Erdoğan und die Schweizer Weltverbesserer

Bei einer Demo gegen die türkische Regierung wird in Bern ein provokatives Anti-Erdoğan-Transparent gezeigt. Der türkische Präsident fordert Sanktionen für die Verantwortlichen. Und das Gericht versucht, die Politik vom Recht zu trennen.

Von Brigitte Hürlimann, 10.03.2022

Das Corpus Delicti: Transparent an einer Demo gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan am 25. März 2017 in Bern. Peter Klaunzer/Keystone

«Die Justiz», sagt Verteidiger Philipp Kunz, «dient dem Recht – und sonst niemandem. Ich werde kein politisches Plädoyer halten. Es geht um Straf­recht und darum, blödsinniges von strafbarem Verhalten zu trennen.»

Kurzes, bedeutungs­volles Innehalten vor dem Mikrofon. Stille im Gerichts­saal. Und dann gehts weiter. In breitestem Berndeutsch.

«Erdoğan mordet, greift an, schickt massen­weise Menschen ins Gefängnis und die Frauen zurück an den Herd. Medien und Justiz werden ausgeschaltet. Aber der Welten­verbrenner regt sich über vier Welt­verbesserer auf und sendet seine Lakaien und flinken Minister aus. Die Schweiz, das ferne, freie Land, hätte ihm mitteilen können, dass bei uns die Gewalten­teilung gilt und sich eine Regierung nicht in Justiz­verfahren einzumischen hat.»

Doch das, sagt Kunz, sei nicht geschehen.

Als er dieses Mandat auf Bitte seiner Tochter übernommen habe, als einer von vier Verteidigern, habe er den politischen Kampf der Beschuldigten, die hier und heute vor den Schranken stehen, nicht wirklich ernst genommen.

Pause. Stille.

«Ich lag falsch. Seit kurzer Zeit wissen wir, was passiert, wenn man Politiker wie Erdoğan oder seine Spezi in Russland nicht recht­zeitig in die Schranken weist. Ich wünschte mir, ich hätte damals an dieser Demo teilgenommen.»

Damals, das war am 25. März 2017.

Die Worte des Verteidigers fallen knapp fünf Jahre später, am dritten Prozess­tag gegen vier Menschen, die verdächtigt werden, irgend­etwas mit einem nur mässig gelungenen, ziemlich amateurhaften und dafür umso provokanteren Transparent zu tun zu haben. Das an Stangen befestigte Stück Stoff stand an jenem frühlings­haften Samstag­nachmittag ein paar Stunden lang auf dem Berner Bundes­platz – und sorgte dort für keinerlei Aufregung. Es zeigt das Konterfei des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, seinen erhobenen Mahn­finger, eine gegen seinen Kopf gerichtete Pistole sowie den Satz: «Kill Erdoğan with his own weapons!»

Bis heute ist ungeklärt, wer die Idee für das Transparent hatte, wer es angefertigt hat – und wohin es seit jener Demonstration verschwunden ist.

Der Botschafter muss antraben

Das Transparent ist eines von vielen, die im März 2017 auf die Missstände in der Türkei aufmerksam machen, auf dem Bundes­platz, der mit Hunderten von demonstrierenden Menschen besetzt ist. Sie alle sind nach Bern gekommen, um gegen das Repressions­regime Erdoğans zu protestieren; aktueller Hinter­grund ist eine damals bevorstehende Verfassungs­abstimmung, mit der der Despot seine Macht sichern und weiter ausbauen will.

Die SP Schweiz und eine kurdische Organisation haben zur Kund­gebung unter dem Slogan «Für Frieden, Freiheit und Menschen­rechte in der Türkei» aufgerufen. Ihnen schliesst sich eine zweite, nicht bewilligte Demonstration mit dem Titel «Gegen die Diktatur Erdoğans» an. Beide Veranstaltungen treffen auf dem Bundes­platz aufeinander, die Stimmung ist friedlich.

