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Es gibt weder eine Notwendigkeit noch eine Dringlichkeit für eine Änderung des Rassismusartikels. Der Rassismusartikel wurde zum Schutz der Juden geschaffen, die Opfer des grössten Genozides der Geschichte wurden und wo praktisch jede Familie eines oder viele Opfer zu beklagen hat. Er war und ist nötig, weil dieser Genozid noch im Gedächtnis der Menschen präsent ist. Wer die vielen Genozide, die in der Antike in Mesopotamien begangen wurden, leugnet, wird zu Recht nicht bestraft, und irgendeinmal, in 100 oder 200 Jahren, wird es keinen Sinn mehr machen, Holokaustleugner zu bestrafen, weil das Thema aus dem Bewusstsein der Menschen verdrängt worden ist. Heute macht es aber Sinn.

Bei Homosexuellen ist die Lage anders. Homosexualität ist in der Schweiz seit 1942 legal. Es ist zutreffend, dass Homosexuelle bis in die 70-er Jahre von der Polizei schikaniert wurden. Dies mit dem Holokaust zu vergleichen ist schlichtwegs absurd.

Die Befürworter, das heisst die einträchtige veröffentlichte Meinung, bringen seit einigen Wochen vermehrt Meldungen über Gewaltakte gegen Homosexuelle und suggerieren damit, dass sich die Lage verschlimmert habe und die Norm nötig sei. Das ist kaum so. Vor allem ist diese Berichterstattung aber verlogen. Akte, wie sie gegen ein homosexuelles Paar am Zähringerplatz begangen wurden, sind schon heute strafbar. Die Strafe kann durchaus auch mit Landesverweisung verbunden sein. Wenn die Akte nicht bestraft werden, liegt das daran, dass die Täter nicht gefunden werden. Daran wird sich aber mit der neuen Norm nichts ändern. Noch einmal und mit aller Deutlichkeit: physische Gewalt und Beleidigungen von homosexuellen Menschen und Paaren sind heute schon strafbar und das ist auch richtig so. Auch Gewaltaufrufe sind nach Art. 259 StGB strafbar, auch wenn alt-Bundesverwaltungsgerichtspräsidentin Zimmermann wider besseres Wissen behauptet, das sei nur in Frankreich der Fall. Die vom Artikel zitierte Meinung, man solle homosexuelle Liebesbezeugungen in der Öffentlichkeit verbieten, ist zwar etwas absonderlich und eine entsprechende Regelung dürfte Art. 8 EMRK verletzen. Die Äusserung einer solchen Meinung wird aber auch unter der neuen Norm kaum strafbar sein.Jedermann kann iorgendwelche Gesetze vorschlagen.

Wenn nun immer wieder von Diskriminierung geredet wird, dann soll mir doch jemand die Restaurants zeigen, die keine Homosexuellen bedienen, die Vermieter, die keine Homosexuellen akzeptieren und die Arbeitgeber, die keine Homosexuellen anstellen. Es ist möglich, dass es in der ganz konservativen Ecke solche Vermieter und Arbeitgeber gibt, zahlenmässig fallen sie aber nicht ins Gewicht. Und gegenüber solchen Einzelpersonen wird die neue Norm wirkungslos sein, weil kein Vermieter bei Verstand sagen wird, "Sie erhalten die Wohnung nicht, ich vermiete nicht an Schwule" (auch wenn er dies bei sich denkt) und man den statistischen Diskriminationsbeweis nur erbringen könnte, wenn ein Vermieter sehr viele Wohnungen vermietet oder ein Arbeitgeber sehr viele Arbeitnehmer hat. Im Übrigen ist der statistische Beweis nur zivil- nicht auch strafrechtlich zulässig,

Wir erlassen also offenbar eine neue Norm, um es Homosexuellen zu ermöglichen, den evangelikalen Bäcker zu zwingen, ihre Hochzeitstorte zu backen. Hoffentlich lässt er sie dann nicht anbrennen.

Diese neue Norm ist unnötig und dient vor allem der Profilierung der professionellen Vertreter der Schwulenorganisationen, die damit ihre Existenz rechtfertigen können. Die Nachbarn auf beiden Seiten unseres Hauses leben in einer homosexuellen Lebensgemeinschaft und sind wirtschaftlich ziemlich erfolgreich. Bei den gelegentlichen geselligen Treffen erwähnen sie nie, dass sie unter Diskriminierung leiden, sie machen auch nicht diesen Eindruck. Dass in Zürich Homosexuelle unter Diskriminierung leiden, in einer Stadt, die mindestens zwei homosexuelle Stadträte hat, tönt auch eher absurd. Es scheint halt schon so zu sein, dass man als Schwuler auch ohne Pink Cross glücklich und zufrieden sein kann, wie man als Arbeitnehmer ohne Gewerkschaft und als Mieter ohne Mieterverband existieren kann.

Ich mache mir keine Illusionen, die Norm wird durchkommen. Das ist kein Beinbruch, sie wird die gesellschaftliche Wirklichkeit nicht verändern. Sie wird aber auch die Zahl der Gewaltakte gegen Homosexuelle nicht reduzieren. Primitivlinge, die Homosexuelle schlagen, bespucken oder beleidigen, lassen sich nicht von Designernormen beeinflussen. Sie lassen sich vielleicht von Gefängnisstrafen und Landesverweisungen beeinflussen.

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Michel Rebosura
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
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Lieber Hans Hegetschweiler, erneut "vernüütigen" sie ein Problem, wenn es um Minoritäten sexueller Orientierung oder Lebensform geht. Doch ihre Herleitung entspricht leider nicht der Wahrheit.

Der Rassismusartikel wurde zum Schutz der Juden geschaffen [...]

