Am Gericht

Geschädigt: Alle

2021 wird das Jahr der Klimaklagen. Doch können die Gerichte ein derart komplexes Problem wie die Klimakrise bewältigen? Und falls die Klagen erfolgreich sind – was ist damit gewonnen?

Von Susi Stühlinger, 27.01.2021

Die Urteilsverkündung findet, wie das meiste in diesen Monaten, per Livestream statt – und zwar exakt drei Tage vor Weihnachten. Die einzeln zugeschalteten Richterinnen am obersten Gerichtshof Norwegens tragen sehr norwegische Namen wie Normann, Steinsvik, Bergh oder Bull und opulente schwarze Roben mit rotem Kragen – vor einem blaugrau verschwommenen Hintergrund mit dem Logo des Gerichts.

Das ist so magistral, wie es zurzeit halt geht. Gerichtsverhandlungen sind stets auch ein performativer Akt, der auf Zoom schon etwas von seiner Erhabenheit einbüsst und, von Richter Falkangers stummem Hustenanfall abgesehen, wenig Spektakuläres bietet. Einerlei, schliesslich geht es hier in der Hauptsache um Inhalte – was in diesem Fall heisst: um nichts Geringeres als die Rettung des Planeten vor der drohenden Katastrophe.

Auf der ganzen Welt setzen Aktivistinnen und NGOs den Klimawandel auf die Traktandenlisten der Gerichte. Wie erfolgreich sind solche Klagen? Eine Bestandesaufnahme und ein Überblick über die wichtigsten Verfahren, Urteile und Argumente – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Ort: Oberster Gerichtshof, Oslo
Zeit: 22. Dezember 2020, 9 Uhr
Fall-Nr.: HR-2020-2472-P
Thema: Klimawandel

Dem Klimawandel mit juristischen Mitteln entgegenzuwirken, ist ein verwegenes, fast schon mystisches Unterfangen – und bedeutet eine beschwerliche Reise.

In Europa begann sie mit einem vermeintlichen Triumph.

1. Ein Pyrrhussieg in den Niederlanden

Die Verhandlungen zum Pariser Klima­übereinkommen standen erst noch bevor, als ein Haager Bezirksgericht im Juni 2015 befand: Ja, die Niederlande tun zu wenig, um den menschengemachten Klimawandel aufzuhalten.

Die NGO Urgenda – kurz für urgent agenda – hatte, zusammen mit 886 Bürgern, den holländischen Staat verklagt: Auf der Basis einer allgemeinen zivilrechtlichen Fürsorgepflicht und konkretisiert durch internationale Menschenrechte, sollte das Land seine Klimaziele anpassen.

Das heisst: Es sollte bis im Jahr 2020 eine Treibhausgas­reduktion von 25 bis 40, mindestens aber 25 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 anstreben.

Die erste Instanz gab Urgenda recht, zumindest in Bezug auf die geforderte Untergrenze. Nach dem Haager Berufungsgericht bestätigte dann im Dezember 2019 auch der oberste Gerichtshof des Landes das Urteil. Doch was von Klimaschützerinnen als historischer Erfolg gefeiert wurde, war in Wirklichkeit höchstens ein halber.

Bereits während des Verfahrens vor der zweiten Instanz war klar, dass das eingeklagte Minimalziel für das Jahr 2020 bei weitem nicht dem Anteil entsprechen würde, den das Land eigentlich zu leisten hätte, um die im Pariser Übereinkommen angestrebte Erderwärmung von möglichst nur 1,5 Grad zu erreichen. Die Ironie: Das Bezirksgericht hatte die 25-prozentige Reduktion als Minimum des staatlichen Ermessens­spielraums festgesetzt, was von den Klägern in der Berufung nicht angefochten wurde. Aus diesem prozessualen Grund war es den oberen Instanzen verwehrt, den Staat dazu anzuhalten, sein Ermessen in grosszügigerer Weise auszuüben – und ambitioniertere Ziele festzusetzen.

