Die Republik ist nur so stark wie ihre Community. Werden Sie ein Teil davon und lassen Sie uns miteinander reden. Kommen Sie jetzt an Bord!
Habe folgenden Leserbrief der NZZ zugestellt, der nicht publiziert wurde:
SVP-Haltung verfassungswidrig (Ausgabe vom 09.09.2020, «SVP greift eigenen Bundesrichter an»)
Ihre Vertreter am höchsten Gericht haben die Werthaltungen der Partei zu vertreten, andernfalls sind diese nicht wiederwählbar. Das ist die seit längerem proklamierte und im Fall der bevorstehenden Wiederwahl von Bundesrichter Yves Donzallaz nun in die Tat umgesetzte unhaltbare Politik der SVP. Richterinnen und Richter haben jedoch Verfassung und Gesetze anzuwenden und sich dabei allein von den in Verfassung und Gesetzen zum Ausdruck kommenden Werthaltungen leiten zu lassen. Das besagt unsere Bundesverfassung klar und deutlich, wenn es in deren Art. 190 heisst: «Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend» und in Art, 191c: «Die richterlichen Behörden sind in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet». Die Haltung der SVP, den von ihr vorgeschlagenen Richtern und Richterinnen die ihr eigenen Werthaltungen als für diese verpflichtend vorschreiben zu wollen, verstösst daher schwer gegen die Bundesverfassung. Auch ihr Vorwurf, das Bundesgericht wende immer mehr Völkerrecht an und spiele sich als Gesetzgeber auf, ist eine unhaltbare politische Einmischung in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung und widerspricht zudem dem zitierten Art. 190. Die Gerichte haben sich danach ausdrücklich auch an das Völkerrecht und damit an die durch die Schweiz demokratisch eingegangenen Menschrechts- und anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen bei der Auslegung und Anwendung von Gesetzen zu halten. Hier hat die Politik nichts zu suchen. Sie darf missliebige Verfassungs- und Gesetzesvorschriften allein auf demokratischen Weg zu ändern versuchen.
Die Bundesversammlung tut gut daran, den seine Unabhängigkeit eindrücklich bekundenden Bundesrichter Yves Donzallaz klar wiederzuwählen und gleichzeitig - angesichts des neuesten verfassungswidrigen Druckes einer Partei - gut zu prüfen, welche Bundesrichterinnen diesem ebenso standhalten, ohne was sie nicht wiederwählbar sind.
10.09.2020 Giusep Nay, Alt-Bundesrichter
Herzlichen Dank für diesen Beitrag!
Verfassung und Gesetz können ja nicht einfach mechanisch angewendet werden, sondern es besteht ein Ermessensspielraum. Dieser Ermessensspielraum scheint mir dank prinzipienbasierter Gesetzgebung in der Schweiz besonders gross zu sein. Ich halte das für eine Stärke unseres Systems, denn es gibt Bürgern, Behörden und Richtern die Freiheit, das in der jeweiligen Situation richtige zu tun und die gesetzlichen Normen mit Augenmass anzuwenden.
Meine Frage an Sie wäre: an welchen Werten soll sich die Richterin oder der Richter Ihrer Meinung nach bei der Auslotung des Ermessensspielraums orientieren? Hat diese Auslotung nicht zwangsläufig auch eine politische Dimension?
Ja, eine politische Dimension ist nicht zu verneinen, aber das ist bei jedem Menschen bei wichtigen Entscheiden der Fall, auch bei den Journalisten, die das Thema kommentieren. Richterinnen und Richter haben allein nach Recht und Gesetz zu urteilen und daher ihre politische Meinung hintanzustellen. Das ist letztlich wegen der Unabhängigkeit der Justiz Vertrauenssache. Klar ist aber, dass die politische Meinung, soweit deren Einfluss nicht gänzlich ausgeschaltet werden kann, allein die persönliche der Richterperson sein darf und niemals die einer Partei oder gar Parteileitung. Vor allem Bundesgerichtsentscheide werden viel zu schnell als politisch motiviert kritisiert und vor allem dann, wenn sie der politischen Auffassung des Kritikers nicht entsprechen! Bundesgerichtsentscheide sind nicht schon politisch, wenn sie ungeliebte politische Auswirkungen haben, dieser Vorwurf rechtfertigt sich nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass nicht die massgeblichen rechtlichen Bestimmungen nach allen Regeln der rechtlichen Auslegung angewendet wurden. Einen solchen Fall habe ich noch nie in den Medien gesehen. Auch jetzt wird übersehen, dass das demokratisch in unser Recht übernommen EU-Recht dem Landesrecht vorgeht und vorgehen muss, sonst könnte es von den einzelnen Staaten nach belieben missachtet werden.
