Unsichtbare Grenzen
In Urdorf leben etwa fünfzig abgewiesene Asylsuchende. Viele von ihnen dürfen die Gemeinde nicht verlassen. Einer davon ist Juri. Ein Leben zwischen Bunker und Gefängnis. Teil 1.
Von Adelina Gashi (Text), Annick Ramp und Simon Tanner (Bilder), 19.04.2019
Juri* dreht sich eine Zigarette. Selbst gedrehte sind günstiger. Er sitzt mit zwei Zimmergenossen, Roman* und Singh, am Waldrand auf Holzpaletten. Wenn es warm ist, geht das. Besser, als im dunklen, stickigen Zimmer zu sitzen. Juri lebt in einem Bunker unter der Erde am Ortsrand der Gemeinde Urdorf, gleich neben der A 3, der Zürcher Westumfahrung.
Mit sieben anderen Männern teilt sich Juri ein Zimmer. Besonders oft hält er sich dort aber nicht auf. Es ist zu eng, zu schwül, von Tageslicht keine Spur.
Die Unterkunft wird von der Firma ORS geführt, einem privaten Unternehmen, das im Auftrag der Zürcher Sicherheitsdirektion Asylsuchende betreut. Jeden Morgen zwischen halb neun und halb zehn Uhr meldet sich Juri am Empfang, wo er 8 Franken und 50 Rappen erhält. Sein Budget für den Tag. Verschläft er, wird ihm der Tagessatz gestrichen. Abends muss er sich nochmals bei den Mitarbeitern der ORS melden.
Juri nimmt einen Schluck aus seiner Energydrink-Dose. Er hat schütteres Haar, trägt Jeans und ein weisses T-Shirt mit dem roten Logo eines amerikanischen Sportvereins. An den Füssen Crocs. Er spricht sehr gut Deutsch. Juri gehört zu den 651 abgewiesenen Asylsuchenden, die im Kanton Zürich leben. Er hält sich illegal in der Schweiz auf. Seit zehn Jahren lebt er zwischen Abreise und Ankunft.
Wenn Juri erzählt, dann oft zynisch. «Wie in einem Konzentrationslager ist es hier», sagt er über den Bunker. Er habe sie alle schon gesehen, fährt er fort, während er an seiner Zigarette zieht, «aber Urdorf ist das schlimmste». Er spricht von den Zürcher Durchgangszentren, in denen er bereits gelebt hat. Der Bunker in Urdorf ist eine von vier Notunterkünften des Kantons Zürich. Und die letzte, die unter der Erde liegt.
Wie es genau im Bunker aussieht, wissen wir nicht. Der Zutritt bleibt uns Journalistinnen verwehrt. Wir dürfen lediglich in den Aufenthaltsraum. Und auch das nur, wenn wir einen Termin mit einem der Bewohner haben.
Juri erzählt, dass sich die rund fünfzig Männer, die in der Notunterkunft leben, vier Schlafzimmer teilen, ausgestattet mit Doppelstockbetten. Daneben gibt es zwei Aufenthaltsräume, ein Bad, eine Küche und einen Essensraum, in dem sich an der Wand die Kühlschränke aneinanderreihen und der Fernseher läuft, vor dem meistens niemand sitzt.
In den Notunterkünften werden abgewiesene Asylsuchende untergebracht, Geflüchtete, deren Anträge abgelehnt wurden und die zurück in ihr Herkunftsland müssten – eigentlich.
Allein aufgrund ihrer physischen Anwesenheit verstossen Menschen wie Juri deshalb gegen das Ausländergesetz. Mehrmals war er deswegen schon im Gefängnis. In sogenannter Administrativhaft.
