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Ein Hoffnungsschimmer, fürwahr! Leider ist sehr zu befürchten, dass die Realität anders aussehen wird. Einflussreiche und finanzmächtige Kreise werden grossen Widerstand leisten und mit allen Mitteln einer dringend angezeigten konsequenten Klimapolitik Steine in den Weg legen. Hierzulande besonders; denn wo kämen wir hin, wenn sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet würde. Fremde Richter! Die über unser ureigenes Schweizer Klima bestimmen! Wir wollen doch frei sein, wie die Väter waren und gemäss dem Volchswillen (und sei es auch nur mit dem Ständemehr) selbstverantwortlich entscheiden, wie wir unsere Schweizer Umwelt und unser Schweizer Klima kaputt machen.
Einflussreiche und finanzmächtige Kreise werden grossen Widerstand leisten und mit allen Mitteln einer dringend angezeigten konsequenten Klimapolitik Steine in den Weg legen. Hierzulande besonders; denn wo kämen wir hin, wenn sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet würde.
Wer wäre so naiv, etwas anderes zu erwarten, lieber Herr Kienholz? Das ist mit Sicherheit auch den Klimaseniorinnen bewusst, die mit ihrer Klage gegen die ungenügende Klimapolitik des Bundes seit 2016 auf dem Weg durch die Instanzen sind und letzten November den EGMR eingeschaltet haben, nachdem sie vor UVEK, Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht kein Gehör fanden.
Dass etwas harzig werden würde und die Erfolgsaussichten nicht überwältigend sind, muss ja nicht heissen, dass man von vornherein resigniert. Je mehr Druck von allen Seiten auf die offizielle Klimapolitik aufgebaut wird, umso besser. Kleinere Vereinigungen und NGOs sind agiler und können sich besser auf ein Thema fokussieren als politische Parteien, die diverse Themen beackern und einen Gutteil ihrer Energie in Wahlkämpfe investieren (müssen), um ihre Macht zu erhalten und auszuweiten. Synergien bringen oft mehr als Abgrenzung.
Der Klimaaufsteller des Jahres.
Mit Freiwilligkeit kommen wir nicht weiter. Der Versuch, alle Emissionen einzupreisen, scheitert immer wieder am Wiedestand der Konsumenten. Die Begrenzung der Emissionen bei den Unternehmen anzusiedeln, die klimaschädliche Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten, die diese Güter begünstigen, macht Sinn.
Insbesondere der Einbezug von Konventionen und internationales Recht wie Menschenrechte usw. tut Not. Sonst bleiben es Papiertiger.
Die grossen Akteure in der Marktwirtschaft, ebenso Staaten, versuchen immer wieder, aus wirtschaftlichem Kalkül, die Anwendung dieser international, gemeinsam entwickelten Grundlagen der modernen Gesellschaft und vereinbarten Konventionen zu unterminieren. Gerichte sprechen klagenden, betroffenen Organisationen, Privatpersonen und Volksgruppen ihre rechte ab.
Wie immer dürfen wir gespannt sein, wie in ähnlichen Fällen in der Schweiz geurteilt wird.
Viel Hoffnung habe ich nicht, dass wir in den nächsten Jahren Urteile sehen, die gesellschaftliche Rechte hochhalten, welche dagegen die marktwirtschaftliche Tätigkeiten eindämmen.
Wollen wir wetten?
Das ist durchaus ein sehr interessantes Urteil. Allerdings muss es erst einmal Bestand haben über die Instanzen hinweg. Darüber hinaus möchte ich aber Folgendes zu bedenken gehen, was leider m. E. in diesen Diskussionen (Stichwort Divenstments) häufig vergessen wird: Assets, die einem Unternehmen Ärger bereiten, können verkauft werden. Dadurch - in Verbindung mit einer privaten, also nicht börsenkotierten Käuferschaft - werden kritische Produkte und Prozesse der öffentlichen Wahrnehmung und auch Einflussmöglichkeit von institutionellen wie privaten Anlegern (Stichwort: Engagement) entzogen. Es bleibt also abzuwarten, ob das Urteil materiell(!) wirklich den - an sich natürlich begrüssenswerten - Schub bringt.
