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Spontan fällt mir dazu ein: Dieses Podiumsgespräch zum Schweizer Sexualstrafrecht, das Gespräch mit der Zürcher Fachanwältin für Strafrecht Tanja Knodel und aus der Gerichtspraxis diese zwei Beiträge aus dem Justizbriefing «Am Gericht» («Kein guter One-Night-Stand» und «Was ist eine Vergewaltigung»).
Ja heisst ja ändert nichts an der Beweislage, meiner Meinung nach wird es damit weder einfacher noch schwieriger um ein Urteil zu fällen. Darum geht es aber nicht. Ja heisst Ja trägt dem Umstand Rechnung, dass manche Vergewaltigungsopfer erstarren und sich nicht wehren. In der heutigen Rechtssprechung muss man aber mindestens laut und deutlich klar machen, wenn man nicht will. Ja heisst Ja überträgt auch die Verantwortung dafür, eine Straftat zu begehen oder eben nicht zu begehen, auf den potenziellen Täter oder die potenzielle Täterin.
Zum Beweisproblem: Die Ermittlungsbehörde oder das Gericht beurteilen die Glaubwürdigkeit der Aussagen beider Parteien und fällen auf dieser Basis ein Urteil. Es ist nicht so einfach, über mehrere Einvernahmen hinweg glaubhaft und konsistent falsche Aussagen zu machen, wie manche glauben.
Ich kann einfach nicht verstehen, warum der Rahmenvertrag nicht zur Abstimmung vorgelegt wird.
Stattdessen interpretieren Experten, was das Stimmvolk annehmen würde und was nicht. Sogar die, angeblich ahnungslosen, EU-Bürokraten wissen besser was die Schweizer wollen. Einfach nur beschämend.
Dabei sind doch alle relevanten Dinge ausreichend geklärt. Falls die Schweiz einzelne Punkte doch anders handhaben möchte, kann sie das tun. Sie muss bloss mit den Konsequenzen leben, die sich daraus ergeben.
Es ist mal, wieder eine Situation, wo ich die Arroganz der Schweizer Politiker zum Kotzen finde.
Das ist, war, schon immer so. Alle politischen Parteien glauben und geben vor das Volk zu vertreten. Auch wenn die vorgängige Abstimmung nur 50.3% Zustimmung hatte, vertreten die Gewinner das Volk, resp agieren so.
In diesem Fall.. nein es wurden, auch wie immer, nicht alle Details kommuniziert. Es werden von allen Seiten nur Angstmacher Slogans publiziert. Und zwar so, dass sehr durchsichtig ist, dass die Vertreter selbst keine Ahnung von den Details haben.
So wies aussieht wird es bis Ende Sommer dauern, bis auch alle Jungen (der letzten Gruppe) Impfwilligen Ihre zweite Impfung erhalten haben. Mit der priorisierung bin ich voll und ganz einverstanden - was mich aber wirklich stark stört, dass es jetzt Reiseprivilegien und Quarantänepflichtaufhebung für geimpfte gibt und gleichzeitig der PCR Test für eine Reise selbst bezahlt werden muss. Ich plädiere dafür, dass bis der letzte gewillte seine Impfungen bekommen hat, sollten die PCR Test auch für Reisen bezahlte werden, damit es keine solche Bevorteilung gibt für den kommenden Sommer.
Wie ich's verstanden habe, gibt es noch keinen internationalen Konsens, wie das mit der Quarantänepflicht gehandhabt wird. Ein Land, oder Airline, kann einen Test verlangen, was sie in der Regel tun. Eine Impfung ist nicht gleichwertig. Einzig das eigene Land kann die Quarantänepflicht fuer die eigenen Leute aufheben. Weshalb sollte ein Land einen Test fuer die Reisen seiner Leute uebernehmen ?
