Die Republik ist nur so stark wie ihre Community. Werden Sie ein Teil davon und lassen Sie uns miteinander reden. Kommen Sie jetzt an Bord!

DatenschutzFAQErste-Hilfe-Team: kontakt@republik.ch.



Simon Reber
Software Entwickler, Familienvater
·

Hier zeigt sich exemplarisch das Perfide in den SVP Initiativen. Mit Automatismen werden Gerichte gezwungen unmögliche Urteile zu fällen um Minderheiten zu diskriminieren. Das ist der Kern dieser Regelung. Eine Minderheit soll systematisch vor dem Recht schlechter gestellt werden. Es ist die billige Rache der schlechtgestellten Schweizer an noch schlechtergestellten Ausländern. Dass damit auch nur ein Kriminalfall verhindert wird, glaubt niemand. Solch absurde Situationen werden herbeigeführt, damit eine faschistische Partei Wahlkampf mit unserem Rechtsystem betreiben kann. Einmal mehr schäme ich mich Schweizer zu sein.

104
/
7

Bin ganz auf Ihrer Seite.

11
/
1
völlig von der Rolle
·

Also bitte, das glaubt ja wohl kein Mensch! Unschuldig gefunden, nur ausprobiert und dann ganz uns huldig mit einer Waage für Kleinmengen in Plastiksäckli abgepackt? Die Straf finde ich trotzdem hart.

50
/
3
· editiert

Naja, den Tatbestand des Verkaufs konnte man auf jeden Fall nicht nachweisen. Schlussendlich wird frau also für Besitz/Konsum von ein paar Gramm Crystal Meth für fünf Jahre des Landes verwiesen... Ich dachte immer, die Drogengesetzte seien liberalisiert worden, siehe Heroinabgabe etc. Weiss hier ein Jurist oder eine Juristin mehr darüber, wie welche Drogen gewichtet werden und ob bspw. der Besitz von Kokain anders geahndet wird? Das Strafmass dünkt mich wirklich unglaublich extrem...

12
/
1

Nur ein kleiner Hinweis: Der Besitz oder das Aufbewahren von harten Drogen ist immer noch strafbar. Crystal Meth wird als harte Droge eingestuft. Sie müssen den Besitz gar nicht gewollt haben und keine Pläne mit den Drogen gehabt haben, Sie machen sich trotzdem strafbar.

10
/
0

Das Strafmass ist die Krücke, um einen SVP-Landesverweisungsfall zu schaffen.

8
/
0

Wer weiss, die Idee kam ja vielleicht von ihrem Schweizer Ehemann. Nur sass der nicht auf der Anklagebank.

4
/
5

Es werden - wie üblich bei solchen Rührstücken - zwei Problemkreise gemischt, die nichts miteinander zu tun haben.
Auf der einen Seite die SVP mit einer rechtsextremen Ausländerpolitik, die anderswo seriös zu diskutieren wäre.
Auf der anderen Seite eine "eingeheiratete" Thailänderin, die zugegeben relativ spät - mit dem berüchtigten Cabaret-Papier, das nie wirklich zu überprüfen war, da in jedem Kantönli eine andere Abteilung für die Kontrolle zuständig war, nur dazu geführt hat, dass die Frauen eine meist jährlich wechselnde Tour de Suisse machten; 3 Monate Zürich, dann Basel, Luzern, das Tessin etc..
Dieses Cabaret-Statut war vorallem dazu da, die unmenschlichen Bedingungen der ach so humanitären Schweiz im Prostitutionsgewerbe zu verschleiern.
Vermutlich hat sich die Frau ihre Heirat mit einem Schweizer für die damals üblichen 15'000.- bis 30'000.- erkauft und danach altershalber die Seite gewechselt; da nach 5 Jahren damals die Aberkennung des Schweizer Passes nicht weiter verfolgt wurde, war klar, dass sie diese 5 Jahre bis zur Eröffnung ihres eigenen "Erotiksalons" diskret abgewartet hat.
Es dürfte - wohl kaum hier - auch einmal an die Anspruchshaltung der Familien in Thailand und anderswo erinnert werden, die meinen, das Geld MÜSSE nachhause geschickt werden, obwohl die Familien teilweise wissen, wie das Geld verdient wird.
Wollte man den ganzen Fall erfassen, wären die Lebensumstände des Ehemannes - Zuhälter, armer Schlucker mit Schulden, Kleindealer etc. - bekannt sein; des weiteren kommt es sehr häufig vor, dass bei Rückzug aus dem Gewerbe an die Hintermänner ein sogenannter Abstand zu zahlen ist.

