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Muss tatsächlich davon ausgegangen werden, dass die Bundeskanzlei die Argumentation des Gerichts nicht verstanden hat? Dass die Leute dort nicht begreifen, was die rechtlichen Probleme ihres Handels sind?
Das ist offensichtlich der Fall; Höchst bedenklich. Und es beunruhigt mich, wenn eine Behörde selbstgefällig vorgeht und nach derartigen Fehlern nicht zur selbstkritischen Reflexion fähig ist.

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Verlegerin
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Nur weiterhin gradlinig und nachvollziehbar arbeiten und darüber berichten, wenn öffentliche Verwaltungseinheiten sich in ihrer Ruhe gestört fühlen. Das ist Sinn und Zweck der Republik.

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Ich gebe Ihnen materiell Recht, störe mich aber etwas an Ihrer lustig-rhetorischen Aussage über die sich in der Ruhe gestört fühlenden öffentlichen Verwaltungseinheiten. Damit tragen Sie zur Salonfähigkeit des Verwaltungsbashings bei, welche sonst v.A. durch eine bestimmte Ecke des politischen Spektrums bewirtschaftet wird. Viele Mitarbeitende der öffentlichen Dienste, inkl Verwaltungen arbeiten sehr engagiert für die Öffentlichkeit, darüber wird in den Medien aber m.E. zu wenig berichtet.

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Detaillierte Berichte, die juristische und politische Sachverhalte betreffen, finde ich wichtig. Danke!
Mein kleiner Wunsch ist, dass die Sprache dabei nicht zu juristisch und kompliziert formuliert ist. Einige komplexe Satzkonstruktionen, Negationen und Konjunktivkonstruktionen wären [pun intended] vielleicht vereinfachbar gewesen.

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Adrienne Fichter
Redakteurin @ Republik
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Guten Morgen...ich weiss, ich weiss:) Das entspricht auch nicht meiner "Sprache". Aber ich hab mich für die stichfeste Argumentation streng an den Wortlaut des Zwischenentscheids und auch der Expertise der von mir konsultierten BeschaffungsrechtsjuristInnen gehalten. Aber es wird die Ausnahme bleiben, versprochen:)

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Liebe Frau Fichter
Passen Sie in Zukunft auf, mit wem Sie sich anlegen - Bundesrat und Bundeskanzlei haben Recht, das ist einfach so (mit grossem ‚R‘).
Im Ernst: Danke für‘s Dranbleiben, und Danke für die Präzision, gerade auch mit Konjunktiv II. Ich finde, man riecht beim Durchlesen der Stellungsnahme, dass da irgendwas im Keller ‚schlummert‘… An den 7 Sätzen hat wohl jemand lange brüten müssen.

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Guten Tag Herr G.
Mit "...dass da irgendwas im Keller ‚schlummert‘… " treffen Sie es meiner Meinung nach ziemlich genau.

Ich mag gar nicht ergründen, was für 'Unterzüge' da am Werk gewesen waren, um die Sache derart abzukarten (und, nein, ich bin nicht als Verschwörungstheoretiker bekannt ;-) , dass sie derart massgeschneidert auf die Gewinner der Ausschreibung passte... Da bleibt die Frage 'qui bono' ??

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Adrienne Fichter
Redakteurin @ Republik
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Lieber Herr G...Ich werde aufpassen und weitermachen:)
Auch im Ernst: Das Interessante an den 7 Sätzen sind die inhärenten Widersprüche, wie beispielsweise diese beiden aufeinanderfolgenden Sätze:

"Das Gericht hat in einem Entscheid zugunsten der Bundesverwaltung vielmehr festgehalten, dass es bis Ende Dezember 2020 keine Rechtsgrundlage für ein Wegbedingen des Rechtsschutzes gegeben habe.

Ob der Rechtschutz für den Abruf aus den Rahmenverträgen wegbedungen werden kann, war bis Ende 2020 umstritten."

Auch ist eben irrelevant wonach/nach welchem Recht sich die Beschaffungsbehörde bei ihren Entscheidungen orientierte.

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Ausschreibungen können schon mal juristisch recht kompliziert werden, und da kann man sich (mit viel gutem Willen) vorstellen, dass eine Behörde sich halt mal von einem Gericht belehren lassen muss.

Beim besten Willen unverständlich ist jedoch, wenn sie sich arrogant um die Aussagen des Gerichts foutiert, und eine Journalistin angreift, die ihr auf die Schliche gekommen ist.

Der Bund versucht hier, sich einfach über die dritte und vierte Gewalt unseres Staates hinwegzusetzen. Es scheint wenig Bereitschaft zu bestehen, es nächstes mal besser machen zu wollen.

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Adrienne Fichter
Redakteurin @ Republik
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Vielen Dank, Herr M., für Ihren Kommentar. Mir war es ehrlich gesagt ein Rätsel weshalb die Bundeskanzlei diese Stellung publizierte, zumal die Fehler von einer anderen Behörde verursacht worden sind (BBL, ISB und BIT). Meine einzige Erklärung: sie möchte das "Gesicht wahren" und hat Angst dass mit dem Begriff "rechtswidrige Mängel" an der Legitimität der Beschaffung gezweifelt wird.

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