Serie «Zurück in die Diktatur» – Teil 2

«Was soll ich jetzt noch fürchten? Sie haben mir die schlimmsten Dinge angetan»: Abraham ist vor einem Jahr aus Eritrea nach Äthiopien geflohen.

Die Zermürbungs­strategie oder: Wie schlecht muss das Leben in der Schweiz sein, damit die Eritreer gehen?

Willkürliche Strafen, Gefängnis, Zwangsarbeit: Das droht abgewiesenen Asylsuchenden, die aus der Schweiz nach Eritrea zurückkehren. Trotzdem gehen manche von ihnen freiwillig zurück. Warum? Zurück in die Diktatur, Teil 2.

Eine Recherche von Ayse Turcan, Christian Zeier (Text) und Florian Spring (Bilder), 09.04.2020

«Er ist aus der Schweiz zurückgekehrt? Freiwillig?» Abraham kann kaum glauben, was er gerade gehört hat. Vor einem Jahr ist er selbst aus Eritrea ins Nachbarland Äthiopien geflohen. Vier Jahre war er beim obligatorischen Nationaldienst, dann wollte er nur noch weg. Sein erster Fluchtversuch ging schief. Zur Strafe setzte ihn die eigene Division auf einer Insel des Dahlak-Archipels im Roten Meer aus – ein Jahr und zwei Monate lang. «Es gab keine Möglichkeit, zu fliehen oder sich vor der Sonne zu verstecken», sagt er. «Manchmal zwangen sie uns zu graben, nur um uns zu ermüden. Wer zusammenbrach, wurde ins Spital gebracht und dann möglichst schnell wieder zurück.»

Abraham, den wir an einem kühlen Dezember­morgen in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba treffen, erzählt all das emotionslos. Als wäre es einem anderen passiert. Er verschränkt seine dünnen, aber kräftigen Arme vor der Brust und sagt: «Was soll ich jetzt noch fürchten? Sie haben mir die schlimmsten Dinge angetan. Nichts kann schlimmer sein.»

Und dann kommt einer und erzählt ihm, dass Landsleute nach Eritrea zurückkehrten. Freiwillig. Aus der sicheren Schweiz. Abraham versteht die Welt nicht mehr.

Rund 150 Eritreerinnen sind laut Staatssekretariat für Migration in den letzten drei Jahren aus der Schweiz in ihre Heimat zurückgekehrt. Einige von ihnen haben einen guten Draht zum eritreischen Regime und nichts zu befürchten. Andere sind illegal aus dem Land geflohen und müssen bei der Rückkehr mit Gefängnis und Folter rechnen, wie wir im ersten Teil dieser Serie zeigen.

Weshalb also kehren Menschen nach Eritrea zurück?

Serie «Zurück in die Diktatur»

Seit die Behörden den Druck erhöht haben, müssten Tausende Asyl­suchende aus Eritrea die Schweiz verlassen. Die Rückkehr in das autoritär regierte Land sei «möglich und zumutbar», findet das Staats­sekretariat für Migration. Doch nun zeigen Recherchen des Journalisten-Kollektivs Reflekt in Zusammen­arbeit mit der Republik, wie frag­würdig diese Sicht ist.

Sie lesen: Teil 2

Die Zer­mür­bungs­stra­te­gie

Teil 3

Willkür, Folter, Zwangs­ar­beit

Podcast

Gespräch mit den Autoren

Die Polizei kommt nachts

«Wir erleben sehr unterschiedliche Gründe für eine Rückkehr nach Eritrea», sagt Lea Meier von der Rückkehrberatung des Kantons Bern. So gebe es etwa ältere Leute, die für den Lebensabend heimkehren; Personen, deren Integration gescheitert ist und die teils psychische Probleme hätten; oder auch solche, die einen negativen Asylentscheid erhalten haben. Dass diese Personen meist pauschal als «freiwillige Rückkehrer» bezeichnet würden, findet sie heikel. «Wer einen Wegweisungs­entscheid erhalten hat, geht selbstständig, aber nicht unbedingt freiwillig zurück.»