10
/
36

Sehr geehrter Herr S., dass Sie der Frau eine Scheinehe unterstellen, ist inakzeptabel. Auch die von Ihnen zusammenfantasierten möglichen Umstände und Motive des Ehemannes sind einfach nur beleidigend und zeugen von Vorurteilen. All das wird dem Fall nicht gerecht. Mit freundlichen Grüssen, Brigitte Hürlimann

45
/
2

Von welcher "Aberkennung des Schweizer Passes" reden Sie? Die Frau war nie eingebürgert. Ausserdem hätte sie - um die Einbürgerung beantragen zu können - auch damalsschon mindestens fünf Jahre verheiratet sein müssen. Was aber in diesem F>all gar keine Rolle spielt - eben, weil sie nicht eingebürgert ist.

15
/
1
Reto Aschwanden
Dienstredaktor
·

Sehr geehrter Herr S. Bitte unterlassen Sie Spekulationen und Unterstellungen.

37
/
2

Frau S., das habe ich überlesen.
Einer mit einem Schweizer verheiratete Ausländerin wurde in den betroffenen Jahren die Aufenthaltsbewilligung nach 3 bis 5 Jahren nur bei schweren Vergehen widerrufen.
Ich kenne in Basel etliche ähnlich gelagerte Fälle, bei der nicht nur der Pass oder die Niederlassung erschlichen wurde, sondern die Damen - zur Verwunderung der Kleinbasler Sozialhilfebezüger - auch noch ein "Bhaltis" bei der Sozialhilfe im alten Thomi & F.-Gebäude erhalten haben, da sie mangels Ausbildung und Sprachenkentnis nicht vermittelbar waren. Abends war dann grosses Fest in der Webergasse.

3
/
16
Jakob Schneeberger
Rechtsanwalt
·
· editiert

Herr S., verkünden Sie hier Ihre eigenen - eigentlich SVP-typischen - Vorurteile?

14
/
6

Herr Schneeberger, ich hatte nie etwas mit der SVP am Hut. Deshalb meine strikte Trennung in meinem ersten Kommentar.
Ich bin aufgewachsen im Bläsiquartier und kenne die Gasse sehr gut; so wurde ein Mädchen, das mit mir ins Tagi ging, ermordet aufgefunden in einem Keller, da sie wegen Heroinsucht anschaffen ging.
Wenn hier gewisse Leute mir Unterstellungen vorwerfen, dann weiss eigentlich jeder, der sich in der Sache auskennt, dass das falsch ist.

5
/
15

Oh mein Gott, was für eine Paragrafenreiterei! Wo bleibt der gesunde Menschenverstand und die Menschlichkeit? Niemand kam zu Schaden und ein angetrunkener Autofahrer, der Menschen verletzt oder tötet, kommt mit einer viel geringeren Strafe davon……auf was für einem Planeten leben wir eigentlich? Wird da gerade ein Exempel an einer Frau, die vom Leben nicht gerade privilegiert behandelt wurde, und von der man auch keinen weiteren Widerstand erwartet, statuiert?

19
/
6

Das war doch genau das Problem der Ausschaffungsinitiative:

  • ein willkürlicher Deliktkatalog

  • total unverhältnismässige Strafen

  • ein Abschaffen des richterlichen Augenmasses

klar kann man für die Initiative mit osteuropäschen Vergewaltigern mit muslimischem Hintergrund werben, aber treffen tut es eben auch harmlosere Unpriviligierte.

