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Neben den Diskussionen um die korrekte Gendersprache geht unter, dass es ein starker, super recherchierter Bericht ist. Liest sich fast wie ein Krimi und mich stört auch das Präsens nicht.
Liebe Republik, vielen Dank für diesen Bericht - da kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln... Leider ist die Erzählung für mich aber streckenweise verwirrend, weil alles im Präsens geschrieben ist. Man verliert schnell den Überblick, was früher war und was jetzt ist. Warum schreibt Ihr nicht das Vergangene in der Vergangenheit, das Gegenwärtige im Präsens? Das wäre bei Geschichten, die über etwas Vergangenes und dessen Auswirkungen in der Gegenwart erzählen, dem Verständnis sehr zuträglich. Die Nutzung aller grammatikalischen Zeiten erhöht die Genauigkeit jedes Textes beträchtlich, insbesondere, wenn es wie hier auf die Abfolge der Ereignisse ankommt.
(Ich weiss, dass es heutzutage sehr in Mode ist, alles im Präsens zu schreiben - aber muss man wirklich jede Mode mitmachen?)
Diesem Wunsch kann ich nur beipflichten.
Unsere Diskussion um Gendersprache vor zwei Tagen kann ich mit einem Beispiel aus diesem Bericht ergänzen:Mehrere Parlamentarierinnen wollen Lauber nun in einem nie gesehenen Vorgang des Amtes entheben. Sibel Arslan von den Grünen und Matthias Aebischer von der SP haben sich öffentlich dafür ausgesprochen, Lorenz Hess von der BDP hat einen formellen Antrag auf Amtsenthebung formuliert.
"Parlamentarierinnen" bezeichnet Personen ausschliesslich weiblichen Geschlechts. Es haben sich jedoch auch Männer dafür ausgesprochen.
Grammatikalisch ist diese Formulierung somit klar falsch.
Genau so, wie es klar falsch ist, wenn nur von Parlamentariern geschrieben wird, auch wenn (wie meistens der Fall) auch Parlamentarierinnen dabei waren.
Der Normalfall ist eben, Herr S., dass Frauen immer "mitgemeint" sind und das OK finden müssen, während Männer der Standard sind und dann ganz grosse Augen machen (oder Kommentare schreiben), wenn es mal umgekehrt ist. In diesem Text sind halt nun mal die Männer "mitgemeint". Schwer zu ertragen, nicht?
Darüber sollten Sie mal länger nachdenken, finde ich.
Ich bin gleicher Meinung wie Frau Bertschinger. Meine neunjährige Tochter lernt in der Schule gerade die korrekte Verwendung der Tempora. Woher die Schludrigkeit im Umgang damit im Journalismus - egal ob Republik oder NZZ - kommt, ist mir ein Rätsel.
Es ist wohl nicht Schludrigkeit (obwohl es sich für mich so anfühlt), sondern eine Element des sogenannten Storytelling. Es soll wohl frisch, spannend und unmittelbar wirken. Ich finde das Stilmittel aber gerade für so einen "amtlichen" Artikel sehr ungeeignet, hier geht es nicht um Action, sondern um juristische Abläufe etc.
(Ausserdem: Eine Story ist doch nur dann verständlich, wenn die Abfolge der einzelnen Ereignisse und ihr logischer Zusammenhang erkennbar sind. Sobald die Story über eine lange Zeit verteilt ist und gleichzeitig das in der Gegenwart stehende Resultat der Story ebenfalls erzählt wird, dann braucht es die verschiedenen Zeiten. Sonst ist nicht Story, sondern Konfusion... oder im besten Fall Poesie:-).)
Na ja, dann wäre es wohl besser, wieder einen übergewichtigen Glatzkopf, der unbeholfen durch Interviews stolpert und keine Rede auf Englisch halten kann zum Nachfolger Laubers zu wählen, vorausgesetzt, er beherrscht und beherzigt das Primat der Gewaltenteilung und die Regeln der Strafverfolgung, ist unbestechlich, dickfellig und vor allem nicht so verdammt eitel - kurz: lieber einen Wachtmeister Studer als einen amerikanischen Filmanwalt!
Da werden erdrückende Indizien zusammengetragen, dass der oberste Staatsanwalt der Schweiz wahrscheinlich korrupt ist und dass die bürgerliche Mehrheit des Parlaments ihn wiedergewählt hat, obwohl das Meiste damals schon bekannt war.
Da sieht es also so aus, als ob die Unabhängigkeit der Schweizer Justiz als Lebenslüge entlarvt wird - und das nur ein paar Monate, nach dem die Affaire um die CIA-Firma Crypto-AG schon die angebliche Neutralität der Schweiz schwer angekratzt hatte...
