Eidgenössische Toxische Hochschule
Erneut sorgt der Umgang mit dem Fehlverhalten eines ETH-Professors für Unruhe – obwohl die Hochschule aus vergangenen Fehlern lernen wollte. Warum gelingt das nicht?
Eine Recherche von Elia Blülle, 15.04.2021
Es ist kurz vor Mitternacht, als Professor H. am 15. April 2018 ins Büro seines Mitarbeiters schleicht und etwas tut, was er später bitter bereuen sollte.
Die Chemielabors der ETH liegen auf dem Campus Hönggerberg, der wie eine kleine Stadt über Zürich thront – mit eigenem Supermarkt und Dutzenden Wohnheimen, viel Glas und rohem Beton. Über 10’000 Menschen arbeiten und studieren in der Anlage, wo zu jeder Uhrzeit irgendwo ein Licht brennt.
Auch bei Professor H. wird es an jenem Sonntagabend spät. Er bereitet noch Folien für ein Referat vor, das er am nächsten Tag in Bern halten muss. Doch seine Konzentration schwindet. Er kommt ins Grübeln.
Der Chemieprofessor ist in eine Untersuchung verwickelt, die zu diesem Zeitpunkt schon seit einem halben Jahr andauert. Auslöser dafür waren Anschuldigungen, mit denen er seine damalige Institutsleiterin eingedeckt hat. Er warf ihr vor seinen Doktoranden wissenschaftliches Fehlverhalten vor – und dass sie seine Gruppe benachteiligt habe. Vorwürfe, die eine wissenschaftliche Karriere zerstören können – sollten sie sich bestätigen.
Die ETH beauftragte einen Juristen mit der Prüfung des Sachverhalts. Doch während der Untersuchung wendet sich das Blatt – statt der beschuldigten Institutsleiterin gerät plötzlich der Ankläger selber in den Fokus.
An seinem Institut entbrennt ein Konflikt, der bis heute ungelöst ist und seinen Höhepunkt an jenem Frühlingsabend erreicht, als sich Professor H. in das unverschlossene Büro seines Mitarbeiters schleicht und dessen Computer aus dem Ruhezustand holt.
Professor H. weiss, dass der von der ETH mit der Untersuchung beauftragte Jurist auch seine Angestellten befragt und sie aufgefordert hat, mögliche Missstände schriftlich zu sammeln. Am PC des Mitarbeiters angekommen, tippt der Professor drei Suchbegriffe ein. Was haben seine Angestellten dem Untersuchungsleiter berichtet?
H. sucht Antworten – in den persönlichen E-Mails seiner Mitarbeitenden.
Professor H., ein alter Bekannter
Die Eidgenössische Technische Hochschule ETH rundet den Mythos einer Schweiz ab, die mit Perfektion, Präzision und Zuverlässigkeit glänzt. Wer an der ETH studiert, lehrt und forscht, gehört zur Elite. Seit ihrer Gründung vor mehr als 150 Jahren haben ihre Wissenschaftler insgesamt 21 Nobelpreise gewonnen – fast die Hälfte davon auf dem Gebiet der Chemie.
Doch das Prestige bröckelt.
Sexismus, Machtmissbrauch, Datenmanipulationen, Plagiate – seit sechs Jahren stolpert die ETH von einem Skandal zum nächsten. Viele Mitarbeitende und Studentinnen haben wegen intransparenter Verfahren und undurchsichtiger Machtstrukturen das Vertrauen in ihre Hochschule verloren. Und obwohl die neue Schulleitung seit zwei Jahren immer wieder bekräftigt, die Strukturen und die Governance modernisieren zu wollen, schafft sie es dennoch nicht, dieses Vertrauen zurückzugewinnen.
Mitte März bemängelte die Schweizer Regierung ungewohnt deutlich, dass die bisher getroffenen Massnahmen zum Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung sowie Diskriminierung im ETH-Bereich noch zu wenig Wirkung gezeigt hätten. «Die verschiedenen Massnahmen sollen nun gezielt angepasst werden», forderte der Bundesrat.
An der Hochschule dominieren bei vielen die Zweifel, ob die ETH-Führung aus ihren vergangenen Fehlern gelernt hat.
Seit die Republik vor einem Jahr über einen mutmasslichen Plagiatsfall berichtet hat, sorgt vor allem der Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten für Irritation: Obwohl fünf international hochkarätige Wissenschaftlerinnen seit bald eineinhalb Jahren einen ETH-Chemieprofessor bezichtigen, für seine Doktorarbeit von einer Kollegin kopiert zu haben, hat die Schule diesen Fall nie transparent aufgeklärt. Die ETH stellt jegliches wissenschaftliches Fehlverhalten konsequent in Abrede – obschon entsprechende Hinweise auf dem Tisch liegen.
Was die wenigsten wissen: Hinter dem mutmasslichen Plagiat steckt mit Professor H. ein Wissenschaftler, dessen Benehmen die Hochschulleitung nicht erst seit gestern beschäftigt. Ihm wird nicht nur wissenschaftliches Fehlverhalten vorgeworfen – er soll auch seine Doktoranden ausspioniert und schikaniert haben. Zudem hat er vor einigen Jahren eine Kollegin mit schweren Vorwürfen eingedeckt, die sich später alle als haltlos erwiesen.
Das zeigen Recherchen der Republik, die dafür in den vergangenen Monaten mit dreizehn direkt involvierten Personen gesprochen hat. Der Redaktion liegen zudem Mailverläufe vor, Untersuchungsberichte und Korrespondenzen. Weil einige der Quellen gerechtfertigterweise um ihre Karriere fürchten, treten sie anonym auf. Doch alle Schilderungen wurden gründlich überprüft.
Wieso bloss kommt die ETH nicht zur Ruhe?
Ein Konflikt eskaliert
Chemieprofessor H. ist ein brillanter Wissenschaftler und eng mit der ETH verbunden. Er hat in Zürich studiert, doktoriert – und fand, nachdem er einige Jahre im Ausland verbracht hatte, in sein Nest zurück. Die Hochschule verkündete 2013 stolz seine Berufung zum Professor.
Doch so gerne die ETH seine Forschung feierte, so schlecht war sein Ruf.
Um abzuklären, ob der Chemiker die nötigen Voraussetzungen für den Führungsposten erfüllt, hatte sich ein Mitglied der Berufungskommission im Vorfeld der Berufung an Universitäten im Ausland umgehört. Er sprach mit insgesamt sieben Personen, die alle an der Seite von H. geforscht hatten. Mit einer einzigen Ausnahme sagten alle dasselbe: Sie würden es nie mehr wieder tun wollen.