Mangelnde Unabhängigkeit der Richter ist das Eine, die völlig intransparente Parteienfinanzierung das Andere. Zu erfahren, dass beides offensichtlich auch noch zusammenhängt, lässt mich als deutschen Quereinsteiger ins S. Rechtssystem nur noch leer schlucken. Das Ganze basiert offensichtlich auf der Annahme, dass es in der Politik immer ehrenhaft und hochanständig zugeht?
Vergessen Sie den letzten Satz. Ich habe vor ein paar Jahren eine Nacht lang mit deutschen Anwältinnen über Rechtsstaatlichkeit in der BRD und den neuen Ländern diskutiert. Auch über S. Verhältnisse. Die haben so leer geschluckt wie Sie.
Ich wollte bloss konziliant sein... ;-) Grundsätzlich gefällt mir der schweizerische Ansatz einer kleinräumig kontrollierten, persönlichen Verantwortlichkeit ja ganz gut. Man kennt sich, vertraut sich, benimmt sich, und wer's verkackt ist raus und darf nimmer mitspielen.
Das erzeugt weniger Reibungsverluste als ein feinjustiertes legalistisches System (ich komme aus der Baubranche.....), es funktioniert aber leider nur, solange alle einigermassen auf Augenhöhe sind und mitspielen. Sobald einer am längeren Hebel sitzt und keine Lust mehr auf Anstand hat, kann ihn niemand mehr aufhalten.... Dann pumpt man als Milliardär halt das Marketingbudget einer Partei disproportional auf, pfeift auf die Gewaltenteilung, kauft sich ein paar Zeitungen und macht sich über die "Netten" lustig - und es gibt weit und breit keine Instanz, die dem Sandkasten-Bully das Schäufelchen abnimmt.
Besten Dank für den tollen Artikel Frau Hürlimann. Die SVP hat heute einen öffentlichen Angriff auf die Gewaltenteilung unternommen, der zum Glück erfolglos blieb. Dies nachdem sich gewisse Exponenten der SVP in den letzten Tagen betreffend Klimademonstration auf dem Bundesplatz als Hüter des Rechtsstaates aufspielten. Dieses Vorgehen ist schlicht heuchlerisch. Der Handlungsbedarf in der Justizorganisation der Schweiz wird im Artikel im Übrigen trefflich dargelegt, dem ist nichts hinzuzufügen.
Lieber Herr R., ich habe damit gerechnet, dass Herr Donzallaz gewählt wird, und ich bin froh, dass dies eingetroffen ist, sogar in aller Deutlichkeit. Bleibt einfach zu hoffen, dass nun endlich etwas in Bewegung kommt, dass wir nicht die nächsten Übergriffe abwarten müssen.
besten Dank für diesen übersichtlichen Bericht.
...Das Potenzial des Machtmissbrauchs, das die Parteien bei Nominationen von Richterinnen und bei den Richterwahlen haben, war immer latent vorhanden. Nun hat es sich zum ersten Mal verwirklicht...
Als SP Frau schockierten mich heute ausserdem besonders die Nachrichten im DRS.
Nicht nur das neueste Gerangel der SVP mit ihrer derzeitigen Richterwahl ist alarmierend.
Für mich war die legere Art und Weise, wie man heute Morgen lapidar in den Morgenmitteilungen feststellte, gerade die SP werde merkbare Verluste in der Parteikasse feststellen, wenn man die bisher üblichen Wahlen mit Unterstützung durch Parteizugehörigkeit ändere.