Doch noch gleichentags gehen die Wogen hoch.

Das «Kill Erdoğan»-Transparent geht viral. Es wird im Internet und über Social Media geteilt und erreicht im Nu auch den Präsidenten­palast in Ankara. Die Reaktionen Erdoğans lassen nicht lange auf sich warten. Sie fallen heftig aus, und sie nehmen kein Ende. Der Schweizer Botschafter habe bei der türkischen Regierung antraben müssen, berichtet Rechts­anwalt Bernard Rambert, der zum Verteidiger­team gehört. Erdoğan habe in Ansprachen mehrfach gegen die Schweiz gewettert, und türkische Zeitungen hätten unermüdlich über den Vorfall berichtet, «in langen und langweiligen Berichten».

Die Berner Polizei wiederum macht noch am späten Samstag­abend nach der Demonstration die Staats­anwaltschaft auf das provokative Transparent aufmerksam. Die Pikett­staatsanwältin eröffnet ein Straf­verfahren, zunächst gegen unbekannt.

Die Aufforderung zur Gewalt muss eindringlich sein

Thema der Untersuchung: «Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalt­tätigkeit», Artikel 259 des Straf­gesetz­buchs. Sinn und Zweck der Norm: den öffentlichen Frieden zu schützen und präventiv zu wirken – also Verbrechen und Gewalt­tätigkeit zu verhindern. Niemand soll das ausführen, wozu öffentlich aufgefordert wird. Wobei es eine gewisse Eindringlichkeit der Botschaft braucht, um den Willen der unbefangenen Adressatinnen zu beeinflussen. Andernfalls ist der Tatbestand nicht erfüllt – was zum Freispruch führen muss.

So weit, so normal. Könnte man meinen. Doch was ab dem 25. März 2017 geschieht, ist alles andere als normal. Spätestens eine Woche nach der Kund­gebung wird es ziemlich ausser­gewöhnlich – mit einer Depesche des türkischen Botschafters an die Staats­anwaltschaft Bern-Mittelland.

Man habe erfahren, dass ein Straf­verfahren eröffnet worden sei, schreibt der Botschafter am 31. März 2017. Es gehe um das «nicht hinnehmbare Transparent gegen den Präsidenten der Republik Türkei».

Und weiter: «Da diese Handlung sowohl von türkischen Behörden als auch von der Öffentlichkeit genau beobachtet wird, werden wir es sehr begrüssen, wenn Sie uns mitteilen würden, wie weit diesbezügliche Vermittlungen stehen, ob Täter schon identifiziert werden konnten und ob zur Zeit jemand interniert worden ist oder nicht.»

Ausserdem, so der Botschafter, würde man gerne darüber informiert werden, welche «vorbeugenden Massnahmen» der Kanton Bern «angesichts der vorliegenden Situation» ergreifen werde.

Auch das Aussen­departement schaltet sich ein

Doch es soll nicht bei dieser einen Intervention bleiben. Fünf weitere Anfragen in der Causa Erdoğan-Plakat treffen in der Folge bei der Staats­anwaltschaft ein. Per Telefon – aus dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

  • November 2018: Herr X von der EDA-Direktion Völker­recht erkundigt sich nach dem Stand des Verfahrens. Ihm wird mitgeteilt, es sei noch hängig.

  • Juni 2019: Der gleiche Herr X erkundigt sich erneut nach dem Stand des Verfahrens. Er erklärt seine Anfrage mit dem bevor­stehenden Staats­besuch von Aussen­minister Ignazio Cassis in der Türkei. Und er erwähnt Anfragen von türkischen Medien, die er jeweils auf die Gewalten­teilung aufmerksam mache. Es wäre dennoch gut, meint Herr X am Telefon, wenn mitgeteilt werden könne, ob die Ermittlungen abgeschlossen oder noch im Gange seien.

