Voll ins Auge

Mindestens einmal pro Jahr wird in der Schweiz ein Mensch von einem Gummigeschoss schwer verletzt. Trotzdem setzt die Polizei oft und erstaunlich breit auf das umstrittene Einsatzmittel. Kritik daran gibt es kaum. Anders als früher.

Von Brigitte Hürlimann, Basil Schöni (Text) und Flacoux (Illustration), 01.12.2022

Vorgelesen von Regula Imboden
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In vielen Ländern sind Gummi­geschosse verboten. Nicht aber in der Schweiz. Warum nicht? Wie, wo und warum werden sie eingesetzt? Und was sind die Folgen? Fachleute erklären. Und sieben Menschen erzählen ihre Geschichte.


«Mir wurde übel vor Schmerz»
Claudio Massoni

Claudio Massoni hasst es, wenn er Eishockey­fan genannt wird. Dann wird der sonst so gefasste, schon fast schüchtern auftretende Mann ungehalten. Er sei doch nur an diesen elenden Match gegangen, weil er seine damalige Freundin begleitet habe.

Das war im November 2017. Ein Zürcher Derby. Der EHC Kloten gegen die ZSC Lions. Spielort Kloten. Das Stadion prall gefüllt. Familien, Fans, Kind und Kegel.

Der damals 26-jährige Mann, den wir Claudio Massoni nennen, wurde zusammen mit seiner Freundin von den Platz­anweisern in den Gästesektor geführt. Die Lions gewannen mit 4:1. Die Freundin jubelte. Für Massoni aber fing kurz nach dem Abpfiff ein Albtraum an, der ihn bis heute verfolgt.

«Nach dem Match wurden ich und meine damalige Freundin von Sicherheits­leuten vom Stadion zurück an den Bahnhof Kloten eskortiert», sagt Massoni. Die Sicherheits­leute bestimmten die Route. An einer Kreuzung unweit des Bahnhofs warteten gegnerische Fans. Es kam zur Randale.

«Es herrschte Chaos», sagt Massoni. Er habe so rasch wie möglich weggehen wollen, zum Bahnhof, nach Hause. «Ich war ja nur an dieser Kreuzung, weil wir dorthin geführt worden waren.»

Plötzlich spürte Massoni einen Schlag ins Gesicht. «Mir wurde übel vor Schmerz, ich musste mich übergeben. Aus meinem rechten Auge floss Blut. Ich habe versucht, die Blutung mit der Hand und mit Taschen­tüchern zu stoppen. Erst danach realisierte ich, dass die Polizei Gummi­schrot eingesetzt hatte.»

Massoni schaffte es irgendwie auf den Zug, fuhr nach Zürich zu seinen Eltern, die ihn unverzüglich in die Notaufnahme des Universitäts­spitals Zürich brachten. Massoni blieb die Nacht im Spital.

«Schwerste Contusio bulbi rechts» lautet die Diagnose. Das bedeutet: Eine schwere Augapfel- beziehungsweise Augen­prellung infolge einer stumpfen, von aussen einwirkenden Gewalt.

Er habe selten eine derart gravierende Augen­verletzung gesehen, sagt Augen­chirurg Roman Eberhard, der Massoni damals behandelte und heute als Leitender Arzt am Zürcher Stadtspital Triemli tätig ist.

Ich will es genauer wissen: Wo kommen Gummigeschosse zum Einsatz

In der Schweiz werden Gummi­geschosse vor allem im Ordnungs­dienst eingesetzt, das heisst bei Demonstrationen, Fussball­spielen und ähnlichen Ereignissen. Ob Kundgebungen bewilligt oder unbewilligt sind, macht für den Einsatz keinen Unterschied. Neben den Polizeien der Kantone und Gemeinden dürfen auch manche Bundes­behörden dieses Einsatz­mittel verwenden.

Welche Behörden welche Werfer­systeme und Munitions­typen verwenden und an welche Richtlinien sie sich dabei halten sollten, lesen Sie hier.

Viermal operierten die Ärzte Massonis rechtes Auge. Eine fünfte Operation steht bevor. Doch das verletzte Auge konnte nicht gerettet werden. Claudio Massoni ist heute auf einem Auge faktisch blind. Als Einäugiger sieht er nicht mehr dreidimensional. Seinen handwerklichen Beruf musste er an den Nagel hängen, derzeit lässt er sich im kaufmännischen Bereich umschulen. Jeden Tag hat Claudio Massoni Angst, auch das zweite Auge zu verlieren.

Doch Massoni will es nicht dabei bewenden lassen. Mit Unterstützung von Rechts­anwalt Philip Stolkin hat Massoni eine Staatshaftungs­klage gegen den Kanton Zürich eingereicht. «Es geht mir um Gerechtigkeit», sagt Massoni, «und darum, dass keinem anderen passiert, was ich erlebt habe. Diesem Tun muss ein Ende gesetzt werden.»

Keine Zahlen, keine Statistiken – nur ein Dunkelfeld

Genau das gleiche Anliegen verfolgen auch Augen­ärztinnen. Unter ihren Berufs­kollegen tauche immer wieder die Frage auf, warum solche Geschosse nicht längst verboten seien, sagt die Zürcher Augen­ärztin Anna Fierz. Die Gefährlichkeit dieser Munition sei seit den Zürcher Jugend­unruhen der frühen 1980er-Jahre bekannt – doch es sei still geworden rund ums Thema. Nur schon Fragen zu stellen, so Fierz, sei schwierig.

Im Namen der Arbeits­gruppe Prävention der Swiss Academy of Ophthalmology versuchte sie, Fälle von Augen­verletzungen durch Gummi­geschosse zu sammeln. Erfolglos. Die Arbeits­gruppe setzte sich deshalb im Fachmagazin «Ophta» für eine Melde­pflicht ein.

«In einem Land mit demokratischer und rechts­staatlicher Tradition muss die Erhebung dieser Daten möglich sein. Ohne Zahlen und Fakten lassen sich die offenen Fragen nicht vernünftig erörtern.»

