Am Gericht

«Lassen Sie sich nicht einschüchtern!»

Früher hat Richter Roger Harris Klima­aktivisten verurteilt. Heute spricht er sie konsequent frei. Sonst würden bald alle friedlichen Demonstranten verfolgt, befürchtet er.

Von Brigitte Hürlimann, 21.09.2022

Synthetische Stimme
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Die kleine, stinkreiche Schweiz tut sich schwer mit der Klima­krise. Allzu gerne jammern die Hiesigen zwar über heisse Sommer, trockene Wiesen und Felder, ausgedünnte Flüsse, verheerende Stürme oder über die rasant schmelzenden Gletscher. Aber ernsthafte, wirkungsvolle Massnahmen ergreifen, sofort, nicht erst übermorgen? Lieber nicht. So die weitverbreitete Haltung in der Politik, hier und heute, bis in die oberste Stufe hinauf.

Das ist der Grund für den zivilen Ungehorsam, der auch hierzulande ab und zu aufflackert und der bisher friedlich verlaufen ist. Trotzdem sind Hunderte von Aktivistinnen fest­genommen worden. Auffallend viele von ihnen kamen in Polizei­haft, und fast alle wurden sie bestraft, zunächst im Schnell­verfahren, also per Straf­befehl. Wer sich dagegen wehrt, muss sich vor Gericht verantworten – und auch hier überwiegen die Schuld­sprüche: wegen Nötigung, Landfriedens­bruchs oder der Behinderung des öffentlichen Verkehrs.

Doch es gibt Richter, die scheren aus. In Lausanne befand Einzel­richter Philippe Colelough (FDP), die Klima­aktivistinnen, die in einer Schalter­halle der Credit Suisse Tennis spielten, dürften sich auf den Notstand berufen. In Basel entschied Einzel­richterin Susanne Nese (SP), bei einer Aktion vor der UBS sei niemand genötigt worden – und es sei kein Verbrechen, das Klima zu schützen.

In Zürich spricht Einzel­richter Roger Harris (Mitte-Partei) friedlich demonstrierende Klima­aktivisten neuerdings konsequent frei – nachdem er zuvor Schuld­sprüche verhängt hatte. Bei seiner jüngsten Urteils­eröffnung von Anfang dieser Woche erklärt er einmal mehr, wie es zu seinem Sinnes­wandel kam.

Ort: Bezirks­gericht Zürich
Zeit: 19. September 2022, 14 Uhr
Fall-Nr.: GB220088
Thema: Nötigung

Kurzer Applaus und Jubel im Saal.

Normalerweise mögen die Richterinnen solch spontane Reaktionen aus den Zuschauer­reihen gar nicht und rufen subito nach Ruhe und Ordnung. Doch Roger Harris lässt die Leute gewähren. Überhaupt ist vieles anders als sonst an diesem Straf­prozess vor dem Bezirks­gericht Zürich. Ungewöhnlich viel Publikum hat sich eingefunden, Jung und Alt, man spricht Deutsch, Französisch und Italienisch, einige scheinen sich zu kennen, andere sind aus wissenschaftlichem Interesse hier, zwei Kinder im Primarschul­alter setzen sich mit Papier und Farbstift in der Hand artig auf ihre Stühle.

Sie alle sind aus zwei Gründen nach Zürich gekommen. Erstens, um die Beschuldigte zu unterstützen, eine 46 Jahre alte Übersetzerin, dreifache Mutter und Klima­aktivistin. Zweitens, um zu hören, ob das stimmt, was im Vorfeld des Prozesses die Runde gemacht hat: dass Richter Harris keine Schuld­sprüche mehr verhängen wird, wenn Demonstranten vor ihm sitzen, die gewaltfrei aufs drängendste Problem unserer Zeit aufmerksam machen. Auf die Klimakrise.

Roger Harris erfüllt die Erwartungen.

Er macht die Frau auf der Anklage­bank zunächst auf ihr Aussage­verweigerungs­recht aufmerksam, und sie antwortet ihm, dass sie viel zu sagen habe. Und ja, sie halte an ihrer Einsprache fest.

