Was bleibt, wenn Schweizerinnen ihr Zuhause öffnen für Geflüchtete?

Das Experiment mit den Gastfamilien

Mit dem Russland-Ukraine-Krieg wurde in der Schweiz die private Unter­bringung von Geflüchteten auf einen Schlag populär. Was dieses Modell kann – und was nicht.

Von Jana Schmid (Text) und Philip Frowein (Bilder), 13.12.2022

Vorgelesen von Miriam Japp
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Die Schweiz sucht Betten. Die Asyl­zahlen steigen. Die Bundes­asylzentren sind voll. So voll, dass die «gemeinsame Notfall­planung von Bund und Kantonen» entschieden hat, Asyl­suchende früher als üblich auf die ganze Schweiz zu verteilen. Es werden Mehrzweck­hallen in Betrieb genommen. Und Asyl­verfahren beschleunigt. Mittler­weile rechnet der Bund mit rund 25’000 Asyl­gesuchen für das laufende Jahr – dazu kommen die 70’000 Geflüchteten aus der Ukraine.

Iryna Honcharenko und ihr Sohn sind schon etwas länger da. Sie haben sich eingelebt in der umgebauten ehemaligen Garage in Winter­thur. Wenn sie ihre Gastgeber im Garten der Wohn­genossenschaft trifft, spricht Iryna Honcharenko immer häufiger Deutsch statt Englisch. Heute hat sie weniger mit ihnen zu tun als am Anfang, wo sie ihr mit dem Papier­kram halfen oder zusammen ins Brocken­haus fuhren. Langsam findet sie sich zurecht in der Schweiz, wo sie sich vor dem Krieg in der Ukraine nicht hätte vorstellen können, je zu leben. «Wir hatten solches Glück, wie wir hier aufgenommen wurden», sagt sie.

Dass geflüchtete Personen privat unter­gebracht werden, war in der Schweiz noch nie so ein Thema wie in den letzten Monaten.

Was bleibt davon? Was kann es bewirken, wenn die Schweizerinnen ihre Haus­türen öffnen für Schutz­bedürftige? Und welche Rolle hat der Staat dabei?

Der erstaunliche Erfolg eines Experiments

24. Februar 2022: Krieg in Europa.

Kurz darauf verfiel die Schweiz in einen Aktivis­mus, der nach Jahren der restriktiven Asyl­politik ähnlich erstaunlich war wie der Kriegs­ausbruch selbst.

Eine zivile Solidaritäts­welle rollte über das Land. Zehn­tausende demonstrierten für Frieden, Hilfs­organisationen verzeichneten Spenden­rekorde, Fassaden und Kirch­türme wurden blau-gelb beleuchtet und ihre Glocken läuteten landesweit gegen den Krieg an.

«Wir wollen gross­zügig und unkompliziert sein», sagte Bundes­rätin Karin Keller-Sutter vier Tage nach Kriegs­beginn und läutete damit auch auf Behörden­seite einen ziemlich unschweizerisch anmutenden Pragma­tismus ein.

Innert kürzester Zeit stellten Privat­personen schweiz­weit 30’000 Betten zur Verfügung, um Geflüchtete aus der Ukraine bei sich zu Hause aufzunehmen.

Das Staats­sekretariat für Migration beauftragte die Schweizerische Flüchtlings­hilfe, die privaten Unter­bringungen zu koordinieren. Es war das erste Mal, dass es das tat. Der Bundes­rat aktivierte den Status S, mit dem Ukrainer rasch ein Aufenthalts­recht erhalten können, ohne ein Asyl­verfahren durch­laufen zu müssen. Auch das zum ersten Mal in der Geschichte des Migrations­rechts.

Und dann ging es los, das Experiment mit den Gast­familien.

Bis Mitte Juni hatte die Schweizer Zivil­bevölkerung bereits rund 80’000 Betten in 30’000 Gast­familien angeboten. Ende August waren etwa 40’000 Personen privat unter­gebracht – 60 Prozent der Schutz­suchenden aus der Ukraine in der Schweiz. Heute sind es laut Sozialdirektoren­konferenz weniger, genaue Zahlen seien jedoch nicht verfügbar.

