«Ich will am Leben bleiben»
Der Bund will einen ehemaligen Kindersoldaten ausschaffen. Der Kanton Basel-Stadt weigert sich. Der Fall sorgte für heftige Kontroversen. Jetzt erzählt Ari erstmals seine Geschichte.
Von Nina Fargahi (Text) und Sergiy Maidukov (Illustration), 24.03.2021
Im Sommer 2019 war die gesamte Schweizer Presse hinter ihm her. Wegen ihm wurde der Kanton Basel-Stadt von Justizministerin Karin Keller-Sutter abgemahnt. Sogar die Staatsanwaltschaft schaltete sich ein und prüfte ein Strafverfahren gegen die Basler Regierung. Diese hatte sich geweigert, den jungen Ari auszuschaffen, trotz einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Der Fall wirbelte viel Staub auf. Was hatte die Basler Regierung dazu gebracht, sich derart zu widersetzen? Und wer ist dieser Jugendliche, der via Österreich nach Afghanistan hätte ausgeschafft werden sollen?
Bisher wurde nur über ihn geschrieben. Nun erzählt Ari, der eigentlich anders heisst, zum ersten Mal seine Geschichte.
An diesem grauen Winternachmittag Anfang 2021 kommt er in Begleitung eines Freundes. Die Begrüssung ist verhalten. Ein erstes Treffen hat er bereits in den Sand gesetzt. Sein Misstrauen ist nachvollziehbar, liest man die Schlagzeilen, Medienmitteilungen und die Leserkommentare über seinen Fall. Vielerorts war die Empörung darüber gross, dass Basel-Stadt den Jugendlichen trotz Befehl des Bundes nicht ausgeschafft hatte. So bezeichnete die SVP das Ganze als Skandal, bei dem sich «arrogantes Gutmenschentum» über den Rechtsstaat stelle. Und unter einem «Blick»-Artikel schimpfte die Mehrheit der über 300 Kommentarschreiber über eine Regierung, die mehr für Ausländer kämpfe, «anstatt sich um das Schweizervolk zu kümmern».
Ari möchte, dass während des Gesprächs die Türe offen bleibt. Seine Mütze zieht er erst nach einer Weile aus. Sein Gesicht ist kindlich, mit feinen Zügen. Seine Stimme ist sehr leise, den Blickkontakt mit seinem Gegenüber kann er jeweils nur für wenige Sekunden halten. So sieht er also aus, der ehemalige Kindersoldat, der die Schweizer Justiz monatelang in Atem hielt.
«Ich gehe jetzt in die Schule», sagt er, als ob das für einen Teenager etwas Spezielles wäre. Doch bei ihm ist es das. Ari ist in Afghanistan geboren und als Baby mit seinen Eltern und seinem Bruder in den Iran geflüchtet. Dort lebte die Familie ohne Papiere. Afghanen gelten im Iran als Bürger zweiter Klasse. Nicht einmal eine SIM-Karte fürs Telefon können sie sich kaufen, weil ihnen die nötigen Dokumente fehlen. Auch der Besuch öffentlicher Schulen ist afghanischen Kindern untersagt. «Um meine Eltern zu unterstützen, habe ich illegal Weizen verkauft», erzählt Ari. Doch er und sein Bruder wurden erwischt.
Einfach weg, irgendwohin
Die iranischen Behörden stellten die beiden Teenager vor die Wahl: Entweder würden sie nach Afghanistan ausgeschafft, oder sie könnten im Syrienkrieg der iranischen Armee dienen. Für Letzteres würde die Familie sogar eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Ari und sein Bruder entschieden sich, in den Krieg zu ziehen. «Meine Mutter versuchte, uns davon abzuhalten.» Zu diesem Zeitpunkt war Ari wohl 14 Jahre alt. Sein grosser Bruder kam bei diesem Einsatz ums Leben. Weil die Mutter zusammenbrach, beantragte Ari eine Urlaubsgenehmigung und ging zurück in den Iran.
Nach 30 Tagen hätte er wieder in Syrien einrücken müssen, doch er beschloss, nach Europa zu fliehen. «Als ich in Österreich ankam, wusste ich nicht mehr, wo links und rechts ist.» Doch Wien lehnt seinen Asylantrag ab. «Als ich hörte, dass ich nach Afghanistan ausgeschafft werde, rannte ich zum Bahnhof und stieg in den erstbesten Zug. Ich wusste nicht wohin, einfach irgendwohin.» Er landet in Basel und wird ins Empfangs- und Verfahrenszentrum überstellt. Hier wird Ari darüber informiert, dass die Schweiz nicht auf sein Asylgesuch eintreten werde, da Österreich zuständig sei. Abgewiesen.
Im Protokoll zum «rechtlichen Gehör Dublin» steht auf der letzten Seite:
Fragesteller: Möchten Sie noch etwas beifügen?
A: Ich will am Leben bleiben.
Weil Ari bereits in Österreich ein Asylgesuch gestellt hat, darf er gemäss dem Dublin-Übereinkommen in der Schweiz nicht noch einmal ein Gesuch stellen. In solchen Fällen prüft die Schweiz die Gesuche inhaltlich gar nicht mehr – ausser, es handelt sich um eine minderjährige Person oder aus humanitären Gründen.
