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Allerdings. Aber was tun, wenn man beide noch nie gewählt hat?
Wo war eigentlich die 4.Gewalt als die Unternehmenssteuerreform II im Bundeshaus auf die Zielgerade gebracht wurde? Mein Fazit nach Seibt's Serie: es braucht ein Heer wachsamer Bundeshausjournalistinnen, die fähig sind zur Risikofolgeabschätzung wenn Gesetze und Reformen geplant werden. Die Politikerinnen wirken allzuoft wie Zauberkünstler im Zirkus.
Ich bin Ihnen einverstanden - und doch nicht. Sagen wir, Sie sind Bundeshausjournalistin - vielleicht haben Sie eine Ahnung von Landwirtschaft, Waffenexport, Verwaltungsreformen, etc. Aber vom Kleingedruckten in eine Finanzvorlage? Wenn niemand Ihnen auf die Sprünge hilft?
Meist sind Sie Generalistin. Und das heisst: Sie wissen alles im Nachhinein. (Was bereits anspruchsvoll genug ist.)
Nicht einmal Finanzexpertinnen hatten damals etwas geahnt. Als Ökonom und Wirtschaftsjournalist Werner Vontobel 2011 im «Blick» zum ersten Mal darüber geschrieben hat (dass plötzlich über 30 Milliarden Franken Steuereinnahmen fehlten) erwähnte er, wo sich das faule Ei versteckt hatte: «In Artikel 20, Absatz 3 des Gesetzes über die direkte Bundessteuer. Danach 'wird die Rückzahlung von Aufgeldern gleich behandelt wie die Rückzahlung von Grund- oder Stammkapital'. Klingt harmlos, heisst aber im Klartext: Die Schweizer Unternehmen dürfen weit über 200 Milliarden Franken, die sie aus Kapitalerhöhungen eingenommen haben, steuerfrei ausschütten.»
Ihre Aussage erfordert eine Präzisierung: Das Problem war nicht dieser sachlich nachvollziehbare Artikel des Bundessteuergesetzes (DBGSt), sondern die Tatsache, dass der damalige BR R. Merz ohne Not dessen rückwirkende Anwendung über die letzten zehn Jahre erlaubte und damit eine kolossale (für private Investoren steuerfreie) Kapitalrückzahlungsschleuse in Milliardenhöhe öffnete (was die Unternehmen natürlich gerne annahmen) und diese so der Besteuerung nach altem Recht entzog. Das war so im Abstimmumgsverfahren nicht kommuniziert worden.
Dass solche Kapitalaufgelder (sog. Agio) bei einer späteren Rückzahlung nicht besteuert werden, hat steuersystematisch gesehen seine Richtigkeit, handelt es sich doch i.d.R. um vorgängig bereits besteuertes Substrat (d.h. sofern und solange dabei kein Schwarzgeld im Spiel ist).
Angesichts der mehr als trockenen Materie mit ihren, auf Verschwiegenheit geradezu versessenen, Protagonisten, muss die Artikelserie als absolutes Meisterwerk eingestuft werden.
Extrem informativ, glasklare Zusammenhänge und kein Gähnen beim Lesen.
Toll, gratuliere.
Einmal mehr: MERCI Constantin Seibt für Erhellendes, Fakten und Einordnungen. Für diese Art von Journalismus (unter anderem) liebe ich die Republik.
Dieser Dreiteiler ist ein Gassenhauer. Einfach köstlich, diese Kombination von süffiger Schreibe ("Nacktbad im Haifischbecken", Teil 2) und humorvoller Ironie ("Aber nur dort.", Teil 3) und knallhartem Fakt. Einfach Pflichtlektüre. Der Schluss orakelt nichts Schönes, wird wohl zu diskutieren geben (Steuergerechtigkeit oder Faschismus), dass wir aber in einer offenen Zeit leben, in der der Faschismus wieder möglich ist, kann man nicht bestreiten. Es ist zu erinnern, dass der Faschismus von Mussolini nicht als Faschismus gedacht war, er war einfach ein brutaler populistischer Opportunismus, dem für eigene Macht und Gewinn die Zerstörung internationaler und nationaler Systeme egal sind. Das kann es heute durchaus wieder geben...
Herzlichen Dank Constantin Seibt, Sie haben mir mit Ihren Beiträgen eine Sache näher gebracht, von der ich sonst leider nicht allzu viel verstehe. Dazu noch in einer Art, dass das Lesen ein Vergnügen ist, obwohl die Materie mehr als trocken daher kommt und von daher schnell langweilig werden könnte. Ich bin sicher, Sie haben eine Menge Zeit und Arbeit in die Beiträge gesteckt, für mich persönlich hat sich Ihr Einsatz gelohnt!
Danke für Ihre Zeit und Ihre Neugier, Frau L.!
Danke Republik für den hervorragenden Artikel. Etwas vom Besten, das ich in letzter Zeit über die Finanzoligarchie gelesen habe. Ob allerdings der Turbokapitalismus in ein paar Jahren auf dem Müllhaufen der Geschichte landet, mag ich bezweifeln. Die Finanz- und damit die Machtverhältnisse sind derart in Stein gemeisselt, dass mir der Glaube an eine gerechtere Welt fehlt. Die Mächtigen dieser Welt wissen nur zu gut, wie sie die Underdogs, und nicht zuletzt auch die Staaten, für ihre Interessen gefügig machen können. Solange der Souverän, wie hierzulande, den Reichsten den roten Teppich auslegt, weil der Mittelstand Angst vor dem sozialen Abstieg hat, wird sich kaum etwas in Richtung mehr Steuergerechtigkeit oder Vermögensumverteilung bewegen. Wenn ich mich irre, wäre ich für einmal nicht unglücklich.