  • Januar 2020: Dritter Anruf von Herrn X bei der Staats­anwaltschaft. Ein Treffen zwischen der Staats­sekretärin und einem hochrangigen Mitglied der türkischen Regierung stehe bevor. Es sei zu erwarten, dass die Demo vom März 2017 thematisiert werde. Was der aktuelle Verfahrens­stand sei.

  • Juni 2020: Vierte telefonische Anfrage von Herrn X.

  • Juli 2020: Anruf von Frau Y aus der Direktion Völker­recht. Der türkische Druck aufs Aussen­departement bezüglich der vorliegenden Angelegenheit nehme zu. Sie möchte deshalb wissen, was der aktuelle Verfahrens­stand sei.

Jahrelange Ermittlungen und 1700 Akten­seiten

Nun, geschätztes EDA, der aktuelle Verfahrens­stand ist der folgende: Nach jahre­langen Ermittlungen und nach der Produktion von gut 1700 Seiten Akten hat die Staats­anwaltschaft sechs Personen identifiziert, die ihrer Meinung nach in irgendeiner Form mit dem umstrittenen Erdoğan-Transparent zu tun haben sollen.

Alle sechs werden Anfang November 2020 im Strafbefehls­verfahren schuldig gesprochen; wegen «öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalt­tätigkeit» sowie wegen anderer Delikte, in Zusammen­hang mit anderen Demos. Sie werden mit Bussen sowie mit Geld­strafen von 32 bis 40 Tages­sätzen bestraft (ein Tages­satz entspricht einem Tag Freiheits­strafe); teils bedingt, teils unbedingt, je nach Vorstrafen­register.

Vier der sechs Personen akzeptieren die Schuld­sprüche nicht und gelangen ans Regional­gericht Bern-Mittelland. Dieses verhandelt unter dem Vorsitz des ausser­ordentlichen Gerichts­präsidenten Urs Herren am 18. und 19. Januar sowie am 2. März über den Fall. Der nach Auffassung des Staats­anwalts Simon Nydegger nichts, aber rein gar nichts mit Politik zu tun habe: «Es gibt den Versuch, dieses Verfahren als politischen Prozess zu inszenieren. Doch es geht hier nicht um die politische Lage in der Türkei. Es geht um ein Transparent und darum, ob das nun eine provokative Meinungs­äusserung war – oder ein Aufruf zur Gewalt.»

Er weise «mit aller Vehemenz» zurück, sagt Nydegger, dass die Staats­anwaltschaft das Straf­verfahren nur wegen politischen Drucks vorwärts­getrieben habe. Das sei eine haltlose Unterstellung: «Auch Medien­vertreter erkundigen sich regelmässig nach dem Stand einer Unter­suchung. Wir antworten im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten. Es gab keine Druck­versuche des EDA, und auch das Schreiben aus der türkischen Botschaft hat uns nicht in die Bredouille gebracht.»

Die Beschuldigten und deren Verteidiger sehen die Sache anders.

Die vier auf der Anklage­bank weisen zwar den Vorwurf von sich, etwas mit dem Erdoğan-Transparent zu tun zu haben, erläutern aber ausführlich, warum sie sich gegen die Machenschaften des türkischen Präsidenten einsetzen. Warum sie auf die Strasse gehen, Leute und Behörden aufrütteln wollen. Warum es für sie nicht akzeptabel ist, zu schweigen, wegzuschauen oder aber zu dulden, dass die Schweiz mit der Türkei weiterhin Geschäfte macht – im grossen Stil, mit einem Milliarden­volumen, Jahr für Jahr, Menschen­rechts­verletzungen hin oder her.

Es sei offensichtlich, betonen die vier Beschuldigten vor Gericht, dass sie nicht aus juristischen Gründen hier seien. Sondern aus politischen. «Der lange Arm Erdoğans», sagen sie, «reicht bis in diesen Saal hinein.»

