Der Lobbying-Report – Teil 2

Sie haben das Recht zu schweigen

Jeder achte Parlamentarier hat ein Anwaltspatent. Es ist der Schlüssel zu Lobbying ohne Regeln und Transparenz.

Von Philipp Albrecht, 03.10.2019

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Die Schweiz war einst ein Land der Diskretion. Dann starb vor ein paar Jahren das Bank­geheimnis, und mit ihm wurde auch die Kultur der Geheim­haltung begraben. Behaupten zumindest Politiker. Doch im Bundeshaus lebt die Geheimhaltung weiter.

Eine robuste Mehrheit der Parlamentarier will ihren Wählerinnen nicht verraten, wie viel Geld sie mit Neben­ämtern verdient. Nur zögerlich liessen es Politikerinnen in den letzten zehn Jahren zu, dass ein wenig Licht ins Dunkel kommt. Und etwas ist bis heute gar komplett unangetastet geblieben: die Sache mit den Anwälten.

Von den 246 Parlamentarierinnen in beiden Kammern haben 64 eine juristische Ausbildung. Davon sind 31 im Besitz eines Anwalts­patents. Das heisst, sie können Personen und Unter­nehmen in juristischen Belangen vertreten. Ein schwammiger Begriff, der sehr viele Möglichkeiten beinhaltet: Verteidigung vor Gericht, Vermögens­verwaltung, notarielle Beglaubigung oder juristische Beratung.

Beim letzten Punkt wird es heikel.

Denn die rechtliche Beratung kann, zumindest theoretisch, durchaus auch bedeuten, dass eine Anwältin sich im Parlament für die Interessen ihrer Klienten einsetzt. Natürlich wird sie, wenn darauf angesprochen, entgegnen, dass sie sich mit ihren Vorstössen und Entscheiden an den Interessen ihrer Wähler orientiert. Oder an ihren eigenen. Nur nicht an jenen ihrer juristischen Klientel.

Ob das so stimmt, spielt letztlich keine Rolle. Denn die Wahrheit bleibt im Verborgenen. Dafür sorgt das Berufsgeheimnis.

Zum Lobbying-Report

Wie viel ist zu viel? Die Nebenjobs der Schweizer Parlamentarier und die fehlende Transparenz über ihre Einkünfte aus Verwaltungsratsmandaten, Beiräten oder Verbandsfunktionen geben in diesem Wahlkampf zu reden wie noch nie. Die Republik beleuchtet dieses umstrittene Thema in einem vierteiligen Schwerpunkt.

Rechenschaft ablegen? Ist nicht nötig

Anwälte können beraten, wen sie wollen. Sie können dafür so viel Geld nehmen, wie man ihnen geben will. Rechenschaft darüber müssen sie nicht ablegen – auch nicht, wenn sie gleichzeitig als gewählte Volksvertreter im Parlament sitzen.

Insbesondere im Ständerat, wo wenige Personen auf viel Macht stossen, steigt die Anwaltsdichte. Jeder Fünfte hat hier ein Anwalts­patent. Besonders gut vertreten sind sie in den vier wirtschaftlich relevanten Kommissionen, wo über Handels­verträge, Krankenkassen­belange und Infrastruktur­projekte abgestimmt wird: die Kommission für Wirtschaft und Abgaben, die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie und die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen.

Ganz vorne mit dabei ist zum Beispiel der Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof, der gleich in drei der vier wichtigen Kommissionen sitzt. Aktuell wird Bischof von seinem Mandat als Bankrat bei der Solothurner Kantonal­bank eingeholt, die Mitte der 1990er-Jahre in den Konkurs schlitterte. Zu den Schwergewichten gehört auch der Bündner Martin Schmid von der FDP mit zwei solcher Kommissionssitze.

