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Einmal mehr bleibt der Eindruck zurück, Gerichtsfälle dienten vor allem der Beschäftigung einer Unzahl von Juristen - und dank der Republik der Belustigung Dritter. Aber da diese belanglose Bemerkung öffentlich gemacht ist, droht jetzt wahrscheinlich ein Prozess, der bis vor Bundesgericht geschleppt wird. Insanus mundi!
Nur eine Randbemerkung: Frau Hürlimann legt etwas zuviel Gewicht auf das "cc". Klar, ohne "cc" ist es keine üble Nachrede mehr, aber immer noch Beschimpfung. Das Strafverfahren hätte also genau gleich stattfinden können, wenn der Beleidigte dies gewollt hätte. Im Übrigen ist halt das Delikt der üblen Nachrede (anders als die Verleumdung, wo man dem Beleidiger nachweisen muss, dass er weiss, dass eine Behauptung falsch ist) unter dem Gesichtspunkt der Unschuldvermutung höchst problematisch, weil der Beschuldigte den Wahrheits- oder Gutglaubensbeweis erbringen muss. Ich war Zeit meines Lebens für eine engere Fassung dieses Tatbestandes oder aber einer einfacheren Zulassung des Gutglaubensbeweises.
Absolut einverstanden mit Ihrer Randbemerkung, lieber Hans Hegetschweiler.
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