Zur Spannung gehören immer zwei. Danke für Ihre geduldige Neugier!
Wirklich eine sehr gute Serie, hat mich am Schluss wahrlich in den Bann gezogen.
Bezüglich dem Ursprung des Gesetzesartikels bin ich sicher nicht der Erste der die folgende Idee hatte (und ja sie ist für nicht Programmierer in dieser Form wahrscheinlich nicht verständlich).
Die Gesetzestexte werden in einem öffentlichen Git Repository gespeichert und Änderungsvorschläge werden als Merge Requests mit signierten Commits getätigt.
Damit wäre klar ersichtlich was geändert werden möchte. Ich weiss nicht ob dies in der Schweiz auch ein Problem ist aber in anderen Ländern kann es bei Gesetzesänderungen offenbar sehr unübersichtlich werden.
Zudem wäre so auch ersichtlich wer welche Änderung eingebracht hat und mit der Signatur ist der Ursprung gesichert (eine Art digitale Unterschrift).
Zudem wäre es für den Bürger transparent einsehbar und aktuell.
Das Admin Portal ist zwar schon ganz okay aber gerade das Aufzeigen der Unterschiede zwischen zwei Versionen scheint mir doch eher umständlich gelöst zu sein.
Aufrichtigen Dank Herr Seibt für die gründliche Arbeit, die Sie geleistet haben. Ich sehe jetzt meine Verantwortung mich mit dem Thema Steuervorlagen zu befassen, statt den Kopf in den Sand zu stecken.
Mein Beileid!
Ich hätte nie gedacht, dass sich ein Beitrag über Steuerrecht wie ein Krimi lesen kann. Chapeau, und vielen Dank an die Republik und Autoren.
Merci für die Blumen. Wobei einer der ältesten Journalismustipps ist: Mach es wie der Kommissar, folge der Spur des Geldes!
Toller Beitrag der viele Hintergründe aufdeckt und herleitet. Bei den Steuern erachte ich es als wichtig, dass wir herausfinden, wo Kapital Innovation bringt und wo nicht.
a) Personen, die von einem dicken Portfolio leben, aber selbst nicht innovativ tätig sind, bringen der Gesellschaft nicht viel.
b) Unternehmer, welche Produkte und Dienstleistungen mit Mehrwert entwickeln, generieren mit ihrem Kapital nachhaltig Arbeitsplätze.
Das Beispiel a) müssen wir stark besteuern, das Beispiel b) möglichst wenig. Ich bin überzeugt, dass eine solche Unterscheidung einer Gesellschaft viel bringen würde.
Nur sind die Fälle a die krasse Mehrheit, welche Heerscharen von Winkeladvokaten beschäftigen damit sich nichts zu ihren Ungunsten verändert, während Fall b nur eine Minderheit ist, welche keine Zeit und Ressourcen hat sich um, solche Nebensächlichkeiten zu kümmern.
Ich glaube, Sie treffen da einen entscheiden Punkt, Herr H.
Und zwar den, dass die Steueroptimierung Konzerne zu einer Bullshit bringt – künstliche Strukturen, künstliche interne Geschäfte, künstliche Unternehmensziele.
Kurz: Zu einer komplexen, völlig fruchtlosen Innovation. Die nichts mit Kundinnen, Produkten, Zukunft zu hat.
Und den Spass, den Schwung und den Sinn aus dem Kapitalismus entfernt – mit Klugheit, Kühnheit, Kampf und einer dicken Portion Schwein sein Geld zu machen.
Wenn das reine Herumschieben von Kapital mehr Gewinn bringt als der Rest des Unternehmens, wird auch die Realwirtschaft zu einem Zweig der Finanzindustrie. Die erstaunlich komplexe Derivate entwarf, die am Ende sogar die Banken selbst derart verzahnten und verwirrten, dass 2008 um ein Haar weltweit kollabierten.
So dass der amerikanische Ex-Finanzminister Paul Volker nach der Finanzkrise trocken das Fazit zog: "Die einzige sinnvolle Innovation im Banking der letzten dreissig Jahre war der Bankomat."
Vielleicht noch eine sachliche Anmerkung zum Kapitaleinlageprinzip aus der Unternehmenssteuerreform II. Sie schreiben:
Eine einzige gut platzierte Klausel – oder ein einziger Bundesrat, der früher Konzernberater war – bringt Jahr für Jahr Milliarden Franken.
Das ist so nicht korrekt. Die steuerfreie Ausschüttung von Dividenden ist nicht Jahr für Jahr wiederholbar und findet gegenwärtig bei den börsenkotierten Firmen auch kaum mehr statt. Man kann einen Franken an Kapitaleinlagereserve nämlich nur einmal steuerfrei zurückzahlen. Und die Rückzahlung ist auch der Hauptgrund, weshalb es das Kapitaleinlageprinzip ins Gesetz geschafft hat: es macht in der Sache Sinn!
Die Überlegung dahinter ist wie folgt: wenn ich Ihnen einen Kredit von 50'000 CHF gebe und ein Jahr später zahlen Sie mir Kredit plus 2% Zins in einer Zahlung von 51'000 CHF zurück, dann erziele ich ein steuerbares Einkommen von 1000 CHF, und nicht von 51'000 CHF! Dasselbe gilt für Anleihen: der Zins auf der Anleihe ist Einkommen, die Rückzahlung nicht.