Keine Zahlen, keine Statistiken – es gibt nur ein Dunkel­feld, das die Republik ausgeleuchtet hat: Wir haben alle deutsch­sprachigen Medien­berichte der letzten zehn Jahre ausgewertet, die über Verletzungen durch Gummi­geschosse in der Schweiz berichten – und punktuell auch ältere. Wir haben zudem mit Betroffenen gesprochen, mit Fachleuten, Anwälten und Polizistinnen. Wir haben interne Dienstbefehle, Weisungen, ballistische und medizinische Gutachten sowie Empfehlungen eines interkantonalen Gremiums gelesen, an denen sich die Polizei­behörden im ganzen Land orientieren. Viele Dokumente wurden uns allerdings vorenthalten.

Das Fazit: In den letzten zehn Jahren hat die Polizei in der Deutsch­schweiz mindestens zehn Menschen mit Gummigeschossen schwer verletzt. Es ist davon auszugehen, dass es noch weitere Verletzte gibt, die nie an die Öffentlichkeit gelangten.

Das ist bei den zehn Fällen geschehen:

Mai 2013
Die Kantonspolizei Bern schiesst einem 19-jährigen Metallbaulehrling an der Tanzdemonstration «Tanz dich frei» ins Auge. Er erleidet bleibende Augenschäden, seine Sehkraft reduzierte sich auf 16 Prozent. Weil eine Verletzung des gesunden Auges in seinem Beruf ein Risiko ist, musste er die Lehre abbrechen.
September 2013
Die 19-jährige Studentin Angela D. erleidet an der Winterthurer Tanzdemonstration «Standortfucktor» schwere Augenverletzungen. Zuvor war Gummischrot eingesetzt worden. Ihre Sehkraft am verletzten Auge beträgt heute zwischen 5 und 20 Prozent.
April 2016
Februar 2017
In Bern wird ein besetztes Haus geräumt. Es kommt zu Krawallen, die Polizei setzt Gummigeschosse ein. Eines davon trifft einen betrunkenen Punk ins Auge und verletzt ihn schwer.
November 2017
Claudio Massoni besucht mit seiner Freundin einen Eishockeymatch in Kloten. Auf dem Weg zurück an den Bahnhof trifft ihn ein Gummigeschoss (was der Kanton Zürich infrage stellt). Seither ist er auf dem rechten Auge blind.
September 2018
Polizeieinsatz bei der Berner Reitschule. Ein Polizist schiesst mit einem sogenannten «Wuchtgeschoss» auf den 20-jährigen Elias Weber. Das Geschoss trifft ihn im Genitalbereich und bringt einen seiner Hoden zum Platzen.
November 2018
In Basel finden eine Demonstration der Neonazi-Partei Pnos und eine Gegendemonstration «Basel nazifrei» statt. Als Ablenkungsmanöver schiesst die Polizei mit Gummischrot auf die Gegendemonstration. Eines der Geschosse trifft einen 34-Jährigen ins Auge und verletzt ihn schwer.
September 2021
An einer unbewilligten Demonstration gegen die Corona-Massnahmen in Bern wird der 51-jährige Iwan S. von einem Gummigeschoss im Auge getroffen. Der Schreiner sieht seither auf dem linken Auge nichts mehr und musste seinen Beruf aufgeben. Auch um das gesunde Auge nicht zu gefährden.
Januar 2022
Nach einem Fussballmatch in Luzern schiesst die Polizei mit Gummischrot auf eine Gruppe von Gästefans, die zu ihren Autos wollen. Einer von ihnen wird im Auge getroffen und erleidet bleibende Schäden.
Mai 2022
Bei einer Demonstration gegen eine SVP-Veranstaltung in Basel setzt die Polizei Gummigeschosse ein und trifft einen unbeteiligten Bäckereimitarbeiter. Er erleidet eine schwere Augenverletzung.

Gummi­geschosse werden in der Schweiz vor allem als Schrot­munition verwendet. Jeder einzelne Schuss besteht aus 28 bis 35 kleinen Projektilen aus Hart­gummi. Die Polizei setzt sie ein, um randalierende Gruppen auf Distanz zu halten. Ausserdem gibt es sogenannte Wucht­geschosse. Sie unterscheiden sich von der Schrot­munition dadurch, dass die Polizei auf eine bestimmte Person zielt (nicht auf eine Gruppe) und damit einen «Wirkungs­treffer» erzielen will.

Diese Einsatz­zwecke lassen sich einem Dokument entnehmen, das wir von PTI Schweiz, dem Kompetenz­zentrum Polizeitechnik und -informatik, bekommen haben. Dabei handelt es sich um eine kaum bekannte, aber durchaus einflussreiche Organisation, die für die Harmonisierung von Polizeitechnik und Polizei­informatik zwischen den Kantonen zuständig ist.

Das klingt harmlos. Bedeutet aber: Das Gremium prüft unter anderem die Waffen­systeme, die Schweizer Polizei­behörden einsetzen – und empfiehlt, wie sie anzuwenden sind. Diese Aufgabe nahm vor der Gründung von PTI Schweiz die Konferenz der kantonalen Polizei­kommandantinnen und -kommandanten (KKPKS) wahr. Weil gewisse Empfehlungen aus dieser Zeit stammen und die beiden Organisationen immer noch eng zusammen­arbeiten, schreiben wir im Folgenden jeweils von «PTI Schweiz/KKPKS».

Zu den Waffen­systemen, die PTI Schweiz/KKPKS evaluiert, gehören auch Gummi­geschosse. Genauer: die vier Arten von Gummi­geschossen, die in der Schweiz eingesetzt werden.

Die Polizisten müssen Mindest­distanzen von 5, 10 oder 20 Metern einhalten, wenn sie Gummi­geschosse abfeuern – ausser bei Notwehr, aber dazu später mehr.

Mit den Wucht­geschossen sollen die Schützinnen auf die Gürtellinie zielen, mit der Schrot­munition auf den Rumpf oder den Oberschenkel. Wobei: Das mit dem Zielen ist so eine Sache – besonders bei der Schrot­munition, die die Polizei weitaus am häufigsten einsetzt.

Je mehr Abstand der Schütze hat, desto breiter streuen die Gummischrot­projektile. Beim meistverbreiteten Gummischrot­typ können sich die einzelnen Projektile bei einer Schuss­distanz von 20 Metern auf einen Kreis von etwa 4 Metern Durchmesser verteilen.