In den Schweizer Medien wurde das Wort «Gastfamilie» zur Konstante: hoffnungs­volle Home­storys. Lob für die Solidarität der Schweizerinnen. Dann Frust von Gast­familien wegen Bürokratie­dschungel und mangelnder finanzieller Unter­stützung durch die Kantone. Später erste Berichte über Ermüdungs­erscheinungen, Konflikte beim Zusammen­leben und Umplatzierungen. Viel Sorge um einen Einbruch der zivilen Vorzeige­solidarität nach den Sommer­ferien. Und dann: das überraschende Ausbleiben dieses Einbruchs.

Die Bereit­schaft der Gast­familien liess kaum nach. Viele behielten ihre Gäste länger als erwartet. Bald war klar: Das ist mehr als nur ein Hype – und vielleicht auch mehr als die Übergangs­lösung, als welche die Unter­bringung in Gast­familien noch im Früh­jahr bezeichnet wurde.

Ist die private Unter­bringung also ein Erfolgs­modell?

Ja, sagt Eliane Engeler von der Schweizerischen Flüchtlings­hilfe. Die Erfahrungen seien sehr positiv. Das grosse Umplatzieren, das einige Kantone und Gemeinden befürchtet hatten, habe nicht stattgefunden. Oft funktioniere die private Unter­bringung auch länger­fristig gut – oder ende damit, dass die Gäste eine eigene Wohnung fänden.

Das Experiment Gast­familien ist geglückt. Wie lässt sich dieser Erfolg erklären?

Der Faktor Staat

«Die Haltung des Staates und die politische Botschaft sind essenziell», sagt Eliane Engeler. Es sei das erste Mal gewesen, dass sich die Bundes­behörden so klar positioniert hätten.

Denn Hilfs­bereitschaft sei grund­sätzlich da. Sie müsse aber abgeholt werden.

Das ist in der Vergangen­heit oft nicht geschehen.

Auch früher erhielt die Flüchtlings­hilfe viele Anrufe von Menschen, die Geflüchtete privat aufnehmen wollten. Etwa nach der Macht­übernahme der Taliban in Afghanistan. Doch das ist versandet – weil der Wille der Behörden, afghanische Geflüchtete aufzunehmen, viel kleiner war als heute bei den ukrainischen.

«Es braucht die politische Message der Behörden, dass man das Modell will», sagt Engeler.

Das Staats­sekretariat für Migration sieht das ein wenig anders: Grund­sätzlich seien die Kantone zuständig für die länger­fristige Unter­bringung von Asyl­suchenden. Der Bund sei also nicht primär in der Verant­wortung. Und weil reguläre Asyl­suchende ohne Status S immer wieder anwesend sein müssten für Verfahrens­schritte, ergebe es in dieser Zeit wenig Sinn, ausser­halb eines Bundes­asylzentrums zu leben.

In Winter­thur sitzen Iryna Honcharenko und zwei von ihren Gast­gebern auf Holz­stühlen in der temporären Wohnung des ukrainischen Gasts. Die Wohn­genossenschaft – sechs Ehe­paare im frühen Pensions­alter – hatte hier bis vor kurzem Suppe gekocht und Sitzungen abgehalten. Bei so einer Sitzung wurde ein­stimmig entschieden, den Raum ukrainischen Geflüch­teten zur Verfügung zu stellen.

Iryna Honcharenko ist aus der Ukraine geflüchtet.
Heute lebt sie in Winterthur, in einem der «guten» Quartiere.
Sie sagt über ihr neues Zuhause: «Wir hatten solches Glück.»

«Ich war erstaunt, wie unbüro­kratisch alles funktioniert hat», sagt einer der Gast­geber, Tilo Nisoli. Untypisch für die Schweiz habe sich das angefühlt. Sie seien sogar persönlich von der Stadt Winter­thur informiert worden, dass sie einen Unterstützungs­beitrag beantragen können. «Alles ist so gut organisiert», fällt ihm Iryna Honcharenko ins Wort. Sie spricht lauter als die beiden Männer, und mehr. Manch­mal füllen sich ihre Augen plötzlich mit Tränen, und sie spricht noch schneller weiter. So einfach sei es hier. So freundlich. So nett.