Vor der Unternehmenssteuerreform galt dasselbe aber nicht für Aktien: wenn die Aktionäre einer Firma 50'000 CHF gaben und später die Firma den Aktionären 50'000 CHF zurückgaben, waren diese 50'000 CHF voll als Einkommen zu versteuern. Es ist leicht zu sehen, dass diese Rückzahlung von Kapital kein erwirtschaftetes Einkommen ist. Daher ist es auch in der Sache richtig, diese Rückzahlung steuerlich nicht als Einkommen zu betrachten.
Weil dies übrigens ein weitgehend einmaliger Effekt war, bringt eine nachträgliche Änderung nicht mehr viel. Stattdessen sollten wir unser Augenmerk auf mögliche zukünftige Probleme richten, hierbei denke ich insbesondere an die buchhalterische Ungleichbehandlung von Zinsen und Dividenden, welches zum sogenannten "tax shield" führt.[1] Dieses wird besonders dann relevant, wenn die Unternehmensgewinnsteuern wie geplant angehoben werden.
Der Tax Shield geht so: wenn ich eine Aktie einer Firma halte, die eine Dividende von 0.85 CHF ausschüttet, dann muss die Firma dafür zuerst 1 CHF Gewinn erzielen und beispielsweise 0.15 CHF Steuern darauf zahlen. Wenn ich hingegen eine Anleihe dieser Firma halte, dann kann mir die gleiche Firma 1 CHF ausschütten, macht keinen Gewinn mehr (weil die Auszahlung von Zinsen vom Gewinn weggeht) und bezahlt demnach auch keine Steuern. Der Tax Shield hat somit die Firma und ihre Geldgeber vor 0.15 CHF an Steuern "geschützt".
Meine Prognose für eine Welt nach der Einführung der angedachten Mindeststeuer wäre demnach, dass wir auf den Finanzmärkten ein Revival von Anleihen erleben werden und die steuerbaren Unternehmensgewinne wie Sand zwischen den Fingern der Steuerämter wegrinnen. Es wäre sinnvoller, über Lösungen für dieses kommende Problem nachzudenken, als sich auch noch nach über 10 Jahren über die falschen Prognosen des Bundesrats im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform II zu ärgern.
PS: Nach ein paar Tagen einwirken lassen, halte ich meine Prognose mit dem Tax Shield für etwas zu gewagt. Es gibt zwar ein berühmtes Theorem [2], welches besagt, dass es letztlich nicht gross darauf ankommt, ob sich eine Firma über Aktien oder Anleihen finanziert, in der Praxis gibt es aber zahlreiche Hürden für Verschiebungen zwischen Eigen- und Fremdkapital.
[1] https://en.wikipedia.org/wiki/Tax_shield
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Modig…er-Theorem
Danke für diese fundierten und gut verständlichen Erläuterungen.
Geehrter Herr M.,
technisch gesehen haben Sie Recht. Die Frage ist, ob es der Sinn einer Reserve ist, dass sie dazu dient, die Steuer für Kapitalgewinn einige Zeit (bei einigen Unternehmen für Jahrzehnte!) auf Null zu stellen. Was heisst, dass Konsum und Arbeit härter besteuert werden. Und quasi die Absenz des Risikos bevorteilt wird.
Natürlich können Sie antworten, dass Aktien immer auch ein Risiko beinhalten - nur in einer Welt, in der ganze Tsunamis von Kapital verzweifelt ein Anlagemöglichkeit sucht, (weit mehr als sinnvolle Investitionen offen stehen), ist das Risiko bei genug Kapitaleinsatz fast einexistent. Und der USR-II-Systemwechsel eine Entscheidung gegen Kreativität und Meritokratie.
Wenn ich das richtig verstanden habe. (Was ich hoffe, aber gehofft wird ja viel.)
Und ausserdem: Eigentlich gehörte es sich, dass nicht nur Insider vor einer Abstimmung und eine derartige Entscheidung Bescheid zu wissen.
Sie haben ein, wie ich glaube wesentliches, Detail vergessen. Wenn ich diese 50000, die ich der Firma zur Verfügung stelle, von meinem realen Einkommen abziehen kann, dann habe ich sehr wohl massiv Steuern gespart. Es heisst ja nicht umsonst, dass diese Kapitaleinlagereserven geschaffen wurden. Vielleicht wurden sie geschaffen, um Steuern zu hinterziehen?
Weil, auch wenn sich die Bürgerlichen weigerten die Sache genauer zu untersuchen, die Realität hat eindeutig gezeigt, dass die Kantone und Gemeinden massive Steuerausfälle hatten und gleichzeitig die grossen Vermögen überdurchschnittlich gewachsen sind. Das kann ja kaum Zufall sein, oder?
Kapitaleinlagen können nicht vom Einkommen abgezogen werden, selbst wenn sie von einer Firma geleistet werden. Wenn zum Beispiel Firma A neue Aktien von Firma B im Wert von 50’000 zeichnet, dann fliessen zwar 50’000 CHF aus der Bilanz ab, gleichzeitig kommen aber wieder Aktien im Wert von 50’000 CHF hinzu, so dass unter dem Strich weder ein Gewinn noch ein Verlust resultiert. Beim Rückzahlen (im Rahmen eines Aktienrückkaufs) passiert dasselbe mit umgekehrten Vorzeichen.
"Die Überlegung dahinter ist wie folgt: wenn ich Ihnen einen Kredit von 50'000 CHF gebe und ein Jahr später zahlen Sie mir Kredit plus 2% Zins in einer Zahlung von 51'000 CHF zurück, dann erziele ich ein steuerbares Einkommen von 1000 CHF, und nicht von 51'000 CHF! Dasselbe gilt für Anleihen: der Zins auf der Anleihe ist Einkommen, die Rückzahlung nicht.