Mit anderen Worten: Die Polizei kann unmöglich auf eine bestimmte Körper­region zielen und diese exakt treffen.

Gummischrot ist eine Waffe mit Flächen­wirkung, die gegen Gruppen eingesetzt wird. Und deshalb verletzt sie immer wieder auch unbeteiligte Menschen.

Ein Einsatzmittel ohne gesetzliche Grundlage?

Claudio Massoni will trotz seiner schweren Augen­verletzung zurück ins Alltags­leben finden. Er lernt einen neuen Beruf und kämpft gegen das Trauma, die Flashbacks und die Depressionen an. Das gelingt ihm oft, aber nicht immer. In einem neueren Arzt­bericht ist von einer chronifizierten post­traumatischen Belastungs­störung die Rede. Von Angst­zuständen und Schweiss­ausbrüchen, wenn er Polizistinnen begegnet. Und von Albträumen.

Nun will Massoni den Kanton Zürich mit einer Staatshaftungs­klage zur Rechenschaft ziehen. Damit nimmt er einen langen, riskanten und kostspieligen Weg auf sich.

Der einäugige junge Mann verlangt Schaden­ersatz und Genugtuung. Und dass der Kanton Zürich für den Polizei­einsatz in Kloten geradestehen muss, also für die Handlungen seiner Beamten haftet. Rechtsanwalt Philip Stolkin hält im Namen von Massoni fest:

  • Der Gummigeschoss­einsatz sei nicht notwendig gewesen. Die Schlägerei zwischen den rivalisierenden Fans habe schon zuvor beendet werden können – mit anderen und mit milderen Mitteln.

  • Der Einsatz habe auch friedliche Match­besucher betroffen, die nach Hause gehen wollten. Das verstosse gegen den Grundsatz, dass sich polizeiliches Handeln gegen die Störer richten müsse – gegen jene Personen, die den «polizei­widrigen Zustand» unmittelbar zu verantworten haben.

  • Die Polizisten hätten die Mindest­distanz von 20 Metern nicht eingehalten. Diese gilt immer – ausser bei einer Notwehr­situation. Und davon könne keine Rede sein.

  • Überhaupt fehle es für sämtliche Gummi­geschoss­einsätze an einer gesetzlichen Grundlage.

Dieses letzte Argument des Zürcher Rechts­anwalts birgt Zündstoff. Bekäme er recht, dürfte die Polizei künftig keine Gummi­geschosse mehr einsetzen. Philip Stolkin betont die massive Verletzungs­gefahr, die von Gummi­geschossen ausgehe. Die Bundes­verfassung und die Europäische Menschenrechts­konvention verlangten für solche Fälle eine klare und genügend bestimmte Regelung auf Gesetzes­stufe. In einem kantonalen Gesetz bloss rudimentär festzuhalten, dass die Polizei «geeignete Einsatz­mittel» gebrauchen dürfe, genüge nicht.

Ebenso wenig sei zulässig, den Einsatz von Gummi­geschossen in Verordnungen, Dienst­reglementen, internen Weisungen oder Einsatz­befehlen zu regeln. «Die gesetzliche Grundlage muss für jedermann zugänglich sein – nur so kann ein Macht­missbrauch verhindert werden», argumentiert Stolkin. Und da es an dieser Grundlage fehle, sei der Einsatz von Gummi­geschossen widerrechtlich.

Das Verfahren vor dem Bezirks­gericht Zürich läuft noch. Beide Seiten kämpfen mit harten Bandagen.

Verhältnismässig? Ansichtssache

Der Kanton Zürich stellt unter anderem infrage, ob die schwere Augen­verletzung von Claudio Massoni überhaupt von einem Gummi­geschoss stamme. Sie könne auch die Folge eines Sport­unfalls sein, eines Sturzes oder eines Faust­schlags; Ereignisse, die irgendwann hätten stattfinden können. Schliesslich habe sich der Betroffene mit seiner Augen­verletzung nicht sofort an die Polizei gewandt. Erst durch die Staatshaftungs­klage habe man davon erfahren. Monate später.

Und sollte Massoni doch durch ein Gummi­geschoss verletzt worden sein, so die Argumentation des Kantons Zürich, dann sei Massoni selbst schuld. Der Polizei­einsatz sei notwendig und verhältnis­mässig gewesen und regelkonform verlaufen. Der Betroffene hätte sich ja nicht in der «Gefahren­zone» aufhalten müssen.

Interessant ist, dass sogar der Kanton Zürich von ein paar wenigen vermummten Fans spricht, die sich «besonders weit nach vorne» gestellt hätten. Sie hätten sich zwar nicht mehr geprügelt, aber Polizistinnen beschimpft.

Nur: Warum gingen die Grenadiere nicht gegen die paar Störerinnen vor, sondern schossen in die Menschen­menge, die ja an diese Kreuzung geführt worden war? Und ist eine Beschimpfung, so unflätig sie sein mag, Grund genug für einen Gummi­geschoss­einsatz?

Mit anderen Worten: Wer entscheidet darüber, wann, wie und warum Gummi­geschosse eingesetzt werden?

Die Antworten finden sich vor allem in polizei­internen Weisungen, Dienst­anordnungen oder Schulungs­unterlagen, die nicht öffentlich sind. Die kantonalen Polizei­gesetze halten lediglich in groben Zügen fest, dass die Polizei zu «geeigneten Hilfs­mitteln» oder «geeigneten Einsatz­mitteln» greifen darf – unter Wahrung der Verhältnis­mässigkeit.

Etwas mehr Hinweise liefert der Kanton Basel-Stadt auf seiner Website: «Steht die Kantons­polizei einer grösseren Gruppe von Aggressoren gegenüber, kann sie mit dem Distanz­mittel des Gummi­geschosses diese Gruppe aus der Entfernung in Schach halten oder zurückdrängen, ohne physische Gewalt einzusetzen.»

«Ohne physische Gewalt» – das ist eine bemerkenswerte Bewertung von Gummi­geschossen. Zumal sie regelmässig zu schweren Verletzungen führen. Wie zum Beispiel im Fall von Iwan S.


«Das dürfen sie doch nicht!»
Iwan S.