Der türkische Journalist schreibt von «Terroristen»

Wie alt die vier sind, welches Geschlecht sie haben, welchen Beruf oder wo sie wohnen: All das darf in den Medien­berichten nicht genannt werden. Die Auflagen an die Journalistinnen sind an diesem nur teilweise öffentlichen Prozess ungewöhnlich rigid – zum Schutz der Beschuldigten.

Ein Mitarbeiter der türkischen Nachrichten­agentur Anadolu sitzt ebenfalls im Gerichts­saal, mit dem aufgeklappten Laptop auf den Knien. Er hat sich für den Prozess kurzfristig akkreditieren lassen, ist in Genf stationiert und versteht weder Deutsch noch die Verhandlungs­sprache: Bern­deutsch. Beim Warten vor dem Gerichts­saal sucht er vergebens nach einem Journalisten­kollegen, der ihm das Gesprochene fortlaufend auf Englisch übersetzen würde. Oder ihn wenigstens in den Pausen mit Zusammen­fassungen belieferte.

Trotz der Sprach­schwierigkeiten teilt der türkische Mann kurz nach Prozess­beginn seinen Lands­leuten via Twitter mit, dass er heute in Bern die Verhandlung anschauen werde «gegen die 4 Terroristen, die anlässlich der Terror­demonstration das Transparent ‹Tötet Erdoğan› entrollt haben».

Die Verteidiger werden auf die Twitter-Message aufmerksam gemacht. Sie intervenieren und verlangen den Ausschluss des Journalisten. Richter Urs Herren unterbricht den Prozess. Erst am nächsten Tag wird weiter verhandelt, und zwar in Anwesenheit des türkischen Twitterers.

Der Gerichts­präsident teilt mit, der Journalist sei verwarnt und darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Unschulds­vermutung gelte. Ein Ausschluss aus dem Prozess würde einen schwer­wiegenden Eingriff in die Medien­freiheit darstellen und wäre unverhältnis­mässig, so Herren. Der Journalist habe seinen Tweet «zeitnah wieder gelöscht und sich gegenüber dem Gericht einsichtig gezeigt».

Der Strafprozess wird fortgesetzt.

Die vier Beschuldigten sagen aus, doch zum Unmut des Gerichts­präsidenten schildern sie in erster Linie das Unrechts­regime Erdoğans. Eine Zeugin wird befragt. Die Frau sitzt im Rollstuhl, sie ist fast vollständig gelähmt. Sie wurde Opfer eines Selbstmord­attentats in der Südtürkei. Und sie sagt, wenn jemand vor Gericht gestellt werden müsse, dann sei es Erdoğan, «ein Kriegs­verbrecher, Mörder und Diktator». Bestimmt nicht vier Menschen, die seine Untaten anprangerten.

Die Frau lebt als Flüchtling in der Schweiz. Kurz vor dem Berner Prozess und ein zweites Mal während der Verhandlung sei ihre Familie in der Türkei von der Polizei aufgesucht worden, berichtet Rechts­anwalt Dominic Nellen. Man habe offensichtlich verhindern wollen, dass die Frau vor einem Schweizer Gericht Zeugnis ablege.

Der zweite Zeuge ist Dozent für Kommunikations­design und Bild­wissenschaft. Er sagt, man nehme schon einen «grossen Gump», wenn man das «Kill Erdoğan»-Plakat wörtlich verstehen wolle. Man dürfe den Kontext nicht vergessen, die politische Demonstration. Die Wortwahl sei zwar unglücklich gewählt, zu provokativ. Aber die Aussage ziele darauf ab, dass Erdoğan aus seinem politischen Amt entfernt werden müsse.

Der Staatsanwalt verlangt Schuld­sprüche und Bestrafungen, wie er sie bereits per Straf­befehl festgelegt hat. Das Verteidiger­team fordert Frei­sprüche. Vergebens haben die Anwältinnen verlangt, dass die beiden Anrufenden aus dem Aussen­departement ebenfalls als Zeugen einvernommen würden.

Der Gerichts­präsident erachtet dies als nicht notwendig, weil die EDA-Leute ja nichts zum Transparent sagen könnten.

