Herr Ali und die Polizei

«Der Neger hat ein Messer in der Hand», funken die Polizisten, bevor sie Omar Mussa Ali mit 13 Schüssen über den Haufen schiessen. Dass er überlebt, ist ein Wunder. Dass sich einer der Polizisten vor Gericht verantworten muss, ebenfalls.

Von Brigitte Hürlimann (Text) und Joël Hunn (Bilder), 25.06.2020

Ohne Medikamente wären die Schmerzen unerträglich: Omar Mussa Ali hat die Schussorgie der Polizei wie durch ein Wunder überlebt.

Wenn dreizehn Mal auf einen Menschen geschossen wird: Wie muss man sich das vorstellen? Wie lange dauert es, und wie tönt das, falls man es aus unmittelbarer Nähe miterlebt – oder gar selber Ziel der Salve ist?

Dreizehn Pistolenschüsse, das heisst: Peng, Peng, Peng, Peng, Peng, Peng, Peng, Peng, Peng, Peng, Peng, Peng, Peng.

Eine ungeheuerliche Anzahl Schüsse. Die Schützen, zwei Zürcher Stadt­polizisten, feuerten von Anfang an gegen den Ober­körper der Person, und das ohne Warn­schuss. Einer schoss zweimal, der andere elfmal. Insgesamt waren vier Polizisten und eine Polizistin vor Ort, es war im Dezember 2015, zur Weihnachts­zeit. Die Uniformierten wollten im Zürcher Quartier Wiedikon eine verdächtige Person anhalten, die sich kurz nach sechs Uhr morgens zu Fuss stadt­auswärts bewegte.

Zwei Minuten bevor die Schüsse fielen, lautete einer der letzten Funk­sprüche der Polizisten: «Der Neger hat ein Messer in der Hand.»

Schwere Verletzungen, bleibende Schäden

Omar Mussa Ali überlebte wie durch ein Wunder, wurde aber lebens­gefährlich verletzt. Er erlitt Schuss­wunden am Kopf, am Oberkörper und an den Armen. Es kam zu einem Bruch der Augen­wand­höhle und zu komplizierten Trümmer­brüchen an den Armen und an der Hüfte. Der linke Arm ist seit der Operation einen Zentimeter kürzer als der rechte und kaum mehr funktions­fähig; drei Finger an der linken Hand bleiben gekrümmt. «Und dann diese Schmerzen», sagt Herr Ali, «diese andauernden, täglichen Schmerzen, die nur erträglich sind, wenn ich Medikamente nehme. Sitzen ist schwierig, darum gehe ich so oft wie möglich spazieren.»

Wir sitzen auf dem Sofa in seiner kleinen, bescheidenen Zürcher Wohnung, die er sich mit seiner Lebens­partnerin teilt, einer Lands­frau aus Äthiopien, die in der Gastronomie arbeitet. So wie er früher. Die Frau serviert Kaffee und Wasser, hört aufmerksam den Gesprächen zu, und während Omar Mussa Ali ruhig, schon fast teilnahmslos erzählt, gelingt es ihr nicht, ihre Emotionen zu verbergen. Schluchzend und weinend verbirgt sie immer wieder ihr Gesicht in den Händen.

Es ist Freitag, Herr Ali hat heute Geburtstag, er ist 47 Jahre alt geworden. Doch in Äthiopien würden nur die Geburts­tage kleiner Kinder gefeiert, sagt er. Für ihn ist es ein Tag wie jeder andere. Und das Feiern ist ihm längst vergangen.

Das Leben des Paars ist seit dem 27. Dezember 2015 ruiniert, der Mann ein IV-Rentner, ein körperliches Wrack. Er ist ständig müde, mag kaum mehr reden und schon gar nicht lachen; er lebt zurück­gezogen, sozial isoliert. Früher, vor der Schuss­attacke, hat er seine Freunde leidenschaftlich gerne bekocht und Kaffee­zeremonien abgehalten, Fussball gespielt, der Partnerin im Haushalt geholfen und sechzehn Jahre lang als Küchen­hilfe in Zürcher Restaurants gearbeitet.

Herr Ali lebt seit über zwanzig Jahren in der Schweiz. Ab 2015 wurde er krank und konnte nicht mehr arbeiten. Die Ärzte diagnostizierten eine paranoide Schizophrenie. Sie trat schubweise auf – und was die Ärzte anfänglich nicht realisierten: Herr Alis Körper baut die Medikamente gegen die Schizophrenie ungewöhnlich schnell ab. Was bedeutete, dass trotz medizinischer Behandlung immer noch Krankheits­schübe auftraten.

