Serie «Der Fall ETH» – Teil 4

Licht und Schatten: Polyterrasse an der ETH.

Willkür

Willkür

Ein neues, internes Dokument zeigt: Der Fall Carollo ist an der ETH kein Einzelfall – aber der einzige, bei dem es jetzt zu einer Entlassung kommen soll. Weder die Leitung noch die Aufsicht der Hochschule von Weltruf kennt einen einheitlichen Umgang mit Vorwürfen gegen Professoren. Der Fall ETH, Teil 4.

Von Silvan Aeschlimann, Dennis Bühler, Dominik Osswald (Text) und Dominic Nahr (Bild), 16.04.2019

Synthetische Stimme
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Der Fall Carollo ist kein Einzelfall, schwere Vorwürfe gegen Professoren sind an der ETH Alltag. Ein vertrauliches Dokument liefert den Beweis. Und zeigt, dass die ETH-Spitze mit Willkür und Härte gegen eine Professorin vorging, die ihren Fall sauber aufgearbeitet haben wollte.

Die renommierteste Hochschule des Landes kennt keinen einheitlichen Umgang mit schweren Anschuldigungen gegen Professoren: Mal lässt man die beschuldigten Professoren einvernehmlich ziehen, damit sie ihr Gesicht wahren können. Mal setzt man eine Untersuchung an, im vollen Wissen, dass dies das Aus für die Professoren bedeuten kann. Dieses willkürliche Vorgehen wird auch ganz oben gestützt – im ETH-Rat.

«Mit Kanonen auf Spatzen»

Die ETH-Spitze war frühzeitig gewarnt, dass sie mit einer Administrativ­untersuchung gegen die mutmasslich mobbende Astronomie-Professorin Marcella Carollo willkürlich handelt. Der eigene Rechts­dienst riet bereits im Sommer 2017 eindringlich und mit ausführlicher Begründung davon ab.

Doch das Dokument, das der Republik vorliegt, zeigt nicht nur, wie sich die ETH-Aufsicht über die Warnung der eigenen Juristen hinwegsetzte; es legt auch offen, wie auf der anderen Seite die renommierteste Hochschule des Landes gegen diese Professorin ungewöhnlich hart vorging, als sie auf einem fairen Prozess bestand. Und wie nachsichtig sie jahrelang schwere Vorwürfe gegen andere Professoren behandelte.

Der Konflikt zwischen Carollo und ihren Doktoranden ist nur einer unter vielen.

Und offenbar noch nicht mal ein besonders krasser.

Beim Fall Carollo handle es sich um einen «kleinen (und wahrscheinlich nicht völlig ungewöhnlichen) Personalfall», schrieb der Rechtsdienst Mitte 2017 in seiner Analyse. Er erachte die Anordnung einer Administrativ­untersuchung daher als «unangemessen». Weiter heisst es: «Wahrscheinlich müsste man aus Gründen der Gleich­behandlung auch andernorts Administrativ­untersuchungen anheben.» Das Fazit der ETH-Juristen ist unmissverständlich: «Nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen!»

Der ETH-Rat entschied anders, er setzte sich darüber hinweg.

Serie «Der Fall ETH»

«Eklat an der ETH: Professorin mobbt Studenten»: Diese Schlagzeile geht im Oktober 2017 um die Welt. Nur: Stimmt sie? Die Recherche zeigt: Der Fall der mobbenden Professorin ist ein Fall ETH.

Teil 3

Ab­ge­kar­te­tes Spiel

Sie lesen: Teil 4

Willkür

An der bekanntesten und wichtigsten Schweizer Hochschule, die so stolz darauf ist, zur Weltspitze zu gehören, werden Professorinnen und Professoren ungleich behandelt. Und was vielleicht noch schlimmer ist: Doktorierende werden unterschiedlich ernst genommen. Kritik am Verfahren und das Bestehen auf sauberer Aufarbeitung werden nicht toleriert. Die Reputation der Hochschule ist wichtiger als saubere Prozesse.

