«Sie haben uns ins Gesicht gelacht»
Juan Carlos Emden ist Erbe eines von den Nazis verfolgten Unternehmers und Kunstsammlers. Was er erlebte, als er sich bei der Bührle-Stiftung und der Stadt Zürich um die Rückgabe von Kunstwerken bemühte, die seinem Grossvater gehörten. Ein Gespräch zur Serie «Bührle-Connection».
Von Daniel Binswanger, 09.10.2021
Das Tessin der späten Zwanzigerjahre war ein Sehnsuchtsort für Künstler, Esoterikerinnen und eine europäische Schickeria. Auch Max Emden hat es dahin gezogen. Er war nicht nur ein Geschäftsgenie, sondern eine Art verfrühter Luxushippie. 1927 stieg er aus dem steifen Hamburger Leben aus, veräusserte Teile seines Firmenimperiums und zog sich zurück auf die Brissago-Inseln im Lago Maggiore, die er kaufte und zu seinem Wohnsitz machte. Er war nicht nur vom freien Geist des Monte Verità und der paradiesischen Schönheit der Inseln fasziniert. Er glaubte auch, sich und seine Nächsten in der Schweiz vor dem heraufziehenden Nationalsozialismus in Sicherheit zu bringen.
Warum es anders gekommen ist, erzählt sein Enkel. Er befindet sich am anderen Ende der Welt, aber manchmal redet er sich so in Rage, dass er auch über Zoom ganz gut zu hören ist. Juan Carlos Emden lebt in Valparaíso, Chile.
Erstmals 2012 ist er mit Restitutionsforderungen an die Bührle-Stiftung herangetreten, doch sie wurden abgeschmettert. In der Schweiz gibt es im Unterschied zu vielen Staaten Europas keine speziellen Schiedsgerichte, die über solche Fälle entscheiden. In Deutschland erhielten die Emdens 2019 zwei Bilder durch eine solche Instanz zugesprochen.
Auch im sogenannten «wissenschaftlichen Dokumentationsraum» des neuen Kunsthaus-Erweiterungsbaus wird auf den Emden-Fall eingegangen. Auf einer Tafel ist zu lesen: «Kurz vor der Volksabstimmung über den städtischen Investitionsanteil melden Nachkommen von Max Emden Ansprüche auf das Bild ‹Mohnblumenfeld bei Vétheuil› an. Recherchen der Provenienzforscherin Laurie A. Stein ergeben, dass der Verkauf des Bildes durch Emdens Sohn Hans Erich nicht unter Druck des NS-Regimes erfolgt ist.» Man reibt sich verblüfft die Augen: In einem nie geklärten Restitutionsstreit zitiert das Kunsthaus ein Parteiengutachten und erklärt es zur historischen Wahrheit. Das Monet-Bild hängt jetzt in den luxuriösen neuen Chipperfield-Sälen. Aber Juan Carlos Emden hat eine andere Geschichte zu erzählen.
Herr Emden, Sie sind in Chile aufgewachsen, haben in Europa studiert, sind viel in der Welt herumgekommen. Erst nach dem Jahr 2000 haben Sie angefangen, sich um die Rückgabe der Kunstwerke aus der Sammlung Ihres Grossvaters zu kümmern, der 1940 im Tessin gestorben ist. Ihr Vater Hans Erich hat sich nie darum bemüht. Wie erklärt sich das?
Es war für meinen Vater ein existenzielles Trauma, den deutschen Absturz in den Nationalsozialismus mitzuerleben. Auch die Erfahrungen, die er in der Schweiz machte, waren nicht geeignet, sein Vertrauen in die Alte Welt intakt zu halten. Er wollte mit diesen Geschichten nichts mehr zu tun haben. Schon der Verlust seines Vaters, der relativ jung und mit bis heute ungeklärter Plötzlichkeit im Tessin gestorben ist, war ein Schock. Die Emdens hatten sich in der Schweiz geschützt gefühlt und mussten feststellen: Das war ein Irrtum. Und natürlich hatte die Familie fast ihre ganzen Firmen, Beteiligungen und Immobilien in Deutschland und in anderen Ländern verloren.