Ginge es nach den Zürcher Behörden, wären Menschen wie Juri längst nicht mehr in der Schweiz. Damit der Graben zwischen gesetzlichem Wunsch und gelebter Realität nicht zu gross erscheint, heisst es offiziell: Abgewiesene Geflüchtete verbringen nur ein paar Wochen oder Monate in Notunterkünften, bevor sie wieder in ihr Heimatland zurückgeschickt werden. Doch im Bunker unter der Urdorfer Erde leben Menschen, die bereits seit Jahren in diesem Schwebezustand verharren. Sie wollen nicht zurück. Sie können nicht zurück. Und weil die Schweiz mit vielen Ländern kein Rücknahmeabkommen hat, können viele der Abgewiesenen nicht zur Ausreise gezwungen werden.
Das Dorf
Spitzacker heisst das Einkaufszentrum Urdorfs. Mittendrin hat die SVP einen Stand aufgestellt. Es ist September 2018, Abstimmungen stehen an. Die Fair-Food-Initiative müsse abgelehnt werden, steht auf Plakaten. Draussen vor dem Gebäude haben sich zur selben Zeit die Mitglieder der Autonomen Schule Zürich platziert. Die Gemeinde Urdorf hatte ihren Antrag abgelehnt, einen Stand drinnen vor den Geschäften aufzustellen. Man wolle keine politisch motivierten Aktionen, so die Begründung.
Die Autonome Schule ist ein Verein, der sich für Migranten einsetzt. Seine Mitglieder organisieren kostenlose Deutschkurse, Informationsveranstaltungen und Zusammenkünfte. Gemeinsam mit dem Bündnis «Wo Unrecht zu Recht wird» setzen sie sich als Aktionsgruppe für die abgewiesenen Asylsuchenden in Urdorf ein.
Ihre Aktivistinnen sprechen Passanten an, fragen sie, ob sie den Bunker im Dorf kennen. Viele zeigen sich ahnungslos. Sie hätten davon gehört, aber nicht gewusst, welche Zustände dort herrschten. In ihren Gesichtern: eine Mischung aus Betroffenheit und Ratlosigkeit. Mit einem Flyer in der Hand ziehen die meisten weiter.
Den Handzettel hat das Bündnis kreiert. Er zeigt einen Stierkopf, das Wappen der Gemeinde. Nur dass der Stier wütend schnaubt und die Gitterstäbe durchbricht, hinter denen er gefangen ist. Der Flyer soll die Urdorferinnen aufklären. Darüber, wie es im Bunker zugeht und was ein Leben als abgewiesener Asylsuchender in Zürich bedeutet. Das Bündnis hofft auf die Solidarität der Dorfbewohner.
Es ist Pflicht des Kantons, abgewiesenen Asylsuchenden Nothilfe zu leisten. Das geschieht in Form von Geld, Kleidern, Hygieneartikeln und medizinischer Grundversorgung. Dafür erhält der Kanton eine Pauschale des Bunds. Auch die vielen Gefängnisaufenthalte wegen illegalen Aufenthalts kosten etwas. Hier greift nicht das Asyl-, sondern das Ausländerrecht.
Unter dem Strich profitiert die Gemeinde vom Bunker. Denn jede Zürcher Gemeinde muss gemäss einem Verteilschlüssel eine bestimmte Zahl an Asylsuchenden aufnehmen. Weil auf ihrem Gebiet eine Notunterkunft steht, muss die Gemeinde Urdorf im Gegenzug weniger regulären Asylsuchenden eine Unterkunft bieten.
Ein heisser Sommer
Gleich neben dem Einkaufszentrum hat die Aktionsgruppe einen Genossenschaftsraum gemietet. Später am Tag findet dort ein Spaghetti-Essen mit allen Mitgliedern der Gruppe statt. Auch Juri und andere Bewohner des Bunkers sind eingeladen. Es gibt kostenloses WLAN, Kaffee – und Tageslicht.
Mit einem Kaffee in der Hand tritt Juri hinaus in den Garten und raucht mit Zimmergenosse Roman eine Zigarette. Er trägt Kopfhörer um den Hals, ein weisses, ausgeleiertes T-Shirt und ausgeblichene Jeans. Bald müsse er wohl ins Gefängnis, sagt er. «Für nichts: weil wir schwimmen gehen wollten.»
