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warum sollte das Anordnungsmodell bei der Psychotherapie noch ins Parlament müssen? Ist das nicht eine reine Verordnungsanpassung? Was übersehe ich?
Gleiche Unsicherheit bei mir. In die Vernehmlassung gingen jedenfalls Anpassungen bei KVV (Verordnung über die Krankenversicherung) und KVL (Krankenpflegeleistungsverordnung).
Sie haben natürlich beide recht. Danke für den Hinweis. Unser Fehler: Wir lasen Vernehmlassung und dachten an den Weg einer Gesetzesvorlage. Aber bei wichtigen Verordnungsänderungen kann der Bundesrat eine Vernehmlassung durchführen. Hier hat er sich dafür entschieden. Die Vernehmlassung geht im Oktober zu Ende. Der Bundesrat wird die Ergebnisse in einem Bericht präsentieren und dann entscheiden, wie es weiter geht. Ins Parlament geht nichts.
Verwandeln sich nun alle FDP-Parlamentarier*innen vom Saulus zum Paulus? Wir werden sehen. Denn bisher sind es bloss noch nicht eingehaltene (Wahl-)Versprechen. Doch an ihren Taten sollt ihr sie erkennen!
Im verlinkten LZ-Artikel heisst es aber bereits:
«Die Delegierten haben sich für eine ambitionierte Klimapolitik ausgesprochen», sagte eine zufriedene Petra Gössi nach der Versammlung. Um dann anzufügen, dass das fertige Positionspapier nur die Stossrichtung vorgebe. Bei der anstehenden Debatte um das CO2-Gesetz müssten aber mehrheitsfähige Lösungen gefunden werden, so Gössi. Damit versucht sich die Parteipräsidentin schon einmal gegen den Vorwurf der Inkonsequenz zu schützen. Dieser wird von Links-Grün immer dann erhoben werden, wenn die FDP von den gestrigen Beschlüssen abweicht.
Wenn sie auch ein neues CO2-Gesetz nicht mehr gänzlich ins Wasser fallen lassen (pun intended), so ist doch eine Verwässerung schon jetzt absehbar.
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