«Sie sind unsere guten Frauen gewesen»
Die Schweizer wehrten sich eisern gegen das Stimmrecht der Schweizerinnen. Ihre Argumente hatten eine lange Tradition, wie eine Parlamentsdebatte von 1945 zeigt. Und ihre Rhetorik wirkt bis heute nach. Serie «Frauenstimmen», Folge 1.
Von Olivia Kühni (Text) und Gabriela Jolowicz (Holzschnitt/Illustration), 05.02.2021
«Das politische Frauenstimmrecht ist im Grunde eine Kapitulation der Frauen vor dem Mann.»
Am 12. Dezember 1945 tritt im Nationalratssaal in Bern ein stämmiger Mann mit Schnauzer ans Rednerpult. Josef Schuler, parteilos, aus dem Kanton Schwyz, Präsident des Innerschweizer Bauernbundes, will einen Vorstoss seines Kollegen Hans Oprecht (SP) kommentieren. Dessen Inhalt: Der Bundesrat habe zu prüfen, ob den Schweizerinnen verfassungsrechtlich das Stimm- und Wahlrecht zu gewähren sei.
«Ich muss das Postulat aus folgenden Gründen bekämpfen», setzt Schuler an. Die Argumente, die danach folgen – von Schuler und von anderen Kollegen im Rat –, zeigen rückblickend sehr gut auf, aus welcher Haltung heraus Frauen in der Schweiz eine öffentliche Stimme verweigert wurde.
Ja, es geht um eine Geringschätzung von Frauen und um Frauenfeindlichkeit. Doch nicht nur. Die Althistorikerin Mary Beard drückt es in ihrem Manifest «Women & Power» so aus: «Es ist ein bisschen komplizierter, und es gibt eine lange Geschichte dahinter.»
Was also sagen Schuler und seine Kollegen an jenem Tag? Und was ist – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die «Geschichte dahinter»?
Seit gerade mal 50 Jahren haben Schweizerinnen politisches Mitspracherecht. Kein Anlass zum Feiern, sondern für Fragen: Was kann uns der Blick zurück für heute lehren? Wie ist die Lage für die Frauen heute? Zum Auftakt der Serie.
1. Wir, die Männer
«Anno 1291 sind auf dem Rütli nur Männer gewesen», steigt Josef Schuler an jenem Dezembertag in seine Rede ein, «da hat man keine Frauen gesehen.» Sein Anti-Plädoyer beginnt mit dem Gründungsmythos um Wilhelm Tell. Das ist kein Zufall: Mit einem Stimmrecht für Frauen sahen viele Schweizer nicht nur ihr jeweiliges Selbstverständnis als Mann (oder Frau) gefährdet – sondern gleich noch jenes der Nation als Ganzes.
Denn wie kaum ein anderes Land verstand die Schweiz sich als Männerbund. Als ein einig Volk von brüderlichen Milizlern, Turnern und Wanderern – bis der Alpenfirn sich rötet. (Nach späterer Verklärung ausserdem so wehrhaft, dass die Nazis nie einmarschiert waren.)
Dass Politik reine Männersache ist, ist keine neue Idee. Ganz im Gegenteil: Im antiken Verständnis etwa machte Politik den Mann erst zum Mann. «Öffentliches Sprechen und Redekunst waren nicht einfach nur Dinge, die eine Frau in der Antike nicht tat», schreibt Beard. Es waren die Tätigkeiten, die einen Mann überhaupt ausmachten. «Öffentliches Sprechen war eine, wenn nicht die definierende Eigenschaft des Mannseins.» Sich öffentlich zu äussern, bedeutete, ein Mann zu sein – Sklaven und Diener nicht mitgemeint.
Die Eidgenossenschaft definierte sich früh als antielitäre Republik, in der wirtschaftliche Differenzen ihrer Bürger angeblich keine Rolle spielten. Gerade darum schlossen diese die Frauen umso hartnäckiger aus, wie unter anderen die Historikerin Caroline Arni brillant aufzeigte. Die ständige «Beschwörung einer nationalen Einheit jenseits aller Ungleichheiten und Differenzen unter Männern zurrt die Bande des politischen Männerbundes stärker fest als in anderen europäischen Ländern», schreibt Arni. «Einziges Kriterium für Partizipation und Selbstbestimmung ist Männlichkeit. Und umgekehrt heisst das: Was den Mann als einen Gleichen unter Gleichen definiert, ist die politische Mitsprache.»
Wer den Frauen das Stimmrecht gewährte, gefährdete also nicht nur den Mann als Mann. Er stellte damit die Grunderzählung des Vaterlands infrage. Darum sprach Nationalrat Schuler als Erstes vom Rütli. Darum begann man ab den 1950ern auch zu behaupten, das Stimmrecht hänge untrennbar mit der Wehrpflicht zusammen – und somit nun mal am Mann.
