Die Republik ist nur so stark wie ihre Community. Werden Sie ein Teil davon und lassen Sie uns miteinander reden. Kommen Sie jetzt an Bord!

DatenschutzFAQErste-Hilfe-Team: kontakt@republik.ch.



Leserin
·

Das Staatssekretariat gibt keine Einsicht in die positive Begründung, gestützt vom Verwaltungsgericht. Gibt es keine Möglichkeit, diese Einsicht zu erwirken? Ich verstehe einfach nicht, wie DIE Schweiz sich als Hüterin der Menschenrechte sehen und darstellen kann, in der Bearbeitung der Asylanträge aber v.a. politische Mehrheitshaltungen, sprich Abwehr vorherrschen. Die Ungleichbehandlung von Geldflüchtlingen und solchen, die nur ihr versehrtes Leben mitbringen ist widerlich.

100
/
1

Das Staatssekretariat gibt keine Einsicht in die positive Begründung, gestützt vom Verwaltungsgericht. Gibt es keine Möglichkeit, diese Einsicht zu erwirken?

Mir scheint es durchaus möglich, die Einsicht in die Begründung zu erzwingen. Jedoch wird das wohl zu aufwändig sein, damit sich jemand diese Last auf sich nimmt.

Als Versuch eines aussenstehenden, die möglichen Wege zu erfassen:

Im Artikel steht

Mehr ist über den positiven Entscheid nicht bekannt. Sowohl Yonas als auch der Republik und «Reflekt» hat das Staats­sekretariat Einsicht in die Begründung verwehrt – eine Praxis, die Usus ist und vom Bundes­verwaltungs­gericht gestützt wird.

Eine einfache Suche hat das hier verlinkte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgebracht. Diesem entnehme ich, dass positive Entscheide wohl nicht gross begründet werden. In einem juristischen „Massengeschäft“ scheint mir dies aus aufwandsgründen grundsätzlich nachvollziehbar. Weshalb sollte ich viel Zeit darauf verwenden, einen unbestrittenen positiven Entscheid lange zu begründen, wenn ich noch viele Gesuche möglichst rasch behandeln sollte. Soweit gibt es eigentlich keine Begründung, in die Einsicht verlangt werden kann.

Gemäss dem verlinkten Urteil kann jedoch eine verlangt werden. Dies wäre also der juristisch richtige Schritt, um an eine Begründung zu gelangen, die jedoch nur Yonas offensteht. Die Begründung müsste dann aber erst noch geschrieben werden.

Umgangssprachlich wird der Artikel wohl nicht ein juristischen Begriff der Entscheidbegründung gemeint haben, sondern die Gründe für den Entscheid. Ob und in welcher Form diese vorliegen, weiss ich nicht. Sie könnte in der Form einer ‚Notiz‘ des Fallbearbeiters vorliegen. In diese gibt es keine (formelle) „Akteneinsicht“ der Verfahrenspartei, da es sich gemäss dem Gericht um ein „internes Dokument“ handelt. In ein solches Dokument könnte jedoch (vermutlich) gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht verlangt werden, da es ein amtliches Dokument sein dürfte.

Sie hätten damit also vermutlich zwei Möglichkeiten, Einsicht in die Begründung zu erlangen. In praktischer Sicht können Ihnen jedoch viele Hürden in den Weg gelegt werden, wenn die Behörde das Dokument nicht herausgeben will. Eine Rechtsverweigerungsbeschwerde oder eine ‚Erzwingung‘ der Herausgabe über das BGÖ kann viel Zeit, also Aufwand und Dauer, in Anspruch nehmen.

15
/
1

Vielen Dank für Ihre Frage C. D. und die ausführliche Antwort, N. W.. Wir von REFLEKT gehen aufgrund des von Ihnen erwähnten Entscheids ebenfalls davon aus, dass es mit viel Aufwand möglich sein könnte, eine Art von Begründung zu erhalten. Auch wenn es nicht "die" Begründung des Asylentscheids ist, welche ja als internes Dokument gilt. Wir wissen, dass schon zahlreiche Jurist:innen versucht haben, Einsicht in diese Begründungen zu erhalten. Daher würde es mich überraschen, wenn eine einfache Anfrage via Öffentlichkeitsgesetz erfolgreich wäre. Aber ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren. Den ersten Weg werden wir jedenfalls verfolgen.