Die Polizei wusste von seiner Krankheit

Wenn eine psychotische Phase begann, verspürte Herr Ali einen unangenehmen chemischen Geschmack im Mund. Er wurde unruhig, verliess die Wohnung und irrte durch die Strassen, manchmal nur ungenügend bekleidet. In solchen Situationen rief seine Partnerin die Stadt­polizei an, wenn Herr Ali allzu lange nicht mehr zurück­kehrte. Die Polizisten fanden den Kranken in der Regel rasch. Sie brachten ihn, falls nötig, in eine Klinik und informierten die Frau.

Die Zürcher Stadtpolizei habe Omar Mussa Ali gekannt, sagt sie, man habe von seiner Krankheit gewusst: und dass er zwar krank, aber ungefährlich sei.

An jenem verhängnisvollen Dezember­tag 2015 hatte Herr Ali wieder einen Krankheits­schub und war irgendwo draussen unterwegs. Seine Partnerin informierte die Polizei. Doch der Mann wurde nicht einfach zurück nach Hause oder ins Spital gebracht, sondern über den Haufen geschossen. Weil er ein Küchen­messer in der Hand hielt und auf die Aufforderung der Polizisten, stehen zu bleiben und das Messer nieder­zulegen, nicht reagierte. Er ging auf die Polizisten zu, fuchtelte mit dem Messer herum und schrie: «Kill me, kill me.» So sagten es die Polizisten später aus.

Herr Ali kann sich an gar nichts mehr erinnern – nicht an die Begegnung mit den Polizisten, nicht ans Messer, nicht an die Schüsse.

Unter Terrorismusverdacht

Er sei im Spitalbett erwacht, mit Schmerzen und Schläuchen an seinem Körper, erzählt er. Er sei unter Terrorismus­verdacht gestanden, das habe ihm der Staats­anwalt mitgeteilt. Seine Wohnung wurde durchsucht, seine Partnerin befragt. Erst nach der Einvernahme erfuhr sie, dass ihr Mann lebens­gefährlich verletzt im Spital lag. Nach dem Spital­aufenthalt kam Herr Ali ins Gefängnis.

Der Äthiopier stand als potenzieller Täter im Fokus, als Aggressor – nur ihm wurde von Anfang an ein Fehlverhalten, ja sogar ein kriminelles Handeln unterstellt, nicht etwa den Polizisten. Diese wurden im Gegenteil bereits wenige Stunden nach dem Zwischen­fall via Medien­communiqué behördlich reingewaschen. Einzige Grundlage dieser gemeinsamen Mitteilung von Stadt­polizei und Staats­anwaltschaft: erste Aussagen der beiden schiessenden Polizisten – ohne weitere Abklärungen.

Die Medienmitteilung trägt den unzweideutigen Titel: «Notwehr­situation führt zu polizeilicher Schuss­abgabe». Im Text heisst es dann weiter, Herr Ali sei mit dem Messer in der Hand auf die Uniformierten zugerannt. Aufgrund dieser Notwehr­situation hätten zwei Polizisten nach mehreren Warnrufen die Schuss­waffe eingesetzt. Die weiteren Ermittlungen würden durch die Staats­anwaltschaft und die Kantons­polizei geführt.

Noch bevor die Ermittlung richtig beginnt, ist schon klar, dass es sich um eine Notwehr­situation handelte? Dass die Polizisten korrekt und verhältnis­mässig vorgingen? Nichts anderes tun konnten, als sofort dreizehn Mal auf den Kranken zu schiessen, ohne einen einzigen Warn­schuss abzugeben?

Der Verteidiger von Herrn Ali verlangte vergeblich den Ausstand des verfahrens­leitenden Staats­anwalts. Dieser habe sich schon zu Beginn der Straf­untersuchung gegen die Polizisten darauf festgelegt, dass der Rechtfertigungs­grund der Notwehr vorliege. Das Obergericht lehnt das Begehren ab, qualifiziert die Medien­mitteilung aber immerhin als «heikel» und «nicht objektiv».

Herr Ali als Beschuldigter vor Gericht

Ein knappes Jahr nach dem Polizei­einsatz muss sich Herr Ali als Beschuldigter vor dem Bezirks­gericht Zürich verantworten: wegen versuchter schwerer Körper­verletzung und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Einzel­richterin Ruth Bantli Keller spricht ihn der versuchten schweren Körper­verletzung frei und erkennt, dass Herr Ali den Tatbestand der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zwar erfüllt habe, jedoch schuld­unfähig sei – wegen seiner Schizophrenie. Die Richterin verzichtet auf eine Strafe und ordnet eine ambulante Therapie an; so, wie es Staats­anwalt Pascal Gossner und Verteidiger Torsten Kahlhöfer beantragt hatten.