Bis zu Hitlers Machtübernahme und der nachfolgenden «Arisierung» der deutschen Wirtschaft war Ihr Grossvater also ein vermögender Mann?
Die Emdens besassen Kaufhäuser in zahlreichen europäischen Ländern, mein Grossvater war gewissermassen der Pionier des retail business in Europa. Er besass oder war beteiligt an grossen Kaufhäusern in Schweden, Polen, Ungarn, in zahlreichen deutschen Städten, häufig ohne dass sie den Namen Emden trugen. Er war beteiligt am KaDeWe in Berlin, ihm gehörte das Oberpollinger in München, ein heute noch bestehendes Warenhaus. In Budapest eröffnete er Corvin Áruház, ebenfalls ein traditionsreiches Haus, das heute noch existiert. Aus diesen weitverzweigten Geschäften erwuchs ein sehr bedeutendes Familienvermögen, das mein Grossvater jedoch in den Dreissigerjahren im Zuge der Arisierungspolitik des Naziregimes in kürzester Zeit verlor. Sein umfangreicher Grundbesitz in Hamburg, Potsdam und anderen Städten ging verloren, die Firma Emden & Söhne wurde arisiert.
Max Emden lebte seit 1927 in der Schweiz und wurde 1934 Schweizer Bürger. War er da nicht geschützt?
Max hätte als Schweizer Staatsbürger Anspruch gehabt auf konsularischen Schutz, nicht einmal die Nazigesetze hätten den deutschen Staat autorisiert, einen Schweizer auf diese Weise zu berauben. Die deutschen Behörden haben sich darum jedoch nie gekümmert und Max Emden auch nach seiner Einbürgerung in der Schweiz wie einen deutschen Juden behandelt. Die Schweizer Behörden haben sich in dieser Hinsicht genauso verhalten wie die Nazis: Sie haben nicht den kleinen Finger gerührt. Auch die Schweiz schien ihren eigenen Staatsbürger als deutschen Juden zu betrachten.
Das ist die Geschichte von Max, Ihrem Grossvater. Was für ein Verhältnis zur Schweiz hatte Hans Erich, Ihr Vater?
Hans Erich verbrachte einen guten Teil seiner Jugend in der Schweiz, er besuchte das Institut Montana auf dem Zugerberg, bevor er in New York bei der Bank Warburg – die Warburgs und die Emdens, beides Hamburger Kaufmannsfamilien, waren sich verbunden – seine Lehre machte. Als jedoch der Krieg kam, musste er feststellen, dass die Schweiz ihm, um es freundlich zu sagen, nicht gewogen war.
Wie äusserte sich das?
Schon als Max Emden sich 1934 einbürgern liess, hat er sich um die Schweizer Staatsbürgerschaft für seinen Sohn bemüht, ohne Erfolg. Als die Lage sich für deutsche Juden zuzuspitzen begann, versuchte Hans Erich erneut einen Schweizer Pass zu bekommen. Immerhin war er der Sohn eines Schweizers und nach dem Tod seines Vaters 1940 der Besitzer der Brissago-Inseln, auf denen Max seit 1928 gelebt hatte und wo er eine herrschaftliche Residenz hatte bauen lassen. Aber die Schweizer Behörden zeigten meinem Vater die kalte Schulter. Um ans Sterbebett seines Vaters zu eilen, erhielt Hans Erich lediglich ein auf zwei Wochen begrenztes Einreisevisum. Da ihm die Schweiz die Tore verschloss, blieb ihm letztlich nur die Flucht aus Europa.
Hätte Ihr Vater nicht doch eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhalten können, auch ohne Schweizer Bürger zu werden?