Dies geht aus einem Schreiben hervor, das der Republik vorliegt. H. sei zweifelsohne ein hervorragender Forscher, werden darin die Erlebnisse der angefragten Kollegen zusammengefasst – aber ohne Sinn für Kollegialität: Mit seinem Verhalten habe er dafür gesorgt, dass eine «sehr kompetitive und teilweise feindselige Atmosphäre» entstanden sei. «Die Arbeit mit ihm war ein Kompromiss», meinte einer seiner früheren Kollegen. «Ein Kompromiss zwischen der Arbeit mit einem sehr intelligenten Menschen und der Arbeit mit einem sehr egoistischen Menschen.»
Wenngleich einige Kommissionsmitglieder von den Bedenken aus dem Ausland wussten, schlug das Gremium den Chemiker H. trotzdem zur Berufung vor. Und so erhielt H. am Hönggerberg ein Labor, seine eigene Forschungsgruppe, mehr als ein Dutzend Mitarbeitende und viel Geld.
Seine Berufung zahlte sich für das Chemiedepartement vor allem in den ersten Jahren seiner Professur aus. Zwischen 2012 und 2015 gewann H. mit seiner Forschungsgruppe neun wissenschaftliche Preise.
Aber H. handelte sich auch in Zürich rasch einen schlechten Ruf ein.
Überehrgeizig sei er, hiess es, kompromisslos und stets auf sich selbst bedacht. Ein Ruf, der sich im Frühling 2017 noch einmal akzentuierte, als Professor H. aus heiterem Himmel seine Institutsleiterin attackierte. Wir nennen sie hier Professorin B.
Sie sei offenbar mit ihrer Aufgabe überfordert und seine Gruppe werde willentlich und systematisch durch B. benachteiligt, schimpfte er in einer E-Mail, die H. nicht nur an seine Institutsleiterin, sondern auch an alle anderen Professoren am Institut schickte – ohne vorher je mit ihr persönlich über seinen Unmut gesprochen zu haben.
Wie dem späteren Untersuchungsbericht zu entnehmen ist, fiel B. damals aus allen Wolken. Für sie war klar: H. bezichtigt sie öffentlich des Amtsmissbrauchs. In ihrer Antwort nannte sie die Anschuldigung eine «bodenlose Unverschämtheit» und forderte eine sofortige Zurücknahme «der Verleumdung» – ansonsten müsse sie die Angelegenheit an die Schulleitung eskalieren.
Es entbrannte ein Konflikt, der bald ausser Kontrolle geriet. Daran änderte sich auch nichts, als H. seine Vorwürfe schliesslich unter grossem Druck seiner Kollegen doch noch zurücknahm und sich entschuldigte. Denn schon bald zirkulierten am Institut neue Gerüchte, die das Verhältnis zwischen den beiden Wissenschaftlern endgültig zerrütten sollten.
Es hiess, H. habe B. vor seiner versammelten Gruppe wissenschaftliches Fehlverhalten vorgeworfen. Und nachdem bei der ETH-Vertrauensperson auch noch eine gleichlautende, anonyme Plagiatsanzeige gegen B. eingegangen war, zerfiel die letzte Hoffnung auf Besserung. Die Schulleitung schritt ein.
Am 14. November 2017 – ein halbes Jahr, nachdem H. seine Kollegin und Institutsleiterin angegriffen hatte – veranlasste die ETH eine externe Administrativuntersuchung durch den emeritierten Rechtswissenschaftler Paul Richli. Der ehemalige Rektor der Universität Luzern war zum Zeitpunkt der Untersuchung bereits 72 Jahre alt und wurde beauftragt, das «Spannungsverhältnis» zwischen den beiden Professoren sowie die generelle Arbeitssituation am Institut zu untersuchen. Weil sie Gegenstand der Untersuchung war, trat B. vom Amt als Institutsleiterin zurück.
Für seine Recherchen wollte Richli auch die Mitarbeitenden am betroffenen Institut befragen. An einer Informationsveranstaltung bat er die Belegschaft, nicht mit Journalisten über die Vorgänge am Institut zu sprechen. Im Gegenzug garantierte er Anonymität und Vertraulichkeit und versprach: «Ich widme dieser Thematik grosse Aufmerksamkeit.»
Dennoch fürchteten die Mitarbeitenden am Laboratorium, dass kritische Aussagen, die sie im Verlauf der Untersuchung tätigen, auf sie zurückfallen könnten. Mit einem Mitarbeiter konnte Richli nur sprechen, nachdem er ihm als Treffpunkt ein Sitzungszimmer in einem anonymen Hotel angeboten hatte – als zu gross erachtete der Doktorand die Gefahr, im ETH-Hauptgebäude mit dem Juristen gesehen zu werden. So steht es im Untersuchungsbericht.
Flucht in die Cafeteria
Als Anton Müller 2012 sein Büro auf dem Hönggerberg bezog, kam er nicht mehr aus dem Staunen heraus. Von seiner alten Universität war er gewohnt, ein Formular ausfüllen zu müssen, wann immer er eine Modifikation einer Apparatur benötigte, und dann mehrere Wochen darauf zu warten.
Hier, an der ETH, beschäftigten die Forscher eigene Elektromechaniker und Techniker. Vergleichbare Änderungen waren eine Sache von Minuten.
Müller, der in Wahrheit anders heisst, war Teil der ersten Doktoranden in H.s neuer Gruppe am Chemiedepartement. Er und H. verstanden sich anfänglich gut, sie teilten die Begeisterung für die Forschung und schwangen sich manchmal nach der Arbeit für gemeinsame Touren aufs Rennrad. Das war vor neun Jahren.
Heute arbeitet Müller als IT-Berater im Bankenumfeld, lebt immer noch in Zürich, hat aber die Wissenschaft hinter sich gelassen.
Das anfänglich gute Verhältnis zwischen ihm und seinem Doktorvater kühlte sich rasch ab. Müller fiel auf, dass Professor H. die Interessen anderer der Erreichung seiner Ziele systematisch unterordnete. «Mein professionelles und persönliches Vertrauensverhältnis war irgendwann zerrüttet», sagt er.
Als die Institutsleitung 2018 im Rahmen der Untersuchung um Informationen zur Situation in den Arbeitsgruppen gebeten hatte, verfasste Müller ein Dossier und liess es dem Untersuchungsführer zukommen. Er hat vierzehn Vorfälle zusammengefasst und dokumentiert, die auf Missstände in der Gruppe von H. hinwiesen – viele davon werden auch im Untersuchungsbericht thematisiert.