Die Sache mit den Kantonen

Die Kantone sind grössten­teils verantwortlich dafür, geflüchtete Personen unter­zubringen. Dass sie das sehr unter­schiedlich handhaben, kann ein Problem sein.

Es funktioniere in jenen Kantonen klar am besten, die die Gast­familien unter­stützen und eng begleiten, sagt Eliane Engeler von der Flüchtlings­hilfe. Viele Schwierig­keiten liessen sich mit einer guten Betreuung abfedern.

Das zeigt sich etwa in Basel-Stadt, wo die private Unter­bringung stark gefördert wird. Der Kanton musste bisher kaum jemanden umplatzieren. In Luzern hingegen, wo wenig auf das Gastfamilien­modell gesetzt wird, hat es bis Ende Oktober 270 Umplatzierungen gegeben. Auf Anfrage bezeichnet der Kanton die private Unter­bringung als «heraus­fordernd für alle Beteiligten».

Die Kantone erhalten vom Bund pro Person mit Status S eine Pauschale von rund 1500 Franken monatlich für Unter­bringung und Betreuung. Wie viel davon an Gast­familien geht, entscheiden die Kantone. Eine Umfrage vom Juni zeigt: Sie haben verschiedene Lösungen.

Während die meisten Kantone den Gast­familien einen Beitrag zwischen 100 und 270 Franken monatlich zahlen, delegieren andere diese Frage an die Gemein­den oder entrichten den ukrainischen Gästen einen Betrag, den sie weiter­geben müssen. Drei Kantone entschädigen die Gast­familien gar nicht. Sie bezahlen höchstens eine Miete, wenn ein Miet­vertrag über eine eigen­ständige Wohn­einheit abgeschlossen wird.

Diese Eigen­regie findet die SP-National­rätin Céline Widmer problematisch. Per Motion fordert sie, dass Gast­familien schweiz­weit einheitlich und ausreichend unter­stützt werden. Und damit: eine gesetzliche Grund­lage für das Gastfamilien­modell auf Bundes­ebene.

Wenn überall betont werde, wie wichtig die Gast­familien seien, dann müsse man das gesetzlich auch abbilden, findet Widmer.

Der Bundes­rat findet das nicht, weil die Kantone zuständig seien. Und sowohl die Sozial­direktoren­konferenz als auch das Staats­sekretariat für Migration finden auf Anfrage: Es sei noch zu früh, um über eine gesetzliche Grund­lage zu diskutieren. Das müsse nach der Krise geprüft werden. Aktuell brauche man die volle Energie, um die «grösste Flucht­welle seit dem Zweiten Welt­krieg» gut zu meistern, schreibt Gaby Szöllösy, General­sekretärin der Sozialdirektoren­konferenz.

Das Modell funktioniert also vor allem dann, wenn die Behörden es fördern. Was aber unterscheidet die private Unter­bringung von staatlichen Strukturen? Und was bringt sie – den Gästen, den Gast­gebern, dem Staat?

Mittendrin statt aussen vor

Iryna Honcharenko ist in einem der guten Quartiere Winter­thurs unter­gekommen. Hier dominiert das Eigen­heim. Schmucke historische Backstein­häuser mit wilden, aber nicht verwilderten Gärten und Garten­zäunen, deren Farbe man bewusst etwas abblättern lässt. Wenig Verkehr. Elektro­velos, oder solche mit hand­gefertigtem Stahl­rahmen. Ein typisch links­akademisches Umfeld. Ein Quartier, dem man wenig soziale Probleme attes­tieren würde und einen «geringen Ausländer­anteil».

Ein Quartier also, in dem selten jemand wohnt, dessen Leben in der Schweiz mit einem Asyl­gesuch begonnen hat.

Und genau darin liegt die Stärke des Gastfamilien­modells: Man begegnet sich.

«Private haben ein Potenzial, das der Staat nicht hat», sagt Eliane Engeler von der Flüchtlings­hilfe. Bei Privaten sind Geflüchtete mitten in der Gesell­schaft, sobald sie hier sind. Das mache das Modell zum «Integrations­booster» für die Gäste.