Er habe unter Stress und Depressionen gelitten, sagt Yonas, ein junger Eritreer, der die Schweiz 2018 verlassen hat. Seinen Fall, der für die Schweizer Asylpraxis Konsequenzen haben könnte, haben wir im ersten Teil dieser Serie rekonstruiert.

«Ich bin nicht freiwillig zurückgekehrt. Sie haben mich genötigt, das Land zu verlassen», sagt Yonas. «Die Polizei kam ständig nachts, wenn ich schlief, nahm mich mit und fragte, warum ich nicht nach Eritrea zurückkehren wolle. Aber wohin soll ich zurückkehren? Ich sagte ihnen: Wenn ich zurückkehre, erwarten mich Prügel und Tod.» Als er keinen Ausweg mehr sieht, versucht er sich das Leben zu nehmen. Nach einem Spital­aufenthalt kehrt er nach Eritrea zurück und flieht erneut – mittlerweile ist er wieder auf dem Weg in die Schweiz.

«Wie kann jemand behaupten, dass ich freiwillig zurückgekehrt sei?», sagt auch Tesfay, mit dem wir in Addis Abeba sprechen konnten. Er ist 2018 aus der Schweiz ausgereist und nach zwei Tagen in Eritrea erneut geflohen. «Ich wurde gezwungen und unter Druck gesetzt. Die Schweizer haben mich nicht zurückgebracht, aber sie haben mich dazu gebracht, zurückzukehren.»

Der ältere Mann, der mittlerweile in einem äthiopischen Kloster lebt, ging zurück, weil er die Einschränkungen in der Schweiz nicht mehr ausgehalten hat. Mit seinem Status erhielt er nur eingeschränkte Sozialhilfe, konnte seine Familie nicht nachziehen, seinen Wohnort nicht wählen, nicht bei seinem Sohn sein. Irgendwann ist er so verzweifelt, dass er geht: «Es war eine Entscheidung zwischen zwei sehr schlimmen Optionen», sagt er. «Am Ende fühlte sich die Schweiz noch schlimmer an als Eritrea.»

Ausweiskontrolle beim Privatbesuch

Wie ist das möglich? Wie schlecht muss man Menschen behandeln, damit sie in eine Diktatur zurückkehren?

Rue de Montagny, etwa zwanzig Gehminuten vom Bahnhof Yverdon-les-Bains entfernt. Von weitem sieht das gelbliche Gebäude, in dem Berhane mit seiner Familie wohnt, wie ein gewöhnlicher, etwas heruntergekommener Wohnblock aus. Nähert man sich dem Eingang, wird klar, dass hier etwas nicht stimmt. Dort, wo früher eine Glasscheibe gewesen sein muss, versperren Karton und Klebeband die Sicht ins Innere des Hauses – vergeblich sucht man nach Namen oder Klingelschildern. Die Tür ist offen, dahinter ein leeres Treppenhaus, von oben hört man Stimmen und klappernde Geräusche.

Die vierköpfige Familie Gebremariam lebt hier in einem Zimmer auf 15 Quadratmetern: Asylunterkunft in Yverdon.

Eine Tür geht auf, und ein Mann in dunkler Hose mit hellblauem T-Shirt tritt in den Gang. «Was machen Sie hier? Sie befinden sich in einem Zentrum für Geflüchtete», sagt der Mitarbeiter. Wer Familie Gebremariam privat besuchen will, muss einen Ausweis vorzeigen.

Oben im Flur wartet schon Berhane und bittet ins etwa 15 Quadratmeter grosse Zimmer. Drei Männer hocken auf niedrigen Plastikstühlen um einen kleinen Tisch, auf dem Bett sitzt eine Frau und hält ein Baby im Arm. In diesem Zimmer wohnt eine ganze Familie: Vater Berhane, 29, Mutter Sarah, 26, ihr dreijähriger Sohn und die neunmonatige Tochter.