35
/
2

Ich finde die Argumentation der Verteidigung mit der Beschränktheit der Beschuldigten etwas widersprüchlich:

Die Beschuldigte kann einen Erotiksalon mit unzähligen Auflagen so führen, dass sie über Jahrzehnte keine Regel bricht. Sie findet und behält ein Päckchen, das ein Kunde möglicherweise in ihrem Salon liegengelassen oder "entsorgt" hat, öffnet es, recherchiert nach der Substanz, probiert sie, wiegt und verpackt den Inhalt mit einer Waage in handelsübliche Portiönchen und weiss genau, dass das keine so gute Idee ist, wenn die Polizei auftaucht - sonst hätte sie es nicht verstecken wollen? Sie hat einen Sohn, einen herzkranken Mann und ihre Familie, die sie mitversorgen muss - für mich sieht das nicht dumm aus, sondern so, als wäre dieses Päckchen als eine unverhoffte Geldquelle angesehen worden.

Das einzig Dumme war ihr panisches und deswegen verdächtiges Verhalten in Anwesenheit der Polizei, aber sonst ist das doch alles völlig nachvollziehbar - dumm ist es jedenfalls nicht -, oder habe ich etwas übersehen?

Die Nachfrage soll übrigens nicht bedeuten, dass ich zweierlei Recht - eins für Inländer und eins für Ausländer - befürworte. Ich halte diese Spaltung im Gegenteil für gefährlich.

32
/
0

Sehr geehrte Frau L., es ist mir schwergefallen, die Frau im Text zu zitieren, wie sie mehrfach sagt, sie sei dumm. Und dann auch noch der Hinweis des Verteidigers auf die beschränkten intellektuellen Fähigkeiten. Aber es ist wichtig, um das ungeschickte und panische Verhalten der Frau nachvollziehbar zu machen, auch ihr sehr wenig eloquentes Verhalten im Strafverfahren. Für mich steht nicht die Frage im Vordergrund, was sie mit dem gefundenen Pulver wohl möglicherweise hätte anstellen wollen, sondern: Ist das, was sie getan hat, derart schlimm, dass sie die Schweiz verlassen muss und alles verliert, was sie in 30 Jahren aufgebaut hat? Obwohl sie sich 30 Jahre lang immer an sämtliche Regeln gehalten hat? Mit freundlichen Grüssen, Brigitte Hürlimann

25
/
0
Michael Rüegg
Freier Autor
·

Die Frage ist: Wer lässt 23 g Crystal liegen? Der Grammpreis liegt ja sichee irgendwo zwischen 80 und 100 Franken (meint zumindest das Internet).

10
/
1

Etwas ist mir doch noch an Ihrer Frage aufgefallen, Frau Hürlimann:

Ist das, was sie getan hat, derart schlimm, dass sie die Schweiz verlassen muss und alles verliert, was sie in 30 Jahren aufgebaut hat? Obwohl sie sich 30 Jahre lang immer an sämtliche Regeln gehalten hat?

Mit dieser Frage halten Sie es doch für möglich, dass es Delikte gibt, die schlimm genug sind, um die Ausschaffung zu rechtfertigen. Bloss wo ist diese Grenze? Und die 30 Jahre sind eigentlich auch kein gutes Argument gegen eine Ausschaffung. Oder anders formuliert: würden Sie das Strafmass bei einer schlecht integrierten Ausländerin, die seit 10 Jahren in der Schweiz lebt, gutheissen?

Eigentlich müsste die Frage doch lauten: möchte man überhaupt eine rechtliche Ungleichbehandlung von in der Schweiz wohnenden Menschen?

9
/
0

Die Frage der rechtlichen Ungleichbehandlung von Schweizern und Ausländern mittels zusätzlicher Strafe durch Ausschaffung ist zwar die entscheidende Frage. Aber für dieses Forum ist sie nicht besonders interessant. Gefühlt 90%, mich eingeschlossen, sprechen sich dagegen aus. Eine konkrete Gegenstimme habe ich bisher noch nicht gelesen. Das heisst, dass darüber eigentlich gar nicht diskutiert wird.

Da ist die nicht nur aus meiner Sicht unglaubwürdige Geschichte der Beschuldigten sehr viel interessanter. Die fehlenden Puzzleteile, welche eine abschliessende Bewertung unmöglich machen, laden geradezu zu Spekulationen ein. Wie ein spannender Krimi. Dementsprechend wird darüber auch viel mehr geschrieben. Das ist jedenfalls mein Eindruck.