Die Rechtsanwälte im Ständerat

Wirtschaftlich relevante Kommissionen:
Wirtschaft und Abgaben soziale Sicherheit und Gesundheit Umwelt, Raumplanung und Energie Verkehr und Fernmeldewesen
PorträtbildFabio Abate
FDP, Tessin
PorträtbildPirmin Bischof
CVP, Solothurn
PorträtbildAndrea Caroni
FDP, Appenzell Ausserrhoden
PorträtbildRobert Cramer
GPS, Genf
PorträtbildThomas Hefti
FDP, Glarus
PorträtbildDaniel Jositsch
SP, Zürich
PorträtbildPaul Rechsteiner
SP, St. Gallen
PorträtbildBeat Rieder
CVP, Wallis
PorträtbildMartin Schmid
FDP, Graubünden
PorträtbildBenedikt Würth
CVP, St. Gallen

Basisdaten: lobbywatch.ch, parlament.ch

Fürsprecher der Bauern

Rechtsanwälte finden sich mehrheitlich im bürgerlichen Dreieck CVP-FDP-SVP, aber gerade im Ständerat sind auch linke Juristen mit Anwalts­patent zu finden: aus der SP beispiels­weise der St. Galler Paul Rechsteiner und der Zürcher Daniel Jositsch oder der Genfer Grüne Robert Cramer.

Doch in der kleinen Kammer, wo Diskretion und Anstand grossgeschrieben werden, sind bislang keine heiklen Interessen­konflikte aktenkundig, in die Rechts­anwälte involviert waren.

Anders im Nationalrat.

Dort liess der Luzerner CVP-Vertreter Leo Müller einem Bauern eine problematische Form von rechtlicher Beratung zukommen. Der Land­wirt störte sich an einem Bundes­gerichts­urteil, das eine alte Praxis kippte, wonach beim Verkauf von land­wirtschaftlichen Grund­stücken tiefere Steuern bezahlt werden mussten als bei anderen Flächen. Zwar ist rück­blickend nicht gesichert, ob der Land­wirt den Rechts­anwalt wegen dieser oder einer anderen Sache engagiert hatte. Müller jedenfalls brachte den Fall ins Parlament. Er schrieb 2012 einen Vorstoss, der zum Ziel hatte, die alte Praxis ins Gesetz zu schreiben.

Müller gilt in Bern als gradliniger Bauern­lobbyist. Die Land­wirte vertritt er nicht nur über seine Anwalts­kanzlei, sondern auch als Verwaltungs­rat des grössten Schweizer Agrar­konzerns Fenaco. Daneben setzt er sich für die Interessen der Kranken­kasse Groupe Mutuel ein. Bei ihr ist er Mitglied der Groupe de réflexion santé – ein politischer Beirat, der bei Kritikern als Gremium von Befehls­empfängern berüchtigt ist.

Im Nachhinein darf man sich fragen, was er sich dabei gedacht hat, als er später gegenüber dem «Blick» einräumte, er habe als Anwalt einen betroffenen Bauern vertreten. Vielleicht war er überrumpelt, als ihn der Journalist in der Wandel­halle darauf ansprach. Oder er legte seine Interessen­bindung offen, weil er einsah, dass sein Verhalten längst durchschaut worden war. «Er hat damals im Plenum so unverfroren sein Interesse durchgesetzt, dass es jedem klar wurde, was läuft», erinnert sich GLP-National­rätin Tiana Moser.

Die Vorlage geisterte fünf Jahre lang im Parlament herum, bevor sie 2017 bachab geschickt wurde. Hauptgrund dürfte die «Affäre Parmelin» sein. Der SVP-Weinbauer hatte sich im Bundes­rat für Müllers Anliegen eingesetzt. Dann kam heraus, dass das Weingut von Parmelins Familie am Genfer­see davon profitiert hätte. Plötzlich war das «400-Millionen-Steuergeschenk für die Bauern» in aller Munde.

Leo Müller ist es noch immer sehr unangenehm, auf den Fall angesprochen zu werden. Nach einem zwanzig­minütigen Telefon­gespräch, in dem er versucht, sich mit einer eigen­sinnigen Interpretation von Lobbying zu verteidigen, gibt er seine Zitate, die ihm die Republik nach dem Gespräch zur Autorisierung vorgelegt hat, eine Woche lang nicht frei. Schliesslich zieht er per Mail die Hälfte seiner Zitate wieder zurück.