2. Zwei hängige Fälle am Gerichtshof für Menschenrechte

Das Urgenda-Urteil zeitigte dennoch Wirkung. In zahlreichen europäischen Ländern wurden mehr oder weniger ähnlich gelagerte Begehren eingereicht; bereits sind zwei Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hängig. Jene von sechs portugiesischen Kindern und Jugendlichen gegen 33 Länder (darunter die Schweiz) hat soeben die erste Hürde der Zulassung genommen. Die Beklagten sind eingeladen, bis Ende Februar Stellung zu beziehen.

Ebenfalls in Strassburg: Die Schweizer Klimaseniorinnen, die den Bundesrat aufgefordert hatten, endlich griffige Massnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung zu ergreifen. Als ältere Frauen seien sie bei der zu erwartenden Häufung von Hitzewellen als besonders verletzliche Gruppe einzustufen.

Das Bundesgericht hatte dazu vergangenen Mai lapidar befunden, es sei davon auszugehen, dass zur Abwendung einer Erwärmung von mehr als zwei Grad «noch ein gewisser Zeitraum zur Verfügung steht». Überdies seien die Klägerinnen nicht in der erforderlichen Weise besonders betroffen, da «die Folgen einer allfälligen, den Wert von ‹deutlich unter 2 Grad Celsius› überschreitenden Klimaerwärmung erst in mittlerer bis fernerer Zukunft eintreten werden».

Im Klartext: Wenn die nun eingeklagten Massnahmen Wirkung zeitigen würden, wären die Klägerinnen ohnehin bereits tot.

Andernorts lief es besser. In Irland hiess das oberste Gericht letzten Juli eine Klage der «Friends of the Irish Environment» teilweise gut: Zwar seien die Pläne der Regierung zur nationalen Emissionsreduktion nicht grundsätzlich unzureichend, wohl aber inhaltlich doch nicht konkret genug, als dass sich die Öffentlichkeit ein Bild darüber machen könnte, ob die vorgeschlagenen Massnahmen tatsächlich angemessen und effektiv genug seien.

Während die Klimaklagen in Europa derzeit erst richtig Fahrt aufnehmen, haben sie in den USA eine ungleich längere Tradition.

3. Der Urknall in Übersee

In der Datenbank der Columbia Law School, die Gerichtsfälle mit Verbindung zum Klimawandel auf der ganzen Welt systematisch erfasst, sind für die Vereinigten Staaten derzeit mehr als 1300 Fälle gelistet – gegenüber lediglich rund 400 für den ganzen Rest der Welt.

Anders als in Europa findet sich in den USA auf Klägerseite häufig das Gemeinwesen – Städte, Countys, Bundesstaaten. So auch im Urteil des Supreme Court in Sachen Massachusetts gegen die US-Umweltbehörde EPA aus dem Jahr 2007, das gemeinhin als eine Art Urknall der Klimaklagebewegung gilt.

Die EPA hatte sich – am Ende erfolglos – geweigert, den Ausstoss von CO2 und anderen Treibhausgasen überhaupt erst zu regulieren; zunächst mit der Argumentation, es könne nicht als gesichert gelten, dass die menschen­gemachten Emissionen tatsächlich für den Klimawandel verantwortlich seien.

Obwohl das heute fast niemand mehr ernsthaft bestreitet, war späteren Rechtsbegehren ähnlichen Inhalts weniger Erfolg beschieden, was ironischerweise mitunter genau mit diesem Urteil des Supreme Court zusammenhängt. Denn: Nachdem der Oberste Gerichtshof die Bundesbehörde zur Regulierung von Treibhausgas­emissionen verpflichtet hatte, stellte er sich 2011 auf den Standpunkt, die Angemessenheit derselben zu beurteilen liege nun nicht mehr in seiner Kompetenz.

4. Nicht nur die Staaten sind auf der Anklagebank

Doch obwohl es das Urteil potenziellen Klägerinnen in den USA erschwert, juristisch gegen CO2-Emissionen privater Unternehmen vorzugehen, finden sich diese bei Klimaklagen genauso auf der Anklagebank wieder wie der Staat.

Bereits 2009 prozessierten die Bewohner des indigenen Dorfes Kivalina im arktischen Alaska gegen den Ölkonzern Exxon Mobil und rund zwei Dutzend weitere Firmen, weil der vorgelagerte Meereseis­schild, der das Dorf vor Stürmen schützte, zu schmelzen begann.

