Zürich, 25. April 2023
Medienmitteilung
Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Freispruch für Republik-Reporter
Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstagnachmittag einen Reporter der Republik, Elia Blülle, in allen Punkten freigesprochen. Anzeige erstattet hatte ein ETH-Professor, über den der Journalist vor rund zwei Jahren kritisch berichtet hatte – allerdings, ohne dessen Namen zu nennen.
Dem Journalisten der Republik war vorgeworfen worden, er habe gegen das Gesetz über unlauteren Wettbewerb verstossen und üble Nachrede begangen, als er im April 2021 kritisch über einen ETH-Professor geschrieben hatte. Ausserdem war ihm vorgeworfen worden, Inhalte aus angeblich geheimen Dokumenten veröffentlicht zu haben und damit gegen den sogenannten «Maulkorb»-Artikel verstossen zu haben.
Das Bezirksgericht wies zudem die Zivilklage des ETH-Professors ab und sprach für den Reporter eine Entschädigung in der Höhe von 13’000 Franken.
Die Republik begrüsst das Urteil des Bezirksgerichts. Co-Chefredaktorin Bettina Hamilton-Irvine spricht von einem «Sieg für die Pressefreiheit»: «Es ist unsere Aufgabe als vierte Gewalt, Macht kritisch zu hinterfragen und auch dort zu recherchieren, wo sonst niemand hinschaut. Und es ist richtig und wichtig, dass wir unsere Arbeit tun können, ohne dafür bestraft zu werden.»
Der Einzelrichter sagte am Dienstag, man könne dem Reporter nicht den Vorwurf machen, er habe selektiv über den Professor berichtet. Zum «Maulkorb»-Artikel hielt der Richter fest: Selbst wenn es einen Geheimhaltungsbeschluss für die entsprechenden Dokumente gegeben hätte, hätte sich Reporter Blülle im Sinne der Pressefreiheit auf Rechtfertigungsgründe stützen können und keine Verurteilung in Kauf nehmen müssen.
Die Berichterstattung der Republik finden Sie hier. (https://republik.ch/2023/04/25/freispruch-fuer-republik-reporter)
Kontakt für Rückfragen: Elia Blülle, Tel. +41 78 794 68 77, E-Mail: elia.bluelle@republik.ch