Es ist nicht ausser­gewöhnlich, dass bei Politikern vor Wahlen die Nerven blank liegen. Unmissverständliche Zitate ersatz­los zu streichen, ist jedoch in der journalistischen Praxis verwerflich und gilt auch aus Sicht des Schweizer Presserats als missbräuchlich. Die Republik macht deshalb von ihrem Recht Gebrauch, den Vorgang publik zu machen und auf eine Publikation der verbliebenen Zitate zu verzichten.

Beste Voraussetzungen für die Politik

Fragt man Nicht-Juristen in Bern, gibt es vor allem zwei Gründe, warum sich Juristen so gut für die Politik eignen. Erstens sind sie begnadete Redner und argumentieren das rhetorisch ungebildete Gegenüber leicht an die Wand. Zweitens haben sie eine Affinität für unmissverständliche Texte. Eine wichtige Voraussetzung, um die Aufgabe des Parlaments zu erfüllen: die Schaffung und Bearbeitung von Gesetzen.

Anwälte haben zudem keine geregelten Arbeits­zeiten und brauchen nicht einmal unbedingt ein eigenes Büro. «Der Anwalts­beruf ermöglicht es, reduziert zu arbeiten», sagt der Zürcher Anwalt Urs Haegi, der bis vor kurzem den Schweizerischen Anwalts­verband präsidierte. «Man arbeitet selten wochen­lang am gleichen Fall. Oft sind es kleine Fälle. Die Qualität der Dienst­leistung ist nicht an Präsenz gebunden.»

Was Haegi auch noch sagt: Die Anwälte, die gleich­zeitig im Parlament sitzen, betreiben ihren Beruf auf Spar­flamme. Denn wegen der Fristen beissen sich grosse Gerichts­fälle mit den fixen Terminen eines parlamentarischen Amts. «Meine Erfahrung hat gezeigt, dass vor allem Parlamentarier, die noch als selbst­ständige Anwältinnen und Anwälte arbeiten, diese frist­gebundenen Tätigkeiten nicht oder kaum mehr machen», sagt er. Was die politisch tätigen Anwälte im Land erledigen müssen, erledigen sie also oftmals nebenbei.

Die perfekte Ausgangs­lage für Beratungsmandate.

Vertreter der reichen Flüchtlinge

Das gilt auch für Christian Lüscher. Der Genfer FDP-Politiker ist ein rhetorisch heraus­ragender Verteidiger. Seit 2007 sitzt er im Nationalrat. Dort strahlt er offenbar eine so starke staats­männische Aura aus, dass er schon zweimal als Bundesrat vorgeschlagen wurde. Doch beim ersten Mal zog Didier Burkhalter an ihm vorbei, beim zweiten Mal Karin Keller-Sutter.

Lüscher arbeitet für die Vermögenden, die Banker, die Privilegierten. Vor zehn Jahren schalteten ihm die Genfer Privat­banken für seine Bundesrats­wahl­kampagne sogar ein Zeitungs­inserat. Ein Novum.

Er vertritt auch finanziell potente politische Flüchtlinge. Heikel wurde es bislang in zwei Fällen: beim kasachischen Ex-Politiker Wiktor Chrapunow und bei Abba Abacha, dem Sohn des früheren nigerianischen Diktators Sani Abacha. Als Anwalt habe Lüscher einen grossartigen Job gemacht, da sind sich die Beobachter einig. Als National­rat und Mitglied zweier Kommissionen eher weniger.

Mit einer kleinen Trickserei wollte er vor fünf Jahren verhindern, dass ein Vorstoss durchkommt, der seinem Klienten Abba Abacha Probleme bereitet hätte. Lüscher wurde aktiv, nachdem sich abgezeichnet hatte, dass der Bundesrat neu die Möglichkeit erhalten sollte, Potentaten­gelder früher zu blockieren und zurückzugeben. Er versuchte laut «Tages-Anzeiger», das Anliegen in eine andere Kommission zu verschieben, wo die Chance höher war, dass es bachab geschickt wird.

Daneben wies Lüscher in der Aussen­politischen Kommission zwar darauf hin, dass er als Anwalt in einen betroffenen Fall involviert sei, trat zur Überraschung der Anwesenden aber nicht in den Ausstand. Nur weil Lüschers Manöver am Ende nicht aufging, intervenierte niemand wegen des Regelverstosses.