In ihrem Urteil hält die Bezirks­richterin fest, dass Herr Ali nie versucht habe, die Polizisten mit konkreten Stich­bewegungen zu verletzen, er habe sie nicht angegriffen. Er habe zwar mit dem Küchen­messer herum­gefuchtelt, es aber nicht gezielt eingesetzt. Und obwohl fünf Polizisten am Vorfall beteiligt gewesen seien, könnten nur zwei «zum wesentlichen Sachverhalts­komplex» Aussagen machen – sprich: erklären, wie der Vorfall verlaufen ist.

Einer der beteiligten Polizisten hatte in der Unter­suchung hingegen ausgesagt, der Mann habe «sehr apathisch und abwesend gewirkt».

Zeugen schildern ihn als verwirrt, aber harmlos

Die Strafrichterin erwähnt in ihrem Urteil eine Zeugin und einen Zeugen, die Herrn Ali einen Tag vor der Schiesserei zufällig begegnet waren, als er bereits in der Psychose umher­irrte und ein Messer in der Hand hielt.

Die Zeugin schildert, wie der Kranke summend durch den Wald gegangen sei, fotografiert und mit dem Messer Markierungen an einem Baum hinterlassen habe. Der Mann habe auf sie «überhaupt keinen aggressiven Eindruck gemacht», er sei eher auf sich bezogen gewesen.

Der zweite Zeuge wiederum beschreibt, Herr Ali sei mit dem Messer herumgerannt, habe in eine Böschung gestochen und sich danach bei einer Familie mit Kindern entschuldigt, die in seine Nähe kam. Er habe nicht bedrohlich gewirkt, sondern eher verwirrt ausgesehen und das Messer nicht gegen die Menschen gerichtet.

Und dann schiessen ausgebildete, trainierte Polizisten, die zu fünft bereitstehen, dreizehn Mal auf den apathisch wirkenden Kranken, direkt auf den Oberkörper? Und versuchen nicht einmal, beruhigend auf ihn einzureden, deeskalierend aufzutreten? Die Polizisten trugen Schutz­westen. Herr Ali aber war den Schüssen schutzlos ausgeliefert.

Unklar ist, ob es zum direkten Körper­kontakt zwischen Herrn Ali und jenem Polizisten kam, der elfmal auf ihn schoss. Die Aussagen darüber sind widersprüchlich, und in der Anklage­schrift gegen Herrn Ali wird kein Körper­kontakt erwähnt. Er sei direkt vor oder über ihm gestanden, so die vage Umschreibung des Staats­anwalts. Und eben: An die entscheidenden Momente kann sich der Polizist, der Herrn Ali am nächsten gekommen sein will, nicht mehr erinnern. Entscheidend sind vor allem die letzten drei Schüsse, die er abgefeuert hatte.

Er hat den Polizisten vergeben

Gestützt auf ein ballistisches Gutachten, geht Verteidiger Torsten Kahlhöfer davon aus, dass mindestens drei Schüsse fielen, als sich sein Mandant, Herr Ali, bereits abgewendet hatte und sich von den Polizisten entfernte. Diese Schüsse trafen ihn von hinten. Der Schütze hatte in der Unter­suchung gegenüber Staats­anwalt Pascal Gossner ausgesagt, es sei sein «erster echter Schuss­waffen­einsatz» gewesen.

Weiter gab er zu Protokoll: «Warn­schüsse gibt es bei der Stadt­polizei Zürich keine, weil es eine Stadt ist mit vielen Leuten. Wir lernten Treffer im Torso­bereich, also nicht auf Arme und Beine zu zielen.»

Er hat den Polizisten verziehen, er wollte nur Gerechtigkeit. Und jetzt?

Omar Mussa Ali empfindet keinen Hass gegenüber den Polizisten. Er habe ihnen verziehen. Doch er hofft auf Gerechtigkeit. Er will, dass das Verhalten der beiden Polizisten, die auf ihn geschossen haben, gerichtlich geprüft wird. Und er hofft auf eine klare richterliche Aussage: dass nicht in Ordnung ist, wie man mit ihm umgegangen ist, dem offensichtlich Verwirrten, dem Apathischen, dem Kranken. Dass es unverhältnis­mässig und nicht rechtens war, dreizehn Mal auf ihn zu schiessen

«Es ist viel Blut geflossen», sagt Herr Ali. «Meine Zukunft ist ruiniert.»

Er und sein Verteidiger mussten jahrelang dafür kämpfen, dass auch das Verhalten der Polizisten straf­rechtlich untersucht wird, nicht bloss jenes von ihm. Staats­anwalt Pascal Gossner wollte gegen die zwei Männer, die auf Herrn Ali geschossen haben, keine Anklage erheben. Der IV-Rentner musste bis vor Bundes­gericht, um die Zürcher Straf­verfolger zur Unter­suchung zu zwingen; am Schluss nur noch gegen jenen Polizisten, der elfmal gefeuert hat.