Vor der Unternehmenssteuerreform galt dasselbe aber nicht für Aktien: wenn die Aktionäre einer Firma 50'000 CHF gaben und später die Firma den Aktionären 50'000 CHF zurückgaben, waren diese 50'000 CHF voll als Einkommen zu versteuern. Es ist leicht zu sehen, dass diese Rückzahlung von Kapital kein erwirtschaftetes Einkommen ist. Daher ist es auch in der Sache richtig, diese Rückzahlung steuerlich nicht als Einkommen zu betrachten."
Wenn allerdings 50k zurückgegeben wernde und ich bleibe im Besitz der Aktie (Unternehmensanteil), sollten diese 50k dann nicht in Analogie zum Kredit als Zins betrachtet werden, nicht als Kapital-Rückzahlung? Und eben doch voll als Einkommen besteuert?
Wenn die Aktiengesellschaft die 50k in Form von Dividenden an die Aktionäre zurückgibt, sinkt der Wert der Firma um 50k. Das heisst, man hat dann zwar die Aktien noch, aber sie sind 50k weniger wert. Und falls die Gesellschaft die 50k über einen Aktienrückkauf zurückgibt, dann haben diejenigen Aktionäre, die verkaufen, nachher die Aktien ja nicht mehr. Dafür ändert sich der Preis pro Aktie nicht. Die Firma ist nach dem Rückkauf zwar auch 50k weniger wert, aber es sind dann auch weniger Aktien im Umlauf, was sich gegenseitig aufhebt.
Vielen Dank Herr M. für diese interessanten Ausführungen. Es gibt in der Schweiz bereits ein Vehikel, das wie ein „Tax Shield“ wirkt: Der sogenannte Beteiligungsabzug nämlich. Hier ab Seite 10: https://www.alliancesud.ch/de/file/…n=mZkFhGtO
Viele der angesprochenen Gedanken - wie zb. die Problematik der Auswirkungen der Vorsorge Gelder - geistern mir schon lange im Kopf herum. Aber ich habe sie noch nie so prägnant und spannend beschrieben gelesen. Danke für diese Serie !
Danke!
Interessanter Text. Mit der Aussage, dass die Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips 2020 (im Rahmen der STAF (Steuervorlage und AHV-Finanzierung) den "grössten Steuerbetrug in der Schweizer Geschichte" quasi beendet hat, fällst Du, lieber Consti allerdings selbst auf die Tricks der Steuervermeidungsindustrie herein. Sie bauten nämlich selbstverständlich auch bei der Revision des Kapitaleinlageprinzips wieder ein Schlupfloch ein. Die neue Rückzahlungsregel, die eben besagt, dass nur noch 50% der Einlagen steuerbefreit zurückbezahlt werden können, gilt nämlich nicht für Rückzahlungen an juristische Personen. Also eben just nicht für institutionelle Anleger wie Pensionskassen oder Vermögensverwalter.
Weshalb wurde die Rückzahlungsregel aber gerade auch von linker Seite (wenn auch nicht von allen linken Seiten) bejubelt? Weil die Steuervermeidungsindustrie mit der STAF einen Teil der Linken (die Mehrheit der SP und eine Minderheit der Grünen) kaufte, in dem sie zwar die gleichen Tricks wie bei der abgelehnten USRIII wieder auflegte, sie aber mit einem AHV-Zückerchen (Zwei Milliarden vom Bund und auch hier wieder eine Salamischeibe an höheren Beiträgen von den Arbeitnehmerinnen (allerdings auch von den Arbeitgeberinnen)) verband, das die Gewerkschaften (nicht alle) und die SP konzernsteuerpolitisch fast gänzlich zum Schweigen brachte. Während die USRIII im Februar 2017 an der Urne noch mit 60% Nein scheiterte, wurde die STAF im Mai 2019 dann von 65% der Stimmenden angenommen - obwohl sie steuerpolitisch dasselbe beinhaltete, wie die USRIII (u.a. war die Patentbox als Neuerung sowohl in der USRIII, wie auch in der STAF enthalten). Heute wissen wir, dass diese AHV-Zusatzfinanzierung im Rahmen der STAF die politische Blockade, die bei der Frage der zukünftigen Ausgestaltung der Altersvorsorge nach wie vor besteht, nicht zu Gunsten der arbeitenden Bevölkerung aufhob. Die STAF war also auf der ganzen Linie (und nicht nur auf halber) ein Sieg der KonzernlobbyistInnen und ein Schachtelteufel für zukünftige Rentnerinnen und Rentner: Bereits zeichnet sich nämlich ab, dass zahlreiche Kantone mit der STAF massive Verluste bei den Gewinnsteuern einfahren werden, obwohl aus dem Ausland weiterhin munter Gewinne in die Schweizer Tiefsteuergebiete verschoben werden können (u.a. weil die Rohstoffindustrie wie von Dir erwähnt nicht Teil der aktuellen steuerpolitischen „Weltrevolution“ ist, wird sich daran in der Schweiz auch mit dieser nicht allzu viel ändern). Insgesamt werden Unternehmen in der Schweiz jetzt noch geringer besteuert, als unter den alten Regimen, die die OECD der Schweiz 2015 verbot. Diese Gewinnsteuersenkungen im Rahmen der STAF werden nicht zuletzt auf Kosten pensionierter Patientinnen und Patienten in den Kantonsspitälern gehen (ein grosser Teil der Kosten im Gesundheitswesen gehen bekanntlich auf die Behandlung von PatientInnen in ihrem letzten Lebensjahr zurück), weil sie zu neuen Sparrunden im kantonalen Service Public führen werden. Von der Frage, wie und weshalb dieser "AHV-Steuer-Deal" trotzdem ohne wesentlichen Widerstand durchs Parlament kam, von den allermeisten Medien mitgetragen wurde und schliesslich an der Urne mit Hilfe vieler durchkam, die die praktisch identische Konzernsteuerreform zwei Jahre zuvor noch abgelehnt hatten, könnte das Kapitel handeln, das in dieser Serie meines Erachtens noch fehlt.