6
/
0

Ist das, was sie getan hat, derart schlimm, dass sie die Schweiz verlassen muss und alles verliert, was sie in 30 Jahren aufgebaut hat? Obwohl sie sich 30 Jahre lang immer an sämtliche Regeln gehalten hat?

Ich denke, dies ist doch die eigentlich interessante Debatte.

Und dafür ist es m.E. hilfreich, nur von den tatsächlichen Fakten auszugehen: die von der Frau erzählte "Geschichte" ist nicht von ihr belegbar, aber auch nicht vom Gericht widerlegbar; einziger Fakt ist, dass sie den Stoff abgewogen, in Portionen abgepackt (was die Frage berechtigt erscheinen lässt, ob dies zu einem geplanten Verkauf geschehen ist) und versteckt hat (was ein Unrechtsbewusstsein belegt) und damit "erwischt" wurde - als einziger Gesetzesbruch in/nach 30 Jahren Aufenthalt in der CH.

Wenn die Gesetzeslage (und die aktuelle Rechtsprechung hinsichtlich einer Härtefall-Prüfung) so ist, dass auf dieser Basis im beschriebenen Fall - auch letztinstanzlich - das Urteil einer Ausschaffung erfolgt, dann tut es dringend Not, dass diese Gesetzeslage wieder geändert werden muss!

5
/
0

Ich vermute, dass es die - m.E. nicht sehr schlaue - Strategie des Verteidigers war, auf “Dummheit” zu setzen. (N.B. Ich war selbst Strafverteidiger.)

10
/
0

Die Kernfrage ist, ob "das, was die Frau getan hat, derart schlimm ist, dass sie die Schweiz verlassen muss und alles verliert, was sie in 30 Jahren aufgebaut hat - obwohl sie sich 30 Jahre lang immer an sämtliche Regeln gehalten hat" (Zitat aus einem Debattenbeitrag der Autorin selbst).

Und dafür ist es hilfreich, nur von den tatsächlichen Fakten auszugehen: die von der Frau erzählte "Geschichte" ist nicht von ihr belegbar, aber auch nicht vom Gericht widerlegbar; einziger Fakt ist, dass sie den Stoff abgewogen, in Portionen abgepackt (was die Frage berechtigt erscheinen lässt, ob dies zu einem geplanten Verkauf geschehen ist) und versteckt hat (was ein Unrechtsbewusstsein belegt) und damit "erwischt" wurde - als einziger Gesetzesbruch in/nach 30 Jahren Aufenthalt in der CH.

Wenn die Gesetzeslage (und die aktuelle Rechtsprechung hinsichtlich einer Härtefall-Prüfung) so ist, dass auf dieser Basis im beschriebenen Fall - auch letztinstanzlich - das Urteil einer Ausschaffung erfolgt, dann tut es dringend Not, dass diese Gesetzeslage wieder geändert werden muss!

26
/
0

diese Frage ist offensichtlich rhetorisch. Allein der Umstand, dass sie zusätzlich zum Landesverweis nur zu einer relativ geringen, bedingten Freiheitsstrafestrafe verurteilt wurde, zeigt ja, wie willkürlich dieses Gesetz ist. Es zu ändern dürfte aber schwierig sein, da es ja seine Existenz einzig dem Umstand verdankt, dass sich mit dem Thema "kriminelle Ausländer" in der Schweizer Bevölkerung leichter Stimmung machen lässt als mit jedem anderen. Trotzdem finde ich den Fall und diese Form der Berichterstattung, bei der die Unschuldsvermutung doch etwas stark strapaziert wird, wenig geeignet, um auf diese Situation hinzuweisen.

12
/
0

Allein der Umstand, dass sie zusätzlich zum Landesverweis nur zu einer relativ geringen, bedingten Freiheitsstrafestrafe verurteilt wurde, zeigt ja, wie willkürlich dieses Gesetz ist.

Ja, das ist tatsächlich eigentlich geradezu paradox ...

11
/
0
Jakob Schneeberger
Rechtsanwalt
·
· editiert

Die eigentliche Strafe ist doch die Landesverweisung. Und damit man die Frau so rasch als möglich ausschaffen kann, gabs eben „nur“ eine bedingte Freiheitsstrafe. Alles klar?

