«Einer von uns»: Sind vor Gericht wirklich alle gleich?
Im Podcast «Aus der Redaktion» geht es um Geschichten hinter der Geschichte. Diesmal: Der Fall eines Zürcher Rechtsextremisten aus gutem Hause wirft Fragen auf nach der Balance zwischen Persönlichkeitsschutz, öffentlichem Interesse und Rechtsungleichheit.
Von Brigitte Hürlimann (Moderation), mit Basil Schöni und Daniel Ryser, 14.10.2022
Ein junger Mann aus prominentem Zürcher Hause verbreitet im Internet eine rechtsterroristische Ideologie. Dann sticht er fünf Mal auf einen anderen Menschen ein und tötet ihn fast. Als er vor Gericht kommt, schränkt dieses die Pressefreiheit ein, fällt ein Urteil, das im Vergleich mit ähnlichen Fällen von versuchter Tötung als mild erscheint, und wünscht ihm am Schluss der Urteilsverkündung «alles Gute und dass es in Zukunft besser klappt». Die rechtsterroristische Ideologie ist vor Gericht kein Thema und aufgrund der öffentlichen Akten nicht erfassbar.
Die Reporter Daniel Ryser und Basil Schöni haben mehrere Monate an dem Fall recherchiert, Untersuchungsakten gelesen und Tausende gelöschte Tweets aus einem Online-Archiv ausgegraben. Darunter auch einen Tweet, in dem der junge Mann einen eigenen Anschlag andeutete. Vergangene Woche hat die Republik die Recherche publiziert.
Welche Abwägungen zwischen Persönlichkeitsrecht und öffentlichem Interesse muss man in einem solchen Fall machen? Sollte man darauf verzichten, die Namen von Rechtsterroristen wie jenem von Christchurch zu nennen? Und wie unterschiedlich wurde die Geschichte in der Öffentlichkeit wahrgenommen?
Diese und weitere Fragen diskutieren die Autoren Daniel Ryser und Basil Schöni mit der Gerichtsreporterin und Juristin Brigitte Hürlimann.