Und für die Gast­geberinnen – und deren Freunde, Gross­eltern, Nach­barinnen – zu einem effektiven Präventions­mittel gegen Fremden­feindlichkeit.

Gast­geber Tilo Nisoli sagt, der Aus­tausch mit Iryna Honcharenko habe ihm die Augen geöffnet. Das Welt­geschehen habe ihn vorher schon beschäftigt, aber Krieg und Flucht fühlten sich immer weit weg an. Jetzt sei das anders. Sein Mitbewohner Hans Schütz erzählt, wie ihm dank Iryna Honcharenko klar geworden ist, welche Privilegien man in der Schweiz habe: zum Beispiel den Luxus, auf Improvisation verzichten zu können.

Die Gast­familien seien eine neue Anspruchs­gruppe im Asyl­wesen, sagt Eliane Engeler. Viele hätten ihre Gäste eng begleitet und so zum ersten Mal hautnah erfahren, was etwa in einem Bundes­asylzentrum geschieht oder wie die Asyl­sozialhilfe ausgestaltet ist.

Gast­familie zu sein, schafft also auch ein Bewusst­sein dafür, was es heisst, mit einer Flucht­geschichte in die Schweiz zu kommen. Und wenn das in der Mehrheits­gesellschaft ankommt, kann es Forderungen von Menschen aus dem Asyl­bereich stärkeren Rückhalt geben.

«Alles ist so gut organisiert.»
Iryna Honcharenko und ihr Sohn.

Zu diesem Schluss kommt auch die Soziologin Sarah Schilliger. Sie hat eine Studie zu Freiwilligen­arbeit mit Geflüchteten in der Schweiz verfasst. «Bekommen Flücht­linge ein Gesicht, distanzieren sich bisher eher skeptische Menschen von einem verallgemeinernden Diskurs», schreibt sie. Und: Wenn beide Seiten vom Aus­tausch profitieren, haben weniger Menschen die Vorstellung, dass alles, was Geflüchteten zugute­kommt, auf Kosten der Altein­gesessenen gehe.

Schilliger weist aber auch auf die Gefahr hin, dass Freiwilligen­arbeit zum «Lücken­füller» im Sozial­staat werde und damit den Anschein wecke, dass es keine politischen Lösungen mehr brauche.

Es liegt auf der Hand, dass der Staat von der effektiven und kosten­losen Integrations­arbeit profitiert, die Private dabei leisten – Sprach­erwerb, der Gang zu Ämtern, die Vermittlung bei kulturellen Fragen.

Klar ist: Ziviles Engage­ment kann eine Chance für das Asyl­wesen sein, weil Private Dinge können, die der Staat nicht kann. Menschlich­keit zum Beispiel. Und dafür sorgen, dass Geflüchtete und Altein­gesessene sich wirklich begegnen.

Der Fach­begriff dafür: community sponsorship. Im Rahmen einer Studie hat sich das Staats­sekretariat für Migration kürzlich mit dessen Potenzial auseinander­gesetzt. Die Analyse fällt aber eher dünn aus: Im Vorder­grund steht vor allem die Frage, wie die Kompetenzen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden verteilt werden.

Das erfolgreiche Experiment mit den ukrainischen Gästen hat gezeigt: Die Behörden dürfen sich nicht zurück­lehnen. Was passiert, wenn sie es trotzdem tun, illustriert ein Beispiel aus Zürich, das nichts mit der Ukraine zu tun hat.

Warum eine Pflege­familie nicht mehr mitmacht

Der Kanton Zürich sucht dringend Pflege­familien. Er hat dafür im Sommer eine Kampagne gestartet. «Als Pflege­familie geben Sie einem Kind ein zweites Zuhause», heisst es in einem Promo-Video. «Bei Ihnen darf es unbeschwert aufwachsen.»

Simone Steiner aus Wetzikon weiss: Das ist eine Herkules­aufgabe. Eine, die sie liebt. Sie hat ihr in den letzten sechs Jahren viel gewidmet: Hingabe, Zeit, Geduld, Geld. Jetzt sitzt sie an ihrem Küchen­tisch und sagt nach langem Zögern: «So, wie es jetzt ist, kann ich nicht mehr weiter­machen. Wenn ich alles auf die Waag­schale lege, geht es einfach nicht mehr auf.»