Das zuständige Gericht wies die Klage ab.

Zum einen, weil es sich um eine politische Frage handle, die nicht justiziabel sei. Zum anderen, weil die Betroffenen zur Beschwerde nicht legitimiert seien, da sich kein Kausal­zusammenhang zwischen den von den Angeklagten verursachten Treibhausgas­emissionen und dem entstandenen Schaden herstellen lasse. Beide Hürden – die Frage nach der Gewaltenteilung und jene zum Kausal­zusammenhang – bestehen bis heute in der einen oder andern Form für Klimaklagen, in sämtlichen Rechtssystemen. Wobei die Forschung zumindest für die Sache mit dem Kausal­zusammenhang ansatzweise Lösungen bereitstellt.

Laut Studien des Wissenschaftlers Richard Heede sind zwanzig Öl-, Gas- und Kohlefirmen für mehr als ein Drittel aller CO2-Emissionen seit 1965 verantwortlich. Und dank Fortschritten bei der Modellierung extremer Wetter­ereignisse sind immer genauere Aussagen möglich über die Zusammenhänge zwischen globaler Erwärmung und Natur­katastrophen wie Stürmen, Überschwemmungen und Dürren.

Auf dieser Basis verklagte der peruanische Kleinbauer und Bergführer Saúl Luciano Lliuya mit Unterstützung der NGO Germanwatch den deutschen Energieriesen RWE im Jahr 2015 auf rund 17’000 Euro Schadenersatz; das sind 0,47 Prozent der Kosten für notwendige Schutzmassnahmen gegen die Bedrohung seines Heimatorts Huaraz vor vermehrter Gletscherschmelze. Also jene 0,47 Prozent, die RWE laut den Studien von Heede und seinem Team am gesamten globalen Treibhausgas­ausstoss zu verantworten hat.

Nachdem das Landgericht Essen die Klage in erster Instanz mangels hinreichenden Kausalzusammenhangs abgewiesen hatte, kam die nächsthöhere Instanz zum gegenteiligen Schluss und ordnete eine Beweisaufnahme vor Ort an. Das hätte eigentlich dieses Jahr stattfinden sollen, doch Corona hat alles ins Stocken gebracht.

5. Zurück in die Niederlande – und zu Shell

In den Niederlanden wiederum, vertreten durch den Anwalt Roger Cox, der bereits in Sachen Urgenda erfolgreich war, verklagen Umwelt­organisationen zusammen mit 17’379 Privatpersonen die Ölproduzentin Shell. Sie fordern, dass das Unternehmen die von ihm verursachten CO2-Emissionen bis 2030 um 45 Prozent reduziert.

Die Klägerschaft stützt sich dabei auf interne Dokumente, die belegen sollen: Der Konzern wusste seit den Sechzigerjahren über die Folgen von Förderung und Konsum fossiler Brennstoffe Bescheid – und tat nichts.

Im Gegenteil: Produktions­kapazitäten wurden gezielt ausgebaut, bestehende Ziele zur Umstellung auf eine klimafreundlichere Produktpalette über den Haufen geworfen, die Öffentlichkeit mit faktenwidriger PR in die Irre geführt. Die Anhörungen haben im Dezember letzten Jahres stattgefunden, ein Urteil wird diesen Frühling erwartet.

In den USA wiederum gehen Städte und Bundesstaaten derzeit wegen arglistiger Täuschung der Konsumentinnen gegen die Ölindustrie vor. Kurz vor der Amtsübernahme von US-Präsident Joe Biden konnten sie einen Etappensieg verbuchen. Der Supreme Court hat ein prozesstechnisches Argument der Öl-Lobby abgeschmettert, das die Erfolgschancen der Klagen deutlich verringert hätte. Ein bemerkenswertes Detail zu diesem Verfahren: Amy Coney Barrett, die im letzten Herbst von Donald Trump als Nachfolgerin für die verstorbene Richterin Ruth Bader Ginsburg eingesetzt worden war, trat nicht in den Ausstand. NGOs hatten dies wegen ihrer familiären Verbandelung mit der Ölindustrie gefordert. Barretts Vater hatte jahrelang als Rechtsanwalt für Shell gearbeitet.