Der Raum ist spartanisch eingerichtet, abgesehen von den Stühlen und dem kleinen schwarzen Tisch befinden sich hier nur ein Doppelbett, ein Kinderbett und ein Schrank. An der Wand hängt ein farbiges Transparent mit religiöser Symbolik und einer Aufschrift auf Tigrinya, einer Sprache, die in Eritrea und Äthiopien gesprochen wird. Ein paar Kleidungsstücke, eine Babyrassel – sonst finden sich im Raum keine persönlichen Gegenstände. Die sanitären Anlagen und eine Gemeinschafts­küche sind draussen im Flur.

«Die Toilette teilen wir mit 15 bis 20 Personen», sagt Berhane. Er macht sich Sorgen um seine Familie. Der Zustand, in dem sie leben, schade nicht nur ihm und seiner Frau, sondern auch den Kindern. Sein dreijähriger Sohn, der in der Schweiz geboren ist und sein ganzes Leben in Kollektiv­unterkünften verbracht hat, sei schon beim Psychiater gewesen.

Wie lebt man mit Nothilfe?

Berhane und Sarahs Asylgesuche wurden vor zwei Jahren abgelehnt. Ginge es nach den Schweizer Behörden, müssten sie nach Eritrea zurück. Stattdessen leben sie in der Schweiz von der Nothilfe, zu viert in einem Zimmer – auf unbestimmte Zeit.

Sie sind zwei von zehn abgewiesenen Asylsuchenden aus Eritrea, die wir im Rahmen dieser Recherche in der Schweiz besucht haben. Wir wollten von ihnen wissen: Wie lebt man mit Nothilfe? Ist der Druck irgendwann so gross, dass die Rückkehr zur Option wird?

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 12, Recht auf Hilfe in Notlagen: «Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.»

Bezüger von Nothilfe dürfen keinen offiziellen Sprachkurs besuchen. Sie dürfen nicht arbeiten. Sie sollen sich nicht integrieren und nicht integriert werden, denn aufgrund ihres negativen Asylentscheids sind sie in der Schweiz unerwünscht.

Für Bemessung und Ausrichtung der Nothilfe sind die Kantone zuständig – der Umfang und die Art der Unterstützung unterscheiden sich teilweise bedeutend. In einigen Kantonen wird praktisch kein Geld an die Bezügerinnen ausbezahlt, stattdessen erhalten sie Essen, Kleidung sowie Unterkunft und können medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Dazu gehört der Kanton Waadt, in dem Berhane und Sarah mit ihren Kindern leben. In anderen Kantonen gibt es 6 bis 12 Franken pro Person und Tag.

Alles provisorisch, keine Privatsphäre

Im Kanton Bern sind es 8 Franken. Kidane, der in einer Unterkunft nahe Bern wohnt, sagt: «Oft tun wir uns beim Essen zusammen, um Geld zu sparen. Dann kaufen wir etwa Spaghetti oder Mehl und backen selber Brot.»

Das Geld wird nur ausbezahlt, wenn man in der zugeteilten Notunterkunft wohnt und sich regelmässig bei der Verwaltung meldet. Und: Es muss nicht nur für Essen und Kleider reichen, sondern auch für Produkte wie Shampoo, Zahnpasta, Tampons oder Binden. Wer zudem gelegentlich ein paar Minuten mit Angehörigen in Eritrea telefonieren möchte, muss sich das vom Nötigsten wegsparen. «Für zehn Franken spreche ich nur zehn Minuten», sagt Kidane aus dem Kanton Bern. «Und oft ist die Verbindung nicht gut.»

Mit nur acht Franken pro Person und Tag …
… werden alltägliche Produkte zum Luxus.

