Erdoğan und die Schweizer Weltverbesserer
Bei einer Demo gegen die türkische Regierung wird in Bern ein provokatives Anti-Erdoğan-Transparent gezeigt. Der türkische Präsident fordert Sanktionen für die Verantwortlichen. Und das Gericht versucht, die Politik vom Recht zu trennen.
Von Brigitte Hürlimann, 10.03.2022
«Die Justiz», sagt Verteidiger Philipp Kunz, «dient dem Recht – und sonst niemandem. Ich werde kein politisches Plädoyer halten. Es geht um Strafrecht und darum, blödsinniges von strafbarem Verhalten zu trennen.»
Kurzes, bedeutungsvolles Innehalten vor dem Mikrofon. Stille im Gerichtssaal. Und dann gehts weiter. In breitestem Berndeutsch.
«Erdoğan mordet, greift an, schickt massenweise Menschen ins Gefängnis und die Frauen zurück an den Herd. Medien und Justiz werden ausgeschaltet. Aber der Weltenverbrenner regt sich über vier Weltverbesserer auf und sendet seine Lakaien und flinken Minister aus. Die Schweiz, das ferne, freie Land, hätte ihm mitteilen können, dass bei uns die Gewaltenteilung gilt und sich eine Regierung nicht in Justizverfahren einzumischen hat.»
Doch das, sagt Kunz, sei nicht geschehen.
Als er dieses Mandat auf Bitte seiner Tochter übernommen habe, als einer von vier Verteidigern, habe er den politischen Kampf der Beschuldigten, die hier und heute vor den Schranken stehen, nicht wirklich ernst genommen.
Pause. Stille.
«Ich lag falsch. Seit kurzer Zeit wissen wir, was passiert, wenn man Politiker wie Erdoğan oder seine Spezi in Russland nicht rechtzeitig in die Schranken weist. Ich wünschte mir, ich hätte damals an dieser Demo teilgenommen.»
Damals, das war am 25. März 2017.
Die Worte des Verteidigers fallen knapp fünf Jahre später, am dritten Prozesstag gegen vier Menschen, die verdächtigt werden, irgendetwas mit einem nur mässig gelungenen, ziemlich amateurhaften und dafür umso provokanteren Transparent zu tun zu haben. Das an Stangen befestigte Stück Stoff stand an jenem frühlingshaften Samstagnachmittag ein paar Stunden lang auf dem Berner Bundesplatz – und sorgte dort für keinerlei Aufregung. Es zeigt das Konterfei des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, seinen erhobenen Mahnfinger, eine gegen seinen Kopf gerichtete Pistole sowie den Satz: «Kill Erdoğan with his own weapons!»
Bis heute ist ungeklärt, wer die Idee für das Transparent hatte, wer es angefertigt hat – und wohin es seit jener Demonstration verschwunden ist.
Der Botschafter muss antraben
Das Transparent ist eines von vielen, die im März 2017 auf die Missstände in der Türkei aufmerksam machen, auf dem Bundesplatz, der mit Hunderten von demonstrierenden Menschen besetzt ist. Sie alle sind nach Bern gekommen, um gegen das Repressionsregime Erdoğans zu protestieren; aktueller Hintergrund ist eine damals bevorstehende Verfassungsabstimmung, mit der der Despot seine Macht sichern und weiter ausbauen will.
Die SP Schweiz und eine kurdische Organisation haben zur Kundgebung unter dem Slogan «Für Frieden, Freiheit und Menschenrechte in der Türkei» aufgerufen. Ihnen schliesst sich eine zweite, nicht bewilligte Demonstration mit dem Titel «Gegen die Diktatur Erdoğans» an. Beide Veranstaltungen treffen auf dem Bundesplatz aufeinander, die Stimmung ist friedlich.
Doch noch gleichentags gehen die Wogen hoch.
Das «Kill Erdoğan»-Transparent geht viral. Es wird im Internet und über Social Media geteilt und erreicht im Nu auch den Präsidentenpalast in Ankara. Die Reaktionen Erdoğans lassen nicht lange auf sich warten. Sie fallen heftig aus, und sie nehmen kein Ende. Der Schweizer Botschafter habe bei der türkischen Regierung antraben müssen, berichtet Rechtsanwalt Bernard Rambert, der zum Verteidigerteam gehört. Erdoğan habe in Ansprachen mehrfach gegen die Schweiz gewettert, und türkische Zeitungen hätten unermüdlich über den Vorfall berichtet, «in langen und langweiligen Berichten».
Die Berner Polizei wiederum macht noch am späten Samstagabend nach der Demonstration die Staatsanwaltschaft auf das provokative Transparent aufmerksam. Die Pikettstaatsanwältin eröffnet ein Strafverfahren, zunächst gegen unbekannt.