Lieber Dominik,
Teufel und Hölle - ja - da ist mir das Kleingedruckte entgangen. Danke für die Präzisierung. Und den Hinweis auf das Brett vor der Brille.
Die Frage, die ich noch unentschieden im Kopf habe, ist die: Ein paar Verbesserungen hat es bei STAF 17 gegeben. Und gleichzeitig wurden ja Dinge wie das Holding-Privileg abgeschafft, so dass die CH immerhin OECD-konform wurde. Und dass die Schweiz traditionell und von der bürgerlichen Mehrheit gedeckt mit Tricks arbeitet, ist kein Wunder.
Was wäre die Alternative gewesen? Bei der Ablehnung? Dann wäre die CH auf die Schwarze Liste as Rogue Staat gerutscht. Wäre das sinnvoller - weil: realistisch - gewesen? Hätte das den Staaten im Süden, die Du vertrittst, mehr gebracht? Was wäre der nächste Schritt gewesen? Gäbe es in der Schweiz eine andere Chance, Dinge in der Steuerpolitik zu verbessern, als einen faulen, aber immerhin Kompromiss?
(Wobei die Annahme der 99%-Intitiative schon sehr cool wäre - nur so richtig Chancen hat sie wahrscheinlich nicht.)
Ich frage das, nicht, um von meiner (aaaaaaaarghh!) Recherchelücke abzulenken, sondern aus Neugier, weil ich es nicht weiss.
Gern, lieber Consti und vielen Dank für deine Reaktion und die guten Fragen.
Bei einer Ablehnung der STAF wären die alten Privilegien ganz einfach ersatzlos abgeschafft worden. Einige, weil das der Bundesrat schon im Vorfeld in eigener Kompetenz so entschieden hatte (Swiss Finance Branch, Prinzipalgesellschaft)...
https://www.admin.ch/gov/de/start/d…75158.html
...andere mit einer schnellen neuen, fast reinen Abschaffungsvorlage, weil der OECD-Druck noch grösser geworden wäre (auch die Anwendung von Notrecht wäre zumindest denkbar gewesen, ob das allerdings verfassungskonform gewesen wäre, darüber hatten sich zwischendurch hinter den Kulissen die Staatsrechtler*innen auch ein bisschen gestritten). Denn eine Streitfrage bei dieser Vorlage war wie immer auch, worüber wir eigentlich abstimmten. Sie war schon vor Beginn des Abstimmungskampfes zu Gunsten der Steueroptimierer beantwortet worden: Man hat so getan, wie wenn man Ja oder Nein zur Abschaffung der alten Privilegien stimmen konnte, eigentlich aber stimmten wir darüber ab, ob wir die alten Privilegien durch neue ersetzen sollen oder nicht. Dass dieses Szenario keine reine Spekulation von Alliance Sud war und ist, zeigten (auch wohl eher unbedachte öffentliche) Äusserungen einzelner Schlüsselakteure, wie etwa des damaligen Präsidenten der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz:.
https://www.srf.ch/play/radio/rende…artTime=74
Die NZZ schrieb: «Was nach einem Volks-Nein zu diesem Paket als Alternative käme, ist die grosse Frage. Bei den Firmensteuern müsste angesichts des internationalen Drucks möglichst rasch eine neue Vorlage kommen. Nach derzeit verbreiteter Ansicht wäre in kurzer Zeit bestenfalls die Einigung auf eine Miniversion realistisch – mit Abschaffung der verpönten Steuerprivilegien, Übergangsregeln und Anpassungen beim Finanzausgleich. Neue Steuer- vergünstigungen wären unwahrscheinlich. Der grösste Streitpunkt könnte der Kantonsanteil der direkten Bundessteuer sein.»
https://www.nzz.ch/schweiz/der-zang…ld.1436128
Nur wollte dem jurassischen Finanzdirektor und der NZZ abgesehen von einigen wenigen (unter anderem wir bei Alliance Sud) niemand mehr zuhören. Der Abstimmungskampf zur STAF war meines Erachtens einer jener Abstimmungskämpfe der letzten Jahre, wo kaum mehr jemand darauf bedacht war, ob der durcheinanderlaufenden Kalküle der Interessen (die Nein/Ja-Front ging ja quer durch alle Parteien) die tatsächlichen Fakten im Blick zu behalten (die in diesem spezifischen Fall eigentlich fast allen vertretenen Interessen auf die eine oder andere Art im Weg standen). Frei nach Dir könnte man auch sagen: Diskutiert wird nur so weit, wie am Ende trotzdem das Richtige (im Sinne des aktuellen helvetischen Geschäftsmodells) gestimmt wird.