In der Untersuchung erheben neben Müller auch andere aktuelle und ehemalige Doktoranden, Postdoktorandinnen und technische Mitarbeitende aus der Gruppe teilweise dokumentierte Vorwürfe gegen ihren Professor. In der Summe zeichnen sie das Bild einer fragwürdigen Führungskultur, geprägt von Misstrauen und mangelndem Verständnis für die Angestellten.
Besonders gravierend: Diverse befragte Gruppenmitglieder berichten, H. habe die Sicherheitsbedenken von Mitarbeitenden ignoriert oder heruntergespielt.
Auf dem Hönggerberg experimentieren die Forscherinnen mit Chemikalien, die hochgiftig, gesundheitsschädigend und bereits in geringen Mengen tödlich sind. Ein damaliger Sicherheitsbeauftragter der Vereinigung des akademischen Mittelbaus am Chemiedepartement (VAC) bestätigte in der Untersuchung, dass sich mehrere Doktoranden und Postdoktoranden beklagt hätten, im Labor von H. würden teilweise Experimente mit gefährlichen Substanzen durchgeführt, ohne notwendige Schutzmassnahmen zu treffen.
Ein ehemaliger Mitarbeiter von H., der in der Gruppe für die Sicherheit zuständig war, erinnerte sich an einen entsprechenden Zwischenfall. Gemäss seiner Darstellung benötigte ein Doktorand für ein Experiment ein Giftgas, weigerte sich jedoch, das Experiment durchzuführen, da der Aufbau nicht alle Sicherheitsregeln erfüllte. Obwohl der Doktorand sowie der Sicherheitsbeauftragte energisch auf die Gefahren hinwiesen, startete der Professor das Experiment.
«Ich habe daraufhin alle aufgefordert, sofort das Gebäude zu verlassen, weil ich nicht mehr für die allgemeine Sicherheit garantieren konnte», wird der Sicherheitsbeauftragte im Schlussbericht zur Untersuchung zitiert. Das Laborpersonal sei in das Nebengebäude geflüchtet, in eine Cafeteria.
In der Untersuchung sagte Professor H., er lege sehr hohen Wert auf die Laborsicherheit. Es habe zwar verschiedentliche Diskussionen über das Gefahrenpotenzial von Gasen gegeben, die seien aber immer konstruktiv verlaufen. Ausserdem habe er bei allen Begehungen der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) sehr gut abgeschlossen.
Über fehlende Sicherheitsvorkehrungen, aber auch über Zielvereinbarungen, Vertragsverlängerungen und Ferien hätten sich die Doktorandinnen und Postdoktoranden aus der Gruppe H. immer wieder bei ihr beschwert, bestätigte in der Untersuchung auch die damals zuständige Personalverantwortliche. Ihrem Empfinden nach habe es «Druck» in der Gruppe gegeben, sagte sie. Einmal sei ein Postdoktorand bei ihr im Büro gesessen und habe geweint, weil er nicht mehr wusste, was er machen sollte.
Dazu muss man wissen: An Spitzenuniversitäten wie der ETH ist es nicht ungewöhnlich, dass junge Forscher wegen hoher Anforderungen an ihre Leistungsgrenzen stossen. Das Angebot an langfristigen Forschungsplätzen ist gering, die Nachfrage aber riesig. Und die Mitstreiter forschen heute nicht mehr nur in Genf und Basel, sondern auch in Hongkong, New York und Sydney. Die Konsequenz ist grosse Konkurrenz.
Nur die wenigsten aller Doktoranden und Postdoktorandinnen, die in der Schweiz forschen, ergattern im Verlauf ihrer Karriere eine Professur. Wer wissenschaftliche Ambitionen hat, muss nicht nur einen brillanten Geist haben, sondern oft auch Ellenbogen mit viel Hornhaut. In der Spitzenforschung zählt bei der Schlussabrechnung nicht der Teamgeist, sondern die persönliche Leistung – durch Impact-Faktoren und Zitierungskoeffizienten so gut messbar wie die Sprintzeit eines Läufers. Zumindest glauben das viele.
Hinzu kommt: An den Universitäten arbeiten 80 Prozent der Wissenschaftlerinnen mit einem befristeten Vertrag – oft ohne Perspektive und in grosser Abhängigkeit von dem für sie zuständigen Professor. Dies fördere Missbräuche wie unbezahlte Überstunden, Geschlechterdiskriminierung, Belästigungen, Mobbing und Günstlingswirtschaft, schreiben die Verfasser einer aktuellen nationalen Petition. Über 7000 Unterzeichnende fordern die Bundesversammlung auf, Massnahmen zum Schutz des wissenschaftlichen Personals zu treffen – insbesondere für deren Gesundheit.
Auch an der ETH zeichnen Umfragen bedenkliche Verhältnisse. Gemäss einer Erhebung der Mittelbauvereinigung Aveth aus dem Jahr 2017 beträgt die durchschnittliche Arbeitsbelastung eines ETH-Doktoranden rund 50 Stunden pro Woche. Eine weitere Studie derselben Organisation ergab ein Jahr darauf, dass 24 Prozent von 1500 befragten Doktorandinnen Machtmissbrauch durch ihren Professor erlebt hatten; total 59 Personen berichteten von schikanöser Behandlung, Respektlosigkeiten oder emotionalem Druck. Besonders davon betroffen: die prestigeträchtigen Departemente für Biologie und Chemie auf dem Zürcher Hönggerberg.
Je länger Doktorand Anton Müller an der ETH forschte, desto mehr belasteten ihn die dortigen Verhältnisse. Im Gegensatz zu der schwedischen Universität, an der er zuvor studiert hatte, sei im Labor von H. nicht der eigentliche Wissenszuwachs und die Ausbildung der Doktorandinnen im Vordergrund gestanden, sagt er. Das Ziel sei es vielmehr gewesen, möglichst viele Publikationen in einem möglichst kurzen Zeitraum zu produzieren – und so die wissenschaftlichen Erfolgsmetriken zu bedienen.
«Ich hatte das Gefühl, wir Doktoranden waren ein Instrument zur Paper-Produktion», sagt Müller heute.
Die Situation zwischen Doktorand Müller und Professor H. eskalierte, als mehrere Kandidatinnen, die als neue Doktoranden für seine Gruppe infrage kamen, ihre Bewerbung zurückzogen. H. habe verschiedene Postdocs und Doktorandinnen dafür verantwortlich gemacht, denen er unterstellte, Unwahrheiten über die Arbeitsgruppe zu verbreiten.