Die Judenverfolgung war vielleicht der historische Kontext für den Passus "Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht". Doch der eigentliche historische Kontext war folgender:

In den Jahren 1989-1992 fanden in der Schweiz und in unseren Nachbarländern vermehrt gewalttätige und teils tödliche Angriffe auf Asylbewerberheime statt.
Rechtsextreme Organisationen traten gehäuft in der Öffentlichkeit auf.

Der Bundesrat "strebte von da an verstärkt den Beitritt zum internationalen Übereinkommen vom 21. Dezember 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (RDK, CERD, Rassendiskriminierungs-Konvention) an" (ebd.).

Bei Homosexuellen ist die Lage anders. Homosexualität ist in der Schweiz seit 1942 legal. Es ist zutreffend, dass Homosexuelle bis in die 70-er Jahre von der Polizei schikaniert wurden. Dies mit dem Holokaust zu vergleichen ist schlichtwegs absurd.

Erstens geht es nicht um den Vergleich der Quantität, sondern um den Vergleich der Qualität - die Verletzung der Menschenwürde. Die laut Menschenrecht und Verfassung für alle geschützt werden soll. Zweitens gewährte man ja auch jüdischen Menschen (erst) 1866 "in der Schweiz die Niederlassungsfreiheit und die volle Ausübung der Bürgerrechte", was jedoch nicht den "J-Stempel" verhinderte, wodurch die Schweiz "deutsche Juden im Regelfall nicht als politische Flüchtlinge aufgenommen und gefährdeten Juden die Einreise in die Schweiz ohne vorherige spezielle Antragstellung und Bewilligung verwehrt" haben.

Die Befürworter, das heisst die einträchtige veröffentlichte Meinung, bringen seit einigen Wochen vermehrt Meldungen über Gewaltakte gegen Homosexuelle und suggerieren damit, dass sich die Lage verschlimmert habe und die Norm nötig sei. Das ist kaum so.

Warum geben sie hier keine Belege? In der Schweiz gibt es gerade wegen dem unvollständigen Gesetz keine offizielle Erhebung dazu (hierzu diese Motion). Hingegen gibt es Studien, die das Gegenteil ihrer Behauptung zeigen. Auch zeigen Erhebungen aus den Nachbarländern Frankreich und Deutschland, dass die Zahlen in den vergangen Jahren am Steigen sind. Da klingt ihr "kaum so" nur noch wie blanker Hohn.

Vor allem ist diese Berichterstattung aber verlogen [...]

Ja, physische Gewalt, Beleidigungen und Gewaltaufrufe sind heute schon strafbar. Doch nicht verallgemeinernde herabwürdigende Aussagen wie "Schwule sind..." (das sagt selbst ein Gegner der Erweiterung). Solche "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" in Form von 'Stereotypen, Vorurteilen und Diskriminierungen gegen Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten Zugehörigkeit zu einer benachteiligten Gruppe unserer Gesellschaft' sind u. a. im Falle von Homosexualität nicht strafbar. Mit der Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm würde sich genau das ändern.

[...] dann soll mir doch jemand die Restaurants zeigen [...]

Das ist ein typischer Zug des "Vernüütigens": Zuerst anzweifeln, dass es Fälle gibt, dann zugestehen, dass es doch welche geben könnte, diese aber als vernachlässigbar bezeichnen. Als Nicht-Betroffener eine etwas wohlfeile Rede.

[...] evangelikalen Bäcker [...]

Ebenfalls typisch der Versuch, das Problem ins Lächerliche zu ziehen mit einem speziellen Beispiel.

[...] Profilierung der professionellen Vertreter der Schwulenorganisationen [...]

Dann noch ad personam die Integrität der Betroffenen und ihrer Vertreter anzweifeln. Sehr gentleman-like.

Die Nachbarn auf beiden Seiten unseres Hauses [...] Dass in Zürich Homosexuelle unter Diskriminierung leiden, in einer Stadt, die mindestens zwei homosexuelle Stadträte hat, tönt auch eher absurd.

Dann mit einer anekdotischen Evidenz ihre These generalisieren und so das reale Leiden Betroffener als "absurd" abzukanzeln, ist ebenfalls sehr fadenscheinig. Zur Lage in Zürich lesen sie das.

Ich mache mir keine Illusionen, die Norm wird durchkommen. [...]

Und dann noch nonchalant den Kulturpessimisten raushängen. Sehr zynisch.

[...] Landesverweise [...]

Ach ja, als Sündenböcke eignen sich "Ausländer" nur bedingt. Selbst wenn es hinsichtlich des statistischen Mittelwertes stimmt, der - Vorsicht! - keine Grundlage zur Verallgemeinerung ist. Was Homophobie in der Schweiz anbelangt: Männer > Frauen, "Ausländer" > "Inländer" und Religiöse > Säkulare, niedrige Bildung > höhere Bildung, Transferleistungen Beziehende > keine Transferleistungen Beziehende. Doch sind dies keine starren Regeln. Es gibt sehr wohl auch hochausgebildete, säkulare, wohlhabende Inländer*innen die homophob sind. Leider - so oder so.

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Ernesto Meng
Kritischer Beobachter
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Grüezi Herr Hegetschweiler.
Leider verharmlosen und negieren Sie die Probleme, wo Homosexuelle Menschen täglich ausgesetzt sind. Dass Sie als Jurist alles schön und komplex beschreiben, verwirrt nur. Die Mehrheit versteht Ihre Meinung nicht. Lehne Ihre Haltung ab. Hoffe, dass nicht zu viele Menschen so denken wie Sie es beschreiben und sich nicht verirren lassen. Klares Ja ist geboten.

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Herr Hegetschwiler, schwule Männer wurden von den Nazis auch ins KZ geworfen. Im Jahre 1945 kamen die schwulen Männer nicht frei, weil Homosexualität in Deutschland weiterhin strafbar war. Die Lage ist bei schwulen Männern nicht so anders, wie Sie das hier weismachen wollen.