4
/
0

„No news, good news“ - vielleicht erinnert sich jemand an diese zynische Bemerkung von Frau Elisabeth Kopp im Zusammenhang mit der Rückweisung Tamilischer Flüchtlinge in den achtziger Jahren.
Geändert hat sich nichts.
Einen grossen Dank allen, die sich hartnäckig des Unrechts, das diesem Flüchtling widerfahren ist, angenommen und publik gemacht haben!
Ob sich nach diesem Bericht etwas ändern wird?
Ich habe da meine grossen Zweifel, was unsere gut geölte Abschreckungsmaschinerie angeht, zumal wir ja nun zu wissen meinen, was „richtige“ und was „falsche“ Flüchtlinge sind.

79
/
2
Mitdenker
·

Nein, diese Aussage von Kopp hatte ich nicht mitgekriegt, aber es passt zur Scheinheiligkeit der Ex-Bundesrätin, die sich selbst als Opfer inszenierte, nachdem sie ihren Mann mit Insiderwissen warnte und abdanken musste. (Ehrlicherweise muss man an dieser Stelle bemerken, dass ein männlicher Bundesrat das damals wahrscheinlich ausgestanden hätte.) Ich erinnere mich aber, dass zu dieser Zeit bekannt wurde, das Ehepaar Kopp (Wirtschaftsanwalt und Bundesrätin würde "legal" null Einkommen "versteuern".
Und es passt auch zum "neuen alten" Kurs der Burkhart-FDP, die sich bei diesen Themen lieber mit der SVP als mit Folteropfern solidarisiert...

22
/
3

Frau Keller Suter meinte ja auch, nachdem man Afghanistan im Stich gelassen hatte, es sei jetzt TECHNISCH nicht möglich, Flüchtlinge aus Afghanistan aufzunehmen. Bei Steuerflüchtlingen ist das technisch nie ein Problem.
Und sie haben recht Herr S. - die Kopps bezahlten weder Einkommens- noch Vermögenssteuern. Das waren ganz arme Schlucker mit ihrem grossen Anwesen am Gardasee.

43
/
0

Erschreckend, wenn auch eigentlich bei der aktuellen Asylpolitik gegenüber Menschen aus Eritrea erwartbar. Klar kann man nie genau im Voraus wissen, was mit jemandem passiert, den man zurückschickt, und auch ein ziemlich repressives Regime wird nicht absolut jeden und jede foltern oder umbringen. Dennoch sollte klar sein: Lieber lässt man zehn Leute hier bleiben, denen nach einer Rückkehr/Ausschaffung nichts passiert wäre, als dass man eine Person zurückschickt, die dann gefoltert oder ermordet wird. Siehe auch den Fall Stanley Van Tha (aus der Schweiz nach Myanmar ausgeschafft und gefoltert). Nach Eritrea sollte man angesichts der dortigen Menschenrechtslage nur Leute zurückschicken, bei denen es ausdrücklich Gründe gibt, anzunehmen, dass die Person nicht bedroht wäre (z.B. nachweisbare Nähe zum herrschenden Regime). Alle Anderen sollten endlich aus der unwürdigen Nothilfe oder «Vorläufigkeit» befreit werden und somit eine echte Chance auf Stabilität und Integration bekommen.

62
/
2

Natürlich gibt es Fälle, wo fälschlicherweise eine Person ausgeschafft wurde. Was es aber auch gibt, sind die zahlreichen Versuche das System auszunutzen. Ich nehme an, alle Kritiker des SEM können ohne weiteres erkennen, wer tatsächlich in Not ist und wer das System ausnutzen möchte.

Ich habe selbst erlebt, wie selbsternannte Gut-Menschen die Flüchtlinge unter Druck setzen, damit Sie in deren Namen gegen das ach-so-böse Schweizer System kämpfen können. Zu fünft oder mehr reden Sie auf Flüchtlinge ein um angebliche Menschenrechtsverleztungen der Schweizer Behörden heraus zu pressen.

10
/
69

Selbsternannte Gutmenschen? Sicher nicht! Leute wie Sie beschimpfen Menschen, die sich um bedrohte oder gefolterte Menschen kümmern, als Gutmenschen. Was sind denn Sie? Ein Schlechtmensch und noch stolz darauf?

