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Da haben sich die Mieter aber schön über den Tisch ziehen lassen, sie wären vollständig im Recht gewesen. Das im Artikel beschriebene Verhalten der Vermieterschaft ist rein schikanös und grenzt - zumindest aus Laiensicht - an Nötigung.
Das Gericht hat hier nichts aufgeteilt. Die Parteien haben (mit Hilfe des Gerichts) einen Vergleich geschlossen, in welchem sie vereinbart haben werden, dass die Kläger die Klage im Umfang der Hälfte des geltend gemachten Betrages zurückziehen und die Beklagten sie im übrigen Umfang anerkennen. Die Aufgabe des Gerichts beschränkt sich danach darauf, den Vergleich zu Kenntnis zu nehmen und das Verfahren abzuschreiben sowie die Kosten zu verteilen (i.d.R. wiederum gemäss Vereinbarung der Parteien im Vergleich, in casu wohl je hälftig).
Dass die Autorin uns nicht mitteilt, weshalb sich die Parteien so geeinigt haben, liegt daran, dass sie es wohl selbst nicht weiss. In Zivilprozessen ist die Hauptverhandlung zwar öffentlich. Vergleichsgespräche sind es aber nie. Wird also ein Vergleich geschlossen und muss demzufolge kein Urteil gesprochen werden, erfährt die Öffentlichkeit weder Inhalt noch Gründe des Vergleichs. Den Parteien ist es natürlich freigestellt, Dritte (zB die Journalistin) oder die Öffentlichkeit von sich aus zu informieren, sofern kein Stillschweigen vereinbart worden ist.
Dario Silberschmidt hat es bereits erklärt: Nach den Plädoyers der beiden Anwälte mussten die Medien den Saal verlassen. Später habe ich vom Gericht erfahren, dass es einen Vergleich gab. Wie er aussieht - in diesem Fall, dass hälftig geteilt wurde - muss man bei den Parteien erfragen. Diese entscheiden selber, ob sie auch Auskunft geben wollen.
Nach dem Lesen des Artikels frage ich mich, was die Mieter falsch gemacht haben.
Recht erhält, wer solventer ist . Die vom Sozialstatus her betrachtete unterlegene Partei arrangiert sich vorzeitig mit ungerechten Vergleichen, da sie keinen Grund hat, weder dem Vermieter noch dem Gericht zu trauen ... was noch an Unvorstellbarem auf sie zukommt, falls sie sich weiter wehrt.
Sie werden sich überlegen, auf welche Art man hierzulande einen anständigen Daseinsplatz in Würde ergattert und womöglich ein Haus bauen .
Zersiedelung ist auch die Folge ungenügenden Mieterschutzes.
Der grosse "Rest" der Bevölkerung arrangiert sich auswegslos mit überteuerten Mieten und lebt in belastenden Wohnsituationen.
Wenn die Bericherstattung zum Fall akkurat ist, ist dieser 50:50-Vergleich zweierlei: Schade für die Mieter und ein Armutszeugnis für das Gericht.
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