Eine ebenso schlechte Falle machte der Genfer im Fall Kasachstan, der in einem Skandal um seine Partei­kollegin Christa Markwalder gipfelte. Sie hatte sich von der kasachischen Regierung einspannen lassen und einen Vorstoss eingereicht, den eine Lobbyistin für sie verfasst hatte, die dafür aus Kasachstan bezahlt wurde. Lüscher spielte dabei als Anwalt von Wiktor Chrapunow eine Neben­rolle. Chrapunow war die Gegen­seite. Kasachstan warf ihm vor, als Politiker 250 Millionen Dollar veruntreut zu haben. 2007 flüchtete er nach Genf.

Auf der Kasachstan-Seite stand Lobbyist und Ex-Botschafter Thomas Borer. Er unterstützte den Staat dabei, die Schweiz zur Auslieferung Chrapunows zu überzeugen. Zum Eklat kam es im September 2014, als SVP-Nationalrat Christian Miesch in einer Anfrage wissen wollte, wo der Bundesrat in diesem Fall gerade stehe. Markwalder unter­zeichnete die Inter­pellation mit. Ganz zum Missfallen von Partei­kollege Lüscher, der Markwalder lautstark wissen liess, dass ihm ihre Unterschrift im prokasachischen Vorstoss nicht genehm sei. Markwalder bestätigte später, dass sie von Lüscher zur Rede gestellt wurde. Ein höchst umstrittener Einsatz für den zahlenden Klienten. Die Rolle des Anwalts verschmolz mit jener des Parlamentariers.

Die Rechtsanwälte im Nationalrat

Wirtschaftlich relevante Kommissionen:
Wirtschaft und Abgaben soziale Sicherheit und Gesundheit Umwelt, Raumplanung und Energie Verkehr und Fernmeldewesen
PorträtbildJean-Luc Addor
SVP, Wallis
PorträtbildPhilippe Bauer
FDP, Neuenburg
PorträtbildPhilipp Matthias Bregy
CVP, Wallis
PorträtbildManfred Bühler
SVP, Bern
PorträtbildThierry Burkart
FDP, Aargau
PorträtbildHans Egloff
SVP, Zürich
PorträtbildCorina Eichenberger-Walther
FDP, Aargau
PorträtbildMargret Kiener Nellen
SP, Bern
PorträtbildChristian Lüscher
FDP, Genf
PorträtbildGiovanni Merlini
FDP, Tessin
PorträtbildIsabelle Moret
FDP, Waadt
PorträtbildLeo Müller
CVP, Luzern
PorträtbildPhilippe Nantermod
FDP, Wallis
PorträtbildYves Nidegger
SVP, Genf
PorträtbildFabio Regazzi
CVP, Tessin
PorträtbildFranz Ruppen
SVP, Wallis
PorträtbildCarlo Sommaruga
SP, Genf
PorträtbildLuzi Stamm
SVP, Aargau
PorträtbildKarl Vogler
CSP, Obwalden
PorträtbildHans-Ueli Vogt
SVP, Zürich
PorträtbildBeat Walti
FDP, Zürich

Basisdaten: lobbywatch.ch, parlament.ch

Das System sichert absolute Diskretion

Das sind die Fälle, die publik wurden. Man darf sich aber durchaus fragen, was bislang alles nicht ans Licht kam. Hat sich Rechts­anwalt Lüscher unter Umständen vom Banken­platz Genf beauftragen lassen, Vorstösse einzureichen, die beispiels­weise die Stärkung von Ansehen und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes zum Ziel hatten? Per Mail darauf angesprochen, reagiert Lüscher pikiert und schreibt: «Abgesehen von dem beleidigenden Charakter Ihrer Frage bestätige ich hiermit, dass ich nie im Namen eines meiner Kunden im Nationalrat aktiv wurde.»

Das politische System jedenfalls sichert ihm absolute Diskretion. Bisher gab es nur zwei Vorstösse zu mehr Transparenz, die in Neben­sätzen auch Rechts­anwälte einbezog. Beide hatten keinen Erfolg.