Am 6. August 2018 wird bei Ari im Empfangs- und Verfahrenszentrum Basel eine Handknochenanalyse vorgenommen. Im Protokoll steht:
Befund
Angegebenes Alter: 15 Jahre
Knochenalter: 19 Jahre
Weiter steht im Schreiben: «Dies ist eine biologische Schätzung der Skelett-Reifung.» Somit wird Ari im Asylverfahren wie ein Erwachsener behandelt. Die Kinderrechtskonvention muss nicht angewendet werden.
Ist das Kind erwachsen?
Immer wieder gerät die Schweiz wegen dieser Praxis in die Kritik. Denn die Handknochenanalyse ist aus medizinischer Sicht höchst umstritten und wird in der Jugendmedizin rege diskutiert. «Eine alleinige Knochenalterbestimmung ist nicht ausreichend, um das Alter der Betroffenen zu schätzen», sagt die Kinderärztin Helena Gerritsma Schirlo, Vizepräsidentin des Verbands Kinderärzte Schweiz. In einer Stellungnahme fordert die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie die Ärztinnen gar auf, bei diesen Verfahren nicht mitzumachen. Zu hoch sei die Fehlerquote.
Auch Bettina Junker, Geschäftsführerin von Unicef Schweiz, sagt: «Es gilt der Grundsatz, dass im Zweifel von der Minderjährigkeit auszugehen ist.» Ausserdem müssen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, eine Handknochenanalyse abzulehnen.
Hatte Ari diese Möglichkeit? «Nein, ich wurde nicht gefragt.» Ein Herr sei gekommen und habe ihn in einen Raum geführt, ohne dass er gewusst hätte, was nun passiere. Er habe sich aber gewundert über das Röntgengerät im Empfangszentrum. Eine Recherche aus dem Jahr 2018 konnte mit den Daten des Bundes nachzeichnen, dass minderjährige Asylsuchende ohne Pass im Asylverfahren immer wieder als Erwachsene registriert werden – um sie leichter ausschaffen zu können. Das Staatssekretariat für Migration erwidert, die Methode entspreche dem aktuellen Stand der anerkannten Wissenschaft und werde international angewendet. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass Ari volljährig sei.
Ari steht auf, das Erzählen fällt ihm sichtlich schwer. Ari, der auf keinen Fall fotografiert werden will, sieht aus wie ein Kind. Am auffälligsten ist seine Unauffälligkeit. Schwarze Hose, schwarzer Pulli, dunkle Haare und Augen, kein Schmuck, keine Uhr, keine Brille. Nicht einmal farbige Turnschuhe, wie sie Teenager in seinem Alter gerne tragen.
«Als ich ihn getroffen habe, war er suizidal», sagt Marie-Claude Barbier von Exilaktion, einem Verein, der sich für junge Asylsuchende engagiert. Ari habe kaum mehr gehen können, so schwach sei er gewesen, erinnert sie sich. Sie habe ihn sofort zum Arzt gebracht, der sie vorwurfsvoll gefragt habe, wieso das Kind nicht im Spital sei.
Gegen seine Ausschaffung lanciert der Verein Exilaktion eine Petition. Die Petitionskommission des baselstädtischen Grossen Rates lädt zur Anhörung. Am 25. März 2019 erscheinen Ari, sein Anwalt Guido Ehrler und Marie-Claude Barbier vor der kantonalen Petitionskommission, die aus neun Vertreterinnen aller Parteien besteht. Der Fall ist klar: Einstimmig beschliesst die Kommission, dass Ari unter keinen Umständen ausgeschafft werden darf. Was implizit auch heisst, dass die Bundesbehörde und das Bundesverwaltungsgericht mit ihrem Entscheid, Ari auszuschaffen, falsch liegen.
Für die Kommissionspräsidentin Tonja Zürcher gab nebst der unterschiedlichen Ausschaffungspraxis der Schweiz und Österreich vor allem ein Faktor den Ausschlag: sein Alter. «Dass er so jung ist, hinterliess einen mächtigen Eindruck in der Kommission. Er wirkte nicht wie ein Grenzfall, bei dem man nicht sicher ist, ob er vielleicht 17, 18 oder 19 Jahre alt ist. Es war uns allen sofort klar, dass ein Minderjähriger vor uns sitzt.» Sogar zum Zeitpunkt der Anhörung. Das hätte auch das Bundesverwaltungsgericht sehen können – wenn es denn Ari ebenfalls gesehen hätte. Das Gericht führt aber in der Regel keine mündlichen Verhandlungen durch.
Ein anderes Kommissionsmitglied, das nicht namentlich genannt werden möchte, sagt: «Dieser Bub wurde in der halben Welt herumgeschoben, das musste ein Ende haben.» Er sei zuerst überzeugt gewesen, für seine Ausschaffung zu votieren, bis er ihn mit eigenen Augen gesehen habe. «Mir wurde plötzlich klar: Wir hätten ihn in den Tod geschickt. Dafür wollte ich nicht mitverantwortlich sein.»