Er verbot Müller, mit Bewerbern zu sprechen und deren Präsentationen beizuwohnen – unter der Androhung, dass er die Zeitdauer des Doktorats jederzeit beliebig verlängern könne. Als Müller dann noch ohne Begründung seinen Büroplatz wechseln musste und in den Kaffeeraum versetzt wurde, in dem auch die Bewerberpräsentationen stattfanden, wurde es ihm zu viel.
«Manchmal fanden in meinem Rücken plötzlich Vorträge statt, von denen ich ausgeschlossen war, während ich versuchte zu arbeiten», erinnert sich Müller. «Ich war kurz davor, meine Arbeit hinzuschmeissen, obwohl mein Doktorat kurz vor dem Abschluss stand.»
Professor H. schreibt auf Anfrage, dass er zu anonymen Vorwürfen keine Stellung beziehen könne. Er betont aber: «Ich habe zu keiner Zeit Redeverbote erteilt.»
Müller schilderte seine Situation einem anderen Professor am Institut, den er als integer einschätzte. Dieser sagte ihm, er habe als Doktorand zwei Möglichkeiten – entweder er schmeisse hin oder er beende das Doktorat. Es sei aber nicht die Aufgabe eines Doktoranden, seinen Professor infrage zu stellen; illoyales Verhalten sei unangebracht. So erinnert es Müller.
Der Doktorand beendete schliesslich nach etwas mehr als fünf Jahren seine wissenschaftliche Karriere mit einer Dissertation. «Bereits während der letzten beiden Jahre an der ETH konnte ich mir nicht mehr vorstellen, in der Wissenschaft zu bleiben», sagt Müller heute. «Wenn man eine solche Einstellung braucht, um auf diesem Niveau erfolgreich zu sein, dann ist die Wissenschaft nichts für mich.»
Der ehemalige Doktorand Anton Müller sagt, er wünsche, dass seine Geschichte dazu beitrage, eine grundsätzliche Diskussion darüber zu entfachen, was die Gesellschaft von der ETH erwarte. «Und ich würde mich wundern», sagt er, «wenn dabei herauskommt, dass die Menschen den Narzissmus einzelner Forscher und möglichst zahlreiche wissenschaftliche Artikel finanzieren möchten.»
«Atmosphäre der Angst»
Am 25. Juli 2018 schloss der Rechtswissenschaftler Paul Richli seinen 157-seitigen Untersuchungsbericht ab und überbrachte ihn auf einem USB-Stick dem ETH-Rechtsdienst. Fast acht Monate hatte die Untersuchung in Anspruch genommen. Wie viel sie kostete, will die ETH auf Anfrage nicht sagen.
Als besonders «gravierend» beurteilt der Jurist die eingangs beschriebene «Recherche» von Professor H. am PC seines Mitarbeiters. Es verstehe sich von selbst, so Richli, dass der Arbeitgeber seine Angestellten nicht nur gegen Persönlichkeitsverletzungen schützen, sondern auch auf solche Verletzungen verzichten müsse. Überwachungen von Mitarbeitenden müssten gerechtfertigt sein und kommuniziert werden: «Andernfalls sind sie rechtswidrig.»
Professor H. schreibt heute auf Anfrage, dass ihn während der Untersuchung ein Hinweis auf fremde Zugriffe auf sein E-Mail-Konto erreichte, die er zunächst nicht habe beweisen können, und er deshalb den Computer durchsucht habe. Das sei ein grosser Fehler gewesen. Etwas später habe er aber tatsächlich illegale Zugriffsversuche sowie einen Download vertraulicher Dokumente von seinem E-Mail-Konto nachweisen können.
Der Untersuchungsbericht widerspricht dieser Darstellung. H. habe den PC nicht mit der Absicht durchsucht, ein widerrechtliches Verhalten aufzudecken, sondern um zu erfahren, wie sich seine Gruppenmitglieder über sein Führungsverhalten äusserten. «Dies ist eindeutig kein legitimer Grund für die Suche auf fraglichem PC.»
Als illegitim beurteilt Richli auch das Androhen von Verzögerungen eines Dissertationsprojekts zur Sanktionierung von Doktoranden. «Es lässt sich aufgrund der Abklärungen zwar nicht beweisen, dass Professor H. Androhungen der erwähnten Art aussprach», heisst es im Bericht. Er habe aber nach Gesprächen Mühe mit der Annahme, dass alle entsprechenden Behauptungen grundlos sein sollen, schreibt Richli. Er stelle eine gewisse «Atmosphäre der Angst» in der Gruppe fest.
Professor H. selber bestreitet, dass es zu solchen «Drohungen» gekommen sei. Entsprechende Behauptungen seien daher unzutreffend, gab er in der Untersuchung zu Protokoll.
Auch den Vorwurf von H., die damalige Institutsleiterin B. habe ihn systematisch benachteiligt, entkräftet der Bericht. Und eine weitere interne Vorprüfung entlastete die Professorin später ausserdem vom Vorwurf des wissenschaftlichen Fehlverhaltens, den H. gemäss Aussagen diverser Mitarbeiter in seiner Gruppe erhoben hatte. Die Anschuldigungen waren also unbegründet.
Weiter stellte Richli eine Verletzung der Fürsorgepflicht durch H. fest, weil er einen technischen Mitarbeiter zur Kündigung aufgefordert hat, der sich über seine unrealistischen Erwartungen beschwert hatte. Als dieser seinem Chef sagte, er müsse ihn schon selber feuern, schrieb H. die Stelle trotzdem aus und empfahl den in Ungnade gefallenen Mitarbeiter intern als «exzellenten Kandidaten» für eine andere offene Position weiter – gegen dessen Willen.
Als H. mit den Ergebnissen der Untersuchung konfrontiert wurde, versprach er, das Vertrauen seiner Mitarbeitenden wiederherzustellen und eine konstruktive Kritikkultur zu etablieren. Darüber hinaus verpflichtete er sich, die Arbeitsbelastung in seinem Labor zu reduzieren und den Bedürfnissen seiner Mitarbeitenden mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Richli empfahl der Schulleitung, mit dem Chemieprofessor eine «Zielvereinbarung» abzuschliessen, die wegen der «schweren Persönlichkeitsverletzung» mit einer «Verwarnung» zu ergänzen sei. Eine Kündigung für H. schloss Richli in seinem Bericht – trotz dem attestierten rechtswidrigen Verhalten – im Vornherein aus.