Die finanziellen Einbussen seien dann so gravierend, dass man (verständlicherweise) das Wahlprozedere besser nicht ändern werde.
Das ist doch nun einfach nur schrecklich, dass dieses Argument öffentlich in den Nachrichten als wegweisend und plausibel in Seelenruhe propagiert wird.
Vermutlich werde ich aus der SP austreten, wäre das doch bis anhin eine Partei gewesen, die sich gegen zu wirtschaftstreue Mogeleien zur Wehr setzte, wenn es um das Allgemeinwohl ging.
Nun wird regelrecht offiziell in den Nachrichten bei der Frage um eine unabhängige Gerichtsbarkeit in der neutralen Schweiz selbstverständlich mit dem lukrativen Aspekt von Rentabilität argumentiert.
Tant pis, dann bleiben die umstrittenen undemokratischen Richterwahlen hat weiter so. Es rentiert sich sonst nicht!
Wie weit kann man nur in solchem Knorz versinken....
Wenn Sie aus der SP austreten, wird die Gegenseite sich ins Fäustchen lachen. Es ist die leider, aus einer verständlichen Empörung heraus, typische unüberlegte und kontraproduktive Reaktion, indem man vor allem einen Seitenaspekt sieht und alles in den gleichen Topf wirft.
Die SP ist transparent und setzt das Geld nicht für die Interessen weniger ein. Im Gegensatz dazu gibt es bei den bürgerlichen Parteien viele verborgene Geldflüsse (siehe Transparenzinitiative).
Es besteht eine grundsätzliche Problematik, die diskutiert werden muss.
Es zeigt sich hier aber in erster Linie, dass die SVP im Kern ein undemokratischer Machtapparat ist, der sich immer weiter vorwagt.
Dass die SP auf diese Einnahmen angewiesen ist, ist auf einen weiteren Mangel in der S. Politkonstruktion zurückzuführen. Während die bürgerlichen Parteien recht grosszügig, und völlig verborgen, von Interessenverbänden, Konzernen und reichen Einzelpersonen unterstützt werden, ist die SP grösstenteils auf Mitgliederbeiträge und Kleinspenden beschränkt.
Das Funktionieren der Parteien sollte jedoch mit Steuergeldern garantiert werden, am besten wohl ein Pauschalbetrag, der kleinen Parteien die Existenz erleichtert. Grossspenden sollten jedoch gänzlich unterbunden werden.
Dieses Interview macht einen regelrecht sprachlos.Dass gerade Juristen , der Karriere wegen ,das mittragen, ist sehr bedenklich!Die Unabhängigkeit bleibt auf der Strecke.
Toll und Dank für diesen Artikel. Das alles wusste ich nicht. Erschreckend, zu wissen dass auch die anderen Parteien mittragend und -tätig sind.
Nur so als Beispiel: Meeting in einer Firma, Sitzungsleiter ist Nationalrat. Einleitung der Kaffeepause so: «Wir gehen jetzt zum Kafi, und Sie, Herr ...... rufen vorher noch den Richter ...... an und bringen das in Ordnung.
Besten Dank für den sehr aufschlussreichen Beitrag.
Und der Parteiproporz?
Den muss man hinterfragen, aber nicht zwingend abschaffen. Er hat durchaus seine Berechtigung, auch wenn er nicht ideal ist.
Mir ist die Berechtigung des Parteiproporz abgesehen von der Mandatssteuer nicht ganz klar geworden. Geht es darum, dass verschiedene Weltbilder an den Gerichten vertreten sein sollen, und dass man diese Weltbilder an der Parteizugehörigkeit festmacht?
Wie werden dann Richter*innen eingeordnet, die die Partei wechseln, weil sie in ihrer Ursprungspartei keine Chance auf eine Wahl haben? Da steht der Wunsch nach beruflicher Entwicklung doch offensichtlich über dem Weltbild, was so unüblich ja nicht ist. Was also sagt eine Parteizugehörigkeit dann überhaupt noch aus? Folklore?
