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Vielen Dank für die Aufarbeitung und den Blick hinter die Kulissen. Oder soll man sagen in den Gärtank? Schön, wenn ihr an dem Fall Jolanda Spiess-Hegglin vs. Boulevardmedien dranbleibt.
Die Republik in der Kollegen-Falle. Nennen wir sie zum anonymisierten ‚Mike’. (Name und Geschlecht verwischt. Der politische Arm der Redaktion, der schon eine ETH-Affäre pusht, verbreitet ungewichtete Fakten. Der juristische Arm der Republik, mehrfach als professioneller Arm etabliert , muss die juristischen Aspekte betrachten. Der medienpolitische Arm bewirtschaftet die Empörung statt auf den Fall einzugehen. Dem Kantonsgericht Zug, entgegen der Zuger Gepflogenheit, auch nach der 3-Tage-Regel, das Urteil vollständig veröffentlicht, nimmt auch eine differenzierte Haltung ein. Gut, dass beide das Urteil weitergezogen haben. Das die Affäre als ‚ZSA‘ in die Mediengeschichte eingeht kann auch ‚Mike‘ nicht verhindern...
Ganz ehrlich: Ich habe keine Ahnung, was sie uns sagen möchten. Können Sie sich bitte so ausdrücken, damit wir das auch verstehen und akurat Antworten können. Ich danke Ihnen.
Wer kann sich schon so wehren wie Jolanda Spiess-Hegglin? Die wenigsten Justiz-Opfer haben den Mut, die Kraft, Ausdauer uns das soziale Netz einen solchen medialen Psycho-Terror-Marathon durchzustehen. Mir fehlen die passenden Worte, um dieser tapferen Frau den gebührenden Dank auszusprechen.
Im Namen von Peter Hans Kneubühl bitte ich Spitzenpolitiker, eine unabhängige PUK für fragwürdige Justizfälle einzusetzen. Wir Prozessbeobachter sind überlastet mit offensichtlichen Justiz-Fehlleistungen.
Zitat Republik:
„Dass sich die «Blick»-Leitung so starrsinnig zeigt, verstehen sie nicht. Man habe schon für viel weniger um Verzeihung gebeten. So hat sich Ringier etwa schriftlich bei Simonetta Sommaruga entschuldigt, nachdem ein Redaktor aus Versehen einen Kommentar freigeschaltet hatte, der zum Mord an der Bundesrätin aufgerufen hat.“
Was mit Frau Spiess-Hegglin geschah und geschieht ist schlimm. Aber dass der Aufruf zum Mord an einer Bundesrätin „viel weniger“ sein soll... ??? Ich fasse es nicht.
Die Aussage hätte ich nicht so ausgelegt.
Mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit meinen die Kolleginnen und Kollegen hier die Reichweite und Intensität. Freischalten eines verächtlichen («justiziabler»?) Beitrags in einer Kommentarspalte versus tausende Zeichen Woche um Woche aus den Redaktionen, die wiederum tausende erreichen.
Und auch mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit heissen die Kolleginnen und Kollegen einen Mordaufruf nicht gut.
Guten Tag Herr Burgener
Als Ergänzung zu Venetz. Die Entschuldigung bezieht sich auf einen Kommentar von einem anonymen Blick-User. der ausversehen für ein paar wenige Minuten freigeschaltet wurde. Wir heissen das natürlich nicht gut, aber so traurig das ist, solche Kommentare landen täglich auf den Websites der grossen Newssites. Das ein solcher Kommentar ausversehen freigeschaltet wird, kann schnell passieren und ist ein Missgeschick. Ist doof, kann aber passieren. Eine Entschuldigung fällt leicht.
Ganz anders verhält es sich mit schweren Persönlichkeitsverletzungen, die bewusst in Kauf genommen wurden.
Verstehen Sie, was ich meine?
Es sind wahre Laokoon-Kämpfe nötig, wenn man sich zivilrechtlich gegen üble Nachrede wehren will. Viel schärfer ist das Schwert des Strafrechts. Dieses wäre besonders geeignet in Fällen wie jenem von Jolanda Spiess-Hegglin und der Weltwoche.
Gemäss Artikel 70, Absatz 1, des Strafgesetzbuches gilt: «Das Gericht verfügt die Einziehung von Vermögenswerten, die durch eine Straftat erlangt worden sind …». Nach einmütiger Lehre und Rechtsprechung ist damit nicht nur der Gewinn gemeint, also die Differenz zwischen Aufwand und Ertrag, sondern der Ertrag an sich. Dass der Täter Aufwand hatte, um seinen kriminellen Gewinn zu erzielen, ist seine Sache und nicht zu berücksichtigen.