Mehrere Mitarbeitende sagten gegenüber der Republik, Professor H. habe nach der Untersuchung temporär einen Arbeitspsychologen zur Seite gestellt bekommen, der «das Vertrauen in der Gruppe» wiederherstellen sollte. Gerne hätte die Republik auch von der ETH erfahren, wie sie auf die Empfehlungen von Richli reagiert hat. Wurde der Professor verwarnt? Gab es eine Strafanzeige?
Die Hochschule lässt alle 20 Fragen unbeantwortet – mit der Begründung, dass sie eine «schwierige Geschichte» habe mit der Republik, was die Berichterstattung über «institutionelle Themen» angehe. Und: «Auch bei dieser Anfrage haben wir den Eindruck, dass die Thesen Ihres Artikels bereits feststehen und unsere Antworten wohl nur noch wenig Einfluss auf das Ergebnis hätten.»
Unterschiedliche Konsequenzen
Professorinnen geniessen in der Schweiz einen ausserordentlichen Kündigungsschutz. Es soll vermieden werden, dass Wissenschaftler wegen politischer oder religiöser Ansichten oder wegen kritischer Äusserungen unter Druck geraten; die Bundesverfassung garantiert die Freiheit von Lehre und Forschung. Trotzdem sind die ethischen Verpflichtungen hoch, die mit dem Privileg einer akademischen Karriere einhergehen.
Doch wann ist die rote Linie überschritten? Wann ist eine Professur, die mit hoher Bezahlung und beachtlicher Verantwortung einhergeht, für die staatliche Universität nicht mehr tragbar?
Im Fall H. stellt sich diese Frage gleich aus zwei Gründen:
Die Administrativuntersuchung weist dem Professor rechtswidriges Verhalten nach, das als «gravierend» beurteilt wurde und in der Privatwirtschaft sowie bei den meisten staatlichen Behörden wohl eine fristlose Kündigung und Strafanzeige nach sich gezogen hätte.
In einem anderen Fall griff die ETH durch: 2019 entliess sie die Astronomie-Professorin Marcella Carollo wegen angeblichen Mobbings – ohne dass ihr zuvor eine Chance auf Besserung eingeräumt worden war.
Wenige Tage nach der Freistellung Carollos publizierte die Republik eine dreiteilige Serie, in der die ETH-Verfahren gegen die mutmasslich mobbende Professorin aufgearbeitet wurden – und stellte ein Missmanagement aller beteiligten Instanzen fest. Nicht nur hatte die Schule ihre eigenen internen Prozessordnungen missachtet, sondern auch wichtige rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung verletzt.
«Was Marcella Carollo widerfahren ist, zeigt exemplarisch, was hinter den Mauern der ETH schiefläuft», sagte ETH-Physikprofessorin Ursula Keller damals in einem Interview mit der Republik. «Kein ausländischer Professor von internationaler Exzellenz will an so eine Hochschule wechseln. Mit der Zeit wird die ETH so zum Mittelmass. Was wir gegenwärtig erleben, ist der Anfang vom Untergang.»
Professorin Keller warf ihrem Arbeitgeber im gleichen Interview auch Führungsmängel, Sexismus und Korruption vor. Diese Vorwürfe wies die ETH später mit einem Gutachten zurück, das der ETH-Rat als Aufsicht der Hochschule beim Treuhandbüro BDO in Auftrag gegeben hatte.
Ursula Keller kassierte für ihre öffentlichen, angeblich unfundierten Anschuldigungen eine Ermahnung; und die Republik musste auf Geheiss des Zürcher Bezirksgerichts 78 Gegendarstellungen publizieren. Ein mit den Vorgängen vertrauter Medienanwalt warf der ETH daraufhin «Rechtsmissbrauch» und «Geldverschwendung» vor.
Für Verärgerung sorgte an der ETH vor allem die Behauptung Kellers, dass die Hochschule mit einem männlichen Professor ganz anders umgesprungen wäre. Eine Aussage, die durch die neuen Erkenntnisse im Fall H. heute eine neue Dimension erhält. Denn die beiden Fälle sind vergleichbar.
Wie im Chemiedepartement bestellte die Schulleitung auch im Fall Carollo eine externe Administrativuntersuchung: Ein Jurist sollte die diversen Vorwürfe untersuchen, die Doktorandinnen gegen ihre Professorin erhoben hatten. Die Evidenz für die Beschwerden war dünn, der Umfang und die Schwere der Vorwürfe hingegen waren gross.
Carollo habe ihre Untergebenen jahrelang schikaniert, alles bis aufs Kleinste kontrolliert und übermenschlichen Einsatz verlangt – und Frauen als schwache Wesen bezeichnet, die sich weniger um Make-up und mehr um Forschung kümmern sollten, wie ein knappes Dutzend Doktoranden sagte.
Rechtswidriges Verhalten konnte Carollo in der Administrativuntersuchung nicht nachgewiesen werden. Und der von einem ehemaligen Doktoranden vorgebrachte Vorwurf des wissenschaftlichen Fehlverhaltens entkräftete eine zusätzliche Untersuchungskommission kurz vor Carollos Entlassung.
Die beiden externen Untersuchungen am Chemiedepartement – zu Professor H. und Institutsleiterin B. – und am mittlerweile geschlossenen Institut für Astronomie (Carollo) hat die ETH mehr oder weniger zum selben Zeitpunkt in Auftrag gegeben: im Oktober und im November 2017.
Die parallel durchgeführten Untersuchungen führten beide fragwürdiges Führungsverhalten und einen fragwürdigen Umgang mit Doktoranden zutage – und doch zog die Hochschule ganz unterschiedliche Konsequenzen.
Der mit dem Fall Carollo betraute Untersuchungsführer Markus Rüssli empfahl, umgehend ein Kündigungsverfahren einzuleiten. Auf die gemäss Regularien zwingende vorgängige Ermahnung könne verzichtet werden, meinte er, denn es sei nicht absehbar, dass die Professorin ihr Verhalten bessern würde.
Am 14. März 2019 folgte die Schulleitung dem Rat und beantragte beim ETH-Rat Carollos Entlassung. Das Aufsichtsgremium gab diesem Antrag kurze Zeit später statt – obwohl die Kündigung aus juristischer Sicht «eher nicht gerechtfertigt» sei, wie ETH-Präsident Joël Mesot damals vor den Medien sagte. Ob die Entlassung rechtmässig war oder nicht, beurteilt derzeit immer noch das Bundesverwaltungsgericht.
Im einen Fall kommt der Arbeitspsychologe, im anderen das Kündigungsschreiben: Wie lässt sich diese Diskrepanz erklären?
