­straf­gericht geht es nicht immer nur um Straf­recht. Sexuelle Belästigung und Sexismus können auch das Arbeits­recht oder das Gleichstellungs­gesetz verletzen. Zum Beispiel dann, wenn eine Frau klar­macht, dass ihr ein Verhalten unangenehm ist. «Wenn man dann diese Grenze, die gesetzt worden ist, nicht respektiert, dann ist der Tat­bestand der sexuellen Belästigung grund­sätzlich erfüllt», so Hirzel-Karolak. Wenn also aus den Akten klar wird, dass sich mehrere Personen schon vorgängig gegen Anzüglichkeiten verwahrt hatten, dass nicht alle Vorfälle mit einer Entschuldigung erledigt wurden, müsste eine Gutachterin diese Akten bekommen.

Vor gut einem Jahr schreiben die Richterinnen und Richter des Bundes­straf­gerichts einen Brief ans Bundes­gericht und bezeichnen die Vorwürfe von Mobbing und schlechtem Arbeits­klima als «Unterstellung einiger weniger Personen». Sie behaupten, die Vorwürfe würden bewusst erhoben, um dem Gericht zu schaden. Inzwischen hat der Bericht von Wennubst gezeigt, dass Mobbing in Bellinzona keine Fata Morgana ist, dass eine Mehrheit der Angestellten unter dem Arbeits­klima leidet, erkrankt. Kündigungen häufen sich.

Ein Jahr ist es nun her, dass die Gerichts­leitung in Bellinzona angekündigt hat, eine vom Bundes­gericht geforderte Mediation zu veranlassen. Inzwischen wurde der Auftrag vergeben. Begonnen hat diese Mediation allerdings noch immer nicht. Den Leidens­druck? Nimmt die Gerichts­leitung gedämpft war.

Den Bericht Wennubst, der aufzeigt, dass eine Mehrheit der Mitarbeitenden Krankheits­symptome zeigt, liest Sylvia Frei als Entwarnung. Da stehe: «Dass der Vorwurf des Mobbings allgemein oder des kulturellen Mobbings gegen Italienisch sprechende Mitarbeitende im Besonderen klar zurück­gewiesen werden kann. Ebenso, dass es keine aktuellen Hinweise auf Sexismus oder sexuelle Belästigung irgendwelcher Art, weder physische noch psychische, gibt. Diese Ergebnisse sind für uns relevant, und darauf stützen wir unsere weiteren Massnahmen.»

Ende September steht die Wieder­wahl der Richterinnen und Richter durch das Parlament an. Wieder­wahl! Das klingt nach Bilanz, nach Kassensturz und vielleicht sogar nach einem Wechsel. Nicht so fürs Bundes­strafgericht. Die Gerichts­kommission des Parlaments hat gestern beschlossen: «Dass keine Fest­stellungen vorliegen, welche die fachliche oder persönliche Eignung der sich für eine Wieder­wahl zur Verfügung stellenden Personen ernsthaft infrage stellen.»

Bern, wir haben ein Problem.

Zum Autor

Sascha Buchbinder ist Recherche­journalist bei der SRF-Sendung «Rundschau». Zuvor war er Lokal­journalist, Ausland­korrespondent und Inland­redaktor für NZZ, «Tages-Anzeiger» und Radio SRF.