Er und Roman wurden vor ein paar Wochen festgenommen, weil sie Urdorf verlassen und damit ein Rayonverbot missachtet hatten. Auch das ist eine Massnahme, um jene unter Druck zu setzen, die sich weigern, in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Das Zürcher Migrationsamt beschreibt das Rayonverbot als Zwangsmassnahme, um «dem Ausländer bewusst zu machen, dass er sich hier illegal aufhält und nicht vorbehaltslos von den mit einem Anwesenheitsrecht verbundenen Freiheiten profitieren kann». Für Juri und Roman ist es ein unsichtbarer Käfig.
«Wir waren auf dem Weg zur Limmat», sagt Juri. «Es war heiss. Etwa 30 Grad. Wir hatten nicht gemerkt, dass wir die Ortsgrenze überschritten hatten. Etwa 200 oder 300 Meter weiter hat uns die Polizei angehalten. Sie waren uns wohl gefolgt. Ich werde vor Gericht gehen. Ich will nicht ins Gefängnis.» Auch Roman wolle vor Gericht, sagt Juri. Doch der steht nur qualmend daneben und winkt ab. Er mache sich keine grossen Hoffnungen.
Schlagernacht
Aus der Turnhalle dröhnt laute Musik. An einem Stand vor dem Gebäude wendet ein Mann mit Schürze Chlöpfer auf dem Grill. Drinnen johlt das Partyvolk. Draussen stehen ein paar Festbesucher, kauen auf ihren Würsten oder rauchen. Manche Männer tragen Lederhosen, viele Frauen sind im Dirndl gekommen. Es ist Schlagernacht in Urdorf.
In der Turnhalle tritt Melissa Naschenweng auf. Die Schlagersängerin hüpft enthusiastisch auf der Bühne herum und animiert das Publikum zum Mitsingen. Die Menge grölt, steht händeklatschend auf den Tischen.
Draussen nippt ein Mann mit schwarzen Haaren an seiner Dose. Ali heisst er und sitzt mit zwei Freunden auf der Betonbank vor der Turnhalle. Sie wollen noch nicht zurück in den Bunker, vertreiben sich die Zeit bei einem Bier im Ortskern. «Klar. Wir würden auch gerne mitfeiern. Aber wir haben kein Geld. Wir können uns den Eintritt nicht leisten.»
Juri suchen wir hier vergeblich. Er trinkt nicht mehr gerne. Er sagt, er wolle lieber einen klaren Kopf bewahren.
Gerichtstermin
Juri und Roman eilen durchs das Bezirksgebäude Dietikon, ein grauer Betonklotz. Im Schlepptau ihrer Anwältin, die bereits ungeduldig auf die zwei gewartet hat. In wenigen Minuten beginnt die Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft. Juri und Roman wollen versuchen, sich gegen die drohenden Gefängnisstrafen wegen Missachtung des Rayonverbots zu wehren.
Eine Stunde später sind beide wieder draussen. Der Staatsanwalt wird Strafbefehle ausstellen. Weil die Anwältin diese anfechten wird, kommt es zur Verhandlung vor Gericht. Wir setzen uns zusammen in ein Café. Roman ist sauer. Er findet, es sei nicht gut gelaufen. Juri macht hingegen gute Miene zum bösen Spiel: Abwarten. Vielleicht werde man ja vor Gericht mehr Glück haben.
Zwei Tage später erhalten wir von Juri eine Nachricht: Roman wurde wegen illegalen Aufenthalts verhaftet und ins Flughafengefängnis gebracht.
Chilbi in Urdorf
Es riecht nach Chnoblibrot und Zuckerwatte. Sonntagmorgen, Chilbi in Urdorf. Im vollen Festzelt unterhält die Liveband Alpen Zick Zack die morgendlichen Festbesucherinnen. Wir schlendern an Essensständen vorbei. Die Bewohner des Bunkers sind hier nicht zu sehen.