Weil von den Jungen in dieser ganzen Krise solidarität verlangt wurde und nun die älteren geimpfte in ihre Sommerferien aufbrechen während die junge das nicht können oder eben bezahlen und organsieren (PCR) müssen. Das ist jetzt zwar nur ein Detail - aber wenn man die Jungen wieder im Boot haben möchte wenns wieder losgeht, dann sind eben genau diese Details entscheidend.
Die Medienmitteilung sagt nichts über die Codierung (Speicherung/Übertragung). Da wird wohl Unicode und für Datentransfer UTF-8 verwendet werden, alles andere wäre bescheuert.
Die Frage, welche Zeichen erlaubt sind, ist eine ganz andere. Die Zeichen müssen für Westeuropäer lesbar sein, und idealerweise auch auf CH-Tastaturen tippbar. Das dürfte spätestens beim Ogonek schwierig werden.
Die Zeichen aus ISO 8859-1 sind sicher sinnvoll. Ob es wirklich den ganzen Unicode Latin Extended-A Block braucht ist nicht so klar, aber immerhin erspart man sich damit Diskussionen. Das gesamte Unicode-Arsenal inkl. Emoticons (☺🍔☃) wäre definitiv nicht zweckmässig.
Da bin ich dezidiert anderer Meinung. Mit iso-8859-1 lassen sich weder skandinavische, noch osteuropäische noch griechische und türkische Sonderzeichen speichern. Für ein System, das explizit Namen von eingebürgerten Menschen erfassen soll, ist das reinste Schildbürgerei.
Lies die Sachen bitte nochmals etwas genauer. Im Unicode-Block Latin Extended-A sind die relevanten Zeichen drin.
Und nein, wir müssen nicht alle kyrillische und arabische Buchstaben lernen. Es wird immer Namen geben, die nicht adäquat dargestellt werden können. Learn to like it.
Eine kleine Anekdote zu den Sonderzeichen. Ein Herr Huber und eine Frau Perova heiraten in der Schweiz, und lassen den anderen Namen hinten an stellen. Er heisst also nun Huber-Perova, und lässt sich dazu neue Dokumente ausstellen. Es ziehen einige Jahre durch, und er erreicht die Frist, wo er sich im Land der Frau einbürgern lassen kann. Dort ist allerdings die Regel, dass die Endungen den Geschlechtern angepasst sind. der Mann heisst Perov, die Frau Perova. Da es um eine Einbürgerung geht, bekommt er den Pass auf den Namen, den er angibt, aufgrund seiner gültigen Dokumente. Er ist wahrscheinlich der einzige Mann dort mit einem Frauennamen und muss, resp darf, sich immer wieder erklären.
Der aktuelle Standard für die Zeichencodierung wäre UTF-8.
Zu ISO 8859-1 liest man in der Wikipedia:
"ISO 8859-1 ist neben US-ASCII und UTF-8 (einer Unicode-Kodierung) eine häufig gebrauchte Kodierung für lateinische Schriften. Im Gegensatz zu UTF-8 können türkische, ungarische und tschechische Zeichen nicht vollständig verwendet werden."
https://de.wikipedia.org/wiki/ISO_8859-1
https://en.wikipedia.org/wiki/ISO/I…e_coverage
In der Verordnung des Bundesrates liest man:
"[der bundesrat] hat entschieden, ab 2024 den bisher nur vom Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) verwendeten Zeichensatz (ISO 8859-1 + Latin Ex-tended-A) für alle Personenregister, die dem Registerharmonisierungsgesetz unterstellt sind, als Einheitsnorm festzulegen. Alle anderen Systeme der Bundesverwaltung, die Personennamen führen oder aus den Registern beziehen, müssen diesen Zeichensatz verarbeiten können. "
https://www.admin.ch/gov/de/start/d…83497.html
Interessant ist, dass das ZEMIS-System gegenwärtig für einen Gesamtaufwand von 65,9 Millionen Franken erneuert wird.
https://www.sem.admin.ch/sem/de/hom…83179.html
Wieso neue technische Schulden *), die sich in der Zukunft teuer auswirken werden, und nicht gleich richtig mit UTF-8?