Drei Pflege­kinder hat sie gemeinsam mit ihrem Ehe­mann nacheinander betreut, neben der eigenen Tochter. Zwei waren unbegleitete minder­jährige Asyl­suchende. Fnan Teklehaimanot war der erste. Heute ist er 19 Jahre alt und wohnt in einer WG in Zürich, wo er bald seine Lehre abschliesst.

Fnan Teklehaimanot ist mit 11 Jahren aus Eritrea geflüchtet.
Heute lebt er in Zürich.
Und ist im letzten Jahr seiner Berufslehre als Hauswart.

Gerade war er mit der Familie Steiner den Gross­vater im Engadin besuchen, mit dem er manch­mal auch zu zweit wandern geht. «Sie sind meine Ersatz­familie hier in der Schweiz», sagt er. Für beide Seiten war es alles andere als einfach, als er als 13-Jähriger aus dem Jugend­asylzentrum Lilienberg zu ihnen zog und überrollt wurde von den Traumata seiner eineinhalb­jährigen Flucht aus Eritrea.

Auch dank viel Arbeit ist die Beziehung bis heute eng. Fnan Teklehaimanot ist an Weih­nachten dabei, in den Ferien und immer dann, wenn er etwas Geborgen­heit braucht. Pflege­kind ist er zwar nicht mehr, doch zur Familie gehört er nach wie vor.

«Im Zentrum Lilien­berg hätten sich alle meine Kollegen gewünscht, bei einer Familie leben zu können», sagt er.

«Ein Pflege­kind zu betreuen, ist enorm viel Aufwand», sagt Steiner. Sie hat mehrere Weiter­bildungen absolviert, obligatorische und frei­willige. Gerade macht sie einen CAS in Trauma­pädagogik. Das letzte Pflege­kind hat die Familie diesen Früh­ling verlassen. Und auch wenn sie es gerne möchte, kann sich Steiner nicht vorstellen, unter den gegebenen Rahmen­bedingungen ein neues Kind aufzunehmen.

Früher bekam sie für ein Pflege­kind einen Betreuungs­beitrag von 115 Franken pro Tag, zusätzlich zu einer Neben­kosten- und Verpflegungs­pauschale. Seit im Kanton Zürich im Januar 2022 ein neues Kinder- und Jugendheim­gesetz in Kraft getreten ist, sind es noch 51 Franken. Und auch das nur, wenn das Pflege­verhältnis bereits vor Januar 2022 bestand.

Würde Simone Steiner heute einen unbegleiteten minder­jährigen Asyl­suchenden neu als Pflege­kind aufnehmen, wäre nicht klar, ob sie über­haupt einen Betreuungs­beitrag erhielte.

Der Kanton Zürich hat diese Frage bis heute – fast ein Jahr nach der Gesetzes­änderung – für Kinder aus dem Asyl­bereich nicht geklärt.

Einige Finanzierungs­fragen seien in Klärung, schreibt das Zürcher Sozial­amt dazu bloss. Während­dessen sucht der Kanton weiter Pflege­familien.

Wie die private Unter­bringung zum Druck­mittel wurde

Im Kanton Bern zeigt sich derweil: Steht ziviles Engagement den migrations­politischen Zielen der Behörden entgegen, hat es einen besonders schweren Stand.

Jürg Schneider ist seit vielen Jahren Aktivist. Und er ist wütend. Darüber, wie die Berner Migrations­behörden mit einer Errungen­schaft des zivilen Engagements umgehen: der privaten Unter­bringung von abgewiesenen Asyl­suchenden.

Diese ist im Kanton Bern seit einigen Jahren möglich. Per 1. November 2022 ist sie – bisher einmalig in der Schweiz – auch gesetzlich geregelt.

Das ist keine Selbst­verständlichkeit.

