Fall Villiger: Staatsanwalt gibt Suche nach Informationsleck auf
Von Carlos Hanimann, 31.01.2019
Drei kleine Meldungen zum Fall des Zuger Justizdirektors Beat Villiger:
Die Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung wurde sistiert.
Der fallführende Staatsanwalt hat seine Beförderung nicht angetreten.
Die Untersuchung wegen Begünstigung dauert an.
Kurze Rekapitulation: Letzten Herbst machte die Republik öffentlich, dass die Luzerner Strafverfolger gegen den Zuger Justizdirektor ermittelt hatten. Der Verdacht: Strassenverkehrsdelikte und – gravierender – Urkundenfälschung. Der fallführende Staatsanwalt brachte den Fall aber nicht vor Gericht, sondern stellte ihn ein.
Die Republik deckte daraufhin Widersprüche bei den Ermittlungen auf, und mehrere Strafrechtsexperten forderten öffentlich Klärung im Fall Villiger. Aber die Luzerner Oberstaatsanwaltschaft wollte davon nichts wissen. Sie trug schliesslich eine Mitverantwortung: Sie hatte die Einstellung des Verfahrens gegen den Zuger Justizdirektor im Februar 2018 überhaupt erst abgenickt.
Viele Fragen blieben offen: Hatte Justizdirektor Villiger einen Vertrag rückdatiert, um sich der Strafverfolgung zu entziehen? Hatte die Luzerner Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Zuger CVP-Regierungsrat zu Recht eingestellt? Oder hatte sie zu nachlässig ermittelt, den Justizdirektor aus dem Nachbarkanton gar begünstigt?
Antworten blieben bislang aus. In den folgenden Wochen schoben sich verschiedene Institutionen gegenseitig den Ball zu: Weder das Kantonsgericht, noch das Justizdepartement, noch die Oberstaatsanwaltschaft fühlten sich bemüssigt, allfälligen Fehlern im Fall Villiger nachzugehen.
Im Luzerner Parlament versuchte die SP zwar mit einem Vorstoss, Licht ins Dunkel zu bringen. Doch eine bürgerliche Mehrheit lehnte eine externe Untersuchung ab.
Am Ende wurde die Oberstaatsanwaltschaft mit einer Anzeige einer Privatperson dazu gezwungen, einen ausserordentlichen Staatsanwalt einzusetzen. Mitte Dezember beauftragte sie die ehemaligen Zürcher Staatsanwälte Ulrich Weder und Andreas Eckert damit, den Fall Villiger zu untersuchen. Die beiden äussern sich derzeit nicht. Sie wollen sich erst nach Abschluss der Ermittlungen an die Öffentlichkeit wenden.
So störrisch sich die Oberstaatsanwaltschaft bei der Aufarbeitung der eigenen Arbeit verhielt, so brennend interessierte sie sich für die Arbeit der Medien. Sie vermutete eine undichte Stelle bei einer Behörde: Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung.
Mitte Oktober erstattete sie Anzeige gegen unbekannt. So hoffte sie zu erfahren, wer die Republik über das Strafverfahren gegen Beat Villiger informiert und wer ihr Akten aus der Untersuchung zugänglich gemacht hatte.
Sie beauftragte einen Staatsanwalt aus der Abteilung für Wirtschaftskriminalität damit, das mutmassliche Leck ausfindig zu machen. Im Laufe der Untersuchung wurden auch Journalisten als Zeugen vorgeladen. Die Republik leistete der Vorladung mit Verweis auf den Quellenschutz keine Folge.
Beat Villiger befeuerte die Suche nach einem Informationsleck. In einem Interview behauptete der Justizdirektor, er wisse nicht, wer der Republik Akten aus der Strafuntersuchung zugespielt habe.
Der Witz: Die Republik hatte die Akten von Beat Villiger selber erhalten. Sie waren der superprovisorischen Verfügung des Gerichts beigelegt, mit der Villiger die Berichterstattung der Republik hatte verhindern wollen.
Jetzt, drei Monate nach Beginn der Untersuchung, ist offiziell, was schon länger absehbar war: Die Ermittlungen haben zu nichts geführt. Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat die Suche nach einer undichten Stelle aufgegeben und eine Sistierungsverfügung erlassen, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilt.
Beat Villiger will das allerdings nicht auf sich beruhen lassen. Der Zuger Justizdirektor hat als Privatkläger eine Beschwerde gegen den Entscheid eingereicht. Der Fall ist nun beim Kantonsgericht hängig.
Und übrigens: Michael Bucher, der fallführende Staatsanwalt im Fall Villiger, hätte auf Anfang Jahr zum Abteilungsleiter befördert werden sollen. Die neue Stelle hat er allerdings nicht angetreten, wie die Medienstelle kürzlich verlautete. Und zwar «aus gesundheitlichen Gründen».