Vor der Notunterkunft treffen wir Juri. Die Sonne scheint durch die Baumkronen. Er sitzt wieder auf der improvisierten Bank und nimmt einen Schluck dampfenden Kaffee aus seiner Tasse. Wieder ist Singh dabei. Und wir lernen Reza kennen, einen jungen Iraner, der schon seit zehn Jahren als abgewiesener Asylsuchender in der Schweiz ist.
Juri erzählt. Er sei in seinem Heimatland Ingenieur gewesen. Erst habe er für eine Solartechnologiefirma gearbeitet, später sein eigenes Unternehmen gegründet. Zusammen mit seiner Frau hat er zwei Kinder. Als klar wurde, dass ihr Mann nicht mehr in die Heimat zurückkehren würde, wanderte sie mit den Kindern in ein Drittland aus.
Wieso er geflohen ist, darüber will Juri lieber nicht sprechen. Nicht hier.
Juri, der nicht Juri ist
Später wartet Juri in einem Kebabladen beim Einkaufszentrum Spitzacker. Wir bestellen Kaffee und ziehen uns in den hinteren Teil des Lokals zurück. Juri erzählt weiter.
Er dürfe nicht darüber sprechen, woher er stamme, sagt er. Auch seinen richtigen Namen würden wir nicht erfahren. Weder wir noch die Behörden. Denn damit er nicht ausgeschafft werden kann, hat er bei seiner Einreise falsche Angaben zu seiner Person gemacht.
Die Schweizer Behörden wissen, dass Juri seine Identität nicht preisgibt. Dazu zwingen können sie ihn nicht. Seit seiner Ankunft in der Schweiz ist er Juri. Er interessiert sich für Informatik, besitzt einen Laptop, auf dem er regelmässig programmiert. Es sei ein altes Modell, tue aber seinen Dienst. Er habe an einer technischen Hochschule studiert. In der Schweiz habe er sich das Programmieren beigebracht, um mit seiner Zeit hier etwas Sinnvolles anzufangen.
Sein Geschäft, das er in seiner Heimat gegründet hatte, lief nicht so, wie er sich das vorgestellt hatte. Um die Firma behalten zu können, habe er regelmässig Schutzgeld bezahlen müssen. So sei ein Schuldenberg gewachsen.
Dann eskalierte die Situation. Juri erhielt Morddrohungen, weil er nicht mehr zahlen konnte. Eines Tages stellte sich ihm auf der Strasse ein Mann in den Weg und fragte nach dem Geld. Juri ahnte, dass ihm nicht mehr viel Zeit bliebe.
Er beschloss zu fliehen. Sein Bruder, der selbst im Ausland lebte, arrangierte alles für ihn. Er buchte ihm einen Flug und versicherte ihm, dass er bei einer befreundeten Familie in der Schweiz unterkommen könne.
Die Odyssee
Als Juri im Herbst 2009 in Zürich ankommt, holt ihn das Ehepaar wie geplant ab. In den nächsten drei Monaten lebt er bei ihnen. Aber er kann nicht bleiben. Juri stellt einen Asylantrag. «Ich musste den Behörden in einem stundenlangen Interview erklären, warum ich hier bin. Wieso ich geflohen war.» Doch nach einem Monat wird der Antrag abgelehnt.
Wenige Monate später wird Juri verhaftet und ins Ausschaffungsgefängnis gebracht. Aber weil die Behörden seine Personalien nicht abgleichen können, können sie ihn auch nicht ausschaffen. «Ich hatte mich bei der Einreise unter falschem Namen angemeldet.»
Juri gilt nun als abgewiesener Asylsuchender. Man bringt ihn in eine Notunterkunft. Alle sieben Tage muss er seinen Wohnort wechseln. Das ist 2010 noch so vorgesehen. So pendelt Juri während Jahren zwischen dem Büro der Rückkehrberatung an der Schaffhauserstrasse in Zürich, wo ihm die Beamten die jeweils neue Wohnadresse mitteilen, und den verschiedenen Notunterkünften im Kanton. Bis sich das Verfahren ändert und Juri mehrere Jahre in Adliswil untergebracht wird. Seit einem Jahr ist er nun in Urdorf.