Denn abgewiesene Asyl­suchende stehen in einem komplizierten Verhältnis zum Staat: Sie sind hier, obwohl sie nach einem Asyl­verfahren rechts­kräftig weg­gewiesen wurden und die Schweiz verlassen müssten.

Dieser Zustand kann lange andauern. Etwa dann, wenn eine Ausschaffung nicht möglich ist, weil mit dem Herkunfts­staat kein Rück­übernahme­abkommen besteht oder weil Identitäts­papiere fehlen. Und die Betroffenen das Land nicht verlassen können oder wollen.

Der Versuch der Behörden, an einer konsequenten Asyl­politik fest­zuhalten: Sie machen den abgewiesenen Asyl­suchenden das Leben so unbequem wie möglich, um sie dazu zu bewegen, das Land zu verlassen.

Sie werden aus der Sozial­hilfe ausgeschlossen und erhalten nur die grund­rechtlich garantierte Not­hilfe – rund 10 Franken pro Tag. Erwerbs­tätigkeit ist ihnen verboten. Und sie werden in sogenannten Rückkehr­zentren unter­gebracht – Kollektiv­unterkünfte mit sehr wenig Komfort und sehr viel Kontrolle.

Dieses Nothilfe­regime wird von Menschenrechts­organisationen seit Jahren kritisiert.

Im Kanton Bern zum Beispiel von der Aktions­gruppe Nothilfe, der auch Jürg Schneider angehört. Die zivile Organisation hat dazu beigetragen, dass abgewiesene Asyl­suchende, die lange in der Schweiz sind, bei Privaten leben und so zumindest einigen Restriktionen entkommen können. Rund 140 Personen sind im Kanton Bern privat unter­gebracht. Seit Anfang November erhalten auch sie die 10 Franken Not­hilfe pro Tag. Die Wohnung finanzieren weiter­hin ihre Gast­geber.

Damit zu dem Thema, das Jürg Schneider umtreibt.

Im Unter­geschoss einer Kirche erzählt Aref Rostami seine Geschichte. Im Kirchen­saal übt jemand Posaune. An der Wand hängen Porträts von Hochzeits­paaren. Draussen glotzen Kühe den Autos nach, die selten vorbei­fahren und noch seltener anhalten.

Rostami lebt seit acht Jahren in der Schweiz. 2018 wurde sein Asyl­gesuch abgelehnt. Seit ein­einhalb Jahren ist der 33-jährige Iraner privat unter­gebracht, bei einem Pfarrer aus dem 2000-Seelen-Dorf Niederscherli in der Nähe von Bern.

Aref Rostami: Die Behörden wollen ihn in den Iran zurück­schaffen.
Heute lebt er in einem Dorf bei Bern.
Doch es ist unklar, wie lange er hier bleiben darf.

In den Iran zurück­zukehren, kommt für ihn unter keinen Umständen infrage. Sein Leben wäre in Gefahr, sagt er. Auch weil er vom Islam wegkonvertiert ist. Die Migrations­behörden glauben ihm nicht. Und würden ihn, hätte er denn einen Pass, in den Iran zurück­schaffen. Doch sie konnten ihn bisher nicht dazu bringen, sich einen Pass zu beschaffen.

Und hier kommt die private Unter­bringung ins Spiel.

Rostami sagt, sie rette ihn davor, in einer psychia­trischen Klinik zu landen. «Ich bin seit acht Jahren hier und darf nichts, gar nichts tun. Das Leben in einem Rückkehr­zentrum macht mich verrückt. Nur weil ich da nicht sein muss, bin ich jetzt einiger­massen stabil.»

Jeweils sechs Monate darf er bei seinem Gast­geber bleiben, dann braucht es wieder eine neue Verein­barung mit dem kantonalen Migrations­dienst. Im Sommer stand die dritte Verlängerung an.

Einen Monat davor erhielt er eine E-Mail vom Migrations­dienst: Sie werde nur genehmigt, wenn er bis dahin bei der iranischen Botschaft war, um einen Pass zu verlangen.

Das war neu. Bisher war das nie ein Thema gewesen bei der Verlängerung.

Rostami ging nicht zur Botschaft. Dafür sprach er mehr­mals persönlich beim Migrations­dienst vor. Auch sein Gast­geber setzte sich ein. Es gebe keine Grund­lage, die private Unter­bringung zu beenden. Alles laufe tadellos.