Die Aufforderung zur Gewalt muss eindringlich sein
Thema der Untersuchung: «Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit», Artikel 259 des Strafgesetzbuchs. Sinn und Zweck der Norm: den öffentlichen Frieden zu schützen und präventiv zu wirken – also Verbrechen und Gewalttätigkeit zu verhindern. Niemand soll das ausführen, wozu öffentlich aufgefordert wird. Wobei es eine gewisse Eindringlichkeit der Botschaft braucht, um den Willen der unbefangenen Adressatinnen zu beeinflussen. Andernfalls ist der Tatbestand nicht erfüllt – was zum Freispruch führen muss.
So weit, so normal. Könnte man meinen. Doch was ab dem 25. März 2017 geschieht, ist alles andere als normal. Spätestens eine Woche nach der Kundgebung wird es ziemlich aussergewöhnlich – mit einer Depesche des türkischen Botschafters an die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland.
Man habe erfahren, dass ein Strafverfahren eröffnet worden sei, schreibt der Botschafter am 31. März 2017. Es gehe um das «nicht hinnehmbare Transparent gegen den Präsidenten der Republik Türkei».
Und weiter: «Da diese Handlung sowohl von türkischen Behörden als auch von der Öffentlichkeit genau beobachtet wird, werden wir es sehr begrüssen, wenn Sie uns mitteilen würden, wie weit diesbezügliche Vermittlungen stehen, ob Täter schon identifiziert werden konnten und ob zur Zeit jemand interniert worden ist oder nicht.»
Ausserdem, so der Botschafter, würde man gerne darüber informiert werden, welche «vorbeugenden Massnahmen» der Kanton Bern «angesichts der vorliegenden Situation» ergreifen werde.
Auch das Aussendepartement schaltet sich ein
Doch es soll nicht bei dieser einen Intervention bleiben. Fünf weitere Anfragen in der Causa Erdoğan-Plakat treffen in der Folge bei der Staatsanwaltschaft ein. Per Telefon – aus dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
November 2018: Herr X von der EDA-Direktion Völkerrecht erkundigt sich nach dem Stand des Verfahrens. Ihm wird mitgeteilt, es sei noch hängig.
Juni 2019: Der gleiche Herr X erkundigt sich erneut nach dem Stand des Verfahrens. Er erklärt seine Anfrage mit dem bevorstehenden Staatsbesuch von Aussenminister Ignazio Cassis in der Türkei. Und er erwähnt Anfragen von türkischen Medien, die er jeweils auf die Gewaltenteilung aufmerksam mache. Es wäre dennoch gut, meint Herr X am Telefon, wenn mitgeteilt werden könne, ob die Ermittlungen abgeschlossen oder noch im Gange seien.
Januar 2020: Dritter Anruf von Herrn X bei der Staatsanwaltschaft. Ein Treffen zwischen der Staatssekretärin und einem hochrangigen Mitglied der türkischen Regierung stehe bevor. Es sei zu erwarten, dass die Demo vom März 2017 thematisiert werde. Was der aktuelle Verfahrensstand sei.
Juni 2020: Vierte telefonische Anfrage von Herrn X.
Juli 2020: Anruf von Frau Y aus der Direktion Völkerrecht. Der türkische Druck aufs Aussendepartement bezüglich der vorliegenden Angelegenheit nehme zu. Sie möchte deshalb wissen, was der aktuelle Verfahrensstand sei.
Jahrelange Ermittlungen und 1700 Aktenseiten
Nun, geschätztes EDA, der aktuelle Verfahrensstand ist der folgende: Nach jahrelangen Ermittlungen und nach der Produktion von gut 1700 Seiten Akten hat die Staatsanwaltschaft sechs Personen identifiziert, die ihrer Meinung nach in irgendeiner Form mit dem umstrittenen Erdoğan-Transparent zu tun haben sollen.
Alle sechs werden Anfang November 2020 im Strafbefehlsverfahren schuldig gesprochen; wegen «öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit» sowie wegen anderer Delikte, in Zusammenhang mit anderen Demos. Sie werden mit Bussen sowie mit Geldstrafen von 32 bis 40 Tagessätzen bestraft (ein Tagessatz entspricht einem Tag Freiheitsstrafe); teils bedingt, teils unbedingt, je nach Vorstrafenregister.
Vier der sechs Personen akzeptieren die Schuldsprüche nicht und gelangen ans Regionalgericht Bern-Mittelland. Dieses verhandelt unter dem Vorsitz des ausserordentlichen Gerichtspräsidenten Urs Herren am 18. und 19. Januar sowie am 2. März über den Fall. Der nach Auffassung des Staatsanwalts Simon Nydegger nichts, aber rein gar nichts mit Politik zu tun habe: «Es gibt den Versuch, dieses Verfahren als politischen Prozess zu inszenieren. Doch es geht hier nicht um die politische Lage in der Türkei. Es geht um ein Transparent und darum, ob das nun eine provokative Meinungsäusserung war – oder ein Aufruf zur Gewalt.»