Ob schwere Vorwürfe untersucht werden oder nicht, wie darauf reagiert wird, was für einen Verlauf ein Verfahren nimmt: Alles hängt von der Hausmacht des jeweiligen Professors ab. Ob sich die ETH um Aufklärung bemüht. Oder ob die Hochschul­spitze die Anschuldigungen unter den Teppich kehrt.

Das Beispiel des Architekturprofessors

Der Rechtsdienst lässt keinen Zweifel daran, wie die ETH in anderen Fällen schwerer Vorwürfe zu reagieren pflegt: Eine Entlassungs­kommission sei das berufliche Aus für jeden Professor, heisst es im Papier, «weshalb wir in den letzten Jahren die jeweiligen Personen aufgefordert haben, selbst den Rücktritt einzureichen, um damit ihr Gesicht wahren zu können».

Übersetzt heisst das: Fehlbare Professoren wurden bisher an der ETH mit Samt­handschuhen angefasst. Selbst wenn Doktoranden und Postdocs schwere Anschuldigungen gegen sie erhoben.

Das Schlimmste, was den Professoren in solchen Fällen drohte: die ETH verlassen zu müssen – im gegenseitigen Einvernehmen und möglichst ohne öffentliches Aufsehen. Ungeachtet ihrer womöglich schweren Verfehlungen können sie mit intaktem Ruf an einer anderen Universität weiter forschen und lehren. Wie zum Beispiel der Architekturprofessor, gegen den letztes Jahr mehrere Studentinnen den Vorwurf der sexuellen Belästigung erhoben (ausführlich berichteten Tsüri.ch und Hochparterre.ch).

Auch im Fall Carollo ging die ETH zunächst genau so vor. Auch ihr wurde nahegelegt, selber zu kündigen und zu verschwinden. Sie lehnte ab. Es wäre ein Schuld­eingeständnis gewesen. Stattdessen prangerte Carollo die fehlende Schlichtung an und pochte darauf, dass die Vorwürfe korrekt geprüft werden.

In der dreiteiligen Recherche zum Fall ETH zeichnete die Republik nach, wie Professorin Carollo nach den Vorwürfen gegen ihre Person vorverurteilt und wie auf dieser Grundlage das Astronomie-Institut aufgelöst wurde.

Auf den Widerstand Carollos reagierte die Leitung mit willkürlicher Härte.

Der Entscheid gegen Präsident Guzzella

Der ETH-Rat, das Aufsichts­organ der Hochschule, erhält die dreiseitige Analyse des Rechts­dienstes am 21. August 2017 als Beilage einer Stellung­nahme des damaligen ETH-Präsidenten Lino Guzzella.

Der Rat hat sich in diesem Sommer 2017 mit zwei Begehren des damaligen ETH-Ombudsmanns Wilfred van Gunsteren zu befassen: Zum einen fordert van Gunsteren eine Untersuchung gegen Astronomie-Professorin Marcella Carollo und empfiehlt ihre Entlassung. Zum anderen fordert er eine Rüge gegen ETH-Präsident Lino Guzzella, da dieser den Fall Carollo angeblich unter den Teppich habe kehren wollen.

Der ETH-Rat attestiert Guzzella zwar ein einwandfreies Verhalten. Doch dessen Antrag, auf die Administrativ­untersuchung gegen Marcella Carollo sei zu verzichten, folgt der Rat nicht.

Guzzella stellt sich auf den Standpunkt, er habe sich mit Carollo schon im Frühjahr 2017 auf zwei Massnahmen verständigt: All ihre Doktorandinnen sollen künftig von zwei Professoren betreut werden; zudem soll sie sich einem Coaching unterziehen. Für den ETH-Präsidenten sind das die richtigen Massnahmen.

Nicht für den ETH-Rat. Am 23. Oktober 2017, einen Tag nachdem die «NZZ am Sonntag» von der «mobbenden Professorin» am Astronomie-Institut berichtet, beschliesst der ETH-Rat, die Schul­leitung mit der Einleitung einer Administrativ­untersuchung zu beauftragen.