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Gegen Populismus
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Ich sehe das für einmal wie Herr Hegetschwiler.
Ich mache mir auch keine Illusionen, das Gesetz wird sowieso angenommen. Das Argumentarium der Nein Fraktion ist leider beschämend. Trotzdem beschämt mich die schäfchenartig blökende Ja Fraktion noch mehr. Hier wird mit Stilmitteln des Populismus und Fake News ein Ja für etwas erzwungen, das nicht nur unnötig ist sondern geradezu ein Hohn gegenüber Menschen, die tatsächlich diskriminiert werden.
Erstens erinnert mich diese Abstimmung an die Anti-Minarett-Initiative, diese war genauso populistisch und unnütz juristisch, da ja hunderte von Minaretten in Planung waren. Liebe Befürworter, Ihr seid mindestens 20 Jahre zu spät mit dieser Verfassungsänderung!
Zweitens, dass in diesem Artikel hier die heutige Lage von Homosexuellen in der Schweiz auf eine Stufe gestellt wird mit dem Holocaust, ist schlicht pervers.
(Ja, auch Homosexuelle kamen damals in Lager. Jedoch genauso wie Zwillinge, körperlich und geistig Behinderte, psychisch Kranke, Dunkelhäutige und viele andere, die nicht in das Schema der Nazis passten. Und das war damals. Nicht heute).
Es gibt weder eine Notwendigkeit noch eine Dringlichkeit (mehr) für eine Änderung des Rassismusartikels.

Ja, Homosexuelle wurden lange Zeit diskriminiert und schikaniert. Und ja, es gibt selbst heute noch vereinzelt Gewaltakte gegen Homosexuelle, ja Homosexuelle werden noch diskriminiert bezüglich Heirat und Adoption. Doch all diese Probleme werden mit einer Erweiterung des Rassismusartikels nicht gelöst. Gewaltakte und Beleidigungen sind schon heute strafbar. Diskriminierung im Eherecht und bei Adoption muss anderweitig gesetzlich gelöst werden.
Der Rassismusartikel ist bei Homosexuellen schlicht fehl am Platz.
Wo ist nur ein echtes Beispiel wo öffentlich gegen Homosexuelle gehetzt wird in der Schweiz? Wo ist die tatsächliche eklatante Diskriminierung von Homosexuellen in der Schweiz welche durch den Rassismusartikel abgedeckt wäre? Und nicht die, welche von den Amerikanischen Medien kopiert wurden (Bäckerei) oder auf einem Missverständnis beruhen?

Ich mache mir wirklich keine Illusionen, das Gesetz wird sowieso angenommen. Was eigentlich auch ein Zeichen ist, wie wenig Homosexuelle in der Schweiz diskriminiert werden. Was ja eigentlich schön ist!
Trotzdem ärgert es mich, denn es ist schlicht eine populistische Farce.

Wenn wir den Rassismusartikel schon ändern, dann bitte nicht nur für eine Farce, sondern für alle Menschen, die tatsächlich diskriminiert werden:
Zum Beispiel Behinderte! Chronisch Kranke! Psychisch Kranke! Dicke Menschen! Und ja auch diese wurden von den Nazis verfolgt. Und diese haben nicht so eine starke, kaufkräftige Lobby. Denn sie werden heute tatsächlich noch diskriminiert.

Selbst Roxane Gay, LGBT Aktivistin, Frau, Feministin und dick, wird mehr aufgrund Ihres Aussehens diskriminiert (als könnte sie etwas dafür dick zu sein!) als aufgrund Ihrer Homosexualität. Und das in den homophoben USA, wo dicke Menschen allgegenwärtig sind.

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Michel Rebosura
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
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Mit einem "Copy + Paste der immer gleichen Polemik" blökt es aus der Anonymität, offenbar nur der "Wahrheit und der Gerechtigkeit verpflichtet", dass es einem hinter der Maske die Schamesröte ins Gesicht treibt.

Maskiert durch den Aliasnamen lässt manch einer jeden Anstand fallen und zeigt sich, wie er wirklich ist: Mutig, unerschrocken, nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit verpflichtet – wie er meint.

Betrachten wir die "mutigen" Wahrheiten, die im Grunde eine noch ressentimentgeladenere Version jener ist, die Herr Hegetschweiler von sich gab.

Hier wird mit Stilmitteln des Populismus und Fake News ein Ja für etwas erzwungen...

Was nur ist hier mit Populismus gemeint? Welche der etlichen Definitionen? Nehmen wir der Einfachheit halber die Duden-Bestimmung:

von Opportunismus geprägte, volksnahe, oft demagogische Politik, die das Ziel hat, durch Dramatisierung der politischen Lage die Gunst der Massen (im Hinblick auf Wahlen) zu gewinnen.

Offenbar geht es der Persona um die Dramatisierung der Lage durch Fake News, also laut Duden "in manipulativer Absicht verbreitete Falschmeldungen". Belege? Leider Fehlanzeige! Item. Damit würde ein Ausgang "erzwungen" - und das in unserer (halb-)direkten Demokratie! Wir leben offenbar in einer Regenbogen-Diktatur. Aber ist es nicht nur viel Lärm um nichts? Denn gegenüber jenen, die "tatsächlich diskriminiert" werden, würden homosexuelle Menschen nicht wirklich diskriminiert. Deshalb sei die Gesetzesänderung auch gänzlich "unnötig".

Das also war die Hypothese. Was sind nun die Argumente?

Erstens erinnert mich diese Abstimmung an die Anti-Minarett-Initiative ...