Die nicht vorbestrafte Schweizerin hat im Oktober 2021 an einer Aktion in der Stadt Zürich teilgenommen, zu der die Organisation Extinction Rebellion aufgerufen hatte. Die Stadt­behörde wusste davon. Eine «grössere Anzahl Personen», so heisst es im Strafbefehl, habe auf der Rudolf-Brun-Brücke die Strasse blockiert. Der Verkehr habe «grosszügig» umgeleitet werden müssen. Trotz Abmahnung der Polizei sei eine «grosse Anzahl von Teilnehmerinnen dieser illegalen Demonstration» auf der Strasse geblieben. Darunter die 46-jährige Frau.

Sie wurde von der Polizei festgenommen und kam zwei Tage lang in Haft – das ist das Maximum, das ohne richterlichen Beschluss verhängt werden kann. Vor Gericht schildert die Frau, wie sie sich für eine Leibes­visitation habe nackt ausziehen müssen. Dass man ihr eine DNA-Probe entnommen habe (das Bundes­gericht hat dies in einem ähnlichen Kontext für unzulässig erklärt). Sie habe nicht mit ihrer Familie telefonieren dürfen, und sie sei zusammen mit einer anderen Aktivistin eingesperrt worden: mit einer 73-jährigen Frau.

Die Zellen­genossin sitzt am Montag­nachmittag hinter ihr im Gerichts­saal und hört aufmerksam zu.

Ja, fährt die Frau auf der Anklage­bank fort, sie gebe zu, an der Kundgebung beteiligt gewesen zu sein. Aber es sei empörend, dass sie hier sitze. Und nicht all die Bundesräte, die seit fünfzig Jahren einen schlechten Job machten. Spätestens seit dem Umwelt­gipfel in Stockholm von 1972 seien die Gefahren bekannt. Die Schweizer Landes­regierung missachte ihre Pflichten dem Volk gegenüber, und sie missachte die Verfassung: «Aber ich werde kriminalisiert.»

Verteidiger Markus Wyttenbach, der neben ihr sitzt, sagt nicht viel. Er hat sein vierzig­seitiges Plädoyer dem Gericht vor der Haupt­verhandlung zukommen lassen, und der Richter erspart es ihm, das Aufgeschriebene vorlesen zu müssen. Dem Publikum im Saal genügen die Ausführungen der Beschuldigten. Und die einzige anwesende Medien­vertreterin bekommt – zum Glück! – vom Verteidiger eine Papier­kopie ausgehändigt.

Die Staats­anwaltschaft hat darauf verzichtet, am Prozess teilzunehmen. Via Strafbefehl, der zur Anklage­schrift mutierte, verlangt sie einen Schuld­spruch wegen Nötigung: gesühnt mit einer bedingten Geld­strafe von 15 Tages­sätzen à 30 Franken.

Warum soll die Frau nach Meinung des Verteidigers freigesprochen werden? Einige der wichtigsten Argumente aus dem schriftlichen Plädoyer:

  • Die Zürcher Strafverfolger gehen einseitig und mit unverhältnis­mässiger Härte gegen friedliche Klima­aktivistinnen vor. Mit der Anordnung der maximalen Polizei­haft und mit anderen Massnahmen wird ein chilling effect angestrebt. Die Menschen sollen davon abgebracht werden, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.

  • Andere gewaltfreie Kund­gebungen werden toleriert, auch wenn sie ohne Bewilligung stattfinden und obwohl Fussgänger und Auto­mobilistinnen behindert werden: etwa Umzüge von Corona-Massnahmen-Gegnern, von Velo­lobbyistinnen oder Fanmärsche.

  • Auch unbewilligte Demos stehen unter dem Schutz der Versammlungs- und der Meinungs­äusserungs­freiheit; beide Grund­rechte sind sowohl in der Europäischen Menschenrechts­konvention als auch in der Verfassung verankert.

  • Die Anklage­schrift ist ungenügend.

  • Es wurde niemand genötigt. Dafür war die Blockade zu kurz, und es standen andere Verkehrs­wege zur Verfügung. Überhaupt kommt es in einer Stadt wie Zürich ständig zu Verkehrs­behinderungen.

  • Es gibt kein Bedürfnis für eine Bestrafung der Beschuldigten.

  • Es liegt ein Klima­notstand vor.