8
/
4
· editiert

Die Behauptung, die Frau hätte ein Paket mit 23g Crystal Meth "gefunden", ist schon sehr unglaubwürdig. Ein Konsument hätte keine so grosse Menge mit sich herumgetragen, ein Dealer hätte sie nicht verloren, ohne sie zu suchen. Wenn sie dann aber eine Feinwaage und Minigrips beschafft und damit beginnt, die Drogen zu portionieren, wird es schwierig, ihre Erklärung, sie hätte das nur für den Eigengebrauch getan (obwohl sie gar nicht wisse, was Crystal Meth ist und es nur einmal ausprobiert habe) zu umschreiben, ohne beleidigende Adjektive zu verwenden. Wenn das vor Gericht so stehen gelassen wird, und weder auf andere Möglichkeiten der Herkunft noch die 3 Monate, die das Paket angeblich ungeöffnet aufbewahrt wurde oder den Umstand, dass nichts davon verkauft worden sei, eingegangen wird, so wohl deshalb, weil es zu den ganzen Sachverhalten keine anderen Zeugen als die Angeklagte selber gibt. Es bringt dem Gericht keinen Erkenntnisgewinn, auf diese mehr oder weniger offensichtlichen Lügen einzugehen. Die Frau war im Besitz einer grösseren Menge Crystal Meth und hat zumindest Vorbereitungen für deren Verkauf getroffen. Eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten scheint mir eher mild; da keine Beweise vorliegen, dass sie tatsächlich Drogen verkauft hat, ist sie wohl angemessen. Dass sie als Ausländerin des Landes verweisen wird ist sicher unrecht. Das wurde aber im Rahmen der SVP-Initiative schon ausführlich diskutiert.

25
/
1
Advocatus diaboli
·

Mit Verlaub, aber die Geschichte der Thailänderin ist schon ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Wer vergisst schon ein Paket mit 23 Gramm Crystal Meth unter dem Massagetisch, das einen Verkaufswert von rund 5000 Franken hat (und kommt es danach auch nicht mehr holen)? Und ganz so dumm, wie sie sich darstellt, kann sie auch nicht gewesen sein, sonst hätte sie kaum ihr Unternehmen unter Einhaltung der zahlreichen Vorschriften über 12 Jahre führen können. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Urteil viel zu hart ist.

11
/
4

Haben Sie sich auch schon gefragt, welche Rolle eigentlich ihr Schweizer Ehemann in der ganzen Geschichte spielt? Aber eben, das interessiert niemanden.

8
/
4

Also, ich habe den Schweizer Ehemann ja gesehen, im Gerichtssaal. Er ist herzkrank, nicht mehr arbeitsfähig. Und seine Frau hatte ihm vom gefundenen Päcklein nichts erzählt. Dem Ehemann können wir wohl nichts anhängen. Und sollten es auch nicht.

23
/
1

Interessant, Ihre Bedenken. Aber das wurde weder von der Staatsanwaltschaft noch vom Gericht angezweifelt, dass jemand das Päckchen im Salon liegenliess. Sie rührte es auch fast drei Monate lang nicht an, weil sie damit rechnete, dass der Besitzer zurückkommen werde. Und rein gar nichts aus ihrem bisherigen Leben spricht dafür, dass sie bewusst und gewollt mit 23 Gramm Crystal-Meht hätte handeln wollen.

17
/
5
Advocatus diaboli
·

Nun, nur weil aus ihrem bisherigen Leben nichts dafür spricht, dass sie bewusst mit Drogen hätte handeln wollen, heisst ja nicht, dass sie deshalb nie straffällig werden würde. Für jede*n Straffällige*n gibt es eine erste Straftat. Die Thailänderin wurde vermutlich aber gleich bei ihrer ersten Straftat ertappt, sonst hätte sie sich wohl kaum so auffällig verhalten. Mir scheint die Geschichte auf jeden Fall schon sehr konstruiert.

5
/
3
Theologe & Religionspädagoge
·
· editiert

Frau, Ausländerin, ungebildet, Erotikgewerbe. Wie wäre das Urteil bei einem Mann, Schweizer, gebildet, Bankgewerbe herausgekommen?
Und wo ist da Gerechtigkeit? Oder schon nur Verhältnismässigkeit?
Ich werde den Eindruck nicht los, das eigentliche Delikt der Frau sei es, keine Schweizerin zu sein.