Die Chuzpe, eine Initiative einer rechtspopulistischen Partei mit islamo- und xenophoben Zügen mit einer vom Parlament verabschiedeten und vom UNO-Menschenrechtsrat empfohlenen Gesetzesrevision zu vergleichen und als "populistisch und unnütz juristisch" zu bezeichnen. Gründe für den juristischen "Unnutzen"? Keine! Der juristische "Nutzen" zeigt sich etwa in Verurteilungen aufgrund der bestehenden Rassismus-Strafnorm (Sammlung der Rechtsfälle und Rückblick). Wie jemand nun prospektiv den juristischen "Unnutzen" voraussehen kann, bleibt ein Geheimnis der Persona. Fälle aus Deutschland anhand des analogen § 130 StGB (Volksverhetzung) zeigen jedenfalls, dass damit eine wirksame Handhabe zur Verfügung steht.

Also wenn sie schon "gegen Populismus" sind, dann sollten sie nicht populistisch gegen angeblichen Populismus ankämpfen. Das läuft nämlich auf einen performativen Selbst-Widerspruch hinaus. Sie können nicht von anderen Belege fordern, aber selber keine bringen. Dies ist cheap talk.

Liebe Befürworter, Ihr seid mindestens 20 Jahre zu spät mit dieser Verfassungsänderung!

Weshalb zu spät? Weil es heute kein Problem mehr wäre, früher aber schon? Es nun also überflüssig wäre? Nun, die Mühlen der Demokratie mahlen bekanntlich langsam. Doch die Fallzahlen homophober Attacken steigen - leider. Und laut Studien auch in der Schweiz. Also wenn nicht jetzt, wann dann?

Zweitens, dass in diesem Artikel hier die heutige Lage von Homosexuellen in der Schweiz auf eine Stufe gestellt wird mit dem Holocaust, ist schlicht pervers.

Oh, diese falsche Empörung! Dieser implizite Vorwurf an eine Jüdin relativierenden Geschichtsrevisionismus zu betreiben! Doch wer Augen hat, der möge genau lesen. Der "perverse" (welch Wortwahl!) Passus im Kontext lautet:

Tatsächlich wird die bestehende Rassismus­strafnorm im aktuellen Abstimmungs­kampf kaum oder nur hinter vorgehaltener Hand infrage gestellt. Dafür wird ein anderes Argument ins Feld geführt: Wenn die Rassismus­strafnorm auch für Lesben und Schwule gelten solle, könne man sie beliebig auf alle möglichen Minderheiten ausweiten.

Zimmermann holt tief Luft. «Ich möchte die Blondine kennenlernen, die aufgrund ihrer Haar­farbe im Ausgang zusammen­geschlagen wird.» Dann wird sie wieder ganz Juristin: «Die Rassismus­strafnorm wurzelt in der Juden­verfolgung durch die Nazis. Schwule und Lesben wurden im Nazireich ebenfalls verfolgt und in Konzentrations­lager gesteckt, und auch heute noch werden wir in vielen Ländern für Teile unserer Identität verfolgt. Deshalb brauchen wir zusätzlichen Schutz.»

Wie bereits Herr Hegetschweiler erklärt worden ist: Es geht um die Qualität der Verfolgung und Verletzung der Menschenwürde, denen diversen Menschen aufgrund eines gruppenbezogenen Merkmals ausgeliefert waren und sind.

Es gibt weder eine Notwendigkeit noch eine Dringlichkeit (mehr) für eine Änderung des Rassismusartikels...

Wie gesagt steigen die Zahlen, etwa in Deutschland, in Frankreich und in der Schweiz. Und niemand, zuallererst die betroffenen Menschen, würde naiv glauben, dass 'all diese Probleme mit einer Erweiterung des Rassismusartikels gelöst' werden würden. Der Rassismusartikel ist kein Panacea, sondern hat bei Homosexuellen genau den spezifischen Platz, dass gegen "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" in Form von 'Stereotypen, Vorurteilen und Diskriminierungen gegen Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten Zugehörigkeit zu einer benachteiligten Gruppe unserer Gesellschaft' juristisch vorgegangen werden kann. Hass führt zu Hassrede. Und diese führt zu schwerer Hasskriminalität.

Wo ist nur ein echtes Beispiel...

Wie ihr Zwilling Herr Hegetschweiler ein Zug des "Vernüütigens". Doch wer sucht, der findet. Man darf dabei nur nicht die Augen verschliessen. Lesen sie eine beliebige Kommentarspalte unter einem entsprechenden Artikel oder einer exponierten Person. Oder hier, hier, hier, hier, hier.

Wenn wir den Rassismusartikel schon ändern, dann bitte nicht nur für eine Farce, sondern für alle Menschen, die tatsächlich diskriminiert werden...

Wow, schlicht wow, wie sie homophobe Diskriminierung und damit echtes Leiden als "Farce" bezeichnen können und gegen andere von Diskriminierung betroffene Menschen auszuspielen versuchen. À la "Ich bin ein 'Social Justice Warrior' - nur nicht für homosexuelle Menschen!". Die böse "starke, kaufkräftige Lobby" ist dann noch ein plumpes "shooting the messenger" einer unliebigen Wahrheit. Wenn sie jemand an der Einschränkung beschuldigen wollen, dann die entsprechenden Parlamentarier*innen, die im konkreten Fall verhindert haben, dass "Geschlechtsidentität" ebenfalls mitenthalten sein soll.

Und dann noch Roxane Gay vorschieben. Haben sie ihre Werke überhaupt gelesen? Hier ein Ausschnitt aus einem ihrer Artikel:

While no one is guaranteed absolute safety, and everyone knows suffering, there are dangers members of certain populations will never know. There is a degree of safety members of certain populations will never know. White people will never know the dangers of being black in America, systemic, unequal opportunity, racial profiling, the constant threat of police violence. Men will never know the dangers of being a woman in America, harassment, sexual violence, legislated bodies. Heterosexuals will never know what it means to experience homophobia.

Those who take safety for granted disparage safety because it is, like so many other rights, one that has always been inalienable to them. They wrongly assume we all enjoy such luxury and are blindly seeking something even more extravagant. They assume that we should simply accept hate without wanting something better. They cannot see that what we seek is sanctuary. We want to breathe.