Weshalb ein Nein im Interesse der globalen Allgemeinheit gewesen wäre, hatte ich u.a. (wie auch fast alles andere zum Thema) damals in diesem Papier begründet:
https://www.alliancesud.ch/de/file/…n=Ads-AnGK
Ein Nein zur STAF wäre konzernsteuerpolitisch eine ähnliche Geschichte wie jüngst das auch nicht eingetretene Ja zum CO2-Gesetz geworden: Ein erster Schritt in die richtige Richtung, wenn auch längst kein genug grosser. Das Ja aber konsolidierte einen falschen, nicht mehr zukunftsfähigen Kurs, der uns angesichts der aktuellen Entwicklungen bei der OECD/G20/G7 tatsächlich noch mehr oder weniger schmerzhaft (je nachdem wie die verbleibenden offenen Fragen zur Mindeststeuer und zur Umverteilung der Besteuerungsrechte beantwortet werden, die Du in der Serie auch stellst, im Laufe der weiteren Verhandlungen noch beantwortet werden) auf die Füsse fallen könnte.
Eine ersatzlose Streichung der alten Steuerprivilegien hätte in gewissen Kantonen (BS, VD, SH, ZG, NW, GE, ZH) zweifellos massive oder wenigstens grössere Einnahmenverluste gebracht. So wie sie nun durch die aktuellen OECD/G7/G20-Reformen auch wieder drohen. In beiden Fällen wäre die 99%-Initiative genau richtig gekommen, bzw. kommt sie noch genau richtig: Durch eine höhere Besteuerung der im Inland erzielten Kapitaleinkommen könnten die Steuerverluste kompensiert werden, die entstünden, wenn multinationale Konzerne weniger Gewinne in die Schweiz verschiebten (allerdings vermute ich, dass die Summe der Kapitaleinkommen in der Schweiz mit einer Abnahme der in der Schweiz verbuchten Konzerngewinne auch abnehmen würde).
PS - was mir auch noch wichtig ist: Alliance Sud vertritt nicht die Staaten des Südens, sondern die Interessen der nicht-privilegierten Bevölkerungsschichten in diesen. Wir versuchen die Schweizer Entwicklungs-, Klima- und Aussenwirtschaftspolitik so mitzugestalten, dass sie möglichst viel zu einer Verbesserung der Lebensqualität der 99% in diesen Ländern beiträgt.
Danke. Ein 240-Hämmer-Artikel! Zeit, den Laptop an den Nagel zu hängen!
“Denn die USA brauchen Geld, um die billionenschweren geplanten Infrastrukturpakete zu finanzieren.”
Falsch.
“Dabei ist die globale Unternehmensmindeststeuer keine entscheidende Einnahmequelle, sondern vor allem ein Zeichen der erste ernsthafte Versuch seit Jahrzehnten, die Machtverhältnisse von Kapital und Politik zu kippen.”
Richtig
Widerspricht aber den ersten Satz!
“Überlebt die amerikanische Demokratie die nächsten Jahre, liesse sich die Sache ausbauen..”
Richtig
“Mit 21 oder 28 Prozent Mindeststeuer sähe die Welt sehr anders aus als heute.”
Wohl kaum!!
Geehrte Nummer 2
In Sachen Logik mögen Sie Recht haben, aber in der schmutzigen Praxis? Es wird oft versucht - leider auch von mir - mehrere sich ganz, halb oder viertel widersprechende Dinge gleichzeitig zu erreichen.
In der Hoffnung, dass die Logik grad wo anders beschäftigt ist
Vielen Dank für diese unglaublich spannende Serie. Ich würde mich sehr über eine Fortsetzung freuen!
Ich, meine Seele, mein Verstand, mein Privatleben fürchten, dass es eine Fortsetzung geben wird.
Das Beste hoffen und auf das Schlimmste vorbereitet sein. Spannende Geschichte, der trockene Stoff gut aufbereitet zur internationalen Klimax. Wer wird siegen, die Guten oder die Bösen?
Wenn die "Bösen", dann nicht, weil diese alle böse sind, sondern weil das System dysfunktional ist.
Wenn die Guten, dann nicht, weil sie besonders nette Menschen sind, sondern weil ihr System funktioniert.
Wie erwartet schreibt Constantin Seibt sachlich UND spannend. Mit den Fakten geht der Artikel dann doch etwas gar selektiv um: In den USA muss die Steuerreform mit der geschlossenen Opposition der Republikaner und einiger Demokraten rechnen. Das Projekt hat gute Chancen, im eigenen Land zu sterben.
Das steht in Teil 2. Haben Sie die drei Nacktbaderunden im Haifischbecken verpasst?
Nun ja, die paar Demokraten stehen nicht dort im Teil 2. Nur in Washington.
Das Fazit trifft es genau!
Werden die Staaten sich von der Beherrschung durch die grössten Steuersubjekte befreien?
Werden sie wieder einen ebenso grossen Steueranteil von den Reichsten erlangen wie von den übrigen Menschen und Unternehmen? Für Kindergärten, Schulen, Universitäten, Arbeitslose, Kranke, Spitäler, Polizei und Verkehr?
Hoffen wir es.
Zum Skandal der Steuerunternehmensreform II frage ich mich, warum keine Initiative auf den Weg gebracht wurde/wird. (Viell. weil sie dafür ein nicht taugliches Instrument darstellt?) Auf jeden Fall sollte es doch Parteien, politische Kräfte oder Verbände in diesem Land geben, die den Willen aufbringen, etwas gegen die Tatenlosigkeit des Parlaments in dieser Sache zu unternehmen. Oder gilt auch hier: Kopf in den Sand stecken?
Grosser Dank für die drei lehrreichen Artikel. Allerdings machen sich grosser Frust und Ratlosigkeit in mir breit. Ich frage mich manchmal wieviel R ich noch vertrage…
Keine schlechte Idee, die mit der Initiative.