Ex-Botschafter Thomas Borer drückt es so aus: «Wenn Sie gegen Transparenz sind, müssen Sie einfach alles hinter dem Anwalts­geheimnis verstecken.»

Natürlich können sich theoretisch auch Nicht-Juristen für Vorstösse bezahlen lassen. Allerdings droht ihnen die Aufhebung der Immunität, wenn die Sache publik wird. Dann käme das Korruptions­strafrecht zum Zug. Wer sich bestechen lässt, muss mit einer Freiheits­strafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Anwälte hingegen müssen keine Rechen­schaft ablegen. Oder um es in den Worten von Mark Stucki von den Parlaments­diensten zu formulieren: «Der Schutz des Berufs­geheimnisses geht in diesem Fall dem Transparenz­gedanken des Offenlegens der Interessen­bindungen vor.»

Einer der beiden Vorstösse, die im Zusammen­hang mit mehr Transparenz im Lobbying auch Anwälte thematisierten, stammte von SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher. Sie forderte vor zehn Jahren, dass Anwälte, die als Lobbyisten in die Wandel­halle kommen, genauer angeschaut werden. Dazu schrieb sie: «Mit der Definition, wer als Lobbyist oder Lobbyistin zu akkreditieren ist, muss gleich­zeitig eine verbindliche Regelung geprüft werden, wie mit Rechts­anwälten zu verfahren ist, die Mandate betreuen und sich auf ihr Anwalts­geheimnis berufen.»

Nationalrätin Graf-Litscher erinnert sich, wie man damals ihrem Anliegen begegnete: «Vor allem aus FDP-Kreisen kam das Killer­argument, dass man doch Anwälte nicht zwingen könne, sich über das Berufs­geheimnis hinwegzusetzen.» Sie räumt aber ein, dass sie selber auch keine Lösung kenne, um dieses Dilemma zu lösen. Bis heute habe man keine Möglichkeit gefunden, mehr Transparenz bei Rechts­anwälten zu schaffen, ohne das Anwalts­geheimnis zu lockern.

Dabei stellt sich die Frage: Wenn man schon bei externen Juristen scheitert, wie will man das Problem dann bei Parlamentarierinnen mit Anwalts­patent lösen?

«Das ist der Preis unseres Miliz­systems», sagt Politik­wissenschaftler Fritz Sager dazu. Allerdings lohne es sich, diesen Preis zu zahlen. Denn bessere Alternativen zum Schweizer System gebe es nicht. «Solange wir Milizler im Parlament haben wollen, können wir ihnen auch keinen Vorwurf machen, wenn sie nebenbei ihren Berufen nachgehen.» Auch wenn es bei vielen der Beruf des Rechts­anwalts ist, der Klientinnen mit dem Schutz der Diskretion betreut. Wer als Stimm­bürger eine Korrektur wolle, müsse eben eine Volks­initiative einreichen.

Doch da gibt es einen Haken: Würde man Anwältinnen verpflichten, ihre Klienten­schaft öffentlich zu machen, müssten dann nicht auch Unter­nehmerinnen, Berater oder Ärztinnen nachziehen? Auch sie kennen teilweise eine Verschwiegenheits­pflicht. Insbesondere wegen der Unter­nehmer hätte ein Volks­begehren wohl keine Chance. Denn sie würden Wettbewerbs­nachteile geltend machen. Auch das ein Killerargument.

Berater sind ebenfalls gut vertreten im Parlament. Mehrere Politiker führen ein eigenes Büro. Zum Beispiel CVP-Präsident Gerhard Pfister. Er ist Inhaber und Geschäfts­führer der Firma Pfister & Netzwerk. Auf seiner Website schreibt er: «Wir vermitteln Ihnen einen Zugang zu Entscheidungsträgern, Experten und Interessensvertretern aus Politik, Wirtschaft und Bildungswesen.» Tritt er in den Ausstand, wenn seine Klienten bei politischen Geschäften betroffen sind?