Iwan S. war Schreiner, als er im September 2021 in Bern an einer unbewilligten Demonstration gegen Corona-Massnahmen teilnahm. Die Polizei wollte verhindern, dass sich der Umzug in Richtung Untere Altstadt bewegt – und setzte Gummi­geschosse ein.

Macht es einen Unterschied, ob das Einsatz­mittel an einer bewilligten oder einer unbewilligten Kundgebung eingesetzt wird?

Nein.

Die Voraussetzungen bleiben stets die gleichen. Eine «grösser Gruppe von Aggressoren» soll auf Distanz gehalten werden, um es nochmals in den Worten von Basel-Stadt auszudrücken. Wobei mehrfach dokumentiert ist, dass Gummi­schrot auch zu anderen Zwecken eingesetzt wird – dazu später mehr. Und was ebenfalls gilt, unabhängig, ob bewilligte oder unbewilligte Demonstration: Der Mittel­einsatz muss verhältnis­mässig sein. Und sich gegen die Störer richten. Sind mildere Mittel möglich, müssen diese eingesetzt werden.

Der damals 51-jährige Iwan S. wurde beim Gummischrot­einsatz am linken Auge getroffen und sieht seither nur noch mit dem rechten.

Er habe weder randaliert noch Polizisten bedroht, sagt Iwan S. Er musste seinen Beruf aufgeben und wanderte mit seiner Verlobten nach Kambodscha aus. Von der Schweiz hat er genug. Am Telefon erzählt er, wie er um IV-Leistungen kämpfe. Wie aufwendig und mühsam das Prozedere sei. Die Opferhilfe­stelle habe ihm davon abgeraten, eine Straf­anzeige gegen die Polizei einzureichen – das sei aussichtslos.

«Die Polizisten riefen uns damals zu, wir sollten stehen bleiben», erzählt Iwan S. «Darum blieb ich stehen.» Dann habe die Polizei einfach geschossen, auf eine unbewaffnete Menschen­gruppe. «Und aus einer Distanz von klar unter 20 Metern. Das dürfen sie doch nicht!»

Aber sie dürfen es. Und sie tun es häufig. In all diesen Fällen berufen sich die Polizisten auf eine Notwehr­situation. Dann gelten keine Mindest­distanzen mehr.

Und wann liegt Notwehr vor?

Von Notwehr ist die Rede, wenn jemand ohne Recht angegriffen wird oder wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht. So lautet die Definition im Strafgesetzbuch. Doch weder Iwan S. noch Claudio Massoni werden beschuldigt, Polizistinnen angegriffen zu haben.

Auch im nächsten Fall, dem von David Böhner, ist dies kein Thema.


«Ich wollte die Leute warnen»
David Böhner

Böhner nahm im Dezember 2003 in Bern an einer unbewilligten Kundgebung gegen eine Armee­feier teil. Dort traf ihn ein Gummi­schrot­projektil ins Auge. Er musste sich zweimal operieren lassen und trägt heute eine künstliche Linse. Die Sehkraft am verletzten Auge beträgt noch rund 30 Prozent.

Böhner sagt, die Distanz von 20 Metern sei niemals eingehalten worden. Und von einer Notwehr­situation könne keine Rede sein. Einige Kundgebungs­teilnehmer hätten an einem Absperrzaun gerüttelt und gelärmt. Er habe diese Leute vor den heraneilenden Grenadieren warnen wollen. Dann habe es geknallt.

Anders sieht das die Polizei: Sie habe einmal aus Notwehr «Gummi eingesetzt», heisst es im Einsatz­journal, das ähnlich einem Liveticker und minutengenau jedes nur erdenkliche Detail festhält. Die Demonstranten hätten Flaschen und Steine geworfen.

Was auffällt: Diese Begründung und der Verweis auf eine angebliche Notwehr­situation werden im Einsatz­journal nachgeliefert. Sie findet erst eine halbe Stunde nach dem Abfeuern von Gummischrot Erwähnung.

Dass Böhner Gegenstände gegen die Polizei geworfen oder sich sonst aggressiv aufgeführt hätte, behauptet niemand.

Böhner, der heute für die Alternative Liste im Berner Stadt­parlament sitzt, reichte Straf­anzeige gegen die Polizei ein. Der mutmassliche Schütze sagte dem Staatsanwalt bei einer Einvernahme, man halte bei Gummischrot­übungen die Mindest­distanz von 20 Metern immer ein. Aus näherer Distanz werde nie geübt. Die Distanz habe man mit der Zeit im Griff, und gezielt werde immer auf den Rumpf.

Ähnliches schreibt der Kanton Zürich im Staatshaftungs­fall von Claudio Massoni: Es werde auf Hüft­höhe gezielt. Also nicht auf die Beine, wie so viele meinen. Was auch Elias Weber mit schweren Folgen erleben musste.


«Ich hätte es nicht tun sollen»
Elias Weber

Im Fall eines jungen Berners, den wir Elias Weber nennen, zielte die Polizei ebenfalls auf Hüft­höhe. Als es im September 2018 beim Kultur­zentrum Reitschule zu Auseinander­setzungen zwischen der Polizei und Jugendlichen kam, warf er – sturzbetrunken – eine Flasche in Richtung Polizei. Sie traf eine Wand.

Dann schoss ein Polizist ein Wucht­geschoss auf ihn. Es traf den Genital­bereich.

Das Geschoss zerriss Elias Weber einen Hoden. Trotz Not­operation starben drei Viertel des betroffenen Gewebes ab.

«Ich weiss, dass ich einen Seich gemacht habe», sagt Elias Weber heute. «Ich war stark betrunken und tat etwas, das ich nicht hätte tun sollen. Aber das rechtfertigt doch nicht, einem Menschen einen Hoden wegzuschiessen. Ich konnte die Flasche ja nicht mal mehr gerade werfen.»

Webers Fall ist brisant, weil die Polizei das tat, was das interkantonale Gremium PTI Schweiz/KKPKS empfiehlt: mit Wucht­geschossen auf die Gürtel­linie zielen. Also ungefähr dorthin, wo Elias Weber schwer verletzt wurde.

Warum also empfiehlt PTI Schweiz/KKPKS dieses Ziel?

Wuchtgeschosse sind Gummi­projektile, so gross wie ein Golfball, die gezielt auf einzelne Personen geschossen werden. Weil sie viel mehr Energie enthalten als die leichteren Gummi­schrot­projektile, bergen sie ein grösseres Verletzungs­potenzial.