Der Kanton stellt sich quer
Danach geht es schnell. In der Petitionskommission legt sich niemand quer, die Parteizugehörigkeit rückt in den Hintergrund. Ohne Gegenstimme kann die Kommission in nur wenigen Wochen ihren Bericht verabschieden und einen Antrag an den Grossen Rat stellen: «Humanitärer Selbsteintritt der Schweiz für den afghanischen Jugendlichen A.»
Im Parlament kommt es zu hitzigen Diskussionen. Joël Thüring von der SVP zeigt sich empört: «Wir bitten Sie inständig, diese Petition nicht an den Regierungsrat zu überweisen. Sollten Sie das machen, müssten Sie sich auch die Frage stellen, ob Sie nicht Schengen/Dublin kündigen wollen.» Oswald Inglin von der CVP/EVP erwidert: «Hier haben wir einen Grenzfall, bei dem wir wirklich humanitär wirken können.» Der Grünliberale David Wüest-Rudin verleiht seinem Unbehagen Ausdruck: «Ich möchte natürlich menschlich entscheiden, aber ich möchte auch so entscheiden, dass dem Rechtsstaat Genüge getan wird.» Und Michael Koechlin von der Liberal-Demokratischen Partei ergänzt: «Selbstverständlich sind wir (…) dafür, dass dem Rechtsstaat zum Nachdruck verholfen wird. Jetzt geht es aber um eine Situation, in der durch eine bestimmte biografische Entwicklung ein Mensch bei uns ist, der Dinge erlebt hat, die sich niemand von uns wirklich vorstellen kann.» Das Parlament entscheidet sich schliesslich mit einer Zweidrittelmehrheit am 10. April 2019 zugunsten von Ari.
Der Basler Regierungsrat nimmt den Ball sofort auf und teilt dem Bundesrat mit, dass er Ari nicht ausschaffen werde und alle Kosten für Unterbringung, Integration und Betreuung selbst übernehme. Vier Wochen später ermahnt die Bundesrätin Karin Keller-Sutter den Basler Regierungsrat: «Der Kanton Basel-Stadt als zuständiger Vollzugskanton ist verpflichtet, das rechtskräftige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umzusetzen.» Doch der Kanton pfeift darauf. Er beruft sich auf humanitäre Gründe und behält Ari bei sich, schreibt aber noch in einer Stellungnahme: «Der Regierungsrat legt weiterhin Wert auf ein gutes Verhältnis zum Bund.»
Einfach Glückssache?
Dieser Fall wirft grundsätzliche Fragen auf. Funktionieren die rechtlichen Verfahren in der Schweiz nicht? Wie kann es sein, dass das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil fällt, das für einen jungen Menschen mit grosser Wahrscheinlichkeit den Tod bedeutet hätte? Wie viele andere Fälle gibt es, die kein Glück haben?
Für Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel, geht es um Grundsätzliches: «Urteile des Bundesverwaltungsgerichts sind umzusetzen, ansonsten werden die rechtlichen Institutionen der Schweiz untergraben.» Zur Wahrung des föderalen Friedens hätten die Kantone zu tun, wie ihnen der Bund befielt. So sieht es auch das Staatssekretariat für Migration (SEM): «Die Kantone sind verpflichtet, die Wegweisungsverfügung des SEM zu vollziehen», schreibt es. «Bei Nichterfüllung dieser Vollzugspflichten kann der Bund auf die Zahlung einer Entschädigung an den Kanton verzichten.»
Gegenteiliger Auffassung ist Benjamin Schindler, Professor für Verfahrensrecht an der Universität St. Gallen. Er hat den Fall von Ari genau studiert. «Ari hatte offenbar einen sehr engagierten Anwalt, dem es gelungen ist, die Medien und zahlreiche Politiker zu überzeugen, sich für sein Anliegen einzusetzen», sagt er. «Ich vermute, dass es aber sehr viele Dublin-Fälle mit vergleichbar tragischen Schicksalen gibt, wo diese Mobilisierung der Politik nicht gelingt.»
Schindler hofft, dass die Basler Behörden auch diese Fälle auf dem Radar hätten, «damit wenigstens innerhalb des Kantons ein rechtsgleicher Vollzug sichergestellt ist». Denn ihn störe weniger die Renitenz des Kantons Basel-Stadt als der Umstand, «dass in einem Einzelfall nur aufgrund grossen medialen und politischen Drucks gehandelt wurde».
Was gilt es hier hochzuhalten: die föderale Ordnung oder das Gebot der Menschenwürde? Sie dürfen eigentlich gar nicht im Gegensatz zueinander stehen. Der Rechtsstaat hat Verfahren zu garantieren, die nicht grundlegenden humanitären Anliegen widersprechen.
Immerhin: Ari hatte Glück. Ein Kanton fasst den Mut und widersetzt sich dem Bund. Ein Aufstand des kantonalen Gewissens. Die humanitäre Tradition der Schweiz existiert. Sie ist manchmal einfach Glückssache.