Vielleicht wäre das theoretisch möglich gewesen. Aber es spricht wohl kaum gegen das Urteilsvermögen meines Vaters, dass er den Schweizer Behörden nicht mehr traute. Was hätte ihn gegen eine allfällige spätere Ausweisung geschützt? Ich kann das vielleicht mit einer Anekdote illustrieren, eine der wenigen, die mein Vater aus jener Zeit erzählt hat.
Erzählen Sie.
Mein Grossvater ging regelmässig im Winter mit seinem Sohn in St. Moritz Ski fahren. Sie stiegen jeweils im «Palace» ab. Ende der Dreissigerjahre kam es im Speisesaal des «Palace» zu einer Szene, die meinen Vater geprägt hat: Max sprach erregt über die politische Entwicklung, da traten zwei hohe Offiziere an seinen Tisch. Der eine trug eine Schweizer, der andere eine deutsche Uniform. Sie sagten zu meinem Grossvater, der Jude Emden solle schweigen, sonst werde er zum Schweigen gebracht.
Emil Bührle, grösster Nazi-Waffenlieferant im Zweiten Weltkrieg, schrieb eines der dunkelsten Kapitel der Schweizer Kriegsschuld. Der Transfer seiner Sammlung ins Zürcher Kunsthaus ist ein Akt kollektiver historischer Verdrängung. Zur Übersicht.
Teil 3
Zürich forscht
Sie lesen: Interview
«Sie haben uns ins Gesicht gelacht»
Wie ist Ihr Vater aus Europa geflohen?
Zum Zeitpunkt, zu dem er als im Ausland lebender, deutscher Jude seine Staatsbürgerschaft verlor, war er in Budapest, wo er für das Corvin-Kaufhaus arbeitete. Er hatte eine Chance: Seine Mutter war Chilenin, weshalb er Anspruch auf die chilenische Staatsbürgerschaft hatte. Die Schweizer Staatsbürgerschaft seines Vaters schützte ihn nicht. Die chilenische Staatsbürgerschaft seiner Mutter hat ihn gerettet.
Wie kam er nach Chile?
Der chilenische Gesandte in Budapest stellte Hans Erich einen Laissez-passer aus, mit dem er in die Schweiz durchreisen konnte. Mein Vater hatte sich zudem in Genf eine haitianische Staatsbürgerschaft gekauft – die wurde in der damaligen Notlage in Genf gehandelt – und konnte hoffen, sich mit diesen Papieren nach Südamerika durchzuschlagen. Es war schwierig, damit tatsächlich durchzukommen: ein weisser Haitianer, der Deutsch spricht und in Hamburg geboren ist? Aber es ist meinem Vater gelungen, Lissabon zu erreichen und sich einzuschiffen. Vor Ort in Chile konnte er sich dann einbürgern lassen. Er ist Chilene geworden mit ganzer Seele. Er hat bald nach seiner Ankunft in Südamerika meine Mutter kennengelernt, die aus einer wohlhabenden Familie kam und ihm helfen konnte, eine neue Existenz aufzubauen. Er liebte dieses Land.
Bleiben wir noch kurz im Tessin. Ihr Vater hat nach dem Krieg die Brissago-Inseln verkauft. Der Kanton Tessin und die Gemeinden Ascona, Ronco und Brissago haben sie übernommen.