Er weise «mit aller Vehemenz» zurück, sagt Nydegger, dass die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren nur wegen politischen Drucks vorwärtsgetrieben habe. Das sei eine haltlose Unterstellung: «Auch Medienvertreter erkundigen sich regelmässig nach dem Stand einer Untersuchung. Wir antworten im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten. Es gab keine Druckversuche des EDA, und auch das Schreiben aus der türkischen Botschaft hat uns nicht in die Bredouille gebracht.»
Die Beschuldigten und deren Verteidiger sehen die Sache anders.
Die vier auf der Anklagebank weisen zwar den Vorwurf von sich, etwas mit dem Erdoğan-Transparent zu tun zu haben, erläutern aber ausführlich, warum sie sich gegen die Machenschaften des türkischen Präsidenten einsetzen. Warum sie auf die Strasse gehen, Leute und Behörden aufrütteln wollen. Warum es für sie nicht akzeptabel ist, zu schweigen, wegzuschauen oder aber zu dulden, dass die Schweiz mit der Türkei weiterhin Geschäfte macht – im grossen Stil, mit einem Milliardenvolumen, Jahr für Jahr, Menschenrechtsverletzungen hin oder her.
Es sei offensichtlich, betonen die vier Beschuldigten vor Gericht, dass sie nicht aus juristischen Gründen hier seien. Sondern aus politischen. «Der lange Arm Erdoğans», sagen sie, «reicht bis in diesen Saal hinein.»
Der türkische Journalist schreibt von «Terroristen»
Wie alt die vier sind, welches Geschlecht sie haben, welchen Beruf oder wo sie wohnen: All das darf in den Medienberichten nicht genannt werden. Die Auflagen an die Journalistinnen sind an diesem nur teilweise öffentlichen Prozess ungewöhnlich rigid – zum Schutz der Beschuldigten.
Ein Mitarbeiter der türkischen Nachrichtenagentur Anadolu sitzt ebenfalls im Gerichtssaal, mit dem aufgeklappten Laptop auf den Knien. Er hat sich für den Prozess kurzfristig akkreditieren lassen, ist in Genf stationiert und versteht weder Deutsch noch die Verhandlungssprache: Berndeutsch. Beim Warten vor dem Gerichtssaal sucht er vergebens nach einem Journalistenkollegen, der ihm das Gesprochene fortlaufend auf Englisch übersetzen würde. Oder ihn wenigstens in den Pausen mit Zusammenfassungen belieferte.
Trotz der Sprachschwierigkeiten teilt der türkische Mann kurz nach Prozessbeginn seinen Landsleuten via Twitter mit, dass er heute in Bern die Verhandlung anschauen werde «gegen die 4 Terroristen, die anlässlich der Terrordemonstration das Transparent ‹Tötet Erdoğan› entrollt haben».
Die Verteidiger werden auf die Twitter-Message aufmerksam gemacht. Sie intervenieren und verlangen den Ausschluss des Journalisten. Richter Urs Herren unterbricht den Prozess. Erst am nächsten Tag wird weiter verhandelt, und zwar in Anwesenheit des türkischen Twitterers.
Der Gerichtspräsident teilt mit, der Journalist sei verwarnt und darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Unschuldsvermutung gelte. Ein Ausschluss aus dem Prozess würde einen schwerwiegenden Eingriff in die Medienfreiheit darstellen und wäre unverhältnismässig, so Herren. Der Journalist habe seinen Tweet «zeitnah wieder gelöscht und sich gegenüber dem Gericht einsichtig gezeigt».
Der Strafprozess wird fortgesetzt.
Die vier Beschuldigten sagen aus, doch zum Unmut des Gerichtspräsidenten schildern sie in erster Linie das Unrechtsregime Erdoğans. Eine Zeugin wird befragt. Die Frau sitzt im Rollstuhl, sie ist fast vollständig gelähmt. Sie wurde Opfer eines Selbstmordattentats in der Südtürkei. Und sie sagt, wenn jemand vor Gericht gestellt werden müsse, dann sei es Erdoğan, «ein Kriegsverbrecher, Mörder und Diktator». Bestimmt nicht vier Menschen, die seine Untaten anprangerten.
Die Frau lebt als Flüchtling in der Schweiz. Kurz vor dem Berner Prozess und ein zweites Mal während der Verhandlung sei ihre Familie in der Türkei von der Polizei aufgesucht worden, berichtet Rechtsanwalt Dominic Nellen. Man habe offensichtlich verhindern wollen, dass die Frau vor einem Schweizer Gericht Zeugnis ablege.