Und hier wird fast ausschliesslich über gendergerechte Sprache und Grammatikprobleme wie den korrekten Gebrauch der Zeiten geredet.
Leute, eure Probleme möchte ich haben...
Für die Gesundheit der Gewaltenteilung wäre es gut, zuerst auf das Urteils des Bundesverwaltungsgericht zu warten ! Zwar richten die Fakten alle gegen ihn, aber Herr Lauber muss eigentlich, so lange die Justiz sich nicht entscheiden hat, auch von der Unschuldsvermutung profitieren ! Es ist auch besser die ganze Institution zu verbessern als nur den Bundesanwalt hinauszuwerfen.
Das Problem ist in diesem Fall auch, dass eine Entfernung keine echte Antwort ist, weil sie nur Herr Lauber anklagt und nicht die ganz Affäre aufklärt. Am besten sollte eine neutraler Sonderstaatsanwalt alles aufklären.
Klar jedenfalls wird, wer von den ganzen und inzwischen offenbar persönlichen (und damit rechtlich ganz schön grenzwertigen) Anschuldigungen gegen Lauber profitiert: (Textzitat):
— Die «Sommermärchen»-Ermittlungen um eine mutmassliche Schmiergeldzahlung für die Fussball-WM 2006 in Deutschland – verjährt. Das Verfahren gegen den ehemaligen Fifa-Präsidenten Joseph Blatter – trotz gegenteiliger Empfehlung der Polizei teilweise eingestellt. Das Verfahren gegen den ehemaligen Fifa-Generalsekretär – durch Ausstandsgesuche gefährdet. —
Zu diesem Beitrag hätte ich sehr gerne eine Grafik zu den unterschiedlichen Behörden und den jeweiligen Hierarchien gehabt!
Guten Abend Frau W.,
da haben Sie vermutlich Recht. Die Grafik sei hiermit nachgereicht :-)
Parlament
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beaufsichtigt
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Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)
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beaufsichtigt
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Bundesanwaltschaft
-----> ermittelt gegen Fifa-Funktionäre
-----> wird von Privatklägerin Fifa unterstützt
-----> trifft sich mit Fifa-Präsident
Zur Klarstellung: Ich bin kein Freund von Michael Lauber.
Bei den Verfahren, laufenden und beabsichtigten gibt es m. E. ein paar prozessuale Probleme. Das Parlament hat Lauber in Kenntnis der drei Treffen mit Infantino wiedergewählt und es wusste auch, dass er sich eine öffentliche Auseinandersetzung mit seiner Aufsichtsbehörde leistete. Wenn es Lauber trotz bekannter Kritik wiederwählt, kann man die damals bekannten Sachverhalte nicht mehr zum Gegenstand von Disziplinarverfahren machen, denn die Wahlbehörde hat ihn salviert. Hinterher trotz Wiederwahl dieselben bekannten Tatsachen zur Disziplinierung zu verwenden, scheint mir widersprüchlich zu sein.
Weiter frage ich mich, ob die von der AB-BA verfügte Lohnkürzung nicht dazu führt, dass strengere Massnahmen unterbleiben müssen. Die AB-BA kann nicht nur nach Art. 31 Abs. 2 StBOG vorgehen, sondern dem Parlament auch die Abberufung des Bundesanwalts beantragen (Art. 31 Abs. 1 StBOG). Wenn es die AB-BA bei einer Lohnkürzung bewenden lässt, hat sie die Verfehlungen als nicht so gravierend eingestuft, dass sie eine Abberufung rechtfertigen. Müssen wir hier nicht von der Bindung an die erste Reaktion ausgehen, d. h. vom Ausschluss strengerer Massnahmen durch den Entscheid der AB-BA? Und führt die Entscheidung der AB-BA nicht dazu, dass das Parlament bei einem Abberufungsverfahren nur solche Tatsachen mit einbeziehen kann, die sich nach dem Entscheid der AB-BA ereignet haben, weil das Parlament nicht einfach Entscheide der AB-BA revidieren kann?
Ich bin erstaunt, dass diese Fragen in der Diskussion keine Rolle spielen.
Michael Lauber vertraue ich persönlich.
Die Rolle des Bundesanwalts ist praktisch unmöglich auszufüllen - zu komplex sind die grossen Verfahren der Bundesanwaltschaft geworden, als dass sie noch irgendjemand zu einem guten Ende führen könnte.
War Lauber lange gut und dann plötzlich schlecht? Das ist die einfache, die angenehme Erklärung. Nah am Menschen, leicht verständlich. Mich überzeugt sie leider nicht.
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