Es ist eine Frage, die keine eindeutigen Schwarz-Weiss-Antworten zulässt, sich aber beim Vergleich der beiden Fälle unweigerlich aufdrängt – schliesslich wurden sie beide auf derselben Rechtsgrundlage des ETH-Gesetzes untersucht. Manche erachten die Lösung im Fall von Professor H. als einen guten Kompromiss. Man hat einen jungen, reuigen Professor in die Schranken gewiesen und ihn halten können – ohne dabei vor der gesamten Öffentlichkeit über mögliche Konsequenzen zu verhandeln, wie es im Fall Carollo geschehen ist.
Andere hingegen sehen im vergleichsweise konzilianten Umgang den Beweis für eine sexistische und machoide Kultur erbracht, die sich hinter den Mauern der ETH über Jahrzehnte etablieren konnte. Eine Kultur, die Fehler von weiblichen Angestellten demonstrativ sanktioniert, die Vergehen «männlicher Genies» hingegen deckt und verzeiht. Eine toxische Kultur.
Aus Fehlern nichts gelernt
Seit der Entlassung von Professorin Carollo hat sich an der ETH Zürich manches zum Guten verändert. Die Schulleitung hat die Mehrfachbetreuung von Doktoranden eingeführt und eine externe Beratungsstelle für Belästigungen und Diskriminierung engagiert.
Zudem hat der ETH-Rat kürzlich an den beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Lausanne und Zürich zwei Vizepräsidentinnen ernannt, die sich um Themen wie Respekt und Inklusion kümmern sollen – und er hat seine Gender-Strategie aktualisiert.
Doch der im vergangenen Jahr durch die Republik aufgerollte Fall von mutmasslichem wissenschaftlichem Fehlverhalten durch Professor H. lässt daran zweifeln, wie nachhaltig der Verbesserungswille tatsächlich ist.
Ein renommierter amerikanischer Chemiker wandte sich im Juli 2019 in einem 18-seitigen Schreiben an die ETH-Leitung. Sein säuberlich dokumentierter Verdacht: Professor H. soll 2008 in seiner Doktorarbeit Resultate als seine eigenen ausgewiesen haben, die bereits acht Jahre zuvor in einer anderen Publikation erschienen waren – und zwar in der Doktorarbeit seiner späteren Institutsleiterin B., die er 2017 gemäss den Aussagen diverser Mitarbeiter seinerseits mit Plagiatsvorwürfen eindeckte.
Die Meinung des amerikanischen Wissenschaftlers teilen auch andere Chemiker. Ein niederländischer Forscher, der in Deutschland eines der wichtigsten Institute in seinem Fachbereich leitet, forderte die ETH dazu auf, den Verdacht möglichst rasch und transparent zu untersuchen. «Es ist wichtig», beendete er seinen Brief, «dass die akademische Führung einer wissenschaftlichen Institution – die auf Vertrauen baut – in solchen Fällen öffentlich eine klare Position ergreift.»
Auf Anfrage der Republik schrieb die ETH-Sprecherin vor einem Jahr, dass alle Vorwürfe betreffend angebliches Fehlverhalten durch eine Vertrauensperson und ein zusätzlich eingeholtes Gutachten geprüft worden seien.
Welcher «unabhängige und renommierte Wissenschaftler aus dem Gebiet der Chemie» das externe Gutachten verfasst hatte, verschweigt die ETH bis heute. Anfragen, die die Republik gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz an die Hochschule stellte, wies die Universität zurück.
Auch weigerte sich die Schulleitung eine offizielle Untersuchungskommission einzusetzen, wie es vom ETH-Gesetz für solche Fälle vorgesehen ist und es zuvor etwa bei der Astronomie-Professorin Carollo geschehen ist.
Nach der Berichterstattung der Republik schrieb ETH-Vizepräsident Detlef Günther im vergangenen Frühling an alle Professoren am Departement, dass die Sache für die Schulleitung abgeschlossen sei. «Jegliche Vorhaltungen oder Anschuldigungen […] in diesem Zusammenhang sind daher haltlos.»
Doch damit liessen sich die internationalen Forscherinnen nicht abspeisen. Im November wiederholte eine Gruppe von fünf Wissenschaftlern die Vorwürfe und schickte ein Schreiben an das amerikanische Journal, in dem die mutmasslichen Plagiate publiziert worden waren. «Angesichts der überwiegenden Evidenz gäbe es kaum Zweifel», schrieben sie, dass in mehreren Fällen und in verschiedenen Publikationen plagiiert worden sei.
Der Brief zog weite Kreise. Einzelne internationale Chemiker warnten per Mail, man solle aufpassen, wen man künftig von der ETH für Konferenzen und Gastvorträge einlade. Das Image der Hochschule litt. Mitte Dezember nahm sie schliesslich intern Stellung – und schlug plötzlich einen ganz anderen Ton an.
Man sei in mehreren Arbeiten von H. und seinem Doktorvater auf fehlende Quellenangaben gestossen und habe veranlasst, dass sie korrigiert würden, hiess es nun plötzlich, nachdem die ETH während eineinhalb Jahren jegliches Fehlverhalten bestritten hatte: «Die Schulleitung der ETH Zürich hat festgestellt, dass es sich in diesem Fall zwar um wissenschaftliches Fehlverhalten, jedoch nicht um ein Plagiat handelt.»
Und weiter: «Es wurden in diesem Fall einige Verstösse gegen die Integritätsrichtlinien der ETH Zürich festgestellt.»
Eine Woche nach diesem Eingeständnis krebste die Schulleitung abermals zurück und verkündete, es handle sich bei den fehlenden Quellenangaben nun doch nicht um wissenschaftliches Fehlverhalten. Die Formulierung sei «missverständlich» gewesen.
Wissenschaftliches Fehlverhalten? Plagiat? Kein Plagiat? Missverständnis? Was gilt?
Die Meinungen darüber gehen in der wissenschaftlichen Community auseinander. Einige sagen, die fehlenden Referenzen würden gemäss der damals geltenden ETH-Richtlinien nicht als Plagiat gelten, andere erwidern, dass die Autoren gegen Leitlinien des amerikanischen Journals verstossen hätten und die fehlenden Quellen deshalb als Plagiat zu werten seien.
Das betroffene Journal lässt die Anfragen der Republik unbeantwortet.
Professor H. schreibt, dass entsprechende Abklärungen im dafür vorgesehenen Verfahren längst abgeschlossen seien und bestätigt haben, dass keinerlei wissenschaftliches Fehlverhalten und kein Plagiat vorliege. «Wer das Gegenteil behauptet, begeht möglicherweise ein Ehrverletzungsdelikt.»