35
/
13

Eim Schweizer kann meines Wissens nicht des Landes verwiesen werden. Die bedingte Haftstrafe ist ja schon das minimale Urteil.

5
/
0

Ja, ein Schweizer kann tatsächlich nicht des Landes verwiesen werden. Unter Jurist:innen und Journalist:innen stellen wir uns manchmal scherzeshalber vor, wie es wäre, wenn man Schweizer Straftäter:innen in einen bestimmten Kanton verbannen würde und falls ja, in welchen...

17
/
2

Nein, das eigentliche "Delikt" ist es nicht reich zu sein.

12
/
1

Ich stimme Ihnen zu! Plus: ungebildet sein. Beides zusammen ist eine unglaublich schwierige Ausgangslage. Dann noch Probleme mit der Sprache...

15
/
2
Schockierter Leser
·

Solche Berichte entsetzen mich jedes Mal. Ich finde unsere Gesetze und Justizurteile menschenverachtend, gemein und primitiv. Es widerspiegelt für mich eine Schweizer Gesellschaft, wo mehrheitlich die zwischenmenschliche Kälte existiert.

25
/
5

Unverhältnismässiges Urteil, keine Frage. Die "Geschichte" der Frau- naja...da wird man schon skeptisch. Sie ist aber sicherlich kein Grund für eine Landesverweisung. Sicher nicht. Kann ich nicht nachvollziehen, wie da das Obergericht dazu kommt.

21
/
1
Michael Rüegg
Freier Autor
·

Was ist mit Art. 8 und 12 EMRK, Achtung des Familienlebens und Recht auf Eheschliessung? Würde das nicht auch bedeuten, dass man eine langjährige Ehe nicht einfach trennen darf, weil man einen der Ehegattinnen durch Ausweisung vom anderen trennt?

15
/
1

Gute Frage, Herr Kollega! Das Gericht meinte dazu, es sei dem Ehemann zuzumuten, mit nach Thailand zu reisen, weil er seine Frau oft bei ihren Besuchen in die Heimat begleitet hat (oder sogar immer, das weiss ich nicht mehr). Plus: Das Gericht fand, es sei andernfalls dem Ehepaar zuzumuten, dass man sich fünf Jahre lang nur sehen kann, wenn der Mann für Besuche nach Thailand kommt, falls er in der Schweiz bleiben möchte, was wegen seiner Herzkrankheit gut möglich ist. Und noch ein Letztes: Die Kriterien für die Bejahung eines Härtefalls, so das Obergericht (mit Berufung aufs Bundesgericht), müssten bei der Betroffenen selbst vorliegen, nicht bei Angehörigen.

14
/
0
Michael Rüegg
Freier Autor
·

Danke für die Ausführungen, beiden Ausführenden. An der Praktikabilät dieser Haltung des Gerichts kann man wohl zweifeln. Wie gut sich wohl für einen Schweizer ein Lebensunterhalt in Thailand bestreiten lässt? Eine Scheinehe, wie in anderen Kommentaren suggeriert wird, scheint ja nicht vorzuliegen. Scheinegatten besuchen in der Regel ihr Schwiegerfamilien nicht.

10
/
1
· editiert

Art. 12 EMRK kommt nicht zur Anwendung, da sie ja schon verheiratet sind.
Und Art. 8 EMRK bedeutet nicht ein automatisches Aufenthaltsrecht. Ganz oft kommen Gerichte bei straffälligen Drittstaatenangehörigen zum Schluss es sei dem Schweizer Ehegatten oder der Schweizer Ehegattin auch zuzumuten im Heimatsstaat ihrer Partnerin/ihres Partners zu leben.
Es wird dann oft Art. 8 Abs. 2 EMRK zitiert, dass es ja um die öffentliche Sicherheit gehe.
Dass ein Gericht anerkennt, dass es für die Schweizer Ehegattin/den Schweizer Ehegatten nicht zumutbar sei im ihres Partners/ihrer Partnerin Heimatsstaat zu leben und der Partner/die Partnerin deswegen hier bleiben könne, kommt äusserst selten vor.
Die Anwendung ist enorm heuchlerisch.

