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Politologin | Universität Oxford
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Etwas vom Besten, was ihr bisher gebracht habt. Vielen Dank Herr Hanimann, dass sie vor allem an den Fällen, bei denen so viel Einigkeit herrscht, dranbleiben.
Der Beruf des Herrn wird ja nicht erwähnt. Ich gehe weniger von einem Nwalt als von einem weiteren Psychologen/Osychiater aus. Ich weiss allerdings nicht, wie weit das Ärzteteheimnis geht. In beiden Fällen, also sowohl bei ihm wie auch bei der Verurteilten, scheint mir die Angst vor dem wahren Mörder im Vordergrund. Deshalb, so interpretiere ich das, geht es darum, möglichst wenig zu sagen, sodass niemandem etwas zustösst. Um diese Zukunft geht es, und weniger um ihre Zukunft in der Haft.

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herzlichen Dank für das Lob!

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Irgendwie hab ich jetzt grad Dürrenmatt im Kopf!

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In der Tat eine seltsame Geschichte.
Mir stellt sich vor allem auch die Frage, warum dieser Anwalt mit seinem Verdacht nicht zur Polizei ging? Ich vermute, es gilt eine Art Vertraulichkeitspflicht. Aber erstreckt sich die wirklich so weit, dass einem solch gravierenden Verdacht nicht nachgegangen werden darf?
Bin gespannt auf die weiteren Folgen.

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· editiert

Eine Interessante Frage.

Soweit mir bekannt, gilt für Anwälte grundsätzlich eine Schweigepflicht, welche aber grundsätzlich umgehbar ist --> NZZ - Durchlöchertes Amtsgeheimniss

Meine persönliche, weder juristisch noch psychologisch fundierte Sicht auf Basis von diesem Artikel ist, das Caroline H. sich selbst als gefährlich einstuft und sich deshalb selbst wegsperren lassen wollte, bzw. aktiv darauf hingearbeitet hat und deshalb diese Art der Verteidigung abgelehnt hat. Woran sich der Verteidiger halten muss.
Solche Mutmassungen muss man aber als das sehen, was es ist: Ein Eindruck, welcher irgendwo im Bereich des Möglichen liegen könnte oder auch nicht.

Staatsanwälte sind an ein hoher Verurteilungsrate interessiert, Verteidiger an möglichst vielen Freisprüchen oder milder Strafe, denn das nützt der eigenen Karriere. Die "Wahrheit" als solches, ist nicht wirtschaftlich verwertbar, aber allenfalls, so kann man zumindest hoffen, in der Mitte, annäherungsweise auffindbar.
Aber eben nicht immer zwingend, vor allem dann, wenn der/die zu Beuteilende, ein Interesse daran zeigt, verurteilt zu werden. Sei es um Andere zu schützen oder wie mutmasslich bei Caroline H., die zu Beurteilende sich selber wegsperren lassen möchte.

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Frau L., das könnte an der Besetzung der Gerichte liegen, Richter Wahlen unterstanden damals ausschliesslich den regionalen Gebräuchen. Ausserdem war es ja auch die Zeit der Bundes Fischen, hier in unserer Region auch die Zeit einer "Geheimarmee". Ich denke er hat sich nicht getraut. Er bezweifelte ob er damit durch kommen könnte, eher die Lage seiner Klientin noch schwieriger mache.

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ich habe die Geschichten dieser Frau wenn sie öffentlich waren, im Laufe der Jahre stets gelesen. Offenbar wuchs sie in unserer Nachbarschaft auf. Sie hätte mit meinen Kindern zur Schule gegangen sein müssen. Niemand erinnerte sich an sie. Meines Erachtens war das aber nicht im Kanton Luzern! Vielleicht ihre vermuteten folgenden Untaten.
Psychologische Betreuung jener Zeit sollte ohnehin hinterfragt werden, denn es ging oft nur darum, den "Willen" eines Delinquenten zu brechen. Das war damals oft Kern der Behandlung. Man ist fast an Carlos und seine Aggressionen erinnert.
Vielleicht hat die Frau heute einfach genug, sie erträgt die Behandlungen nicht mehr und ist lieber weggesperrt. Damals hiess es, dass sie sogar in der Einzelhaft gefesselt bleibe, um sich selber und Betreuer nicht anzugreifen. Tatsächlich war man teilweise an „Teufelsaustreibung“ erinnert. Ein Wunder, dass sie nach 20 Jahren Einzelhaft überhaupt noch halbwegs vernünftig reagieren kann.
Vermutungen helfen jedoch definitiv nicht weiter. DNA Analysen werden immer besser, siehe gültige Ergebnisse, die man sogar bei Mammut Funden beweisen kann.
Mir persönlich scheint das der einzige Weg Klarheit zu schaffen. Alles andere ist zusätzliche Plagerei eines Menschen. Gut machen kann man das eh nie mehr.

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Sehr geehrte Frau A.,
nein, das war tatsächlich nicht im Kanton Luzern, aber wir haben darauf verzichtet, genaue Angaben zu ihrem damaligen Wohnort zu nennen.
viele Grüsse

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Eine ganz traurige und schwierige Geschichte. Schaut man sich den DOK vom Schweizer Fernsehen an, zweifelt man nicht daran, dass Caroline H. die Taten begangen hat. Jetzt aber die Aussagen von Herr Hugentobler ...... bin sehr gespannt auf die weiteren Folgen.

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"dann gute Nacht Schweizer Justiz" ... Nein, sicher nicht. Ich erachte unsere Justiz als stabil und fair, das Gericht hat anhand der damaligen Faktenlage geurteilt und sicher im Ansatz "in dubio pro reo" gehandelt. Fehlurteile kann es in jeder Justiz auf beide Seiten geben, es ist schlussendlich immer noch ein menschliches Gericht, keine Maschine. Und nach 20 Jahren taucht einer auf mit einem Verdacht, sollten die Fakten wirklich eine neue Sicht hervorbringen kann das Urteil revidiert werden, aber es könnte genauso gut ein "Profilierungsgschmäckle" vorliegen, meine persönliche Meinung.

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Ganz grosse Recherche von euch. Bleibt dran!!! Sollte sich jemals herausstellen, dass die vermeintliche Täterin gar nicht die Täterin ist/ war, dann gute Nacht Schweizer Justiz. Eine Frage noch:
Was ist denn mit der Buchhändlerin? Diese Dame hat ja den brutalen Überfall knapp überlebt. Hat sich dieses Opfer jemals über den Täter/ die Täterin geäussert? Kann sie sich an ein Gesicht erinnern?

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Personal- und Rechnungswesen
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Zweifellos eine spannende Geschicht. ABER: warum meldet sich Herr Hugentobler erst nach 16 Jahren ?!

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