*) Technische Schulden siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Schulden
...ein Begriff übrigens, der nicht nur auf die Informatik, sondern ganz allgemein auf planerische / normierende / gesetzgeberische Aktivitäten angewendet werden kann.
Ist der erfasste Deckungsbereich gleich jenem Unicode Basic Latin and Latin-1?
UTF-8 ist übrigens die Methodik der Kodierung (Abbild aus 1 und 0) und in diesem Zusammenhang nicht direkt relevant.
Edit: Wenn tatsächlich die Kodierung vorgeschrieben wäre, wäre es wirklich fragwürdig - nachdem in den letzten 20 Jahre alle auf Unicode umgestellt haben.
Selbstverständlich ist es in diesem Zusammenhang relevant, ob mit utf-8 oder iso-8859-1 gearbeitet wird. Iso-8859 ist eine 1 Byte Zeichenkodierung, welche maximal 255 Zeichen umfassen kann. Daher ist es nötig, regionale Unterschiede mit unterschiedlicher Kodierung (-1, -2, ..., -16) abzubilden. Utf-8 hingegen arbeitet im Bereich 128-255 mit Kodierungen von bis zu 4 Bytes, was es möglich macht, jedes Unicode-Zeichen eindeutig zu speichern. Dabei wird zwar mehr Speicher und Rechenzeit benötigt, aber das ist heute vernachlässigbar.
Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Verantwortlichen sich für diesen eingeschränkten Zeichensatz entschieden haben, wo es doch damit nicht einmal möglich ist alle Zeichen welche in Europa gebräuchlich sind, abzuspeichern. Dass das für die Anforderung nicht ausreicht, ist ja wohl offensichtlich.
Ich sehe das gleich, es kann einfach nicht sein, dass diejenigen die sich (noch) nicht Impfen lassen konnten, jetzt benachteiligt werden. Speziell störend finde ich die „Firmenimpfungen“ wie sie z.B. der Kanton Bern vorsieht. Solange zuwenig Impfstoff verfügbar ist, gibt es keinen Grund warum BLS, BernMobil usw bevorzugt werden und damit auch noch privilegiert in die Ferien fahren.
Ich würde gerne mehr über "Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie und Staatsbeihilfen" wissen.
Um was geht es da genau? Was steht auf dem Spiel? Welche Konsequenzen hätten sie verschiedenen Varianten?
Das sind die eher übersichtlichen Themen, weswegen wir das Rahmenabkommen nicht haben sollten. Etwas unübersichtlicher sind die Themen, welche vorgeschoben werden, weshalb wir das Rahmenabkommen unbedingt haben sollten. Zugegeben, ausser trivialen Details wurd jeweils nicht viel kommuniziert. Verkürzt ... , alle Darstellungen von allen Seiten sind übrigens verkürzt.
Lohnschutz. Die Gewerkschaften möchten mit eher veralteten Methoden verhindern, dass die Löhne unter Druck kommen. Die Löhne kommen aber nicht von den Ausländern unter Druck, sondern von Innen. Jede Firma, welche ins Ausland auslagert, oder Ausländer holt wird beklatscht, weil sie den Gewinn erhöhen kann. Aber eigentlich sind sie Verräter, welche die Löhne drücken wollen.
Unionsbuergerrichtlinie. Ein EU Bürger ist einem Inländer gleichgestellt. Kann also hierher kommen und sich in die Sozialwerke einklinken. Die Leute sind dann wegen sprachlicher Mängel nicht vermittelbar, und wir müssen die Sozialwerke zur Kompensation runter fahren.
Staatsbeihilfen soll's nicht mehr geben. zB eine Bürgschaft an die Kantonalbanken. Obwohl die EU alles durchfüttert, was sich in den Bereich von relevant schieben kann.
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