55
/
2

Ich beschimpfe diese Leute nicht, fordere aber mehr Konsequenz. Es ist einfach, Unterstützung und Gerechtigkeit für Flüchtlinge zu fordern, solange man schön distanziert in der warmen Stube sitzt und der Staat für alles bezahlt.

Ich bin weder Schlechtmensch noch Gutmensch; ich bin Mensch und leiste meinen gesellschaftlichen Beitrag im Rahmen meiner Möglichkeiten. Aber ganz sicher bin ich kein heuchlerischer Möchtegern-Gutmensch!

9
/
43

Seit Jahren wird das Asylwesen verschärft. Hetze gegen Notleidende wird zur Normalität. Solche Fälle wie Yonas gibt es sicher noch viel mehr. Wieder einmal muss man sich schämen.

55
/
3

Wie lange braucht es, bis die Leute begreiffen, dass das SEM politisch entscheidet. Wie so oft in der Schweiz, sind diese Zustände das Resultat von SVP und Konsorten.

38
/
1
Enarchist & Anfänger
·
· editiert

Der Artikel liefert Hinweise darauf, dass beim SEM Menschen über Lebensumstände, ja über Leben oder nicht, entscheiden, die sich nicht genügend für das Ergehen dieser Menschen interessieren. Entweder ist das System überholbedürftig oder das Personal muss ausgewechselt werden. Oder beides.
Man könnte Menschen auch ernst nehmen abgesehen von dem, was sie via Übersetzung sagen oder nicht sagen. Gefühlslagen bieten genauso wichtige Informationen. Die meisten Menschen haben z.B. Spiegelneuronen. Soll mir niemand vormachen, Angst würde man einer Person nicht anmerken.
Und überhaupt könnte man einfach grosszügig sein und auf kleinliches Kontrollieren verzichten.

34
/
3

Dem Reporterkollektiv, das den Fall Yonas wiederaufgenommen hat und den Freiwilligen, die sie dabei unterstützten, gebührt grosser Dank für die hartnäckigen Nachforschungen. Es wäre wirklich an der Zeit, dass sich bei SEM und Bundesverwaltungsgericht etwas bewegt. Im Gegensatz dazu entnehme ich dem Artikel jedoch noch immer dieselbe Argumentation wie wir sie seit Jahren von den Asylbehörden immer und immer wieder hören. Im Bericht über Yonas sagt das SEM, ich zitiere die „Republik“:

„Die Praxis wird dann angepasst, wenn neue Erkenntnisse zur Bedrohungslage in einem Land vorliegen oder wenn das Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid des SEM in genereller Weise korrigiert“ ... „Einen Wegweisungsstopp werde es dann geben, wenn man zum Schluss käme, dass alle Leute, die zurückkehren, konkret bedroht sind. Das sei aktuell nicht gegeben“ .... „Selbstverständlich schauen wir uns aber den Fall an. Falls die Bedrohungslage anders geworden ist, könnte dies in letzter Konsequenz auch zu einem Wegweisungsstopp führen. Es bestehe aber auch die Möglichkeit, dass dem SEM im Asylverfahren Informationen vorenthalten worden seien, die für die Einschätzung wichtig gewesen wären.“

Auch hier wieder die Zuweisung der Schuld an den Asylsuchenden. An anderer Stelle noch einmal: „Yonas habe bei seinem ersten Asylgesuch widersprüchliche Aussagen gemacht und etwa nicht erwähnt, dass er an einer regierungskritischen Demonstration in Genf teilgenommen hatte. Sprecher Daniel Bach weist darauf hin, dass das SEM auf korrekte und vollständige Angaben angewiesen ist, um die konkrete Gefährdung einer Person einschätzen zu können.“ (Zitat „Republik“).