Am 10. Februar 2021 publizierte das Journal drei Errata, mit denen die Publikation fehlende Referenzierungen auf die Arbeiten von B. in drei Artikeln korrigierte. Darin entschuldigen sich Professor H. und sein Doktorvater für das Versäumnis – eineinhalb Jahre nachdem die ETH auf die fehlenden Quellen aufmerksam gemacht worden ist.
Am selben Tag, an dem das Journal die Errata veröffentlichte, gab der ETH-Rat ein Gutachten in Auftrag, das untersuchen soll, ob sich die Schulleitung in den letzten fünf Jahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten an die Verfahrensordnung gehalten hat. Darum gebeten hatte ETH-Präsident Joël Mesot persönlich, weil «einige kritische Stimmen» nicht verstummen.
Eigentlich eine vielversprechende Idee, aber auch bei dieser Untersuchung mangelt es an Feingefühl: Der ETH-Rat setzte ein Expertenteam aus fünf Personen ein, deren Unabhängigkeit ETH-Mitarbeitende stark bezweifeln.
So obliegt die Leitung der Kommission dem Forscher Edwin Constable. Der Professor leitet das Chemiedepartement an der Universität Basel und präsidiert das Netzwerk Euresearch, in dessen Vorstand auch ETH-Vizepräsident Detlef Günther sitzt. Dieser trug für alle zu untersuchenden Fälle die Verantwortung und suggerierte noch vor einem Jahr, es gebe bei den Artikeln von H. und seinem Doktorvater keinerlei Probleme. Eine Aussage, die sich später als zweifelhaft herausstellte.
Klar ist: Die ETH hätte das Chaos verhindern können, wenn sie die Vorwürfe frühzeitig transparent und sorgfältig durch eine externe, unabhängige Untersuchung überprüft hätte.
Ebenso klar ist: Hätte man Professor H. ein wissenschaftliches Fehlverhalten in seiner Dissertation abschliessend nachgewiesen, wäre er wohl nicht mehr zu halten gewesen, da ihm bereits die Administrativuntersuchung rechtswidriges Verhalten anlastete.
Alles nur ein «Familiendrama»?
Während der Druck auf die Schulleitung in den letzten Wochen gewachsen ist, machte diese gute Miene zum bösen Spiel.
Gegenüber SRF sagte eine Sprecherin, die fehlenden Referenzierungen in den Arbeiten von H. seien «kein gravierender Fehler» und «einfach zu korrigieren». In ihren Stellungnahmen spricht die ETH immer wieder von «einer komplexen Situation» am betroffenen Institut, die es zu beachten gelte. Die «NZZ am Sonntag» schreibt mit dem Hinweis auf interne Quellen von einem «Professorenstreit», der eskaliert sei: «Kenner der Geschichte sprechen von einer Art Familiendrama, das sich zwischen den beiden abspiele.»
Gerne hätte die Republik mit Professorin B. über die Vorgänge auf dem Hönggerberg gesprochen: Ist die ganze Aufregung einem grossen Streit geschuldet? Einer komplexen Situation? Einem Familiendrama?
Die Professorin lässt über ihren Anwalt mitteilen, dass sie derzeit keine Medienauskünfte gibt. Aber in einem Brief, den sie kurz vor Neujahr 2021 an ihre Kollegen und an die Schulleitung verschickte, bezog sie erstmals ETH-intern Stellung zu den vergangenen und laufenden Untersuchungen.
Sie berichtet, wie sie 2018 von ihrem Amt als Institutsleiterin zurücktreten musste, weil sie in die Administrationsuntersuchung verwickelt war und von Professor H. «des mehrfachen Plagiats und der bewussten Täuschungsabsicht» beschuldigt worden sei (was H. auf Anfrage der Republik in Abrede stellt). Die Hochschule habe damals als Folge dieser Anschuldigungen auch eine Vorprüfung wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen sie eröffnet.
«Diese Vorprüfung kulminierte in der absurden Forderung an mich, der ETH Daten vorzulegen, die zu messen physikalisch unmöglich ist, da sie offensichtlich im Widerspruch zur Energieerhaltung gestanden hätten. Diese Forderung wurde mir von einer von der ETH beauftragten externen Anwaltskanzlei übermittelt. Meine wiederholten Hinweise auf die Unmöglichkeit einer solchen Messung wurden als Ausrede zurückgewiesen.»
Laut der Professorin B. hätten sich die Vorwürfe ihres Kollegen alle als falsch erwiesen: «Mittlerweile haben mir sogar die Autoren der Arbeiten, die ich angeblich plagiiert haben sollte, schriftlich bestätigt, dass ihre Arbeiten von mir korrekt und vollständig zitiert worden sind.»
Davon unbeeindruckt, schreibt Professor H. auf Anfrage der Republik, dass Daten in Publikationen seiner Kollegin in wesentlichen Teilen mit früheren Messergebnissen anderer Wissenschaftler von anderen Proben übereinstimmen.
Die Vorprüfung dauerte gemäss der Professorin ganze 16 Monate und fand ebenfalls unter der Obhut von Vizepräsident Detlef Günther – selber Chemiker – statt, der später auch für die Untersuchung bezüglich der fehlenden Referenzen in den Arbeiten von H. und seinem Doktorvater zuständig war. Wieso dauerte diese Untersuchung so lange? Warum hat man von B. Daten verlangt, die gar nicht messbar sind?
Auch ETH-Vizepräsident Günther lässt die Anfrage der Republik unbeantwortet.
Nachdem die Vorprüfung wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen B. abgeschlossen wurde, forderte diese von der ETH eine Erstattung ihrer Rechtskosten, die in den verschiedenen Verfahren entstanden sind, und die Löschung einiger personenbezogener Daten in den Untersuchungsberichten. Als die ETH diesen Forderungen nicht nachkam, zog sie mit drei Beschwerden bis vor das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen, wo sie 2020 teilweise Recht bekam (Urteile: A-5189/2019; A-2823/2019; A-2822/2019).
Bis heute erfolglos blieben hingegen B.s Bemühungen, eine Richtigstellung in den ETH-Akten zu erwirken: «Bis auf den heutigen Tag weigert sich die ETH anzuerkennen, dass sie von mir physikalisch unmögliche Messergebnisse verlangt hat.» Und: «Ich hätte mir kaum je träumen lassen, einmal selbst über Jahre derart massivem akademischem und künstlich aufrechterhaltenem Druck und der entsprechenden psychischen und finanziellen Belastung ausgesetzt zu sein. Meine Erfahrung zeigt nur umso deutlicher, wie dringend der Handlungsbedarf an manchen Hochschulen noch ist.»