Der Schweizer Heimatschutz hat sich auch an dem Kauf beteiligt. Ja, nachdem man meinen Vater erfolgreich aus dem Tessin vertrieben hatte, waren die Inseln nicht mehr zu halten. Das Grundstück war mit Hypotheken belastet, während des Kriegs hatten sich Steuerschulden akkumuliert. Mein Vater wurde von den Gläubigern unter Druck gesetzt und musste schliesslich zu einem sehr niedrigen Preis verkaufen, obwohl es für die paradiesischen Brissago-Inseln ausländische Interessenten gab, die wesentlich mehr geboten hätten. Als mein Grossvater noch der reiche Kaufhauskönig war und im Tessin grosszügig Geld verteilte – er hat zum Beispiel den heute noch bestehenden Golfplatz von Ascona einrichten lassen und zu grossen Teilen finanziert –, wurde er mit offenen Armen empfangen. Auch dazu gibt es eine Anekdote. In seiner Einbürgerungsakte in der Gemeinde Ronco fand sich unter Berufsbezeichnung: multimilionario. Nicht Kaufmann, nicht Doktor der Chemie, sondern Multimillionär. Mit seinem Sohn hingegen, der in Chile seine Interessen in der Schweiz ohnehin nur schwer wahrnehmen konnte, wurde nicht viel Federlesen gemacht: Der Kanton und die Gemeinden haben sich den Grundbesitz einfach einverleibt. Der Kaufpreis reichte gerade zur Tilgung der Schulden.
Sie sagen, Ihr Vater habe nie darum gekämpft, den Familienbesitz in Europa – die Immobilien, die Kunstwerke – zurückzuerhalten. Weshalb?
Er ertrug es nicht, auch nur darüber zu reden. Mein Vater weigerte sich, Deutsch mit uns zu sprechen, obwohl er bei seiner Ankunft in Südamerika kein Wort Spanisch beherrschte. Wir Kinder haben Französisch gelernt, Deutsch habe ich mir später in Kursen am Goethe-Institut angeeignet. Er hatte mit seiner Vergangenheit radikal gebrochen, das war für ihn wohl der einzige Weg, damit umzugehen. Auch meine Mutter hatte diese Haltung. Sie war eine sehr stolze, sehr schöne Frau und pflegte zu Hans Erich zu sagen: «Schau deine Kinder an, schau die Mutter deiner Kinder an. Vergiss die Vergangenheit.»
Sie, Juan Carlos Emden, vergessen nicht. Sie kämpfen nun schon seit langen Jahren für die Anerkennung Ihres Anspruchs auf das Besitztum der Emden-Familie, insbesondere die Kunstwerke. Wie kam das?
Die Vergangenheit kommt zurück, man kann sie dauerhaft nicht verdrängen. Irgendwann muss anerkannt werden, was geschehen ist. Ich hatte Fragen, ich wusste fast nichts, aber ich hatte Fragen. Nach dem Tod meines Vaters im Jahr 2001 bestand das Tabu nicht mehr, und ich begann, diesen Fragen nachzugehen. Es nahm damit seinen Anfang, dass ich eine kleine Notiz auf einer Website platziert habe, die sich JewishGen nennt. Ich suchte nach Mitgliedern der weitverzweigten Familie, auch nach Verwandten aus der Linie der Mutter von Max Emden, die aus dem Frankfurter Geschlecht der Kann stammte. Ich erhielt sehr rasch eine Reihe von Reaktionen auf meine Nachfrage, und eins führte zum anderen. Erst da begann ich, ein Bild davon zu bekommen, was geschehen war und was uns alles geraubt worden ist.
Ihre Nachforschungen begannen also im Jahr 2002. Erst 2019 hat Ihnen die Bundesrepublik Deutschland auf Empfehlung der beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zwei Gemälde von Bellotto restituiert.
Es war ein endloser Kampf, aber ein unglaubliches Ereignis. Zum ersten Mal wurde anerkannt, wer wir sind und was unsere Geschichte ist.
Sie erheben auch Anspruch auf die Rückgabe von anderen Kunstwerken, die einst in der Sammlung Ihres Grossvaters waren. Von der Bührle-Stiftung fordern Sie die Restitution von «Champs de coquelicots près de Vétheuil», einem wichtigen Monet-Gemälde, das 1941 unter umstrittenen Umständen in die Bührle-Sammlung gelangte. Im Jahr 2012 trafen Sie sich in Zürich mit Alexander Jolles, dem Anwalt und heutigen Präsidenten, und Lukas Gloor, dem Direktor der Bührle-Stiftung. Wie lief das ab?