Liebe maskierte Persona, so mutig und nur der "Wahrheit und der Gerechtigkeit verpflichtet" sie erscheinen wollen: Die Freiheit hört da auf, wo die Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte anderer Personen beschnitten werden. Damit ist auch die Redefreiheit gemeint.

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Bei mir lösen Diskussionen über gesetzliche Vorschriften gegen Diskriminierung anderer Menschen immer grosse Fragezeichen auf. Menschen die andere diskriminieren ist letzlich eine Haltungsfrage, die eine Ursache hat. Diskriminierung fängt aber schon dort an, wenn man eine andere Meinung nicht zulässt. Haltung und Einstellung lassen sich jedoch nur schwer mit Vorschriften ändern. Ja es besteht sogar die Gefahr, dass gesagt wird wir haben jetzt ein Gesetz und nun ist das Problem gelöst. Ich persönlich versuche meine Haltung öffentlich zu leben, z.B. in dem ich einen schwulen Trauzeugen habe, bei meiner hetorosexuellen Heirat. Ich mit Indianern in Argentinien öffentlich zeige und meine Wertschätzung öffentlich zeige. Das Gesetz muss vor allem dort greifen, wenn es zur Ungleichbehandlung kommt.
Dies ist heute schon weitgehend geregelt. Ich glaube jedoch nicht, dass durch die Verschärfung der Gesetze, das Problem der Ausgrenzung jeglicher Art gelöst werden kann. Für mich ist es die gelebte Toleranz in der vielfalt der Menschen und dem Mut seine Meinung öffentlich kund zu tun der entscheidendere Weg. Neue Gestze lenken vom Problem nur ab und ändern die Haltung der Menschen kaum.

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Diese Position kann ich überhaupt nicht verstehen. Mag sein, dass Haltungen durch eine gesetzliche Vorschrift nicht verändert werden - gewiss nicht kurzfristig. Aber mit einem solchen Gesetz manifestiert sich immerhin die mehrheitlich Meinung einer Bevölkerung: Wir, die Mehrheit, finden es nicht zulässig, dass Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Solche Statements braucht es!

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Nun haben sie es auf den Punkt gebracht. Gesetze sind Normen, die wir gemeinsam festlegen für unser Zusammenleben, an die sich alle halten müssen und wenn sie dies nicht tun, müssen sie der Justiz zugeführt werden. Wenn Sie Gesetze zu Statements verkommen lassen, an die sich einzelne Halten und andere nicht, verfehlen sie völlig Ihren Zweck. Letztlich verstösst dies gegen die Grundidee einer Direkte Demokratie und der Gewalten Trennung.

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Guten Morgen Herr Löpfe
„Neue Gesetze...ändern die Haltung der Menschen kaum...“

Die Haltung vielleicht nicht - Gesetze beeinflussen jedoch das Verhalten...

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Sie sind mit Ihrer Ansicht nicht der einzige. Meine Ansicht ist, dass Gesetze die erforderliche Transformation auch behindern können. Dies wollte ich zu Ausdruck bringen und zur Diskussion stellen. Wir werden an der Urne festlegen, welche Regeln wir uns auferlegen wollen. Letztlich wird es sich im Alltag zeigen, was es wirklich bringt.
Die Indianer sind in Argentinien per Gesetz auch geschützt. Nur hält sich niemand an die Regeln und mit unserer Landwirtschaftspolitik und unserem Konsumverhalten bringen wir Sie indirekt um.

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Aber dieses Gesetz ist ja doch genau auch, was Sie im persönlichen leben. Auch die Gesellschaft kann Haltung zeigen und Toleranz leben. Es geht nicht darum, dass nach einer Annahme jede homophobe Aussage bis zum äussersten verfolgt und angeklagt wird. Es setzt aber ein Zeichen, dass wir als tolerante, offene Schweiz homophobes Handeln nicht gutheissen. Es verlangt auch niemand, dass dieses Gesetz alle Probleme der Ausgrenzung oder Diskriminierung von queer Menschen löst. Aber wir können, wie Sie an Ihrer Hochzeit, ein Zeichen setzen. Und wenn das Gesetz schon nur einen kleinen Teil von homophober Gewalt verhindern kann, ist das doch ein Erfolg.

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Ich kenne diese Haltung nur zu Gut. An anderer Stelle habe ich schon unserer Verhalten gegenüber den argentinischen Indianern als Beispiel gebracht, die wir trotz Gesetz indirekt umbringen. Ein anders Beispiel ist das Aufkommen der AFD vor allem im Osten Deutschlands. Die AFD hätte wohl keine Chance in Deutschland, gäbe es mehr direkte Demokratie in Deutschland und vor allem eine Verfassung die vom deutschen Volk angenommen wurde. Genau das wurde von den revolutionären in der DDR gefordert. Sie forderten in dieser Verfassung bereits schon Nachhaltigkeit und mehr soziale Gerechtigkeit. Was fordert nun die sich an der Macht befindliche Elite in Deutschland. Das schärfere Vorgehen gegen die AFD und deren Ausgrenzen durch schärfere Gesetze. Damit werden die Symptome jedoch nicht die Ursache bekämpft.

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Michel Rebosura
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
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Lieber Anton Löpfe, ich kann ihre Position bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen. So gibt es von Laozi über Rousseau bis zu Kant ähnliche Positionen. Doch Leben wir nunmal nicht alle in Harmonie mit dem Dao, als "edle Wilde" im Naturzustand oder als intelligible "Engel" rigoros nach dem kategorischen Imperativ.