Vereinfacht gesagt hat ein Wucht­geschoss direkt nach dem Abschuss etwa gleich viel Energie wie ein Objekt, das ein Kilo­gramm wiegt und aus 12 Metern Höhe auf den Boden prallt. Und auch auf 60 Metern Flugdistanz verliert es wenig Energie – nun prallt das ein Kilo schwere Vergleichs­objekt aus 8 Metern Höhe auf.

Das zeigt ein Bericht der Universität Bern im Auftrag des Munitions­herstellers, der der Republik vorliegt.

Bei einer Schuss­distanz bis 30 Meter bedeutet das gemäss dem Gutachten der Universität Bern: mögliche Frakturen des Gesichts­schädels, Brustbein­brüche und Leber­risse. Bis auf 60 Meter Schuss­distanz können Rippen­brüche und irreversible Augen­schädigungen mit «wahrscheinlichem Total­verlust» auftreten. Besonders gefährlich sind Herz- und Lungen­treffer. Deshalb empfiehlt PTI Schweiz/KKPKS den Polizeien, nicht auf Kopf, Hals, Herz, Lunge, Leber oder das Rückgrat zu schiessen, sondern auf die Gürtel­linie.

Dass Genital­treffer auch schwere Verletzungen verursachen können, scheint PTI Schweiz/KKPKS schlicht vergessen zu haben. In einem Dokument zum Verletzungs­risiko von 40-Millimeter-Geschossen steht: «Bei festgelegtem Zielpunkt Gürtel­linie» fänden sich «die höchsten Verletzungs­wahrscheinlichkeiten im Bereich des Scheitel­punktes der Flugbahn». Also bei ungewollt hohen Schüssen, die den Ober­körper treffen. Verletzungen im Genital­bereich werden nirgends erwähnt.

Elias Weber kann darüber nur den Kopf schütteln. «Ich wusste nicht, dass die Polizei genau dorthin zielt, wo ich verletzt wurde. Ich finde das erschütternd. Vor allem auch für den Nächsten, dem es einen Hoden zerreisst – oder noch mehr.»

Das Problem der ungenauen Grenz­werte

Weit häufiger als auf Wucht­geschosse setzen Polizistinnen hierzulande auf Schrot­munition, mit der sie nur schlecht zielen können. «Das typische Krankheits­bild bei Treffern mit Gummi­geschossen ist die Contusio bulbi, also das stumpfe Trauma des Augapfels», sagt Roman Eberhard, Leitender Arzt im Zürcher Triemlispital. Er hatte damals den schwer verletzten Claudio Massoni behandelt.

«Erfolgt diese Prellung mit viel Energie, können verschiedene Teile des Auges in Mitleidenschaft gezogen werden: Oft kommt es zu Schäden an der Linse und zur Ablösung der Netzhaut. Das muss meist operiert werden, sonst käme es unweigerlich zur Erblindung. Und auch mit einer Operation bleiben häufig irreversible Schäden, beispielsweise weil das Auge vernarbt.»

Wer eine starke Augen­verletzung erleidet, muss für den Rest des Lebens in die Kontrolle, um Spätfolgen rechtzeitig zu erkennen. Sie können noch Jahre nach der Verletzung auftreten. Einäugige Menschen können vielen beruflichen und privaten Tätigkeiten nicht nachgehen, weil sie zu riskant sind. Claudio Massoni und Iwan S. beispielsweise mussten ihren Beruf als Handwerker und als Schreiner aufgeben. Auch Ballsport­arten wären gefährlich. In seltenen Fällen kann zudem das Immun­system falsch reagieren und das gesunde Auge angreifen.

Was immer bleibt: die Angst, das eine, gesunde Auge zu verlieren und ganz zu erblinden.

Um solche und andere schwere Verletzungen durch Gummi­geschosse zu vermeiden, definieren die Sicherheits­behörden Mindest­distanzen, die die Polizei einzuhalten hat, bevor sie schiesst. Für diese Mindest­distanzen beziehen sie neben eigenen Erwägungen auch Grenz­werte aus der ballistischen Fach­literatur ein, die zeigen, ab wann gewisse Verletzungen auftreten.

Ein Problem dieser Grenz­werte ist allerdings, dass die echte Welt viel Unschärfe mit sich bringt. Das gleiche Geschoss mit der gleichen Energie kann bei verschiedenen Menschen ganz unterschiedlich wirken.

«Bei der einen Personen entsteht eine starke Verletzung, bei der anderen ist kaum etwas sichtbar», sagt der Ballistiker und promovierte Forensiker Beat P. Kneubuehl, der ein wund­ballistisches Standardwerk mitverfasst hat und heute eine Beratungs­firma besitzt, die Schiess­versuche mit Nachbildungen menschlichen Gewebes durchführt. Zu den Auftrag­gebern von Kneubuehls Beratungs­unternehmen gehören auch Behörden wie PTI Schweiz oder die Kantonspolizei Bern.

Noch weiter geht Augen­chirurg Roman Eberhard: «Die Grenz­werte beruhen auf sehr vagen Annahmen. Das sind Schätzungen mit extremer Band­breite.» Je nachdem, wo ein Geschoss auftreffe, wie es geformt sei, in welchem Zustand das Auge zuvor war – das alles beeinflusse, wie schwer ein Auge verletzt wird. «Grenz­werte können das nicht ausreichend abbilden», sagt Eberhard.

Warum überhaupt Grenz­werte festlegen? «Es ist besser als nichts», sagt Beat Kneubuehl. «Wenn man Grenz­werte hat, kann man die Geschosse an etwas messen. Damit verhindert man wenigstens einen Teil der Verletzungen.» Bei bekannt gewordenen Verletzungen würde man die Grenz­werte zudem überprüfen und wenn nötig anpassen.

Es trifft bei weitem nicht nur Krawallanten

«Gummischrot». «Gummi­geschoss». «Wucht­geschoss». Die Begriffe vermitteln bei manchen das Bild von Krawallen, von einem wütenden Mob, der mit allen Mitteln gestoppt werden muss. Hier die Polizei, die für Ordnung sorgt. Dort die Randalierer, die alles kurz und klein schlagen.