11
/
0
Jakob Schneeberger
Rechtsanwalt
·
· editiert

Ein beschämendes und menschenverachtendes Urteil! Typisch SVP-Justiz! Ich hoffe, die Frau zieht das Urteil weiter, und wenn es sein muss bis nach Strassburg an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Im Übrigen würde mich die (parteipolitische) Besetzung (und wieso war keine Frau unter den Richtern?) interessieren.

18
/
4
· editiert

Jetzt mal abgesehen von den Gesetzesvorschriften und dem in diesem Fall angewandten Strafmass, über die man sicherlich geteilter Meinung sein kann:
23 Gramm ist doch schon eine beachtliche Menge. Auch optisch. Dazu noch Feinwaage, Tütchen und Pfeife. Irgendwie passt doch da das „Geschichtchen“ der aus purem Zufall einmal im Leben aus der strengen, biederen Normalität ausbrechenden Frau auch nicht wirklich dazu, oder was meint Ihr?

14
/
1

Nehmen wir einmal an, diese Thailänderin hätte dieses weisse Pulver der Tochter oder einem Sohn einer Leserbriefschreiberin oder eines Leserbriefschreibers verkauft und diese hätten einen gesundheitlichen Schaden erlitten, wie sähe das Ganze dann aus?

4
/
3

Nur mal eine Hypothese: Jemand möchte der Frau eine Falle stellen. Dieser jemand versteckt ziemlich offensichtlich Drogen in ihrem Salon und sieht zu, wie die Dinge ihren Lauf nehmen ... könnte ja theoretisch sein, dass man sich missliebige Konkurrenz auf diese Weise vom Hals schaffen will, oder? Man müsste nur gucken, dass vor Gericht ein Landesverweis dabei rauskommt.

Denkbar wäre auch, dass die Angeklagte bereits länger Drogen als Zusatzverdienst verkauft, bisher aber nicht polizeilich aufgefallen ist.

Will sagen, es könnte alle möglichen Konstruktionen geben - manche würden die Frau als Opfer sehen, manche als Täterin. Spekulativ wären alle.

13
/
1

Dann wäre eine ganz andere Beweislast vorhanden und somit seitens des Gerichts eine andere juristische Bewertung des Falles mit einer weniger milderen Bestrafung erfolgt.

Doch Sie wollen sicher mit dieser hypothetischen Annahme darauf hinaus, ob dann eine Ausschaffung gerechtfertigt(er) wäre. Warum sollte sie es? Weil dann die Gefahr für die Schweizer Bevölkerung evident wäre und der Schutz derselben nur so möglich? Ich glaube, das schafft dieses Land - zumal bezogen auf den konkreten Fall - problemlos auch mit den selben Rechtsmitteln, die für Schweizer Bürger:innen gelten!

12
/
0

"Jede Gesellschaft hat ihre eigenen Drogen, legale und illegale", schrieb Rudolf Gelpke im letzten Jahrhundert in seinem Buch 'Drogen im Orient und Okzident'. Insofern ist die Illegal-Erklärung einer Substanz, und deren Konsum und das Handeln mit ihr als strafbar einzustufen, ein willkürlicher Akt, der zwar je nachdem auf wissenschaftlichen, (geo-)politischen, wirtschaftlichen, moralischen und ganz vielen anderen Überlegungen beruht, schlussendlich aber der Ausübung von Macht dient.

Auch jede Konsequenz aus dieser Erklärung ist willkürlich und Ausübung von Macht und sollte grundsätzlich hinterfragt werden. Abschreckendes Beispiel ist der 'war on drugs', der die Geldströme zu den Drogenkartellen garantiert, Steuergelder und Polizeiarbeit bindet, auch Staaten ausblutet, und mehr Tote fordert und Schaden anrichtet als die Droge an sich. Bezahlen müssen dabei überwiegend die Kleinen.

Fun Fact: Der wirtschaftliche Aufschwung in der USA nach der Wirtschaftskrise begann mit dem New Deal und der gleichzeitigen Abschaffung der Prohibition.