6. Mit elf zu vier Stimmen gegen den Planeten

Die geschilderten Verfahren bilden lediglich eine Auswahl, zahllose weitere sind in etlichen Staaten hängig. Zumeist initiiert von NGOs, werden die Fälle oft strategisch ausgewählt und dank professioneller PR medial breit rezipiert.

Zwar sind die einzelnen Klagen nicht direkt vergleichbar, beruhen sie doch auf den Eigenheiten der jeweiligen Rechtssysteme. Dennoch wird ihr Ausgang international genau beobachtet. Oft ist er ernüchternd.

Wie kurz vor Weihnachten, am obersten Gerichtshof in Oslo.

Nach der fast zweistündigen Verlesung der Begründung weist das Gericht die Klage von Greenpeace und weiteren Organisationen ab, die hätte verhindern sollen, dass der norwegische Staat – zum ersten Mal seit zwanzig Jahren – neue Bewilligungen zur Exploration möglicher Ölvorkommen in der Arktis vergibt. Die Abweisung erfolgt mit elf zu vier Stimmen. Für die Richterinnen fehlte es – einmal mehr – unter anderem am direkten Kausal­zusammenhang zwischen der Vergabe der Explorations­lizenzen und den vielleicht später irgendwann und irgendwo anfallenden Treibhausgas­emissionen.

Kurz bevor die Livestream-Übertragung abbricht, springt das Videofenster auf das Sitzungszimmer der Klägerschaft. Dort kann man in der Gestalt von Catherine Hambro sehen, wie eine richtig wütende norwegische Anwältin aussieht.

Dabei hatte es vor Verhandlungsbeginn Grund zu verhaltenem Optimismus gegeben. Denn erst kürzlich war bekannt geworden, dass dem Parlament, als es der Lizenzvergabe grundsätzlich zugestimmt hatte, bewusst Informationen über die prognostizierten Fördermengen vorenthalten worden waren. Die Klägerschaft erwägt nun den Weiterzug nach Strassburg. Doch so oder so: Das Urteil ist ein Dämpfer für alle, die sich einen positiven Präzedenzfall für die andernorts noch hängigen Verfahren erhofft hatten.

7. Es funktioniert nach dem Prinzip «Trial and Error»

Die wissenschaftliche Literatur zum Thema Klimaklagen füllt mittlerweile ganze Festplatten. Und beschäftigt sich wieder und wieder mit der übergrossen Frage: Wie können Gerichte multikausale, dezentrale, über die Zeit gedehnte Probleme wie den Klimawandel und seine Folgen bewältigen?

Es ist umstritten, was die Klagen wirklich bringen, und es besteht das Risiko, dass damit mehr Türen geschlossen als geöffnet werden. Derzeit funktioniert vieles nach dem Trial-and-Error-Prinzip; dem Versuch, anschlussfähige Argumente zu finden und auszuprobieren, auf welche Fragen sich die Gerichte überhaupt einlassen. Meistens sind es nicht die ganz grossen.

Stattdessen geht es um relativ simple, bereits bekannte Problem­stellungen: um Informations- und Offenlegungs­pflichten oder prozedurale Angelegenheiten. Im Vereinigten Königreich etwa konnten Aktivistinnen Anfang 2020 einen – vorläufigen – Erfolg verbuchen. Sie bewirkten die Sistierung des Bewilligungs­verfahrens für eine dritte Piste am Londoner Flughafen Heathrow. Entscheidend war dabei, dass die entsprechende Behörde es versäumt hatte, das Pariser Übereinkommen in den Entscheidungs­prozess miteinzubeziehen – was sie laut Gericht hätte tun müssen.

8. Wie die Suche nach dem Heiligen Gral

Kim Bouwer, Rechtswissenschaftlerin und Dozentin im englischen Exeter, nennt das «die unsexy Zukunft» der Klimaklagen: altbewährte, erprobte Mittel anstatt wagemutiger Weitwürfe. Sie hat bemerkt, dass sich Aufsätze zum Thema auffällig häufig der Metapher von der Suche nach dem Heiligen Gral bedienen.