Der Gesetzgeber wusste, dass nicht immer der Täter selbst das Deliktsgut bekommt, sondern oft ein Unternehmen, für das er handelt. Darum sind diese Vermögenswerte auch bei Dritten einzuziehen. Hier gibt es eine Beschränkung, wenn der Dritte (a) die Einziehungsgründe nicht kannte, als er die Vermögenswerte erlangte und soweit er (b) eine gleichwertige Gegenleistung erbracht hat (Artikel 70, Absatz 2 StGB).
Die Weltwoche, handelnd durch ihren deshalb verurteilten Vize, machte aus der Üblen Nachrede ein Geschäft. Und verdiente damit Geld. Folglich fehlt es an der Voraussetzung der Gutgläubigkeit. Und demzufolge ist der Erlös aus dem Verkauf der Artikel einzuziehen.
Und damit sich das Einziehungsverfahren nicht im Gutachterstreit über den Wert der einzuziehenden Vermögenswerte verliert, bestimmt Absatz 5 von Artikel 70 StGB: «Lässt sich der Umfang der einzuziehenden Vermögenswerte nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand ermitteln, so kann das Gericht ihn schätzen.»
Das Gesetz ist ziemlich gut und sieht auch den Fall vor, dass der Täter keinen Schadenersatz oder keine Genugtuung leistet. Darum kann der Geschädigte dem Gericht beantragen, die entsprechende Summe aus dem eingezogenen Vermögenswert oder Geldstrafen bzw. Bussen etc. zu bezahlen (Artikel 73 StGB).
Die fraglichen Vorfälle gab es nach der Landamman-Feier vom Dezember 2014, der inkriminierte Artikel erschien in der Weltwoche im September 2015. Seit dann läuft eine Verjährungsfrist von sieben Jahren (Artikel 70, Absatz 3 StGB). Die Frist endet somit im September 2022. Bis dann kann ein selbständiges Einziehungsverfahren eingeleitet werden. Dass Herr Gut vom Obergericht schon verurteilt wurde, ist kein Problem. Im Gegenteil: alle nötigen Beweise sind erhoben. Frischauf!
Gerne. In einigen Beiträgen vermisse ich die nüchterne Distanz. Edito und Impressum dürfen müssen sogar die notwendige Distanz zum Thema JSH verlieren. Genauso wie bei der ETH-Geschichte missbraucht ihr die Macht, die wir euch geben. Ihr wollt uns in eine einseitige Empörungswelle einbinden.
Machtmissbrauch? Give me a break. Ich bin nich bereit auf diesem Niveau mit Ihnen zu diskutieren und kann auf solche pauschale Kritiken nicht antworten. Entweder artikulieren Sie Ihre Kritik präzise und konkret – oder wir lassen es sein.
Ich finde, die «Republik» verkürzt hier das Problem zu stark. Es kann genau so wenig von einer «Medienaffäre» gesprochen werden wie von einer «Sex-Affäre». Wer dies trotzdem tut, der vermischt und vereinfacht Dinge.
Wir haben in den vergangen Jahren in den Artikeln im Nachgang der Zuger Landammannfeier gesehen, wo wir in der Gesellschaft Probleme haben, wenn zwei Personen des öffentlichen Lebens etwas erleben, das sexual-strafrechtliche Fragen aufwirft: Viele waren und sind auf solche Erlebnisse bis heute nicht vorbereitet.
Es passieren vermeidbare Fehler: Opfer erleben in Spitälern medizinisches Personal, das nicht vorbereitet ist. Wir haben einen Justizapparat, der einen sexual-strafrechtlichen Verdacht mangels Erfahrung für viele Beteiligte unbefriedigend untersucht. Viele Journalistinnen und Journalisten, die als Teil der vierte Macht strafrechtliche Sanktionen gegen öffentliche Personen (mit-) untersuchen sollten, sind keinen Deut besser und tragen diese Fehler in die breite Öffentlichkeit.
Der «Blick» hat zwar genau wie die bemitleidenswürdigen Hetzer sehr dunkle und teilweise bösartige Seiten. Vermutlich ist man im Hause Ringier sogar auf die eigene «schmutzige Seite» ein bisschen stolz. Wenn sich Ringier «entschuldigen» würde, dann wäre diese Geste wohl genau so unaufrichtig und unfreiwillig wie jene der vielen Hetzer, die Frau Spiess-Hegglin zu Recht vor Gericht zerren konnte.
Eine unaufrichtige Entschuldigung ist «gesellschaftlich» nichts wert.