Sie stellen einen Gegensatz auf zwischen Gesetz und Alltag, Verhalten und Haltung, Symptom und Ursache. Doch der Gegensatz ist ein falscher, denn es geht auch hier nicht um ein Entweder-Oder, sondern um ein Sowohl-als-auch. Und zwischen dem Gesetz als allgemeine Verhaltensnorm und der individuellen Haltung als Werteinstellung besteht ein dialektischer Zusammenhang, sie bedingen sich wechselseitig.

Die betroffenen Menschen wären die letzten, die sagen würden, dass das Problem mit dem Gesetz alleine gelöst wäre. Es sind der anders gelebte Alltag und die veränderten Strukturen, die ein formales Gesetz nicht zu einem blossen "Statement" verkommen lassen. Aber auch eine Verwirklichung eines Verfassungsartikels (siehe Art. 35) in Form einer Strafnorm und einer entsprechenden wirksamen Rechtsordnung, die die Grenzen und Übertretungen sanktionieren.

Das Gesetz muss vor allem dort greifen, wenn es zur Ungleichbehandlung kommt. Dies ist heute schon weitgehend geregelt.

Eben nicht. Nur direkte persönliche Ehrverletzung, aber nicht Hass und Hetze gegen eine Gruppe, die jemand indirekt konkret betreffen können.

Gesetze sind Normen, die wir gemeinsam festlegen für unser Zusammenleben, an die sich alle halten müssen und wenn sie dies nicht tun, müssen sie der Justiz zugeführt werden.

Sie sagen es ja selbst. Und was, wenn wir die Nichtdiskriminierung sexueller Orientierung als Norm festlegt haben (in der Verfassung, siehe Art. 8)? Und nun die Verletzung des Verbots gegenüber Personen und der Personengruppe justiziabel machen wollen? Um nichts anderes geht es bei der Änderung der Strafgesetznorm Art. 261bis.

Eine Frage hätte ich noch. Was meinen sie genau damit?

Letztlich verstösst dies gegen die Grundidee einer Direkte Demokratie und der Gewalten Trennung.

Neue Gesetze lenken vom Problem nur ab.

Meine Ansicht ist, dass Gesetze die erforderliche Transformation auch behindern können.

Inwiefern lenken sie vom Problem ab, behindern die Transformation und verstossen sie gegen die Grundidee einer Direkten Demokratie und der Gewaltentrennung?

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Lieber Herr Rebosura Ich wollte nur auf die Problematik hinweisen zwischen Gesetzgebung und gelebter Realität. Gesetze zu machen ist recht einfach, damit die Realität sich ändert ist eine andere Sache. Meiner Ansicht machen wir es uns schlicht zu einfach, wenn wir glauben mit neuen Gesetzen sei das Problem gelöst. Wenn Menschen sich diskriminierend verhalten gegenüber anderen Menschen verhalten, hat dies mit Sicherheit nicht primär mit einem Gesetz zu tun. Primär hat es mit der Haltung, mit den Werten der Menschen zu tun. Ich denke wir betreiben ein Huhn Ei Diskussion. Ist es die Haltung der Menschen oder das Gesetz die zu einer Veränderung führt.

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ichfürchte...
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Der Artikel hat mir sehr gut gefallen. Gerade gestern hatte ich die NZZ Meinung zum Thema gelesen und mich ein bisschen um den Finger wickeln lassen (Argumente: andere Minderheiten sind auch nicht geschützt, es gäbe wichtigere Gesetze um LBGT zu unterstützen). Jetzt ist mein JA wieder in trockenen Tüchern. 😅

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Theologe
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Es geht doch um ein Gefühl von Sicherheit und gesellschaftlicher Akzeptanz. Jede Vereinbarung, sei es ein Gesetz oder ein Berufszertifikat, gibt mir Sicherheit, wenn ich angefeindet werde oder meine Berechtigung, an einem bestimmten Ort zu sein, angezweifelt wird. Dieses Gefühl von Sicherheit ist lebensgrundlegend. Es reicht, zu wissen, dass das Recht auf meiner Seite ist. Auf irgendwelche gesellschaftliche Entwicklungsschritte zu vertrösten ist da doch schlicht zynisch.

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Danke für den hervorragenden Artikel. Der wird mir eine Menge Diskussionen mit Kollegen ersparen, indem ich einfach auf diesen verweise. Und gleich noch ein bisschen Werbung für die Republik machen kann...
Ausserdem: der Abschnitt mit der Mutter die für Ihren Sohn Zeitungsannoncen für Schwulenbrunchs ausschneidet ist eine der zugleich niedlichsten und peinlichsten Vorstellungen die ich seit langem gelesen habe ;-)

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Wir haben im Moment die paradoxe Situation, dass die LGBT-Anliegen in der Gesellschaft so viel Rückhalt geniessen wie noch nie, andererseits nehmen die Anfeindungen wieder zu. Anscheinend gibt es eine grössere Diskrepanz zwischen der offiziellen Mehrheitsmeinung, und den Reaktionen einer aggressiven Minderheit.

Es ist wohl kein Zufall dass sich die Aggression oft an Äusserlichkeiten oder öffentlichen Zärtlichkeiten wie einem Kuss entzündet. Von instinktiven Gefühlen wie Befremdung oder gar Ekel ist es ein kurzer Weg zum Hass. Und ich denke dass diese instinktiven Reaktionen verbreiteter sind, als wir gerne zugeben. Deshalb rechne ich auch in Zukunft mit einem gewissen Pegel an rassistischem und homophobem Grundrauschen.

Umso beharrlicher müssen wir uns darum kümmern, dass aus der instinktiven Reaktion kein Hass entsteht - sei es durch Mitgefühl, Vernunft, oder Gruppendruck. Ehrlichkeit und Bewusstsein für die eigenen Gefühle wären da sicher ein guter Ansatz, und in diesem Punkt würde ich mir durchaus eine offenere Diskussion in der Gesellschaft wünschen.

Aber diese gehört nicht an die Öffentlichkeit, wo weder zugehört noch zugegeben wird.
Von dem her ein klares Ja für das neue Gesetz.