Typischer SEM-Newspeak: Die Asylsuchenden sind schuld, sie haben dem SEM „Informationen vorenthalten“. Das SEM weiss Nichts von einer Veränderung der Situation in Eritrea, das Prinzip des Untersuchungsgrund-satzes ist für das SEM nicht verpflichtend. So haben z.B. SEM und BVG seit November 2020 konsequent und immer wieder in Negativurteilen gegen junge Eritreerinnen und Eritreer den blutigen, menschenrechtsverachtenden Eingriff Eritreas in den fürchterlichen Bruderkrieg in Äthiopien als „Unruhen in Tigray“ bagatellisiert, sie übersehen die Morde, Vergewaltigungen, Brandschatzungen durch eritreische (und andere) Truppen und negieren die „konkrete Gefährdung“ von Rückkehrern bei ihrer Rekrutierung nach einer „freiwilligen“ Rückkehr in ihr Heimatland. Genauso haben BVG und SEM bei den verhängnisvollen, innenpolitisch motivierten Praxisverschärfungen der Jahre 2016 – 2018 gegenüber eritreischen Asylsuchenden mit geradezu schludrigen Länderrecherchen ein Konstrukt produziert, wonach „sich aus den Akten keine Anhaltspunkte ergeben, dass dem Eritreer im Falle einer Rückkehr „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine durch Art. 3 EMRK verbotene Strafe oder Behandlung droht“. Der Vollzug der Rückkehr stelle keine konkrete Gefährdung dar und sei zumutbar. Yonas (und alle anderen eritreischen Asylsuchenden in wehrdienstpflichtigem Alter; Zusatz durch Autor) sei demzufolge zur Ausreise und damit zur Rückkehr in die eritreische Diktatur verpflichtet.“

Ich finde es verhängnisvoll, wenn auch in dem im übrigen gut recherchierten Artikel der „Republik“ dem SEM das Schlupfloch offeriert wird, die Asylpraxis weiterhin zu personalisieren, wie es die Verteidigerin von „Yonas“ in etwas falscher Vorsicht tut: „Die Risikoeinschätzung war in diesem spezifischen Fall falsch“. Richtig ist vielmehr, dass die Risikoenschätzung systematisch falsch ist. Richtiger und wichtiger ist die Schlussfolgerung der Rechtsanwältin im nächsten Satz: „ Es stelle sich die Frage, aufgrund welcher zuverlässiger Quellen diese und andere Einschätzungen vorgenommen worden seien. Wenn die Quellenlage unsicher ist, muss man eher vorsichtig sein und zugunsten der Asylsuchenden entscheiden“. Das SEM und das BVG interpretieren die „unsichere Beweislage“ regelmässig gegen die Asylsuchenden und nicht „im Zweifelsfalle für ...“. Aussagen zur persönlichen Situation werden systematisch als „unglaubwürdig“ qualifiziert und dass die supponierte „unsichere Beweislage“ durch das repressive Regime willkürlich selber produziert wird, nehmen SEM und BVG billigend in Kauf. Signale, auch von vertrauenswürdigen Quellen, werden geflissentlich übersehen oder mit anderen, z.T. sehr zweifelhaften Quellen „widerlegt“. Mit der gegenwärtigen Praxis werden Hunderte von meist jungen Menschen aus einer düsteren Diktatur, welche bei uns um Schutz ersucht haben, seit Jahren in einer „Nothilfe“ gehalten, von der mein Mitkämpfer Daniel Winkler in der NZZ kürzlich zu recht feststellte: „Für die Lebenslage der Betroffenen ist das Wort Nothilfe ein zynischer Begriff. Das System ist auf massive Vergrämung angelegt. Ein Leben im Gefängnis bietet mehr Perspektiven als eines unter dem Nothilferegime notabene in einem Rückkehrzentrum.“ Unsere Politik, die Behörden und Gerichte machen uns mit dieser Praxis indirekt zu Mittätern. In der Zukunft wird man sich nach der Einsetzung einer Historikerkommission blauäugig im Parlament entschuldigen.

30
/
2
Software Ingenieur, Mami, Näherin
·

Danke für den Beitrag. Ich bin so froh, hat es Yonas geschafft. Gleichzeitig bin ich so wütend auf ein System, welches ihn und so viele andere solchen Strapazen aussetzt. Ich finde das Asylsystem der Schweiz absolut unwürdig.
Was hilft es wenn sich so viele Menschen in Nothilfe befinden? Den Menschen geht es ohne Perspektive schlecht, die Schweiz hat auch nichts davon. Man sollte den Menschen viel eher eine Perspektive ermöglichen.
Ich betreue seit einem halben Jahr einen jungen Flüchtling. Man sieht einfach wo auch jemandem mit Status F (also eigentlich kein "Flüchtling" gemäss unserem System) viele Steine in den Weg gelegt werden... Nothilfe kann ich mir kaum vorstellen. (Ich sehe aber zumindest von wie wenig Geld man leben muss weil wir seit 6 Wochen ukrainische Flüchtlinge aufgenommen haben und diese temporär bis Status S bewilligt wird Nothilfe erhalten. Unvorstellbar wie man jahrelang von so wenig Geld leben kann.)