Auch Merhawit hat einen negativen Asylentscheid erhalten und bezieht seit einem knappen Jahr Nothilfe. Sie lebt in einem Container in der Kollektiv­unterkunft Hinterkappelen im Kanton Bern, alles wirkt provisorisch, Privatsphäre gibt es hier keine. Wie der Familie in Yverdon geht es auch ihr psychisch nicht gut. Als wir sie fragen, wie sie im Moment lebe, fängt sie an zu weinen.

Ständige Wechsel verhindern die Integration

Die meisten Geflüchteten können eine lange Liste von Orten vorweisen, die sie hinter sich lassen mussten. Diese ständigen Wechsel der Unterkünfte sind belastend und verhindern die Integration in die Gesellschaft.

Zum Beispiel Berhane, der jetzt in Yverdon lebt: Basel, Nyon, Orbe, Vallée de Joux.

Oder Kidane, im Kanton Bern: Burgdorf, Moosseedorf, Äschiried, Mühleberg.

Oder Mariam, ebenfalls Kanton Bern: Basel, Thun, Schafhausen im Emmental, Hinterkappelen. Dann Flucht nach Deutschland, zurückgeschafft, Hinterkappelen.

Bei jedem Wechsel in eine neue Unterkunft müssen sich die Betroffenen an eine neue Umgebung, eine Wohnsituation und neue Menschen gewöhnen. «Es ist schwierig», sagt Merhawit. «Man kann nur zu bestimmten Zeiten raus, man kann nicht zur Schule, man ist kein vollständiger Mensch.»

Auch nach mehrmaligem Nachfragen kann sie kaum etwas über ihren Alltag erzählen. Sie hat keine regelmässige Beschäftigung und keine Hobbys, denen sie nachgehen könnte. «Ich bin meistens alleine», sagt sie. «Oft lese ich in der Bibel.» Wie viele andere abgewiesene Asylsuchende kämpft Merhawit mit Depressionen. Nicht nur ihre eigene, ausweglose Situation belastet sie, auch die Sorge um ihren Mann, der in Eritrea im Gefängnis ist, und um die Kinder, die bei Merhawits kranker Mutter in der Heimat leben.

Auch in der Schweiz ist die Angst der Geflüchteten vor dem repressiven System in der Heimat gross. Alle interviewten Personen waren entweder selbst in Eritrea inhaftiert oder haben nahe Angehörige, die im Gefängnis waren oder sind. Von den zehn Personen, mit denen wir gesprochen haben, war Merhawit die einzige, die sich fotografieren liess. Alle anderen befürchteten, dass sie sich oder ihre Familien in Eritrea in Gefahr bringen, wenn sie sich in der Öffentlichkeit regimekritisch äussern.

«Ich bin meistens alleine»: Merhawit kämpft mit Depressionen.
Die Kollektivunterkunft Hinterkappelen im Kanton Bern.

Merhawit ist seit fast fünf Jahren in der Schweiz. Fünf Jahre Ungewissheit, Wohnen in Kollektiv­unterkünften, seit einem Jahr mit einem Negativ­entscheid und somit ohne Perspektive, sich hier ein Leben aufbauen zu können. Jetzt steht der nächste Wechsel an. Merhawit und die anderen 600 abgewiesenen Asylsuchenden im Kanton Bern haben Mitte Januar einen Brief erhalten: Das Asylwesen wird umstrukturiert, deshalb müssen alle, die Nothilfe erhalten, in Rückkehr­zentren ziehen.

«Ich muss jetzt wieder an einen neuen Ort, in eine grosse Kollektiv­unterkunft. Das ist weit weg von hier. So ist es schwierig, Leute zu treffen. Die Leute, die mich unterstützen, sind hier», sagt Merhawit.