Richter Harris bestätigt, dass er das Plädoyer von Markus Wyttenbach gelesen habe. Dann erteilt er der Beschuldigten das Schlusswort.

Die Frau sagt, wie sehr es sie nerve, wenn Richter bei ihren Schuld­sprüchen erwähnten, dass die Sache und die Sorge zwar legitim seien, sich die Klima­aktivistinnen aber legaler Mittel zu bedienen hätten. «Ich habe keine kriminelle Energie, wie es in Ihrem Jargon heisst, aber diese billige Moralisierung löst in mir einen tief sitzenden Zorn aus.»

Der Saal wird geräumt, der Richter zieht sich zur Urteils­findung eine halbe Stunde lang zurück. Als alle wieder drinnen sitzen und gespannt nach vorne schauen, sagt er:

«Die Beschuldigte ist nicht schuldig und wird freigesprochen.»

Sie erhalte eine Prozess­entschädigung sowie 600 Franken für die zwei Tage in Haft.

«In diesem Straf­verfahren ist wirklich alles falsch gelaufen. Die Nötigung wird nicht umschrieben, man hat sich beim Straf­befehl keine Mühe gegeben, was typisch ist für den Umgang mit Massen­delikten», so Roger Harris bei der mündlichen Urteils­begründung. Der Sachverhalt sei nicht erstellt, es bleibe unklar, was die Frau genau getan haben soll und wie viele Leute vor Ort gewesen seien. Die Abmahnung durch die Polizei sei eine blosse Behauptung, und es sei völlig offen, welcher Verkehr wann und wie habe umgeleitet werden müssen: «Es gibt links und rechts noch andere Brücken. Wer wurde genötigt und wie lange?»

Harris betont, er sei nicht mehr bereit, friedliche Demonstranten schuldig zu sprechen und solche staatlichen Straf­aktionen zu unterstützen. Jeder habe das Recht, gewaltfrei zu demonstrieren. Eine derartige Nutzung des öffentlichen Bodens sei schlicht hinzunehmen. Nur bei Gewalt müsse eingegriffen werden.

«Ich habe früher anders entschieden. Ich habe etwas länger gebraucht, um zu merken, was das Ausmass ist, dass irgendwann jeder verfolgt wird, wenn das so weitergeht. Wir sind an die Europäische Menschenrechts­konvention gebunden. Es gibt ein Mass an Behinderungen, das geduldet werden muss, damit die Meinungs­äusserungs- und die Versammlungs­freiheit gewährleistet sind. Eine halbe Stunde lang eine blockierte Brücke in Zürich zu haben, das muss man hinnehmen. Vor allem für ein derart wichtiges Anliegen.»

Es sei ihm bewusst, sagt Richter Harris, dass er mit solchen Auffassungen noch allein dastehe. Die Staats­anwaltschaft habe gegen sämtliche Freisprüche von ihm Berufung angemeldet. Und an die Frau auf der Anklage­bank gerichtet: «Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Machen Sie weiter so.»

Dann schweift sein Blick zu den zwei Kindern im Saal (das jüngste ist erst sieben und durfte nicht mitkommen): «Jungs, ihr könnt stolz sein auf eure Mutter.»

Während er die Aktivistin freispricht und im Saal der Jubel losbricht, kommt es fast zeitgleich und ebenfalls in Zürich zu zwei Schuld­sprüchen. Das Obergericht, die Berufungs­instanz, verurteilt zwei Klima­aktivistinnen wegen Nötigung und wegen Störung des öffentlichen Verkehrs. Die beiden hatten im Juni 2020 an einer Kundgebung auf der Zürcher Quaibrücke teilgenommen. Die Gruppe Extinction Rebellion hatte dazu aufgerufen.

Das Verdikt aus dem Obergericht wird die Staats­anwaltschaft freuen und beruhigen. Ihre nächste Berufungs­anmeldung dürfte so sicher sein wie das Amen in der Kirche. (Oder wie die Dringlichkeit der Klimakrise.)

Illustration: Till Lauer

In einer früheren Version schrieben wir, dass die Beschuldigte wie auch andere Klima­demonstranten in Untersuchungs­haft genommen wurden. Korrekt ist, dass sie von der Polizei für maximal zwei Tage in Haft genommen wurden.