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Es ist einerseits paradox, "dass die LGBT-Anliegen in der Gesellschaft so viel Rückhalt geniessen wie noch nie", andererseits die Anfeindungen wieder zunehmen - andererseits ist genau das logisch. Wenn eine Minderheit, die sich lange als Mehrheit wähnen konnte ("wir sind die Normalen, die da sind anders") damit konfrontiert werden, dass sie eben nicht die Mehrheit - also "die Normalen" - sind, sondern immer stärker in die Minderheitsposition geraten, wehren sie sich gegen die von ihnen als "Rück- oder Abstufung" empfundene Änderung. Dazu müssen sie auch "die Anderen", die ihnen (in ihren Augen) die Position streitig machen, auf ihren Platz verweisen - also abwerten. Die gleiche Entwicklung kann man auch beim Feminismus beobachten: Je selbstverständlicher die Gleichbehandlung von Frauen und Männern wird, je selbstbewusster Frauen öffentlich (politische) Meinungen vertreten, desto wütender werden die Anfeindungen. Da fürchtet jemand um angestammt geglaubte Vorrechte.

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Glauben Sie, Homosexuelle seien die Mehrheit der Gesellschaft in der Schweiz?

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Guter Einwurf, es kommt wohl darauf an, welche "Symptome" man anschaut. Diese Art von Konkurrenzdenken kann ich mir in einigen Situationen vorstellen, im Einzelfall bei Arbeit und Karriere vielleicht, oder bei der Präsenz des Themas in den Medien. Aber generell fällt mir eigentlich wenig ein, was man so direkt und ursächlich als Konkurrenzsituation wahrnehmen könnte. Cis-Hetero wird weiterhin "normal" sein, und die Ehe für alle z.B. tangiert ja die Rechte und das Ansehen der Heteros in keinster Weise, höchstens deren Weltanschauung?

Deshalb bin ich mir auch nicht sicher, ob man die Reaktionen auf Feminismus und LGBT so klar vergleichen kann. Mit gut 50% Bevölkerungsanteil der Frauen entsteht durch die Emanzipation ein viel grösseres Konfliktpotenzial. Und das ganz konkret, als Konkurrenzsituation in Beruf und Politik, oder beim Zusammenleben in der Familie. Die LGBT-Menschen machen hingegen eher um die 5% 8% aus (Achtung, älterer Schätzwert), und die Konflikte drehen sich m.E. mehr um Akzeptanz und Weltanschauung. Gemeinsamkeiten wird es trotzdem einige geben, keine Frage.

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(sotto voce)
es fühlt sich gut an, dass ich mit meinem abonnement der «Republik» als 'verleger' zum lebensunterhalt der journalistin anja conzett beitragen kann: empathischer journalismus ohne betroffenheits-blah (twitter kurzform, um's nicht peinlich werden zu lassen).

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Ernesto Meng
Kritischer Beobachter
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Danka Frau Conzett, für den Bericht. Komplex aber gut verständlich. Jüdische Menschen erhalten, als grosse Minderheit in der CH, zu wenig Achtung und positive Erwähnung.

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Anderer
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Es gibt noch weitere Gruppen, die von Nazis ermordet wurden. Das Parlament hat ihre Arbeit nicht fertig gemacht. Man darf immer noch von Scheinbehinderten sprechen. Mit einer weiteren Ausweitung würde die Gesellschaft mit der Zeit nicht mehr Menschen mit Behinderung als 2. Klasse behandelt, auch die Versicherungen.

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Dem stimme ich zu. Obwohl das Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen schon relativ guten Schutz vor Benachteiligung bietet, herrscht auch hier immer noch Handlungsbedarf.

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Anderer
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· editiert

Ich sehe das anders. Für viele Menschen mit Behinderungen verschärfte das Parlament die Gesetze und Verordnungen. Heute muss ich einen Anwalt suchen, damit ich zu meinem Recht komme. Jedes Jahr kämpft jemand für mich meine Therapie. Bei Menschen mit Behinderungen ist jetzt das Recht nicht mehr gerecht. Es ist der Schutz gegen Willkür, der hier geritzt ist.

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Michel Rebosura
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
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Vielen Dank Anja Conzett für das Interview, das die Notwendigkeit, ja Dringlichkeit auf den Punkt bringt. Man vergleiche hierzu nur die gestiegenen Zahlen aus Deutschland (hier, Seite 9). Es zeigt auch, wie Intersektionalität hineinspielt, wodurch anhand einer Person auch Analogien augenfällig werden. Und nicht zuletzt bringt es auch das Ziel jeder "linken Identitätspolitik" zur Sprache: hin zu Universalismus, Humanismus und Individualismus.

Wir wollen nichts Besonderes sein», sagt René Fürstenfeld, «wir wollen nur als das wahrgenommen werden, was wir sind – normale Menschen. Und solange uns ein signifikanter Teil der Bevölkerung ein friedliches, würdiges Leben abspricht, brauchen wir die ausgeweitete Rassismusstrafnorm.

Ein Ziel, das jede*r Verfassungspatriot*in eigentlich verfolgen müsste. Heisst es doch:

Präambel
gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,

Wobei mit "Schwachen" generell stigmatisierte und benachteiligte gesellschaftliche Gruppen gemeint ist .

Art. 2 Zweck
2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.
3 Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern.

Art. 7 Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

Art. 8 Rechtsgleichheit
1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Wobei unter "Lebensform" auch die sexuelle Orientierung fällt.

Aus dem Gleichheitsgebot folgt das Verwirklichungsgebot u. a. der Schutzpflichten, etwa durch Verbote in Form einer Strafnorm:

Art. 35 Verwirklichung der Grundrechte
1 Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen.

Hierzu gibt es erst die in Frage stehende Rassismus-Strafnorm Art. 261bis, die jedoch "nur" Rasse, Ethnie oder Religion beinhaltet.