Auch mehr Geld bringt niemanden zum Gehen

Im amtlichen Schreiben wird nicht nur angekündigt, dass ein weiterer Umzug in ein noch nicht genanntes Zentrum anstehe. Die Behörden versuchen auch, die Betroffenen mit einer «erhöhten finanziellen Rückkehr­hilfe» zur Ausreise in ihr Herkunfts­land zu bewegen. Um dafür infrage zu kommen, hätte sich Merhawit bis am 15. März anmelden müssen.

Sie aber sagt: «Unvorstellbar. Eritrea ist nicht mehr mein Land.»

Von den zehn Personen, mit denen wir gesprochen haben, konnte sich niemand eine Rückkehr in die Heimat vorstellen. Und auch bei der zuständigen Berner Rückkehr­beratung heisst es nach Ablauf der Frist auf Anfrage: «Das Angebot hat allgemein kaum Anklang gefunden, und von Eritreern haben wir gar keine neuen Anmeldungen erhalten.»

Niemand weiss, was ihn oder sie bei einer Rückkehr erwarten würde, doch alle befürchten das Schlimmste: «Wahrscheinlich kommst du einfach gleich ins Gefängnis», sagt Merhawit. «Und zwar, ohne deine Familie zu sehen. Vielleicht sogar vom Flughafen direkt ins Gefängnis.» Diese Befürchtung, zu verschwinden, ohne dass die Angehörigen erfahren, was einem zugestossen ist, äusserten zwei weitere Personen.

Kidane, der im Kanton Bern lebt, antwortet auf die Frage nach einer Rückkehr sofort: «Nein!» Niemals? «Nein.» Auch nicht, wenn es eine andere Regierung gäbe? «Vielleicht, aber daran glaube ich nicht. Solange der Präsident da ist, wird es so bleiben.»

Kurz mit den Angehörigen telefonieren – das muss sich Kidane vom Nötigsten wegsparen.

Und auch Berhane und Sarah, die sich in Yverdon-les-Bains um die Gesundheit ihrer Kinder sorgen, sagen deutlich: «Nein. Niemals.» Der Übersetzer des Gesprächs mit Sarah hatte die Frage nur widerwillig gestellt. «Ich glaube nicht, dass eine Rückkehr für sie eine Option ist», sagte er entschuldigend. Aufgrund der Zustände in Eritrea hielt er allein die Frage danach für unpassend, ja fast taktlos.

Die Zermürbung funktioniert nicht

Dass die Rückkehr für die meisten abgewiesenen Asylsuchenden aus Eritrea keine Option ist, zeigt auch die Statistik. Zwar sind in den letzten drei Jahren rund 150 Personen selbstständig zurückgekehrt, doch nur wenige von ihnen hatten einen negativen Bescheid und lebten von der Nothilfe. «Es gehen auffällig wenig Eritreerinnen und Eritreer mit negativem Asylentscheid zurück», sagt Lea Meier von der Rückkehr­beratung des Kantons Bern.

Über alle Länder hinweg würden die Rückkehrer mit negativem Entscheid rund 70 Prozent aller selbstständigen Rückkehrer ausmachen. Das heisst: In Länder wie zum Beispiel Georgien oder Algerien kehren vor allem Menschen zurück, die weggewiesen wurden und nur noch Nothilfe erhalten – weil in ihren Heimatländern einigermassen stabile Verhältnisse herrschen.

Von den 44 Personen, die in den letzten beiden Jahren über die kantonalen Rückkehr­beratungs­stellen nach Eritrea zurückgekehrt sind, hatte hingegen nur ein Drittel ein Wegweisungs­urteil. Zählt man alle Eritreerinnen hinzu, die in dieser Zeit selbstständig ausgereist sind, dürfte der Anteil noch deutlich tiefer liegen.

Die Rückkehrer sind also nicht in erster Linie Personen, die gehen müssten, sondern solche, die bleiben könnten – ältere Personen zum Beispiel oder regimetreue Eritreer aus der früheren Flucht­generation.