Der ETH-Rat handelt damit diametral anders, als es der eigene Rechtsdienst in seiner Analyse empfohlen hat. Einer Analyse, welche die verhängnis­vollen Entwicklungen im Fall Carollo fast Punkt für Punkt präzise vorhersagt.

«Öffentliches Interesse ist nicht ersichtlich»

Zunächst verweisen die ETH-Juristen auf die rechtlichen Grundlagen: Gemäss Artikel 58 der ETH-Personalverordnung solle mit Administrativ­untersuchungen abgeklärt werden, ob ein Sachverhalt vorliege, der im öffentlichen Interesse ein Einschreiten von Amtes wegen erfordere. Im Fall Carollo sei ein öffentliches Interesse «a priori nicht ersichtlich».

Dies, da es sich um ein personalrechtliches Verfahren zwischen dem ETH-Präsidenten und Marcella Carollo handle, das nicht öffentlich sei und deshalb gar nicht im öffentlichen Interesse sein könne. «Das Verfahren wurde mittels Anordnung bzw. Vereinbarung (!) einer Massnahme abgeschlossen.» Gemeint sind die Co-Supervision von Carollos Doktoranden und das Coaching für die Professorin.

Ausführlich geht der Rechtsdienst auf drei von ihm erkannte Schwierigkeiten von Administrativ­untersuchungen ein.

Erstens sei die Suche nach geeigneten Fachpersonen problematisch, die überhaupt im Stande seien, eine Administrativ­untersuchung durchzuführen. Wie sich im weiteren Verlauf der Affäre Carollo zeigen wird, trifft diese Prognose ins Schwarze: Der im Herbst 2017 mit der Untersuchung betraute Rechtsanwalt Markus Rüssli liefert einen Bericht, der nicht nur von der Republik als voreingenommen taxiert, sondern auch von der durch den ETH-Präsidenten eingesetzten Entlassungs­kommission zerzaust wurde.

Deren Bericht hat die ETH vergangene Woche veröffentlicht, womit die Hochschule ihr Versagen offiziell einräumte. Im Bericht heisst es unter anderem: Der Untersuchungs­bericht Rüsslis habe kein in allen Punkten ausgewogenes Bild vermittelt, da er belastende Aussagen über das Verhalten Carollos übergewichtet habe, während er Aussagen von Personen, die sich neutral oder positiv über die Professorin geäussert hätten, nicht oder nur vereinzelt zitiert habe.

Zweitens, schreibt der Rechtsdienst, wäre Marcella Carollo während der Untersuchung freizustellen: «Das wäre für sie schädlich und sie könnte umgekehrt der SL [Schulleitung] den Vorwurf machen, mit einer unangemessenen Untersuchung ihr zusätzlich Schaden zugefügt zu haben.»

Auch diese Prognose wird sich als richtig erweisen. Seit der Einleitung der Administrativ­untersuchung stellen sich Carollo und ihr Anwalt auf den Standpunkt, dieser Schritt sei einer Vorverurteilung gleichgekommen.

Drittens warnt der Rechtsdienst vor ausufernden Kosten: Jeder Mitarbeiter und Professor der ETH Zürich, der vom Untersuchungs­leiter befragt werde, könne «für diese Anhörungen einen Anwalt mitbringen, den wir bezahlen müssen».

Die Kosten für die Administrativ­untersuchung schätzt der Rechtsdienst auf mehr als 100’000 Franken – und wird auch damit richtig liegen: Die ETH bezifferte sie vergangene Woche auf Anfrage der Zeitungen von CH Media auf 225’000 Franken.

Das Urteil ohne formalrechtliche Grundlage

Bloss mit zwei Prognosen werden die ETH-Juristen danebenliegen. Es rechtfertige sich nicht, im Fall Carollo Steuer­gelder zu verwenden, schreiben sie, «zumal das Ergebnis – nach einem Jahr Verfahren – wohl die Bestätigung der unterstützenden Massnahmen wäre (coaching)».