Der «Blick» wird sich kaum ändern, wenn sein Verlag juristisch zu einer hohen Zahlung verurteilt wird. Bezahlen wird es die «Blick»-Gruppe – das Verleger-Paar wird kaum die Kreditkarte zücken. Das bedeutet: Kein Boni für das Kader, Verärgerung auf der Chefetage, wohlmöglich Einsparungen.
Die «Blick»-Journalistinnen und -Journalisten, die die Artikel gezeichnet haben, sind entweder schon weg – oder schweigen heute aus «beruflichen Gründen» genau so, wie sie damals im Jahr 2014 getan haben, als ihr Chef eine Geschichte von ihnen wollte.
Helfen könnte das, was Hollenstein oder Epp gemacht haben: Sie haben ihre eigenen Fehler bemerkt und dann aufrichtig und freiwillig die Fehler eingestanden. Solche Gesten sind wichtig: Man zeigt den Mitmenschen deutlich, was Fehler sind und wie man darauf reagiert.
Für solche Erkenntnisse braucht es aber einen klaren Kopf und vielleicht ein bisschen Mut. Journalistinnen und Journalisten könnten hier Gehirn-Futter liefern, in dem sie (sich) darüber informieren, welche Gewalt Opfer erleben, welche Mechanismen Gewalt fördern und wie geholfen werden kann. Medien könnten Fehler im gesellschaftlichen System suchen, aufzeigen, wie untätig die Politik ist.
Soweit ich weiss, haben im Zusammenhang mit der Landammannfeier genau zwei Leute das getan: Ex-«watson»-Chef Hansi Voigt bei «watson», und Nadja Brenneisen bei «Vice», die wohl unter anderem wegen ihres Mutes bei der Recherche zur Landammannfeier später bei «watson» eine Anstellung fand.
Es erstaunt mich deshalb, dass die «Republik» bei ihrer berechtigten «Blick»- und «20 Minuten»-Kritik auch «watson» erwähnt. Und das nur, weil «watson» nicht über den zivilrechtlichen und Crowdfunding-Aspekt schreiben will, bei dem ein Medium wirklich Gefahr laufen kann, parteiisch zu werden.
Der «Republik»-Artikel zeigt auf, dass die «Blick»-Chefetage immerhin unter finanziellem Druck bereit ist, sich ein bisschen zu bewegen.
Der Artikel liefert aber kein «Psychogramm einer kranken Branche» und auch keinen Beitrag, der irgendwie die «Demokratie retten» könnte. Stattdessen liest man, wie schlimm die anderen sind und wie toll es ist, dass der «lange Justizmarathon» der Frau Spiess-Hegglin und ihren UnterstützerInnen wirklich etwas bringt.
Guten Tag
Ich finde, die «Republik» verkürzt hier das Problem zu stark. Es kann genau so wenig von einer «Medienaffäre» gesprochen werden wie von einer «Sex-Affäre». Wer dies trotzdem tut, der vermischt und vereinfacht Dinge.
Wieso?
Eine unaufrichtige Entschuldigung ist «gesellschaftlich» nichts wert.
Sehe ich anders. Es geht darum öffentlich einzugestehen, dass es ein Fehler war. Das wäre für den Blick ein Präzedenzfall und würde Masstäbe setzten für künftige Fülle.
Es erstaunt mich deshalb, dass die «Republik» bei ihrer berechtigten «Blick»- und «20 Minuten»-Kritik auch «watson» erwähnt. Und das nur, weil «watson» nicht über den zivilrechtlichen und Crowdfunding-Aspekt schreiben will, bei dem ein Medium wirklich Gefahr laufen kann, parteiisch zu werden.
Im Artikel wird auf die vorbildliche Rolle von Watson in der Vergangenheit hingewiesen.
Stattdessen liest man, wie schlimm die anderen sind und wie toll es ist, dass der «lange Justizmarathon» der Frau Spiess-Hegglin und ihren UnterstützerInnen wirklich etwas bringt.
Das stimmt nicht und steht so auch nicht im Artikel.
Im Falle von Frau Spiess-Hegglin hat primär nicht die Zuger Justiz versagt, sondern das Zuger Kantonsspital. Das dortige Personal wusste, dass man die Verabreichung von GHB nur während sehr kurzer Zeit nachweisen kann. Wenn die guten Leute schon Anzeige erstatteten und folglich wussten, dass es um eine Straftat geht, so hätten sie zugunsten der Patientin auch die nötigen Sicherungsmassnahmen treffen müssen. Taten sie nicht. Man fragt sich warum.