Pfister sagt: «Ja, das würde ich. Allerdings würde ich nie einen Vorstoss für einen Klienten einreichen, schon gar nicht gegen Bezahlung oder im Rahmen eines Auftrags.» Ohnehin habe er aber seine «kleine Firma» nur gegründet, «um gewisse selbstständige Tätigkeiten wie Referate und Workshops abrechnen zu können und um meinem Büro in Zug einen Namen zu geben».

Und dann sind da noch die Hybride: Juristen mit Beratungs­büros. FDP-Präsidentin Petra Gössi beispiels­weise steht bei der Baryon AG in Zürich auf der Lohnliste, wo sie «Privat­personen und Unter­nehmen in Fragen der Schweizer Wirtschafts- und Steuer­politik unterstützt», wie es auf der Website heisst. Der Zürcher SVP-National­rat Gregor Rutz wiederum organisiert mit den drei Angestellten seiner Firma «Rutz & Partner – Strategie und Kommunikation» gar ganze Abstimmungs- und Wahlkampagnen.

Im Namen der Wirtschaft

Der aktivste unter den Hybriden dürfte der Basler SVP-National­rat Sebastian Frehner sein. Seine umfang­reichen Lobbying­aktivitäten haben ihm vor allem im Mitte-links-Lager einen zweifelhaften Ruf verschafft. Vereinzelt kommentieren aber auch bürgerliche Kollegen, er sei sich mit seinem Ein-Mann-Beratungs­büro Adoro Consulting für nichts zu schade. «Frehner ist sehr empfänglich», sagt ein Lobbyist: «Er hat viel Zeit.»

Der promovierte Jurist aus Riehen ist in der Führung von zehn Interessen­gemeinschaften und Parlamentarier­gruppen involviert. Transparenz­vorschriften sind hier extrem rar. Beiden Körper­schaften wird vorgeworfen, heimliche Lobbying­vehikel zu sein. Viele Parlamentarier­gruppen werden von externen Agenturen geführt. Auf der Parlaments­website muss lediglich publiziert werden, wer das Sekretariat bestellt und die Gruppe präsidiert. Niemand weiss genau, wie sie finanziert werden. Dass aber Geld aus der Wirtschaft und dem Ausland fliesst, bestreitet heute in Bern keiner mehr.

Frehner hat unter anderem eine Gruppe für die Region Basel mitgegründet. In deren Namen organisiert er während der Sessionen Veranstaltungen, die über die Basler Sektion des Schweizerischen Arbeitgeber­verbands finanziert werden. Im Zentrum steht der Wirtschafts­standort. An einem der Anlässe referierte unlängst Roche-Präsident Christoph Franz über teure Medikamente.

Der Arbeitgeber­verband ist zudem Kunde von Frehners Beratungs­firma und unterstützt ihn finanziell im Wahl­kampf. Auch aus der Pharma­branche soll zu diesem Zweck Geld fliessen. «In der Stadt hängen seine Wahl­plakate lange vor allen anderen», erzählt einer, der ihn kennt. Alle Mandate Frehners würden an dessen Nationalrats­amt hängen. Unter anderem sitzt der Allrounder noch im politischen Beirat des Verbands Gastrosuisse und – wie Juristen­kollege Leo Müller – in der Groupe de réflexion santé der Kranken­kasse Groupe Mutuel. Bis Ende Juni sass er zudem im Verwaltungsrat der Bank Cler.

Auf seine vielen Hüte, seinen juristischen Background und sein Beratungs­büro angesprochen, zeigt sich Frehner gegenüber der Republik sehr offen. Zitiert werden dürfen jedoch nur allgemeine Aussagen – aus Prinzip, wie er sagt, und weil Geschäfts­verbindungen betroffen sein könnten. Es gebe ihm zu denken, wie viele Journalisten ihn nun vor den Wahlen anriefen und unverblümt fragen, ob er angesichts der vielen Lobby­ämter noch gut schlafen könne. Darunter inzwischen sogar NZZ-Leute. «Ich bin wirtschafts­freundlich», sagt er. «Ich mache grund­sätzlich alles, was für die Wirtschaft gut ist. Wo ist das Problem?»