Und die Frauen? Die hatten durchaus auch ihre Rolle im Ganzen, wie man sich stets zu betonen beeilte.
2. Macht im Hintergrund
Auf dem Rütli habe man damals keine Frauen gesehen, stellt Nationalrat Schuler also fest. Und fährt fort: «Die Stauffacherin aber hat damals, als der stolze Gessler über Land gefahren ist und gesagt hat: ‹Ich will nicht, dass die Bauern so schöne Häuser haben›, zum Stauffacher gesagt: ‹Sieh vorwärts, Werner, und suche Freunde, dass man die Vögte auf die Seite bringen kann.› So ist es die ganze Schweizergeschichte hindurch immer gewesen bis heute. Die Frauen haben einen gewissen Einfluss auf die Männer gehabt, aber vom Stimmrecht haben die Frauen bis jetzt nicht viel wissen wollen. Sie sind unsere guten Frauen gewesen, und wir waren mit ihnen zufrieden.»
Schuler ist nicht der Einzige im Saal, der «die Stauffacherin» erwähnt. Gleich drei Redner tun das, was erneut kein Zufall ist. Denn während der Schweizer Gründungsmythos die Rütli-Schwörenden als die idealtypischen Männer definiert, dient die dort ebenfalls auftauchende Ehefrau eines Schwyzer Landammanns – eben die «Stauffacherin» – als leuchtendes Frauenvorbild.
Auch für die Stauffacherin galt die jahrhundertealte Überzeugung, dass die Öffentlichkeit Männersache ist. Sie führte aber beispielhaft vor, dass eine gute Frau durchaus von der Heimfront aus Einfluss zu nehmen wusste: über die republikanische Erziehung ihrer Söhne und über die geschickte Beratung des Ehemannes. Frauen hatten in dieser Erzählung also durchaus Macht – aber eine indirekte. (Die ihnen übrigens in manchen Teilen der Schweiz bis heute den Übernamen «die Regierung zu Hause» einbringt.)
Darauf nimmt denn auch Bundespräsident Eduard von Steiger (BGB, heutige SVP) Bezug, als er an jenem Dezembertag 1945 noch vor Schuler die Debatte eröffnet. Er wolle «diese Angelegenheit» – das Frauenstimmrecht – «nicht vom Standpunkt der Würde aus behandeln», denn es sei keine Frage der Würde. Die Schweizer Frauen hätten auch ohne Stimmrecht einen solchen Einfluss auf das öffentliche Leben, «dass es vollständig falsch wäre, hier den Ausdruck Würde zu gebrauchen», so von Steiger. «Es gibt viele Frauen, die halten dafür, ihre Stellung sei gerade deshalb eine würdige, weil sie in unserer demokratischen Schweiz angehört würden, selbst wenn sie nicht mit dem Stimmzettel in der Hand an der Urne erscheinen können.»
Kurz: Die starke Schweizerin brauchte das Stimmrecht nicht. Frauen mussten nicht direkt zur Öffentlichkeit sprechen, sondern konnten über ihre Männer wirken, die sie «anhörten». Ein durchaus folgerichtiges Konstrukt: Galten Frauen doch seit Jahrhunderten als grundsätzlich wenig vernunftbegabt.
Zur Debatte: Erinnern Sie sich daran, wie Sie das erste Mal mitbestimmen durften?
Haben Sie die Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz auf nationaler und kantonaler Ebene selber miterlebt? Wie fühlte sich das an, zum ersten Mal mitbestimmen zu dürfen? Und wenn Sie zu jung sind, um selber solche Erinnerungen zu haben: Was war die erste Vorlage, über die Sie abgestimmt haben? Hier gehts zur Debatte.
3. Die Emotionalität der Frauen
«Wie kommt es denn erst heraus, wenn die Frauen mit ihrem Temperament in die Wahlkämpfe hineingehen?», sorgt sich denn auch Redner Schuler. «Dann könnten Federn, ich will sagen: Haare fliegen. Das Temperament würde wahrscheinlich zum Durchbruch kommen. (…) Lassen wir also die Frau daheim im Hause, nehmen wir sie nicht in diesen Hexenkessel hinein.»
Frauen sind einfach zu emotional für die Politik: Das ist eine Überzeugung, die sich noch Jahrzehnte später – als die Wilhelm-Tellereien und Alpenfirne dann doch langsam an Glanz verloren – hartnäckig hielt.