Bevor neue Verschwörungstheorien aufkommen, es könnte ja einfach sein, dass es schon im Spital zu spät war. Hoer wird immer noch viel zu viel spekuliert. Die beiden Protagonisten mussten sehr starke Verletzungen ihrer Persönlichkeit hinnehmen, obwohl nie feststand und bis heute nicht feststeht, dass einer von ihnen ein Täter war. Vernünftigerweise kann man heute den Fall nur noch so sehen, dass beide als Opfer zu gelten haben, und unter diesem Gesichtswinkel muss man das Verhalten von Weltwoche, Ringier und Tagesanzeiger beurteilen, die alle keine anderen Beweise hatten, aber fröhlich auf Spiess-Hegglin herumtrampten. Bei Frau Michèle B, die ja als Starjournalistin gilt, wundert mich nichts. Sie weiss ja immer genau, welche Wahrheiten ihrem Publikum gefallen. Ich erinnere mich, dass sie nach der Wahl Trumps Melania Trump, die nun wirklich nicht verantwortlich ist für die Handlungen ihres Mannes, als Golddiggerin bezeichnet hat. Sie gehört zusammen mit Roger Köppel zu meinen UnlieblingsjournalistInnen.
Der Vorwurf an die Justiz ist nicht berechtigt. KO-Tropfen sind nun einmal nur sehr kurze Zeit nachweisbar und die Strafjustiz kann, wenn die objektiven Beweise nicht mehr verfügbar sind, nichts machen. Auch ein noch so erfahrener Staatsanwalt hätte den fehlenden Nachweis der KO-Tropfen nicht wettmachen können. Damit mich niemand falsch versteht: Damit behaupte ich in keiner Wweise, dass diese KO-Tropfen vom zweiten Beteiligten eingesetzt worden sind. Durch den ganzen Medienhype (der seinen unwürdigen Abschluss im Auftritt Rothenbühlers im Club fand) wurde einfach zu wenig klar gemacht, dass es auch unter Politikern üble Exemplare gibt und es eben sehr wohl sein kann, dass ein Dritter, dem die angeregte Unterhaltung der beiden entgegengesetzten Parteien angehörenden Protagonisten, nicht passte, die Tropfen appliziert hat. Es wäre die Aufgabe der Presse gewesen, von Anfang an auf diese reale Möglichkeit, die beide Protagonisten zu Opfern macht, hinzuweisen und sie nicht, wie Rothenbühler in seiner Alterssturheit das immer noch tut, einfach als unsinnig abzutun.
störend, diese vielen tausend Franken: 'Allein ihre Medienanwältin, die Unterstützung bei der Kommunikation, der Erwerbsausfall und die psychischen Folgen haben Spiess-Hegglin bis heute mehrere hunderttausend Franken gekostet.'
Dem opposit steht die Kalkulation von Hansi Voigt und meiner Vertrauensfrau Spiess-Hegglin
"geschätzter Gewinn der Blickgruppe ob all ihren Artikeln bis dato 1,3 Millionen Franken".
Ich verstehe nich, was Sie uns sagen möchten. Können Sie bitte ausführen?
ich stosse mich an dieser Bauschundbogen-Rechnung.
zwischen 200'000 und 900'000 sind wir in dieser sprachlichen Grösse 'mehrere hunderttausend Fr.' (bis heute gränzt auch sauber ein, Kosten von morgen sind nicht dabei.)
die 1,3 Millionen hingegen find ich eine klare Summe in Sinn von Annahme, Schätzung.
Also in der Sache sind wir uns wohl eins, jedoch finde ich, wenn Zahlen (betr. Vergangenheit), dann griffig, bitte.
Ja, wir haben im entsprechenden Fall das Wording geändert, weil wir den verwendeten Begriff im Nachhinein als unpassend erachten und wir eine neutralere Formulierung bevorzugten. Korrigendum gibt es bei faktisch falschen Fehlern. Bei kleinen Anpassungen wie zum Beispiel Rechtschreibefehlern oder Umformulierungen, die den Inhalt des Besprochenen nicht wesentlich ändern, gibt es keins.
Der heutige Beitrag ‚Der Gartenzaun als Grenze der Pressefreiheit‘ zeigt die meiner Meinung nach richtige Art wie die Republik allgemein mit Themen und im Besonderen bei Medienthemen umgehen sollte. Es zeigt die Hintergründe und Zusammenhänge auf. Wer nun im Recht ist kann man druckfrei selber entscheiden. Ich fühle mich dann manipuliert und missbraucht wenn ich den Eindruck habe zu einer bestimmten Haltung oder Meinungsübernahme gedrängt fühle.
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