Nicht zu Unrecht, findet sie.

Erstens: In den verschiedenen Überlieferungen zur Gralslegende geht es um eine beschwerliche Reise zur Erreichung eines mystischen Höheren, dessen exakte Konturen sich erst im Laufe der Handlung offenbaren. Und das zumeist die Heilung eines zerstörten Ödlands beinhaltet. Die Parallelen zum Thema Klimawandel liegen auf der Hand.

Zweitens: In allen Geschichten ist es entscheidend, dass die Heldinnen die ihnen aufgetragene Aufgabe verstehen und die richtigen Fragen stellen. Die falschen Fragen können zum Scheitern des ganzen Unterfangens führen. So wie in Irland also, wo zum Glück nicht bloss nach der grundsätzlichen Rechtmässigkeit der Klimaziele gefragt wurde (was wohl zur Niederlage geführt hätte), sondern auch nach dem Detailgehalt der entsprechenden Umsetzungspläne.

Drittens: Am Ende ist oft nicht klar, ob die Hauptfigur einen Sieg errungen oder eine Niederlage erlitten hat. So wie die Klägerinnen im Fall Urgenda, die zwar vermeintlich vor Gericht gewannen und doch im Kampf gegen den Klimawandel faktisch kaum etwas erreichten.

9. Der längere Hebel

Und dann ist es halt oft die Politik, die die wichtigen Weichen stellt.

Knapp eine Woche vor dem Urteil in Norwegen kippte der britische Supreme Court das vorläufige Verbot zum Bau der dritten Start-und-Lande-Bahn in Heathrow. Allerdings hat Premierminister Boris Johnson in der Vergangenheit bei verschiedener Gelegenheit verlauten lassen, dass er sich persönlich vor die Bulldozer werfe, sollte die Piste tatsächlich gebaut werden.

Gut, vollmundige Versprechen eines Boris Johnson sind bekanntlich mit Vorsicht zu geniessen. Doch in Umwelt­anliegen gilt der britische Premier als progressiv. Erst kürzlich hat er ein relativ ambitioniertes Programm zur «grünen industriellen Revolution» präsentiert – wenn vielleicht auch eher zur Ablenkung von den zahlreichen bisher von ihm produzierten Total­schäden. Und überdies, vielleicht wichtiger, hätte vor allem die Bewohnerschaft seines eigenen Wahlbezirks in West London unter den zusätzlichen Anflügen zu leiden. So ist es gut möglich, dass der Ausbau von Heathrow am Ende doch nicht stattfindet – trotz höchstrichterlichen Segens.

10. Und am Schluss: Der Ritter der Kokosnuss

Wie es in Sachen Klimaklagen weitergeht, wird sich im Laufe des Jahres zeigen, wenn die nächsten Urteile verkündet werden. Allzu optimistisch sollte man nicht sein.

Dennoch, selbst wenn die Klagen direkt nicht viel zu bewirken vermögen: Für die Rechtsfortbildung in komplexen Umweltfragen bilden die Entscheide wichtige Fragmente. Und vor allem: Sie helfen, den konstanten Druck aufrechtzuerhalten, der nötig ist, damit die entscheidenden Akteure sich zum Handeln durchringen.

Denn ohne diesen Druck erinnert die Politik in Klimafragen häufig an eine Szene aus jener Variante der Gralslegende, welche die britische Komiker­truppe Monty Python im Film «Die Ritter der Kokosnuss» adaptierte.

Genau wie der schwarze Ritter sich weigert, seine Niederlage zu akzeptieren, obwohl ihm nach und nach sämtliche Extremitäten abgehackt werden, bis nur ein zuckender Torso zurückbleibt – so hartnäckig weigern sich die Parteien der Klimaverhandlungen einzusehen, dass die Katastrophe längst Realität ist. Derweil verlieren sie eine nach der andern der noch verbleibenden Handlungs­optionen – bis ihnen irgendwann nichts mehr anderes übrig bleibt, als fluchend auf ihr Schicksal zu warten.

Illustration: Till Lauer