Was Verteidigerin Sonja Comte in ihrem Plädoyer sagt, betonen auch die drei Anwalts­kollegen: Das Transparent sei kein konkreter, eindringlicher Aufruf zu einem Verbrechen oder zu Gewalt – niemandem käme es in den Sinn, deshalb ins Flugzeug zu steigen und Herrn Erdoğan umbringen zu wollen. Überhaupt sei der angebliche Tatbeitrag der Beschuldigten in keiner Art und Weise bewiesen. Sie hätten zwar an der Demo teilgenommen und sich zeitweise in der Nähe des Transparents aufgehalten – aber das genüge nicht. Das hätten zahlreiche andere Menschen auch getan.

Es sei willkürlich, sagt Comte, einfach diese vier Beschuldigten bestrafen zu wollen.

Eine Beweis­führung, ergänzt Bernard Rambert, sehe in einem Rechts­staat anders aus.

Das Urteil: «Alles ist politisch»

Der Gerichts­präsident lässt sich eine Woche Zeit für die Urteils­beratung. Am 9. März warten wieder alle vor dem ehrwürdigen Gerichts­saal mitten in der Stadt, auch der Mitarbeiter der türkischen Nachrichten­agentur ist wieder vor Ort. Er wird vor der Urteils­eröffnung vom Gerichts­schreiber nochmals «ins Gebet genommen», das heisst, ein zweites Mal mündlich auf die Regeln und Auflagen aufmerksam gemacht, die an diesem Straf­prozess gelten.

Die Spannung steigt.

Gerichts­präsident Urs Herren eröffnet das Urteil. Auf Bern­deutsch. Sämtliche Beschuldigten werden von sämtlichen Anklage­punkten frei­gesprochen, soweit diese nicht bereits verjährt sind. Der Kanton Bern übernimmt die Verfahrens­kosten.

«War es ein politischer Prozess?», fragt der Einzel­richter zu Beginn der Urteils­begründung. Er habe sich darum bemüht, der Politik in diesem Gerichts­saal wenig Raum zu lassen – um ein sachliches Verfahren zu ermöglichen. Aber: «Alles ist politisch, auch die Rechts­ordnung. Das Gericht hingegen ist nicht der Ort, um solche Fragen zu diskutieren.»

Demonstrieren, sagt der Richter, sei ein Grund­recht. Und an Demonstrationen würden häufig Transparente mit provokativen Inhalten gezeigt.

Für Herren steht fest, dass das eingeklagte Transparent den Tatbestand «öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalt­tätigkeit» nicht erfüllt. Der öffentliche Friede in der Schweiz sei nie gefährdet gewesen und die Botschaft beziehungs­weise die Aufforderung auf dem Stück Stoff nicht eindeutig. Jemanden mit seinen eigenen Waffen zu schlagen, heisse ja auch: den Spiess umzudrehen. Und «to kill someone» habe unter anderem die Bedeutung, jemanden ausser Gefecht zu setzen. Die abgebildete Pistole wiederum symbolisiere das Instrumentarium des türkischen Präsidenten oder eben: seine eigenen Waffen.

«Die Urteils­eröffnung ist beendet. Guten Tag noch allerseits», das sind die letzten Worte des Gerichts­präsidenten an diesem Prozess­tag. Die Journalistinnen spurten zu Staats­anwalt Simon Nydegger und erfahren von ihm, dass er nun zehn Tage Zeit habe, um sich zu überlegen, ob er die Urteile akzeptiere oder Berufung anmelde. Der türkische Journalist seinerseits sucht erneut verzweifelt nach einem Kollegen, der ihm übersetzen würde, was in der vergangenen Stunde am Regional­gericht Bern-Mittelland gesagt wurde.

Auf seine Twitter-Mitteilungen darf man gespannt warten. Und auf die Reaktionen aus dem fernen Präsidenten­palast in Ankara.