Das ist ein sehr guter Hinweis und in der Tat ein Problem – das sich m.E. nur dadurch lösen lässt, dass der Betrieb der entsprechenden 'Assets' – sprich – die Förderung fossiler Brennstoffe verboten oder zumindest stark erschwert wird, ebenso die Verwendung der entsprechenden Produkte – auf dass es sich irgendwann nicht mehr lohnt. Und das ist natürlich wiederum aus verschiedenen, mitunter politischen Gründen schwierig, CO2-Gesetz lässt grüssen. Das Urteil ist ein Mosaikstein – es braucht das Engagement an allen Fronten. Im Übrigen: Etwas über Divestments und wo die Assets dann landen wäre ohnehin mal eine schöne Republik-Recherche.
Ich hätte zwei Verständnisfragen:
Konsens, dass Menschenrechte Schutz vor den Folgen des Klimawandels bieten
Wie ist das gemeint? Mein Recht auf Leben stützt mich vor der Sturmflut ...?
geben die G-20-Staaten noch immer dreimal so viel öffentliche Gelder für Öl, Gas und Kohle aus wie für erneuerbare Energien
Sind mit "öffentliche Gelder ausgeben" ebenfalls Investitionen gemeint? Oder gar Subventionen?
das “müssen“ am Satzende gilt auch für den ersten Teil des Satzes.
„…allgemeinen internationalen Konsens, dass Menschenrechte Schutz vor den Folgen des Klimawandels bieten müssen und dass Firmen diese Menschenrechte beachten müssen“
A. M.,
genau, wie unten bereits erklärt. Das ist auch die Logik der Klimaklagen, die sich gegen Staaten richten, wie beispielsweise jene der Klimaseniorinnen. Die Argumentation lautet: Ihr Recht auf Leben verpflichtet den Staat dazu, alles daran zu setzen, zu verhindern, dass die Klimakatastrophe eintritt. Allerdings hat das Gericht der Klägerschaft in dieser Frage nicht recht gegeben. Interessant wird sein, was der EGMR dazu in den mittlerweile 4 anhängigen Klagen sagt. Die Tendenz bei den nationalen Gerichten ist (sogar gegenüber Staaten, die Klassischerweise die durch Menschenrechte verpflichteten Entitäten sind), dass das Recht auf Leben durch die derzeitige Klimapolitik nicht verletzt wird.
Ja. So zum Beispiel auch Covid19-Recovery-Progamme.
Erfreulich. Auch bei den Schweizer Klimaseniorinnen gibt es Hoffnung.
Auch in der Schweiz haben wir eine Tradition einer prinzipienbasierten Gesetzgebung, die Gerichten grossen Spielraum beim Auslegen des Rechts geben.
[1] Damit kann die Justiz besser auf neuartige Gegebenheiten eingehen und die Legislative kann sich in ihrer Arbeit auf das Wesentliche konzentrieren. Das ist auch einer der Gründe dafür, weshalb unsere Gesetze im Vergleich zu denen anderer Länder oft weniger detailversessen und einfacher zu verstehen sind.
Gleichzeitig ist es heikel, wenn Gerichte Politik machen. Was, wenn ein Richter der AfD Angela Merkel wegen ihrer Willkommenskultur für durch Asylbewerber begangene Verbrechen für mitschuldig erklärt? In solchen Fällen ist es wichtig, höhere Instanzen zu haben, die das Urteil korrigieren können, bevor es vollstreckt wird.
Genau dies hat das niederländische Bezirksgericht aber in diesem Fall unterbunden, indem es der Einsprache durch Shell die aufschiebende Wirkung entzog. Gerade wenn ein Gericht “innovative” Urteile fällt, wäre es wichtig, die Korrekturmechanismen der Justiz zu respektieren und es Shell zu ermöglichen, das Urteil anzufechten, bevor die Rechtswirkung eintritt. Abgesehen davon, dass dieses unnötig aggressive Vorgehen Angriffsfläche bietet, verärgert das Bezirksgericht damit auch die nächsthöhere Instanz. Das ist dem weiteren Verlauf des Falles nicht unbedingt zuträglich.
[1]: Der Richter als Gesetzgeber: https://books.google.com/books/abou…W9vgEACAAJ
Excusez für die Werbung: Wer hierzulande zu erwartende Bussen für zivilen Ungehorsam im Rahmen der Klima-Aktionswoche unterstützen will, bitte hier weiterlesen: https://wemakeit.com/projects/rise-…?locale=de
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