13
/
1

Das Urteil ist menschlich sicher zu hart.
Aber ganz so dumm. wie ihre Verteidiger ihr vorformuliert haben, ist die Frau wohl doch nicht.

11
/
0
Jakob Schneeberger
Rechtsanwalt
·
· editiert

Wenn die Frau sagt, ich war dumm, meint sie damit: ich habe eine Dummheit gemacht. Wer hat das nicht schon?

11
/
3

Ich glaube, sie meinte tatsächlich beides.

7
/
0
E.L.
·
· editiert

Der Dokumentarfilm "Arada- Verbannt in eine fremde Heimat" von Jonas Schaffter zeigt eindrücklich die Folgen der Ausschaffungsinitiative. Der Film erzählt die Geschichten von drei jungen türkischen Männern, die in der Schweiz aufgewachsen sind, jedoch keinen Schweizer Pass haben. Wegen Straftaten wurden sie in die Türkei ausgewiesen. Es ist eine dreifache Bestrafung. Erst das Absitzen der Strafe in der Schweiz, anschliessend die die fünfjährige Landesverweisung. Dann stellte sich heraus, dass die Verweisung eigentliche eine lebenslange ist. Trotz Hilfe von Anwälten und Verwandten in der Schweiz durfte keiner der Porträtieren bis anhin in die Schweiz zurückkehren.

12
/
1

Merci für diesen Hinweis!

4
/
0

Herr P., leider sind nicht alle Strafgerichte immun gegen die Kuscheljustiz-Beschimpfungen der SVP - und werden so zu “Handlanger” einer ausländerfeindlichen SVP. Erinnert sei auch an die Druckversuche der SVP auf Richter mit SVP-Parteibuch, die nicht “spuren” wollen. Ob in einem solchen Klima, wenn es um Ausländer geht, faires Recht gesprochen wird, bezweifle ich doch sehr.

12
/
2

Wer dreißig Jahre in der Schweiz lebt, dürfte aus Prinzip nicht ausgewiesen werden. Natürlich ist das ein Härtefall. Armselige Justiz.

10
/
1

Vielleicht hat das Gericht die Geschichte nicht ganz geglaubt, aber es ist dann doch schwer etwas anderes zu beweisen. Das Misstrauen überträgt sich ins Strafmass /die Massnahme.

So sollte Rechtsstaat natürlich nicht funktionieren.

10
/
3

Das Gericht hat die Mindeststrafe ausgesprochen. Spielraum für einen milderen Entscheid im Rahmen des Gesetzes scheint mir nicht zu bestehen (mindestens 1 Jahr Gefängnis, 5-15 Jahre Landesverweis).

Wenn sie spekulieren wollen, was vielleicht sein könnte: Das Gericht war eher zu milde und findet die Mindeststrafe zu hart. Manche würden dies als Kuscheljustiz bezeichnen, ihnen aber darin zustimmen, dass der Rechtsstaat nicht so funktionieren sollte.

7
/
0

Bestellt und geliefert. In meinen Augen ist die Auslegung des Gesetzes ok. Das Gesetz passt mir nicht, aber eine Mehrheit will das so. Dass sie nach so langer Zeit immer noch eine Übersetzung benötigt, macht es nicht besser.

7
/
3
Interessierter Leser🤓
·

Macht mi richtig hässig.

12
/
8

Es ist die Basis eines Rechtsstaates das vor dem Gesetz alle gleich sind. Leider kann die Schweiz diesen Anspruch nicht mehr erfüllen. Wann ändern wir das wieder?

10
/
6

Interessant, dass niemand überlegt wie man in Thailand Drogendelikte angeht. Wie viele schweizer Dümmlinge hat man dort retten müssen?

2
/
2

Es geht um Schweizer Recht, nicht thailändisches.

10
/
0

Ich glaube nicht, dass wir solche Gegenrechnungen aufmachen sollten. Wir kennen die Todesstrafe nicht mehr.

8
/
1
(durch User zurückgezogen)
Roman Burger
Beschämter
·

Ziemlich genau das ging mir auch durch den Kopf, kaum zu ertragen auch immer wieder diese Technokraten-Juristen, die noch so jedes abstruse Gesetz blindlings umsetzen und so Handlanger des Unrechts werden.

7
/
10