Für andere Personengruppen gibt es noch keine Handhabe, es sei denn eine direkte persönliche "Ehrverletzung" liege vor. Deshalb schreibt auch humanrights.ch:

Ungenügender strafrechtlicher Schutz für weitere Personengruppen
Das Strafgesetzbuch stellt keine Handhabe zur Verfügung, um Personen vor diskriminierenden Handlungen wegen ihrer sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität, wegen einer Behinderung oder wegen des Alters oder des Geschlechts strafrechtlich zu schützen. Gegen die genannten Personenkategorien darf – zum Beispiel in den sozialen Medien - ungestraft öffentlich zu Hass und Diskriminierung aufgerufen werden; auch können diese Gruppen ohne strafrechtliche Folgen herabgesetzt und durch Wort, Schrift und Bild diskriminiert werden.

Ein Ja am 9. Februar ist deshalb nicht nur vernünftig und menschenfreundlich, sondern auch verfassungsgerecht.

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Antonia Bertschinger
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
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((Das hat jetzt mit dem Inhalt des Artikels nichts zu tun - den finde ich sehr interessant und wichtig. Aber ich konnte ihn nicht fertig lesen, weil:)) Bitte, bitte, bitte keine bewegten Bilder mitten im Artikel, die sich nicht abschalten lassen... davon wird mir schwindlig, und weiterlesen kann ich leider nicht...

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ich verstehe gut, antonia, was dich an dem bewegten tänzer stört, beim lesen. (analog: ein ton-schipsel auf autoplay.) technisch sollte es kein problem sein, den tänzer rené beim lesen erst mit einem finger-tippen in bewegung setzen zu können. mir hat allerdings die idee, zu diesem eher traurig-machenden text einen mann in bewegung zu zeigen gut gefallen. ich fand – und finde – das experiment geglückt.

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Antonia Bertschinger
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
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Die Idee ist schon gut, aber ich finde, man sollte ihn mit einem Fingertippen zum Stehen bringen können:-).

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Was den Tänzer anbelangt, stimme ich Antonia Bertschinger zu. Auch wenn mir die Idee grundsätzlich gefällt, verführt die Endlosschlaufe auch mein Auge dazu, hinter der bewegten Figur auch Wand und Boden in Bewegung zu sehen. Lässt mich ebenfalls schwindeln.

Im grossen Ganzen finde ich es einen guten Text und ein eindrückliches Porträt zweier interessanter Menschen. Was mich etwas seltsam berührt, ist die Aussage von Frau Zimmermann:

«Ich möchte die Blondine kennenlernen, die aufgrund ihrer Haar­farbe im Ausgang zusammen­geschlagen wird.»

Von einer Juristin, ehemaligen Richterin im öffentlichen Dienst und Vorstandsfrau einer Lesbenorganisation erwarte ich ein bisschen mehr, als dass sie ausgerechnet mit einem billigen Klischee (wer erinnert sich nicht an die unsäglichen Blondinenwitze?) für eine Ausweitung der Rassismusstrafnorm wirbt, was nicht nur ungeschickt, sondern m.E. auch inhaltlich falsch ist: fürs Zusammenschlagen braucht es keine neue Strafnorm, das steht jetzt schon unter Strafe, genauso unabhängig von der Haarfarbe wie von der sexuellen oder religiösen Orientierung des betroffenen Opfers.
Oder lautet die unterlegte Annahme, dass ein Täter nicht bestraft würde, wenn das Opfer jüdisch oder homosexuell wäre statt blond? Das würde ich dann doch nicht glauben wollen.

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Die Frage ist doch, wo die Definition von Hass beginnt. Ich bin klar dagegen Menschen aufgrund ihrer Religion zu verurteilen, anzugreifen oder zu bedrohen. Manche aber definieren Kritik Israels schon als Antisemitismus. Ähnlich ist für mich die Frage, ob man nur Aufrufe zur Gewalt gegen Homosexuelle bestrafen will, oder ob auch jegliche ethische Diskussion dazu verboten wird. Dass man nicht sagen darf, Homosexuelle MÜSSEN umgepolt oder “geheilt“ werden, das kann ich unterstützen. Aber wie ist die Aussage “Homosexualität ist heilbar“, oder “beten hilft gegen Homosexualität“? Beides unterstellt dass Homosexualität negativ ist (und ist zudem höchstwahrscheinlich falsch), verbietet aber niemandem, so zu leben. Ich halte solche Aussagen nicht für klug, würde sie aber keinesfalls verbieten wollen. Es gibt bekannte Stickers “Religion ist heilbar“ und die sind unter Antirassismusgesetz offenbar nicht strafbar. Weiss jemand wo die Grenzen bei Homosexualität liegen werden bei Annahme der Vorlage?

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Wiki hilft weiter oder der oben verlinkte Beitrag zur Volksverhetzung aus Deutschland. Lesen Sie nach, Herr B., wenn es Sie interessiert.

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Ich glaube dass deutsche Gesetze generell und solche zur Volksverhetzung speziell wenig über eine Vorlage für einen Verfassungsartikel und seine Auslegung in der Schweiz aussagen.
Bei Wikipedia sah ich Wörter wie Menschenwürde und Diskriminierung, wo genau meine Frage ist, wer das wie auslegen darf.

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Märchentante*onkel
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"Die Gegner sehen durch die Ausweitung der Strafnorm die Meinungs­freiheit gefährdet. Selbst­verständlich seien auch sie gegen homophoben Hass und Hetze, aber die Rassismus­strafnorm sei das falsche Mittel dagegen. Was man denn überhaupt noch sagen dürfe, fragen sie." Wenn sie ohne Strafnormen nur rassistisches und homophobes sagen würden, ist es angebracht, dass sie nichts sagen (dürfen).

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