Sie sprechen einen ganz zentralen Punkt an. Das Argument, dank dem Parteiproporz würden die verschiedenen Weltanschauungen an den Gerichten vertreten sein, geht hinten und vorne nicht auf. Umso bedenklicher, dass auch der Bundesrat darauf verweist, in seiner ablehnenden Stellungnahme zur Justizinitiative. Das Argument ist schlicht falsch, dass weiss jede und jeder, der oder die am Gericht tätig ist oder als Staatsanwältin arbeitet. Fakt ist, dass man der "richtigen" Partei angehören muss, wenn man den Beruf des Richters, der Richterin ausüben will.
Gibt es andere Mechanismen, um sicherzustellen dass verschiedene Weltanschauungen vertreten sind? Oder braucht es das gar nicht, da mit verschiedenen Menschen automatisch verschiedene Weltbilder vertreten sind?
Die Frage lässt sich ja auch allgemein auf andere Bereiche ausweiten. Sind beispielsweise in der Polizei genügend verschiedene Weltanschauungen vorhanden? Man stelle sich vor, die Polizeikorps würden nach Parteiproporz besetzt werden, das wäre ja auch absurd ;) (auch wenns natürlich nicht 1:1 vergleichbar ist)
Für Richter gibt es (theoretisch) nur eine einzige Richtschnur, die ihnen den Weg weist: das Gesetz. Klar, über den eigenen Charakter, die Weltanschaung, das persönliches Rechtempfinden kann sich keine(r) hinwegsetzen. Persönliche Eigenschaften können und werden in der Urteilfindung immer eine Rolle spielen. Parteipolitisch gefärbte Einflüsse braucht es hingegen nicht, ja, darf es niemals geben. Das bedeutet, dass politische Parteien im Richterwesen nichts zu suchen haben. Kriterien für eine Wahl sind ausschliesslich fachliche Kompetenz und charakterliche Eignung. Eine Fachkommission, der keine Politiker angehören dürfen, soll dies prüfen und dann den/die Geeignetsten dem Bundesrat vorschlagen, der formal wählt. Eine allfällige Nichtwahl ist zu begründen. Die Amtsdauer soll auf eine Alterslimite (z.B. 70 Jahre) ausgelegt sein.
Mit allem einverstanden, was Sie vorschlagen. Da Sie die Alterslimite erwähnen: Sie gehen auch davon aus, dass die periodische Wiederwahl abgeschafft und gleichzeitig ein Abberufungsverfahren eingeführt werden soll?
Danke für den aufschlussreichen Artikel. Ich hatte ja keine Ahnung, was da bei den Richter abläuft und war auch entsetzt. Andrerseits ist es ja in der Privatwirtschaft auch nicht anders. Aufsteigen werden nicht die besten, sondern die mit der braunen Zunge. Das kommt in vielen deutschen Krimis so herrlich überzeichnet zum Ausdruck. Hauptsache der Fall ist schnell gelöst und der Chef kann sich bei der Medienkonferenz damit brüsten.
Superartikel. Danke!
Mir ist aber nicht immer klar, was Interview und was Zusatz der Republik ist. Danke für die Klärung.
Geschätzter Verleger, Ja, diese Konfusion habe ich befürchtet, da müssen wir eine andere Lösung finden. Wichtiger Hinweis, danke!
Das Wahlsystem ist ein Schönwettersystem. Meiner Meinung nach gehört es abgeschafft. Allerdings muss eine zweckmässige Ersatzlösung her. Das Ersetzen von alten zu neuen Abhängigkeiten soll vermieden werden.
Unbedingt! Aber ein Wechsel ist notwendig.
Danke für den interessanten Artikel. Es waren einmal vier unabhängige Gewalten, welchen den Staat ausmachen, die letzte inoffiziell und eher neuer. Legislative, Exekutive, Judikative und die Medien. Die letzten beiden werden (nun auch) kompromittiert. Alle ausser der Judikative sind periodisch wählbar. Weshalb die Judikative nicht. Die sollten sich auch alle paar Jahre neu wählen lassen müssen. Vom Volk.
