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Dieser Bericht passt völlig zu meinen ärztlichen Erfahrungen. Handfeste Befunde werden von den Versicherungen im allgemeinen rasch anerkannt, während psychosomatische Beschwerden, chronische Schmerzen ohne eindeutig fassbare Ursachen und psychische Veränderungen nach Unfällen sehr häufig nicht oder erst nach langem und Nerven aufreibendem „Gschtürm“ übernommen werden. Und dies, obwohl das medizinische Wissen um solche nicht auf den ersten Blick fassbare Folgezustände eigentlich vorhanden ist.
Danke für diese wichtige Ergänzung!
Diese Geschichte zeigt das Leid einer Einzelperson auf. Und sie weist auf die vielen Problemebenen zwischen erkrankten/unfallgeschädigten Versicherungsnehmerinnen und den Versicherungen im Abklärungsprozess respektive bei Ablehnungen hin .
Die historisch gewachsene Unterscheidung von Krankheit und Unfall ist nur eine Ebene, welche Komplikation verursacht.
Der politische Druck zur Sanierung der IV-Finanzen führte zu einer verpolitisierten, versicherungsfreundlichen Rechtsprechung. Die Justiz definierte in Folge Sachverhalte ( der „juristischer Krankheitsbegriff“, die Diagnosekategorie „Päusbonog“ usw) welche weit in medizinisches Fachgebiet übergriffen und medizinisch unhaltbar sind. Leider hatten sich viel zu viele Versicherungsärzte widerspruchslos dieser Rechtsprechung unterworfen.
Die behandelnden ÄrztInnen wurden vom Bundesgericht als „nicht-objektiv“ erklärt und somit in ihren Beurteilungen als quasi irrelevant erklärt. (Zum Objektivitätsbegriff gäbe es viele weitere Anmerkungen zu machen....)
Politisch völlig verpasst wurde eine Verpflichtung der Wirtschaft, sogenannte angepasste Arbeitsplätze bereitzustellen.
Die nun geltende Indikatorenprüfung sollte eigentlich zu Verbesserungen in den Abklärungsverfahren führen; Zu einer klareren Abgrenzung von medizinischem Fach- Bereich mit Beurteilung der krankheitsbedingten Funktionseinschränkungen von der juristischen Beurteilung. Jedoch zeigen meine ersten Erfahrungen dass die gewachsene Versicherungs-Kultur des Abwimmelns und Ablehnen weitergeht. Sich zu wehren bedarf Kraft oder Geld oder Rechtsschutzversicherung ( kein Anspruch im Versicherungsrecht auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.)
Private Rentenversicherungen segeln still und heimlich im Schatten IV-Sparpolitik. Diese Versicherungen (2.Säule) haben enorm eingespart. Der Staat hingegen muss ein Teil der eingesparte Renten in Form von Sozialhilfe und Zusatzleistungen wieder auszahlen.
Das Problem wäre auch gelöst wenn die Unterscheidung in Unfall- und Krankenversicherung wegfallen würde. Ist die noch zeitgemäss?
Ich weiss auf jeden Fall, dass die Abgrenzung enorm Schwierigkeiten bereitet, in der Praxis.
Kommt auf den Standpunkt an: Alles, was gemäss UVG kein Unfall ist, ist Krankheit :)
Spass beiseite, die Unterscheidung kann knifflig sein, das stimmt.
In der Sozialversicherung macht die Unterscheidung schon Sinn: Arbeitnehmende Personen sollen von der Arbeitgeberin gegen Berufsunfälle versichert werden. Dann kommen die Nichtberufsunfälle dazu. (Ein paar Sonderfälle dazwischen und nebenan.)
Gegen Krankheit versichern sich alle Menschen privat. Und die, die kein UVG haben (weniger als 8h Arbeit pro Woche), haben Unfälle in der Krankenversicherung (nach KVG) gedeckt.