Selbst in der Botschaft zur später erfolgreichen Abstimmung sollte der Bundesrat 1969 noch selbstverständlich festhalten, Frauen zeigten «ein stärker als beim Mann von Gefühl und Gemüt geprägtes Verhalten» – allerdings sei «nicht bekannt», dass sich dieses in Staaten mit Frauenstimmrecht «nachteilig ausgewirkt» habe. Vielleicht sogar ganz im Gegenteil: «Diese Art und ihre mehr auf das Praktische und Konkrete gerichtete Klugheit vermögen gerade im heutigen Sozial- und Wohlfahrtsstaat das oft abstraktere, logischere und sachlichere Denken des Mannes nützlich zu ergänzen.»
Die angebliche Emotionalität der Frauen bereitete manchen Politikern in den 1960ern noch aus einem anderen Grund Sorgen – einem, der die spätere Debatte sehr prägen sollte. Aber dazu gleich mehr. Erst zurück zu Schuler und seinen Kollegen im Dezember 1945.
Auch damals hofften einige im Rat auf eine positive Wirkung «guter Frauen» auf einen bislang rein männlichen Politbetrieb. Laut Felix Moeschlin vom damaligen Landesring der Unabhängigen (LdU) etwa, einem Befürworter des Frauenstimmrechts, würden «12 gescheite und dazu sehr schöne Frauen» für einen «ganz anderen parlamentarischen Betrieb» sorgen.
Das sah sein CVP-Ratskollege Karl Wick, in späteren Jahren einer der prominentesten Gegner des Frauenstimmrechts, sehr anders: Er fürchtete, ganz katholisch-konservativ, um das Wohl der Mütter.
4. Die Abwertung des Häuslichen
Es sei eine Illusion, zu glauben, dass mit dem Eintritt der Frauen in die Politik «auch etwas feinere Manieren» in die Politik getragen würden, argumentierte der Luzerner Karl Wick im Anschluss an seinen Ratskollegen Josef Schuler. Die Frauen würden sich «nur die unfeinen Manieren der Männer aneignen». Wick diagnostizierte angesichts der zunehmenden Erwerbstätigkeit der Frauen eine «innere Verarmung des Frauenlebens» und kritisierte den «Mannesmassstab» der «Industriewelt».
Für Wick würden sich die Frauen mit dem Frauenstimmrecht erst recht der «Männerkultur» unterordnen: «Das politische Frauenstimmrecht ist im Grunde genommen eine Kapitulation der Frauen vor dem Mann, das Eingeständnis, dass das Parlament, die einseitige Demokratie, wichtiger ist als das Haus, der Herd und das Heim.»
Auch dieses Argument zieht sich bis weit in die heutige Zeit hinein: die Sorge, dass mit dem beruflichen und politischen Engagement der Frauen die Haus- und Familienarbeit an Bedeutung verlieren würde. Es ist auch eines der Hauptargumente, die einige Frauenvereine gegen das Stimmrecht vorbrachten – oft mit dem Zusatz, dass Frauen auch ohne Politik bereits mehr als genug zu tun hätten.
So schrieb etwa Dora Wipf, Präsidentin des Schweizerischen Frauenkreises gegen das Frauenstimmrecht, als Reaktion auf den Vorstoss von SP-Nationalrat Hans Oprecht an den Bundesrat: Man bitte die Regierung, «wohl zu erwägen, ob in der heutigen Zeit, da die Frau mit Pflichten aller Art stark belastet ist, man ihr die Übernahme weiterer grosser Pflichtenkreise noch zumuten darf». Der Frauenkreis glaube nicht, schrieb Wipf weiter, «dass unser Land politisierende Frauen braucht, sondern Mütter, leibliche und geistige Mütter, die mithelfen, dass Hass und Misstrauen überwunden werden». Darum lehne man die Einführung des Frauenstimmrechts ab.
Herrn Wick und Frau Wipf liesse sich entgegnen, dass eine Arbeit nicht höher geschätzt wird, wenn sie als selbstverständlich und alternativlos gilt – ganz im Gegenteil. Und dass man sich politisch nur dann für das ihnen so am Herzen liegende Wohl der Frauen und Familien einsetzen kann, wenn man auch ein Stimmrecht hat.
Dass es Nationalrat Wick wohl doch eher um so etwas wie eine göttliche Ordnung ging als um die Zufriedenheit der Frau, war zwölf Jahre später zu spüren, als er sich an einer Kommissionssitzung kurz vor der ersten eidgenössischen Abstimmung 1959 noch immer mit Vehemenz gegen das Frauenstimmrecht einsetzte. Die Befürworter würden die Konsequenzen einer politischen Gleichstellung nicht sehen, beklagte er. «Recht muss nach ihrer Meinung sein, auch wenn ein soziales Gefüge darunter leidet. Fiat justitia pereat mundus!» (Gerechtigkeit muss geschehen, selbst wenn die Welt darob zugrunde geht.)