Die höchsten Richter stimmen Herrn Ali und seinem Verteidiger zu, dass «offensichtlich unklar» sei, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Position jener Polizist auf den Äthiopier geschossen habe. Und sie betonen einmal mehr, dass «Strafverfahren nur bei klarer Straflosigkeit eingestellt werden». Das sei hier nicht der Fall. Die vorliegenden Beweise seien «offensichtlich unklar», was eine gerichtliche Beurteilung notwendig mache. Es gehe auch darum, Wider­sprüche zwischen den Aussagen zu würdigen.

Also musste Staatsanwalt Pascal Gossner doch noch Anklage erheben. Er qualifiziert in seiner Anklage­schrift die erste Phase des Vorfalls als eine Notwehr­situation der beiden schiessenden Polizisten: weil Herr Ali trotz entsprechender Aufforderung das Messer nicht hingelegt habe und mit dem Messer in der Hand in Richtung der fünf Polizisten geschritten sei.

In der zweiten Phase sei der beschuldigte Polizist zwar nicht mehr «angegriffen» worden, habe aber trotzdem noch dreimal geschossen. Hier steht nichts mehr von «recht­fertigender Notwehr» – und dennoch fordert der Staats­anwalt einen Freispruch für den Schützen: Freispruch vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung.

Das Bezirksgericht spricht den Polizisten frei

Pascal Gossner begründet diesen Antrag mit der Beweislage. Es gebe «schlicht keine Beweise dafür», dass der Polizist Herrn Ali hinterher­geschossen habe, als sich dieser vom Geschehen bereits abgewandt hatte: «Angesichts dieser Beweis­lage ist der Beschuldigte freizusprechen. Ich muss diesen Antrag stellen, auch als Staatsanwalt.»

Das Bezirksgericht Zürich unter dem Vorsitz von Roland Heimann folgt dieser Auffassung.

Vergebens hatte Torsten Kahlhöfer auf die auffallend dürren und auch wider­sprüchlichen Aussagen der beteiligten Polizisten hingewiesen, auf den Korpsgeist, den Code of Silence oder auf die enge, alltägliche Zusammen­arbeit zwischen Staats­anwaltschaft und Polizei. Jeder Nicht­polizist, so der Anwalt, wäre sofort und zu Recht in Untersuchungs­haft gekommen, hätte er elfmal auf einen Menschen geschossen; nur schon, um eine Kollusion zu verhindern. Auch seine Ausführungen zu den ballistischen Unter­suchungen, die eine Schuss­abgabe auf den abgewendeten Herrn Ali klar belegen würden, finden beim Gericht kein Gehör.

Dafür hebt der Gerichts­vorsitzende während des Prozesses und während der Urteils­verkündung mindestens sechsmal das Messer hoch, das Herr Ali in seinem akuten psychotischen Schub fataler­weise in der Hand gehalten hatte, als er durch Zürichs Strassen irrte – und dabei nicht wusste, wo er war, was er tat oder sagte, was mit ihm geschah. Und ja, es ist zwar nur ein Küchen­messer, aber ein grosses, eindrückliches. Das dreiköpfige Gerichts­gremium glaubt dem Polizisten, der elfmal geschossen hatte, dass er dies in Todes­angst und als Verteidigung tat: bei jedem einzelnen Schuss. Heimann betont das dynamische Geschehen, das Gerangel – und dass andere Schuss­richtungen als jene gegen den Rücken des Kranken plausibel und nachvollziehbar seien.

Der Gerichtsvorsitzende spricht mehrfach von einem «brand­gefährlichen Angreifer», der verrückt und unberechenbar reagiert habe. Er drückt grosses Verständnis für die Polizisten aus, die überfordert gewesen seien und eine «absolute Ausnahme­situation» hätten meistern müssen. Der ganze Vorfall sei ein Horror gewesen, ein Albtraum.

Für den schiessenden Polizisten hört der Albtraum auf, falls das erstinstanzliche Urteil rechts­kräftig wird, falls Torsten Kahlhöfer den Fall nicht vor Ober­gericht zieht. Und allenfalls später noch vor Bundesgericht.

Für Herrn Ali geht der Albtraum weiter.

Er muss vorderhand mit dem Bewusstsein leben, dass es ein Schweizer Gericht für angemessen hält, wie die Polizei mit ihm umgegangen ist. Dass er seit der Schiesserei ein Wrack ist, davon war am Prozess keine Rede.