Stand heute müssen sich die Richterinnen und Richter periodisch der Wiederwahl stellen, auf allen Gerichtsstufen, ausser im Kanton Freiburg. Das funktioniert schlecht, weil sie so den Druckversuchen der Politik ausgesetzt sind; vor allem dann, wenn sie von einem Parlament wiedergewählt werden. Erstinstanzliche Richterinnen und Richter werden in der Regel vom Volk gewählt und wiedergewählt; auf dieser Stufe haben auch Parteilose eine gewisse Chance, aber ab der zweiten Instanz nicht mehr. Finden Sie nicht, eine einmalige Wahl verbunden mit einem Abberufungsverfahren wäre die bessere Lösung?
Mir sind die Details dazu nicht bekannt. Moeglicherweise. Kommt drauf an welche Widerstaende zu Ueberwinden sind. Gruende fuer eine Abberufung waeren dann zB Prozessverschleppung, (festgestellte) Verfahrensfehler, (korrigierte) Fehlurteile, kompromittiert sein. Eine Abberufung darf auch per Automatismus geschehen. Das Letzte waere schwierig zu beweisen, wird abgestritten werden. Das waere dann ein Fall fuer eine Dreckskampagne.
Die schweizerische Gerichtsbarkeit erodiert von innen heraus.
Im Titel des Interviews müsste der Realität entsprechend nicht von einem "politischen Klüngel", sondern von einem "juristischen Klüngel" die Rede sein.
Die Grundursache des zunehmend berechtigtem Misstrauens der Bevölkerung gegenüber der Gerichtbarkeit liegt nicht in einer Parteipolitik. Den Lärm, den politische Parteien zuweilen verursachen, geht weit am Grundproblem vorbei.
Die besorgniserregende Problematik liegt in der zunehmenden Intransparenz, der Realitätsentfremdung, dem Abschotten der Juristen und Gerichte gegen Aussen und dem grassierendem Jurismus. Man will unter sich bleiben und sich nicht von Fachleuten und Journalisten über die Schulter blicken lassen. Zu gross ist die Angst, der Sumpf und Filz der Juristen unter sich und mit deren gegenseitigen Begünstigungen könnte transparent werden, könnte dem Wähler/in bewusst werden.
Das könnte zwar heute im populistischem Mainstream einfach mit einer verächtlichen Handbewegung als Verschwörungstheorie abgetan werden. Ist es aber nicht, ganz im Gegenteil. Die Sorge ist heute berechtigter denn je. Die Gerichte sind heute längst ein Staat-im-Staat, ohne Bodenhaftung, ohne Kontrolle, vom realen Leben weit entfernt.
Ich war früher während zweier Amtsperioden (12 Jahre) gewählter Fachrichter im Nebenamt an einer Abteilung eines Mietgerichtes tätig. Dies hat mir vertieften Einblick in das "Funktionieren" der Gerichtsbarkeit erlaubt. Mit sehr erschreckender Erkenntnis. Es ist unfassbar, was da an Gerichten geschummelt und gelogen wird. Da wird von Gerichten locker mit Juristen-Berufskollegen, einseitig mit Verfahrensparteien telefoniert, eMails geschrieben und Dokumente ausgetauscht. Da wurden Vorgehensweisen in Verfahren abgesprochen, Juristen-Berufskollegen begünstigt, Tipps gegeben und auch mal Dokumente zum Verschwinden gebracht, die Verwaltungsjuristen zum Nachteil gereicht hätten. Mir sind z.B. Akten bekannt, in der eine Richterin eigenhändig eine Rechtseingabe abgeändert hatte, um gezielt eine Verwaltung zu bevorzugen. Da wurde Rechtseingaben unterschlagen, um Gesetzesverstösse von Rechtsanwälten und von Juristen-Berufskollegen in Verwaltungen zu verheimlichen. Unglaublich in einem angeblichen Rechtstaat: da erliess ein Gericht (HG.Seiler) ein "Urteil", ohne dass eine der monierten Verfahrensparteien eine Rechtseingabe gemacht hatte, ohne eine Verfahrenseröffnung, ohne dass die monierten "Verfahrensparteien" überhaupt Kenntnis von einem Verfahren hatten, entsprechend auch keine Akteneinsicht und sich als angebliche Verfahrenspartei auch nicht äussern konnten. Da reibt sich jeder ehrliche Bürger verwundert die Augen über derlei Geheimjustiz in der Schweiz. Der "Rechtstaat Schweiz" verabschiedet sich, insbesondere wenn es sich um Interessen von Juristen-Berufskollegen und von Verwaltungen handelt.