Das alles kommt vor. Doch die Realität sieht oft anders aus. Immer wieder setzt die Polizei auch Gummi­geschosse gegen friedliche Demonstrantinnen ein, gegen Unbeteiligte oder gegen Beobachter. Gummi­geschosse werden in der Schweiz schnell und in grossem Ausmass eingesetzt – es geht um weit mehr als darum, eine «grössere Gruppe von Aggressoren» zu stoppen.

Vom Polizei­einsatz der «Basel nazifrei»-Demonstration im November 2018 existieren Videos, die die Polizei gefilmt hat und die der Republik vorliegen. Sie zeigen, wie Polizisten Gummi­schrot in eine Menschen­menge schiessen, die bis zu diesem Zeitpunkt völlig friedlich war. Und das nur, weil die Polizei mit dem Gummi­schrot die Demonstrantinnen ablenken wollte, wie polizei­interne Aufnahmen belegen.

In den ersten 80 Sekunden eines Videos feuert die Polizei 43 Ladungen ab. Jede davon enthält 35 einzelne Geschosse. Das heisst: In weniger als anderthalb Minuten flogen 1505 Gummischrot­teile in die Demonstration. Jedes dieser 1505 Einzel­geschosse hätte ins Auge gehen können.

In einem Fall geschah das auch: Es traf einen Demonstranten ins Auge und verletzte ihn schwer. Im Verfahren, das die Behörden wegen Landfriedens­bruch gegen den Mann eröffnet hatten, brachte der Staatsanwalt ein altbekanntes Argument vor: Man wisse gar nicht, ob die Verletzung von einem Gummi­geschoss stamme. Der Verletzte habe sich womöglich selbst eine Fahnen­stange ins Auge geschlagen.

Auch andere Fälle belegen, dass die Polizei Gummi­geschosse gegen Menschen einsetzt, die keineswegs gewalttätige Chaoten sind.

Mit erhobenen Armen ins Schrot

Nach einem Fussball­match in Luzern im Januar dieses Jahres will eine Gruppe von Besuchern zu ihren Autos zurückkehren. Zwischen ihnen und den Fahrzeugen stehen zwei Polizei­ketten. Als die erste Kette den Weg freigibt, läuft die Gruppe auf die zweite Polizei­kette zu. Diese beginnt unvermittelt zu schiessen und verletzt einen der Besucher schwer im Auge.

Ein Video des gleichen Abends zeigt eine Person, die mit erhobenen Armen auf eine Polizei­kette zugeht. Statt Pfeffer­spray oder ein anderes milderes Mittel einzusetzen, schiesst ein Polizist aus wenigen Metern Entfernung eine Ladung Gummi­schrot auf den Mann.

Ein anderes Video aus Bern zeigt, wie die Berner Kantons­polizei bei der Schützen­matte einen Mann festnimmt. Verschiedene Personen beobachten die Szene. Als die Beamten Verstärkung erhalten, kommt eine Polizistin mit Gummischrot­gewehr hinzu. Einer der Beobachter filmt und nimmt die Frau ins Bild. Die Polizistin reagiert, indem sie das Gewehr hebt und ihm aus etwa einem Meter Distanz auf den Kopf zielt.

Bei einer ähnlichen Situation im Berner Stadtteil Bethlehem trennt ein Polizist in Zivil eine Schlägerei. Dabei zielt er mit einem Mehrzweck­werfer mehrmals gegen zwei am Boden liegende Jugendliche, aus circa einem Meter Abstand. Das Gewehr ist auf die Köpfe und die Ober­körper gerichtet.

Ob der Polizist Gummischrot oder ein Wucht­geschoss geladen hatte, lässt sich aus dem Video nicht beurteilen. Beide Munitions­typen können aus dieser Distanz einen Menschen schwer verletzen, Wucht­geschosse können lebensgefährlich sein, wenn sie die Herz- und Lungen­region treffen. Bei einer minimalen Schuss­distanz von 5 Metern, wie sie PTI Schweiz/KKPKS empfiehlt, liegt die Wahrscheinlichkeit für lebensgefährliche Verletzungen bei 2 bis 9 Prozent.

Das heisst im besten Fall: Jeder fünfzigste Mensch, dem die Polizei aus 5 Metern Entfernung mit einem Wucht­geschoss in die Herz- oder Lungenregion schiesst, könnte sterben. Im schlechtesten Fall jede elfte.

Doch auch wenn die Situation nicht im schlimmst­möglichen Szenario endet, können die Folgen massiv sein, wie die Geschichte von Angela D. zeigt.


«Sie schossen in eine dicht gedrängte Menge»
Angela D.

Angela D. war 19 Jahre alt und zuvor noch nie an einer Kund­gebung gewesen, als sie im September 2013 auf den Strassen Winterthurs tanzte, zusammen mit ein paar hundert anderen. Die Veranstaltung hiess «Standort­fucktor» und fand ohne Bewilligung statt. Die Teilnehmerinnen trafen sich vor dem Haupt­bahnhof, es gab Musik, Tanz – und ein riesiges Polizei­aufgebot.

«Wir konnten fast nirgends hin, die Polizei riegelte den Zugang zur Altstadt und zu den grossen Verkehrs­achsen ab», erzählt Angela D. «Also bewegten wir uns in Richtung Salzhaus, das war der einzige offene Weg.» Ja, es habe vermummte Krawall­macher gegeben, die Pyros und andere Gegenstände gegen die Polizei warfen. Aber das seien nur wenige gewesen, sagt sie. «Alle anderen wollten tanzen. Zuerst fuhren die Wasser­werfer auf. Dann schossen sie mit Gummi­schrot in eine dicht gedrängt stehende Menge, die sich nicht fortbewegen konnte. Das darf man doch nicht!»

Der Studentin war die Situation unheimlich geworden, sie suchte nach einem Versteck, wollte im Hohlraum unter einer Passerelle warten, bis sich die Lage beruhigte. Sie schaffte es nicht dorthin.

Sie stand allein zwischen zwei parkierten Autos, als sie einen heftigen Schlag im Gesicht spürte. Schreiend brach sie zu Boden. Sie blutete aus dem rechten Auge. Freunde brachten sie ins Kantons­spital. Und seit dieser Nacht sieht sie mit dem verletzten Auge nur noch zwischen 5 und 20 Prozent.