Frehner betont, dass er Geschäfts­beziehungen mit seiner Firma Adoro im Parlament nicht transparent machen müsse, und ergänzt: «Ich habe über meine Firma keine Mandate, die politische Geschäfte betreffen. So etwas nehme ich nicht an.» Die Zuwendungen aus der Wirt­schaft für seine Wahl­kampagne seien in diesem Zusammen­hang kein Problem: «Ich bin einer der am besten vernetzten und wirtschafts­freundlichsten Parlamentarier in Bern. Darum erhalte ich von Unter­nehmen und Verbänden Geld für meinen Wahlkampf.»

Was oft kritisiert wird – die allzu engen Kontakte mit der Wirtschaft, um nach der politischen Karriere lukrative Verwaltungsrats­mandate zu sammeln –, sieht Frehner als Chance: «Wenn man als junger Mensch in den Nationalrat kommt, kostet das einen viel von der beruflichen Karriere. Darum macht es Sinn, während der Zeit im Parlament von den Erfahrungen und Begegnungen zu profitieren. Das kann in der Zeit danach von grossem Nutzen sein.»

Dass sich Rechtsanwälte und Berater im Parlament heimlich von Unter­nehmen einspannen liessen, sei denkbar, sagt Frehner. Im Parlament werde viel darüber gemunkelt. Darum könne er teilweise nachvollziehen, dass mehr Transparenz im Lobbying verlangt werde. In Bern aber, davon ist Frehner überzeugt, gebe es keine Korruption: «Es kam noch nie einer zu mir und bot mir Geld für einen Vorstoss an.»

Vielleicht ist es keine offensichtliche Korruption. Möglich ist jedoch, dass die Wirtschaft für die Politiker ein Anreiz­system geschaffen hat. Eines, das sich an alle Gesetze hält. Und davon profitiert, dass die Gesetze sehr offen formuliert sind. Möglich auch, dass wir davon überhaupt nichts mitbekommen. «Die Pharma­industrie ist nicht so dumm und holt Parlamentarier in den Verwaltungsrat oder in irgendwelche Beiräte», sagt ein Bundesbern-Insider. «Sie agiert viel subtiler im Hintergrund.»

Als bürgerlicher Parlamentarier kann man sich ganz einfach dem Vorwurf der Käuflich­keit entziehen, indem man grund­sätzlich die Schweizer Wirtschaft unterstützt. Sebastian Frehner sagt zum Beispiel: «Ich bin für ein liberales Tabak­produkte­gesetz, weil die Tabak­industrie eine wichtige Branche ist, die viel Steuern bezahlt.» Und was ist mit der Pharma? «Pharma finde ich eine tolle, innovative Branche.»

So einfach ist das.

Das Berufsgeheimnis der im Parlament tätigen Anwälte wurde diesen Februar auch in einem 90-seitigen Bericht von Transparency International Schweiz über Lobbying erwähnt. Oder zumindest gestreift. Die zwei Autoren sind der Meinung, dass Anwälte im Parlament bei konkreten Geschäften eigentlich auf relevante Interessen­bindungen hinweisen müssten. Dies, weil die parlamentarische Tätigkeit gar nicht unter das Berufs­geheimnis fallen dürfe, da es sich um eine sogenannte akzessorische und deshalb nicht anwalts­spezifische Tätigkeit handle. Als akzessorisch bezeichnet man kaufmännische Dienst­leistungen wie Vermögens­verwaltung oder Treuhand.

Allerdings gilt in der Branche die Beratung eines Klienten nicht als akzessorische Tätigkeit. Und geniesst deshalb den unbestrittenen Schutz des Anwaltsgeheimnisses.

Ist dem versteckten Lobbying der Rechts­anwälte also gar nicht beizukommen? Mit 100’000 gültigen Unterschriften kann man in der Schweiz theoretisch alles zur Abstimmung bringen. In der Praxis hat das hier einfach noch nie jemand versucht. Nach der Logik von Anwalt Urs Haegi heisst das: «Wo kein Kläger, da kein Richter.»

Der Lobbying-Report

Sie lesen: Teil 2

Sie haben das Recht zu schweigen – die Anwälte im Parlament

Teil 3

«Es gibt heute einfach zu viele Exzesse»

Teil 4

Die Macht der Ge­sund­heits­in­du­strie

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Lobbying ausser Kontrolle