Der zweite Zeuge ist Dozent für Kommunikationsdesign und Bildwissenschaft. Er sagt, man nehme schon einen «grossen Gump», wenn man das «Kill Erdoğan»-Plakat wörtlich verstehen wolle. Man dürfe den Kontext nicht vergessen, die politische Demonstration. Die Wortwahl sei zwar unglücklich gewählt, zu provokativ. Aber die Aussage ziele darauf ab, dass Erdoğan aus seinem politischen Amt entfernt werden müsse.
Der Staatsanwalt verlangt Schuldsprüche und Bestrafungen, wie er sie bereits per Strafbefehl festgelegt hat. Das Verteidigerteam fordert Freisprüche. Vergebens haben die Anwältinnen verlangt, dass die beiden Anrufenden aus dem Aussendepartement ebenfalls als Zeugen einvernommen würden.
Der Gerichtspräsident erachtet dies als nicht notwendig, weil die EDA-Leute ja nichts zum Transparent sagen könnten.
Was Verteidigerin Sonja Comte in ihrem Plädoyer sagt, betonen auch die drei Anwaltskollegen: Das Transparent sei kein konkreter, eindringlicher Aufruf zu einem Verbrechen oder zu Gewalt – niemandem käme es in den Sinn, deshalb ins Flugzeug zu steigen und Herrn Erdoğan umbringen zu wollen. Überhaupt sei der angebliche Tatbeitrag der Beschuldigten in keiner Art und Weise bewiesen. Sie hätten zwar an der Demo teilgenommen und sich zeitweise in der Nähe des Transparents aufgehalten – aber das genüge nicht. Das hätten zahlreiche andere Menschen auch getan.
Es sei willkürlich, sagt Comte, einfach diese vier Beschuldigten bestrafen zu wollen.
Eine Beweisführung, ergänzt Bernard Rambert, sehe in einem Rechtsstaat anders aus.
Das Urteil: «Alles ist politisch»
Der Gerichtspräsident lässt sich eine Woche Zeit für die Urteilsberatung. Am 9. März warten wieder alle vor dem ehrwürdigen Gerichtssaal mitten in der Stadt, auch der Mitarbeiter der türkischen Nachrichtenagentur ist wieder vor Ort. Er wird vor der Urteilseröffnung vom Gerichtsschreiber nochmals «ins Gebet genommen», das heisst, ein zweites Mal mündlich auf die Regeln und Auflagen aufmerksam gemacht, die an diesem Strafprozess gelten.
Die Spannung steigt.
Gerichtspräsident Urs Herren eröffnet das Urteil. Auf Berndeutsch. Sämtliche Beschuldigten werden von sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen, soweit diese nicht bereits verjährt sind. Der Kanton Bern übernimmt die Verfahrenskosten.
«War es ein politischer Prozess?», fragt der Einzelrichter zu Beginn der Urteilsbegründung. Er habe sich darum bemüht, der Politik in diesem Gerichtssaal wenig Raum zu lassen – um ein sachliches Verfahren zu ermöglichen. Aber: «Alles ist politisch, auch die Rechtsordnung. Das Gericht hingegen ist nicht der Ort, um solche Fragen zu diskutieren.»
Demonstrieren, sagt der Richter, sei ein Grundrecht. Und an Demonstrationen würden häufig Transparente mit provokativen Inhalten gezeigt.
Für Herren steht fest, dass das eingeklagte Transparent den Tatbestand «öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit» nicht erfüllt. Der öffentliche Friede in der Schweiz sei nie gefährdet gewesen und die Botschaft beziehungsweise die Aufforderung auf dem Stück Stoff nicht eindeutig. Jemanden mit seinen eigenen Waffen zu schlagen, heisse ja auch: den Spiess umzudrehen. Und «to kill someone» habe unter anderem die Bedeutung, jemanden ausser Gefecht zu setzen. Die abgebildete Pistole wiederum symbolisiere das Instrumentarium des türkischen Präsidenten oder eben: seine eigenen Waffen.
«Die Urteilseröffnung ist beendet. Guten Tag noch allerseits», das sind die letzten Worte des Gerichtspräsidenten an diesem Prozesstag. Die Journalistinnen spurten zu Staatsanwalt Simon Nydegger und erfahren von ihm, dass er nun zehn Tage Zeit habe, um sich zu überlegen, ob er die Urteile akzeptiere oder Berufung anmelde. Der türkische Journalist seinerseits sucht erneut verzweifelt nach einem Kollegen, der ihm übersetzen würde, was in der vergangenen Stunde am Regionalgericht Bern-Mittelland gesagt wurde.
Auf seine Twitter-Mitteilungen darf man gespannt warten. Und auf die Reaktionen aus dem fernen Präsidentenpalast in Ankara.