Angela D. erstattete Strafanzeige. Doch zu einem Prozess gegen die Polizei kam es nie.

Die Staats­anwaltschaft stellte die Untersuchung ein erstes Mal ein und wurde vom Zürcher Ober­gericht dazu verdonnert, der Sache nachzugehen. Die zweite Untersuchung eines anderen Staatsanwalts fiel deutlich umfassender aus als die erste. Aber auch der zweite Staatsanwalt entschied, keine Anklage zu erheben: Es sei nicht erwiesen, dass die Studentin von Gummi­schrot getroffen worden sei. Es seien keine Polizisten in der Nähe gestanden. Die Augen­verletzung könne auch von einem Ellen­bogen- oder Stock­stoss stammen.

Dafür folgte eine Gegen­anzeige: Angela D. wurde vorgeworfen, an einer unbewilligten Kund­gebung teilgenommen zu haben. Dafür wurde sie mit 1100 Franken Busse bestraft.

Neun Jahre nach der Winterthurer Tanz­kundgebung «Standort­fucktor» steht Angela D. wieder am Ort des Geschehens. Sie erinnert sich: Dort standen die Wasser­werfer, hier die eingekesselten Menschen. Und da war das Versteck, in das sie sich verkriechen wollte. Die junge Frau sagt, vielleicht schon zum hundertsten Mal, es sei niemand in ihrer Nähe gewesen, als sie am Auge getroffen worden sei: «Die nächsten Menschen standen mindestens drei Meter von mir entfernt.»

Es gebe keine andere Erklärung für ihre schwere Augen­verletzung als Gummi­schrot. Und es sei ja anerkannterweise zum Gummischrot­einsatz gekommen.

Trotzdem hätten ihr die Behörden nicht geglaubt. Und zu einem Augen­schein vor Ort sei es auch nie gekommen. Das habe die Straf­verfolger nicht interessiert.

«Ich habe die zweite Einstellung stillschweigend angenommen, da mein Anwalt keine Erfolgs­chancen bei einem Weiterzug sah. Während der ganzen Untersuchung hatte ich den Eindruck, dass ich die Schuldige bin – nicht die angezeigte Polizei.»

Kaum Chancen bei einer Straf­anzeige

Was Angela D. erlebt hat, die Gegen­anzeige und vor allem die zweimalige Einstellung des Verfahrens, ist ein wichtiger Grund, dass sich Claudio Massoni für eine Staatshaftungs­klage entschieden hat. Sein Anwalt Philip Stolkin betont, er habe «nicht eine Nano­sekunde lang daran geglaubt», in einem Straf­verfahren eine Chance zu haben. «Es gibt keine Verurteilungen von Polizisten, ich kenne keine einzige. Darum haben wir uns für den zivilrechtlichen Weg entschieden. Da müssen wir zwar sämtliche Beweise auf den Tisch legen, statt dass es eine Untersuchung durch die Behörde gibt. Aber wir haben dennoch die grösseren Chancen.»

Auch David Böhner, der Berner Aktivist und AL-Stadt­parlamentarier, hat auf dem strafrechtlichen Weg nichts erreicht. Irgendwann gab er auf. Keine Nerven mehr, keine Zeit, kein Geld. Nach dem zweiten Freispruch des schiessenden Polizisten liess er die Sache bleiben.

Dabei sah die Sache aussichts­reich aus.

Denn es gab diverse Video­aufnahmen, die zweifelsfrei zeigten, wer die Gummischrot­salve abgegeben hatte, die Böhner ein Auge kostete. Eine ungewöhnlich komfortable Beweis­situation in einem Straf­verfahren. Könnte man meinen.

Der Aktivist zeigte den Schützen an. Doch die erst­instanzliche Richterin sprach den Polizisten vom Vorwurf der schweren Körper­verletzung frei. Sie hatte sich geweigert, das Video­material zu sichten – um dann zu entscheiden, es sei nicht «rechts­genügend» erwiesen, wer geschossen habe.

David Böhner zog den Freispruch weiter. Die zweit­instanzlichen Richterinnen am Obergericht sahen sich sämtliche Beweis­mittel an. Und kamen ebenfalls zu einem Freispruch, in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten: Der schiessende Polizist sei zwar identifiziert worden. Er habe aber rechtmässig und verhältnis­mässig gehandelt.

Böhner unterlag zum zweiten Mal vor Gericht. Und bekam auch noch die Anwalts­kosten des freigesprochenen Polizisten aufgebrummt.

Auch früher wurden schon Gummi­geschosse mit schwer­wiegenden Folgen eingesetzt, allerdings herrschte bei der juristischen Aufarbeitung offenbar mehr Kulanz, wie Egon Fässler berichtet.


«Ich bin keine bedauerliche Ausnahme»
Egon Fässler

«Ich fürchte mich. Immer noch werden Gummi­geschosse eingesetzt. Ich bin nicht der Einzige, der ein Auge verloren hat. Ich bin keine bedauerliche Ausnahme. Früher war das Augen­licht für mich etwas Selbst­verständliches. Heute, angewiesen auf das mir verbleibende gesunde Auge, bin ich mir bewusst geworden, welch eine kostbare Gabe das Augen­licht ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich ganz erblinde, ist grösser geworden und begleitet mich ein ganzes Leben.»

Das ist ein Ausschnitt eines langen Briefs an den Zürcher Stadtrat. Er datiert vom 2. Februar 1982.

Der Absender heisst Egon Fässler, heute 68 Jahre alt. Und er weiss noch heute haargenau, was ihn vor 40 Jahren dazu brachte, diese Zeilen zu schreiben.

September 1981 war die Zeit der Zürcher Jugend­unruhen, es gab Demonstrationen, Spektakel, Proteste und Krawalle in den Strassen – und erstmals nutzte die Zürcher Polizei ein neues Einsatz­mittel: Gummi­schrot. Fässler war auf dem Heimweg, er stand auf der Bahnhof­brücke in Zürich, zwischen Haupt­bahnhof und Central. Er musste weiter in Richtung See, aber auf dem Weg dorthin lieferten sich Demonstrierende und die Polizei Scharmützel.