Und: Ein Kündigungsverfahren sei nur möglich, wenn die formalrechtlichen Grundlagen eingehalten worden seien – darunter die Abmahnung der fehlbaren Professorin. «Im Fall MC liegen die Voraussetzungen nicht vor und werden auch nach einer Administrativ­untersuchung nicht vorliegen (keine Dokumentation von bisherigem Fehlverhalten, keine Abmahnung).»

Doch Untersuchungs­leiter Markus Rüssli wird sich darüber hinwegsetzen. Er gibt sich nicht mit dem vereinbarten Coaching und der Co-Supervision der Doktorandinnen zufrieden, sondern wird die Entlassung Carollos empfehlen.

Entscheidet Rüssli anders, als es juristisch angezeigt wäre, weil der medial geschürte Druck auf die ETH zu diesem Zeitpunkt längst so gross geworden ist, dass ein anderes Urteil gar nicht mehr möglich ist?

«Aus Gründen der Gleichbehandlung»

In seiner Analyse warnt der Rechtsdienst, eine Administrativ­untersuchung könnte Kollateral- und Reputations­schäden bringen: «Unsere Erfahrung [sic!] mit Administrativ­untersuchungen sind: sie bringen wenig oder gar nichts und richten potentiell grossen Schaden an.»

Fett hervorgehoben heisst es daher im vertraulichen Dokument in der Beurteilung des Falls Carollo: «Zusammengefasst: klare Empfehlung gegen Administrativ­untersuchung.»

Doch der ETH-Rat leitet im Oktober 2017 eine Administrativ­untersuchung gegen Marcella Carollo ein. Es ist eine Symptom­bekämpfung, die in einem Chaos mündet. Wie vom Rechtsdienst prognostiziert.

Nun, anderthalb Jahre später, liegt der Ball erneut beim ETH-Rat. In den nächsten Wochen wird das Aufsichts­gremium entscheiden müssen, ob zum ersten Mal in der 164-jährigen Geschichte der Eidgenössischen Technischen Hochschule eine Professorin entlassen wird.

Wieder liegt dem Aufsichts­gremium ETH-Rat eine Empfehlung vor: diesmal von der Entlassungs­kommission, die von einer Entlassung abrät.

Dem gegen­über steht ein Entlassungs­antrag der ETH-Schul­leitung, der auf einer fragwürdigen Untersuchung basiert. Und einem Verfahren, das die formal­rechtlichen Bedingungen für eine Kündigung missachtete.

Wie entscheidet der ETH-Rat diesmal? Folgt nach der willkürlichen Administrativ­untersuchung das nächste Exempel?

Fest steht: Ihr systemisches Versagen löst die ETH mit der Entlassung nicht.

Bei einem Aufsichtsorgan, das seine Rolle ernst nimmt, müssten alle Alarm­glocken schrillen.

Die wichtigsten Fragen bleiben ungeklärt: Wie verbreitet sind schwere Mobbing­vorwürfe an der ETH tatsächlich? Wurde und wird in anderen Fällen bewusst weggeschaut, wenn ein renommierter Professor beschuldigt wird? Wie tief ist die Willkür verankert im System ETH?

Zu den Autoren

Silvan Aeschlimann ist Autor und Journalist in Zürich und Barcelona. Seine Romane «Glück ist teuer» (2017) und «Ungehört» (2013) kreisen um Themen wie Leistungsdruck, wirtschaftliches Wachstum und Materialismus.

Dominik Osswald ist gelernter Geologe, begeisterter Bergsteiger und freier Autor. Für Magazine und TV-Sender berichtet er über die AHV-Reform und die #MeToo-Debatte, extreme Bergtouren und den Klimawandel. Stationen bei «Basler Zeitung», «Tages-Anzeiger», SRF-«10 vor 10» und SRF-«Rundschau».

Dennis Bühler ist Redaktor der Republik.

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