Sie haben uns ins Gesicht gelacht. Sie haben gesagt: Was wollen Sie, Herr Emden, Ihr Vater war ein schwervermögender Mann, weshalb soll er unter Zwang verkauft haben? Und sie haben gesagt: Herr Emden, nicht einmal die Bundesrepublik Deutschland restituiert Ihnen Ihre Gemälde. Was also wollen Sie von uns? Hier in der Schweiz gelten Schweizer Gesetze.
Die Bührle-Stiftung hat das Gespräch mit Ihnen als grossen Sieg für die eigene Seite dargestellt. Die von der Stiftung mandatierte Provenienz-Forscherin Laurie Stein hat damals neues Archivmaterial präsentieren können, aus dem hervorging, dass Ihr Vater in New York über ein Konto verfügte, auf dem sich gut 130’000 Dollar befanden. Konnte Stein nicht beweisen, dass Hans Erich gar nicht mittellos war, als er nach Südamerika floh, und seine Bilder deshalb auch nicht in einer Zwangslage verkaufte?
Was zutrifft: Dieses Geld ist meinem Vater geblieben, auch wenn es nur noch ein ganz kleiner Bruchteil des Familienvermögens war. Der Löwenanteil setzte sich zusammen aus Immobilien, Bankdepots, Geschäftsanteilen in Deutschland und war verloren. In der Schweiz gab es die Brissago-Inseln und die Kunstwerke, Werte, die nicht liquid waren und die mein Vater unter unwürdigen Bedingungen zu Geld machen musste. Und dann gab es eine eiserne Reserve in New York. Mein Vater hatte sie bitter nötig. Natürlich war er gegenüber den Hunderttausenden jüdischen Flüchtlingen, die damals nichts mehr hatten als das Hemd, das sie auf dem Leib trugen, in einer sehr privilegierten Situation. Aber gab das irgendjemand das Recht, ihm seine Güter zu entreissen? Die Bührle-Stiftung scheint sich auf den Standpunkt zu stellen: Es ist völlig in Ordnung, einem reichen Juden seine Vermögenswerte abzupressen, solange ihm noch etwas bleibt zum Überleben. Es ist mir schleierhaft, woher die Nachlassvertreter des Waffenfabrikanten sich dazu das moralische Recht nehmen. Es ist mir vollkommen schleierhaft.
Dieses Treffen fand im November 2012 statt, kurz vor der Abstimmung über den Erweiterungsbau des Zürcher Kunsthauses, der es ermöglichen sollte, die Bührle-Stiftung in eine öffentliche Sammlung zu integrieren. Hatten Sie auch Kontakt mit der Stadt- oder der Kantonsregierung?
Wir haben mehrfach versucht, der Stadt Zürich unser Anliegen zu unterbreiten, aber sie hat jeden Kontakt verweigert. Wir haben auch den Vorschlag gemacht, dass die Stadt einen Beobachter an das Gespräch mit der Bührle-Stiftung entsendet, aber es wurde uns geantwortet, diese Restitutionsfragen lägen nicht in der Verantwortung der Politik. Das sei allein die Sache der Bührle-Stiftung. Nur vom Bundesamt für Kultur war ein Vertreter anwesend.
Ist er in der Folge aktiv geworden?
Wir haben nie mehr etwas von ihm gehört.
Aber das Argument, das man Ihnen damals entgegenhielt, nämlich dass Deutschland Ihnen keine Bilder restituiert, trifft doch nun schon lange nicht mehr zu?
Man beginnt überall, sich intensiver um historische Gerechtigkeit zu bemühen. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern. Wir haben uns auch letztes Jahr wieder an Corine Mauch, die Zürcher Stadtpräsidentin, gewandt. In Zürich war die Antwort jedoch exakt dieselbe wie im Jahr 2012: Das geht uns nichts an.