«Ich stand also am Brücken­geländer und überlegte, was ich tun sollte. Neben mir waren ein paar Kids und andere Passanten, es war ruhig, das Demo­geschehen spielte sich woanders ab. Da fuhr ein offener Einsatz­wagen an uns vorbei. Polizisten in Voll­montur sassen drin. Ich machte den Fehler, dass ich dem Wagen nachschaute. Dann knallte es, und ich spürte einen Schmerz im linken Auge. Als ich es zu öffnen versuchte, lief eine schwarze Suppe runter.»

Heute hat Fässler auf dem verletzten Auge noch eine Sehkraft von etwa drei Prozent. In seinem Brief an die Zürcher Exekutive beschreibt er die psychischen Folgen der schweren Verletzung: Er leide unter Angst­zuständen und Depressionen. «Ich kann immer noch nicht begreifen, dass Sie mit solch gefährlichen Mitteln für Ordnung sorgen lassen. Ich kann es mir nur dadurch erklären, dass Sie sich der Gefährlichkeit nicht voll bewusst sind.»

Egon Fässler begnügte sich nicht mit Warnungen und Aufrufen. Er erhob Staatshaftungs­klage gegen die Stadt Zürich. Das Gleiche tun heute Claudio Massoni und sein Anwalt Philip Stolkin – allerdings nicht gegen die Stadt, sondern gegen den Kanton Zürich.

Fässler liess sich damals von Rechts­anwalt Moritz Leuen­berger vertreten, dem späteren SP-Bundesrat. Seine Staatshaftungs­klage endete im Mai 1983 mit einem Vergleich: Die Stadt Zürich bezahlte dem Verletzten 130’000 Franken, per saldo aller Ansprüche «aus diesem Ereignis».

Er sei mit diesem Ergebnis zufrieden gewesen, sagt Fässler. Die Stadt habe rasch eingelenkt. Man habe nicht lange verhandeln müssen.

Breite Bewegung gegen Gummi­geschosse

In den turbulenten 1980er-Jahren war in breiten Teilen der Bevölkerung und der Politik das Entsetzen über das neue polizeiliche Einsatz­mittel gross, das so viel Schaden anrichtete. Eltern und Ärztinnen organisierten sich, sammelten Informationen über die Schwer­verletzten, forderten ein sofortiges Verbot von Gummi­geschossen. Politische Anfragen und Vorstösse wurden eingereicht.

Kulturschaffende und Intellektuelle meldeten sich zu Wort: Wer Gummi­geschosse toleriere, demonstriere eine «Bereitschaft zum Bürgerkrieg» und sei deshalb der «nicht zu tolerierende Aggressor im Staat», schrieb etwa der Philosoph und Publizist Hans Saner.

1981 beschloss die deutsche Innenminister­konferenz, sich gegen die Verwendung von Gummi­geschossen auszusprechen. Sie stufte die Munition aufgrund der ausländischen Erfahrung als zu gefährlich ein.

1982 empfahl das Europäische Parlament seinen Mitglied­staaten, Plastik­geschosse zu verbieten – und erwähnt explizit zwei Zürcher Jugendliche, die bei einem Gummischrot­einsatz ein Auge verloren. 1997 wiederholte es die Empfehlung.

2012 sprach sich die deutsche Gewerkschaft der Polizei (GdP) gegen eine Aufrüstung der Polizei mit Gummi­geschossen aus. «Wir leben in Deutschland nicht in einem Bürgerkrieg.» Wer Gummi­geschosse einsetzen wolle, nehme bewusst in Kauf, «dass es zu Toten und Schwer­verletzten kommt. Das ist in einer Demokratie nicht hinnehmbar.» Gummi­geschosse kommen heute in zwei Bundes­ländern zum Einsatz: Hessen und Sachsen. In Hessen dürfen allerdings nur Spezial­kommandos Gummi­geschosse einsetzen.

In der Schweiz hingegen werden immer neue Varianten von Gummi­geschossen eingeführt. Und eingesetzt. Und zwar häufig. Wer sie verbieten lassen will, beisst hierzulande auf Granit.

Aber wäre ein Verbot überhaupt nützlich? Zu dieser Frage äussert sich zum Abschluss Martin Lauber.


«Es wird weiter Verletzte geben»
Martin Lauber

«Ob ich gegen Gummi­geschosse bin, wollt ihr wissen. Ernsthaft?»

Martin Lauber ist sichtlich irritiert. Er war 23 Jahre alt, als er 1996 in Zürich an einer unbewilligten und unfriedlichen 1.-Mai-Nach­demonstration teilnahm – an vorderster Front. Als die Polizei mit Gummi­schrot auf die schwarz gekleidete Truppe schoss, traf sie ihn im Gesicht. Blut floss in Strömen, er verlor zwei Zähne. Bis heute hat Lauber mit Komplikationen zu kämpfen. Unter anderem kam es zu schweren Entzündungen, die den Kiefer­knochen beschädigten. Als wir mit ihm ein Treffen vereinbaren wollen, muss er uns um eine Woche vertrösten: Zahnarzt­termin. Immer noch wegen dieses Gummi­schrots vor 26 Jahren.

«Kraftvoll zubeissen», sagt Lauber, «diese Zeiten sind seit 1996 vorbei.»

Und trotzdem zögert er, was die Forderung nach einem Verbot von Gummi­geschossen betrifft. Nicht weil er sie gut findet, aber weil er sich fragt, ob ein Verbot etwas nütze. Denn letztlich sei es egal, welches Mittel die Polizei einsetzt, wenn sie es nicht vorschrifts­gemäss tut. Die bewaffneten Polizisten in Vollmontur, die vor ihm und den anderen standen, seien nur wenige Meter entfernt gewesen, als sie abgedrückt hätten. Darum auch die schlimme Verletzung im Gesicht.

«Ich habe keine Anzeige erstattet. Ich weiss, ich hätte es tun sollen. Doch die Polizei kommt immer straffrei davon. Niemand kann sich so viel erlauben wie sie. Es wird weiter Verletzte geben.»

Die Namen der verletzten Opfer von Gummi­geschossen wurden geändert oder abgekürzt – mit Ausnahme von David Böhner und Egon Fässler. Zur Transparenz: Egon Fässler gehört seit Ende Oktober dem Sprecher­team der Republik an.