Mit dieser Befürchtung war Wick tatsächlich nicht alleine. Das Stimmrecht wäre, so fürchteten die Gegner, nur erst der Anfang von vielem.
5. Die Bolschewiken kommen
Als Josef Schuler in jenem Dezember 1945 sein Plädoyer schloss – mit der Schätzung, 70 bis 80 Prozent der Frauen wollten sicherlich nichts vom Stimmrecht wissen, auch das ein beliebtes, aber in mehreren Umfragen widerlegtes Argument –, hatten in Europa gerade erst die Nachkriegsverhandlungen begonnen. Was bedeutete: Der Kalte Krieg mit der Sowjetunion zeichnete sich erst am Horizont ab.
Nur wenige Jahre später sollte er den Blick auf fast alles Politische prägen. Auch auf das Frauenstimmrecht. Die ersten und lange Zeit einzigen Parteien, die sich offiziell für ein Frauenstimmrecht aussprachen, waren die SP und die kommunistische PdA. Mehrere Liberale reichten über die Jahrzehnte einige der wichtigsten Vorstösse ein, und viele der prominentesten Vorkämpferinnen standen dem Freisinn nah – doch als es drauf ankam, beschloss die FDP 1959 die Stimmfreigabe.
Die konservativen Parteien fürchteten spätestens in den 1950ern, mit den Stimmen der Frauen könnte bald der Sozialismus das Land überrollen.
Als 1960 Genf als dritter Kanton nach Neuenburg und der Waadt das Frauenstimmrecht einführte, verschickte Hanna Seiler-Frauchiger, Präsidentin des Bundes der Schweizerinnen gegen das Frauenstimmrecht, einen Spendenaufruf. Und schrieb dort: «Ausgerechnet jene drei Kantone bilden übrigens den einzigen Rückhalt der in der Schweiz sonst so unbedeutenden PdA.»
Ein mögliches Einfallstor sah man in der schon erwähnten behaupteten Emotionalität der Frauen, die sie anfälliger für Ideologien mache. Diese Sorge war offenbar so präsent, dass sie der Bundesrat 1969 in seinem Bericht zur letztlich erfolgreichen Abstimmung als zweites Argument – gleich nach der bedrohten Häuslichkeit und den überlasteten Müttern – ansprach.
«Dass die Frau im Urteil unsicher, unselbständig und als Folge davon in Gefahr sei, der Suggestivkraft starker Persönlichkeiten zu erliegen, extreme Parteien zu begünstigen und kritiklos ideale Zwecke mit untauglichen Mitteln verfolgen zu helfen, mag als Ausnahme richtig sein; die Regel ist es nach den Erfahrungen nicht», hielt der Bundesrat fest. Untersuchungen im Ausland zeigten, «dass die verheirateten Frauen im allgemeinen für die gleiche Partei (stimmten) wie die Ehemänner und die Frauen insgesamt eher rechtsgerichteter als die Männer».
Am 7. Februar 1971 setzte sich das Stimm- und Wahlrecht der Frauen mit knapp 66 Prozent aller Stimmen an der Urne durch – Nein sagten die Bürger in den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden und Glarus sowie in St. Gallen, Thurgau und den beiden Appenzell. In Appenzell Innerrhoden legten nur knapp 29 Prozent der Bürger ein Ja ein.
Die Bolschewiken kamen nicht, und auch die Tellsplatte ist bis heute nicht im Vierwaldstättersee versunken. Doch manche der Bilder, die die Gegner damals heraufbeschwörten, wirken bis heute nach. Die Erzählung von Männern, die öffentlich wirken, und Frauen, die dies privat tun, bleibt lebendig. Und noch etwas anderes ist geblieben.
«Was mich sehr berührt hat, ist die traditionelle Heiterkeit, die sich so gelegentlich spürbar macht, wenn man vom Frauenstimmrecht spricht», sagte an jenem 12. Dezember 1945 der LdU-Nationalrat und Migros-Gründer Gottlieb Duttweiler, der als überzeugter Befürworter mit im Saal sass. «Dieses Schmunzeln muss irgendwie für die Frau verletzend sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man einer Frau ins Angesicht die Gründe dieses Schmunzelns ehrlich erklären könnte. Aber es ist schweizerische Tradition. Es ist wahrscheinlich einer unserer berühmten Fehler, wie die Heiligkeit des Schnapshafens, das Bankgeheimnis für das kleine Sparkassenbüchlein und ähnliche Eigentümlichkeiten unserer Eidgenossenschaft. Es ist irgendwie etwas Schlimmes hinter dieser Heiterkeit.»