Was Frust und Ratlosigkeit betrifft, so ist es so, dass Journalismus (leider oft auch unserer, obwohl wir es zu vermeiden suchen) sich oft auf die Probleme fokussiert, so wie das Kind in dem Witz, das acht Jahre lang für stumm gehalten wird, bis es plötzlich am Tisch sagt: "Bitte das Salz!" und von den Eltern gefragt, warum es bis jetzt kein Wort geäussert habe, antwortet: "Bis jetzt war ja alles in Ordnung."
Und es ist ja auch erstaunlich viel in Ordnung. Und nicht aller Tage Abend. Manchmal passiert ja auch etwas, was neu ist, wie etwa die globale Mindestunternehmenssteuer. Oder jemand hat eine Idee, wie beispielsweise Sie, and die andere - wie beispielsweise ich - davor nicht gedacht haben.
Lassen Sie sich nicht unterkriegen!
Lieber Herr H., als Verantwortlicher für Steuer- und Finanzpolitik bei Alliance Sud (dem Think-and-Do-Tank von sechs Schweizer Entwicklungsorganisationen) unterhalte ich mich gerne einmal mit Ihnen über Ihre Idee einer Volksinitiative im Bereich der Konzernbesteuerung. Beste Grüsse, DG (dominik.gross@alliancesud.ch)
Es gibt vermutlich auch noch einen 3. relevanten Systemwechsel in den 1980ern: "Consumer-Welfare" als alleiniges Ziel und Messlatte der Antitrust-Regulierung. Marktbeherrschende, effiziente Riesenkonzerne sind heute wieder akzeptiert, solange die Konsumentys von tieferen Preisen profitieren.
Teufel! Sie haben Recht. Das ist ja auch der Witz an den Digitalkonzernen, Amazon, Walmart, der ganzen Öl- und Fleischindustrie - sie machen es uns billiger und bequemer. Erfolgreiche Schurken sind Schurken, die uns den Rücken kraulen.
Zitat: „In den 1930er-Jahren, in der grossen Depression, zerschlug der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt die grossen Kartelle, regulierte die Löhne und setzte den Spitzensteuersatz auf bis zu 75 Prozent. (Roosevelt wollte ab einer gewissen Einkommenshöhe sogar 100 Prozent – aber der Kongress war freundlicher.)“
Wie war das damals? Seine Idee? Wie viele konnten mitreden? Wahrscheinlich einfach die Not, welche erfinderisch machte. Sie wird eintreffen!
Roosevelt experimentierte gern. it einer Mischung aus Programm und Gelegenheit. Mehr hier: https://www.republik.ch/2021/02/20/…tlosigkeit
Danke für den Hinweis. Ich hatte mir im Februar sicher vorgenommen, den Beitrag zu lesen, ist dann aber untergegangen. Ich glaube auch, dass es wieder eine solche Korrektur braucht. Ob es mit Steuersätzen gelingt, eine solche herbeizuführen, wage ich zu bezweifeln. Ich denke eher an globale Notsituationen, hervorgerufen durch die Klimaerwärmung. Nur kann dann eine Wirtschaftsmacht alleine (oder ein einzelner Machthaber) das Steuer nicht mehr herum reissen. In den westlichen Demokratien geht es den Menschen noch zu gut, als sie sich für rigorose Umverteilung (ich meine von reich zu weniger bemittelt - jetzt ist es ja umgekehrt) entscheiden.
Jedenfalls vielen Dank für die Einblicke in diese komplizierte Welt der Steuern. Pflichtlektüre für alle ParlamentarierInnen und für die MitarbeiterInnen der Steuerverwaltungen beim Bund und den Kantonen.
Ein paar Aussagen stimmen so nicht. Eine globale Mindeststeuer bedingt keine Vorzugsbehandlung von Auslaendern im Steuerparadiesen. Die Steuerparadiese haben oft eine bessere Infrastruktur und sind alleine schon deshalb attraktiv genug. Ganz speziell denke ich die Schweiz muss exakt gar nichts machen. Wenn's diesen Leuten in Irland, Singapur, den Kanalinseln oder den Bahamas besser gefaellt, sollen sie dorthin gehen.
Interessant waere auch, was geschieht wenn ein Globaler Player seinen Steuersitz verschiebt. Unsere grossen Banken, die CS und die UBS haben ihre Gebaeude verkauft und mieten sie zurueck. Und.. was haelt Google in Amerika ?
Und. Solange die ganze Welt Dollars haben will braucht Amerika kein Geld fuer irgendwelche Massnahmen, sondern kann's einfach ausgeben.
Jep. Theoretisch könnten die USA Geld ohne Ende aufnehmen. Tun sie ja auch. Aberetwa Mehreinnahmen müssen auch sein, schon aus Kosmetikgründen.
Was die Infrastruktur von Steuerparadiesen betrifft, ist die Sache mir (und zumindest ein paar anderen) etwas unklar: Auf der einen Seite ist es (auch eine Erfahrung der Republik) für ein Unternehmen manchmal überlebenswichtig, in Zweifelsfragen ein kulantes Steueramt zu haben. (Anstatt wie etwa in Deutschland, wo alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.)
Andererseits fallen Konzernentscheidungen oft nach simplen Zahlen und herrschender Mode: Sollten die Paradiese bald ähnliche Steuern erheben wie die grossen Länder, ist wahrscheinlich der Vorteil entscheidend, nahe am grossen Markt zu sein. Und in Sichtweite der Konkurrenz zu arbeiten. (Deshalb glaub ich: Google bleibt in Kalifornien, weil dort auch alle anderen Big Tach Firmen sitzen.)
herzlichen dank an die gesamte redaktion der republik, insbesondere an d. binswanger und hier c. seibt für die kontinuierlichen berichte zum thema steuern. und damit der breiteren bekanntmachung des wohl einzigen auswegs um das weitere auseinanderdriften der gesellschaft zu bremsen/ zu verhindern: globale steuererhöhung. mit jedem artikel verbreitet sich die idee hoffentlich etwas mehr und irgendwann wird sie sich vielleicht durchsetzen.
oder wir haben uns bis da schon gegenseitig aufgefressen.