Stark verkürzt. Details im UVG, KVG und den Verordnungen. Etc.
Ergänzung zum medizinischen Aspekt, für Interessierte: Es gibt inzwischen handfeste Belege dafür, dass auch chronische Erschütterungen über längere Zeit zu einem Krankheitsbild heranwachsen können. Besonders gefährdet sind dabei Kontaktsportarten "... including football, boxing, wrestling, rugby, hockey, lacrosse, soccer, and skiing." Durch die immer wieder erlittenen, leichten Erschütterungen kommt es mit der Zeit zu markanten Veränderungen im Gehirn, welche teilweise auch mit krassen Veränderungen in der Persönlichkeit einhergehen.
Diese Problematik ist besonders auch in den USA an Colleges vorhanden und erkannt, wo Football schon fast "Breitensport" ist und auch nicht-Profis an den Folgen leiden.
Das trifft möglicherweise einen wesentlichen Punkt: Der Unfallbegriff nach UVG stützt sich u. a. auf "plötzlich". Hier müsste allenfalls auf ebenfalls im UVG gedeckte Berufskrankheit fokussiert werden.
Zitat koordination.ch:
Gesetzliche Bestimmung
Unfallbegriff gemäss Art. 4
Bestandteile des Unfallbegriffs gemäss Rechtsprechung
Ungewöhnlicher äusserer Faktor
Äusserer Faktor als notwendiges exogenes Element
Sportunfälle im Speziellen
Plötzlichkeit
Absicht / Eventualvorsatz
Schädigende Einwirkung
Ich finde diesen Beitrag sehr wichtig angesichts des besonders für die direkt Betroffenen himmeltraurigen Themas. Vielleicht sollte man aber auch noch darauf hinweisen, dass nicht nur Eishockeyspieler und Versicherungsjuristen darin eine traurige bzw. unschöne Rolle spielen, sondern lange Zeit auch Medien, insbesondere das Fernsehen mit seinen Übertragungen von Eishockeyspielen. Dass wiederholte „Hirnerschütterungen“ keinesfalls so harmlos sind, wie deren euphemistische Namensgebung, ist an sich in (sport-) medizinischen Kreisen seit langem bekannt; man sollte viel eher von Schädel-Hirn-Traumata sprechen, die besonders fatal sein können, wenn sie wiederholt auftreten. Das scheint aber sehr lange auch bei den Kommentatoren von Eishockeyspielen auf SF noch nicht zur Kenntnis genommen worden zu sein. Viel zu häufig wurden (und werden noch immer?) Fouls gegen den Kopf des Gegners mit einem gewissen Achselzucken und dem Hinweis abgetan, Eishockey sei halt eine Kontaktsportart und männlich und so weiter. Ich habe mehrmals darauf per Mail reagiert, aber keine wirklich von Verständnis zeugende Antwort erhalten, bloss nichtssagende Stellungnahmen wie etwa, meine interessanten Bemerkungen würden im Debriefing der Sendungen berücksicntigt werden ...
Das tut mir sehr Leid, was dieser Profi erleben musste. Habe 1998 auch einen Unfall erlebt und musste den Rücken operieren lassen. Leider misslang diese OP. Ich leide seither unter grauenvollen Rücken Schmerzen. Was ich mit der IV und anderen Versicherungen erlebt habe, deckt die Aussagen zu 100%.
Mittlerweile bin ich pensioniert, aber als Selbständig Erwerbender seit 1989 mit 4 Kinder, habe ich sehr schwere Zeiten durchmachen müssen. Wünsche Herrn Walsky viel Kraft und dass die Vaudoise endlich bezahlen muss und wird. Es muss dringend einiges sich ändern, was Usanz von Versicherungen anbelangt.
Was mir in dem Artikel fehlt: welche Nachteile entstehen ihm, wenn er seine Kosten über die Krankenkasse abwickelt statt über die Unfallversicherung?
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