30
/
2

Bitte entschuldigen Sie meine Naivität, aber was bewegte Yonas denn noch einmal in die Schweiz zu kommen nach dem er schon einmal fälschlicherweise abgelehnt wurde? Gab es für ihn tatsächlich keine bessere Option als sich nochmal unserem Asylsystem auszusetzen? Ich will hier echt keinesfalls Opfer-Bashing betreiben, aber ich verstehe nicht, warum er in die Schweiz zurückkehren will, nachdem er dies hat durchmachen müssen. Hab ich etwas überlesen oder weiss ich etwas nicht über den Asylprozess?

6
/
9
· editiert

Zum Beispiel die Tatsache, dass seine Partnerin und sein Kind bereits hier auf ihn warteten?

20
/
0

Ahja genau, danke. Dachte irgendwie sie seien beide in Griechenland.

7
/
2

Einer muss entscheiden und der macht Fehler. Nicht mal der Papst ist unfehlbar. Also korrigieren wir den Fehler . Kann ja sein dass noch eine Entschuldigung dazu geliefert wird.

3
/
29
Verlegerin
·

Dumm nur dass der Fehler passiert obschon schon kange gensu davor gewarnt wird. Schlechte Ausrede..

20
/
0
NL
·
· editiert

Wieder einmal heisst es in der Asylpolitik:
„Man müsse den Einzelfall prüfen.“
In der Recherche <Von unsichtbarer Hand >(11.01.2022) war zu lesen über die Praxis des Bandlimaten. Das Ergebnis des Bandlimaten werde in 45% der Fälle abgeändert, besonders häufig bei Ausländer und Asylentscheiden. Das sagt genug darüber wie in der Schweiz „geprüft“ wird.
Wo bleibt das Mitgefühl für Menschen in Not bei den Behörden?
Liebe Republik Crew: Danke für das unerschütterliche Engagement!!!

20
/
1

Die beklemmende Frage bleibt: Wie vielen ist es so ergangen wie Yonas, von welchen wir nie wieder etwas hörten?

14
/
1

Das ist in der Tat die beklemmende Frage. Statt ein minimalstes Monitoring zu diesem Thema durchzusetzen, werden in Eritrea eher fragwürdige "Entwicklungsprojekte" unterstützt. Das Problem ist, das die Schweiz Ausschaffungen und "freiwillige Rückkehren" nach dem Prinzip "Ex und hopp" vornimmt. Das passiert auch in anderen Zielländern der Rückführungspolitik.

4
/
0

Ich hatte unter meinen Deutschschülern 3 Eritreer, deren Anträge von SEM und Gericht abgelehnt wurden. Sie sind dann in Europa weitergeflohen; wegen der Pandemie konnten sie nicht in die Schweiz zurückgeschafft werden.

Einer hat inzwischen in Belgien Asyl erhalten, die beiden anderen in Grossbritannien.
Auch solche Fälle belegen die Fragwürdigkeit der Massstäbe der zuständigen Behörde bei der Beurteilung der Asylgesuche in der Schweiz...

Einer dieser drei hatte die erste Befragung nicht in seiner Muttersprache. Ein reaktionärer Angestellter beim SEM fand dann nichtexistente "Widersprüche" zwischen den beiden Befragungen und SVP-Richter nickten das ab.

12
/
0

Eine traurige Geschichte, die Emotionen weckt. Toll, dass wir aufgrund dieser Recherchen überhaupt darüber diskutieren können. Es ist wichtig, die bestehende Praxis der Behörden zu hinterfragen. Ebenso wichtig ist es aber, das Problem der Überprüfbarkeit von tatsächlichen Verhältnissen im Ursprungsland bzw. der tatsächlichen Gefährdung bei einer Gesamtbetrachtung miteinzubeziehen. Fehler werden passieren, sie müssen aber schnell korrigiert werden.

13
/
1
(von der Moderation verborgen)
Souri Thalong
Community-Support
·

(Beitrag verborgen: Sie bedienen sich einer menschenverachtenden Sprache, um eine ganze Bevölkerungsgruppe pauschalisierend zu charakterisieren. Solche Inhalte haben hier keinen Platz.)

1
/
0