«Ich war neunmal im Gefängnis, weil ich einmal eingereist bin», sagt Juri. Ausserdem habe er zwei Einträge im Strafregister. «Ich habe zweimal gestohlen, das war ganz am Anfang meiner Zeit hier. Blödsinnig von mir.» Die anderen Male war Juri im Gefängnis, weil er sich illegal in der Schweiz aufhielt. Die Maximalstrafe wegen illegalen Aufenthalts hat er mittlerweile abgesessen. Jetzt ist er eingegrenzt, darf den Rayon von Urdorf nicht verlassen.
Genau deswegen droht ihm jetzt aber wieder Haft.
Das Urteil
Früher Morgen im benachbarten Dietikon. Juri und seine Anwältin haben einen Termin beim Bezirksgericht, das im selben Gebäude wie die Staatsanwaltschaft untergebracht ist. Diesmal zur öffentlichen Gerichtsverhandlung. Juri hofft, dass ihm seine Strafe wegen der Verletzung des Rayonverbots im vergangenen Sommer erlassen wird.
Juri und seine Anwältin argumentieren, dass die Ortsgrenze nicht klar definiert gewesen sei. Die Karte, die sie vom Migrationsamt erhalten haben, um ihr Eingrenzungsgebiet zu kennen, ist eine verpixelte Google-Maps-Darstellung. «Sogar die Polizisten, die uns verhaftet haben, konnten auf dieser Karte nicht zeigen, wo genau Urdorf endet.» Juris Anwältin will für ihn eine Milderung der Strafe erwirken und argumentiert in ihrem Plädoyer für eine Probezeit als Ersatzstrafe. Er habe zwar Vorstrafen, sagt die Anwältin, aber diese seien schon eine Weile her und nicht so schwer.
Nach der Anhörung berät sich das Gericht vierzig Minuten lang. Juri ist nervös. Aber er macht sich Hoffnungen. «Meinen Sie, ich könnte vielleicht sogar ein Härtefallgesuch in Angriff nehmen?» – «Dafür müssten Sie aber Ihre Personalien freigeben», sagt die Anwältin. Jetzt heisst es erst mal abwarten.
Der Richter ruft wieder in den Saal. Der SVP-Mann zeigt Verständnis. «Das ist nur menschlich, dass ihr in dieser Hitze schwimmen wart.» Aber er müsse sich an die Gesetze halten. Er könne das Strafmass nicht mildern. Juri habe schliesslich ein Smartphone bei sich gehabt und dort auf der App nachschauen können, wo die Ortsgrenze liegt. Es bleibt bei den drei Monaten Haft.
Die Anwältin und Juri sind enttäuscht. «Ein strenges Urteil», sagt sie. Juri will das Urteil weiterziehen, wenn nötig bis vor Bundesgericht. «Ich gehe doch nicht ins Gefängnis, nur weil wir schwimmen gehen wollten.»
* Name geändert.
Zur Fotografin, zum Fotografen
Annick Ramp (*1987 in Auckland) lebt und arbeitet in Zürich als NZZ-Fotografin und freischaffend. In ihrer selbstständigen Tätigkeit übernimmt sie Aufträge oder verfolgt eigene Projekte. 2012 schloss sie das Studium zur Fotodesignerin an der Berufsschule für Gestaltung ab.
Simon Tanner (*1983 in Bern) lebt und arbeitet in Zürich. Nach dem Studium der Neuesten Geschichte und der Politikwissenschaften an der Universität Bern absolvierte er den Studiengang Redaktionelle Fotografie am MAZ in Luzern. Neben seiner Tätigkeit als Fotograf für die NZZ unterrichtet er an der F+F Schule für Kunst und Design in Zürich.