Letzteres hoffentlich nicht. Mir beispielsweise wäre es sehr peinlich, von anderen Leuten gegessen zu werden, weil ich fürchte, mit den Jahren zäh und ungeniessbar geworden zu sein. Herr Binswanger allerdings macht einen gesunden, schmackhaften Eindruck....
Echt gut, dass die Republik dieses Thema aufgegriffen hat! Die spannend geschriebene, interessante Standortbestimmung stellt einen sehr wertvollen Informations- und Diskussionsbeitrag zur Problematik dar.
Leider werden die Fragen der Steuergerechtigkeit, welche sich in vielen Bereichen des Steuerrechts stellen, zu wenig und anscheinend immer weniger erforscht. Letzteres hängt wohl zumindest teilweise auch damit zusammen, dass die Steuerrechtler unserer Universitäten sich immer häufiger in der (sehr lukrativen) Steuerberatungsbranche engagieren. Ein seit langer Zeit anzugehendes Hauptproblem sind die im Gesetzgebungsprozess gezielt und systematisch geschaffenen Besteuerungslücken; nur allzu oft können diese angesichts der enormen Komplexität und mangels genügender Transparenz von einer grossen Mehrheit nicht erkannt oder zumindest nicht in ihrer vollen Tragweite wahrgenommen werden. Und nicht selten weigert sich die Politik darüber hinaus ganz bewusst, erkennbar gewordene Ungerechtigkeiten des Systems zu beseitigen. Auch hier stellt sich dann die Frage, inwieweit problematische Interessenbindungen dazu beigetragen haben...
Das ist sicher so. Mangelnde Neugier ist ein klassisches Symptom, wenn man die Ethnologinnen fragt: Diese untersuchen in jeder Gesellschaft als Erstes, worüber geschwiegen wird. Denn das Tabu ist im Zentrum der Macht.
Liebe REPUBLIK,
im Zusammenhang mit immer wieder wiederholten Abstimmungsvorlagen, suche ich eine Antwort auf die Frage: Wie oft und in welcher Karenzzeit kann oder ist es möglich für das Stimmvolk über gleichen Probleme abzustimmen?
Beispiel:
Steuerreform
Covidgesetz
AHV Revision
Ausländerproblematik
Gleichberechtigung
Stimmen wir solange ab bis die Mächten haben was sie wollen?
Ist das Gesetzkeativieren so kompliziert, damit nicht so etwas passiert wie bei Steuerrevision 2 ?
Das schon. Aber bei anderen Dingen, etwa Frauenstimmrecht oder Mutterschaftsversicherung, mussten wir mehrmals abstimmen, bis das richtige Resultat heraus kam. Nichts ist in einer Demokratie in Stein gemeisselt. Jeder (jede!) hat immer wieder eine Chance, seine Interessen durchzusetzen.
Klar, die einen haben mehr Macht und mehr Mittel. Aber was an Macht fehlt, muss die Opposition mit Kampfgeist, Hartnäckigkeit und Cleverness wett machen.
Vielen Dank für diese 3 tollen, informativen und mit Humor gespickten Artikel. Vielleicht könnte man auf etwas bessere Steur-Zeiten hoffen? Auf jeden Fall ist mir u.a. bewusst geworden, weshalb ich bereits bei meiner eigenen Steuererklärung, welche alles andere als komplex ist..... schon allergische Reaktionen habe. Ich freue mich auf weitere Artikel von Ihnen.
Danke für diese Trilogie, die eine perfekte Übersicht über viele Jahre Wirtschafts- und Machtpolitik gibt. Wärs nicht so traurig, musste ich bei Folge 2, zweite Hälfte, doch immer wieder schadenfreudig lachen. Wunderbar wie Sie die Machenschaften unserer konservativen Wirtschaft-Politik-Eliten zusammenfassen.
Diese Wirtschaftsartikelreihe behandelt die wichtigsten Themen und Fragen der Welt. Klimakrise, soziale Gerechtigkeit ist zweitrangig. Solange die Superreichen abgehoben von der Gesellschaft Politik machen und die Märkte beeinflussen und nicht mal Steuern zahlen, brauch ich dem Klein Klein der Politiker und Kanzlern dieser Welt nicht zuzuhören. Politik findet in den Business Etagen statt. Machen wir uns da nichts anderes vor.
Was ich nicht verstanden habe: Wieso Faschismus? Wie wäre dieser Faschismus denn definiert? Sicherlich nicht wie bei Dimitroff als "offene, terroristische Diktatur der reaktionärsten, chauvinistischsten, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals"? Und ist Big Government nicht auch unter Faschismusverdacht?
Und ich frage mich, ob Constantin Seibt zusammenzuckt, wenn er zwischen männlichen und weiblichen Fomen wechselt (also im Text und nicht wie Doctor Who). Und ob er dann aus innerem Protest solche Sätze schreibt, wie: "Manche Facharbeiter verdienten wie Managerinnen." Ist das subversiver Widerstand gegen die Sprachregelung der Redaktion? Oder im Gegenteil höherer, in die Vergangenheit zielender Feminismus, der darauf verweist, dass natürlich auch Frauen Managerinnen sein können (selbst wenn sie's in den 40 Jahren nach Roosevelt eher selten waren)?
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