Andererseits werden ehrliche Bürger, die sich für ihre Rechte zur Wehr setzen, gezielt verunglimpft, beschimpft und bei Nicht-Verfahrensbeteiligten diskreditiert. Da wird geschummelt und gelogen, was das Zeug hält.
Einzelfälle? Leider Nein. Alltag an Gerichten. Ein inzwischen pensionierter Gerichts-Vizepräsident sagte mir gegenüber ziemlich unverblümt: "Die Gerichte sind ein orientalischer Bazar, vergiss eine Gerechtigkeit". Wenn nun Oberrichter M. Burger im Interview mit Frau Brigitte Hürlimann von "Unabhängigkeit" und "nur dem Gesetz verpflichtet" säuselt, so hat dieses Johanna-Spiri-Heidiland-Gesülze keinerlei Zusammenhang mit der effektiven Realität. Ausgerechnet Obergerichtspräsident M. Burger, der in gerichts-internen Papieren unterschriftlich zustimmte, dass einem rechtsuchenden Antragsteller die Akteneinsicht verweigert wurde. M. Burger, der als verantwortlicher Obergerichtspräsident zustimmte, dass ein ehrlicher Bürger als "Querulant" übel beschimpft sowie ein "Gerichtsurteil" bereits vorgängig vollumfänglich im Wortlaut fertig ausformuliert wurde, obschon dieser Rechtsuchende sich dazu noch gar nicht äussern konnte (Verweigerung des Rechtlichen Gehörs). Oder derselbe Obergerichtspräsident M. Burger, der eine Verfahrensbeschwerde betreffend gravierende Amtsmissbräuchen, gegen Akteneinsichtsverweigerungen, gegen terminliche Schikaniereien und klare Verfahrensverstösse von ihm unterstellen Gerichten, einfach unterschlug. Er war sich zu schade, hier als verantwortliches Obergericht aufgrund dieser anhängigen Verfahrensbeschwerde einzugreifen. Peinlich: er lies seine Sekretärin Heuberger ausrichten, dass er sich da nicht einmischen wolle und begründete seine Rechtsverweigerung mit "dies ist Ausfluss der richterlichen Unabhängigkeit". Eine klare Rechtsverweigerung und Verfassungsverstoss dieses M. Burger und des fehlbaren zürcher Obergerichtes - einmal mehr.
Standen früher noch Ehrlichkeit und die Sachlage im Vordergrund, so dominieren heute an Gerichten und in den Verwaltungen weltfremde Paragrafenwälzereien. Juristen sind in der Sache, die sie sich zu beurteilen anmassen, fachliche Laien. Der eigentliche Inhalt bleibt auf der Strecke.
Ein Verhaltensmuster ist aber immer erkennbar: damit sollen Rechtsverstösse und Gesetzesmissbräuche von Juristen-Berufskollegen und von Verwaltungen vertuscht und unterschlagen werden. Das Strafgesetz hat dafür in Art.322 StGB einen Namen: Korruption.
Da besteht bei den schweizerischen Gerichten ein grosser Reformbedarf, sowohl strukturell wie auch personell.
Ich würde es sehr begrüssen, wenn die "Republik" bei Berichterstattungen im Zusammenhang mit Gerichten kritischer, objektiver und unabhängiger berichten und sich nicht vom Gesäusel der Juristen einlullen lassen würde.
Republik AG
Sihlhallenstrasse 1
8004 Zürich
Schweiz