Am letzt­möglichen Tag verlängerte der Migrations­dienst dann doch noch. Zum letzten Mal, wie es hiess. Habe er in einem halben Jahr immer noch keinen Pass verlangt, sei end­gültig Schluss.

«In einem halben Jahr wird meine Situation nicht anders sein als heute», sagt Rostami. Die Druck­versuche des Migrations­dienstes setzen ihm stark zu. Trotzdem: Er könne nicht zur iranischen Botschaft gehen.

Seine Situa­tion ist kein Einzel­fall. «Seit dem Früh­ling beobachten wir diese Praxis der Migrations­behörden», sagt Jürg Schneider. Der Aktivist und pensionierte Professor für Betriebs­wirtschaft geht von einer neuen internen Weisung des Kantons aus.

Zahl­reiche solcher Meldungen und E-Mails sind laut Schneider in den letzten Monaten verschickt worden – besonders häufig an iranische und eritreische Staats­angehörige.

In etwa einem Dutzend Fällen wurde die private Unter­bringung abgebrochen. Gegen den Willen der Gast­geberinnen. Die betroffenen Personen müssen wieder in einem Rückkehr­zentrum leben – oder unter­tauchen.

Das Berner Amt für Bevölkerungs­dienste bestreitet eine Praxis­verschärfung. Auch eine interne Weisung habe es nie gegeben. Vielmehr sei es eine gesetzliche Pflicht, bei der Beschaffung von Dokumenten mitzu­wirken. Diese gelte für abgewiesene Asyl­suchende, egal wo sie unter­gebracht seien. Tun sie dies nicht, könne die Privat­unterbringung recht­mässig beendet werden.

Für Schneider geht es um ziviles Engage­ment, das einen Zustand erträglicher machen will, der von den Behörden herbei­geführt ist.

Dass die Behörden diese Solidarität als Druck­mittel brauchen, um die eigenen Ziele zu erreichen – das ist es, was ihn so wütend macht.

Was Private brauchen, damit es trägt

Die Asyl­zahlen steigen. Die Bundes­asylzentren sind voll. Auch die Kantone suchen hände­ringend nach Unter­künften. Viele Gesuch­steller sind minder­jährig und unbegleitet, etwa aus Afghanistan. Das Wort «Flüchtlings­krise» ist zurück im öffentlichen Diskurs.

Der Krieg in der Ukraine hat gezeigt, dass die private Unter­bringung einen wichtigen Beitrag leisten kann – wenn Staat und Private dasselbe wollen. Wenn sie eine nachhaltige Ergänzung im Asyl­system sein soll, dürfen zwei Dinge nicht vergessen gehen.

Erstens: Weil Private nicht der Staat sind, dürfen sie grund­sätzlich helfen, wann und wem sie wollen.

Es ist populärer, Familien zu unter­stützen als allein­stehende Männer. Wenn die Helferin keine Lust mehr hat, fällt das Angebot wieder weg. Und: Es ist offen­sichtlich, dass gewisse Herkunfts­staaten beliebter sind als andere.

Der Staat hingegen muss diskriminierungs­frei die Grund­rechte aller wahren, die auf seinem Staats­gebiet gelandet sind. Das ist ein entscheidender Unter­schied – und ein Grund, weshalb Private nicht für allzu grund­sätzliche Bedürfnisse zuständig sein sollten. Denn ziviles Engage­ment kann soziale Rechte nicht ersetzen.

Und zweitens: Ziviles Engagement funktioniert dann am zuverlässigsten, wenn es sich zwar nicht wie ein Geschäfts­modell, aber eben auch nicht wie reine Aufopferung anfühlt. Eine angemessene finanzielle oder beratende Unter­stützung wiegt die Eigen­leistung von Privaten vielleicht nicht gänzlich auf. Aber sie sollte sie zumindest anerkennen. Und nicht unnötig kompliziert machen. Denn auch wenn es um Solidarität geht – soll das Potenzial von Privaten wirklich genutzt werden, brauchen sie einen fairen Deal.