Die Vorstellung, dass abgewiesene Asylsuchende nach Eritrea zurückkehren, wenn man sie nur schlecht genug behandelt, scheint falsch zu sein. Die Zermürbungs­strategie der Schweiz funktioniert in diesem Fall nicht. Aussagen der interviewten Personen lassen darauf schliessen, dass dafür in erster Linie die schlechte Menschenrechts­lage in der Heimat verantwortlich ist: Wer zurückgehen müsste, fürchtet willkürliche sowie unmenschliche Bestrafung, Inhaftierung, Zwangsarbeit (siehe Teil 3 dieser Serie) und hat keine Garantie dafür, dass ihm oder ihr all das nicht passiert.

Lieber abtauchen als zurück

Habtom, ein junger Mann aus Eritrea, steht vor genau diesem Problem. Er war in die Schweiz geflohen, hat einen negativen Asylentscheid erhalten und will aus Angst vor Repressionen auf keinen Fall in die Heimat zurückkehren. Also ist er nach Deutschland gegangen. Dort wurde er von der Polizei aufgegriffen und im Rahmen des Dublin-Abkommens in die Schweiz zurückgeschickt. Also ging er in die Niederlande. Dort wurde er von der Polizei aufgegriffen und erneut zurückgeschickt. Jetzt lebt er in ständiger Angst vor der Polizei als Sans-Papiers in der Schweiz.

Allein in den letzten drei Jahren sind rund 1500 Eritreer unkontrolliert aus der Schweiz abgereist oder untergetaucht – zehnmal mehr, als selbstständig nach Eritrea zurückgekehrt sind. Viele von ihnen sind etwa in Belgien gelandet, wie ein Beitrag der «Rundschau» letztes Jahr zeigte. Von dort aus versuchen sie, nach England weiterzureisen. Für die Schweiz geht die Rechnung auf: Seit 2017 haben die Abgänge eritreischer Asylsuchender deutlich zugenommen, und die Ankünfte nahmen ab. Die Last der Schweizer Asylpolitik tragen andere Staaten – und all die Eritreerinnen, die durch Europa irren.

Habtom, der schon zweimal in die Schweiz zurückgeschickt wurde, meldete sich eine Woche nach unserem Gespräch über Facebook. «Ich habe eine Frage. Darf ich fragen?», schreibt er am 21. Dezember um 12.30 Uhr.

25. Dezember, 21.04: «Ja, sicher. Was für eine Frage?»

30. Dezember, 12.11: «Darf ich nach Ethiopia gehen? Weil wenn nach Eritrea gehen, ungefähr 10 Jahre Gefängnis.»

Nachdem wir die Frage mit einer Expertin abgeklärt haben, antworten wir am 6. Januar um 14.36 Uhr: «Hallo Habtom, soweit wir das beurteilen können, gibt es für dich keine offizielle Möglichkeit, nach Äthiopien zu reisen.»

Was wir nicht schreiben: Soweit wir das beurteilen können, gibt es für ihn offiziell überhaupt keine Möglichkeit, ein menschenwürdiges Leben zu führen.

Alle Namen geändert

Zu Teil 3 der Serie: Willkür, Folter, Zwangsarbeit

Im dritten Teil der Serie lesen Sie: Wie schlimm ist es in Eritrea wirklich? Und worauf stützt die Schweiz ihre Politik?

Zu den Autoren

Der Journalist Christian Zeier beschäftigt sich seit Jahren mit Eritrea sowie eritreischen Asylsuchenden in der Schweiz. 2016 hielt er sich mit einem offiziellen Visum in Eritrea selbst auf. Der Fotograf Florian Spring arbeitet vorwiegend im Genre der Reportage, bisher unter anderem in Papua-Neuguinea und Moçambique. Ayse Turcan, die zur Serie beigetragen hat, ist Journalistin.

Serie «Zurück in die Diktatur»

Sie lesen: Teil 2

Die Zer­mür­bungs­stra­te­gie

Teil 3

Willkür, Folter, Zwangs­ar­beit

Podcast

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