Alte Fälle sollen überprüft werden
Die Schreiben von B. wurden weit herumgereicht und veranlassten diverse Wissenschaftlerinnen und Organisationen zur Intervention.
Das Women Professors Forum – eine interne Organisation, der über 80 Prozent aller weiblichen EPFL- und ETH-Professorinnen angehören – verlangt, dass ein externes Ad-hoc-Komitee ausgewählte Untersuchungen seit 2015 noch einmal auf prozessuale Probleme überprüfen soll. «Das Ziel dieser Übung wäre, dass neue, überarbeitete Beschwerdeverfahren transparent und fair sind – für alle Beteiligten», schrieb das Forum vor einigen Wochen in einem Brief an die Schulleitung.
Anlass für die Forderung waren neben der Situation von B. auch der Rücktritt einer Assistenzprofessorin an der EPFL, die laut eigener Aussagen ebenfalls in eine Untersuchung verwickelt war und in ihrem Rücktrittsschreiben behauptete, sie sei Opfer von Geschlechterdiskriminierung geworden.
Hinzu kommt: Diverse Untersuchungen stellten an der ETH und der EPFL jüngst systematische geschlechtsbezogene Verzerrungseffekte fest:
2019 gab ein Viertel aller befragten weiblichen ETH-Professorinnen an, innerhalb der letzten beiden Jahre Diskriminierung erlebt zu haben. Ausserdem zeigte dieselbe interne Studie, dass Frauen deutlich weniger Vertrauen in die internen Beschwerdeverfahren haben als Männer.
Eine weitere Untersuchung an der EPFL ergab, dass Professorinnen in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich stark von internen Beschwerden betroffen waren, die sich – anders als bei den Männern – häufiger als unbegründet herausstellten. Für die ETH-Zürich fehlen entsprechende Zahlen.
Mit Blick auf diese neuen Untersuchungsergebnisse und die aktuellen Vorkommnisse schrieb auch der Verein «Speak up in Academia» kurz vor Weihnachten einen Brief an Michael Hengartner, den Präsidenten des ETH-Rats. «Wir fordern die ETH Zürich auf, die anstehenden Probleme formell anzuerkennen», erklärte die Organisation. «Versuche, die Probleme herunterzuspielen, haben die Situation eher weiter eskalieren lassen, da sinnvolle strukturelle Reformen ausblieben.»
Studierende, aktuelle und ehemalige ETH-Angestellte gründeten «Speak up in Academia» im März 2019, nachdem ein Fall von sexueller Belästigung am Departement Architektur publik geworden war und auch dessen Aufarbeitung hohe Wellen geschlagen hatte. Der Verein will nun schweizweit gegen verschiedene Formen struktureller Diskriminierungen an Universitäten vorgehen. Die Speak-up-Präsidentin und Soziologin Margrit Hugentobler hat selber während über 20 Jahren als leitende wissenschaftliche Mitarbeiterin am Departement Architektur geforscht und die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle teils begleitet. Sie kennt die ETH.
Wie die vereinten Professorinnen verlangen auch Speak-up-Präsidentin Hugentobler und ihr Verein eine externe Kommission, die alle laufenden und vor allem auch alle vergangenen internen ETH-Untersuchungen der letzten Jahre noch einmal unabhängig und extern auf Diskriminierungen im Rahmen von Beschwerdeverfahren hin überprüfen soll – und nicht nur diejenigen wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, wie es der ETH-Rat nun in Auftrag gegeben hat.
Transparenz wünscht sich auch Anton Müller, der ehemalige Doktorand von H., – zumindest in dem Rahmen, wie sie während der Untersuchung angekündigt wurde. Er fragt alle paar Monate beim ETH-Rechtsdienst nach, ob er den versprochenen Abschlussbericht zur Administrativuntersuchung einsehen könne. Doch seit drei Jahren bekommt er nur Absagen.
Obwohl mittlerweile die Verfahren am Bundesverwaltungsgericht zum Fall H./B. abgeschlossen sind und die ETH in ihrer neuen Charta betont, dass sie selbst viel Wert auf Transparenz nach innen und aussen lege, weigert sich die Hochschule bisher, einen Abschlussbericht zu veröffentlichen – oder Akteneinsicht zu gewähren.
Auch hat die ETH zu dem Fall nie Stellung bezogen oder eine entsprechende Medienmitteilung verschickt, anders als bei den anderen Untersuchungen. Man unternehme Schritte, um die Situation zu entspannen, schreibt die ETH-Sprecherin. «Mediale Präsenz ist diesem Prozess hinderlich.»
Die Eidgenössischen Hochschulen befinden sich wie der gesamte restliche Wissenschaftsbetrieb im Umbruch. Alte Dogmen brechen auf; Frauen drängen in Metiers, die ihnen lange verwehrt waren; das Fehlverhalten von «grossen Genies» wird nicht mehr als unangenehmer Nebeneffekt toleriert, sondern bestenfalls verurteilt und sanktioniert. Natürlicherweise treten bei solchen Verschiebungen Turbulenzen auf. Dabei misst sich die Stärke einer Institution nicht alleine daran, dass sie Fehler verhindert, sondern vielmehr an der Bereitschaft, aus ihnen zu lernen und Konsequenzen zu ziehen.
Die Hochschule hat die Vorkommnisse am Chemiedepartement nun während Jahren erfolgreich aus der Öffentlichkeit rausgehalten, Unmengen an Zeit und Geld in Untersuchungen und Gerichtsprozesse gesteckt. Zudem hinterlassen die Prüfungen von wissenschaftlichem Fehlverhalten ein Chaos, welches das Vertrauen in die ETH-Prozesse nachhaltig beschädigt.
Die Speak-up-Präsidentin Margrit Hugentobler sagt, die Schulleitung habe unter Joël Mesot Fortschritte gemacht. In seiner bisherigen Amtszeit hat die ETH so viele Frauen zu Professorinnen berufen wie noch nie und das Beschwerdeverfahren für Studierende neu strukturiert. «Aber ihr Umgang und das Auftreten im Zusammenhang mit den neuen Plagiatsvorwürfen veränderte meinen anfänglich guten Eindruck. Anstatt alle Zweifel an den Prozessen aus dem Weg zu räumen, hat sich auch die neue Schulleitung wieder in eine rufschädigende Verteidigungsposition manövriert.»